Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Ja, es ist keine Neuigkeit. Es ist immer wieder ein Abfeierthema, das von der SPD angemeldet worden ist, aber es ist neidlos anzuerkennen, dass die vorgelegten Zahlen gut sind. Und es ist eine sehr gute und unterstützenswerte Entwicklung. Luft nach oben – das haben Sie, Frau Dobusch, eben schon ausgeführt – ist natürlich immer. Allerdings tue ich mich ein wenig schwer, die guten Zahlen immer einzig und allein auf die Novellierung des Hamburgischen Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern oder auf das Gleichstellungspolitische Rahmenprogramm zurückzuführen.
Wir müssen auch anerkennen, dass die gesellschaftliche Entwicklung eine andere ist oder neue Fahrt aufgenommen hat und hier ebenfalls eine Rolle spielt. Immer mehr Frauen trauen sich immer mehr zu, immer mehr Frauen wird mehr zugetraut, und immer mehr Frauen machen Abitur, studieren und sind hochqualifiziert eben gerade für solche Führungspositionen. Dass sich Frauen in der Arbeitswelt inzwischen immer besser positionieren, ist sicherlich nicht nur auf Vorschriften zurückzuführen, die vonseiten der Politik kommen.
Worüber ich beim Lesen des Ausschussprotokolls aber tatsächlich gestolpert bin und was Sie eben auch angedeutet haben, ist, dass die Senatsvertreter den Eindruck der SPD-Abgeordneten bestätigt haben, dass zumindest ein Teil der öffentlichen Unternehmen überrascht gewesen sei, dass das Hamburger Gleichstellungsgesetz auch für sie gelte. Da habe ich mich dann wiederum etwas überrascht gezeigt, weil es doch schon schwierig ist zu sagen, dass der Senat hier auf der einen Seite ist und auf der anderen Seite mehr oder weniger seine öffentlichen Unternehmen sind, und damit hat er eigentlich nichts zu tun.
Damit macht man es sich etwas leicht, und das ist auch nicht ganz richtig. Wir wissen alle, wie die Aufsichtsräte in den öffentlichen Unternehmen besetzt sind und dass sie natürlich ein Gremium sind, in dem entsprechend Einfluss genommen werden könnte. Und auch den Blick auf die Internetseite, Hamburger Beteiligungsbericht, fand ich etwas ernüchternd, wenn man sich bei den öffentlichen Unternehmen und bei deren hundertprozentigen Tochtergesellschaften anschaut, dass dort teilweise gar keine Angaben zu finden sind. Ein bisschen verhaltener zu sein, wenn es um die Feierei der Zahlen geht, ist hier schon angebracht. Ich finde, hier sollten gerade die öffentlichen Unternehmen vorbildhaft vorangehen.
Aber jetzt ist erst einmal der Erfahrungsbericht für dieses Jahr angekündigt. Der Erfahrungsbericht kommt bald, und die Evaluierung nächstes Jahr. Wir sind gespannt.
Die Vorbildfunktion wäre doch schön, wenn man den ersten Schritt in die richtige Richtung macht, wenn man den entsprechenden Einfluss hat und den auch nutzt. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich glaube, dass wir zu den öffentlichen Unternehmen und zu den Gremienbesetzungen demnächst einmal ausführlicher debattieren werden, weil in diesem Jahr auch noch der Bericht zum Gremienbesetzungsgericht aussteht. Und den werden wir dann hier im Parlament diskutieren.
Ich bin mir sicher, dass fast jede Frau hier im Raum schon einmal in ihrer beruflichen Karriere eine unfaire Behandlung erlebt hat, sei es, dass der männliche Kollege mehr verdient oder schneller befördert wird, oder sei es, dass im Bewerbungsgespräch einmal mehr, einmal weniger direkt nach der Familienplanung gefragt wird.
Wir alle kennen das. Und solche Diskriminierungen qua Geschlecht sind leider in Deutschland immer noch Alltag. Wir haben insgesamt einen Arbeitsmarkt, der Frauen häufig ungerecht behandelt. Sie erhalten weniger Lohn. Sie haben weniger Karrierechancen. Und sie landen oft unfreiwillig in Mini- und Teilzeitjobs.
