Gert Kekstadt

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Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Lieber Herr Thering, den einleitenden Satz Ihres Antrags, dass die aufgedeckten Zustände am Mienenbütteler Standort von LPT in Niedersachsen abscheulich und zutiefst erschütternd sind und zu Recht im Fokus der öffentlichen Empörung stehen, unterstreiche ich vollkommen.
Die von Ihnen gezogenen Schlussfolgerungen und Forderungen teile ich in der Konsequenz nicht ganz.
Zunächst zu den Kontrollen. Wie Sie wissen, sind für die Überwachungen von Tierversuchseinrichtungen jeweils die Behörden zuständig, in deren Bundesland der Standort des Betriebs liegt. In Hamburg wird bereits ein sogenannter risikobasierter Prüfungsansatz verfolgt. Dabei entscheidet die Behörde für jeden Betrieb separat, wie intensiv
und engmaschig die Kontrollen erforderlich sind. Das kann im Ergebnis dann auch deutlich über den Mindestkontrollen liegen, wenn es notwendig ist.
Wir halten diesen Ansatz für effektiver.
Dann zu der tierversuchsfreien Forschung. Hier möchte ich daran erinnern, dass wir – Sie hatten es schon dargestellt – in der Hamburger Bürgerschaft erstmals einen eigenen Forschungspreis zur Förderung der Entwicklung von Ersatz- und Ergänzungsmethoden zum Tierversuch beschlossen haben. Darüber hinaus haben wir gerade erst das Preisgeld von 20 000 Euro auf 50 000 Euro erhöht. Weiter hat die Bürgerschaft den Senat im Mai dieses Jahres gebeten, einen Gesetzentwurf zur Änderung des Hamburgischen Hochschulgesetzes zur Verbesserung des Tierschutzes vorzulegen. Ziel war es, mit dem Gesetz eine klare Verpflichtung zu schaffen, bis auf einige wenige Ausnahmen auf die Verwendung von Tieren in der Lehre zu verzichten. Der Senat ist dem auch nachgekommen.
Meine Damen und Herren! Es ist richtig, dass die Bemühungen, alternative Forschungsmethoden zu entwickeln, weiter verfolgt werden müssen, denn nur mit diesen Alternativen werden Tierversuche tatsächlich wirksam vermieden. Tierversuche dürfen nur genehmigt werden, wenn keine alternativen Forschungsmethoden existieren. Das haben wir in unserem Zusatzantrag klar zum Ausdruck gebracht.
Ihr Vorschlag für ein Konzept zum Ausstieg aus den Tierversuchen wird dem selbst gesetzten Anspruch nicht gerecht. Eine Auflistung der Forschungsansätze, bei denen Tierversuche entweder schon heute nicht mehr erlaubt sind oder alternative Methoden vorliegen, bringt eigentlich keine neue Qualität,
denn in beiden Fällen können Tierversuche nicht genehmigt werden. Das muss in jedem Einzelfall gründlich und auf der Grundlage aktuellster wissenschaftlicher Erkenntnisse und Forschungsmethoden geprüft werden, und das wird es auch. Wie Sie wissen, ist an dieser Prüfung in Hamburg die Tierversuchskommission nach Paragraf 15 Tierschutzgesetz beteiligt, in der auch Tierschutzorganisationen vertreten sind.
Liebe Kollegen und Kolleginnen von der CDU! Sie wollen, dass Hamburg sich für die Förderung der tierversuchsfreien Forschung im Bundesrecht stark
macht. Eine Richtlinie der EU sieht vor, dass die Mitgliedsstaaten zur Entwicklung alternativer Forschungsmethoden beitragen sollen. Der Bund hat hierzu einen Forschungspreis ausgeschrieben. Er hat zudem verschiedene Wege eingeschlagen, um den Wissenstransfer zu verbessern. Direkte Eingriffe in die Forschungstätigkeiten der Hochschule dürften dagegen schwierig werden.
Die EU-Richtlinie führt aber auf den richtigen Weg. Es ist die CDU-Landwirtschaftsministerin Klöckner, die eigentlich längst das deutsche Tierschutzgesetz an die strengeren europäischen Vorgaben zu Tierversuchen hätte anpassen müssen. Sie hat es bisher nicht getan. Wir fordern den Senat deshalb in unserem Zusatzantrag auf, diese Anpassung über den Bundesrat einzufordern.
Und, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, parteiintern sollten Sie einmal mit Frau Klöckner sprechen.
Das würde den Schutz der Tiere nämlich nach vorn bringen und Hamburg mehr Handlungsmöglichkeiten einräumen.
