Protocol of the Session on February 3, 2000

Wenn die Landesregierung einen Medizinprofessor ernennt und keine Patienten für ihn hat, dann hat die Landesregierung ein Problem.

(Angelika Gramkow, PDS: Wir alle.)

Und das Problem – der Minister hat es eben schon angesprochen – sind die 5.000 Versorgungsfälle, die die Krankenkassen für die Region akzeptieren. Diese 5.000 Versorgungsfälle entsprechen dem Bestandsschutz, den Herr Dr. Guth mit seiner Klinik in Karlsburg für die Region hat auf Grundlage der Entscheidungen, die 1992 getroffen worden sind. Da war, wenn ich mich richtig erinnere, die PDS nicht in der Regierungsverantwortung.

(Angelika Gramkow, PDS: Die SPD aber auch nicht.)

Die SPD auch nicht, richtig.

Ich will das jetzt nicht polemisch behandeln, ich will nur darauf hinweisen, dass wir von diesen Tatsachen auszugehen haben und alle Entscheidungen darauf ausrichten müssen.

Ein zweites Problem: Einen C4-Professor zu ernennen, ohne die Zusagen der Berufungsverhandlung einzuhalten, das geht auch nicht. Bestandteil der Berufungsverhandlung war die Tatsache, dass Professor Felix davon ausgeht, dass er an seinem Arbeitsplatz in Greifswald einen Linkskathetermessplatz vorfindet. Wie sind die knapp 4 Millionen DM zu finanzieren, wenn die Kassen möglicherweise die Behandlung der Patienten nicht bezahlen und der Wissenschaftsrat sowie die Kassen eine bereits vorhandene ausreichende technische Ausstattung der Region konstatieren? Leider ist es so, dass wir bislang immer noch bei dieser Tatsache stehen, dass aber der Vertragsentwurf für beide Probleme eine Lösung anbietet, die hoffentlich tragfähig ist, wobei für mich auch eine ganz wichtige Frage war, und das will ich auch deutlich sagen: Warum tut Herr Guth das? Wer sich den Kooperationsvertrag ansieht, erkennt, zumindest nach meiner Meinung, dass Herr Dr. Guth eine Kompensation erhält durch eine marktwirksame Aufwertung seiner Klinik und seiner Mitarbeiter. Das heißt, es wäre eine Vereinbarung zum gegenseitigen Vorteil. Und das ist Bedingung, dass so etwas auch trägt.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der PDS)

Seitdem ich das weiß, glaube ich mehr an die Realisierbarkeit des vorliegenden Ansatzes als vorher.

In diesem Zusammenhang gestatten Sie mir eine Anmerkung zu Ihrem Änderungsantrag, der ja den vorliegenden Antrag aktualisiert.

Die Ausarbeitung dieses Kooperationsvertrages ist notwendig, das habe ich gesagt. Ob es wirklich bis zum 28.02. passieren kann oder erst am 05.03. oder am 06.03., die Garantie kann heute niemand übernehmen. Deshalb bin ich nicht dafür, dass wir heute eine Grundlage schaffen, um hinterher die Regierung zu kritisieren, wenn sie es erst am 15.03. geschafft hat. Dazu ist das Problem zu wichtig. Ich denke, eine solche terminliche Fixierung ist bei aller gebotenen Eile, die ich konstatiere und die ich völlig akzeptiere, nicht sinnvoll.

Das bezieht sich nach meiner Sicht auch auf den zweiten Punkt Ihres Änderungsantrages. Gestatten Sie mir hier die Frage: Wenn die Regierung die Unterzeichnung bis zum 28. Februar herbeiführen soll, wie soll sie dann bis zum 28. Februar auch noch eine Unterrichtung vorlegen? Das passt irgendwie nicht ganz zusammen.

(Sigrid Keler, SPD: Dann nehmen wir den 29. Februar 2000.)

Ja, selbst das ist mit Drucklegung und Kabinettsbeschluss und für eine Unterrichtung und so weiter nicht zu schaffen. Das sollten die Kollegen der CDU eigentlich aus achtjähriger Koalitionstätigkeit wissen, dass das nicht richtig zusammenpasst, was die Termine betrifft. Ich weiß auch nicht, ob wir uns als Landtag so weit in die Dinge reinhängen sollen, dass wir die Details eines Kooperationsvertrages hier in dem Maße zur Kenntnis nehmen und dann vielleicht noch zum Gegenstand von Diskussionen

machen. Das weiß ich nicht so richtig, da habe ich meine Zweifel, die ich hier artikulieren möchte.

Ich möchte noch einen weiteren Aspekt anführen. Ich glaube, dass seit dem vergangenen Sonnabend ein mögliches Hemmnis für die Zustimmung der Universität beseitigt ist. Der vorliegende Kooperationsvertrag hätte ein Problem bei der Privatisierung der Universitätsklinik sein können. Denn wenn ich sie an einen anderen verkaufen will und dann schon einen Privaten mit einem Kooperationsvertrag eingebunden habe, hätte das ein Problem sein können. Dieses Problem ist mit dem Senatsbeschluss vom Sonnabend vom Tisch. Ich glaube, dass es der Universität unter diesem Gesichtspunkt, nachdem die anderen Probleme gelöst sind, leichter fallen sollte und könnte, den Grundansatz mitzutragen und möglichst schnell in der gemeinsamen Arbeit einen vernünftigen Gesamtabschluss zu finden.

