Vielen Dank, Herr Senator Rabe. – Es gibt eine weitere Frage. Herr Oetzel von der FDP-Fraktion, bitte.
Herr Senator, es geht heute um den Einzelfall der betroffenen Schule. Sie haben allerdings gerade ausgeführt, dass es für diesen Fall eine Sonderlösung gegeben hat. Es wurde also eine Lösung gefunden, wie den betroffenen Sozialpädagoginnen und -pädagogen eine Zukunft gegeben werden kann und wie auch im Dialog mit der betroffenen Schule eine weitere Lösung gefunden werden kann.
Das Ganze ist aber ein grundsätzliches, ich will nicht sagen, Problem, aber eine grundsätzliche Thematik. Wie ist denn mit den anderen Schulen verfahren worden? Gibt es eine solche Sonderlösung – ich nenne sie einmal Einzellösung – in allen Fällen und ist immer gewährleistet, dass die betroffenen Sozialpädagoginnen und -pädagogen eine Perspektive haben? Wie ist damit in der Vergangenheit umgegangen worden und wie wird das mutmaßlich künftig weitergehen? Denn es stehen vermutlich einige solcher Klassen noch vor der Umwandlung.
(Dirk Kienscherf SPD: Das sind schon wie- der mehrere Fragen! – Gegenruf von Katja Suding FDP: Auf einmal sind Sie dann so pingelig!)
Herr Senator Rabe, bitte, Sie haben das Wort. Auf Drängen von Herrn Kienscherf weise ich darauf hin, dass Sie nur eine Frage beantworten müssen, auch wenn vielleicht zwei oder drei gestellt worden sind. Das liegt in Ihrem Ermessen.
Der Bedarf der Schulbehörde an tüchtigen neuen Lehrkräften, aber auch nach Erzieherinnen und Erziehern, Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen ist unverändert sehr hoch. Deswegen gibt es im Kern für jene, die jetzt vielleicht nicht mehr in der Flüchtlingsbeschulung aktiv sein können, weil sich die Klassen verändern, die Chance, im Schulsystem weiterbeschäftigt zu werden. Das ist eine grundsätzliche Chance. Ich möchte aber nicht ausschließen, dass es im Einzelfall, wenn die Kräfte sich in der Vergangenheit bei ihrer Arbeit nicht wohlgefühlt und sich womöglich nicht bewährt haben, nicht zu einer Übernahme kommt. Aber grundsätzlich ist der Bedarf an Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen so groß, dass damit zu rechnen ist, dass diejenigen, die in der Flüchtlingsbeschulung gute Arbeit geleistet haben, auf jeden Fall weiterhin im Schulsystem angestellt bleiben können.
Vielen Dank, Herr Senator Rabe. – Seitens der AfD-Fraktion gibt es eine Nachfrage. Herr Dr. Wolf, Sie haben das Wort für eine Minute.
Vielen Dank. Meine Frage betrifft weniger die Sozialpädagogen, sondern die Schüler und deren Leistungsniveau. Sie sagten, diese seien leistungsmäßig besonders fortgeschritten gewesen und deshalb frühzeitig aus den EA-Klassen in die IVK-Klassen übernommen worden. Nach welchen Kriterien wurde der Leistungsstand ermittelt? Wurden objektiv nachprüfbare und verallgemeinerbare Prüfungen vorgenommen oder erfolgte die Entscheidung aufgrund einer Abstimmung zwischen den betroffenen Sozialpädagogen und Schulleitungen? Kann daraus geschlossen werden, dass das nach Maßgabe und Platzwunsch der übergeordneten Behörde erfolgt? – Vielen Dank.
Ich sagte bereits, dass in diesen drei Stufen Zeitfolgen eingebunden sind. Ein halbes Jahr lang wird die Erstaufnahmelerngruppe
besucht und in der Regel ein Jahr danach die Internationale Vorbereitungsklasse. Diese Übergangsfristen haben sich insgesamt bewährt und ermöglichen in der Regel den Schülerinnen und Schülern sehr wohl, im Lernstand sehr rasch aufzuschließen.
