(Wolfgang Riemann, CDU: Weil wir die Erfahrung haben, dass das alles so lange dauert mit dieser Regierung. – Zuruf von Lutz Brauer, CDU – Glocke der Vizepräsidentin)
Und ich denke, es zeigt auch, dass wir nicht der Aufforderung Ihrer Fraktion bedürfen, um zu einer einvernehmlichen Lösung zu kommen.
Deswegen bedarf es auch keiner Überweisung dieses Antrages in die Ausschüsse und ich beantrage namens unserer Fraktion die Abstimmung über diesen Antrag.
Danke schön, Kollegin Monegel, dass Sie die Sache noch mal richtig dargelegt haben. Es hat ja in diesem Jahr die Verbandsberatung des Binnenfischereiverbandes und des Anglerverbandes gegeben und da sind eine ganze Reihe von Problemen und Unklarheiten angesprochen worden. Deshalb haben wir die Probleme der Fischerei von Mecklenburg-Vorpommern auf die Tagesordnung gesetzt und das Expertengespräch durchgeführt mit dem Ziel, alle Probleme anzusprechen und dann zu sortieren, was ist zu tun, was muss der Landwirtschaftsminister zum Beispiel machen und was muss der Umweltminister machen.
Entschuldigen Sie mal, Herr Glawe! Hören Sie mal genau zu! Ich werde Ihnen ganz genau erklären, worum es geht.
... den 62 ortsansässigen Fischern in diesem Jahr die Ausübung der Fischerei im Nationalpark Vorpommersche Boddenlandschaft zu genehmigen. Dieses Problem ist auch in dem Antrag angesprochen, aber, ich sage es noch mal, in einer sehr falschen Form,
denn die Fischerei im Nationalpark darf nur mit der Methode der stillen Fischerei ausgeübt werden. Und zu der stillen Fischerei gehören nun einmal nur Reusen, Stellnetze, Langleinen und Handangeln. Die Zeesenfischerei wird so durchgeführt, dass ein Netz gezogen wird. Und wenn Bewegung da ist, dann ist das keine stille Fischerei mehr. Hochverehrter Herr Brauer, Ihr Antrag bedeutet also praktisch – ich bleibe jetzt mal in meinem Beruf –, ich mache die Kuh zum Pferd
Allein schon deshalb muss Ihr Antrag abgelehnt werden. Ich möchte auch noch mal darauf verweisen, meine Damen und Herren,...
(Wolfgang Riemann, CDU: Na wenn die Verordnung wie Ihre Stellungnahme aus- sieht, dann kann man ja gespannt sein.)
natürlich von 1998 – und da ist auch die stille Fischerei ganz genau definiert worden. Das ist auch ganz einfach nachzuvollziehen. Ein Netz, das gezogen wird, ist keine stille Fischerei.
(Wolfgang Riemann, CDU: Man kann’s auch leise ziehen. – Eckhardt Rehberg, CDU: Vielleicht auf dem Bodensee.)
Aber, und jetzt kommt der Punkt, das Ziehen von Netzen ist die Grundbedingung, damit nämlich die stille Fischerei mit der langen Leine ausgeübt werden kann.
Also müssen zwei Verordnungen aus der Brick’schen Ära geändert werden, und zwar der Paragraph 2 Absatz 1 der Verordnung über die Ausübung der Fischerei im Nationalpark Vorpommersche Boddenlandschaft
(Lutz Brauer, CDU: Von mir aus können Sie die Straßenverkehrsordnung ändern, Hauptsache, die Fischer können fischen.)