Aus Anlass eines ähnlichen Antrages der CDU, übrigens schon aus dem Jahre 2012, möchte ich die AfD gern auch darauf hinweisen, dass die schwierige Rechtslage bei Alkoholverboten im öffentlichen Raum bereits in einer Expertenanhörung im Innenausschuss diskutiert wurde. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Präsident! Ich muss doch noch einmal auf ein paar Sachen eingehen. Die SPD sagte in ihren letzten Worten: Auf jeden Fall hätten wir diesen Antrag abgelehnt. Wir hätten Ihren Antrag kopieren können. Sie hätten ihn auf jeden Fall abgelehnt, weil oben drei falsche Buchstaben stehen. Das zu Ihnen.
Herr Erkalp, völlig klar: Wir sind nicht die Entdecker. Ich weiß nicht, wie Sie darauf kommen, dass wir diesen Anspruch erheben. Das Problem ist bekannt; Sie kennen es. Alle wollen es irgendwie abschaffen, wobei: Das wage ich doch einmal ein bisschen zu bezweifeln, werde ich gleich hinterfragen. Aber was Sie auf jeden Fall waren: In Ihrer Regentschaft waren Sie auf diesem Platz auch der Mitbewahrer dieser Verhältnisse, die sich bis heute nicht verbessert, eher verschlimmert haben.
Dann Frau Möller. Den sozialen Ansatz fahren Sie seit zig Jahren, mal mit, mal ohne SPD, mal hat sie es allein gemacht. Wir könnten der SPD noch 15 Jahre lang bei diesem offenen Feldversuch zuschauen, wie sie dort dem organisierten Verbrechen mit offenen Gesprächsgruppen begegnen und dadurch das Problem lösen will. Das Ergebnis wäre: Sie würden sich in weiteren zehn Jahren immer noch wundern, warum sich dort nichts verändert hat. Das wird nichts.
Das Einzige, was dafür sorgt, dass diese Verhältnisse sich dort nicht ändern – es gibt einen einzigen Grund dafür –, ist, dass der politische Wille fehlt, dort etwas entscheidend zu verändern,
und zwar unter Anwendung aller Mittel der jetzigen Gesetzgebung; keine schärferen Gesetze. Ich sage das nur im Vorwege, falls es mir gleich wieder im Munde umgedreht werden soll. Alle jetzige Gesetzgebung, die jetzt schon da ist, unter diesen Bedingungen dort für Ordnung zu sorgen, das ist möglich, nur, es fehlt der politische Wille. Offener Rauschgifthandel könnte unterdrückt werden. Der Trinkerszene könnte Herr geworden werden. Und auch diese – jetzt komme ich zu Frau Schneider – Sexarbeiterinnen, die zu Hause ihre Familien ernähren. Prostitution hat im Wesentlichen etwas mit Zwangsprostitution zu tun. Das ist wirklich unterstes niederstes Gewerbe, das wir uns vielleicht kaum vorstellen können. Da herrscht Gewalt, da herrscht auch Drogenkonsum. Das ist mit das Schlimmste und Sie verkaufen das hier als Sexarbeiterinnen. Das finde ich unlauter. – Danke.
Wer nun also nun die Drucksache 21/12831 federführend an den Stadtentwicklungsausschuss und mitberatend an den Innenausschuss überweisen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Dann ist das mit großer Mehrheit abgelehnt.
Wer möchte den Antrag annehmen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Dann ist das mit großer Mehrheit abgelehnt.
Ich rufe auf Punkt 63 der Tagesordnung, Antrag der AfD-Fraktion: Gesetzliche Regelungen für Shisha-Betriebe.
Auch dieser Tagesordnungspunkt wurde von der AfD-Fraktion als Kurzdebatte angemeldet, sodass wiederum jeder Rednerin und jedem Redner jeweils zwei Minuten Redezeit zur Verfügung stehen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich kann mir gut vorstellen, dass dieser Antrag in einer freiheitsliebenden Stadt anecken kann. Aber ich will auch betonen, dass wir für diese Shisha-Bars sind. Wir finden es gut, dass dort Menschen der unterschiedlichsten Couleur und Herkunft zusammenkommen, um Gemeinschaft zu pflegen. Allerdings sollte auch der gesundheitliche Aspekt nicht vergessen werden. Die Uni Düsseldorf hat eine Veröffentlichung herausgegeben, in der nachzulesen ist, dass die CO-Vergiftungen in den Shisha-Bars bundesweit erheblich zunehmen. Die Gesundheitsgefährdung durch hohe CO-Konzentration ist nicht einfach nur wegzuschütteln. Es können Konzentrationsschwierigkeiten kommen bis hin zum Tod. Denn CO hält sich an den roten Blutkörperchen fest und verhindert somit Sauerstoffaufnahme.
