Protocol of the Session on February 2, 2000

Solche Fragen, die nur mittelbar mit dem hier zu diskutierenden Programm zu tun haben, stelle ich ganz bewusst in diesem Rahmen, denn sie müssen im Umfeld der Diskussion um ein neues Landeshochschulgesetz behandelt werden und es darf da kein Tabu im Voraus geben.

Im Programm zu den Fachhochschulen wird angesprochen, dass es um die Entwicklung des Austausches zwischen Wissenschaft und Wirtschaft geht. Und hier sprechen wir natürlich das in der letzten Zeit heiß diskutierte Thema der Veränderungen im Dienstrecht an den Hochschulen an. Ich will hier nur soviel sagen: Ich begrüße ausdrücklich, dass der Minister den in der Öffentlichkeit und intern noch viel stärker heftig umstrittenen Entwurf der Verordnung zu diesem Thema zurückgezogen hat. Ich sage aber genauso deutlich, in den bevorstehenden Diskussionen um das neue Landeshochschulgesetz müssen wir uns diesen Problemen zuwenden und wir müssen nach einem Einstieg in diesem Bereich suchen, der den Bedingungen des Landes und den Bedingungen der Hochschulen sowie ihren Aufgaben in Lehre und Forschung gerecht wird. Es geht nicht mit einer Rundumlösung, aber wir brauchen einen Einstieg, gerade auch im Hinblick auf den Austausch zwischen Wirtschaft und Wissenschaft an den Fachhochschulen.

Zu einem vierten Bereich will ich zwei konkrete Dinge ansprechen und etwas Allgemeines sagen, das sind die

Fragen der innovativen Forschungsstrukturen. Konkret will ich dazu sagen und dabei will ich es dann erst einmal belassen: Ich halte ganz dringend für notwendig eine Diskussion auch im politischen Raum über die Frage: Was ist eigentlich Innovation? Innovative Entwicklung, innovative Entdeckungen, Innovationen – diese Worte führt jede und jeder im Mund. Wenn man genauer hinsieht, merkt man, dass darunter sehr unterschiedliche Dinge verstanden werden, was Auswirkungen auf politische Entscheidungen und auf die Praxis hat. Und deshalb halte ich eine solche Diskussion für notwendig.

Ich will auch ganz besonders begrüßen, dass dieses Programm uns Möglichkeiten gibt, bei der Weiterführung der Globalisierung der Hochschulhaushalte voranzukommen, weil, wie wir das ja in Neubrandenburg mit dem HSP III gemacht haben, hier die Möglichkeit gegeben wird, Mittel bereitzustellen, um an den anderen Hochschulen zu ähnlichen Fortschritten zu kommen, um hier insgesamt einen Schritt weiterzukommen, was ich für ganz wichtig halte.

Und eine allgemeine Bemerkung zu den innovativen Forschungsstrukturen will ich noch machen, indem ich darauf hinweise, dass zu den bisher geförderten wissenschaftlichen Einrichtungen, auch wenn sie zuletzt nicht mehr unmittelbar aus dem Hochschulsonderprogramm III gefördert wurden, die Institute für Agrarökologie Rostock und das Diabetes-Institut in Karlsburg gehören. Und wir werden uns im Laufe dieses Jahres mit der weiteren Perspektive dieser beiden wichtigen Einrichtungen sehr intensiv beschäftigen müssen und ich will vorbeugend darauf hinweisen, dass das Diabetes-Institut Karlsburg erfreulicherweise im InnoRegio-Wettbewerb einen Erfolg errungen hat und zu dem ausgewählten Kreis von 25 Projekten gehört.

Wenn mensch daraus aber schlussfolgern sollte, dass die Sockelfinanzierung dieses Instituts aufgrund dieses Erfolges nicht mehr nötig wäre, dann will ich hier deutlich sagen, das ist ein Irrtum. Die Weiterführung dieses Erfolges wird nur auf einem Sockel, der vom Land getragen wird, möglich sein. Vorbeugende Nennung bestimmter Dinge ist ja manchmal vielleicht, hoffe ich zumindest, sehr hilfreich.

