Protocol of the Session on February 2, 2000

Danke, Frau Koburger.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Friese von der Fraktion der SPD.

(Siegfried Friese, SPD: Nein. – Volker Schlotmann, SPD: Er zieht zurück.)

Herr Friese möchte nicht.

Meine Damen und Herren, dann schließe ich die Aussprache.

Kann ich davon ausgehen, dass wir nach der jetzigen Aussprache die Unterrichtung durch die Landesregierung auf Drucksache 3/940 verfahrensmäßig für erledigt erklären? – Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist es so beschlossen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 8: Beratung der Unterrichtung durch die Landesregierung – Nachfolgeaktivitäten für das Hochschulsonderprogramm III, Drucksache 3/944.

Unterrichtung durch die Landesregierung: Nachfolgeaktivitäten für das Hochschulsonderprogramm III – Drucksache 3/944 –

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 45 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist es so beschlossen.

Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur Herr Professor Kauffold.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die vom Land komplementierten Hochschulsonderprogramme sind seit 1991 ganz wesentliche hilfreiche Instrumente zur Finanzierung besonderer Aufgaben in den Hochschulen und in Forschungsinstituten. Ich möchte an das Hochschulerneuerungsprogramm aus dem Jahre 1991 erinnern, das nur für die neuen Bundesländer aufgelegt war und mit dem durchaus spürbare Effekte erzielt worden sind im Bereich investiver Maßnahmen, aber auch Gründungsprofessuren und das Wissenschaftlerintegrationsprogramm.

Das jetzt gültige und in diesem Jahr auslaufende Hochschulsonderprogramm III gilt für alle Bundesländer und hat Schwerpunkte, die in der vorliegenden Landtagsdrucksache benannt sind. Im Rahmen dieses Programmes wurden in 1998 5,4 Millionen DM für Universitäten und 4,9 Millionen DM für Fachhochschulen ausgegeben, und zwar für sächliche Ausstattungen, für personenbezogene Ausgaben bei Qualifikationen und in der Forschung. Um das zu quantifizieren, gab es 1998 77 Arbeitsverträge und 756 personalbezogene Förderfälle mit insgesamt mehr als der Hälfte Fördermöglichkeiten für Frauen.

Um die Vielfalt der Maßnahmen deutlich zu machen, nenne ich einige Beispiele:

den Aufbau einer Absolventenbörse für die Hochschulen des Landes an der Universität Rostock,

die Steigerung der Qualität der Lehre durch den Einsatz von sehr vielen Tutoren,

die Evaluation von Studiengängen und die Ausrichtung von Tagen der Lehre an der Universität Rostock,

die Weiterentwicklung eines bereits 1997 begonnenen Projektes einer multimedialen landesweiten Ringvorlesung,

die Weiterentwicklung des Fernstudiums an den Universitäten und Fachhochschulen,

die Förderung der Forschungszentren Hochschule Wirtschaft,

außerdem die Stärkung innovativer Forschungsprojekte vornehmlich in den Natur- und Ingenieurwissenschaften,

aber auch der Aufbau von Studiengängen an den Fachhochschulen gehörte dazu und die Vorbereitung der uns sehr wichtigen internationalen kompatiblen Studiengänge in dem Bachelor- und Masterbereich,

auch der Modellhaushalt 2000 der Fachhochschule Neubrandenburg wurde aus dem Hochschulsonderprogramm unterstützt,

Habilitationen bei Frauen

wie auch die Forschung zur Geschlechterforschung an der Universität Greifswald,

außerdem eine andere frauenspezifische Maßnahme zur Erhöhung des Frauenanteils in technischen Studiengängen und zur Förderung von Wissenschaftlerinnen durch Wiedereinstiegsstipendien, Kontaktstipendien und Werkverträge.

Das ist also eine sehr umfangreiche Palette von Fördermaßnahmen, die im Jahre 1999 fortgesetzt wurde, für die der Tätigkeitsbericht jetzt erarbeitet wird. Und auch im Jahr 2000 sind viele wesentliche, die Universitäten und Hochschulen entwickelnde Maßnahmen durch dieses Programm gefördert worden.

