Protocol of the Session on July 12, 2000

(Heiterkeit bei einzelnen Abgeordneten der SPD und PDS – Beifall Harry Glawe, CDU, und Angelika Gramkow, PDS – Zuruf von Peter Ritter, PDS)

mit den beiden Anwesenden sogar einstimmig.

(Beifall Harry Glawe, CDU)

Vielen Dank, Herr Dr. König.

Das Wort hat jetzt die Abgeordnete Frau Koburger für die PDS-Fraktion.

Meine Damen und Herren! Frau Präsidentin! Auch die PDS-Fraktion wird diesem Gesetzentwurf ihre Zustimmung geben. Ich möchte hier allerdings aufgrund der Debatte um die Badestellenverordnung und die Sicherheit an Badestränden auch Meinungen bestimmter Leiter von Kur- und Badeorten deutlich machen, die klipp und klar dargelegt haben, dass sie das als kommunale Aufgabe ansehen, dass es sicherlich wünschenswert wäre, einheitliche Grundstandards festzulegen, aber dass die Finanzierung natürlich auch von den Kommunen zu leisten wäre und durch Eigenmittel, zum Beispiel Kurtaxe, und alle anderen Möglichkeiten hier abgesichert wäre. Der Bürgermeister von Boltenhagen hat das ganz explizit so ausgesagt.

Das Sozialministerium sehen wir für die Erstellung einer solchen Badestellenverordnung in keinster Weise als das ressortverantwortliche Ministerium an. Wir haben vorhin von einem Kommunalministerium gesprochen, ich denke, da es um kommunale Hoheit geht, sollte sich damit verstärkt das Innenministerium beschäftigen. – Danke.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der PDS)

Vielen Dank, Frau Koburger.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Dr. Rißmann von der SPD-Fraktion.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten wenigen Damen und Herren! Ich kann mich dem Vorbild meiner Vorredner nur anschließen und mich kurz fassen und auf zwei, drei Belange der Änderung des Kurortgesetzes eingehen.

Erstens eröffnet es durch die zusätzliche Artbezeichnung weiteren Orten in unserem Bundesland die Möglichkeit, die Landschaft der Kurorte zu bereichern, indem vorhandene ortsgebundene Heilmittel, speziell die Kreide, in den Status Heilquellen- oder Peloid-Kurbetrieb aufgenommen werden.

(Zuruf von Harry Glawe, CDU)

Das ist eine Möglichkeit, diesen Kurstatus Gemeinden zuzuerkennen, die die Anforderungen an ein Moorheilbad üblicher Prägung nicht erfüllen

(Zuruf von Harry Glawe, CDU)

und durch Anwendung ortsgebundener Heilmittel dann den Zugang zu dem Status Kurort, Peloid-Kurbetrieb, haben. Der Umfang ist etwas geringer, Teilnahme aber ein spezielles Angebot, mit dem der betreffende Ort werben kann.

Zweitens. Der Verzicht auf vorhandene oder das Einrichten von Hallenbädern als Voraussetzung

Wenn sie in angemessener Entfernung vorzuhalten sind, würde das für einige Orte, die vielleicht noch die Anerkennung anstreben, bedeuten, dass sie erst einmal errichtet werden müssen. Das entfällt, wenn eine Bademöglichkeit vorhanden ist. Und hier fehlt in der Tat etwas zu dem Image Qualität, in Mecklenburg-Vorpom

mern eine Kur anzutreten, Sicherheit, in MecklenburgVorpommern eine Kur durchführen zu können, eben die Sicherheit der Badestelle. Etablierte Kurorte – Frau Koburger ist darauf eingegangen für Boltenhagen – halten es für selbstverständlich, dass das in kommunaler Zuständigkeit liegt und dass man, wenn man mit einem solchen Image werben möchte, dafür auch einiges aufwenden und von der Kurtaxeneinnahme dafür verwenden muss.