Zum Schluß will ich nur ganz kurz noch auf die beiden letzten Programme eingehen, nämlich die Entwicklung neuer Medien und der Graduiertenförderung, die nur vom Bund finanziert werden und die wettbewerblich vergeben werden, wie es so schön heißt. Auch hier scheint es mir ganz wichtig, dass wir rechtzeitig an die Erarbeitung entsprechender Anträge gehen, damit wir beim Start des Programms im nächsten Jahr ausreichend gerüstet sind für die entsprechenden Wettbewerbe. Es könnte ja dann durchaus mal passieren, dass wir überproportionale Anteile für die Hochschulen unseres Landes einwerben. Das war, zumindest was die Graduiertenförderung betrifft, in den vergangenen Jahren durchaus nicht der Fall, um das mal sehr vorsichtig zu formulieren.

Lassen Sie mich ein kurzes Fazit ziehen. Die Diskussion dieser Unterrichtung sollte und muss aus unserer Sicht ein Anfang sein – ich komme sofort zum Schluss, Frau Präsidentin –, sich mit den hier angesprochenen Problemen zu beschäftigen und das Jahr 2000 zu nutzen, um im Interesse der Entwicklung der Hochschulen in unserem Land hervorragende Startbedingungen zu schaffen, damit wir dann hinterher auch Erfolge verkünden können. – Danke.

(Beifall bei Abgeordneten der PDS)

Vielen Dank, Herr Dr. Bartels.

Das Wort hat jetzt die Abgeordnete Frau Staszak von der SPD-Fraktion.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Bund und die Länder haben sich mit der Unterzeichnung der Bund-Länder-Vereinbarung zur Förderung der Weiterentwicklung von Hochschule und Wissenschaft auch zum Thema Chancengleichheit für Frauen in Forschung und Lehre bekannt. Das hat der Minister schon erwähnt und auch Herr Dr. Bartels ist kurz darauf eingegangen, aber ich möchte es noch etwas vertiefen. Sie können sich denken, dass das mein Thema ist.

Als gemeinsame Initiative von Bund und Ländern sind insgesamt sechs Fachprogramme beschlossen worden. Eines davon ist das Fachprogramm zur Förderung der Chancengleichheit für Frauen in Forschung und Lehre. Das bedeutet aber nicht, dass einfach alle Maßnahmen, in denen das Wort Frau auftaucht, nur durch diese Mittel gefördert werden, denn in der Präambel der Bund-Länder-Vereinbarung steht ein weiterer frauenpolitisch sehr wichtiger Satz: „In Ergänzung zu dem Programm zur Förderung der Chancengleichheit von Frauen in Forschung und Lehre wird daher eine Beteiligung von Frauen bei personenbezogenen Programmteilen in Höhe von 40 % bei allen anderen Programmen angestrebt.“

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der SPD)

Und noch ein Indiz spricht für die politische Absicht, Frauenförderung in der Wissenschaft in den Mittelpunkt zu stellen. Für die Durchführung der Programme wird empfohlen, dass die Ansätze der Programme zugunsten der Finanzierungsansätze jeweils anderer Programme gekürzt werden können um bis zu 30 Prozent. Diese Kürzung ist jedoch bei dem Programm zur Förderung der Chancengleichheit von Frauen in Forschung und Lehre auf höchstens 20 Prozent reduziert,...

(Dr. Gerhard Bartels, PDS: Selbst das ist noch zu viel.)

Ja, finde ich auch. Aber es ist schon ganz gut.

... wobei ich dafür bin – da habe ich den Satz jetzt sagen wollen,

(Heiterkeit bei Dr. Gerhard Bartels, PDS)

wo Sie mir vorgegriffen haben –, dieses auch nicht um 20 Prozent zu kürzen. Es wäre sogar denkbar, dieses Programm aus den anderen Programmteilen aufzustocken. Auch das ist im Rahmen der Durchführungsbestimmungen möglich.

