So ist es, von daher finde ich den Antrag sehr richtig. Ich habe befürchtet, dass er nicht in den Ausschuss kommt. Gerade wenn Sie doch aber mit so aufrechter Haltung sagen, es sei im Grunde nichts zu kritisieren, hätte man doch erst recht im Fachausschuss noch einmal die Debatte dazu führen können, um uns vielleicht noch die Expertenmeinungen zu holen. Die Realität ist im Moment an Schulen so, dass über den Zeitablauf das Lehrerarbeitszeitmodell gerade unter der selbstverantworteten Schule sehr unterschiedlich gehandhabt wird. Deswegen ist es sehr schwer, heute im Grunde valide nachzuvollziehen, wie es eigentlich wirkt.
Aber was wirklich zynisch ist, Herr Duge: Die Schulen haben keinerlei Spielraum, irgendwie noch das knappe Tischtuch so hin- und herzuziehen, dass sie wirklich den wachsenden Bedarfen gerecht werden. Das stimmt einfach nicht.
In der angemessenen Bewertung dieses Modells muss man wirklich noch einmal in die Vergangenheit gehen. Frau Stöver, ich muss Sie daran erinnern, dass das Lehrerarbeitszeitmodell im Grunde eine hübsche Verpackung war für die Beschlüsse, die in Jesteburg am 4. und 5. Mai 2002 getroffen wurden, nämlich erhebliche Kürzungen in der BSB vorzunehmen und die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten zu erhöhen. Da hat man sich überlegt, wie man das in die Schulen bekommt, damit es akzeptiert wird. Es wurde dann die Kommission einberufen und das Arbeitszeitmodell aus der Taufe gehoben. Das gehört zur Wahrheit dazu, und das wirkt sich natürlich heute noch aus. Es ist einhergegangen mit einer massiven Arbeitserhöhung, und das ist heute immer noch Thema für alle Lehrerinnen und Lehrer in den Schulen. Das muss man bedenken.
Die Prämisse der Kommission war die der Auskömmlichkeit, es hieß wörtlich, die Lehrerarbeitszeitkommission solle im Rahmen einer Effizienzsteigerung und zur Bedarfsdeckung einen signifikanten Beitrag an ersparten Lehrerstellen erarbeiten. Dem ist eigentlich nichts hinzuzufügen. Ich könnte jetzt noch zitieren, was damals die SPD an Konfrontationen dagegengesetzt hat. Es gab unglaubliche Demonstrationen, es gab eine unglaubliche Kritik. Das Arbeitszeitmodell ist ungerecht bis zum heutigen Tage. Aber wir können bei einer Debatte in der Bürgerschaft nicht in die Einzelheiten gehen. Selbst das Positionspapier der Hamburger Gymnasialschulleitungen, auch noch einmal zitiert aus der Behler-Kommission, hat schon 2008 zusammen mit dem Gesamtpersonalrat 42 neue Aufgaben definiert, die nicht abgebildet sind im Lehrerarbeitszeitmodell. Dazu müssen Sie heute den Lehrerinnen und Lehrern Antwort geben, und das tun Sie nicht, indem Sie einen Antrag so schnöde
Frau Behler wird zitiert in dem Positionspapier, Schulen könnten den an sie herangetragenen Erwartungen nur dann gerecht werden, wenn sie die personellen und zeitlichen Möglichkeiten hätten. Und das ist einfach nicht der Fall. Es gibt keine ausreichende Zeit für Teamsitzungen, für Vor- und Nachbesprechungen, für den Ganztag, für die Inklusion. Es gab damals zum Beispiel Formen von Protesten, wo Lehrerinnen und Lehrer ausgerechnet haben, wie viel Zeit sie für eine Korrektur haben. Da hatten sie zum Beispiel 15 Arbeiten auf ihrem Schreibtisch liegen, und nach der zehnten Arbeit hätten sie im Grunde den Griffel fallen lassen müssen, weil nämlich die Zeit, die dafür im Lehrerarbeitszeitmodell vorgesehen ist, dann abgelaufen gewesen wäre. Genauso läuft es auch für die Nachbereitung und für vieles andere.