Wir werden den CDU-Antrag aus den genannten Gründen ablehnen und bitten zugleich um Zustimmung zum Zusatzantrag von SPD und GRÜNEN, den wir für geeigneter halten, die Ziele zu erreichen, die wir hoffentlich teilen: Tierversuche erstens auf das Allerallernötigste zu beschränken, zweitens alternative Forschungsmethoden zu fördern, und drittens Tierleid durch höchste Ansprüche
an die Seriosität und Professionalität der durchführenden Labore so gering wie irgendwie möglich
zu halten. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Heute liegt ein Antrag zum Thema "'Lebensmittelmeilen' reduzieren und Dachgärten stärken" von der Rechtsaußen-Fraktion vor.
Sie sitzen rechts außen.
Den Antrag und die Überweisung werden wir ablehnen. Als agrarpolitischer Sprecher der SPDFraktion sehe ich es aktuell als nicht zielführend an, dass gewerblich genutzte Agrarflächen auf Hamburger Dächer verlagert werden sollen. Aus agrarpolitischer Sichtweise sind zuerst die bestehenden Flächen zu sichern – die beiden Senatoren sitzen heute auf der Senatsbank –, und dies unter dem Gesichtspunkt der Flächenkonkurrenz in unserer Stadt. Daher müssen die entsprechenden Regelungen im Agrarpolitischen Konzept umgesetzt werden. Aus diesem Grund ist eine weitere Flächendefinition zurzeit zu unterlassen. Auch dürfen wir gerade jetzt nicht vergessen, dass die bestehenden Dachflächen unter anderem im Rahmen der Energiewende für Fotovoltaikanlagen zur Verfügung stehen sollten. Daher warne ich dringend davor, hier eine neue Konkurrenzsituation zwischen der notwendigen Energiewende, Umweltund Naturschutz und der Agrarwirtschaft entstehen zu lassen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Frau Sparr hat in ihrer Rede soeben umfassend die Beweggründe für unseren Antrag erläutert. Daher werde ich mich auf drei Punkte konzentrieren.
Erstens: Mit dem vorliegenden Antrag wird versucht, den Absatz von Bioprodukten aus der Region im öffentlichen Bereich der Stadt zu erhöhen. Damit stärken wir die Wirtschaftskraft der regionalen Agrarbetriebe in Hamburg, und das ist gut so.
Aufgrund der Ökobilanz von Produkten macht es für den Umweltschutz keinen Sinn, Bioprodukte aus der Ferne zu holen. Darüber hinaus wird bei uns in Hamburg sehr klar auf die Einhaltung sozialer Standards geachtet. Die Verbraucherinnen und Verbraucher können sich darauf verlassen, dass ihre Produkte zu fairen Bedingungen erzeugt worden sind. Dies ist nicht selbstverständlich und gilt sicher nicht für alle landwirtschaftlichen Produkte, die in anderen Ländern hergestellt worden sind.
Zweitens: Die Behörden sind nun aufgefordert zu prüfen, inwieweit regionale Bioprodukte bereits im Einsatz sind beziehungsweise wie der Einsatz erhöht werden kann. Die Zielsetzung ist klar: Wir wollen hin zu einem Hamburg, das seine Bürgerinnen und Bürger mit gesunden regionalen Bioerzeugnissen versorgen kann, und zwar nachhaltig heute, morgen und übermorgen.
Drittens: Damit die Hamburger Agrarbetriebe die Verbraucher mit regionalen und mit Bioprodukten versorgen können, wurde bereits in der Fortschreibungsdrucksache zum Agrarpolitischen Konzept 2020, welches wir vor Kurzem beschlossen haben, festgeschrieben, dass die jetzt bestehenden Agrarflächen in Hamburg grundsätzlich so erhalten bleiben. Wir alle, insbesondere Juristinnen und Juristen, wissen, was das Wörtchen "grundsätzlich" mit sich bringen kann. Daher habe ich in der Debatte über die Fortschreibung des Agrarpolitischen Konzepts den Wirtschaftssenator gebeten, sich dieser Problematik anzunehmen. Aufgrund dieses Antrages wiederhole ich meine Bitte: Setzen Sie bitte das Agrarpolitische Konzept 2020 in diesem Punkt um, denn andere Großstädte beziehungsweise Länder haben eine ähnliche Konfliktsituation und wenden entsprechende Ausgleichsregeln an. Eventuell könnte das Wiener Modell – immer das Wien im Hause – einen guten Lösungsweg darstellen.
Es ist an der Zeit, sich dieses Themas anzunehmen. Jeder weiß, dass je kürzer die Transportwege für gesunde Lebensmittel sind, desto dankbarer ist die Umwelt und am Ende der Mensch. Die Wirtschaftsbehörde hat dieses erkannt und dem Thema Bio-Stadt eine hohe Priorität eingeräumt. Anfang April 2019 fand die Auftaktveranstaltung Hamburger Bio-Offensive im Kompetenz- und Beratungszentrum für Landwirtschaft und Gartenbau statt. Ab August dieses Jahres wird endlich eine zusätzliche Stelle für das Thema Bio-Stadt besetzt werden.