Trotzdem sollten wir nicht müde werden, darauf hinzuweisen, wir sind ein Land mit 60 Rehabilitationskliniken, mit etwa 50 anerkannten Kur- und Erholungsorten. Wir haben eine hohe Priorität in dieses Image gelegt für unser Land. Wir haben Aufmerksamkeit geschenkt der Qualität, mit der diese Orte werben und Qualität in der Versorgung bieten können. Wir müssen auch die Sicherheit zusätzlich hinzufügen, um diese Akzeptanz nicht nur für die Bürger und Bürgerinnen unseres Bundeslandes oder benachbarter Bundesländer oder für Deutschland, sondern mit dem Aspekt auf Europa zu erhalten. Wenn wir diesen wichtigen Zweig mit Chancen für Arbeitsplätze für unser Land behalten wollen, müssen wir auch diesen Aspekt einbeziehen in den Konkurrenzkampf, in dem wir stehen mit anderen Bundesländern für die Akzeptanz dieses wichtigen Faktums für unser Bundesland.

Diese drei Aspekte wollte ich hier abschließend erwähnen und mich genauso kurz fassen, vielleicht nicht ganz so kurz, wie meine Vorredner. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit und bitte um Zustimmung. – Vielen Dank.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der SPD, CDU und PDS)

Vielen Dank, Herr Dr. Rißmann.

Damit sind wir am Ende der Aussprache.

Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Kurortgesetzes. Der Sozialausschuss empfiehlt in Ziffer 1 der Beschlussempfehlung, den Gesetzentwurf der Landesregierung mit der in der Beschlussempfehlung enthaltenen Maßgabe und im Übrigen unverändert anzunehmen.

Ich rufe auf die Artikel 1 bis 3 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit sind die Artikel 1 bis 3 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung einstimmig angenommen.

(Peter Ritter, PDS: Den Änderungs- antrag haben Sie nicht abgestimmt.)

Ich unterbreche die Sitzung für fünf Minuten.

Unterbrechung: 14.15 Uhr ___________

Wiederbeginn: 14.20 Uhr

Verehrte Damen und Herren Kollegen, ich eröffne die unterbrochene Sitzung wieder.

Die Abgeordnete und Sozialausschussvorsitzende Frau Dr. Seemann hat während ihrer Berichterstattung einen mündlichen Antrag gestellt, und zwar sollen in der Überschrift zum Gesetzentwurf der Landesregierung auf Druck

sache 3/892 nach den Worten „zur Änderung des Kurortgesetzes“ die Worte „(1. Kurortänderungsgesetz – 1. Kurort- ÄndG M-V)“ eingefügt werden. Uns ist hier im Präsidium bei der Abstimmung zunächst nicht präsent gewesen, dass sie diesen Antrag gestellt hat. Da dies aber von allen drei Fraktionen so gewollt ist, möchte ich Sie bitten, jetzt darüber abzustimmen. Wer damit einverstanden ist, dass diese Einfügung vorgenommen wird, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gibt es hierzu Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit haben wir diese Ergänzung einstimmig angenommen und sind dem Votum des Sozialausschusses gefolgt.

Wir kommen zur Schlussabstimmung.

Wer dem Gesetz im Ganzen entsprechend der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses auf Drucksache 3/1371 einschließlich der mündlich vorgetragenen Änderung zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Gesetzentwurf entsprechend der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses einschließlich der mündlich vorgetragenen Änderung einstimmig angenommen.

In Ziffer 2 seiner Beschlussempfehlung empfiehlt der Sozialausschuss, einer Entschließung zuzustimmen. Wer der Ziffer 2 zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gibt es Gegenstimmen? – Das ist nicht der Fall. Stimmenthaltungen? – Auch nicht. Damit ist die Ziffer 2 der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses ebenfalls einstimmig angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 7: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes über die Bereinigung und die Fortgeltung des zu Landesrecht gewordenen Rechts der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik im Land Mecklenburg-Vorpommern, auf Drucksache 3/1363.

