Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine Damen und Herren! Der Antrag der Koalition verdeutlicht das Problem der Ver- und der Überschuldung und den damit einhergehenden starken Beratungsbedarf, der sich in dieser Stadt nicht verändert hat. Wir haben immer noch im Durchschnitt 10,6 Prozent Menschen, die in Hamburg mit durchschnittlich 34 300 Euro überschuldet sind. Bundesweit haben wir immer noch eine Quote von 10,1 Prozent und demnach liegt Hamburg weiterhin über dem Bundesdurchschnitt.
Wir haben in den letzten Jahren immer wieder darauf aufmerksam gemacht, dass Menschen besonders betroffen sind von Energiearmut, von Wasserabsperrungen, von Schulden, von Mietschulden – und somit der Gefahr ausgesetzt sind, obdachlos zu werden, das heißt, ihre Wohnung zu verlieren. Wir haben hier die Beratungsstellen, die Schuldnerberatung, die eine sehr wichtige Arbeit leisten, die aber auch seit Jahren deutlich machen, dass sie unterfinanziert sind und auch mehr Personal brauchen, um den Bedarf, auch den Beratungsbedarf, abdecken zu können. Wir haben in der Vergangenheit immer wieder Anträge mit konkreten Maßnahmen gestellt, die dann auch im Sozialausschuss diskutiert wurden. Leider wurden diese Anträge immer wieder abgelehnt, obwohl deutlich wurde, dass sich zum Beispiel die Situation der Gruppen, die hier stärker betroffen sind, wie zum Beispiel Frauen, aber aktuell auch die Personengruppe der über 70-jährigen Menschen in dieser Stadt, verschärft hat und wir auch dort dringend Maßnahmen ergreifen müssen.
Wir haben als wichtiges Instrument die Arbeit der Schuldner- und Insolvenzberatung. Wir werden Ihrem Antrag, wenn er im Ausschuss dann auch debattiert worden ist, gern zustimmen. Wir sehen auch, dass die Aktualisierung des Ausführungsgesetzes richtig ist. Aber wir möchten noch einmal darauf aufmerksam machen, dass es noch einige Punkte gibt, die zu diskutieren und auch zu korrigieren, zu verbessern sind.
Zum einen geht es darum, dass beispielsweise zukünftig nur noch eine Person in der Beratungsstelle über eine abgeschlossene Ausbildung verfügen soll. Bisher war es so, dass alle Fachkräfte eine geeignete Ausbildung zum Beispiel in den Studiengängen Soziale Arbeit, Sozialpädagogik oder im gehobenen Verwaltungsdienst nachweisen mussten. Das ist ein qualitativer Rückschritt und verfehlt aus unserer Sicht das Ziel einer qualitativen Schuldner- und Insolvenzberatung. An dieser Stelle würden wir gern im Ausschuss auch noch einmal darüber diskutieren, diese Punkte noch einmal aufgreifen, und hoffen auch, dass das in Zukunft – Sie haben die Kritik der Schuldner- und Insolvenzberatung gelesen – auch berücksichtigt wird und vielleicht auch in den Haushaltsberatungen
dann noch einmal aktualisiert werden kann, wenn es darum geht, finanzielle Ressourcen in diesem Bereich aufzustocken. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Für uns Freie Demokraten sind der Wille zum Erfolg und der Mut zum Scheitern zwei Seiten einer Medaille. Deshalb wollen wir jedem Menschen eine zweite Chance ermöglichen, wenn er wirtschaftlich oder persönlich gescheitert ist. Dazu gehört auch das Thema Verschuldung. Individuelle Verschuldung kann viele Gründe haben: unternehmerischer Misserfolg, Trennungen oder Scheidungen, Krankheit oder längerfristige Arbeitslosigkeit. Wir Freie Demokraten wollen jeden befähigen, immer wieder einzusteigen.
Aus diesem Grund halten wir die Schuldnerberatung für eine wichtige Anlaufstelle für Ratsuchende. Doch warum sollen in den Beratungsstellen zukünftig drei Personen beschäftigt sein müssen? Solange eine qualitative, hochwertige Beratung angeboten wird, reicht eine Person. Durch Externe beispielsweise könnte der entsprechende Beratungsumfang bei Bedarf gewährleistet werden. Hier verknappt der Senat künstlich und ohne Not das Angebot an möglichen Beratern und schließt mögliche Wettbewerber um die verbliebenen fünf Lose aus. Das sollte uns im Ausschuss deutlich gemacht werden.