Zum Schluss mein eindringlicher Appell wie schon in den letzten Reden: Da Mikroplastikteilchen selbst in Biodüngern entdeckt worden sind, kann ich meinen Hinweis zum politischen Gebrauch von Plastik und Gummi gar nicht oft genug wiederholen. Bitte verzichten Sie im nächsten Wahlkampf so weit wie möglich auf Luftballons, Plastikwindräder und Plastikkugelschreiber. Die Umwelt, die Tiere und am Ende wir alle werden dafür dankbar sein. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! In der letzten Bürgerschaftssitzung habe ich einleitend dargelegt, dass eine nachhaltige Veränderung in Richtung Tier- und Naturschutz in den Köpfen der Menschen stattfinden muss im Gegensatz zur ökonomischen Veränderung, die häufig einen technischen Ausgangspunkt hat.
Die vorliegende Drucksache zur Aktualisierung des Hamburgischen Fischerei- und Angelgesetzes und die dazugehörigen Durchführungsverordnungen könnte man als technische, der Zeit entsprechende Anpassungen betrachten. Da dieses Gesetz aufgrund eines umfangreichen Abstimmungsverfahrens seitens der Wirtschaftsbehörde gut gemacht worden ist, wäre das Thema eigentlich erledigt und eine Debatte wäre aus meiner Sicht hier im Hause nicht nötig. Aber die vorliegende Drucksache betrifft auch 130 000 Freizeitangler sowie 16 000 bis 18 000 Angler und Anglerinnen, die in Vereinen organisiert sind und die sich nun verstärkt mit Tier- und Naturschutz beschäftigen müssen. Dazu gehören unter anderem Stützung und Erhalt von Fischbeständen, von Artenvielfalt, Gewässerschutz, moderne Hegeinstrumente und Anpassungen der Schonzeiten. Nicht zu vergessen, dass unter Paragraf 11, Angelprüfung, geregelt wird, ob die Bewerber und Bewerberinnen unter anderem ausreichend Kenntnisstand über die Vorschriften in der Fischerei, im Tierschutz und Naturschutz besitzen. Meine Gespräche haben ergeben, dass der Hamburger Angelsportverein und seine Vereine in der Ausbildung ein großes Gewicht auf diese Regelungen legen werden. Hier ist ein Umdenken bereits erfolgt.
Selbstverständlich existieren auch immer noch ewig Gestrige, das konnte man in der "Bild"-Zeitung heute lesen. Liebe politische Mitstreiter und Mitstreiterinnen, wir verpflichten rund 150 000 Angelfreunde und -freundinnen mit diesem Gesetz, sich künftig noch stärker mit dem Natur- und Tierschutz auseinanderzusetzen.
Aufgrund unserer Vorbildfunktion wiederhole ich daher meinen Appell noch einmal, bitte verzichten Sie im nächsten Wahlkampf so weit wie möglich auf Plastik und Gummi. Die Natur und die Tiere werden dafür dankbar sein. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Der erste Schritt in Richtung Tier-, Natur- und Umweltschutz findet im Kopf des Menschen statt im Gegensatz zu ökonomischen Veränderungen, die häufig ihren Ausgangspunkt in der Bilanz beziehungsweise Gewinn-und-Verlustrechnung haben. Der vorliegende Antrag von Rot-Grün zielt gerade auf die Köpfe in den wissenschaftlichen Einrichtungen Hamburgs. In den Einrichtungen soll diskutiert, problematisiert und geklärt werden, inwieweit tierversuchsfreie Forschung durch innovative Lernprüfungsforschungsformate, Versuchsaufbauten und Ähnliches verwirklicht werden kann. Die Opposition wird vermutlich gleich darstellen, das sei nicht genug. Mag sein, dass der vorliegende Antrag nur ein weiterer Schritt ist, aber er geht in die richtige Richtung.
Mit seinem Ansatz will Rot-Grün ein nachhaltiges Umdenken in der Wissenschaft hinsichtlich der praktizierten Tierversuche erreichen. Frau Blömeke hatte den Hamburger Forschungspreis schon erwähnt; darum lasse ich das jetzt einmal. Aber als Tierschutzbeauftragter der SPD-Fraktion möchte ich doch die Gelegenheit ergreifen, um an die Köpfe aller Fraktionen in diesem Hause zu appellieren und dazu aufzurufen, im kommenden Bürgerschaftswahlkampf so weit wie möglich auf Plastik und Gummi zu verzichten. Das ist wiederum ein kleiner Schritt, aber die Tiere und die Umwelt werden dafür dankbar sein.
Ich bin mir sicher, dass der Abgeordnete da drüben auf Platz 64 das irgendwie machen wird. Denken Sie daran: Viele kleine Schritte machen einen großen Sprung aus. Stimmen Sie bitte dem Antrag zu; er geht in die richtige Richtung. Den Zusatzantrag der LINKEN müssen wir leider ablehnen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Nächstes Jahr endet die Laufzeit des Agrarpolitischen Konzeptes 2020 vom 15. April 2014. Rechtzeitig zur nächsten Legislaturperiode bittet Rot-Grün den Senat, seine Vorstellungen für eine moderne Agrarwirtschaft in einem Agrarpolitischen Konzept 2025 der Bürgerschaft darzulegen.