Selbstverständlich haben die Pädagoginnen und Pädagogen einer Schule vor Ort die Möglichkeit zu sagen, dass ein früherer Wechsel – oder im Ausnahmefall auch ein späterer Wechsel, wenn der Lernstand es nicht ermöglicht, in die nächsthöhere Klasse aufzurücken – erfolgen kann. Eine solche Rückmeldung ist allerdings nicht erfolgt, weder in die eine Richtung noch in die andere. Auch der Brief der Kolleginnen und Kollegen aus der Schule hat nicht den Tenor, dass sie sagen, die Schüler seien noch nicht so weit, sondern sie wollten eher die alte Lernsituation beibehalten. Insofern findet kein Test statt, sondern die Pädagoginnen und Pädagogen vor Ort können sehr wohl eine entsprechende Einschätzung vornehmen, die für die Schulbehörde Richtschnur ist. Wenn von dieser normalen Linie nicht abgewichen wird und wenn es keine abweichenden Urteile der Schule gibt, wird es in der Regel nach einem halben Jahr so sein, dass der Lernstand in der Erstaufnahme erfüllt ist und der Wechsel in die Internationale Vorbereitungsklasse erfolgen kann.
Vielen Dank, Herr Senator Rabe. Seitens der Fraktionen ist das Nachfragekontingent somit erschöpft. Gibt es weitere Nachfragen seitens der fraktionslosen Abgeordneten? – Das ist nicht der Fall.
Wer möchte die Fragestellung vortragen? – Herr Kruse von der FDP-Fraktion, Sie haben das Wort für maximal eine Minute.
Herr Senator, zunächst noch einmal herzlichen Glückwunsch zur Wahl. Unsere Themenanmeldung hat den Hintergrund, dass viele Hamburgerinnen und Hamburger regelmäßig erleben, was es bedeutet, in der digitalen Diaspora zu wohnen. In vielen Hamburger Stadtteilen ist eine zeitgemäße Breitbandversorgung noch immer Wunschvorstellung.
Der Senat zieht sich bei seinen Darstellungen zu diesem Thema häufig darauf zurück, dass es vermeintlich gute Quoten des Breitbandausbaus gebe. Er vernachlässigt dabei allerdings regelmäßig, dass die Hauptprobleme auf der letzten Meile bestehen. Gleichzeitig stehen der Stadt Hamburg aber 15 Millionen Euro aus der digitalen Dividende zur
(Dr. Andreas Dressel SPD: Das waren jetzt aber mehrere Sätze! – Dr. Anjes Tjarks GRÜNE: Ist das jetzt hier ein Ko-Referat? – Farid Müller GRÜNE: Die schlafen mal wie- der da oben im Präsidium!)
Aus unserer Sicht ist es ärgerlich, dass das noch nicht verbaut worden ist, weil wir adäquate Datentransferleitungen im 21. Jahrhundert für ein Muss halten. Deshalb die Frage: Bis wann verfügen alle Hamburger Haushalte über einen Festnetzbreitbandzugang mit mindestens 50 Mbit/s Bandbreite?
Eine Sekunde mal eben. Der Fragesteller hat die Fragezeit um lediglich vier Sekunden überschritten. Wir waren uns alle darin einig, dass es ein neues Instrument ist, mit dem wir unsere Erfahrungen machen wollen. Deswegen bitte ich um Geduld. Wir können das in Ruhe besprechen, aber die Sitzung wird vom Präsidium aus geleitet.
(Beifall bei der CDU, der FDP und bei Martin Dolzer DIE LINKE, Dora Heyenn fraktionslos und Dr. Mathias Petersen SPD)
Vielen Dank von meiner Seite dafür, frisch gewählt die Gelegenheit zu bekommen, in der ersten Sitzung jegliche Hemmungen, in diesem Saal zu sprechen, überwinden zu können.
