Wer möchte das auch? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Dann ist diesem Überweisungsbegehren nicht gefolgt.
Dann kommen wir zur Abstimmung in der Sache über den gemeinsamen Antrag von SPD und GRÜNEN aus Drucksache 21/17146.
Wer möchte hier seine Zustimmung geben? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist dieser Antrag auch angenommen.
Jetzt kommen wir zum Tagesordnungspunkt 38, gemeinsamer Bericht des Ausschusses für Wirtschaft, Innovation und Medien und des Ausschusses für Umwelt und Energie: Hamburgisches Fischerei- und Angelgesetz sowie Verordnung zur Durchführung des Hamburgischen Fischerei- und Angelgesetzes.
[Gemeinsamer Bericht des Ausschusses für Wirtschaft, Innovation und Medien und des Ausschusses für Umwelt und Energie über die Drucksache 21/16498: Hamburgisches Fischereiund Angelgesetz (HmbFAnG) sowie Verordnung zur Durchführung des Hamburgischen Fischerei- und Angelgesetzes (HmbFAnG-DVO) (Senatsantrag) – Drs 21/17075 –]
Auch dieser Tagesordnungspunkt ist als Kurzdebatte angemeldet, sodass jeder Redner oder jede Rednerin maximal zwei Minuten in der Debatte hat.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! In der letzten Bürgerschaftssitzung habe ich einleitend dargelegt, dass eine nachhaltige Veränderung in Richtung Tier- und Naturschutz in den Köpfen der Menschen stattfinden muss im Gegensatz zur ökonomischen Veränderung, die häufig einen technischen Ausgangspunkt hat.
Die vorliegende Drucksache zur Aktualisierung des Hamburgischen Fischerei- und Angelgesetzes und die dazugehörigen Durchführungsverordnungen könnte man als technische, der Zeit entsprechende Anpassungen betrachten. Da dieses Gesetz aufgrund eines umfangreichen Abstimmungsverfahrens seitens der Wirtschaftsbehörde gut gemacht worden ist, wäre das Thema eigentlich erledigt und eine Debatte wäre aus meiner Sicht hier im Hause nicht nötig. Aber die vorliegende Drucksache betrifft auch 130 000 Freizeitangler sowie 16 000 bis 18 000 Angler und Anglerinnen, die in Vereinen organisiert sind und die sich nun verstärkt mit Tier- und Naturschutz beschäftigen müssen. Dazu gehören unter anderem Stützung und Erhalt von Fischbeständen, von Artenvielfalt, Gewässerschutz, moderne Hegeinstrumente und Anpassungen der Schonzeiten. Nicht zu vergessen, dass unter Paragraf 11, Angelprüfung, geregelt wird, ob die Bewerber und Bewerberinnen unter anderem ausreichend Kenntnisstand über die Vorschriften in der Fischerei, im Tierschutz und Naturschutz besitzen. Meine Gespräche haben ergeben, dass der Hamburger Angelsportverein und seine Vereine in der Ausbildung ein großes Gewicht auf diese Regelungen legen werden. Hier ist ein Umdenken bereits erfolgt.
Selbstverständlich existieren auch immer noch ewig Gestrige, das konnte man in der "Bild"-Zeitung heute lesen. Liebe politische Mitstreiter und Mitstreiterinnen, wir verpflichten rund 150 000 Angelfreunde und -freundinnen mit diesem Gesetz, sich künftig noch stärker mit dem Natur- und Tierschutz auseinanderzusetzen.
Aufgrund unserer Vorbildfunktion wiederhole ich daher meinen Appell noch einmal, bitte verzichten Sie im nächsten Wahlkampf so weit wie möglich auf Plastik und Gummi. Die Natur und die Tiere werden dafür dankbar sein. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Angelsport erfreut sich immer größerer Beliebtheit in unserer Stadt. Das ist gut, denn das Angeln ist ein guter Sport, er wird draußen betrieben, an der frischen Luft, und von daher ist es richtig und wichtig, dass wir uns Gedanken machen, wie wir den Angelsport in unserer Stadt fördern können. Das alte Angelgesetz war längst überholt, es bedarf einer Frischzellenkur, und deshalb ist es auch richtig, dass wir uns Gedanken machen, wie das Ganze besser werden kann.
Aber zu Ihren Vorschlägen, liebe Kolleginnen und Kollegen von SPD und GRÜNEN – Herr Kekstadt hat gerade die Behörde dafür gelobt, dass Sie so eine tolle Arbeit gemacht hat –: Hätte die Behörde einmal mit den Angelvereinen gesprochen, mit den Anglern, mit den Freizeitanglern, hätte sie gewusst, dass sie hier ziemlichen Murks verbreitet hat. Und das führt natürlich bei den Anglern am Ende des Tages auch zu großem Widerstand, wie heute in der "Bild"-Zeitung eindrucksvoll zu lesen war. Da herrscht absolut großer Unmut. Und das verwundert wenig, wenn man sich das Ganze ansieht.
Da ist zum Beispiel das sogenannte Entnahmefenster, die Wirksamkeit ist mit keinerlei Studien belegt worden. Das scheint eine Luftnummer der Behörde zu sein. Und mit diesem Entnahmefenster bringen Sie die Anglerinnen und Angler permanent in juristische Verlegenheit. Denn, wenn Sie den Fisch, der außerhalb des Entnahmefensters ist, einfach mit nach Hause nehmen und töten, weil er vielleicht beim Angeln, beim Herausholen verletzt war, dann verstoßen Sie gegen das Angelgesetz. Gleichzeitig verstoßen die Angler aber auch gegen das Tierschutzgesetz, wenn sie den verletzten Fisch wieder hineinsetzen. Und darüber haben Sie sich offensichtlich überhaupt keine Gedanken gemacht. Das zeigt, dass es dringend geboten ist, sich noch einmal über dieses Angelgesetz auszutauschen und dann vielleicht zur Abwechslung einmal mit den Betroffenen zu reden, und dann würde am Ende des Tages auch etwas Gutes dabei herauskommen.