Bereits im bestehenden Koalitionsvertrag hat RotGrün auf Basis des Agrarpolitischen Konzeptes 2020 den Wirtschaftsfaktor Agrarwirtschaft mit seinen rund 3 700 Arbeitsplätzen anerkannt und sich zum Fortbestand der Landwirtschaft im Stadtstaat Hamburg und insbesondere zur Förderung der ökologischen Landwirtschaft bekannt.
Wie in der Drucksache beschrieben, wurde mit dem Agrarpolitischen Konzept eine Vielzahl von anspruchsvollen Zielsetzungen formuliert, um die Agrarwirtschaft in Hamburg auf die Anforderungen von morgen einzustellen. In der jetzigen Legislaturperiode ist das Agrarpolitische Konzept kontinuierlich erweitert worden, beispielhaft seien genannt Beitritt zum Netzwerk der Bio-Städte, Öko-Aktionsplan, Schutz der ökologischen Qualität landwirtschaftlicher Flächen. Orientiert am Anspruch der Verbraucherinnen und Verbraucher an frische und gesunde regionale Produkte sind mit dem Agrarpolitischen Konzept 2020 systematisch Absatzstrategien zur Förderung der Agrarwirtschaft aufgezeigt worden.
Das Stichwort heißt hierbei: Aus der Region für die Region oder auch Vierländer Frische.
Gleichzeitig sind die Konsequenzen des Klimawandels in die angewandte Forschung und Beratung speziell für den integrierten und biologischen Pflanzenschutz eingeflossen. Dazu wurde neben der Intensivierung der Agrarforschung im Kompetenzund Beratungszentrum am Brennerhof beziehungsweise an der Obstbauversuchsanstalt Jork arbeitsteilig auch die Vernetzung mit anderen Forschungseinrichtungen in Norddeutschland angestrebt. Erwähnt sei hier das Forschungsprojekt der Hochschule Osnabrück zur optimierten Kulturführung und gleichzeitigen Identifizierung von Energiesparpotenzialen und einer damit verbundenen
Verbesserung der Wirtschaftlichkeit im Unterglasbau.
Meine Damen und Herren! Mit der vorliegenden Drucksache ersuchen wir den Senat, die Bürgerschaft über die Ergebnisse und Umsetzungserfolge des Agrarpolitischen Konzeptes 2020 zu unterrichten. Zudem möge der Senat der Bürgerschaft mit der Fortschreibung des Agrarpolitischen Konzeptes 2025 seine künftige Zielvorstellung für eine wettbewerbsfähige und umweltfreundliche Agrarwirtschaft darlegen. Mit Blick auf die derzeit erfolgreiche Agrarförderpolitik ist nach 2020 eine bedarfsgerechte Fortschreibung der Förderung nur mit europäischen Finanzmitteln aus der zweiten Säule, den sogenannten ELER-Mitteln, zusammen mit Fördergeldern für Maßnahmen des Küstenschutzes im ländlichen Raum möglich. In diesem Rahmen soll auch der noch bis 2021 geltende Öko-Aktionsplan ambitioniert fortgeschrieben werden. Der Senat hat dabei Sorge zu tragen, dass die bestehenden Agrarflächen als Basis für eine nachhaltige landwirtschaftliche Bodennutzung in Hamburg grundsätzlich erhalten bleiben. Die Flächenkonkurrenzen in einer stetig wachsenden Metropole sind bekannt und müssen gelöst werden. In den konzeptionellen Überlegungen des Senats dürfen gesellschaftlich erwünschte positive Beiträge der Agrarwirtschaft zu Tierwohl und Naturschutz selbstverständlich nicht fehlen.
Und zu guter Letzt möchte ich noch insbesondere an unsere Stadtplaner und Bezirksämter appellieren: Nehmen wir uns Südfrankreich oder auch Spanien zum Vorbild und lassen Sie uns das enorme Potenzial Hamburgs zur Absatzförderung für frische und gesunde Agrarprodukte aus der Region durch den Bau zentraler Marktplätze oder gar Markthallen als neue Agrarerlebniszonen nutzen. – Ich danke für die Aufmerksamkeit und bitte um Zustimmung.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Schutz der Gesundheit der Hamburgerinnen und Hamburger ist eines der zentralen Anliegen von Senat und Regierungskoalition.
Daher verwundert es nicht, dass der Senat und nachgelagerte Behörden frühzeitig auf das hier in Rede stehende Problem eines akuten Risikos von Kohlenmonoxidvergiftungen und anderen Gefahren reagiert haben. Fachgespräche hierzu laufen seit Februar dieses Jahres.