Sie wollen das nicht hören, aber Sie werden sich damit keinen Gefallen tun, wenn Sie dieses Thema nicht wirklich offensiv angehen und im Sinne unserer Kinder, im Sinne der Gesundheit der Lehrerinnen und Lehrer, im Sinne einer guten Schulentwicklung nicht ernst nehmen. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich finde es total lustig: Bei meiner ersten Debatte, die ich 2011 erlebte – das war, glaube ich, von der Gewerkschaft –, wurde hinter mir ein Plakat hochgezogen. Senator Lange hatte nämlich das Lehrerarbeitszeitmodell eingeführt, wie Sie wahrscheinlich alle noch wissen, und ich wurde einem kompletten Bashing aller Lehrer dort ausgesetzt. Ich kann mich noch sehr genau daran erinnern, dass, als wir das eingeführt haben, die größten Gegner die SPD und die GRÜNEN waren. Insbesondere deswegen finde ich es sehr interessant, dass diese jetzt gerade die größten Verteidiger dieses Modells sind. Wie kann das denn sein? Sie machen immer Vergangenheitsbewältigung, aber in diesem Fall müssen Sie entweder blind sein oder wirklich vergessen haben, wie es damals war. Ich finde es wirklich witzig, dass gerade Sie das verteidigen, und freue mich, dass ich das jetzt hier nicht verteidigen muss. Das werde ich auch nicht tun.
Das als kleiner Witz am Rande, um einmal zu sehen, wie sich hier die Meinungen ändern und dass Sie sich wirklich erdreisten, uns glauben zu machen, wir hätten das alles vergessen.
Ich denke, es ist klar, dass sich das natürlich überholt hat. Das dürfen wir nicht leugnen, und deswegen finde ich den Antrag sehr gut. Wir haben heute ganz andere Herausforderungen. Es geht nicht nur um Ganztag; das Thema Digitalisierung 2003, bitte sehr, da wussten wir irgendwie, dass das kommt, aber das war doch noch lange nicht für die Lehrer bestimmt und dass sie das wirklich in den Schulalltag einbringen müssen. Integration, die Flüchtlinge, die Zugewanderten, das gab es damals alles noch gar nicht. Wir müssen doch klar sehen, dass sich heute die Herausforderungen für die Lehrer verändert haben. Wie kann man so blind sein zu sagen, diejenigen, die das eingebracht hätten, hätten keine Ahnung mehr, was Schule ist. Ehrlich gesagt, Herr Duge, ich finde es eine ziemlich mutige Idee, gleich als Erstes so etwas in die Debatte zu werfen. Das stimmt einfach nicht. Ich glaube, alle Lehrer und alle Schüler, alle, die damit zu tun haben, können Ihnen dazu das Gegenteil sagen. Summa summarum, wir stimmen zu, dass sich dieses Modell überholt hat.
Wir stimmen auch zu, dass es evaluiert werden muss. Wir wollen doch nicht alles aufmachen und alles neu machen. Solange es kein neues Modell gibt, müssen wir es einfach anpassen. Was wir aber darüber hinaus denken, was ich auch wichtig finde, ist, dass es Lehrern Spaß macht, Kinder zu unterrichten, denn wenn Lehrer keinen Spaß haben, sondern die ganze Zeit genervt herangehen, weil sie zu viel zu tun haben, dann wird es auch keinen guten Unterricht geben. So einfach ist das nun einmal.
Deswegen geht uns Ihr Schritt, Verwaltungsleiter nur für Schulleitungen an die Schulen zu bringen, nicht weit genug. Wir finden, wir brauchen viel mehr Verwaltungspersonal an Schulen, um die Lehrer zu entlasten. Und wir setzen noch einen obendrauf: Wir finden auch, die Lehrer müssten schulinterne Coaches haben, damit sie einmal ein bisschen reflektieren können, was ihre Herausforderungen sind, wie sie sie besser einarbeiten können und wie sie sich besser damit auseinandersetzen können. Dazu werden wir noch einen separaten Antrag einreichen.
