Ich mache es sehr kurz. Ich will noch einmal deutlich betonen, was das Bundesverwaltungsgericht gesagt hat, damit wir immer wissen, woran wir uns orientieren. Keiner der Habitatschutzrechtlinienverstöße wiegt so schwer, dass die Planung als Ganzes infrage gestellt werden kann. Vielmehr können
die Mängel der habitatrechtlichen Verträglichkeitsund Abweichungsprüfung durch zusätzliche Ermittlung – das ist ein Teil Ihrer Frage –, durch Bewertung und durch Umplanung und entsprechende ergänzende Planungen und Abwägungen beseitigt werden. Das ist das Urteil vom 9. Februar 2017.
Und jetzt zu Ihrer Frage. Wir haben uns mit drei Fragen aus dieser Feststellung zu beschäftigen, was die Habitatrichtlinien nach der EU angeht. Das waren einmal die Salinität bei Kilometer 660 und 670 und der Hintergrund der Kohärenzmaßnahmen in entsprechender Abstimmung mit Niedersachsen. Es wurde uns vorgeworfen, dass wir uns mit unseren Kohärenzmaßnahmen auf Standardmaßnahmen, auf Sowieso-Maßnahmen innerhalb der Landesgrenzen von Niedersachsen bewegt haben. Dem müssen wir entgegenhalten, dass hier der Bewirtschaftungsplan Niedersachsens bis dato – damals besonders, jetzt haben sich die Dinge schon genähert – noch nicht aufgestellt worden ist. Von daher fiel es sehr schwer, die standardisierten Maßnahmen, die Niedersachsen in seinem Bewirtschaftungsplan hat, was Hamburg auch in seinem Bewirtschaftungsplan und ebenfalls Schleswig-Holstein gemacht haben … Aber es ist eine Tatsache, Niedersachsen hinkt dort etwas hinterher, weil es auch für Gesamtniedersachsen nicht nur hier im Bereich der Elbe und mit diesen Kohärenzen eine nicht unwesentliche Situation ist.
Wir bemühen uns mit allen Beteiligten, was den Landkreis Stade und auch die niedersächsische Landesregierung angeht, zu einem einvernehmlichen Weg zu kommen. Wir werden von gutachterlichen Tätigkeiten von der BUE begleitet, um hier tatsächlich jetzt zu einem Abschluss zu kommen. Ich gehe davon aus, dass wir vor diesem schwierigen Hintergrund, auch immer mit der gewissen Rücksichtnahme und der kooperativen Zusammenarbeit mit Schleswig-Holstein, jetzt Ende des Jahres 2017/Anfang 2018 zu einer entsprechenden gemeinsamen Vereinbarung kommen.
Vielen Dank dafür eben. Mich würde dann noch interessieren, wie Ihr aktueller Stand ist, wann es denn wirklich mit den Baggerarbeiten für die Fahrrinnenanpassung losgehen soll.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Das ist ein noch etwas weiter Schritt, denn nur mit diesem Hintergrund, den ich eben erläutert habe … Es ist ja ein Hintergrund der drei Maßnahmen, die uns vom Bundesverwaltungsgericht auferlegt worden sind. Ein elementarer Hintergrund ist ja noch die von uns jetzt gewählte Billwerder Insel für den neuen Lebensraum
des Schierlings-Wasserfenchels, und der ist für den Beginn der Baggerarbeiten, worauf wir alle abzielen, sehr elementar. Und da darf ich Ihnen sagen, dass wir bezüglich der Billwerder-Insel-Entwicklung uns technisch in der gesamten Vorgehensweise planerisch auf einem guten Weg befinden.