Die im Antrag geforderten Prüfungen zum Gaststättengesetz sowie zum Hamburgischen Passivraucherschutzgesetz sind erfolgt und die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz hat vor diesem Hintergrund eine Reihe von Maßnahmen eingeleitet. So finden die entsprechenden Empfehlungen für Gaststätten und Shisha-Angebot bereits im Internet Anwendung. Hier wird unter anderem empfohlen, für eine ausreichende Be- und Entlüftungsanlage zu sorgen und Kohlenmonoxidwarngeräte in ausreichender Zahl und Qualität anzu
bringen. Handlungsempfehlungen für die bezirklichen Verbraucherschutzämter sind in Vorbereitung, um Auflagen beziehungsweise Anordnungen nach Gaststättenrecht bei bereits auffällig gewordenen Shisha-Bars zu ermöglichen.
Und schließlich wird die Gesundheitsbehörde kurzfristig eine eigenständige gesetzliche Regelung für diese Betriebe erarbeiten. Hier wäre es sicherlich wünschenswert, wenn der von Betrieben betriebene Kohlenmonoxidgrenzwert in Abstimmung mit den anderen Bundesländern bundesweit einheitlich festgelegt werden würde.
Zusammenfassend können wir also festhalten: Der AfD-Antrag ist nachvollziehbar zu spät, da er bereits durch Senatshandeln erledigt ist. Daher werden wir den Antrag ablehnen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Mit der Drucksache 21/10373 wollten wir die Leistungskraft und Zukunftsfähigkeit der Hamburger Agrarwirtschaft durch angewandte Forschung stärken. Insbesondere haben wir damit den Senat aufgefordert, ein nachhaltiges Forschungskonzept für die Agrarwirtschaft und die Bewirtschaftung der Hamburger Wälder vorzulegen, das unter anderem die Folgen des Klimawandels berücksichtigt. Ziel ist es, die Zukunftsfähigkeit der hamburgischen Agrarwirtschaft zu sichern, und zwar in ihrer gesamten Vielfältigkeit von Ackerbau, Tierhaltung, Gemüse-/ Obstanbau, Gartenbau sowie Forstwirtschaft. Nun hat der Senat mit der Drucksache 21/11820 das geforderte Konzept für angewandte Forschung in der Agrarwirtschaft vorgelegt und zugleich zu unserem eingangs erwähnten Antrag Stellung genommen. Für einen Stadtstaat nicht unwichtig: Der Senat steht zur Hamburger Agrarwirtschaft und bekennt sich zum Ziel, die Landwirtschaft in Hamburg zukunftsfähig zu gestalten. Um dies zu unterlegen, verweist der Senat auf die vielen Forschungsprojekte, die schon seit der Verabschiedung des agrarpolitischen Konzeptes Ende 2014 auf den Weg gebracht wurden. Auf eine Aufzählung der Projekte verzichte ich, da Frau Sparr dies eben ausführlich gemacht hat.
Mit dem Forschungskonzept will der Senat auf die aktuellen und künftigen Herausforderungen, unter anderem des Klimawandels, reagieren. Dazu gehört auch, die Biodiversität zu fördern, den Einsatz von chemischen Pflanzenschutzmitteln zu reduzieren und die Chancen und Risiken der Digitalisierung zu beleuchten.
Wir alle wissen zwar, dass zum Beispiel die Zunahme von Starkregenereignissen auf den Klimawandel zurückzuführen ist. Doch die Daten und Forschungsergebnisse zum Klimawandel müssen auch in Bezug zur Hamburger Agrarwirtschaft gesetzt werden, um dieses Wissen konkret nutzen zu können. Dann erst können wir abschätzen, wie sich die Hamburger Agrarwirtschaft anpassen muss. Denkbar wären klimagerechte Produktionssysteme und die Züchtung von klimagerechten Pflanzenarten. Auch der Zunahme von Resistenzen könnte durch neue ökologische Pflanzenschutzmittel entgegengewirkt werden. In diesem Zusammenhang kommt der Biodiversität eine große Bedeutung zu, beugt sie doch der Verarmung der Agrarlandschaft vor. Die Vielfalt der
Pflanzen- und Tierwelt erleichtert es, auf den Klimawandel zu reagieren.
Dazu soll zudem die Erforschung des ökologischen Pflanzenschutzsystems … Nebenbei ist es auch ein Aspekt des Naturschutzes und des Tierschutzes. Auch die Digitalisierung der Agrarwirtschaft kann und muss genutzt werden, um durch eine intensive Analyse vorhandener Daten, zum Beispiel zur Bodenqualität und den Niederschlägen, den genauen ortsspezifischen Bedarf der Pflanzen an Dünge- und Pflanzenschutzmitteln zu ermitteln.
