Protocol of the Session on March 29, 2017

Es plant die Deutsche Bahn und nicht die Stadt. Die Deutsche Bahn Netz AG hat mit Intensität die Planung vertieft und vorangetrieben. Und Voraussetzungen, das wissen Sie, sind die gesicherte Finanzierung und ein vollziehbares Planrecht.

Bereits am 8. August des vergangenen Jahres konnten die gesamten Unterlagen für das Planfeststellungsverfahren im ersten Abschnitt auf Hamburger Gebiet eingereicht werden. Und dieser Abschnitt reicht von der S-Bahn-Station Hasselbrook in Eilbek über Marienthal bis zur Luetkensallee in Wandsbek.

Sie wissen – und das hat die Diskussion heute schon ergeben –, dass die Finanzierung dieses gemeinsamen Projekts nicht trivial ist. Da die Maßnahme sowohl Fernverkehrszwecken als auch Nahverkehrszwecken dient, sehe ich ausdrücklich

den Bund in der Pflicht, Mittel für die Fernverkehrsinfrastruktur und nach der GVFG-Förderung unter anteilsmäßiger Beteiligung der Länder bereitzustellen.

(Beifall bei der SPD)

Schon an diesem Gesichtspunkt sehen Sie, wie bedeutend die Zusammenarbeit von Bund und Ländern ist, und natürlich dies nicht nur auf der exekutiven Ebene, sondern auch der Parlamente. Für diese Finanzierung werden wir beim Bund die Anrechnung von Nutzen durch Entlastung des Knotens Hamburg sowie durch die Anrechnung von Maßnahmen des Bundesverkehrswegeplans einfordern.

Das Bundesverkehrsministerium hat zu diesem Zweck schon mit der Nutzenbewertung begonnen.

Wir arbeiten auf allen Ebenen mit dem Bund in dieser Sache gut zusammen. Der Bund hat die S4 inzwischen in den neuen Bundesverkehrswegeplan mit der Einstufung "Potenzieller Bedarf" aufgenommen. Aber natürlich verhandeln wir mit Nachdruck mit dem Bund, dass die Maßnahme in den "Vordringlichen Bedarf" eingestuft wird.

Nicht zuletzt wollen wir mit diesem Projekt ein übergeordnetes europäisches Interesse erfüllen, nämlich dass Verbesserungen auf dem Schienenkorridor Hamburg-Kopenhagen-Schweden erzielt werden. Hierzu sind wir mit der Kommission in direkten Gesprächen.

Also noch einmal: Hamburg und Schleswig-Holstein arbeiten eng und entschlossen zur Realisierung dieses Projekts zusammen. Ziel ist eine verlässliche Finanzierungsvereinbarung mit dem Bund, und dafür bauen wir ausdrücklich auf die Unterstützung der Abgeordneten in der Hamburgischen Bürgerschaft, im Schleswig-Holsteinischen Landtag und natürlich auch im Deutschen Bundestag. Ich denke, dass wir zusammen viel bewegen können. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD, den GRÜNEN und bei Stephan Jersch DIE LINKE)

Vielen Dank, Frau Senatorin. – Herr Buschhüter von der SPD-Fraktion, Sie haben sich zu Wort gemeldet und bekommen es.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Vielen Dank, denn es war eine wunderbare Debatte mit sehr viel Zuspruch für dieses große Projekt S4, das uns seit vielen Jahren beschäftigt. Es zeichnet dieses Projekt, glaube ich, elementar aus, dass es eine breite Unterstützung hier im Parlament erfährt, aber eben auch länderübergreifend der Schleswig-Holsteinische Landtag dort genauso fest dahintersteht. Das ist gut für das Projekt S4.

(Beifall bei der SPD)

Frau Friederichs hat eben schon die Bedeutung des gemeinsamen Ausschusses hervorgehoben, die Beratungen, die wir dort geführt haben. Etwas verwundert war ich über die Äußerung von Herrn Thering, dass Sie an der Antragsberatung nicht so richtig beteiligt waren. Das finde ich schade. Ich weiß nicht, inwiefern das damit im Zusammenhang steht, dass die CDU-Abgeordneten bereits nach eineinhalb Stunden die gemeinsame Sitzung verlassen hatten und an der dortigen Beratung schon nicht mehr teilnahmen.

(Dennis Thering CDU: Ich habe es doch er- klärt! – Dr. Monika Schaal SPD: Hört, hört!)

Da ist vielleicht die eine oder andere Information an Ihnen vorbeigelaufen.

Ansonsten haben wir von den Rednern eben schon sehr viele Vorteile gehört.

(Heike Sudmann DIE LINKE: Rednerinnen!)

Ach was, von den Redenden!

(Beifall bei Dr. Monika Schaal SPD und Hei- ke Sudmann DIE LINKE)

Und jetzt bleibt mir, vor allen Dingen an drei Stellen ein paar Sachen klarzustellen, die, glaube ich, so nicht ohne Weiteres stehen bleiben können.