Das Hochschulsonderprogramm III endet mit dem Ablauf des Jahres 2000. Auch das Hochschulsonderprogramm III sah die Förderung von Frauen in Forschung und Lehre vor. In der Forschungs- und Wissenschaftsszene Mecklenburg-Vorpommern hat sich dieses Programm als sehr förderlich erwiesen. Circa 20 Prozent Wissenschaftlerinnen erhielten ein Wiedereinstiegsstipendium, um nach einer Unterbrechung durch Mutterschaft wieder im Wissenschaftsbetrieb Fuß zu fassen beziehungsweise die Promotion abzuschließen.

Durch die Förderung aus den Hochschulsonderprogramm-III-Mitteln konnten Projekte zur Entwicklung und

Institutionalisierung der Frauen- und Geschlechterstudien in Mecklenburg-Vorpommern gefördert werden. Die Geschichte des Frauenstudiums an den Universitäten Rostock und Greifwald wurde aufgearbeitet. Und unterstützt wurde die Institutionalisierung des Interdisziplinären Zentrums für Frauen- und Geschlechterforschung an der Universität Greifswald auch. Damit verbunden war die Förderung von bisher zwei Frauenforschungskonferenzen in Mecklenburg-Vorpommern, die jeweils in wissenschaftlichen Bänden dokumentiert wurden, also nachzulesen sind. Durch das Franziska-Tiburtius-Programm konnte die Berufungsfähigkeit für Fachhochschulen bei fünf Wissenschaftlerinnen gefördert werden. An der Fachhochschule Stralsund wird ein Projekt unterstützt zur Erhöhung des Frauenanteils in technischen und technisch-wirtschaftlichen Studiengängen, wie schon von dem Minister erwähnt. Am Montag wird an der Fachhochschule der Frauenstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen präsentiert.

Ich hebe das alles deshalb hervor, da in dem ersten Programm für die neuen Bundesländer, dem Hochschulentwicklungsprogramm, keine ausgewiesene Förderung der Chancengleichheit von Frauen in Wissenschaft und Lehre enthalten war und diese somit auch nicht erfolgte, obwohl die ostdeutschen Wissenschaftlerinnen am wenigsten Chancen nach der Umstrukturierung der Hochschulen hatten. Trotzdem sorgen, und das stelle ich hier noch mal mit Freude fest, einzelne Wissenschaftlerinnen auch aus Mecklenburg-Vorpommern für Schlagzeilen. Zum Beispiel die jüngste Professorin in der gesamten Bundesrepublik lehrt und forscht an der Universität Rostock. Die einzige Frau von zehn Nachwuchswissenschaftlerinnen, die vor kurzem den Förderpreis der Deutschen Forschungsgemeinschaft erhielt, arbeitet an der Universität Greifswald. Also, ich denke, für unser kleines Land sind das keine schlechten Ergebnisse.

Mit dem Fachprogramm zur Förderung der Chancengleichheit für Frauen in Forschung und Lehre sind folgende Ziele verbunden, die ich Ihnen hier noch einmal nennen möchte:

Überwindung bestehender struktureller Hemmnisse bei der Erreichung der Chancengleichheit für Frauen in Wissenschaft und Forschung

Verstärkung der Anteile von Frauen in allen Qualifizierungsstufen und bei den jeweiligen Abschlüssen

die Erhöhung der Zahl von Frauen in Führungspositionen in Einrichtungen der Forschung und Lehre

Hochschulen und Wissenschaftsinstitutionen sind die gesellschaftlichen Bereiche, in denen Frauen in Spitzenpositionen am stärksten unterrepräsentiert sind und in denen das innovative Potential von Frauen am wenigsten genutzt wird. Das müssen wir hier auch mal feststellen. Obwohl sich erstmals mehr junge Frauen als Männer in die Studienlisten eingeschrieben haben, obwohl mehr Mädchen als Jungen das Abitur ablegen und obwohl inzwischen 46 Prozent der Hochschulabsolventinnen und -absolventen Frauen sind und diese Frauen in den Leistungen ihren männlichen Kollegen nachweislich in nichts nachstehen, bewegt sich der Anteil von Frauen bei den tatsächlichen wissenschaftlichen Spitzenpositionen, den C4-Professuren, sowohl im Bundesdurchschnitt als auch in Mecklenburg-Vorpommern seit Jahrzehnten um fünf Prozent. Hier bei uns im Land war die Zahl etwas höher, aber es ist nichts, womit wir uns brüsten können.

