Protocol of the Session on April 13, 2000

Er ist an Recht und Gesetz gebunden. Lesen Sie Artikel 20 Grundgesetz nach, Absatz 3!

(Angelika Gramkow, PDS: Das steht nicht in unserem Antrag. – Zuruf von Andreas Bluhm, PDS)

Bei Ihnen wird das wahrscheinlich nichts helfen. Für die Anerkennung oder Ablehnung eines Asylantrages ist das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge zuständig und nicht das Land Mecklenburg-Vorpommern. Und asylberechtigt sind nach Artikel 16 Grundgesetz nur politisch Verfolgte. Minderjährigkeit allein ist kein Asylgrund.

(Peter Ritter, PDS: So ein Pech, dass die Kinder noch nicht in der Partei sind.)

Für die Durchführung des Asylverfahrens ist der Aufenthalt in Deutschland großzügig geregelt und gestattet.

(Gabriele Schulz, PDS: Sie müssen es ja wissen.)

Und solange einem Ausländer, ob minderjährig oder nicht, der Aufenthalt gestattet ist, liegt kein Abschiebungsgrund vor. Wenn überhaupt, reden wir über abgelehnte minderjährige Asylbewerber und -bewerberinnen und andere minderjährige Ausländer. Gehen wir also

davon aus, dass die gesetzlichen Voraussetzungen einer Abschiebung bei den ausländischen Minderjährigen vorliegen. Nur in einem solchen Falle wäre ja ein Schutz vor Abschiebung, wie Sie ihn zusichern wollen, sinnvoll. Denn wenn die gesetzlichen Voraussetzungen der Abschiebung nicht vorliegen, hätten die Betroffenen ja die Möglichkeit, auf dem Rechtswege die Abschiebung zu verhindern. Und das ist einmalig in der Welt, dieser Rechtsweg.

Bei der Prüfung der Tatbestandsvoraussetzung der Abschiebungshindernisse nach Paragraph 53 Ausländergesetz ist festzustellen, dass Minderjährigkeit allein kein Hinderungsgrund ist. Ein Aussetzen der Abschiebung nach Paragraph 54 Ausländergesetz, wie Sie im Antrag fordern, kann zwar die oberste Landesbehörde aus humanitären Gründen anordnen. Dies gilt aber nur für die Abschiebung von Ausländern in Staaten, in denen ihnen Verfolgung droht,

(Monty Schädel, PDS: Das steht da nicht drin.)

oder für bestimmte Personengruppen.

(Monty Schädel, PDS: Das steht da nicht drin. – Zuruf von Andreas Bluhm, PDS)

Sie sollten das mal durchlesen, ehe Sie hier große Sprüche klopfen.

Und selbst wenn eine derartige Anordnung möglich ist,

(Zuruf von Peter Ritter, PDS)

so begrenzt sie das Gesetz auf längstens sechs Monate. Das ist im Übrigen das Einzige, was Sie in Ihrer ganzen Rede erkannt haben an rechtlicher Grundlage.

(Angelika Gramkow, PDS: Das ist eine Frechheit!)

Dennoch bedarf es der Zustimmung des Bundesministeriums und die wird aller Erfahrungen nach nicht erteilt werden.

Im Übrigen existiert zu den Abschiebestopps der obersten Landesbehörden ein IMK-Beschluss aus dem Jahre 1996, wonach Paragraph 54 Satz 1 Ausländergesetz nur angewandt wird, wenn elf Bundesländer und das Bundesinnenministerium der Aussetzung zustimmen.

Nun gäbe es noch den Paragraphen 55 Ausländergesetz,

(Angelika Gramkow, PDS: In Verbindung mit Paragraph 53 des Ausländergesetzes. Das haben Sie vergessen.)

der eine zeitweise Aussetzung der Abschiebung eines Ausländers, eine so genannte Duldung, ermöglicht. Aber auch hier ist festzustellen, ist rechtskräftig entschieden – und davon waren wir ja ausgegangen, dass die Abschiebung eines Ausländers zulässig ist –, kann eine Duldung nur erteilt werden, wenn die Abschiebung aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen unmöglich ist.

Dann lesen Sie bitte das Gesetz, ehe Sie so einen Antrag hier anbringen! Humanitäre Gründe sind nach der Gesetzeslage dann bei dem Entscheid nicht ausschlaggebend. Eine Duldung wegen Minderjährigkeit gibt es natürlich auch nicht. Mit Ihrem Antrag rufen Sie im Landtag nicht nur zum Rechtsbruch auf, Sie verlassen damit auch quasi den Geltungsbereich des Grundgesetzes.