Sie merken vielleicht an meiner Darstellung, dass ich – trotz des Blickes auf die Geschichte dieses Vorganges – einen gedämpften Optimismus zu verbreiten versuche. Ich will aber auch sagen, dass ich erst wirklich ruhig sein werde, wenn der Vertrag unterschrieben, Professor Felix ernannt ist und er seine Arbeit in Greifswald aufgenommen hat. Da zeigt die Erfahrung der letzten Jahre, muss man nun ja fast sagen, leider, dass da immer wieder Stolpersteine auf dem Weg liegen.

Ich habe zum Schluss einen Wunsch, der hoffentlich keine Fata Morgana ist. Der Wunsch lautet, dass alle Beteiligten – ich sage, alle Beteiligten – die Kraft aufbringen mögen, die Geschichte dieses Problems und die dabei erfolgten oder empfundenen Verletzungen auf allen Seiten ad acta zu legen und ganz schnell die mögliche Lösung herbeizuführen. Und das ist meine ganz dringende Bitte an alle. – Danke.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und PDS)

Danke schön, Herr Dr. Bartels.

Das Wort hat jetzt Herr Dr. Rißmann von der Fraktion der SPD.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Kooperationsvertrag muss den Konsens zwischen beiden Vertragspartnern haben. Der jetzige Stand der Verhandlungen ist sehr wesentlich durch die Aktivitäten von Minister Kauffold erzielt worden und das, was heute hier vorgetragen worden ist an gegenseitigem Akzeptieren, gegenseitigem Vorteil oder Interessen mit dem Angebot von der GuthKlinik Karlsburg, mit der nötigen Zeit, die die Universitätsleitung dazu braucht, um noch einmal ihre Positionen damit abzugleichen. Ich finde es richtig, wenn hierfür nicht ein neuerlicher Termin gesetzt wird, wie im Änderungsantrag der CDU versucht wird. Der Zeitrahmen bis zum 1. April etwa – vom Minister hier vorgestellt – scheint mir da realistisch. Die Terminsetzung seitens der CDU-Fraktion würde unsere Fraktion ablehnen.

Es ist richtig, seit über einem Jahr läuft die schwierige Abstimmung zwischen Sozialministerium, Bildungsministerium, Universität und der Stadt Greifswald und dem privaten Betreiber in Karlsburg. Das ist keine einfache Geschichte gewesen. Sie scheint jetzt ein gutes Ende erreicht zu haben. Es war sicher nicht immer hilfreich, aber manchmal doch ganz gut, dass der Landtag sich häufiger als mit vielen anderen Themen mit diesem Thema

beschäftigt hat. Wir haben sicher ein Stück Verantwortung darin gesehen, den Ernst für dieses Fachgebiet, für die Kardiologie in Greifswald hier in öffentliche Diskussionen und in den Vordergrund auch der Arbeit und der Wertschätzung eines niveauvollen Abschlusses eines Kooperationsvertrages zu stellen.

Sachlich also nur so viel: Mit dem Bericht des Ministers hat sich für mich die parlamentarische Diskussion zu dem Thema erledigt.

(Beifall Heike Lorenz, PDS)

Die Unterschrift ist angekündigt. Sie steht noch nicht. Ich gehe davon aus, dass die jetzt gegebenen Bedingungen in der vorgegebenen Zeit oder in dem Zeitrahmen zu einem Vertragsabschluss führen.

Auf die Geschichte des Problems an dieser Stelle einzugehen erübrigt sich. Das ist von allen Seiten beleuchtet worden und ich kann darauf verzichten. Die Zusagen und die Vorschläge, die seitens der Guth-Klinik gemacht worden sind, erscheinen mir wirklich in einem Maße verantwortungsvoll zu sein, dass ein eigenes und großes Interesse seitens der Guth-Klinik besteht, diese Zwischenphase ohne Kooperationsvertrag jetzt auch endlich zu beenden. Die Chancen, die Entwicklung dieser Klinik, dieses Lehrstuhls in diesem Jahr begrüßen und zu einem guten Abschluss im Vertragsverhandeln bringen zu können, glaube ich, sind hier deutlich genug von allen Seiten beleuchtet worden.

Ich kann hiermit schließen. Ich gehe davon aus, dass die letzten Hürden ausgeräumt werden, und beantrage, dass auch das Berichtsverpflichten, das mit einem alten Antrag mit der Nummer 3/318 noch aussteht, mit dem heutigen Tage für erledigt erklärt werden kann. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und einzelnen Abgeordneten der PDS)

Danke schön, Herr Dr. Rißmann.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Dr. König von der Fraktion der CDU.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich hatte heute eigentlich vor, einen längeren Diskurs über die Thematik Uni, Karlsburg und Kardiologie zu geben.