Wir haben hier mit gutachterlichen Tätigkeiten, die die Grundlage bilden, all unsere Maßnahmen, die wir entsprechend auf den Weg bringen, mit einer generellen Planung, mit einem Hauptgutachten noch untermauern lassen. Und die Voraussetzungen, die hier der Schierlings-Wasserfenchel, was Salinität angeht, was ein schwieriger Bereich ist, und auch, was die Tide-Herstellung betrifft, die wir hier in diesem Lebensraum nachempfinden müssen, müssen auch tatsächlich hergestellt werden. Das ist alles technisch gesehen auf einem guten Weg, bedarf aber jetzt noch einer grundsätzlichen Zusammenfassung nach dem hauptgutachterlichen Hintergrund. Hierfür waren und sind auch immer Kartierungen noch erforderlich, weil wir hier immer über die Jahreszeiten – Frühjahr, Sommer, Herbst und Winter – gewisse Brutgebiete, gewisse Fauna-Flora-Habitat- und Natura-2000-Dinge mit bedenken müssen. Aber ich gehe davon aus, dass wir in diesen kleinen Planfeststellungsverfahren – so mussten wir das verstehen – neben dem gesamten Planfeststellungsverfahren dann für dieses umfassende Gebiet eine Planfeststellung herzustellen haben. Dieses ist dann, wenn wir jetzt Anfang des Jahres technisch gesehen alles auf den Weg gebracht haben – das muss deutlich ausgesprochen werden –, auch wieder beklagbar. Dem versuchen wir entsprechend durch eine sehr gründliche, umfassende, solide Arbeit zu begegnen, die hier vom Bund und von uns mit der HPA gemeinsam auf den Weg gebracht wird, mit der BUE, um tatsächlich keinen technologischen Hintergrund hier zu übersehen. Aber es ist auch erforderlich, eine öffentliche Auslegung vorzunehmen. Das machen wir, da sind wir in der Vorbereitung, und bei allem, was einen solchen Planfeststellungsbeschluss angeht, haben wir es wie auch sonst in behördlichen Entscheidungen, ob wir eine Straße oder eine Brücke bauen, mit diesem Prozedere zu tun.
Ob daraus eine Klage wird, kann ich Ihnen nicht sagen. Ich glaube nicht, weil einfach immer wieder das, was ich am Anfang verkündet habe – und was nicht meine Ankündigung ist, sondern eine Aussage des Bundesverwaltungsgerichts –, hier die wesentlichen Dinge dieses umfassenden, größten Planfeststellungsverfahrens in Deutschland in allen wichtigen Punkten gutgeheißen wird und wir es hier mit Ergänzungen zu tun haben. Diese Planergänzung, die wir auf den Weg gebracht haben, ist für die handelnden Behörden, für den Bund und für uns bindend und wenn keine Klagen kommen, sind wir mit der Vorlage sofort in einem Baurecht und
können dann mit den entsprechenden vorbereitenden Baggerarbeiten und weiteren Maßnahmen beginnen. Das ist die Situation.
Vielen Dank, Herr Senator. – Es besteht jetzt für die anderen Fraktionen die Gelegenheit zur Nachfrage. Es beginnt Herr Dr. Seeler für die SPD-Fraktion.
Herr Senator, die drei Bausteine, die Sie als Ergebnis des Verfahrens und des Urteils vom 9. Februar 2017 genannt haben, basieren ja auf den Klagen der Umweltschutzverbände. Stehen Sie jetzt aktuell mit den Umweltverbänden in Kontakt
und suchen Sie dort das Gespräch, gerade im Hinblick auch auf die Auslegung im Rahmen des dritten Planergänzungsbeschlusses?
Wir haben ja immer über den ganzen Weg dieses Planfeststellungsverfahrens deutlich gemacht, dass wir zu Gesprächen bereit sind. Es hat ja zum Teil auch inoffizielle Gespräche gegeben, aber nicht tatsächlich konkrete, um davon Maßnahmen abzuleiten. Wir haben hier offiziell seitens der Planfeststellungsbehörden, sprich des Bundes, der HPA und meiner Behörde, die Umweltverbände eingeladen, sich an diesem Projekt Billwerder Insel mit zu beteiligen, weil es ja die elementaren habitatrechtlichen Dinge sind. Dieser Einladung von August dieses Jahres sind sie nicht gefolgt und waren nicht gewillt, tatsächlich hier mit uns über diese Maßnahmen, die wir dort planen, zu sprechen.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Noch eine ergänzende Frage, und zwar zu Ihrer Eingangsbemerkung, Herr Senator. Können Sie hier vor dem Hohen Hause sicherstellen und auch verbindlich zu Protokoll erklären, dass diese Vereinbarung mit Niedersachsen beziehungsweise mit niedersächsischen Landkreisen oder Gemeinden spätestens bis Ende Januar 2018 unterzeichnet sein wird? Und können Sie auch sicherstellen, dass die BUE im Rahmen des von Ihnen Gesagten vorbehaltlos zuarbeitet, dass auch alles behördenintern geliefert und getan wird, um diesen Planfeststellungsbeschluss, der da neu ausgelegt werden muss, auch wasserdicht zu erarbeiten?
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Vorbehaltlos mit der ganzen Erfahrung dieses Prozesses, den wir hinter uns haben, kann ich das nicht sagen. Ich kann Ihnen nur eines sagen, wofür ich mich und wofür wir uns alle einsetzen, und ich darf den Ersten Bürgermeister mit einbeziehen, der sich ja intensiv, auch was die Begleitung dieses Prozesses angeht, immer mit einmischt und sich auch berichten lässt, auch an die übergeordneten Gremien, was den Ministerpräsidenten in Niedersachsen angeht, wir decken hier alle Bereiche ab, um tatsächlich auf diesem Weg weiterzukommen.
