Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wie immer eine dankbare Rolle, als Letzter in einer Debatte zu sprechen, in der doch schon so vieles gesagt worden ist.
Ich kürze den theoretischen Teil über die DNA etwas ab und fange damit an, dass die menschliche DNA individualcharakteristisch ist, das heißt, sie kann einer bestimmten Person zugerechnet werden. Das wird keinen überraschen. Die Analyse von DNA-Identifizierungsmustern kann einen entscheidenden Beitrag leisten, um Ermittlungen gegen unbekannte Täter bei schwacher Spurenlage entscheidende Ansatzpunkte zu liefern. Nichtsdestotrotz ersetzt jeglicher Fortschritt nie die weitere Tatortarbeit oder kriminalistische Ermittlungstätigkeit, sie ergänzt diese allerdings sehr wirkungsvoll.
Im Rechtsstaat geraten wir sehr schnell in Konflikte mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung bezüglich persönlicher Daten. Hinsichtlich der Untersuchung von aufgefundenem Spurenmaterial künftig auch äußere Merkmale des Spurenverursachers wie dessen Haar- und Augenfarbe sowie seine ethnische Zugehörigkeit anhand des DNA-Materials bestimmen zu dürfen, wie es – es wurde erwähnt – in den Niederlanden und in den USA bereits möglich ist, kann es mit uns allerdings nur unter strenger Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes geben. Die Ermächtigungsgrundlage wie auch die daraufhin zu erlassenden länder- und bundeslandspezifischen Gesetze und Verordnungen für das Verfahren müssen rechtsstaatlichen Anforderungen genügen.
Für die Praxis muss gelten: Dort, wo es zum Schutz von persönlichen Grundrechten notwendig ist, brauchen wir auch weiterhin Richtervorbehalte. Denn den Sorgen in der Bevölkerung über einen potenziellen Eingriff in die Kernbereichsinformationen der Person kann nach unserer Auffassung nur durch einen unabhängigen, nicht von eigenen Ermittlungsinteressen geleiteten Richter begegnet werden. Dort, wo die Maßnahmen gegen unbekannte Personen zu treffen sind, wäre das vermutlich nicht sachgerecht. Aber auch hier bedarf es einer klaren Verfahrensregelung. Der Gesetzgeber darf hier weder der Exekutiven noch der Judikativen die rechtsstaatlich notwendige Definition von Tatbeständen überlassen.
Um eine verfassungsmäßige und praxistaugliche gesetzliche Ermächtigung zu erreichen, erscheint uns der vorliegende – zugegebenermaßen ungewohnt sachliche – AfD-Antrag als Schnellschuss, da er trotz richtiger Intention so nicht zielführend ist. Hier im Rahmen einer Bundesratsinitiative einen oberflächlichen Gesetzgebungsantrag vorzulegen, würde auch keine schnellere Lösung herbeiführen. Eine solche Initiative müsste der Bundesrat zunächst einmal an seine Fachausschüsse über
weisen, die sich dann vernünftigerweise auch mit der Justizministerkonferenz, gegebenenfalls mit der Innenministerkonferenz abstimmen würden.
Auch wir haben heute der "Hamburger Morgenpost" entnommen, was der Justizsenator plant, und uns scheint das ein vernünftiger Weg zu sein. Insofern ist der von der CDU gewählte Ansatz eines Prüfauftrags an die Justizministerkonferenz zielführender und verspricht, im Endergebnis auch effektiver zu sein.
Aus unserer Sicht spricht nichts dagegen, diesen Prüfauftrag hier und heute zu beschließen und vielleicht ein Ergebnis vorliegen zu haben, wenn es nach der Bundestagswahl im September 2017 wieder eine Regierungsmehrheit im Bund gibt. Die von den meisten Fraktionen beantragte Überweisung tragen wir aber auch gern mit und hoffen auf erhellende Beratungen in den Ausschüssen. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Jarchow. – Gibt es noch weitere Wortmeldungen? – Herr Nockemann von der AfD-Fraktion.
Verehrtes Präsidium, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Dolzer, das ist schon ein Stück aus dem Tollhaus, dass ausgerechnet Sie sich auf die Amadeu Antonio Stiftung beziehen, auf ein Gutachten und auf eine Stellungnahme von dort. Die Leiterin dieser Stiftung, das werden Sie wissen, war eine ehemalige hauptamtliche Mitarbeiterin der Stasi. Soll ich jetzt sagen, willkommen zu Hause, oder soll ich sagen, da müssen Sie einmal ein bisschen vorsichtig sein?
Frau Dr. Timm, Zeugenaussagen sind natürlich auch unzuverlässig. Wollen Sie jetzt daraus schließen, dass man auf die Zeugenaussagen in Zukunft auch verzichten soll? Nein, Ihnen geht es einzig und allein darum, diesen Antrag von uns zu relativieren. Was wir hier heute erleben, ist wirklich das typische Beispiel für die Ausgrenzung der AfD aus dem parlamentarischen Betrieb.
Wir haben nämlich von der Begründung her einen wortgleichen Antrag mit der CDU, einen sinngleichen Antrag. Die Petita mögen sich ein bisschen unterscheiden, aber ich habe Ihnen schon gesagt, dass ich überhaupt kein Vertrauen habe in eine Justizministerkonferenz, die von einem Herrn Maas geleitet wird.
nommen geprüft wird, ist für mich auch fraglich, denn die CDU stellt doch nur noch 6 von 16 Justizministern. Da wäre ich an Ihrer Stelle ein bisschen vorsichtig.
Danach geht es ganz in den Keller mit Ihnen. Warten Sie mal ab. Danach geht es ganz tief runter in den Kohlenkeller, Herr Lenders.