Bund und Länder haben sich nun entschlossen, nach dieser erkennbaren positiven Bilanz in ausgewählten Bereichen Programme und Fachprogramme weiter voranzutreiben und ein diesbezügliches neues Programm aufzulegen. Damit befasst sich die Drucksache im Detail. Ausgewiesen sind fünf Förderschwerpunkte, bei denen die Fachhochschulen eine besondere Beachtung finden. Und das ist für unser Land auch sehr wichtig, da tatsächlich gerade an unseren Fachhochschulen attraktive Studienangebote in der Entwicklung sind.

(Vizepräsidentin Kerstin Kassner übernimmt den Vorsitz.)

Ich nenne mal Stralsund. Dort werden noch in diesem Jahr der Studiengang Tourismus und ein Frauenstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen eröffnet, von denen wir erwarten können, dass sie auch überregional beachtet werden. In Neubrandenburg wird der Studiengang Pflege und Gesundheit den modernen Erfordernissen angepasst. Für Wismar ist die Errichtung einer Akademie für nordisches Bauen und Design mit international konzipierten Studienangeboten vorgesehen. Das ist also ein Maßnahmepaket, das unsere Fachhochschulen und ihre Attraktivität weiterentwickeln wird und das wir über diese Nachfolgeaktivitäten finanzieren möchten.

Ein weiterer Komplex von Maßnahmen betrifft die inneren Führungsstrukturen der Hochschulen im Zusammenhang mit der Novellierung des Hochschulgesetzes. Ich erwähne die Kosten- und Leistungsrechnung, ControllingMechanismen, Informations- und Berichtssysteme, Systeme zur leistungsorientierten Mittelvergabe. Auch das ist ein Komplex, den wir hierüber fördern möchten.

Zugleich würde ich einen dritten Komplex nennen, nämlich die Förderung von noch mehr innovativen Ansätzen in der Forschung, denn es muss uns gelingen, die Potentiale, die wir haben, nicht nur zu halten, sondern sie

auch besser zu nutzen und einzubinden in das, was das Land braucht für seine Entwicklung.

Ich habe nur einige Beispiele aus dem Programm genannt, das dem HSP III folgt. Ich begrüße sehr, dass die Ministerpräsidenten und auch unser Ministerpräsident dieses Programm in der Bund-Länder-Vereinbarung unterzeichnet und damit für uns verbindlich gemacht haben. Wir werden darangehen, das Nachfolgeprogramm rechtzeitig mit einzelnen Aktivitäten auszugestalten, und ich bitte Sie auch um Ihre Unterstützung, indem Sie die zur Komplementierung notwendigen Mittel bewilligen. – Danke schön.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der SPD)

Vielen Dank, Herr Minister.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Rißmann von der SPD-Fraktion. Da ich ihn jetzt nicht im Saal sehe, gebe ich das Wort dem Abgeordneten Herrn Dr. Bartels von der PDS-Fraktion. Bitte sehr, Herr Kollege, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir haben heute die in der Politik seltene Gelegenheit, ohne allzu große aktuelle Aufgeregtheiten und parteipolitische Profilierungsneurosen des einen oder anderen über wichtige Aspekte der weiteren Entwicklung unserer Hochschullandschaft zu sprechen.

Nun könnte mensch ja sagen: Wozu setzen die Koalitionsfraktionen eine solche Unterrichtung auf die Tagesordnung, die doch erst im Jahr 2001 wirksam wird? Ich würde darauf antworten: Gerade das ist eigentlich der Grund, weil ich das auch für die positivste Seite der vorliegenden Bund-Länder-Vereinbarung halte. Bereits ein Jahr vor In-Kraft-Treten und ein Jahr vor Auslaufen des Vorläuferprogrammes HSP III liegt dieses Programm vor und ist unterzeichnet. Und das ist nicht üblich in der Politik, die doch sehr häufig sehr hektisch reagiert, immer in der Angst, im Nachtrab zu sein. Deshalb ist es aus meiner Sicht umso erfreulicher, dass wir heute schon darüber reden können, dass es heute Fixierungen gibt, auf die wir uns konzentrieren können.