Der öffentliche Dienst ist daher ein wichtiger Arbeitgeber, denn er verspricht einige Vorteile. Hier finden Frauen vergleichbar sichere Arbeitsverhältnisse und die Vereinbarkeit mit der Familie ist leichter gegeben, aber die Ungleichbehandlung von Frauen macht auch vor dem öffentlichen Dienst natürlich nicht Halt. Er ist auch nur Teil der Gesellschaft. Deswegen hat die Stadt im Gleichstellungspolitischen Rahmenprogramm Maßnahmen zur besseren Gleichstellung von Frauen formuliert und, wie man der Ausschussberatung entnehmen kann, auch durchaus mit Erfolg.
Auch meine Schriftlichen Kleinen Anfragen zum Equal Pay Day haben gezeigt, dass bei den höheren Einkommen mehr Frauen eingestellt werden und viele Behörden mittlerweile die Quote erfüllen. Frau Dobusch ging schon ausführlich darauf ein.
Aber auch im öffentlichen Dienst sehen wir, dass weitaus mehr Frauen als Männer Elternzeit nehmen oder in Teilzeit arbeiten. Außerdem profitieren Männer viel stärker von Zulagen, als Frauen dies tun. Das hat Auswirkungen auf den ausgezahlten Lohn. Und genau deswegen müssen wir uns weiterhin für mehr Geschlechtergerechtigkeit einsetzen, auch im öffentlichen Dienst.
Ich erwähnte es schon: In der Führungsfrage ist die Stadt schon um einiges vorangekommen. Knapp ein Drittel der Führungspositionen sind momentan mit Frauen besetzt. Und wenn man sich die Neueinstellungen ansieht, haben wir da eben auch die genannten Fortschritte. Man muss aber auch sagen, dass die Erfolge der einzelnen Behörden hier durchaus unterschiedlich ausfallen, aber über die Luft nach oben sind wir uns bisher alle einig.
Wir werden außerdem heute das Gesetz zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf verabschieden. Das steht weiter hinten auf der Tagesordnung. Dies ist eine Maßnahme, die sich aus dem Gleichstellungspolitischen Rahmenprogramm ableitet. Dabei ist es nicht nur wichtig, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Frauen zu verbessern, sondern auch die Familienarbeit insgesamt gerechter zwischen den Geschlechtern zu verteilen. Denn solange vor allen Dingen Frauen die Vereinbarkeitsfrage betrifft, sind sie es, die zwei Aufgaben jonglieren müssen, die Stunden reduzieren oder sogar schon bei der Bewerbung diskriminiert werden. Meine Schriftliche Kleine Anfrage hat eben auch gezeigt, dass Frauen überwiegend Elternzeit nehmen. Hier müssen wir die Väter noch ein bisschen mehr motivieren.
Wir können uns also über einige Erfolge freuen. Wir sind auf einem guten Weg. Mehr Frauen in Führungsebenen, schnellerer Wiedereinstieg nach Familienphasen, all das sind positive Zeichen. Und ich bin zuversichtlich, dass wir zum Beispiel mit Blick auf die Teilzeitverteilung in den nächsten Jahren einige Fortschritte erleben werden, denn unsere Gesellschaft ist dabei umzudenken.
Frauen brauchen für ihre Arbeitsbedingungen gute Aufstiegschancen und existenzsichernde Renten. Dafür brauchen wir mehr Gleichstellung im Beruf und dafür brauchen wir auch mehr Gleichstellung im öffentlichen Dienst. Da sind wir auf einem guten Weg. Lassen Sie uns daran weiterarbeiten.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine Damen und Herren! Das ist schon ein Kreuz, dass man über dieses Thema immer wieder reden muss.
Ich muss auch zugeben – ich bin lange in der Bürgerschaft –, dass man jedes Mal darüber debattieren muss. Und man fragt sich, ob das eigentlich sinnvoll ist und ob man wirklich etwas erreicht und ob es wirklich notwendig ist. Ich habe noch einmal nachgeschaut. Im Statistischen Bundesjahrbuch wird festgestellt, dass es immer noch so ist in diesem Jahr, dass Männer 21 Prozent mehr verdienen als Frauen. Das ist doch ein Wahnsinn,
wenn man feststellt, dass die Qualifikation im Wesentlichen gleich ist. Und dementsprechend ist es doch absolut notwendig, dieses Thema weiterhin zu behandeln, um es nachzuvollziehen und zu schauen, wie die Situation im Bereich von Hamburg ist.