Wer wie ich viele Jahre unter den Arabern und mit ihnen gelebt hat, für den ist das Shisha-Bar-Erlebnis, wie wir das hier nennen, toll gewesen. Allerdings haben die den großen Vorteil, dass sie im
Ein weiteres Gesundheitsrisiko ist auch die Übertragung von Infektionskrankheiten durch die Benutzung unzureichend gesäuberter Shisha-Pfeifenspitzen. Das ist ein nicht zu unterschätzender Faktor.
Allein in Hamburg wurden im vergangenen Jahr immerhin 25 Patienten wegen Kohlenmonoxidvergiftung behandelt und das spricht eigentlich Bände.
Herr Feineis, Sie müssten sich, wenn Sie das noch ausführen wollen, ein zweites Mal zu Wort melden, weil die Redezeit abgelaufen ist.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Schutz der Gesundheit der Hamburgerinnen und Hamburger ist eines der zentralen Anliegen von Senat und Regierungskoalition.
Daher verwundert es nicht, dass der Senat und nachgelagerte Behörden frühzeitig auf das hier in Rede stehende Problem eines akuten Risikos von Kohlenmonoxidvergiftungen und anderen Gefahren reagiert haben. Fachgespräche hierzu laufen seit Februar dieses Jahres.
Die im Antrag geforderten Prüfungen zum Gaststättengesetz sowie zum Hamburgischen Passivraucherschutzgesetz sind erfolgt und die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz hat vor diesem Hintergrund eine Reihe von Maßnahmen eingeleitet. So finden die entsprechenden Empfehlungen für Gaststätten und Shisha-Angebot bereits im Internet Anwendung. Hier wird unter anderem empfohlen, für eine ausreichende Be- und Entlüftungsanlage zu sorgen und Kohlenmonoxidwarngeräte in ausreichender Zahl und Qualität anzu
bringen. Handlungsempfehlungen für die bezirklichen Verbraucherschutzämter sind in Vorbereitung, um Auflagen beziehungsweise Anordnungen nach Gaststättenrecht bei bereits auffällig gewordenen Shisha-Bars zu ermöglichen.
Und schließlich wird die Gesundheitsbehörde kurzfristig eine eigenständige gesetzliche Regelung für diese Betriebe erarbeiten. Hier wäre es sicherlich wünschenswert, wenn der von Betrieben betriebene Kohlenmonoxidgrenzwert in Abstimmung mit den anderen Bundesländern bundesweit einheitlich festgelegt werden würde.
Zusammenfassend können wir also festhalten: Der AfD-Antrag ist nachvollziehbar zu spät, da er bereits durch Senatshandeln erledigt ist. Daher werden wir den Antrag ablehnen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Shisha-Bars sind in der Tat ein neuer Trend. Sie sind mittlerweile oft im Hamburger Stadtgebiet und auch in manchen Stadtteilen häufiger zu sehen. Die Nachfrage ist definitiv da, sonst würden nicht immer mehr Shisha-Bars öffnen. Natürlich gilt auch hier, dass Kontrollen durchgeführt werden müssen und dass genau bekannt ist, was dort an Tabak und Geschmacksstoffen geraucht wird und woher sie kommen.
Als wichtigste Erkenntnis ist hierbei der freiwerdende Kohlenmonoxidanteil, wie der Kollege gerade schon sagte, sowie auch anderer gesundheitsschädlicher Stoffe, die wir natürlich wissen müssen. Hier müssen wir das klar im Auge behalten, damit wir entsprechend vorbeugen können.
Weiterhin muss hier der Jugendschutz ins Visier genommen werden und dass in Shisha-Bars parallel zum Rauchen keine Speisen verkauft werden; denn das ist auch manchmal der Fall.
Wir als CDU haben hierzu auch eine SKA gestellt und erwarten noch diese Woche die Antworten. Erst nach Auswertung der Antworten und Informationen werden wir uns mit diesem Thema sehr genau, aber auch objektiv auseinandersetzen. Doch bis dahin sollten wir abwarten und einen kühlen Kopf behalten. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Erkalp. – Als Nächste erhält das Wort Christiane Blömeke für die GRÜNE Fraktion, ebenfalls für zwei Minuten.