Gesetzentwurf der Landesregierung: Entwurf eines Gesetzes über die Bereinigung und die Fortgeltung des zu Landesrecht gewordenen Rechts der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik im Land MecklenburgVorpommern (Rechtsbereinigungs- und Rechtsfortgeltungsgesetz – RBFG M-V) (Erste Lesung) – Drucksache 3/1363 –

Das Wort zur Einbringung hat der Innenminister. Bitte sehr, Herr Dr. Timm.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Landesregierung legt Ihnen heute den Entwurf eines Gesetzes über die Bereinigung und die Fortgeltung des zu Landesrecht gewordenen Rechtes der Deutschen Demokratischen Republik im Lande Mecklenburg-Vorpommern vor. Das Rechtsbereinigungs- und Rechtsfortgeltungsgesetz wirkt der Normenflut und der hohen Regelungsdichte entgegen. Was gut war aus der DDR und sinnvoll heute angewendet werden kann, soll bleiben, was überflüssig ist oder gegen die Normen des Grundgesetzes oder der Europäischen Union verstößt, gilt nicht weiter fort.

(Präsident Hinrich Kuessner übernimmt den Vorsitz.)

Die Deutsche Demokratische Republik hatte in den über 40 Jahren ihres Bestehens weit über 25.000 Rechts

setzungsakte in der Form von Gesetzen und Beschlüssen der Volkskammer, Beschlüssen des Staatsrates, Verordnungen, Durchführungsverordnungen und Beschlüssen des Ministerrates, Anordnungen und Beschlüssen des Nationalen Verteidigungsrates, Verordnungen, Anordnungen und Durchführungsbestimmungen einzelner Minister und sonstiger zur Rechtssetzung ermächtigter Stellen erlassen.

Diese Rechtsordnung ist mit Wirksamwerden des Beitritts nicht völlig untergegangen. Entsprechend der föderalen Struktur der Bundesrepublik Deutschland und der daraus resultierenden Kompetenzaufteilung nach dem Grundgesetz sind diese Vorschriften teilweise zu Bundesrecht, teilweise zu Landesrecht geworden, wenn keine grundsätzliche Unvereinbarkeit mit dem Grundgesetz oder anderen Rechtsnormen der Bundesrepublik Deutschland bestand. Somit ist ein großer Teil der am 2. Oktober 1990 noch geltenden Vorschriften aus DDRZeit heute Recht des Landes Mecklenburg-Vorpommern.

In unserem Bundesland galt es nun zu entscheiden, welche dieser Rechtsvorschriften in Kraft bleiben sollen. Ich habe hier schon gesagt, was gut und was sinnvoll ist, soll fortgelten. Im Interesse der Rechtsklarheit ist eine Eingrenzung der Fortgeltung auf das Notwendige geboten, um mögliche Doppelregulierungen oder überflüssig gewordene Vorschriften zu vermeiden. Dies führte zu einer weiteren Bestandsreduktion auf sieben Rechtsvorschriften, die in der Anlage zum Gesetz aufgeführt werden und für eine weitere Fortgeltung als Landesrecht in Betracht kommen. Nicht genannte Vorschriften werden aufgehoben.

Vorschriften, die bereits durch andere Rechtsakte in den Willen des Landesgesetzgebers aufgenommen worden sind, bleiben von der Rechtsbereinigung dieses Gesetzes unberührt, zum Beispiel das Landesschiedsstellengesetz, zahlreiche Naturschutzverordnungen und andere Rechtsvorschriften, die schon in andere geltende Gesetze und Verordnungen des Landes aufgenommen worden sind.

Meine Damen und Herren, ich bitte Sie, diesen Gesetzentwurf zügig zu beraten, um die notwendige Rechtsklarheit und letztlich die Verschlankung der Rechtsnormen in Mecklenburg-Vorpommern zu beschließen. – Vielen Dank.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der SPD und Dr. Arnold Schoenenburg, PDS)

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Redezeit von bis zu fünf Minuten für jede Fraktion vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.

Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat der Abgeordnete Herr Born von der CDUFraktion. Bitte sehr, Herr Born.