Darüber hinaus werden die kommerziellen AngelGuides deutlich bevorzugt, was die Fischereiabgabe angeht. Die normalen – in Anführungsstrichen – Freizeitangler werden deutlich stärker belastet. Das ist ein Ungleichgewicht, das wir als CDU ablehnen. Und von daher werden wir das Angelgesetz in dieser vorliegenden Form ablehnen
und würden Sie bitten, künftig da ein bisschen nachzuschärfen, dass das Ganze im Sinne der Anglerinnen und Angler ist. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Thering. – Als Nächste erhält dann das Wort für die SPD-Fraktion Frau Sparr. Nein, die GRÜNEN, Frau Sparr, jetzt habe ich es richtig.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Das neue Fischerei- und Anglergesetz nimmt die heutigen Gegebenheiten in den
Blick und reagiert darauf, dass wir, gerade auch beim Angeln, verstärkt auf Naturschutz und Tierschutz achten müssen. Wir haben kaum noch Berufsfischer in Hamburg, nur drei bis vier, aber die erstaunliche Zahl von 120 000 Freizeitanglern. Das Gesetz unterscheidet auch deutlich zwischen Berufs- und Hobbyfischerei, und es geht darauf ein, dass wir in Hamburg überwiegend freie Gewässer haben, die nicht verpachtet sind. Darum nimmt die Stadt dann eine jährliche Gebühr von jetzt 10 Euro von den Anglern. Das finde ich sehr maßvoll.
Es werden Schon- und Sperrgebiete festgelegt und es wird eben auch dieses Entnahmefenster als ein neues Instrument eingeführt. Das bedeutet, dass nicht nur zu kleine Fische wieder zurückgegeben werden müssen, sondern auch Fische, die sehr groß sind und die deshalb also besonders vermehrungsfähig sind, wie sich das durchaus wissenschaftlich in letzter Zeit erwiesen hat. Und sollte es passiert sein, dass so ein Fisch zu stark verletzt ist, Herr Thering, selbstverständlich darf und sollte man ihn dann töten.
Und das steht da und das weiß ein Angler auch, der seine Prüfung ordentlich gemacht hat, und er macht das natürlich nicht zu Hause, sondern gleich vor Ort, auch das steht sogar im Gesetz.
Ich finde es richtig, dass der Professionalisierung bei den Angel-Guides Rechnung getragen wird und dass es vor allen Dingen jetzt auch präzisere Regelungen für den Angelschein gibt. Die Prüfung ist verpflichtend, man muss jetzt ein bisschen dafür lernen. Und wer in Hamburg lebt, sollte auch hier den Angelschein machen, denn in anderen Bundesländern gibt es da häufig sehr viele nachlässigere Regelungen.
Alles in allem ist es gut, dass wir da jetzt genauer hinschauen. Wir haben gerade heute die Meldung gehabt, dass da jemand offenbar nicht genau aufgepasst hat, seine Angelschnur liegengelassen, es ist ein Storch da hineingeraten und verendet. So etwas muss nicht sein und das wollen wir verhindern. – Danke.
über 30 Jahre alt, heute auf den Tag 33 Jahre alt. Es ist dringend reformbedürftig und insofern ein guter Ansatz. Ich meine, es ist so alt, damals hatte die SPD noch 51,3 Prozent in der Bürgerschaft.
Es hat sich in der Zeit vieles geändert, im Fischen, auch im Umfeld des Fischens. Und das betrifft den Tier- und den Bestandsschutz, das betrifft den Gewässerschutz, der Kollege Kekstadt hat es schon gesagt, und es betrifft auch die Struktur der Fischerei. Mit drei Berufsfischern, hauptberuflichen Fischern, bekommt man gerade noch einmal eine Skatrunde hin, da sollte man natürlich in der Tat das Gesetz entsprechend anpassen.
120 000 Hobbyanglerinnen und Hobbyangler sind auch erwähnt worden. Wir haben natürlich den Angeltourismus mit mehreren Tausenden Anglerinnen und Anglern, die jetzt in die Fischereiabgabe mit einbezogen werden. Das ist für mich an diesem Punkt ein sehr wichtiger Faktor, um das zu regulieren. Und genau das betrifft auch die Angel-Guides, eine Institution, die so bisher noch nicht vorgesehen war. Das ist ein guter Ansatz im Gesetz und er ist, wie ich finde – im Gegensatz zum Kollege Thering –, dort hervorragend ausformuliert.
Ich habe auch mit den Verbänden gesprochen; die Verbandsbeteiligung war eine eigentlich ganz hervorragende. Wenn man sich die Begründungen ansieht, dann kann ich an dieser Stelle nicht infrage stellen, dass hier nach Comply or Explain vorgegangen worden ist. Ich finde das hervorragend nachvollziehbar; daraus lässt sich schon eine halbe Dokumentation dieser Änderung herleiten.
Ich denke, mit diesem Gesetz werden die Anglerinnen und Angler und das gesamte Umfeld Sicherheit in den nächsten Jahren haben.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir sehen dieses Gesetz nicht so kritisch wie die CDU, werden uns bei dieser Abstimmung aber enthalten, weil es doch einige Punkte gibt, die man vielleicht noch verbessern könnte. Ich nenne einmal das Stichwort Angel-Guides und Lizenzvergabe; das scheint mir noch ein bisschen amateurhaft zu sein. Trotzdem finden wir gut, dass endlich ein neues Gesetz geschaffen worden ist.