Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir hatten in der letzten Bürgerschaftssitzung eine Frage der FDP, bei der es um Internetanschlüsse in dieser Stadt ging. Wie wir vom Senat erfahren haben, haben circa 94 Prozent der Haushalte Netzanbindung. So viel zum Status unserer Stadt. Es stellt sich natürlich die Frage, mit welchem finanziellen Aufwand eine Stadt – bei einer Fast-Abdeckung – ein zusätzliches staatliches Netz zur Verfügung stellen sollte. Die Bürgerschaft, das hat der Kollege Schmidt schon gesagt, hatte sich in der letzten Wahlperiode dazu entschieden, ein öffentliches WLAN zu befördern, es aber nicht als Staats-WLAN einzuführen. Das ist der entscheidende Unterschied. Wenn Sie das nämlich machen, das wissen Sie doch auch, kostet es erstens in einem Stadtgebiet wie Hamburg viel Geld, zweitens haben Sie eine Doppelabdeckung, und drittens müssen Sie es jahrelang ausschreiben, hinterher mit Anbietern verhandeln und so weiter und so fort. Wir haben uns gegen diesen langen holprigen und kostspieligen Weg entschieden. Jetzt bemängeln Sie, dass das alles noch nicht vollkommen ist. Ja, es ist noch nicht alles vollkommen. Aber es ist vollkommener, als Sie es dargestellt haben. Und wenn Sie sich das bisschen Mühe gemacht hätten, sich einfach einmal auf die Homepage von MobyKlick zu begeben, dann hätten Sie gesehen, dass es auch schon in den Bezirken und nicht nur in der Innenstadt viel Abdeckung gibt.
Der Anbieter wirbt sogar damit, dass das Netz in den Bezirkszentren ständig ausgebaut wird. So viel dazu.
Dass die Hochbahn jetzt mit demselben Anbieter ihre Busse und ihre U-Bahn-Stationen ausbauen will, und, wenn technisch möglich, auch noch die U-Bahn selbst und die S-Bahn ebenfalls – was natürlich technisch möglich, aber auch eine Frage der Kosten ist; das werden wir uns alles noch einmal anhören müssen –, führt zu einer sehr großen Abdeckung, ohne dass massiv Steuergelder in ein Doppelnetz fließen.
Ich bin durchaus ein Freund davon, dass man die Geschichte nicht versucht, neu zu schreiben, Herr Ovens. Die IT-Abteilungen in den Bezirken sind unter einer CDU-Regierung abhandengekommen. Aber lassen Sie uns jetzt nicht die Vergangenheit aufarbeiten, sondern darüber reden, wie wir es jetzt hinbekommen. Dass der Senat es nicht so schnell hinbekommen hat, wie er sich das selbst gewünscht hätte, hat nichts damit zu tun, dass Herr Brosda keinen Bock auf das Thema hat. Es hat einfach auch damit zu tun, dass Sie, wenn Sie es nicht als Staats-WLAN machen – ich gehe davon aus, dass die CDU das nicht möchte –, bestimmte Bedingungen einhalten müssen, sodass jeder Anbieter mitspielen darf. Das ist gar nicht so einfach, aber der Senat hat es hinbekommen. Zu der Frage, wie das gelungen ist, könnten Sie auch einmal eine Kleine Anfrage stellen. Jetzt sind nämlich die Verträge abgeschlossen worden, dass angebotsneutral erstens der Strom zur Verfügung gestellt werden kann und zweitens die ganzen Installationen so erfolgen können, dass es hinterher keine EU- oder wettbewerbsrechtlichen Verfahren gegen die Stadt gibt. Mein Eindruck ist, dass das auf dem Weg ist. Vielleicht haben wir ja irgendwann einmal auch noch zum Thema Digitales hier eine Regierungserklärung; dann erläutern wir Ihnen das alles noch einmal ganz genau. Das scheint ja für Sie ein Thema zu sein.