Da war zum einen der Hinweis von Herrn Thering, die Kritik von Herrn Thering, man hätte versucht, mit dem Antragsentwurf die Finanzierungsverantwortung einseitig auf den Bund abzuwälzen. Das kann ich so nun wirklich nicht stehen lassen. Die Sache ist eigentlich sehr einfach: Für den Fernund den Güterverkehr ist der Bund zuständig und für den Nahverkehr sind die Länder zuständig.

Nun haben wir es hier mit einem Projekt zu tun, das dem Nahverkehr in erheblichem Maße nützt. Wir haben eben gehört, wie sehr die Rahlstedter darauf warten, endlich auch einmal nicht im 30-Minuten-Takt, sondern im 10-Minuten-Takt in die Innenstadt zu kommen und wieder nach Hause. Aber dieses Projekt löst eben auch erhebliche Vorteile, erheblichen Nutzen beim Güter- und Fernverkehr aus. Es geht um nichts anderes als dass der Bund anerkennt, dass dieser Nutzen für den Güter- und Fernverkehr entsteht, und er für die Kosten, die dadurch hervorgerufen werden, auch aufkommt.

Der Bund selbst hat vor einigen Jahren eine Knotenstudie in Auftrag gegeben – da ging es um den Hauptbahnhof und die Entlastung und ein paar andere Sachen –, die zu einem erstaunlichen Ergebnis kommt. Für uns gar nicht so sehr erstaunlich, aber für den Bund möglicherweise. In dieser Studie wurde empfohlen, dass der Bau der S4 das Problem des Hauptbahnhofs löst. Und damals wurde auch ausgerechnet, wie sich denn Kosten und Nutzen zwischen Güter- und Fernverkehr einerseits

und den Nahverkehr andererseits verteilen. Diese Studie, im Auftrag des Bundes wohlgemerkt, ist zu dem Ergebnis gekommen, dass 60 Prozent des S4-Nutzens beim Güter- und Fernverkehr liegen und 40 Prozent beim Nahverkehr.

Das wäre an sich schon ein Hinweis darauf, wie sich der Bund an den Kosten beteiligen könnte. Nun hat jeder Verständnis dafür, dass es, wenn es sich nur um 1 Prozent verschiebt, gleich um zweistellige Millionenbeträge geht. Und sowohl die Länder als auch der Bund müssen gegenüber ihren Parlamenten natürlich sehr genau nachweisen, dass man nicht über Gebühr an den Kosten beteiligt wird. Insofern ist es richtig, dass es dort eine neue Studie gibt, die das Ganze noch weiter vertieft und dort zu Empfehlungen kommt, mit denen wir alle leben können.

Und sehr wichtig ist auch Folgendes: Das ist an Herrn Dr. Schinnenburg gerichtet, weil Sie den Bundesverkehrswegeplan ansprachen und erwähnten, dass das Projekt S4, soweit es dort erwähnt ist, nur im potenziellen Bedarf erwähnt ist. Ja, das stimmt, aber gerade der Bereich Schienenknoten Hamburg, zu dem ich Ihnen sagte, dass diese Knotenstudie des Bundes den Bau der S4 empfiehlt als Lösung der Probleme des Hauptbahnhofs, ist im vordringlichen Bedarf. Hier widerspricht sich der Bundesverkehrswegeplan also ein Stück weit. Und hier ist es wichtig, glaube ich, darauf hinzuweisen, dass es an anderer Stelle ebenfalls sehr wohl gut aussieht für die S4. Auch daran muss der Bund erinnert werden.

(Beifall bei der SPD und bei Martin Bill und Farid Müller, beide GRÜNE)

Zum Schluss möchte ich aber noch etwas sagen zu Ihrem Vorwurf, Herr Dr. Schinnenburg. Sie sprechen von Schlamperei. Das kann ich nun überhaupt nicht auf der SPD und schon gar nicht auf der Behörde sitzen lassen. Die S4 wird geplant von der Deutschen Bahn, das stimmt. Im Auftrag der Länder, das stimmt auch. Und das Projekt ist sehr, sehr anspruchsvoll.

Es ehrt Sie, dass Sie sich sehr wünschen, dass das Projekt schneller vorankommt. Das wünschen wir uns, glaube ich, alle, aber noch wichtiger als bloße Schnelligkeit ist Gründlichkeit. Sie können davon ausgehen, dass das Projekt bestimmt noch streitbefangen sein wird und auch der eine oder andere klagen wird. Umso wichtiger ist es, mit einer gründlichen Planung in das Planfeststellungsverfahren zu gehen. Das Planfeststellungsverfahren ist eröffnet mit der Einreichung der Unterlagen im ersten Abschnitt. Und diesen Weg werden wir zielgerichtet gehen. Ich bin zuversichtlich, dass am Ende auch das Projekt S4 auf die Zielgerade kommt und realisiert wird. – Vielen Dank.

Vielen Dank, Herr Buschhüter. Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Wir kommen also zur Abstimmung.