Daher stimmen wir einer Ausschussüberweisung an dieser Stelle zu. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Schönen Dank, Frau Präsidentin. Liebe Kollegen und Kolleginnen! Es wurde schon einiges gesagt und ich will das nicht wiederholen. Wir haben aber auch zwei Kritikpunkte, die weiter besprochen und geklärt werden sollten. Die Prävention sollte viel stärker ausgebaut werden; da muss etwas getan werden. Wir haben in Hamburg nach der Kreditreform 159 000 verschuldete Hamburgerinnen und Hamburger. Und dahinter verbergen sich Not und Probleme und tiefe menschliche Tragödien. Und ich denke, man kann vieles, vieles
Ein weiterer Kritikpunkt ist die kommende Qualifizierung oder Qualität der Beratungsstellen, wenn diese nur noch eine ausgebildete Person hat. Wir meinen, das ist zu wenig, um eine wirklich gute, qualitative Beratung zu gewährleisten. Die Landesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung Hamburg e. V. kritisiert das ebenso und kritisiert auch, dass per se jeder Rechtsanwalt eine Schuldnerberatung durchziehen könnte. Auch wir meinen, dass eine Ausbildung vonnöten ist. Nichts gegen Steuer- und nichts gegen Rechtsanwälte, aber hier sollten doch auch Ausbildungen greifen, damit die Beratung qualitativ hochwertig ist und den Menschen geholfen werden kann. In diesem Sinne unterstützen wir das Vorhaben ganz klar. – Vielen Dank.
Vielen Dank. – Wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt, können wir zur Abstimmung kommen und damit zu der Frage, ob Sie die Drucksache gern an den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Integration überweisen möchten.
Wer möchte das? – Jemand dagegen? – Gibt es Enthaltungen? – Dann haben wir das einstimmig an den Ausschuss überwiesen, meine Damen und Herren.
Wer möchte hier der Empfehlung zur Eingabe 662/17 folgen? – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Enthaltungen? – Das ist mehrheitlich so beschlossen.
Wer möchte sich dann der Empfehlung zu Eingabe 24/18 anschließen? – Auch hier die Gegenprobe. – Und die Enthaltungen? – Das war dann einstimmig.
Wer nun die Empfehlungen zu den Eingaben 807, 875 und 883, alle aus 2017, annehmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist dann so beschlossen.
Wer schließt sich den Empfehlungen zu den übrigen Eingaben an? – Auch hier die Gegenprobe und die Enthaltungen? – Das haben wir wiederum einstimmig beschlossen.
Wer möchte sich hier zunächst den Empfehlungen anschließen, die der Eingabenausschuss zu den Eingaben 895/17, 13/18 und 19/18 abgegeben hat? – Gibt es Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Das war dann einstimmig.
Wer schließt sich der Empfehlung zur Eingabe 199/17 an? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist dann ebenfalls einstimmig so beschlossen worden.
Wir kommen zum Bericht 21/11626 Neufassung. Hier weise ich darauf hin, dass die Abstimmung hierüber mit der Maßgabe erfolgt, dass keine Entscheidung über die Eingabe 786/17 erfolgt, da diese zwischenzeitlich zurückgenommen wurde.
Wer möchte sich also dann zunächst den Empfehlungen anschließen, die der Eingabenausschuss zu den Eingaben 767/17, 808/17 und 898/17 abgegeben hat? – Die Gegenprobe. – Und die Enthaltungen? – Das war dann einstimmig.
Wer schließt sich den Empfehlungen zu den übrigen Eingaben an? – Wer nicht? – Wer enthält sich? – Auch das haben wir dann einstimmig so beschlossen.
Wer schließt sich den Überweisungsbegehren unter B an? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das war einstimmig.
Und wer schließt sich der Ausschussempfehlung unter C an? – Auch hier die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Auch das haben wir dann einstimmig so beschlossen.
ser, auf der Straße lebender Menschen und wohnungsloser, in Wohnunterkünften lebender Menschen in der Freien und Hansestadt Hamburg.
[Senatsantrag: Gesetz über die Zählung und Befragung obdachloser, auf der Straße lebender Menschen und wohnungsloser, in Wohnunterkünften lebender Menschen in der Freien und Hansestadt Hamburg – Drs 21/11635 –]