Vielleicht sagt uns DIE LINKE ja noch, was sie wirklich unter öffentlichem WLAN versteht. Wir verstehen darunter, dass es öffentlich genutzt werden kann, dass damit keine Werbung refinanziert wird, dass es für die Menschen öffentlich zugänglich ist, dass es den Steuerzahler nichts kostet, sondern dass es ein Service obendrauf ist. Wenn Sie etwas anderes drunter verstehen, können Sie es gern kundtun. So wie wir den Antrag verstanden haben, werden wir ihn ablehnen. – Danke.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die eigentlich unterhaltsame Grundannahme, die diesen Antrag trägt, ist, dass es mit dem WLAN in dieser Stadt klappen würde, wenn der Staat es macht. Herr Jersch, waren Sie schon
einmal an einen Dataport-Arbeitsplatz angeschlossen? Hatten Sie schon einmal IP-Telefonie von Dataport? Hatten Sie schon einmal Internet von Dataport? Wenn ja, dann würden Sie nicht glauben, dass man denen jetzt das WLAN in dieser Stadt übertragen sollte, und das auch noch auf Bezirksebene. Also das ist nun wirklich eine humoristische Grundannahme, die Sie da tätigen.
Spaß beiseite. Wir sind uns aber in der Analyse ja einig. Wie Farid Müller eben klug gesagt hat, hätten wir uns wirklich gewünscht, dass das mit dem WLAN in dieser Stadt schneller geht. Wir sind uns über den Weg dahin nicht immer einig gewesen. Wir sind auch mit den Ausbauzielen und mit der Verfügbarkeit auch in der S-Bahn, Carsten Ovens, nicht zufrieden. Aber natürlich steht trotzdem die Frage im Raum, wer dabei eigentlich welche Aufgabe hat. Die Tatsache, dass die Stadt, also der Staat, festlegt, dass wir das WLAN wollen, heißt nicht gleichzeitig, dass die Stadt es auch selbst machen muss. Genau diesen Weg, lieber Herr Jersch, möchten wir als FDP mit Ihnen nicht gehen. Denn wir sagen, der Staat kann zwar sagen, dass natürlich alle eine Breitbandversorgung brauchen, dass natürlich alle vernünftige, auch kabelungebundene Anbindungen brauchen, aber das bedeutet nicht, dass der Staat das machen muss. Ich persönlich glaube auch nicht, dass es dann unbedingt schneller gehen würde.
Der Senat hat mit seiner Ankündigungspolitik der letzten Jahre schon eine gewisse hohe Erwartungshaltung geschaffen. Deswegen sind nicht nur von uns die Verzögerungen entsprechend kommentiert worden. Wir haben festgestellt, dass es bisher in dem Maße, wie es angekündigt wurde, offensichtlich nicht Prioritätensetzung war. Der Amtsleiter Medien ist ja jetzt auch befördert worden. Insofern haben wir jetzt natürlich noch höhere Hoffnungen und noch höhere Erwartungen, dass das Ganze jetzt beschleunigt wird. Vielleicht sagt uns Herr Brosda gleich noch etwas dazu. Insofern halten wir den Antrag so nicht für richtig und würden ihn an den Ausschuss überweisen.
Vielleicht als Schlusswort: Farid Müller, nächstes Mal, wenn wir über WLAN reden, erkläre ich dir auch noch, warum es sinnvoll ist, dass es Breitbandversorgung kabelgebunden und trotzdem aber ein schnelles WLAN gibt, denn die Menschen in dieser Stadt haben gar nicht Lust, mit einer Kabeltrommel herumzurennen. Deswegen ist beides notwendig und sinnvoll und nicht in Ergänzung zueinander zu sehen. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Auch DIE LINKE will WLAN. Das ist gut so. Aber das hatten wir ja schon, wenn ich mich recht erinnere, nach Anträgen von CDU und FDP in dieser kurzen Zeit, wo wir in diesem Hause sind, mehrere Male. Das Problem war damals die ungeklärte Rechtslage beziehungsweise das Haftungsrisiko der Betreiber für Uploads, die gegen Gesetze verstoßen. Das dürfte nach dem Urteil des EuGH vom 16. September 2016 geklärt sein. Die AfD hat daraufhin in einer Schriftlichen Kleinen Anfrage den Senat gefragt, welche Folgen das für Hamburg habe. Daraufhin hat der Senat eine Antwort geschrieben, die so peinlich dünn und inhaltsleer ist, dass ich dachte, daran haben sie wahrscheinlich einen Praktikanten gesetzt und ihm zehn Minuten dafür gegeben. Das war peinlich.
Es gibt sicher gute Praktikanten, Herr Rose, das bestreite ich nicht, aber auch die brauchen ein bisschen mehr als zehn Minuten, um eine substanzielle Antwort zu geben.