Jetzt muss man aber auch feststellen, dass das Erreichte immer wieder in Standardmaßnahmen in Bewirtschaftungsplänen kein Hexenwerk ist, aber natürlich auch bestimmte triviale Hintergründe ausmacht, die wir mit Niedersachsen gemeinsam auf den Weg bringen müssen. Ich betone noch einmal, in Schleswig-Holstein hat das gar keine Probleme gegeben, die allen gefolgt sind, aber Bewirtschaftungspläne sind für Länder wie Niedersachsen und Schleswig-Holstein aufgrund der europäischen Habitatrichtlinien und auch der daraus resultierenden Kohärenzen, die ja auch nicht nur mit der Elbe zu tun haben müssen, sondern mit jedem Bauvorhaben, das darauf zurückgreift, schon große Aufgabenstellungen.
Aufgrund des Standes, den wir erreicht haben, bin ich absolut sicher, dass wir im Januar 2018 diesbezüglich zu einem Abschluss kommen. Von der Seite her, muss ich betonen, habe ich keine Bedenken, dass dies zu einer Verzögerung führt.
Zu der Anmerkung BUE. Die BUE begleitet uns hier in fachlicher Expertise ausgezeichnet. Auch hier – das soll hier nicht falsch verstanden sein – sind wir einvernehmlich auf dem Wege, die Dinge Anfang 2018 auf den Weg zu bringen.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Herr Senator, Sie haben jetzt ja schon Auskunft gegeben über zwei der drei Maßnahmen, die im Zuge des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts zu prüfen waren, nämlich die Billwerder Insel und auch das Thema Landkreis Stade und die Bewirtschaftungspläne. Jetzt ist noch die Frage nach der dritten Maßnahme, nämlich nach dem Salinitätsgehalt. Liegen hierzu bereits weitere Gutachten vor?
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir haben uns mit der Salinität der Unterelbe bis hin zum Mündungstrichter intensiv schon vor Jahren beschäftigt, weil es ja auch intensive Gespräche mit dem Landkreis Stade in den einzelnen Zonen 1, 2 und 3 gegeben hat. Wir haben dafür ja auch Entscheidungen getroffen, wenn es zu den Maßnahmen kommt und wenn sich die Salinität auch in den einzelnen Bereichen bestätigt, dass dann auch im Bereich der Bewirtschaftung, was Kehdingen, was Landwirtschaft, was Obstbau, was Sprühanlagen für Kirschen angeht … Auf der anderen Seite sind noch einmal mit dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts von uns aus mehrere gutachterliche Positionen einbezogen worden. Und es ist eindeutig bestätigt, dass wir in unserem Planfeststellungsverfahren mit dem Urteil vom 9. Februar 2017, was die Salinität angeht, alles entsprechend berücksichtigt haben und man keinerlei Ergänzungen sieht. Von der Seite her ist damit auch dieser Beschluss vom 9. Februar in der Salinität der Elbe zwischen Kilometer 660 und 670 eindeutig bestätigt worden.
Herr Senator, gegenwärtig klagen nicht nur Umweltverbände, sondern auch die Städte Cuxhaven und Otterndorf beim Bundesverwaltungsgericht im Zusammenhang mit zwei Aspekten. Der eine Aspekt ist die Frage der Deichsicherheit, das kennen wir schon, und der zweite ist die Situation, dass sie vor der Gefahr von Unfällen warnen, weil sie befürchten, dass die explosionsartige Zunahme von Schiffen zu großen Gefahren für ihre Städte Cuxhaven und Otterndorf führt. Was sagen Sie zu diesem Sachverhalt?
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wenn mit der Klage dieser Sachverhalt zum ersten Mal in das Verfahren eingebracht würde, dann würde ich sicherlich Schwierigkeiten haben zu argumentieren. Aber diese Hintergründe, die uns seitens der Kommunen, der Städte Otterndorf und Cuxhaven, vorgetragen werden – es gibt ja noch weitere Dinge, die hier beklagt werden –, sind alles Dinge, die in diesem umfassenden Verfahren in allen Belangen bedacht wurden. Wir können feststellen, dass das Bundesverwaltungsgericht jetzt bei allen Annahmen, auch mit neuen Richtern und neuen Verantwortlichkeiten, dass das Ganze noch einmal in einem großen Maße neu aufgerollt wird, dass das nicht der Fall ist. Der vorsitzende Richter hat sehr deutlich gesagt, welches Recht es für Klagen gibt und wo es
keinerlei Rechtmäßigkeit für die Klage geben wird, weil es sich um keinen landesspezifischen Hintergrund handelt. Ich glaube, ohne dass wir das Urteil wissen – das werden wir ja am 27. November 2017 erfahren –, dass wir aufgrund des Prozessverlaufes, was diese Klagen der Städte und Kommunen angeht, mit dem Gesamtverfahren keine weiteren Schwierigkeiten zu befürchten haben, weil wir uns intensiv damit auseinandergesetzt haben.