Gerade unter diesem Gesichtspunkt halten wir die Diskussion im Parlament für ganz besonders wichtig. Wir wollen aufmerksam machen auf das Problem, wie wir mit der Förderung der Hochschulen in diesem Bereich weiter verfahren. Wir möchten gern, dass die gewonnene Zeit, ein ganzes Jahr, genutzt wird, dass im Landtag, in der Regierung und in den Hochschulen gemeinsam konzeptionell daran gearbeitet wird, wie wir das Programm am besten umsetzen, wie wir die bestmöglichen Startbedingungen für dieses Programm schaffen. Wir haben die einmalige oder die seltene, ich korrigiere mich, die seltene Chance, langfristig Startbedingungen zu schaffen, die ein Gelingen des Programms zum Wohle unserer Hochschullandschaft und damit auch zum Wohle unseres Landes gewährleisten können. Das ist der eigentliche Hintergrund für unseren Antrag, diese Unterrichtung hier zu diskutieren.

Gestatten Sie mir, dass ich auf einige Probleme im Allgemeinen und zu den Einzelprogrammen hier kurz eingehe.

Da wäre der erste Stichpunkt Finanzen. Es ist natürlich denkbar, dass mensch sagt, 28 Millionen für fünf Jahre,

für vier verschiedene Programme seien nicht allzu viel. Und natürlich kann auch ich mir vorstellen, dass wir noch mehr Geld sinnvoll verwenden könnten. Aber ich sage auch mit den Erfahrungen des Hochschulsonderprogramms III, wenn wir diese 28 Millionen zielgerichtet und wohl durchdacht einsetzen, mit einer entsprechenden Vorlaufphase, dann können sie eine ganze Menge sein. Dazu ist auch wichtig, dass das Land die im Vertrag vereinbarte Kofinanzierung vornimmt. Und ich verweise auf Punkt 5 der vorliegenden Unterrichtung auf Seite 3. Bei „Kosten“ steht: „Die von Mecklenburg-Vorpommern komplementär zu finanzierenden Beträge werden ab dem Haushalt 2001 eingeworben.“ Ich interpretiere das als den festen Willen der Regierung, der auch durch die Unterschrift des Ministerpräsidenten bekräftigt wird, dieses Programm zu kofinanzieren. Und ich denke bezüglich der Bitte des Ministers, die er eben ausgesprochen hat, dass wir uns als Landtag mit der Haushaltshoheit, die wir haben, diesem Ansinnen nicht verschließen werden. Ich begrüße daher die klare Aussage der Regierung in der Unterrichtung zur Kofinanzierung dieses Programms.

Als Zweites möchte ich etwas sagen zum Teilprogramm, so nenne ich es mal, das sich in Artikel 1 findet „Programm zur Förderung der Chancengleichheit für Frauen in Forschung und Lehre“. Das ist für die Entwicklung unserer Hochschullandschaft ein ganz wichtiger Bereich. Ich will hier nicht auf Details eingehen, weil das meine Redezeit doch erheblich sprengen würde, sondern verweise an dieser Stelle auf frühere Debatten in der vergangenen Legislaturperiode und auf die Aktivitäten im Rahmen des Hochschulsonderprogramms III, sage aber auch eindeutig, eine Entwarnung in diesem Bereich ist trotz aller Aktivitäten nicht denkbar. Wir sind noch längst nicht dort, wo wir hinmüssen, und das trotz – und das sage ich ausdrücklich sehr würdigend – der sehr engagierten Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten der Hochschulen, die, auch dafür bin ich dankbar, auf die Unterstützung der Landesbeauftragten für Gleichstellung Frau Staszak und ihrer Mitarbeiter bauen kann. Aber all diese Bemühungen werden nur dann Wirkung zeigen, wenn wir gemeinsam hier weiterarbeiten.