DIE LINKE will eine weitere WLAN-Abdeckung in Hamburg; das unterstützen wir natürlich. Wir haben schon in einigen Bereichen WLAN, aber es könnte noch besser sein, klar. Aber erst im Petitum kommen die LINKEN damit um die Ecke, dass es gratis sein soll und dass die Bezirke das machen sollen, also der Staat. Da fangen die Probleme jetzt erst richtig an. Grundsätzliche Daseinsvorsorge, und das ist ja das Grundmotiv Ihres Antrags, hat überhaupt nichts mit dem Preis zu tun, also null oder einen positiven Preis, und es hat auch nichts mit dem Anbieter, also dem Staat oder Privaten zu tun. Ein Beispiel dafür, dass es wunderbar mit Preis und ohne Staat funktioniert, ist der Mobilfunk. Man muss also beides sorgfältig unterscheiden. Nämlich erstens, der Anbieter. Das sollten grundsätzlich, das hat mein Namensvetter von der FDP auch schon gesagt, immer nur private Unternehmen machen und nicht der Staat und schon gar nicht die Bezirke, wie es im Antrag der LINKEN steht. Das wäre nämlich qualitativ schlecht und würde überhöhte Kosten produzieren. Aber ich glaube, das kapieren die LINKEN sowieso nie.
Zweitens: Der Preis kann grundsätzlich sowohl gratis sein, also null, oder positiv. Das ist grundsätzlich eine Frage der Kosten und des Geschäftsmodells. Es könnte grundsätzlich natürlich auch werbegestützt sein. Das ist eine politische Entscheidung des Senats, die er treffen muss, bevor er in dieser Weise aktiv ist, zum Beispiel Lizenzen oder Ähnliches vergibt. Aber es kann natürlich einen Grund dafür geben, es etwa in Form eines für den Nutzer nicht kostenlosen Angebots zu machen. Zum Beispiel, wenn man sicherstellen möchte, dass die Nutzer identifizierbar sind, um Leute,
die Illegales tun, wie zum Beispiel Beleidigungen, Bedrohungen, Kinderpornos und so weiter, entsprechend haftbar machen zu können. Das kann ein solcher Grund sein.
Vielen Dank, Herr Professor Kruse. Gibt es noch weitere Wortmeldungen? – Das sehe ich nicht. Dann kommen wir zur Abstimmung.
Wer möchte einer Überweisung der Drucksache 21/7606 in der Neufassung an den Stadtentwicklungsausschuss folgen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist die Überweisung abgelehnt worden.
Wer möchte dem Antrag der Fraktion DIE LINKE aus Drucksache 21/7606 in der Neufassung seine Zustimmung geben? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist der Antrag abgelehnt worden.
Zwischenzeitlich sind die Ergebnisse der Wahl eingereicht worden. Bei der Wahl einer oder eines Deputierten der Behörde für Schule und Berufsbildung sind 77 Stimmzettel abgegeben worden. Davon waren drei Stimmzettel ungültig. Somit sind 74 Stimmen gültig. Herr Krzysztof Walczak erhielt 23 Ja-Stimmen, 46 Nein-Stimmen und fünf Enthaltungen. Damit ist Herr Walczak nicht gewählt worden. Wir werden diese Wahl in unserer nächsten Sitzung erneut auf die Tagesordnung setzen.
Wir kommen dann zum Tagesordnungspunkt 29, Drucksache 21/7795, Antrag der FDP-Fraktion: Rehabilitierung der nach Paragraf 175 StGB verfolgten Homosexuellen zügig vorantreiben!
[Antrag der FDP-Fraktion: Rehabilitierung der nach § 175 StGB verfolgten Homosexuellen zügig vorantreiben! – Drs 21/7795 –]
Die Fraktionen der SPD und GRÜNEN möchten diese Drucksache an den Ausschuss für Justiz und Datenschutz überweisen. Vonseiten der Fraktionen der CDU, FDP und AfD liegt ein Antrag auf Überweisung der Drucksache an den Ausschuss für Wissenschaft und Gleichstellung vor.
Wer möchte sich zu diesem Thema zu Wort melden? – Herr Meyer von der FDP-Fraktion, Sie haben das Wort.
Verehrtes Präsidium, meine sehr verehrten Damen und Herren! Vor genau zwei Wochen haben wir hier über den Aktionsplan für Akzeptanz geschlechtlicher und sexueller Vielfalt gesprochen und waren uns mit kleinen Einschränkungen am rechten Rand grundsätzlich darüber einig, dass dieses unter Mitwirkung der gesamten LGBTI-Community entwickelte Handlungskonzept eine gute Basis für weitere Aktivitäten auf dem Weg zur Gleichstellung darstellt. Ich hatte in diesem Zusammenhang allerdings auch angemerkt, dass die Rehabilitierung und Entschädigung der nach Paragraf 175 Strafgesetzbuch verfolgten Homosexuellen leider immer noch auf sich warten lässt.
