Protocol of the Session on February 1, 2017

fen könne; das hat der Senator in seiner Rede gerade gesagt. Die Kernbank, die uns die HSH Nordbank am 30. September 2016 präsentiert hat, ist doch völlig anders als die Kernbank, mit der die HSH Nordbank in das Jahr 2017 gestartet ist. Früher machte die Kernbank ungefähr 75 Prozent der Bilanzsumme der HSH Nordbank aus; seit dem 30. September 2016 sind es nur noch rund 55 Prozent. Das zeigt, dass der HSH-Vorstand, um die Kernbank hübsch aussehen zu lassen, Risiken in die anderen Sparten als Resterampe, die dann womöglich bei den Ländern bleibt, verschoben hat. Daher verstehe ich nicht, Herr Senator, dass Sie das übernehmen und sagen, die Kernbank sei doch ganz toll. Sie müssen die Länderinteressen gegenüber dem Vorstand der HSH Nordbank deutlicher vertreten.

(Beifall bei der CDU)

Interessant ist auch, dass in allen Drucksachen steht, man müsse sich im Prinzip von allen Anteilen trennen, 25 Prozent könne man noch für vier Jahre behalten, aber die Bank als Ganzes müsse verkauft werden. In der Verkaufsanzeige steht, der Verkäufer strebe an, alle von ihm gehaltenen Anteile zu verkaufen, und soweit dies nicht möglich sei, sei der Umfang des angebotenen Risikotransfers das Bewertungskriterium des Veräußerers. Das wurde im Ausschuss von Ihnen an keiner Stelle angesprochen. Ich finde es merkwürdig, dass wir die offizielle Verkaufsanzeige, die Kernbank zu verkaufen und alle Risiken bei den Bundesländern zu belassen, an keiner Stelle von Ihnen präsentiert bekommen haben, Herr Senator. Das macht uns misstrauisch, das ist irritierend. So können wir nicht miteinander umgehen.

(Beifall bei der CDU und vereinzelt bei der FDP)

In der Drucksache, die Sie uns mit der Änderung des Staatsvertrags für die hsh portfoliomanagement AöR vorgelegt haben, schlagen Sie vor, die Kreditermächtigung von 6,2 auf 4,9 Milliarden Euro zu senken. Da sind Sie im Übrigen der Letzte; Sie standen immer auf der Bremse. