Wir kommen zum Tagesordnungspunkt 39 und ich bitte Sie, die Gespräche draußen fortzuführen, damit wir jetzt in die Debatte einsteigen können und sich die Sitzung nicht weiter verzögert.
Wir kommen nun zum Antrag der AfD-Fraktion: Flüchtlingsbeschulung an den Asylstatus koppeln: ausländische Kinder und Jugendliche mit geringer Bleibeperspektive auf Heimkehr vorbereiten.
[Antrag der AfD-Fraktion: Flüchtlingsbeschulung an den Asylstatus koppeln: ausländische Kinder und Jugendliche mit geringer Bleibeperspektive auf Heimkehr vorbereiten – Drs 21/12020 –]
Sehr geehrtes Präsidium, meine Damen und Herren! Um jetzt wieder etwas Leben hier in die Debatte bringen:
dass ihr auch wieder, mit dem Wissen, was ihr jetzt bei uns bekommen habt, in eure Heimat zurückgeht."
Es kommt nicht oft vor, dass ich mit der Bundeskanzlerin übereinstimme. In diesem Fall tue ich es. Der Hamburger Ansatz zur Integration von sogenannten Flüchtlingen sieht dagegen eine dauerhafte Ansiedlung aller dieser Menschen und ihrer schulpflichtigen Kinder in Hamburg vor. Nach dem Durchlaufen einer Basis- oder Internationalen Vorbereitungsklasse werden die Flüchtlingskinder unabhängig von der Bleibeperspektive ihrer Eltern in die Hamburger normalen Regelschulen übernommen. Das war und ist ein Kraftakt für Hamburg, der enorme Ressourcen im Bereich des Lehrer- und Verwaltungspersonals, des Schulbaus, der Fortbildungen verbraucht. Seit 2015 hat Hamburg mehr als 7 000 Ausländer, vorwiegend aus dem arabischen Raum, so in das Schulsystem übernommen. Das ist politisch verfehlt und außerdem rechtswidrig, und zwar aus drei Gründen.
Erstens: Zahlreiche Lerngruppen sind dadurch noch einmal heterogener geworden. Sprachprobleme und mangelnde Fachkenntnisse der Flüchtlingskinder verlangsamen den Unterricht, verringern die effektive Lern- und Betreuungszeit sowohl für einheimische als auch für die zugewanderten Kinder.
Zweitens: Die Zielrichtung auf die Integration von Tausenden ausländischen Schülern trotz geringer Bleibeperspektive widerspricht den differenzierten Bestimmungen des Asyl- und Aufenthaltsrechts, ja es konterkariert sie. Denn nur aus dem Status des Asyls der politischen Verfolgung gemäß Artikel 16a Grundgesetz lässt sich eine langfristige Bleibeperspektive ableiten. Dieser Status wird Menschen gewährt, die aufgrund eines besonderen politischen Engagements in ihren Heimatländern staatlicher Verfolgung ausgesetzt sind. Daran muss man einmal erinnern; das ist der Kern des Asylrechts. In diesen Fällen – nur in diesen Fällen – sind nachhaltige Integrationsmaßnahmen das Mittel der Wahl. Allerdings umfasst die Gruppe der tatsäch
lich politisch Verfolgten nur circa 2 Prozent aller Asyleinwanderer. Für alle anderen Gruppen, die der Kriegsflüchtlinge und der subsidiär Schutzberechtigten, besteht nur ein zeitlich befristetes Aufenthaltsrecht und bei Geduldeten ist der Asylantrag abgelehnt und die Abschiebung nur temporär ausgesetzt. Es widerspricht dem Gesetz, wenn über Integration in den Regelschulen wie auch über politisch gewollte Integrationsmaßnahmen wie Sprachunterricht und Ausbildungsangebote Aufenthalte hier befördert und verlängert werden, die dann zu einer dauerhaften Niederlassungserlaubnis in Deutschland führen.
Selbst Christian Lindner sagte erst vor wenigen Monaten, wenn es in Syrien wieder sicher sei, müsse der Flüchtlingsschutz in Deutschland – Zitat –"erlöschen".
(Arno Münster SPD: Mensch, Mensch, Mensch, wie kann man nur ein solcher Men- schenhasser sein! – Gegenruf von Anna-Eli- sabeth von Treuenfels-Frowein FDP: Da ha- ben Sie recht, das stimmt!)
Damit kommen wir zu unserem dritten Punkt. Unser Konzept sieht vor, Flüchtlingskinder ohne langfristige Bleibeperspektive auf die Rückkehr in ihre Heimat vorzubereiten. Mehr als 5 Millionen Syrer sind seit dem Bürgerkrieg weltweit geflohen, Hunderttausende davon nach Deutschland, mehrere Tausend nach Hamburg. Syrien braucht nach der Beendigung des Krieges seine Kinder wieder, denn Kinder sind auch die Zukunft Syriens. Sie sollen in speziellen Klassen außerhalb des Regelschulsystems unterrichtet werden, um sie so zu einem Schul- beziehungsweise Berufsabschluss hinzuführen, der vergleichbar dem ihrer Herkunftsländer ist,
sodass sie als gut ausgebildete und gesuchte Arbeitskräfte in ihren Heimatländern gesucht und dort integriert werden. Wir brauchen für die Gruppe der subsidiär Schutzbedürftigen also keine umfassenden Maßnahmen zur Integration hier in die deutsche Gesellschaft, sondern Maßnahmen zur Reintegration in ihre Heimatgesellschaften.
Das wäre ein wichtiger, nachhaltiger und international verantwortungsvoller Beitrag zur Entwicklungs- und Wiederaufbauhilfe. Angela Merkel sagt: Wir erwarten, dass ihr mit eurem Wissen, das ihr bei uns bekommen habt, in eure Heimat zurückkehrt.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die AfD möchte mit diesem Antrag erreichen, dass die Beschulung von geflüchteten Kindern und Jugendlichen an ihren Aufenthaltsstatus gekoppelt wird. Kinder und Jugendliche sollen Regelschulen nur dann besuchen dürfen, wenn sie selbst oder ihre Eltern nach Artikel 16a Grundgesetz als politisch Verfolgte anerkannt worden sind. Alle Kinder und Jugendlichen mit einem anderen Aufenthaltsstatus sollen in speziellen Klassen außerhalb des Regelschulsystems unterrichtet werden. Sie sollen, das ist die Vorstellung der AfD-Fraktion, auf einen Schul- und Berufsschulabschluss vorbereitet werden, der mit einem Abschluss in ihren Herkunftsländern vergleichbar ist.
Es scheint mir, Sie haben Ihren Antrag auf Bildungsgettos für Flüchtlingskinder bei Ihren polnischen Brüdern im Geiste abgeschrieben. Auch die polnische Regierung plant nämlich, Flüchtlingskinder aus den regulären Schulen auszuschließen. Auch dort soll der Kontakt zur einheimischen Bevölkerung unterbunden werden. Meine Damen und Herren, damit werden Sie aber bei uns nicht durchkommen.
Denken wir Ihr Vorhaben doch einfach einmal zu Ende. Eritreische, syrische, afghanische, nigerianische Kinder und Jugendliche müssten in ihrer Landessprache unterrichtet werden, konsequenterweise nach den Lehrplänen ihres Heimatlandes. Wenn dort nur wenige Jahre Schule vorgesehen sind, dann müssten die Schüler hier auch nach dieser kurzen Zeit aus der Schule entlassen werden. Sie beklagen wortreich die angebliche Existenz von Parallelgesellschaften. Sie würden aber
Sie wollen die Integration verhindern und die Menschen nicht teilhaben lassen. Das ist absurd. Wir wollen in Hamburg keine Bildungsgettos. Eine Einschränkung oder Aussetzung von Erziehung und Bildung von Kindern und Jugendlichen wird zu fatalen Folgen im späteren Leben führen. Die Vorurteile würden verstärkt werden, die Gesellschaft würde sich weiter spalten. Machen wir uns nichts vor, genau das wollen Sie erreichen: Sie wollen die Gesellschaft spalten. Ihr Vorhaben ist nicht nur politisch dumm, sondern auch verfassungswidrig.
Das Hamburger Schulgesetz zitiert in seinem ersten Paragrafen absichtlich den Artikel 3 des Grundgesetzes. Da steht, jedem jungen Menschen steht nach unserem Schulgesetz
seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen oder einer Behinderung"