Entscheidend ist dabei natürlich die Fragestellung, die immer genannt worden ist, nämlich die der weiblichen Führungspositionen. Die finde ich auch ein wichtiges Kriterium, weil es unter anderem natürlich in dieser statistischen Grundlage ein bedeutendes Thema ist. Ich muss zugeben, dass ich stolz bin, in einer Fraktion zu sein, in der ich zwei Chefinnen habe als Fraktionsvorsitzende, eine Frau als Parlamentarische Geschäftsführerin, eine Frau als Fraktionsgeschäftsführerin, eine Frau als Vizepräsidentin. Dementsprechend darf ich als Mann jetzt diese Rede halten und bin darüber sehr froh.
Sie ist nicht meine Chefin, aber wer weiß? Das weiß man nicht so genau. Eigentlich tut sie doch häufig so. Und ich glaube, dass sie auch ganz schön kräftig ist. So weit zu dem.
Ich denke, dass die wesentlichen Ergebnisse eigentlich relativ gut sind. Das hat doch auch die Beratung dort gezeigt. Frau Dobusch, eine kleine Korrektur: Man muss nicht abwarten, ob die öffentlichen Unternehmen, die eigentlich ein bisschen durchaus unter der Ägide des Senats sind, sich nun entwickeln werden. Und das sollten wir nicht abwarten, sondern das sollten wir fordern.
Das ist vornehme Aufgabe des Parlaments. Und das können wir auch und das können Sie auch und das sollte man auch machen.
Und die zweite wichtige Sache, die noch zu verändern ist, ist natürlich die Teilzeitarbeit. Das ist eine sehr entscheidende Sache. Frau Nahles hat da einen nicht schlechten Vorschlag gemacht auf Bundesebene. Sie ist damit wieder etwas zurückgerudert, aber es ist absolut notwendig, dass man sowohl das Recht hat, Teilzeitarbeit zu machen, wie auch das Recht, wieder in volle Arbeit zurückzukommen. Nur dann ist es einigermaßen vernünftig zu organisieren. Es ist absolut notwendig, um Familienplanung gemeinsam machen zu können. Das wäre noch ein weiterer Schritt, aber sonst bin ich gar nicht so unzufrieden, und meine Kritik ist dementsprechend heute lau an diesem Punkt.
Verehrte Präsidentin, meine Damen und Herren! Auf Wunsch der SPD-Fraktion widmen wir uns heute nochmals dem Gleichstellungspolitischen Rahmenprogramm von 2013, das hier und in den Ausschüssen bereits ausführlich diskutiert und inzwischen mit fast einem Jahr Verspätung nun auch endlich evaluiert wurde.
Fast 162 Einzelmaßnahmen der Fachbehörden und Senatsämter sollen die Gleichstellung der Geschlechter ohne Diskriminierung fördern. Von den 162 Maßnahmen sind 113 als fortführungswürdig bewertet worden. Dies ist ein positives Ergebnis, und die Bemühungen der Behörden sind zu begrüßen. So weit, so gut.
Wir sprechen nun über die Maßnahmen, die das Personalamt unternommen hat, weil sich in der Verwaltung der Anteil weiblicher Führungskräfte 2016 erstmals über den angestrebten Zielwert von 40 Prozent erhoben hat. Ein Grund zu jubeln? Selbstverständlich. Ein Grund, dies in der Bürgerschaft zu debattieren? Natürlich auch. Aber wenn wir ehrlich sein wollen, müssen wir das komplette Bild zeichnen.
Der Personalbestand lag laut Personalbericht 2016 bei rund 79 800 Beschäftigten in allen Beschäftigungsgruppen. Davon sind weniger als 10 Prozent Führungskräfte. Der Anteil an Frauen unter ihnen stieg Ende 2015 um gerade einmal 1,3 Prozent. Wir sprechen also faktisch von 159 Stellen. Es ist sehr fantastisch, dass hier die selbstgesetzten Ziele des Senats übertroffen werden konnten, aber der große Wurf ist das bei Weitem nicht, erst recht nicht, wenn man sich die Beschäftigungsverhältnisse in Teilzeit anschaut. Wir haben das eben schon gehört. Von den rund 22 000 Beschäftigten in Teilzeit sind über 80 Prozent Frauen. Nur 2,9 Prozent
Gleichstellung vollzieht sich als gesellschaftlicher Wandel langsam, wenn die Rahmenbedingungen dazu stimmen, nicht durch Quoten, sondern durch positive Anreize, die es Arbeitnehmerinnen ermöglichen, die berufliche Laufbahn und private Planung für sich passend zu gestalten.