Wenn dort etwas ungerecht organisiert ist, dann ist es, dass diejenigen, die Tausende von Wohnungen kaufen, aufgrund der Gesetzgebung, die mit Ihrer Hilfe auf Bundesebene organisiert worden ist, diese Steuer nicht bezahlen müssen. Das ist diesbezüglich die zweite Provokation. Dass große Wohnungsbauunternehmen, die als Unternehmen verkauft werden und 5 Prozent andere Beteiligung haben, keine Steuern zahlen, ist die zweite Ungerechtigkeit, die grundlegend zu ändern ist.
Wir denken daher, dass es eine erstaunliche Situation ist, warum Hamburg, im Gegensatz zu allen anderen, die die Grunderwerbsteuer sogar erhöht haben, diesen Schritt nicht gemacht haben, den wir machen wollen, …
(Michael Kruse FDP: Weil es hier viel teurer ist und die Stadt sowieso viel mehr mitver- dient, Herr Hackbusch!)
Ich will aber am Ende noch einmal eine grundsätzliche Überlegung ansprechen. Ist eigentlich Eigentum dasjenige, das in der gegenwärtigen Situation das Moderne und Richtige ist? Das sollte man sich einmal kurz überlegen. Ich kann den Traum vom kleinen Eigenheim mit Garten darum herum völlig verstehen. Für eine moderne Politik, die wir in dieser Stadt machen müssen, werden wir uns aber auf mehrgeschossigen Wohnungsbau konzentrieren müssen. Alles andere wird nicht funktionieren.
Das ist die Zukunft, die wir organisieren müssen. Und da stellt sich die Frage, ob es eigentlich vernünftig ist, Eigentum zu organisieren, und ob das die gute Form ist, denn wir haben eine sehr flexible Gesellschaft bekommen.
Mein Hauptargument dazu: Schauen Sie sich einmal eine Eigentümerversammlung von diesen Mehrgeschosswohnungen an, welche Auseinandersetzungen geführt werden und wie unflexibel sie sind, wenn es darum geht, bestimmte Sachen an den Häusern zu machen. Wir stellen fest: Das ist keine zukunftsfähige Struktur. Die Genossenschaftsstruktur ist dafür viel besser. Kleine Genossenschaften sind viel flexibler.
Worüber ich mich sehr geärgert habe, waren die Ausführungen nach dem Motto: Diejenigen, die Eigentum haben, kümmern sich auch um das, was darum herum ist, und handeln verantwortlicher für ihre Stadt. Das, kann ich Ihnen sagen, ist Unsinn. Ich wohne schon immer im Mietwohnungsbau. Ich wohne dort gern. Wir sorgen dafür, dass unsere Straße gut erhalten ist. Uns zu diskriminieren und zu sagen, nur diejenigen, die Eigentum haben, machten es richtig, finde ich eine Unverschämtheit.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Selbstgenutztes Grundeigentum ist ein wichtiger Baustein für die Altersvorsorge. Darüber hinaus bindet es gerade auch junge Familien an die Stadt und fördert die Verankerung im Stadtteil. Trotz der verantwortungslosen Niedrigzinspolitik der EZB ist die Finanzierung einer Immobilie auch heute oft eine schwierige Angelegenheit. Dabei erschweren vor allem die Erwerbsnebenkosten die Entscheidung. Hierzu gehören bekanntlich zum einen Notarkosten, zum anderem die Grunderwerbsteuer von in Hamburg 4,5 Prozent.
Die Argumente der Koalition kennen wir bereits aus der Debatte über unseren Antrag vom 8. September 2016. Hamburgs Grunderwerbsteuer sei sowieso schon niedrig, allenfalls im bundesweiten Mittel, und überhaupt sei es ganz natürlich, dass sich das Grunderwerbsteueraufkommen in den
vergangenen zwölf Jahren ungefähr verdoppelt hat. Es ist natürlich, weil die Immobilienpreise in diesem Zeitraum auch gestiegen sind – stärker als die Einkommen, im Übrigen. Bei einer unterstellten gleichbleibenden Sparquote muss eine Familie also länger sparen, um jemals in der Lage zu sein, die Erwerbsnebenkosten mit Eigenkapital stemmen zu können. Der Staat ist hier also Preistreiber, auch wenn nur ein Teil der Erhöhung auf die Steuererhöhung von 3,5 auf 4,5 Prozent im Jahr 2009 zurückzuführen ist. Das ist kalte Progression für Immobilienkäufer. Das ist staatliche Wegelagerei.
Der Antrag bringt für die wichtigen Probleme einen Lösungsansatz, den wir gern mittragen. So kann der erstmalige Kauf einer selbstgenutzten Wohnimmobilie gerade jungen Familien zugutekommen und einen wirksamen Beitrag zu einer höheren Eigentümerquote leisten. Wir stimmen diesem Antrag sehr gern zu. – Danke.
Wer also möchte nun zunächst die Drucksache 21/8718 federführend an den Haushaltsausschuss sowie mitberatend an den Stadtentwicklungsausschuss überweisen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist die Überweisung abgelehnt.
Wer möchte dem Antrag der FDP-Fraktion aus Drucksache 21/8718 seine Zustimmung geben? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist dieser Antrag abgelehnt.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 40, Drucksache 21/8730, Antrag der AfD-Fraktion: Instrument der Vorbeugehaft der tatsächlichen Bedrohungslage anpassen.
[Antrag der AfD-Fraktion: Instrument der Vorbeugehaft der tatsächlichen Bedrohungslage anpassen – Drs 21/8730 –]
[Antrag der CDU-Fraktion: Präventivgewahrsam – Anhebung der Höchstdauer auf 18 Monate ist insbesondere im Hinblick auf die terroristische Gefahrenlage erforderlich – Drs 21/8839 –]
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der sozialdemokratische Justizminister Maas hat vor einiger Zeit den Satz formuliert, es gebe kein Grundrecht auf Innere Sicherheit. Dass wir von der AfD das grundsätzlich anders sehen, dürfte bekannt sein; ich möchte mir die Ausführungen hierzu ersparen.