Unterm Strich geht es darum, dass wir Lehrer haben, die die Schüler begeistern können, die selbst noch begeisterte Lehrer sind, und nicht nur darum, wie man immer alles irgendwie reduzieren kann und versucht, so zu tun, als ob immer alles gut wäre, denn das ist es an Schulen heute nicht. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Grundsätzlich unterstützt die AfD-Fraktion die Intention dieses CDU-Antrags. Deshalb werden wir dem Antrag wie auch der Überweisung an den Ausschuss zustimmen.
Allein die Tatsache, dass die letzten genannten Evaluationen aus dem Jahr 2003 und 2008 datieren, ist ein Beleg dafür, dass wir das Modell einfach auf den Prüfstand stellen müssen, nicht um es komplett zu ersetzen durch etwas anderes, aber um es fortzuschreiben. Es klang schon an, was sich in den letzten Jahren alles geändert hat, was 2003 und 2008 noch nicht auf der Tagesordnung stand. Das ist die Flüchtlingsbeschulung, das ist die vertiefte Inklusion, insbesondere in der Art und Weise, wie sie hier in Hamburg betrieben wird.
Insbesondere Ziffer 3 des Antrags erscheint uns unterstützenswert, die Unterstützung und Entlastung der Pädagogen von Verwaltungsaufgaben, wie sie in gut geführten Schulen auch im Ausland durchaus gang und gäbe ist. Wir sind sowohl für den Antrag insgesamt als auch vor allem für eine Überweisung an den Ausschuss, um zu erwägen, welche Punkte vielleicht noch etwas des Feinschliffs bedürfen. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, vielen Dank. Schade, dass Senator Rabe heute nicht da ist, dass er erkrankt ist. Wir wünschen ihm auf diesem Wege gute Besserung. Aber das, was hier im Moment passiert, ist, dass Herr Duge zwei Wochen erst weiß – das müssen wir ihm zugutehalten –, dass er Schulpolitik machen soll. Aber 2005 und 2008, Herr Duge, sind keine Anpassungen erfolgt. Das ist das, was Oppositionsparteien hier einstimmig gesagt haben, 2005 und 2008 sind Defizite evaluiert und beschrieben worden, was nicht im Aufgabenkanon ist und was angepasst werden müsste.
Und, Frau Duden hat es gesagt, das Lehrerarbeitszeitmodell ist ein Steuerungsinstrument gewesen für schulische Aufgaben in Zeiten von knappen Ressourcen. Die hatten wir damals, die haben wir heute. Wir wollen die Lehrer entlasten, es sind 75 Prozent, die sie für unterrichtsbezogene Aufgaben haben, aber 25 Prozent sind trotzdem Verwaltungs- und Funktionsaufgaben, also A- und F-Auf
Das Dolle ist – und ich finde auch, das Schlimme –, dass die SPD Flickwerk betreiben will. Hier eine kleine Entlastung, da eine kleine Entlastung. Die SPD und die GRÜNEN, die Regierungsfraktionen, sind nicht in der Lage, Grundlegendes auch grundlegend anzugehen. Das sieht man hier beim Lehrerarbeitszeitmodell und das sieht man doch auch bei der Schulentwicklungsplanung. Sie sind nicht bereit, Grundlegendes wirklich grundlegend anzugehen. Das finde ich wirklich grob fahrlässig und dabei bleibe ich auch. Sie sollten überdenken, dass man hier Dinge grundlegend anpassen und erledigen sollte. – Danke schön.
Wer möchte nun die Drucksache 21/14661 an den Schulausschuss überweisen? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist die Überweisung abgelehnt.
Wer diesem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Auch hier die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist der Antrag abgelehnt.
Wir kommen zum Tagesordnungspunkt 7, Drucksache 21/14633, Senatsmitteilung: Stellungnahme des Senats zu dem Ersuchen der Bürgerschaft vom 14. Dezember 2016 "Hamburgs Staatsanwaltschaft weiter stärken".