Auch ein anderer Umstand erfordert politische Aufmerksamkeit. In Mecklenburg-Vorpommern ist infolge des Umstrukturierungsprozesses der Anteil der Frauen an den Habilitationen erheblich zurückgegangen und damit das Potential an berufungsfähigen Frauen natürlich auch. Die Landesregierung hat auf diese Situation bereits im Hochschulgesamtplan von Mecklenburg-Vorpommern reagiert, indem sie die Förderung der Chancengleichheit für Frauen als eine wissenschaftliche Leitlinie formuliert und durch einen möglichen Maßnahmekatalog untersetzt hat. Diesen Maßnahmekatalog gilt es mit Leben zu erfüllen. Die Nachfolgeaktivitäten für das Hochschulsonderprogramm III bieten somit die Grundlage dafür, das Anliegen, den Anteil von Frauen in Forschung und Lehre zu erhöhen, umzusetzen. Und dabei bitte ich Sie alle um Mithilfe. – Vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und einzelnen Abgeordneten der PDS)

Vielen Dank, Frau Staszak.

Das Wort hat der Abgeordnete Herr König von der CDU-Fraktion. Bitte sehr.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren!

Liebe Kollegen von der SPD, Sie können heute mit der Aussprache zum Nachfolgeprogramm des Hochschulsonderprogramms III auf die besonderen Aktivitäten Ihrer Bundesministerin und Ihres Wissenschaftsministers Herrn Professor Kauffold hinweisen. Tun Sie das auch. Ja, da wollen wir als CDU-Fraktion grundsätzlich nicht dran herummäkeln.

(Dr. Gerhard Bartels, PDS: Ach je, wie großherzig!)

Es ist begrüßenswert und für die Hochschulen sicherlich notwendig, dass die Bundesregierung nach Artikel 91 des Grundgesetzes gemeinsam mit den Ländern die Hochschullandschaft unterstützt. Das steht außer Zweifel.

Auf die Einzelheiten dieses Programms wurde von Herrn Dr. Bartels im Wesentlichen eingegangen. Es ist sicherlich förderlich, dass Mecklenburg-Vorpommern bis zum Jahre 2003 rund 14 Millionen DM vom Bund für Hochschulaufgaben zur Verfügung gestellt bekommt. Komplementiert für die Aufgaben nach der vorliegenden Vereinbarung stehen den Hochschulen in MecklenburgVorpommern dann insgesamt 28 Millionen DM zur Verfügung. Die Schwerpunkte dieses Programms haben sich im Vergleich zum Hochschulsonderprogramm III nicht gravierend verändert, die Mittelansätze für unser Land, gemessen am Haushalt 2000, auch nicht. Das sind erst einmal die Fakten, so, wie sie den Papieren zu entnehmen sind.

Aber seit Bestehen des Sonderprogramms III – ebenso wie bei den Vorgängerprogrammen sind diese Programme ja ausführlich im Bildungsausschuss behandelt worden, zumindest was die Themen, den Umfang der Programme und die finanzielle Verwendung der Mittel anbelangt – wurde in den Haushaltsberatungen nichts oder wenig über die inhaltliche Verwendung und über die mit den Geldern erreichten Strukturen gesagt. Da werden zum Beispiel 4,7 Millionen DM für die Verbesserung der Strukturen im Hochschulbereich angegeben. Dieses Projekt soll künftig unter dem Namen „Förderung strukturel

ler Innovationen im Hochschulbereich“ weitergeführt werden. Oder es wurden 600.000 DM für die Förderung von Frauen in der Wissenschaft, die künftig unter dem Motto “Chancengleichheit für Frauen“ sicherlich einen etwas höheren Stellenwert bekommt, eingestellt. Alles in Ordnung. Das sollte auch so sein.

