Und dann sage ich Ihnen, Herr Prachtl, es genügt allerdings nicht, die Parteien zu ersetzen durch Vereine und Verbände, die den Parteien nahe stehen, darüber müssen wir uns auch verständigen. Sie haben vorhin von dem Verein „Rote Sonne“ oder von dem Verein „Schwarze Koffer“ gesprochen, ich weiß nicht, ob ich es richtig verstanden habe.
Ich muss mal sagen, ich kann mich gerade an die Diskussion hier erinnern, als wir über den Landesrundfunkausschuss gesprochen haben. Wissen Sie, da ist mir Folgendes passiert:
In der ersten Legislaturperiode kamen Interessenten, private Anbieter zu mir und sagten, Herr Böttger, welche gehören denn zu ihnen, von denen, die wir da ausgewählt haben. Da habe ich gesagt, ich verstehe die Frage nicht. Na, was denn, wurde gesagt, es gibt doch welche, die sind CDU, es gibt welche, die sind SPD. Wir wissen ja, wie hier gerungen worden ist. Wenn eine Seite die Gewerkschaft vorgeschlagen hat, dann kannte ich ja ihren Vorschlag, den Gegenvorschlag schon. Das war natürlich ein ganz anderer. Ich will noch mal sagen, wir müssen auch aufpassen, dass wir hier nicht ein Scheingefecht führen und sagen, die Vertreter der Parteien müssen raus, aber dafür muss jemand rein, der zwar der Partei sehr nahe steht, aber nicht unter dem Ticket der Partei dort hingeschickt wird, denn dann haben wir natürlich gar nichts gekonnt. Was wir wollen, ist ja die Staatsferne, die Staatsferne des Rundfunks.
Ich sage noch einmal: Ihr Antrag verwundert mich zwar und ich hoffe, dass ein solcher Antrag von Ihnen nicht nur dort gestellt wird, wo Sie gerade in der Opposition sind, aber ich finde ihn von der Stoßrichtung richtig und ich gehöre zu denen, die sagen, wenn es ein richtiger Antrag ist, der auch mit meinen politischen Ansichten übereinstimmt, dann muss man ihn nicht schon deshalb ablehnen, weil er von der falschen Seite kommt. Wenn wir das Spielchen nämlich immer machen, na ja, was soll das, dann kriegen wir nichts Vernünftiges hin.
Ich sage Ihnen noch mal, ich stimme Ihrem Antrag zu und verfolge mal, wie die Fraktionen in diesem Hause – auch die CDU-Fraktion – in Zukunft mit diesem Thema weiter umgeht. Ich sage noch mal, wenn Sie es ehrlich meinen, als Erkenntnisstand aus der gegenwärtigen bundespolitischen Diskussion, dann verdient es meinen Respekt. Wenn Sie es allerdings nur aus populistischen Gründen machen, dann würde ich mich ärgern, wenn ich diesem Antrag heute zugestimmt habe. Also enttäuschen Sie mich nicht! Herr Prachtl, kämpfen Sie weiter auch in Ihrer Fraktion um die Umsetzung dieses Zieles. – Danke schön.
Herr Böttger, oder auch Sie, Herr Bluhm, wie ernst nehmen wir das wirklich mit der Staatsferne? Wenn Sie es denn wirklich ernst nehmen mit der Staatsferne, dann können Sie nicht guten Gewissens ein in MecklenburgVorpommern erprobtes Verfahren, eine rechtliche Regelung, jetzt dahingehend ändern, dass nicht mehr die letzte Entscheidung beim Nutzungsplan bei der Landesrundfunkzentrale liegt, sondern beim Innenausschuss des
Landtages, wo dann gegebenenfalls auch noch Mitglieder von Rundfunkräten drinsitzen. In der Vergangenheit ist es in der Regel so gewesen, dass die Konfliktsituation eher zwischen den dritten Programmen im öffentlich-rechtlichen Bereich und privaten Interessenten gelegen hat. Das ist die Praxis gewesen. Also wer ja sagt, dass die Staatsferne zumindest beibehalten wird...
Und, Herr Friese, ich finde die Regelung in anderen Ländern nicht gut, wo Landtag oder Landtagsgremium über rundfunkpolitische Entscheidungen zu befinden haben. Das finde ich nicht gut.