[Senatsmitteilung: Stellungnahme des Senats zu dem Ersuchen der Bürgerschaft vom 14. Dezember 2016 "Hamburgs Staatsanwaltschaft weiter stärken" (Drucksache 21/6980) – Drs 21/14633 –]
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir haben im Justizbereich bekanntlich den größten Stellenaufwuchs seit Jahrzehnten mit 170 neu geschaffenen Stellen. Darüber haben wir auch immer wieder debattiert, das ist ein echter Erfolg, aber was wir noch nicht besprochen haben, ist, wie sich die neu geschaffe
nen Stellen konkret positiv auswirken. Das wird sehr deutlich sichtbar am Beispiel der Stärkung der Staatsanwaltschaft zur Vermögensabschöpfung, was heute unser Debattenthema ist.
Die Vermögensabschöpfung ist jetzt schon eine Erfolgsgeschichte. Es geht darum, das durch Straftaten erlangte Vermögen abzuschöpfen, also zu sichern und an die Geschädigten zurückzugeben. Das sollte eigentlich selbstverständlich sein, war aber bisher immer schwierig in der Umsetzung. Jetzt gibt es zunächst eine rechtliche Vereinfachung durch Änderung bundesrechtlicher Vorschriften vor allem zur Beweislastumkehr. Vor allem aber muss die Staatsanwaltschaft die Ressourcen haben, den konkreten Vermögensvorteil zu ermitteln und den Verbleib des Vermögens herauszufinden. Das ist gerade bei organisierter Kriminalität und Wirtschaftskriminalität sehr schwierig und gelingt daher nur, wenn die Staatsanwaltschaft entsprechend gut ausgestattet ist. Es geht also hier um ein Thema, wo wir Wirtschaftskriminalität bekämpfen, und das ist ein politisch wichtiges Ziel. Ist die Staatsanwaltschaft dafür nicht ausgestattet, dann fällt die Vermögensabschöpfung hinter der vorrangigen Strafverfolgung zurück, die Geschädigten müssen ihre Rechte selbst geltend machen und in zivilrechtlichen Verfahren einklagen. Das sollte nicht sein, denn die Vermögensabschöpfung hat eine wichtige Funktion: Sie stärkt den Rechtsstaat, weil sie die gerechte Güterverteilung wiederherstellt.
So liegt der Fokus nicht nur auf den zu bestrafenden Tätern, sondern auch auf den Opfern, deren Schaden zumindest in finanzieller Hinsicht wiedergutgemacht wird. Die Beute wird zurückgegeben und damit der rechtmäßige Zustand, der vor der Straftat bestand, möglichst wiederhergestellt. Das hat auch eine abschreckende Wirkung auf die Täter, weil sie dann wissen, dass sie ihre Beute nicht behalten dürfen, wenn sie erwischt werden. Und das erschwert die Begehung weiterer Straftaten, dann fehlen dafür nämlich die Ressourcen. Auf diese Weise gelingt es dann auch, kriminelle Strukturen zu zerschlagen, wie gesagt, besonders im Bereich der organisierten Kriminalität und der Wirtschaftskriminalität. Und das sind Kriminalitätsformen, die es wirklich gezielt zu bekämpfen gilt.
Dank der zielgerichteten Stellenverstärkungen für die Vermögensabschöpfung gelingt es, dieses Vorgehen, das eigentlich selbstverständlich sein sollte, wirkungsvoll umzusetzen. Das zeigt sich bereits jetzt, etwa ein Jahr nach der ersten Stellenverstärkung mit fünf zusätzlichen Staatsanwältinnen und Staatsanwälten. So wurden nach dem hier vorliegenden Bericht des Senats 219 Millionen Euro – ich wiederhole diese Summe noch einmal,
219 Millionen Euro – sichergestellt, allerdings fielen 209 Millionen Euro dann auf einen Einzelfall, wo es um einen dänischen Geldwäscheskandal ging. Trotzdem ist es eine große Steigerung, auch wenn man das herausrechnet, es ist eine Effektivitätssteigerung um 900 Prozent, das heißt, es ist neunmal mehr Vermögen abgeschöpft worden als in den Jahren zuvor. Das bedeutet einen immensen Erfolg für die Bekämpfung des organisierten Verbrechens und der Wirtschaftskriminalität, und das stärkt auch das Gerechtigkeitsempfinden der Bevölkerung und das Vertrauen in den Rechtsstaat.