Jetzt geht es ums Geld. Um diese Forschung zu finanzieren, stellt der Hamburger Senat ab 2019 jährlich 500 000 Euro zur Verfügung. Angesichts dieser Herausforderungen, unter anderem des Klimawandels, ist dieser Betrag für die Agrarwirtschaft ein gut angelegtes Geld.
Auf die Diskussion im Wirtschaftsausschuss, da wir die Mitteilung des Senats und den Antrag überweisen, freue ich mich jetzt schon. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, verehrte Antragsteller der CDU, lieber Herr Thering! Ich will es kurz machen, drei Punkte. Zum Ersten: Wenn Sie mit Ihrem Antrag einen Vorwurf in Richtung Hamburger Senat konstruieren wollen, können wir den nicht mitgehen, weil es in Hamburg richtig geregelt ist.
In der Rede hörte sich das ein wenig anders an.
Der zweite Punkt ist, gerade insbesondere in den Oktoberstürmen haben die Hamburger Feuerwehr und die Hilfsdienste große Leistungen hier in Hamburg verrichtet. Dafür möchte ich meinen Dank aussprechen und ich glaube, auch im Namen aller.
Und nun kommt der dritte Punkt, das hatten Sie auch schon angekündigt. Damit die umwelt- und naturschutzrechtlichen Belange mit beachtet werden, schlage ich vor, dass der Antrag an den Verkehrsausschuss und mitberatend an den Umweltausschuss überwiesen wird. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Albert Einstein soll gesagt haben: Erst stirbt die Biene, dann der Mensch. Nachdenklich dabei macht mich, dass diese Aussage nicht von heute ist. Oder wollen wir diese Prognose nur als eine situationsbedingte Zuspitzung verstehen? Fakt ist, dass dieser Satz die Bedeutung der Honigbiene für die gesamte Menschheit unterstreicht.
Dazu war der "Süddeutschen Zeitung" im April 2013 zu entnehmen, dass von 100 Nutzpflanzen, die insgesamt 90 Prozent der weltweit erzeugten pflanzlichen Nahrungsmittel ausmachen, 71 auf die Bestäubung von Bienen angewiesen sind. Die Ernährung der Menschheit hängt also überwiegend von dem Wohl unserer Honigbiene ab. Doch seit Jahren schrecken uns die Meldungen über das sogenannte Bienensterben auf. Richtig ist, dass wir es bei dem Bienensterben mit einer Vielzahl von Ursachen zu tun haben. Neben den agrarwirtschaftlichen Ursachen, die Frau Sparr eben dargestellt hat, sind weitere Einflussfaktoren
verantwortlich, zum Beispiel Luftverschmutzung, die Zerstörung von Lebensräumen und der bestehende Klimawandel.
Ich hoffe, ich konnte auf die Schnelle einerseits die Bedeutung der Biene für uns Menschen und unsere Ernährung darstellen, und andererseits die Bedrohungslage für die Bienen aufzeigen. Zumindest hoffe ich, dass deutlich wurde, dass wir uns auch im Stadtstaat Hamburg unter Einbindung der Verwaltung und des hamburgischen Imkerverbandes um unsere emsigen Bienen kümmern müssen. Wir bitten daher, die Zielsetzungen unseres Antrages zu unterstützen, und bitten um Zustimmung. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Frau Sparr hat die wesentlichen Inhalte des Hamburger Öko-Aktionsplans 2020 schon dargestellt, daher bleibt mir, den Kontext zum agrarpolitischen Konzept darzustellen.
Hamburgs Agrarwirtschaft zu stärken ist für den Hamburger Senat und die rot-grüne Koalition nicht irgendeine politische Leerformel. Insoweit ist der Hamburger Öko-Aktionsplan 2020 auch nicht isoliert zu betrachten, sondern muss im Kontext zum agrarpolitischen Konzept gesehen werden. In diesem Zusammenhang, und das hört man auch vor Ort bei den Betrieben und den Kammern, möchte ich ausdrücklich der Wirtschaftsbehörde und den zuständigen Mitarbeitern für ihr bisheriges konzeptionelles Wirken danken. Das ist schon eine hervorragende Arbeit für einen Stadtstaat.
Mit dem Agrarpolitischen Konzept 2020 von 2014 hatte der Senat bereits das Ziel formuliert, den ökologischen Landbau fördern zu wollen. Ausgerichtet auf das kontinuierlich wachsende Absatzpotenzial von Biogemüse und bereits bestehenden Schwerpunkten in der Bioobst- und Biogemüseproduktion sollten in Hamburg besondere Anstrengungen zur Ausweitung der ökologischen Gemüseund Obsterzeugung unternommen werden. Weiter ist im Konzept dargestellt worden, dass der Aus
bau der ökologisch zu erzeugenden Produkte nicht nur mit erhöhten Flächenprämien – das machen wir – sondern auch durch eine gezielte Beratung, begleitende Forschung, die Schaffung von modernen Produktionsstrukturen sowie gute Vermarktungsstrukturen gefördert werden sollten, ja es wurde bereits die angestrebte Entwicklung einer Modellregion Bioobst im Hamburger Teil des Obstanbaugebietes im Alten Land vorab definiert.
