Wer möchte die Drucksache 21/7872 an den Schulausschuss überweisen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist einstimmig beschlossen worden.
Dann rufe ich auf den Tagesordnungspunkt 33, Drucksache 21/7937, Bericht des Haushaltsausschusses: Erweiterung der Zweckbestimmung des Sondervermögens "Naturschutz und Landschaftspflege" um die Umsetzung von Maßnahmen zur verstärkten ökologischen Pflege und Entwicklung von Grün- und Erholungsanlagen sowie Naturschutzgebieten Erstens: Vorlage eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Sondervermögen "Naturschutz und Landschaftspflege" Zweitens: Nachbewilligung von Haushaltsmitteln im Haushaltsplan 2017/2018, Haushaltsjahr 2017 nach Paragraf 35 Landeshaushaltsordnung im Einzelplan 6.2 Drittens: Stellungnahme des Senats zu dem Ersuchen der Bürgerschaft vom 14. Juli 2016 "Gestärkte Reservepositionen im Haushalt auch für gezielte Ressourcenverstärkung für die Bezirke nutzen – Gemeinsam mit den Bezirken das Bündnis für das Wohnen und den Vertrag für Hamburg zum Erfolg führen".
[Bericht des Haushaltsausschusses über die Drucksache 21/7294: Erweiterung der Zweckbestimmung des Sondervermögens "Naturschutz und Landschaftspflege" um die Umsetzung von Maßnahmen zur verstärkten ökologischen Pflege und Entwicklung von Grün- und Erholungsanlagen sowie Naturschutzgebieten, 1. Vorlage eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Sondervermögen "Naturschutz und Landschaftspflege", 2. Nachbewilligung von Haushaltsmitteln im Haushaltsplan 2017/2018, Haushaltsjahr 2017 nach § 35 Landeshaushaltsordnung, Einzelplan 6.2, Behörde für Umwelt und Energie, 3. Stellungnahme des Senats zu dem Ersuchen der Bürgerschaft vom 14. Juli 2016 "Gestärkte Reservepositionen im Haushalt auch für gezielte Ressourcenverstärkung für die Bezirke nutzen – Gemeinsam mit den Bezirken das Bündnis für das Wohnen und den Vertrag für Hamburg zum Erfolg führen" (Ziffer IV.1 der Druck- sache 21/5263) (Senatsantrag) – Drs 21/7937 –]
[Antrag der Fraktionen der GRÜNEN und der SPD: Natur-Cent: Fortschritte für die Natur messbar verbessern – Drs 21/8169 –]
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die rot-grüne Koalition hat sich vorgenommen, pro Jahr 10 000 Wohnungen zusätzlich zu bauen, um bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Dabei kommen wir auch gut voran. Die Kehrseite ist aber, dass der deutlich gesteigerte Wohnungsbau allein durch innere Verdichtung nicht mehr zu schaffen ist, Bebauung wächst auch in die Außengebiete. Damit wir aber weiter eine hohe Lebensqualität in unserer Stadt haben und unsere Freiräume bewahren können, wollen wir Parks, Grünanlagen und Naturschutzgebiete entsprechend pflegen und so herrichten, dass sie einer stärkeren Inanspruchnahme auch standhalten.
Die dafür zusätzlich erforderlichen Pflegemittel wollen wir über den sogenannten Natur-Cent mobilisieren. Der Natur-Cent speist sich aus der Grundsteuer, die für Wohn- und Gewerbefläche höher ausfällt als für Grünland. Da auch die Grundsteuer jährlich anfällt, wachsen die Einnahmen nachhaltig auf und eignen sich zur Finanzierung von Daueraufgaben. Diese zusätzlichen Grundsteuereinnahmen fließen dann zu 100 Prozent in das Sondervermögen Naturschutzund Landschaftspflege und sollen dort gesondert ausgewiesen und für die Bestandspflege eingesetzt werden, und zwar zwei Drittel für die Bestandspflege in Grünanlagen und ein Drittel in Naturschutzgebieten. Die Bezirke und die Naturschutzverbände können für die Maßnahme, die Verwendungen, Vorschläge machen, entscheiden wird die Behörde. Uns war wichtig, dass im Einzelfall eine Aufwertungsmaßnahme auch durchaus vor Ort umgesetzt werden kann, auch wenn das nicht die Regel wird.