Entscheidend bei der Frage Breitbandausbau respektive bei der Frage Erbringung von Telekommunikationsdienstleistungen ist die verfassungsgemäße Grundlage unseres Handelns. Im Grundgesetz steht in Artikel 87f, dass es zum einen Aufgabe des Bundes ist, für eine flächendeckende, angemessene und ausreichende Versorgung zu sorgen, und zum anderen, dass dies privatwirtschaftlich zu erbringen ist. Das sind die Rahmenbedingungen, in denen wir uns bewegen.
Da wir über Jahre hinweg in Hamburg einen sehr gut funktionierenden Wettbewerb verschiedener Telekommunikationsdienstleister haben, ist es in Hamburg seit Jahrzehnten geübte Praxis gewesen zu sagen, dass wir keine Förderprogramme brauchen. Das funktioniert aus sich selbst heraus so, dass Hamburg im bundesweiten Vergleich mit ei
Wir haben jetzt in der Tat die Besonderheit – auf diese haben Sie hingewiesen –, dass wir aus den Erlösen der digitalen Dividende II insgesamt 15,8 Millionen Euro als Anteil nach dem Königsteiner Schlüssel für Hamburg bekommen, für die wir als Senat vereinbart haben, sie zum Ausbau der Telekommunikationsinfrastrukturen im Breitbandbereich mit dem Ausbauziel 50 Mbit/s einzusetzen. Das Geld ist in der Tat in der ersten Tranche 2015 überwiesen worden; 2016/2017 kommen die weiteren Tranchen.
In Beachtung der zuwendungs- und beihilferechtlichen Fragestellungen befinden wir uns allerdings nicht in der Situation, das Geld fröhlich mit beiden Händen nach unserem Sinn und Zweck auszugeben, sondern wir haben beihilferechtliche Vorgaben. Diese Vorgaben heißen, dass nur dort gefördert werden darf, wo ein Marktversagen besteht. Das Marktversagen definiert sich dadurch, dass ein Ausbau auf 30 Mbit/s binnen der nächsten drei Jahre von keinem Telekommunikationsunternehmen aus eigener wirtschaftlicher Kraft zu erbringen ist. Das müssen Sie in einem Markterkundungsverfahren herausfinden. Das heißt, Sie müssen abfragen, welche Ausbaupläne die Telekommunikationsdienstleistungsunternehmen in Hamburg vorhaben. Dieser Punkt ist erfüllt, diese Markterkundung ist da. Auf dieser Basis wissen wir jetzt, wo die weißen Flecken sind, wo genau wir diese Unterversorgung haben und ein wirtschaftlicher Ausbau nicht möglich ist.
Der nächste Schritt ist, die Telekommunikationsunternehmen zu fragen, bis wann sie den Ausbau leisten können, um diese weißen Flecken weitest möglich mit dem zur Verfügung stehenden Budget zu schließen. Dieser Prozess läuft jetzt im Januar 2017 an. Wir hoffen, in der ersten Hälfte dieses Jahres den Zuschlag für die Förderung erteilen zu können. Dann beginnt im Sommer 2017 der Ausbau. Die Zieldimension ist – und damit sind wir in Konkordanz zu den Zieldimensionen mit allen anderen Ländern in Deutschland, die das genauso machen –, dass wir dieses Ausbauprogramm Ende 2018 beendet haben und das, was man rechnerisch eine flächendeckende Versorgung im Bereich der Privathaushalte nennen kann, im Stadtgebiet erreicht haben. Flächendeckend, das muss man immer dazu sagen, heißt nicht 100 Prozent, weil es Haushalte gibt, die in nicht förderfähigen Bereichen liegen, trotzdem aber von den Telekommunikationsunternehmen nicht angeschlossen werden; darüber müssen wir anders reden. Aber da, wo wir fördern, werden wir alle diese weißen Flecken schließen können und die Flächendeckung bis Ende 2018 erreicht haben, sodass wir in der Lage sein werden, den Breitbandausbau nach wie vor ganz nach vorn zu bringen.