Nach dem erfolgten Beitritt zum Bio-Städte-Netzwerk folgt nunmehr auf Basis des agrarpolitischen Konzeptes die logische Fortschreibung zur Stärkung des ökologischen Landbaus in Form des Hamburger Öko-Aktionsplans 2020. Mit dem ÖkoAktionsplan 2020 sollen die bereits laufenden Maßnahmen und Projekte und die darauf aufbauenden neuen Maßnahmen zur Förderung des ökologischen Landbaus in Hamburg an hervorragender Stelle präsentiert werden.
Oberstes Ziel bleibt gemäß des agrarpolitischen Konzeptes die deutliche Steigerung zum einen der Öko-Obstflächen samt Schaffung der Modellregion Bioobst, aber auch weitere ökologische Bewirtschaftungsflächen in Hamburg insgesamt. Wurde vormals in einem ersten Schritt gezielt die Förderung der Obsterzeugung angesprochen, werden im Öko-Aktionsplan nunmehr über alle Sparten der Agrarwirtschaft entsprechende Maßnahmen angedacht.
Gemüse- und Zierpflanzenbau im hamburgischen Gartenbau, aber auch die Grün- und Ackerwirtschaft samt Tierhaltung rückt nunmehr auch in den Blickwinkel des Öko-Aktionsplans. Da wir die inhaltliche Ausgestaltung im Wirtschaftsausschuss besprechen werden, werde ich darauf hier nicht tiefer eingehen. Der Öko-Aktionsplan 2020 stellt ein Beispiel dafür dar, dass die rot-grüne Regierungskoalition die Hamburger Agrarwirtschaft stärkt. Wir werden bei der Durchführung des ÖkoAktionsplans durchaus neue Erfahrungen sammeln und in weiteren Schritten nachsteuern, aber Hamburg ist mit dem Öko-Aktionsplan 2020 auf dem Weg, umstellungswilligen Erzeugern notwendige Entwicklungsperspektiven und dem Verbraucher notwendiges Vertrauen in die Produkte aus der Region für die Region zu geben. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Verehrte Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Lieber Herr Jersch, als Bergedorfer muss ich Ihnen leider mitteilen, dass wir den Antrag ablehnen werden.
Es gibt zwei Gründe, zwei Punkte. Einmal sehe ich inhaltlich keinen Zusatznutzen hinsichtlich Ihres Antrags. Hamburg hat, wie Sie schon erwähnt haben, einen breit gefächerten Tierschutzbeirat, der auf vielen Säulen aufgebaut ist. Wir haben eine Senatorin, die sich auf Bundesebene massiv für Tierschutz einsetzt. Daher erkenne ich in diesem Fall inhaltlich nicht den Zusatznutzen. Was mir aber auch in Ihrer Rede aufgefallen ist, und das muss ich einfach einmal spezifizieren: Warum jetzt? Ist der Tierschutz jetzt bei Ihnen angekommen?
Warten Sie einmal.
Aber in der Rede von Herrn Jersch wurde sehr deutlich gesagt, das sei ein klassischer Haushaltsantrag. Und im Petitum Punkt 1 ist eine Schaffung einer Stelle erwähnt worden, es ist aber nicht erwähnt worden, wie die Finanzierung dieser Stelle erfolgen soll. Es wurde auch nicht erwähnt, ob eine andere Stelle wegfallen sollte. Also ist es einfach ein Haushaltsantrag, der jetzt kommt. Das halte ich für zumindest nicht glücklich.
Sie haben in dem Petitum Punkt 5 dargestellt, öffentliche Sitzungen würden durch den Tierschutzbeirat nicht durchgeführt. Nein, ganz bewusst nicht, weil das Gremium, das sich doch aus unterschiedlichen Bereichen …
Vizepräsidentin Christiane Schneider (unterbre- chend): Herr Kekstadt, kommen Sie bitte zum Schlusssatz.
Ich möchte gern offen diskutieren und politisch unabhängig sein, und sobald es …
Vizepräsidentin Christiane Schneider (unterbre- chend): Nein, jetzt sind Sie durch.
Schade.
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Seit der Verabschiedung des agrarpolitischen Konzepts wissen wir, dass der Senat nicht nur das Ziel gesetzt hat, die Vielfalt der Hamburger Agrarwirtschaft zu erhalten, sondern darüber hinaus die wirtschaftspolitische Bedeutung zu stärken. Viele Besucher unserer Stadt, aber auch manche Hamburger können es kaum glauben, dass in dieser tollen Stadt mit dem großen Hafen und bedeutenden Industrien und Dienstleistungsanbietern auch erfolgreiche Landwirtschaft betrieben wird.