Bundesinnenminister Schily hatte bei der jüngsten Vorstellung des Verfassungsschutzberichtes wohl Recht.

Zitat: „Noch immer kann sich die PDS von ihrem zwiespältigen Verhältnis zur parlamentarischen Demokratie nicht lösen.“ Eine wirklich nette und rücksichtsvolle Formulierung für die notwendige Überwachung der PDS durch den Verfassungsschutz. Aber das ist wohl Ringstorffs Koalition geschuldet.

(Minister Dr. Gottfried Timm: Frechheit so was!)

Wir fordern die SPD nachdrücklich auf, diesen Antrag abzulehnen.

Eine Frage würde ich mir aber noch gern stellen in einer Zeitschiene. Aktuell wäre natürlich zu fragen, ob die PDS die Abschiebung von Minderjährigen verhindern will, während gegen deren Eltern sich jetzt die flächendeckende Aktion der Strafverfolgungsbehörden im Zusammenhang mit der Fahndung nach PKK-Terroristen

(Heike Lorenz, PDS: Pfui Teufel! Pfui Teufel!)

und deren kriminellen Aktivitäten richtete. Eine komische Zeitschiene!

(Gabriele Schulz, PDS: Das ist doch das Letzte!)

Das wäre nachvollziehbar. Da haben Sie ja schon immer sehr große Sympathien gezeigt.

(Heike Lorenz, PDS: Pfui Teufel! Schämen Sie sich!)

Ich durfte das ja vor einem Jahr hier im Landtag erleben mit Ihren Beschimpfungen.

Ich meine, aufgrund der Rechtsgrundlage, die eindeutig ist, versteht es sich von selbst, dass wir so einen Antrag, der zum Rechtsbruch in diesem Parlament aufruft, ablehnen.

(Heike Lorenz, PDS: Es geht um die Ausnutzung rechtlicher Möglichkeiten.)

Und wir fordern die SPD auf, das Gleiche zu tun. So einen Antrag hat es in diesem Landtag seit 1990 noch nicht gegeben. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit. Für Ihre nicht.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der CDU)

Das Wort hat der Abgeordnete Herr Friese von der SPD-Fraktion.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zwei Bemerkungen vorweg: Ich hatte aus der PDS-Fraktion gehört, dass heute Argumente vorgetragen werden, die es doch möglich machen, dass man sich mit diesem Antrag ernsthaft auseinander setzt.

(Heike Lorenz, PDS: Ich glaube, das ist allein schon der Text.)

Es tut mir leid, Herr Schädel, ich habe diese Argumente nicht gehört.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der SPD – Angelika Gramkow, PDS: Das ist sehr schade, Herr Friese!)

Eine zweite Vorbemerkung: Ich habe zu einem vergleichbaren Antrag der PDS-Fraktion vom 24. Juli 1999 die mit Sicherheit kürzeste Ansprache in diesem Landtag gehalten, als es darum ging,

(Heike Lorenz, PDS: Da sind Sie doch aber im Nachhinein nicht noch stolz drauf?!)

dass Sie den Wehrdienstverweigerern Asyl in Deutschland geben wollten aus aller Herren Länder.

(Zuruf von Annegrit Koburger, PDS)

Und ich habe damals nein gesagt zu diesem Antrag. Nun haben mich meine Kollegen gebeten, das heute doch etwas ausführlicher zu machen, und diesem Wunsch will ich dann auch nachkommen.

(Angelika Gramkow, PDS: Das Thema ist ja so lächerlich. – Peter Ritter, PDS: Na, wenn das der alleinige Grund ist, Herr Friese.)

Herr Schädel, beim unbefangenen Lesen Ihres Antrages kann man in der Tat der Meinung sein, natürlich müsse man dem zustimmen. Ein Kind, das hier lebt und abgeschoben werden soll, wer will denn dagegen etwas haben? Und damit, Herr Schädel, bauen Sie eine Erwartungshaltung auf, die der Landtag und die Landesregierung nicht erfüllen können. Ihnen kommt zugute, dass dieser Antrag an rechtliche Grenzen stößt, die schwer vermittelbar sind. Diese Grenzen wurden Ihnen wiederholt dargelegt – in meiner Fraktion wie auch im Innenministerium. Wir haben uns also darum bemüht, hier einen Konsens zu bekommen, aber alle Bemühungen haben natürlich irgendwann mal eine Grenze.

Wenn ich Ihren Antrag auf den Punkt bringen sollte, dann lautet er doch: Eltern mit minderjährigen Kindern, die einen Asylantrag gestellt haben, dürfen so lange nicht abgeschoben werden,