Wichtig ist, dass Hamburg schon jetzt, was die Frage Ausbau 50 Mbit/s auf Privathaushaltslevel angeht, nach Zahlen der Bundesregierung aus dem Herbst 2016 bei einem Ausbaugrad von 94,4 liegt, nach unseren eigenen Erhebungen, die konservativ sind, bei 87 Prozent. Damit liegen wir im Ländervergleich an der Spitze. Wir sind der einzige Stadtstaat, der ein solches Ausbauprogramm für Privathaushalte macht. Die beiden anderen Stadtstaaten haben sich entschlossen, das Geld aus der digitalen Dividende II anderweitig, aber nicht für den Breitbandausbau zu verwenden. – Schönen Dank.
Wir haben verstanden, dass das Ziel bis Ende nächsten Jahres ist, die 30-Mbit/ s-Schwelle, vielleicht sogar die 50-Mbit/s-Schwelle zu nehmen. Dann würde ich gern fragen, wie es denn mit 100 Mbit/s und 200 Mbit/s für die Hamburger aussieht. Denn über 5 Prozent der Hamburgerinnen und Hamburger haben das in einer sehr optimistischen Rechnung nicht. 5 Prozent können, wie wir wissen, sehr entscheidend sein. Insofern die Frage: Wann haben alle Hamburgerinnen und Hamburger diese Breitbandversorgung? Können Sie das sagen? – Danke.
Schön ist, dass wir in der Telekommunikationsinfrastruktur keine FünfProzent-Hürden haben. Wir haben nach Zahlen der Bundesregierung jetzt 94,1 Prozent Ausbau im Bereich 100 Mbit/s. In der Tat zielen wir jetzt auf die 50 Mbit/s. Man muss es sich so vorstellen, dass das, was wir machen, ein Immernäherrücken der breitbandigen Infrastrukturen an die Haushalte ist. Wir haben eine sehr gute Glasfaserversorgung, müssen aber generell sagen, dass es um die Frage der Lage der Kabelverzweiger geht. Jetzt wird es sehr technisch. Es geht um die Frage, bis zu welchem Punkt die Glasfaser auf ein Gerät, auf einen Kasten läuft, ab dem dann auf Kupfer umgeschaltet wird. Wenn erst einmal auf Kupfer umgeschaltet wird, hat man eine gewisse Zahl von Metern, bis die Leistung dann auf 50, 30 oder 16 Mbit/ s abfällt. Das heißt, je näher Sie mit dem Kabelverzweiger in Haushaltsnähe kommen, desto leichter wird es, das zu erreichen. Es ist leicht vorstellbar, dass das im Grindel oder in Mümmelmannsberg
kein Problem ist. In den Straßendorfstrukturen der Vier- und Marschlande ist das allerdings ein erhebliches Problem, bis hin zu der Frage, rechnerisch pro Gehöft einen Kabelverzweiger bauen zu müssen, wo Sie dann irgendwann bei prohibitiven Kosten für die Telekommunikationsunternehmen landen. Da sind wir. In dem Moment, in dem diese Infrastruktur aber immer näher rückt, verbessern sich die Anschlussoptionen auch in dem Bereich 100 Mbit/s. Sie sehen schon jetzt an der Differenz von 94,4 und 94,1 Prozent, dass wir uns mit dem weiteren Ausbau parallel dazu bewegen werden. Das heißt, dass wir auch in dem Bereich 100 Mbit/ s am Ende des Ausbaus überall bei weit über 90 Prozent Versorgung in ganz Hamburg liegen, was andere sich für Mitte des nächsten Jahrzehnts vornehmen.
Es gibt Nachfragen aus den anderen Fraktionen. Wir starten wieder mit der stärksten Fraktion. Herr Schmidt von der SPD-Fraktion hat das Wort.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Brosda, auch von unserer Seite noch einmal herzlichen Glückwunsch zu dem Wahlergebnis. Die bisherigen Antworten zeigen, dass das Ergebnis mit den Vorschusslorbeeren versehen war, die Sie verdient haben.