Wer möchte dem gemeinsamen Antrag der SPD, CDU, GRÜNEN und LINKEN aus der Drucksache 21/8347 seine Zustimmung geben? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist der Antrag einstimmig angenommen.

Und wir kommen zum Tagesordnungspunkt 42, Drucksache 21/8237, Bericht des Haushaltsausschusses: Gleichstellungspolitisches Rahmenprogramm und seine Umsetzung im Bereich Personal der Freien und Hansestadt Hamburg.

[Bericht des Haushaltsausschusses zum Thema: Gleichstellungspolitisches Rahmenprogramm und seine Umsetzung im Bereich Personal der FHH (Selbstbefassungsangelegenheit) – Drs 21/8237 –]

Wird hierzu das Wort gewünscht? – Frau Dobusch von der SPD-Fraktion, Sie haben es.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Üblicherweise müssen Sie sich hier mein Klagen über die viel zu wenigen, mühsam erkämpften kleinen Fortschritte im Gleichstellungsbereich anhören. Heute ist das tatsächlich einmal anders. Es gibt tatsächlich Positives zu berichten, denn das Land Hamburg geht bei seiner Personalpolitik mit gutem Beispiel voran.

(Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)

Im Personalbericht 2016 sind nicht nur echte Fortschritte festgehalten. Ihm lässt sich auch entnehmen, dass mit den Maßnahmen des Gleichstellungspolitischen Rahmenprogramms in diesem Bereich eine insgesamt positive Entwicklung auf den Weg gebracht wurde, die auch in Zukunft kontinuierlich zur Verbesserung der Situation in der Verwaltung der Freien und Hansestadt beitragen wird.

Standardisierte Gleichstellungspläne, Kennzahlen, Evaluationen, all diese sorgfältig ausgearbeiteten kleinen Maßnahmen wirken, und zwar dann, wenn sie konsequent umgesetzt werden. Sie wirken nachhaltiger als jedes publikumsträchtige PR-Getue, das es auch schon einmal gegeben hatte.

(Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)

Es ist so gelungen, den Anteil von Frauen in Führungspositionen in den Besoldungsgruppen A15 beziehungsweise E15 und höher auf 40,9 Prozent anzuheben. Bei der Besetzung von Spitzenfunktionen ist im Zeitraum von 2012 bis 2015 eine Steigerung von 24 auf 53 Prozent erreicht worden. Die

Planzahl im Haushalt des Personalamts zum Frauenanteil in Positionen der B-Besoldung lag bei 20 Prozent. Hier konnte aber der Frauenanteil tatsächlich auf 23,7 Prozent gesteigert werden.

Bei den Spitzenpositionen ist also noch etwas Luft nach oben. Und dank der geringen Fluktuation wird all das noch etwas dauern, aber die Freie und Hansestadt ist auf einem wirklich sehr guten Wege.

Noch immer profitieren davon in den meisten Fällen die Frauen, aber beileibe nicht immer. Denn auch das ist bereits absehbar. Es war eine kluge Entscheidung, sowohl beim Gleichstellungspolitischen Rahmenprogramm als auch beim Gremienbesetzungsgesetz oder dem Gleichstellungsgesetz von 2015, eben nicht ausschließlich auf Frauenförderung, sondern auf Gleichstellung – das heißt Förderung des jeweils benachteiligten Geschlechts – gesetzt zu haben. Mit Maßnahmen wie der Einführung von flexiblen Modellen von Arbeitszeit und -ort, Möglichkeiten nach einer Phase der Teilzeitarbeit, die Wochenarbeitszeit aufzustocken oder in Vollzeit zurückzukehren, wird langsam, aber sicher auch die Bereitschaft von Männern, sich an Familienarbeit zu beteiligen und gegebenenfalls in Teilzeit zu arbeiten, befördert, zumal seit 2015 auch zunehmend Führungspositionen in Teilzeit besetzt werden.

(Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)

Es geht bei all diesen Fragen nicht nur um Geld, aber auch. Der Trend in Hamburg geht hin zu mehr Entgeltgerechtigkeit. Der Anteil an erwerbstätigen Frauen in höheren Einkommensklassen hat sich in den letzten Jahren signifikant erhöht.

Ebenso wichtig ist aber auch die gleichberechtigte Mitwirkung von Frauen und Männern überall dort, wo Entscheidungen fallen, in Ausschüssen, Arbeitsgemeinschaften, Kommissionen, Beiräten, Stiftungen und so weiter. Hier spiegelt sich doch üblicherweise die Repräsentanz der Geschlechter in den Führungs- und in den Spitzenfunktionen der Verwaltungen. Insofern ist auch mit all diesen Bemühungen hier ein Durchbruch zu erwarten.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Aber auch hier gilt: Im Dreiklang von Gleichstellungspolitischem Rahmenprogramm, Gleichstellungsgesetz und Gremienbesetzungsgesetz geht das Land Hamburg mit gutem Beispiel voran. Wir wollen einmal sehen, ob die Wirtschaft, insbesondere die öffentlichen Unternehmen, entsprechend nachziehen. Wir würden uns darüber sehr freuen. – Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)