(Sylvia Bretschneider, SPD: Ach, das haben wir doch schon zigmal gehört.)

Der Minister hat ja leider nicht viel Neues erzählt. Nur ein Zungenschlag, der gefällt mir ganz und gar nicht, wenn er hier meint, die Universität trägt mit ihrem Verhalten zur Verunsicherung in der Region bei. Ich denke, das ist genau der falsche Zungenschlag. Das ist genau das Signal, was wir nicht wollen.

Und zu einem Kooperationsvertrag – so, wie das Wort „Kooperation“ schon sagt – gehört, dass sich die beiden Ministerien in Schwerin, die Universität als die Betroffene und das Klinikum Guth zusammenfinden müssen. Aber wenn ich höre, dass die Terminsetzung das Problem ist und dass möglicherweise der 28.02.2000 für Sie, Herr Minister, ein Problem sein wird, um den Vertrag zwischen den genannten Partnern auf den Weg zu bringen, wenn das das einzige Hindernis ist, dann würde ich gerne einen Änderungsantrag zum Änderungsantrag stellen, dass wir

das Datum 28. Februar aus den Punkten 1 und 2 herausnehmen.

Ich würde es aber trotzdem vernünftig finden, Herr Minister, wenn uns auch in Zukunft hier im Landtag das Nötige über die Thematik Karlsburg, Greifswald und die Kardiologie mitgeteilt wird, denn es gibt Knackpunkte von Seiten der Universität in dem vorliegenden Kooperationsvertrag.

Was sind diese Knackpunkte?

Zum einen ist es die Stiftungsprofessur. Es ist löblich, dass sich die Karlsburger Klinik über Stiftungsprofessuren in das Geschehen der Uni einbringen will. Viele derartige Stiftungsprofessuren haben in Mecklenburg-Vorpommern dazu beigetragen, dass sich die Hochschullandschaft in den vergangenen Jahren positiv entwickelte. Aber in diesem Fall wird bloß Kosmetik betrieben und, wie man so sagen könnte, eine bessere Mitarbeiterveredlung vorgenommen, denn ein Kardiochirurg wird in der ausgewiesenen Universität und Kardiologie so nicht benötigt. Das zum einen.

Zum anderen ist auch der Wissenschaftsminister immer darum bemüht, Doppelungen mit der Uni Rostock zu vermeiden. Beschlossen ist aber für das Land, dass Rostock das universitäre kardiologische Zentrum des Landes ist. Oder hat es damit zu tun, dass die Ernennung des C4-Professors in Rostock und des Lehrstuhlinhabers dort Probleme bereitet? Hier, denke ich, sollten Sie Ihre Grundsätze aufrechterhalten, Herr Minister.

Ein weiterer Punkt betrifft die 1.500 Fälle für die Durchführung von nicht invasiven kardiologischen Eingriffen. Auch das ist ein Punkt, der so von Seiten der Universität nicht oder schwer akzeptiert werden kann. Das sind nämlich gewinnbringende Bereiche, die nicht aus dem Budget finanziert werden, sondern über Einzelfallregelungen, und durch die Festlegungen, wie sie jetzt getroffen werden, wird die Universität abgekoppelt von einer Dynamik der Fallzahlen, falls sie nach oben geht.

Und es ist noch ein Problembereich vorhanden. Die Erlöse für die Eingriffe kommen nicht etwa der Universität zugute, sondern werden in Karlsburg abgerechnet. Die 1.500 Fälle stehen dem Inhaber der C4-Professur im Rahmen seiner Lehrstuhltätigkeit, also für Forschung und Lehre, zu.

(Dr. Gerhard Bartels, PDS: Sie sind aber nicht da, Herr König, ohne dass Herr Guth verzichtet. Oder sehe ich das falsch?)

Dass mit diesen Fällen auch inneruniversitäre Bilanzen ausgeglichen werden können und müssen, auf diese Idee scheint man im Wissenschaftsministerium so noch nicht gekommen zu sein.

Meine Damen und Herren! Wenn diese Punkte – das sind ja wohl die Knackpunkte von Seiten der Universität –, wie Sie sagen, Herr Minister, in einem dialogischen Prozess mit allen Beteiligten noch einmal aufgegriffen werden könnten und durch das Ministerium vielleicht auch neu bedacht werden, dann sehe ich Chancen von Seiten der Universität und Karlsburg, dass in der von Ihnen genannten Zeit – ich gehe mal davon aus, dass es April werden wird, so, wie Sie gesagt haben – ein von allen akzeptierter Kooperationsvertrag vorliegen könnte. Dann hätten sich – das möchte ich zum Schluss sagen – die vielmaligen Diskussionen hier im Plenum zu diesem Thema gelohnt. – Danke.

(Heike Lorenz, PDS: Ich glaube nicht, dass es dieser Anträge bedurft hätte.)

Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Anfrage des Abgeordneten Dr. Bartels? (Zustimmung)

Herr Kollege König, habe ich Sie richtig verstanden, dass Sie formell die Herausnahme des Datums beantragt haben, oder haben Sie es nur für möglich gehalten?

Nein. Es ist die Herausnahme formell beantragt.