Geschätzt 50 000 Männer sind von deutschen Gerichten zwischen 1949 und 1969 wegen verbotener sexueller Handlungen verurteilt worden, und auch danach, bis zu der Streichung des unsäglichen Paragrafen im Jahr 1994, wurden noch rund 3 500 Männer verurteilt – ein Unrecht, das zum Himmel schreit und das nun schnell und unbürokratisch und soweit es überhaupt möglich ist korrigiert werden muss. Zwar hat der Bundestag im Jahr 2000 eine Entschuldigung für die nach 1949 Verurteilten formuliert, das ändert aber nichts daran, dass sie weiterhin als Verurteilte gelten und seit ihrer Verurteilung mit dem Strafmakel leben. Zeit kann man nicht zurückholen und auch verpasste Lebenschancen bleiben irreversibel. Aus heutiger Sicht haben sich der Staat und damit die Gesellschaft einer schweren Menschenrechtsverletzung schuldig gemacht. Auch in Hamburg wurde dieses Unrecht begangen. Meine Schriftlichen Kleinen Anfragen dazu brachten allerdings zutage, dass der Senat gar nicht weiß, wie viele Menschen in Hamburg von dem Unrecht betroffen waren, denn die Statistiken dazu sind lückenhaft. Zwischen den vom Senat genannten 423 Personen und den gemäß historischer Forschung geschätzten 2 300 Personen klafft jedenfalls eine Riesenlücke. Der Historiker Dr. Gottfried Lorenz hat mit einem immensen Aufwand die Hauptverfahrensregister der Staatsanwaltschaft im Staatsarchiv durchgearbeitet und inzwischen eine Einschätzung darüber, wie oft auch in Hamburg im Namen des Volkes Unrecht gesprochen wurde.
Aber blicken wir nach vorn. Den betroffenen Menschen, soweit sie heute überhaupt noch leben, helfen nette Worte allein nicht viel. Die Rehabilitierung, aber gerade auch die finanzielle Entschädigung der geschätzt rund 5 000 noch lebenden Personen müssen nun höchste Priorität haben.
Der inzwischen endlich vorliegende Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums bietet dazu eine Grundlage, um nun schnell zu einer Regelung zu kommen. Die überschaubare Einmalzahlung, so
wie sie momentan vorgesehen ist, ist für die Betroffenen in Anbetracht der Tragweite des begangenen Unrechts aber längst nicht ausreichend. Hier sollte wenigstens, wie auch bei den Opfern des SED-Regimes, die Möglichkeit einer fortlaufenden Rentenzahlung bestehen. Es ist für mich nicht hinnehmbar, wenn ich vom Bundestagsabgeordneten der CDU, Markus Weinberg, dazu höre – Zitat –:
"Eine höhere Entschädigungssumme […] ist für die Betroffenen kein weiterer Schritt zur Rehabilitierung."
Ja, was soll den Menschen für das ihnen widerfahrene Unrecht denn heute, Jahrzehnte später, sonst weiterhelfen, wenn nicht eine ansatzweise angemessene finanzielle Entschädigung? Ich finde es zynisch, den Eindruck zu vermitteln, als gehe es hier nur um Moral. Nein, es geht selbstverständlich auch um die Höhe der finanziellen Entschädigung.
Es stünde der Rainbowcity Hamburg gut zu Gesicht, als weltoffene, tolerante Metropole vorwegzugehen und im Bundesrat für einen besseren Ausgleich für das begangene Unrecht zu sorgen. Liebe Kolleginnen und Kollegen von Rot-Grün, beweisen Sie jetzt, dass Ihre Ankündigungen und Aktivitäten nicht nur Lippenbekenntnisse sind, und stimmen Sie unserem Antrag zu. Und liebe Senatorin Katharina Fegebank – sie ist leider schon weg –, übernehmen Sie Verantwortung und kümmern Sie sich bitte im Bundesrat um eine Verbesserung des Referentenentwurfs. – Vielen Dank.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit Ihrem Antrag zum Thema Rehabilitierung der nach Paragraf 175 StGB verfolgten Homosexuellen wirft die FDP ein Schlaglicht auf ein wichtiges Thema. Da das Thema auch uns wichtig ist, wollen wir den Antrag an den Justizausschuss überweisen. Die Debatte muss also hier nicht verebben.