Sie tun doch gerade so, als würde unser Antrag bewirken, wenn ihm denn zugestimmt wird, dass das sofort in Tüten und Papier gegossen wird. Nein, auch unser Antrag wird zunächst beraten, wird zunächst an den Ausschuss überwiesen, hier an den Justizausschuss. Nur darum hatten wir Sie zunächst einmal gebeten. Aber allein daran, dass Sie selbst dieses Überweisungsbegehren schnurstracks ablehnen, erkennen wir doch – es ist das Spielchen, das Sie hier öfter treiben –: Alles, was von uns kommt, wird, auch wenn es im Wesentlichen sinngleich mit anderen Anträgen ist, abgelehnt, den anderen Anträgen wird zugestimmt. Und dann beschweren die GRÜNEN sich darüber, dass wir zu schlechte Laune hätten, in den Ausschüssen mitzuspielen. Das, finde ich, ist absolut unredlich. Sie sollten vielmehr über Ihren Schatten springen. Sie sollten die Gemeinsamkeiten mit uns in diesem Bereich erkennen und unserem Antrag zustimmen. Darum bitte ich Sie. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Nockemann. – Gibt es noch weitere Wortmeldungen zu diesem Tagesordnungspunkt? Die sehe ich nicht. Dann kommen wir zur Abstimmung.
Wer möchte also zunächst die Drucksache 21/7608 an den Ausschuss für Justiz und Datenschutz überweisen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Dann ist die Überweisung abgelehnt.
Wer möchte die Drucksache an den Innenausschuss überweisen? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Dann ist auch diese Überweisung abgelehnt.
Wir kommen zum Tagesordnungspunkt 15, Drucksache 21/7485. Es handelt sich hierbei um eine Senatsmitteilung: Aktionsplan des Senats der Freien und Hansestadt Hamburg für Akzeptanz geschlechtlicher und sexueller Vielfalt.
Aktionsplan des Senats der Freien und Hansestadt Hamburg für Akzeptanz geschlechtlicher und sexueller Vielfalt – Drs 21/7485 –]
Vonseiten der Fraktionen der SPD, GRÜNEN und FDP liegt hierzu ein Antrag auf Überweisung der Drucksache an den Ausschuss für Wissenschaft und Gleichstellung vor.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat das Jahr 2017 zum Themenjahr für sexuelle Vielfalt erklärt. 2017 steht unter dem Motto "Gleiches Recht für jede Liebe". Insofern passt es hervorragend, dass wir heute den Aktionsplan für Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt in der Bürgerschaft diskutieren.
Hamburg hat mit dem Beschluss des Aktionsplans einmal mehr deutlich gemacht, dass die Belange und Rechte lesbischer, schwuler, bisexueller, trans- und intersexueller Menschen zu unserer Identität als moderner, weltoffener Stadt gehören. Und ich sage sehr bewusst Hamburg und nicht der Senat, Rot-Grün oder die SPD, weil dieser Aktionsplan insbesondere auch seine Wurzeln im zivilgesellschaftlichen Engagement zahlreicher Initiativen hat.
Mit diesem Aktionsplan verfolgen wir das Ziel, dass allen Menschen gleichberechtigte Teilhabe und vorbehaltlose Anerkennung zuteilwird, unabhängig von ihrer sexuellen und geschlechtlichen Identität.
Schon in der letzten Legislaturperiode hat die damalige Senatorin für Justiz und Gleichstellung, Jana Schiedek, den Aktionsplan auf den Weg gebracht. Im rot-grünen Koalitionsvertrag haben wir beschlossen, den Aktionsplan in dieser Legislaturperiode zu verabschieden. Daraufhin wurde der Entwurf in den letzten zwei Jahren von der Senatorin Katharina Fegebank und dem Senat weiterentwickelt und insbesondere um die neuen Herausforderungen, die im Zusammenhang mit Geflüchteten entstanden sind, ergänzt. In diesem intensiven Prozess befanden wir uns stets in einem regen Austausch mit der Community. Für die Anregungen, Kritik und Ratschläge aus den zahlreichen Gesprächen bin ich sehr dankbar.
Dieser diskursive und beteiligungsorientierte Prozess hat dazu beigetragen, dass wir heute einen umfassenden, ganzheitlichen Maßnahmenkatalog zur Verbesserung der Situation von LSBTI in Ham
burg vorliegen haben, der die Kompetenzen der Fachbehörden und Senatsämter bündelt und dabei auch zeigt, dass der Kampf für Akzeptanz und Vielfalt in Hamburg nicht nur von der Gleichstellungsbehörde, sondern vom ganzen Senat geführt wird.
Der Aktionsplan umfasst elf Handlungsfelder mit 90 konkreten Einzelmaßnahmen, die von der Kindheit bis zum Alter reichen. Ziel der Maßnahmen ist es, aufzuklären, zu sensibilisieren, die Teilhabe und Selbstbestimmung zu stärken und Benachteiligung und Diskriminierung in allen Lebensbereichen abzubauen. Konkrete Beispiele sind die Erarbeitung eines Konzepts zur Vorbeugung von Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität im Sport oder auch Maßnahmen im Bereich der Pflege und offenen Seniorenarbeit.
Die Umsetzung der Maßnahmen soll ein runder Tisch unter Einbeziehung der Community begleiten. Dabei ist der Landesaktionsplan aber keineswegs der Startschuss des rot-grünen Engagements für LSBTI in dieser Legislatur, sondern vielmehr die konsequente Fortführung unserer Arbeit in den letzten zwei Jahren.