Je größer die Gefährdungslage für die deutsche Bevölkerung ist, desto einschneidender dürfen die Abwehrmaßnahmen gegenüber potenziellen Terroristen und Gefährdern sein. Mit der Flüchtlingswelle des Jahres 2015 stieg nicht nur die Kriminalität in Deutschland ausweislich der aktuellen Kriminalitätsstatistik an, sondern es gab auch Terroristen, die über die Flüchtlingsstrecke den Weg nach Europa nahmen. Das BKA geht davon aus, dass wir heute circa 500 bis 600 islamistische Gefährder in Deutschland haben, davon sind 250 Personen ausländische Staatsangehörige. Die Bürger tragen heute die Folgen dieser verantwortungslosen Politik – Weihnachtsmärkte müssen geschützt werden von Polizeibeamten mit Maschinenpistolen. Und wie reagiert die große Politik darauf? Mit Sicherheitsgesetzen, mit denen sie die Freiheitsrechte aller Bürger in diesem Lande einschränkt.
Herr Pistorius, der niedersächsische Innenminister, rühmte sich kürzlich mit sehr großen Worten, er habe Rechtsgeschichte geschrieben, weil er auf der Grundlage des Paragrafen 58a des Aufenthaltsgesetzes endlich einmal einen islamistischen Gefährder abgeschoben hat. Zu bedenken ist dabei, dass es diesen Paragrafen 58a des Aufenthaltsgesetzes bereits seit über 13 Jahren gibt und dieser Paragraf nicht ein einziges Mal bislang angewendet worden ist. Ich hätte mir gewünscht, dass die Landesregierungen bereits viel öfter von sich hätten behaupten können, sie hätten Rechtsgeschichte geschrieben, nämlich indem sie schon vor Jahren eine rechtliche Regelung angestrebt hätten, auf deren Grundlage es möglich gewesen wäre, islamistische Gefährder in vorbeugenden Gewahrsam zu nehmen. Dann wäre uns wahrscheinlich die Situation am Berliner Weihnachtsmarkt mit dem Herrn Amri erspart geblieben.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir von der AfD wollen staatliche Abwehrmaßnahmen, die sich gezielt gegen ausländische Gefährder richten, und nicht Maßnahmen, die sich gegen den deutschen Staatsbürger in Form von Beschränkung informeller Grundrechte bezieht. Wir wollen diejenigen in präventiven Gewahrsam bringen, die unseren Staat und unsere Rechtsordnung mit Terror und Gewalt bekämpfen. Es kann doch nicht sein, dass es nach Terrorattacken immer wieder heißt,
der Täter sei im Fokus der Sicherheitsbehörden gewesen, aber weiter habe es keine Maßnahmen gegeben, da es ja auch keine entsprechenden Rechtsgrundlagen gibt. Mit unserer Regelung schützen wir die Bevölkerung, insbesondere in den Fällen, in denen ausreisepflichtige Ausländer über ihre Staatsangehörigkeit täuschen, in den Fällen, in denen ausländische Staaten sich weigern, ihre Staatsangehörigen zurückzunehmen, und auch in den Fällen, in denen Gefährder Deutsche sind.
Wir von der AfD wollen angesichts der aktuell enorm erhöhten Gefährdungslage und der Tatsache, dass andere, minderschwere Möglichkeiten nicht zur Verfügung stehen, das polizeiliche Instrument des Präventivgewahrsams, das es bereits jetzt in den Paragrafen 13 fortfolgende des Hamburgischen SOG gibt, etwas flexibler gestalten und an die erheblich gestiegene Gefährdungslage anpassen. Im Extremfall einer drohenden terroristischen Straftat erscheint nämlich eine generelle zeitliche Begrenzung zur Abwehr erheblichster Gefahren für Leib und Leben der Bürger als unangemessen. Angemessen hingegen erscheint für eine derartige extreme Bedrohungslage eine deutlich längere Befristung, oder, besser noch, der Verzicht generell auf eine Befristung. Der wehrhafte Staat darf die wirksame Abwehr terroristischer Anschläge eben nicht davon abhängig machen, ob die Bedrohungslage einige Tage früher oder einige Tage später endet. Die Dauer des Gewahrsams soll nach unseren Vorstellungen einzelfallabhängig in das Ermessen eines Richters gestellt werden. Die Maßnahmen sind vierteljährlich durch einen Richter zu überprüfen; dass es eine zweite Instanz gibt, ist selbstverständlich. Befürchtungen, auf diese Weise würde die Vorbeugehaft unzulässig ausgedehnt, greifen deswegen ins Leere, weil jede freiheitsbeschränkende staatliche Maßnahme immer auch einem strengen Verhältnismäßigkeitsgrundsatz unterliegt. Eine ähnliche Regelung hat die bayerische Staatsregierung bereits geplant.
Wir von der AfD sind uns im Klaren darüber, dass dieses ein sehr scharfes Schwert ist, aber wir sagen: Lieber einen Gefährder in Haft nehmen, als die deutsche Bevölkerung durch Terroranschläge zu gefährden. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe immer noch nicht richtig einordnen können, Herr Nockemann, was das nun war: Wahlkampf, Juristerei oder Populismus?
Dazu kommen wir gleich. Nun hör doch mal auf zu schreien. Das macht die Sache doch nicht besser, das macht es nur schlimmer.
Hier hat nur einer das Wort und das ist im Moment Herr Münster. Herr Nockemann, ich bitte um Mäßigung.