In diesem Zusammenhang will ich einen besonderen Schwerpunkt in diesem Bereich setzen, auf den in Punkt 2 c) genannten Bereich „Maßnahmen zur Steigerung des Anteils von Frauen in naturwissenschaftlichen/technischen Studiengängen“. Wenn wir keine Studentinnen – mit kleinem i – im Fachbereich Maschinenbau haben, werden wir auch keine Professorinnen – auch mit kleinem i – in diesem Fachbereich Maschinenbau haben, denn entsprechende Fachkenntnisse sind nun einmal Voraussetzung für eine entsprechende Berufung. Und ich halte es für ganz wichtig, dass wir das unterstützen, was einige der Gleichstellungsbeauftragten an den Hochschulen bereits tun: in die Schulen zu gehen, Werbung zu machen, dass Frauen und Mädchen technische Berufe ergreifen, dass sie sich einschreiben in die entsprechenden Studiengänge. Ich halte das für ganz wichtig, deshalb möchte ich das hier auch noch mal betonen.

Der Minister hat eben schon gesagt und ich stimme ihm da völlig zu, dass die weitere Förderung unserer Fachhochschulen wichtig ist für die Entwicklung der Hochschullandschaft, dass wir mit der Gründung und dem weiteren Ausbau unserer Fachhochschulen auf einem richtigen Weg sind und dass das in Artikel 2 genannte Programm hier sehr hilfreich sein kann und muss. Auch hier will ich einen Punkt herausgreifen, ohne zu sagen, dass

die anderen unwichtig seien, und zwar ist das der Punkt, der sich mit der Entwicklung der Forschungs- und Entwicklungsmöglichkeiten an den Fachhochschulen beschäftigt.

Das hat aus meiner Sicht mehrere Gründe.

Einer davon ist, und das noch aus meiner eigenen Erfahrung und aus meinem Verständnis vom akademischen Lehren und Lernen, dass es nicht denkbar ist, dass ein Professor an einer Hochschule über einen längeren Zeitraum akademischen Unterricht erteilt, ohne selbst zu forschen. Das heißt, auch an Fachhochschulen muss die eigene Forschungstätigkeit ein ganz wichtiger Bestandteil des akademischen Lebens und des akademischen Arbeitens der Hochschullehrer sein.

Der zweite Grund ist, dass wir ohne Stärkung der Forschungskapazitäten an den Fachhochschulen die vorhandenen sehr modernen Labors – ich empfehle jedem, sich das mal in Stralsund, Neubrandenburg oder auch in Wismar anzusehen – nicht in ihren vorhandenen Potenzen nutzen können für Forschung und Entwicklung, wenn nicht das entsprechende Potential auch bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einer Fachhochschule vorhanden ist. Wir müssen in diesem Zusammenhang über den Rahmen des hier zu diskutierenden Programms hinaus die Frage stellen, ob eine Professorin oder ein Professor mit 18 Semesterwochenstunden überhaupt intensiv forschen kann. Ich war vor einigen Wochen mit dem Umweltminister an der Fachhochschule Stralsund und war schon beeindruckt, was trotz der begrenzten Möglichkeiten dort geschieht. Es macht aber gleichzeitig deutlich, dass wir bei Verstärkung dieser Potenzen noch ganz andere Ergebnisse erwarten können, die wir auch brauchen. Und wir brauchen, denke ich, dafür auch einen Ausbau oder auch zum Teil erst die Schaffung eines akademischen Mittelbaus an den Fachhochschulen und wir brauchen mehr höchstqualifizierte Labortechniker, um die modernen Labors überhaupt nutzen zu können in dem möglichen Maße.

Solche Fragen, die nur mittelbar mit dem hier zu diskutierenden Programm zu tun haben, stelle ich ganz bewusst in diesem Rahmen, denn sie müssen im Umfeld der Diskussion um ein neues Landeshochschulgesetz behandelt werden und es darf da kein Tabu im Voraus geben.