Mit dem Natur-Cent hat der Senat ein völlig neues Finanzierungsinstrument für Grünpflege geschaffen, das sicher bundesweit einmalig ist.
Der Wohnungsbau wird damit nicht belastet. Mit der vorliegenden Drucksache wird ferner ein Vorschuss von 3 Millionen Euro im Haushaltsjahr 2017 ermächtigt für die Gebiete, die schon seit dem 1. Januar 2016 beansprucht wurden. Mit unserem
Zusatzantrag wollen wir Transparenz in das Verfahren bringen und ein Monitoring veranlassen. Der Senat soll uns 2018 erstmals zu den Haushaltsberatungen 2019 bis 2022 Verfahren und Kriterien der Mittelvergabe darstellen und alle zwei Jahre über die aus dem Natur-Cent finanzierten Maßnahmen berichten.
Und eines ist uns auch noch wichtig. Durch das Natur-Cent-Verfahren oder durch die Inanspruchnahme von Grünflächen für Wohn- und Gewerbebau wird Hamburg nichts an seiner Lebensqualität einbüßen. Für die schon 2016 beanspruchten Flächen wurden drei neue Naturschutzgebiete ausgewiesen beziehungsweise werden noch ausgewiesen, sodass Hamburg dann 33 Naturschutzgebiete aufweisen kann, und sie haben einen Anteil von 9 Prozent an der Landesfläche. Damit ist Hamburg spitze.
Darüber hinaus stehen in Hamburg 20 Prozent der Landesflächen unter Landschaftsschutz, knapp 25 Prozent werden landwirtschaftlich genutzt, davon knapp 5 Prozent als Ausgleichsflächen bewirtschaftet, und 14 Prozent der Stadtfläche sind Grün- und Erholungsanlagen. Grob geschätzt kann man sagen, dass 60 Prozent der Stadtfläche in Hamburg grün, unbebaut und unversiegelt sind. Und zusätzlich, das muss man auch sagen, entstehen immer noch neue Grün- und Erholungsflächen, zum Beispiel künftig auf dem A7-Deckel, in der HafenCity der Lohsepark, oder in Hamm. Damit bleibt Hamburg auch bei intensivster Bautätigkeit weiterhin eine grüne Stadt am Wasser dank der rot-grünen Koalition. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe es mir schon fast gedacht, dass die Vertreter der Regierungsfraktionen uns die Einführung des sogenannten Natur-Cents als kluge und weise Entscheidung verkaufen wollen. Ein Umverteilungsinstrument, das allein aus der innigen Liebe zwischen den beiden Koalitionspartnern entsprungen ist. Doch bevor ich kurz auf den eigentlichen Sachverhalt eingehe, möchte ich mich für einen kurzen Moment der Entstehungsgeschichte des NaturCents widmen, denn Sie haben das doch bisher noch nicht wirklich berücksichtigt.
So wurde damals fast mit ein wenig Pomp verkündet, Hamburg werde als erstes Bundesland einen Natur-Cent einführen, um den Verlust von Grünflächen durch den Wohnungsbau auszugleichen. Das
klingt doch halbwegs sympathisch, kann jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, was der eigentliche Auslöser hierfür war. Der Auslöser war in Wahrheit der erste große und öffentlich ausgetragene Koalitionsstreit seit der Bildung dieses rot-grünen Senats 2015.
Senator Kerstan hatte nämlich damit gedroht, den von Bürgermeister Scholz ausgehandelten Kompromiss mit der Wohnungswirtschaft über die Erteilung von 10 000 Baugenehmigungen jährlich platzen zu lassen. Und damit wäre die Neuauflage des Bündnisses für das Wohnen gescheitert. Und um genau das zu verhindern, haben sich die Regierungsfraktionen auf die Einführung des sogenannten Natur-Cents geeinigt. Man könnte es aber auch ebenso gut Ökosoli oder – was ich persönlich für noch zutreffender finde – botanisches Schweigegeld für die GRÜNEN und allen voran Senator Kerstan nennen.