Herr Senator Horch, wie viele Container hat der Hamburger Hafen schon verloren, seitdem einige Umweltverbände, Betroffene, Scheinbetroffene und Querulanten mit immer neuen Klagen den Logistikstandort Hamburg geschwächt haben? Da ich vermute, dass Sie die Zahl nicht präzise im Kopf haben, würde ich Sie bitten, uns das zu Protokoll zu geben, aber vielleicht können Sie uns eine Schätzung abgeben. Ich vermute, dass Ihrer Behörde entsprechende Schätzungen über die bisher eingetretenen Geschehnisse vorliegen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich kann Ihnen das jetzt nicht über die Jahre in Verbindung mit dem Planfeststellungsverfahren und den Problemen beantworten, die wir aufgrund mangelnder Tiefgangsverhältnisse und Begegnungsvoraussetzungen auf der Elbe haben. Ich kann es Ihnen aber in einem Punkt relativ präzise beantworten. Wenn wir die gegenwärtige Situation durch die immer größer werdenden Schiffe nehmen und die damit steigende Problematik der Dimensionen für die Erreichbarkeit des Hamburger Hafens, rechnen Experten, dass wir aufgrund der Zahlen der letzten Jahre, als fast 90 dieser Großschiffe hier angelaufen sind, die alle bekannterweise nur in einem bestimmten Beladungszustand Hamburg erreichen konnten, 700 000 bis 800 000 Container im Jahre 2017 erwarten zu verlieren. Das sind statistische Zahlen, die der Hafen gerade kundgetan hat. Und das sind Zahlen, die relativ belegbar sind. Wenn man das jetzt zurückrechnet, als die Schiffe noch nicht so groß waren wie jetzt – das ist ja erst eine Entwicklung der allerletzten Jahre, aber es ist eine Kurve … Mit jedem größer werdenden Schiff, das nach Hamburg kommt … Da bekommt man oft auch die Antwort, dass man doch die Schiffe sieht. Aber man muss eben auch dabei bedenken, mit welchem Aufwand und in welchem Beladungszustand sie nach Hamburg kommen. Es kann auch 30 000-TEU-Schiffe geben. Wenn sie aber nur 8 000 Container an Bord haben, kommen sie auch nach Hamburg.
Aber Ihre Frage ist so weit berechtigt. Wir haben analysiert, dass wir im Jahre 2017 rund 700 000 bis 800 000 Container verloren haben, weil die Schiffe nicht entsprechend beladen werden konnten.
Damit ist die erste Runde der Fragestunde beendet und wir können zur zweiten Fragestellung kommen, die die AfD-Fraktion eingereicht hat.
[Hamburg boomt und wächst, hat aber nur eine sehr begrenzte Fläche zur Verfügung, so dass sie den Bedürfnissen von Wohnungsbau, Büros und Gewerbebetrieben nicht gerecht werden kann, wenn wir nicht alles zubauen, sondern eine lebenswerte Stadt bleiben wollen.
Welche Pläne hat der Senat, über unverbindliche Gesprächsrunden hinaus, die Kooperation insbesondere mit Schleswig-Holstein so zu intensivieren, dass Hamburgs Flächenprobleme gelöst werden können?] (Fragethema der AfD-Fraktion)
Sehr geehrte Frau Senatorin! Hamburg boomt und wächst, hat aber letztendlich nur eine sehr begrenzte Fläche zum Boomen und zum Wachsen. Wenn wir den Bedürfnissen von Wohnungs-, Büro- und Gewerbebau gerecht werden und nicht alles zubauen wollen, sondern so eine lebenswerte und liebenswerte Stadt bleiben wollen, wie wir sind, dann ist die Frage, welche Pläne der Senat über die bisher unverbindlichen Gesprächsrunden hinaus hat, die Kooperation insbesondere mit Schleswig-Holstein so zu intensivieren, dass Hamburgs Flächenprobleme, wie anfangs beschrieben, gelöst werden.