Agrarwirtschaft hat es aber in einem Stadtstaat wie Hamburg mit seinen begrenzt zur Verfügung stehenden Agrarflächen mit einem durchaus schwierigen Standort zu tun. Zwischenzeitlich muss sich die Agrarwirtschaft gegen viele konkurrierende Interessen und Nachfragen nach Agrarflächen in der wachsenden Stadt behaupten. Da liegt es, wie schon das agrarpolitische Konzept zum Ausdruck brachte, im gesamtstädtischen Interesse, nicht nur eine möglichst sparsame, effiziente Nutzung der Agrarflächen Hamburgs sicherzustellen, sondern darüber hinaus im Interesse der Natur und Landschaft eine nachhaltige, ressourcenschonende Landnutzung durch die Agrarwirtschaft zu fördern. Wie der Senatsmitteilung zu entnehmen ist, boomt der Markt für ökologische Produkte mit teilweise zweistelligen Wachstumsraten. Auch für die Zukunft wird eine stabile steigende Nachfrage insbesondere nach Biolebensmitteln prognostiziert. Insofern begrüßen wir ausdrücklich in mehrfacher Hinsicht, dass der Senat unter Federführung der Wirtschaftsbehörde dem Bio-Städte-Netzwerk beitritt.
Die dazugehörigen Zahlen und sonstigen Analysen können Sie unmittelbar der Drucksache entnehmen. Wir sind uns auf der Basis des agrarpolitischen Konzepts und mit Blick auf das Bio-StädteNetzwerk darin einig, dass der Anteil der ökologisch nachhaltig bewirtschafteten Flächen weiter stetig auszubauen ist. Das dient nicht nur dem Naturschutz, sondern wird auch den Agrarbetrieben aufgrund der entsprechenden Preispolitik und des Nachfragepotenzials eine Chance bieten.
Wenn hierzu das Bio-Städte-Netzwerk mit den dargestellten Aktivitäten den gewünschten Anschub leistet, können wir das nur begrüßen. In Übereinstimmung mit der Landwirtschaftskammer sind wir der Ansicht, dass es natürlich zu begrüßen wäre, wenn es den beteiligten Städten im Rahmen gemeinsamer Projekte als großer verlässlicher Nachfrager im kommunalen Verpflegungsbereich und Betreiber von öffentlichen Einrichtungen gelänge, heimisch und regional erzeugte Biolebensmittel mit Vorbildcharakter erfolgreich im eigenen Beschaffungswesen einzuführen und zu listen. Genauso wie die Landwirtschaftskammer sehen auch wir in der Steigerung der Nachfrage nach Bioprodukten den unmittelbaren Schlüssel zur Steigerung der Anzahl von Biobetrieben und Bioanbauflächen in Hamburg.
Unter Bezugnahme der Ziele des agrarpolitischen Konzepts würden wir es im Sinne der kleinen bis mittleren landwirtschaftlichen Unternehmen natürlich sehr begrüßen, wenn mit dem Beitritt zum BioStädte-Netzwerk die regionalen Absatzstrukturen für Erzeuger von Biolebensmitteln gestärkt werden. Hilfreich wäre hierbei sicherlich die in der Drucksache angesprochene öffentlich wirksame Begleitkampagne für Biolebensmittel mit bundesweiter Bedeutung. Dazu hatte es bereits in der Vergangenheit auch in Zusammenarbeit mit dem Verbraucherschutz und der Landwirtschaftskammer sehr vielversprechende Aktivitäten gegeben. Doch – und das muss auch gesagt werden – darf dieser Ansatz nicht zu einer Diskriminierung der integriert produzierenden Erzeuger von Pflanzen und Lebensmitteln führen. Es muss uns auch gelingen – das hatte Frau Blömeke schon gesagt –, Menschen mit geringerem Einkommen den Zugang zu Bioprodukten zu ermöglichen. In Übereinstimmung mit der Landwirtschaftskammer bin ich der Ansicht, dass die kulturtechnische Beratung und Forschung für die Erzeugung von Bioprodukten, insbesondere für die ökologische Landwirtschaft und den ökologischen Gemüse- und Zierpflanzenanbau, noch zu optimieren sind.
Der Nachweis der regionalen Herkunft von Biolebensmitteln mit kurzen Transportwegen, die Unterstützung von regionalen Betrieben, die artgerechte Überprüfung der Tierhaltung vor Ort, die geringe Schadstoffbelastung und der eindeutige Nachweis vom Erzeuger bis zum Handel sollte gerade im Stadtstaat Hamburg von den bereits vorhandenen Bioerzeugern dem Verbraucher im Rahmen des Bio-Städte-Netzwerks sehr überzeugend dargestellt werden.
Mit dem Beitritt zum Bio-Städte-Netzwerk wird der Hamburger Senat einen weiteren Schritt zur Absi
cherung und Stärkung der Hamburger Agrarwirtschaft einleiten. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.