Zwar würdigen die Kollegen Dressel und Tjarks nach Beilegung des öffentlich ausgetragenen Streits am Ende den Natur-Cent mit den Worten, dass Flächenbedarf und Naturschutz nunmehr in Einklang gebracht würden. Und Senator Kerstan ließ sogar noch erklären, er freue sich darüber, dass Hamburg als erstes Bundesland ein solches Modell entwickelt habe. Doch niemand, der an der Landespressekonferenz am 20. Dezember 2016 teilgenommen hat – das habe ich nämlich getan – und sich an die blutleere Veranstaltung erinnern kann, als nämlich der Natur-Cent vorgestellt wurde, konnte auch nur den Hauch von Freude spüren über das, was auf dieser Veranstaltung stattfand.
Es bleibt dabei, der Senat ist in dieser Frage zutiefst zerstritten, und so helfen auch keine Ausflüchte in trickreichen Aussagen wie von Senator Kerstan, wenn er davon spricht, es gehe darum, Hamburgs Naturkapital zu erhalten. Das ist ein spannender Begriff. Dahinter steckt nämlich folgende Argumentation: Man nimmt zwar Grünflächen weg, aber erhöht gleichzeitig die Qualität verbleibender Grünflächen, und daher würde sich der absolute Wert des Naturkapitals in Hamburg in Wahrheit gar nicht verschlechtern. Doch man könnte meinen, dieses Gedankenspiel sei nicht die eines Umweltsenators der Stadt Hamburg, sondern eher die eines ökologischen Wirtschaftsprüfers. Es ändert sich nichts, wenn eine Grünfläche in Hamburg verschwindet, ist sie für immer verloren. Das ist eine Tatsache, und an ihr kann man auch nicht herumreden.
Fakt ist, die Zerstörung von Landschaftsschutzgebieten und anderer Grünflächen durch eine hastige Bebauung lässt sich durch stärkere Investitionen und Naturschutzmaßnahmen eben nicht ausgleichen, geschweige denn rückgängig machen. Die vielerorts brachliegende Pflege von Grün- und Erholungsanlagen gehört ohnehin zu den staatlichen Aufgaben, und die geplante Intensivierung der Pflegemaßnahmen als Erfolg zu verkaufen ist nichts weiter als eine rot-grüne Nebelkerze. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Vorhin haben wir über das Wohnungsbauprogramm debattiert, und indirekt spiegelt sich das jetzt auch bei der Einführung des Natur-Cents. Die wachsende Nutzung der Naturräume in unserer Stadt führt dazu, dass wir für deren Pflege mehr Sorgfalt und auch mehr Mittel aufwenden müssen. Das ist so. Und hier bringt uns der Natur-Cent tatsächlich einen großen Schritt weiter.
Auch wenn wir beim Wohnungsbau vorrangig auf die Flächen der inneren Stadt setzen – und das tun wir auch –, kann es doch dazu kommen, dass wir dabei gelegentlich in geschützte Landschaften hineingehen müssen. Manchmal geht es um relativ kleine Flächen, manchmal auch um große Areale wie in Oberbillwerder. Jeder dieser Eingriffe tut weh und es besteht die Gefahr, dass Hamburg dadurch zwar Wohnungen gewinnt, aber an Lebensqualität verliert. Mit der direkten Umsteuerung der Mehreinnahmen aus der Grundsteuer für die Zwecke der Naturschutzgebiete und Grünanlagen sorgen wir aber dafür, dass an anderer Stelle mehr Natur, mehr Grün, mehr Erholungswert erhalten oder hergestellt werden. Und das Schönste ist, wir müssen dafür auch niemandem etwas wegnehmen.
Der Kollege Gamm fordert, je nachdem, einmal mehr oder einmal weniger Wohnungsbau, beziehungsweise Sie machen das mit verteilten Rollen. Herr Ovens fordert dann mehr, Sie dann wieder weniger, das ist in sich nicht besonders glaubwürdig. Und wenn Sie sich dann schon an dieser kleinen Meinungsverschiedenheit, die so eine Koalitionsebene einmal ein bisschen lebendig macht, jetzt so lange aufwärmen in dieser Debatte, zeigt das eigentlich nur, dass Sie inhaltlich weiter keine Einwände haben, dafür vielen Dank.
