(Lutz Brauer, CDU: Von mir aus können Sie die Straßenverkehrsordnung ändern, Hauptsache, die Fischer können fischen.)
und dazu nicht die Binnenfischereiordnung, wie Herr Minister sich irrtümlich ausgedrückt hat, sondern der Paragraph 10 der Küstenfischereiordnung.
(Wolfgang Riemann, CDU: Sagen Sie mal, ha- ben die Ihnen was Falsches aufgeschrieben? – Unruhe bei Eckhardt Rehberg, CDU)
und mit dem, was der Landwirtschaftsminister als Entwurf vorgelegt hat, geändert worden. Und da der Antrag
muss er aus diesem Grund, alleine schon aus diesem Grund abgelehnt werden. – Danke für die Aufmerksamkeit.
Ich weiß die Würde dieses Hauses auch zu tragen und möchte keineswegs in irgendwelche Dinge ausfallen. Ich mache es deshalb auch ganz kurz und sage schlicht und einfach: Meine Damen und Herren Abgeordnete, die CDU steht mit diesem Antrag sicher nicht im Schach. Gewonnen haben die Fischer.
Und, Frau Monegel, ich sage Ihnen ganz einfach, nehmen wir uns die Zeit, lesen wir die Pressemitteilung von Herrn Backhaus – ich habe sie leider auch zu spät bekommen, Sie vielleicht noch gar nicht –, da schreibt er, dass er also eine Tür aufmacht in Verordnungen. Reden wir doch gleich über die anderen Probleme, Kormoran und so weiter! Aber ich will es nicht überziehen.
Und, Herr Scheringer, bitte, Sie sitzen ja schon als Gast und sind halb auf der Flucht, ich sage auch Ihnen: Meinetwegen ändern Sie die Straßenverkehrsordnung, Hauptsache, die Fischer können fischen.
(Dr. Henning Klostermann, SPD: Ich verzichte, Frau Präsidentin. – Beifall bei einzelnen Abgeordneten der SPD, CDU und PDS)
In der Debatte ist vorgeschlagen worden, über den Antrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 3/1252 abstimmen zu lassen. Wer diesem Antrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Gegenprobe. – Danke. Enthaltungen? – Danke. Damit ist der Antrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 3/1252 mit den Stimmen der Fraktion der SPD, der Fraktion der PDS bei Zustimmung der Fraktion der CDU abgelehnt.
Ich rufe auf den Z u s a t z t a g e s o r d n u n g s p u n k t: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zu dem
Protokoll vom 9. September 1998 zur Änderung des Europäischen Übereinkommens vom 5. Mai 1989 über das grenzüberschreitende Fernsehen, Drucksache 3/1288, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses, Drucksache 3/1321.
Gesetzentwurf der Landesregierung: Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 9. September 1998 zur Änderung des Europäischen Übereinkommens vom 5. Mai 1989 über das grenzüberschreitende Fernsehen (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 3/1288 –
Es ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist es so beschlossen.
Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 9. September 1998 zur Änderung des Europäischen Übereinkommens vom 5. Mai 1989 über das grenzüberschreitende Fernsehen, Drucksache 3/1288. Der Innenausschuss empfiehlt in seiner Beschlussemp
Ich rufe auf die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksache 3/1288. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit sind die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksache 3/1288 einstimmig angenommen.
Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksache 3/1288 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf einstimmig angenommen.
Meine Damen und Herren, wir sind damit am Schluss der heutigen Tagesordnung. Ich berufe die nächste Sitzung des Landtages für Mittwoch, den 12. Juli 2000, um 10.00 Uhr ein. Damit ist die Sitzung geschlossen.