Oder die Landesregierung, das ist vollkommen egal, weil das hängt dann immer von politischen Mehrheiten ab. Herr Böttger hat ja zutreffend beschrieben, wie das lief 1992/93. Nur, Herr Böttger, eins muss ich Ihnen auch sagen, das Rundfunkgesetz des Landes MecklenburgVorpommern, das Landesgesetz, das damals CDU und F.D.P. verabschiedet haben, besagt, von den elf Mitgliedern des Landesrundfunkausschusses wird keiner von Parteien benannt, oder Sie müssen mich jetzt korrigieren.
Wissen Sie, Herr Ministerpräsident, ich bezweifle bei Ihnen, dass Sie wirklich die elf Bänke des Landesrundfunkgesetzes kennen.
Und in den Bänken, ich nehme mal die Bank der Gewerkschaften, da wechselt das ganz einfach zwischen DBB, DGB und DAG – Schluss, aus nach jeder Periode.
Was ist denn da das fairste Verfahren? Was wir übernommen haben, das ist die Benennung von Rundfunkräten im öffentlich-rechtlichen Bereich über Staatsverträge. Das haben wir übernommen. Also hier noch einmal sehr, sehr deutlich: Wir haben in der ersten Legislaturperiode einen Ausschuss geschaffen, wohin keine Partei, keine Fraktion einen Vertreter entsenden kann.
Herr Böttger, Sie werden es nicht glauben, diese vorliegende Entschließung, der Grundgedanke stammt von mir, weil ich voll dahinter stehe. Ich bin dafür und ich sehe das
genauso wie Sie, gerade im kommunalen Bereich, dass Kommunalvertreter – das ist leider so – in Beiräten und Aufsichtsräten von Stadtwerken, Sparkassen und so weiter überfordert sein müssen. Das liegt nicht an den Personen, das liegt ganz einfach an der Aufgabenfülle und an der Aufgabenvielfalt.
Lassen Sie mich zum Schluss eins sagen: Gerade weil Herr Ministerpräsident Ringstorff ja so herzlich gelacht hat, Herr Ministerpräsident, ich glaube, die SPD hat überhaupt nichts zu lachen im Augenblick,
was das Thema Parteibuch, Parteibuchpolitik in Ministerien und Abteilungen betrifft. Wenn ich es richtig verfolgt habe und auch Ihre Personalpolitik hier in Mecklenburg-Vorpommern verfolge, dann könnte ich ein Beispiel nach dem anderen aneinander reihen. Die rotgrüne Bundesregierung kostet den Steuerzahler allein dieses Jahr 12 Millionen Mark, weil sie zwei Dritteln der Staatssekretäre und politischen Ministerialbeamten in Bonn beziehungsweise Berlin das politische, sprich das berufliche Aus gegeben hat. Da waren unter anderem Leute dabei, die noch nicht einmal 40 Jahre alt waren. Wenn Sie hier anfangen zu lachen, wenn wir über Staatsferne reden, dann dürften Sie nicht zulassen als Ministerpräsident, dass hier Leute auf Lebenszeitbeamtenposten gesetzt werden, die heute nicht mal 40 Jahre alt sind und 20 Jahre diesen Posten bekleiden.
Herr Ringstorff, fassen Sie sich erst an Ihre eigene Nase, ehe Sie darüber lachen, wie wir Staatsferne verstehen. – Herzlichen Dank.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU – Sylvia Bretschneider, SPD: Um Gottes willen! – Dr. Arnold Schoenenburg, PDS: Die CDU hat ganz die Formen gewechselt.)
Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung rundfunkrechtlicher Vorschriften im Land Mecklenburg-Vorpommern auf Drucksache 3/726. Der Innenausschuss empfiehlt in Ziffer 1 der Beschlussempfehlung auf Drucksache 3/1149, den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Fassung der Beschlussempfehlung anzunehmen.
Ich rufe auf den Artikel 1 sowie die Überschrift in der Fassung der Beschlussempfehlung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Danke. Damit sind der Artikel 1 sowie die Überschrift in der Fassung der Beschlussempfehlung einstimmig angenommen.
Ich rufe auf in Artikel 2 die Paragraphen 1 bis 4 in der Fassung der Beschlussempfehlung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit sind in
Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 3/1165 vor, über den ich zunächst abstimmen lasse. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Danke. Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 3/1165 mit den Stimmen der Fraktionen der PDS und SPD bei Zustimmung der Fraktion der CDU abgelehnt.
Wer in Artikel 2 dem Paragraphen 5 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke. Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist in Artikel 2 der Paragraph 5 in der Fassung der Beschlussempfehlung mit den Stimmen der Fraktionen der SPD und PDS gegen die Stimmen der Fraktion der CDU angenommen.