Bei der Gelegenheit und um das noch einmal klar zu sagen: Dies ist keine Ersatzmaßnahme für den ökologischen Ausgleich, der findet natürlich wie gewohnt statt. Selbstverständlich soll dieser weiterhin möglichst ortsnah stattfinden, und selbstverständlich bleibt das auch Sache des Verursachers, nämlich des Investors, den zu finanzieren.
Aber die gestiegenen Nutzungsanforderungen verlangen, dass wir jetzt darüber hinausgehen. Die steigende Grundsteuer wird künftig dauerhaft über das Sondervermögen Naturschutzund Landschaftspflege für die Pflege und Entwicklung von Naturschutzgebieten und Grünanlagen eingesetzt und auf Antrag ausgegeben. Das sichert uns den Handlungsspielraum, den wir brauchen, um die Stadt trotz aller Verdichtungen weiterhin grün zu erhalten und die besonders schützenswerten Bereiche in Form von Naturschutzgebieten zu pflegen und aufzuwerten. Was mich dabei besonders freut, ist, dass auch die großen Vorhaben für Fischbeker Ring und Oberbillwerder bereits in diese Regelung einbezogen werden.
Auch und gerade weil dies alles so erfreulich ist, möchten wir es auch in der parlamentarischen Arbeit weiter begleiten. Darum haben wir als RotGrün den Zusatzantrag gestellt mit dem Ziel, alle zwei Jahre einen Bericht zu erhalten zur Entwicklung des Natur-Cents und den daraus finanzierten Maßnahmen. Dieser Zweijahresraum scheint uns durchaus angemessen angesichts dessen, dass wir es hier in jeder Hinsicht mit Projekten zu tun haben, die eben nicht vom Himmel fallen, sondern sorgsam entwickelt werden müssen. Wir freuen uns auch hier über eine breite Zustimmung aus dem Haus.
Meine Damen und Herren! In den letzten Jahren war es oft schwierig, ausreichend Mittel für den Schutz unserer empfindlichen Moorlandschaften bereitzustellen oder auch für die Parks und Grünanlagen. Da wurde oft nur das Nötigste gemacht, das muss man leider sagen. Dies wird nun anders, auch durch die weiteren Maßnahmen, die wir im Haushalt 2017/2018 ergriffen haben. Davon werden auch unsere drei neuen Naturschutzgebiete in Volksdorf, Allermöhe und Neuland profitieren, und das ist gut angelegtes Geld. Damit stärken wir nicht nur den ästhetischen Reiz unserer Landschaften, sondern wir sorgen auch für Artenvielfalt, einen gesunden Wasserhaushalt und frische Luft in unserer Stadt. Und dies alles macht Hamburg doch erst im wahrsten Sinne des Wortes lebenswert. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Das ist kein großer Wurf, dieser Naturzerstörungscent, der hier von der Regierungskoalition vorgelegt wird. Es ist eine Haushaltsumverteilung, die eigentlich rein haushaltstechnisch hätte stattfinden können, es sind keine Mehreinnahmen, die an irgendeiner Stelle generiert werden, nein, es ist Geld, das im Haushalt umverteilt wird zugunsten eines seit Jahren chronisch unterfinanzierten ökologischen Bereichs in dieser Stadt. Und das muss ein Ende finden.
Wenn man die Drucksache des Senats sieht, dann ist das, was über den Natur-Cent, den Naturzerstörungscent, letztendlich nicht finanziert werden soll, nichts anderes als eine Beruhigungspille. Mit kreativen Formulierungen werden hier alle Tore offen gelassen, dann doch Parkbänke oder Wegweiser zu finanzieren. Das ist einfach nicht ehrlich. Und wir wissen, der Senat ist für seine kreativen Maßnahmen durchaus bekannt und hat nicht umsonst deswegen auch ein gewisses Glaubwürdigkeitsdefizit.