Aber – und wiederum ein Aber – es wurde kaum hinterfragt, in welchem Bereich denn in den Jahren des HSP III an den Hochschulen strukturell reformiert wurde und in welchem Umfang und mit welcher Widmung diese Stellen für strukturelle Reformen eingesetzt wurden.

(Dr. Gerhard Bartels, PDS: Am besten Sie erkundigen sich mal vor Ort, Herr Kollege, da erfährt man das immer am besten.)

Ja, darauf komme ich noch zurück, Herr Dr. Bartels.

Vielmehr habe ich den Eindruck, und diesen wird man nicht los, dass unter diesem Motto nur draufgesattelt wurde und das Land Personalkosten sparte, aber am eigentlich Zweck dieser Mittel möglicherweise vorbei gearbeitet wurde. Aber hier kann uns ja der Wissenschaftsminister in einer der nächsten Landtagssitzungen gerne diese Vermutungen zerstreuen und aufklären. Gerade die jüngsten Probleme am Rostocker Knochenmarktransplantationszentrum haben gezeigt, dass es an den Hochschulen eher strukturelle Defizite gibt, als dass strukturelle Reformen auf den Weg gebracht wurden oder werden.

Seit Jahr und Tag beklagen Frauen, dass sie an den Hochschulen unterrepräsentiert sind. Auch hier wäre die Frage zu stellen, was hat das HSP III an positiven Ansätzen gebracht. Also das Geld zur Verfügung zu stellen ist das eine, aber der sinnvolle Einsatz dieser Mittel ist das andere und, ich denke, er ist nicht weniger wichtig.

Einen anderen Aspekt möchte ich noch erwähnen, das ist der des Wettbewerbs. Der wird in Artikel 4 des neuen Programms hervorgehoben mit der Projektbezeichnung „Projekte zur strukturellen Innovation im Hochschulbereich“. Ich hoffe sehr, meine Damen und Herren, dass Mecklenburg-Vorpommern bei der Frage der Neugestaltung, das wurde auch schon angesprochen, der Hochschulhaushalte hierbei nicht ins Hintertreffen gerät. In anderen Bereichen habe ich da weniger Befürchtungen, da es ja bereits Projekte gibt, die fortgeführt werden können. Ich denke an das Evaluierungsprojekt der Rostocker Uni oder an die Einführung neuer Studienstrukturen an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald.

Aber bei allem Lob für die Bundesbildungsministerin und für den Wissenschaftsminister Professor Kauffold für das Nachfolgeprogramm zum Hochschulsonderprogramm III möchte ich doch ein wenig Wasser in den Wein gießen, denn so eindrucksvoll ist die Forschungsförderung der Bundesregierung nun auch nicht. Der Etat der Bundesbildungsministerin wurde in diesem Jahr vom Finanzminister um 2,3 Prozent zusammengestrichen. Das heißt, es sind 338 Millionen DM weniger für die Forschungsförderung vorhanden als 1999. Dazu muss die Ministerin noch 220 Millionen DM globale Minderausgaben erwirtschaften. Das, meine Damen und Herren, sind Zahlen im Minusbereich, und das, obwohl Bundeskanzler Schröder 1998 als Ziel seiner Bildungspolitik die Verdoppelung der Ausgaben für Forschung und Bildung angekündigt hat. Davon sind wir noch ein gutes Stück entfernt.

Aber alles in allem ist es zu begrüßen, dass das HSP III ein Nachfolgeprogramm erhalten hat, dass dieses Nach

folgeprogramm an das Programm adaptiert wurde, und ich denke, über die inhaltliche Ausgestaltung muss dann noch in nächster Zeit gesprochen werden. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU)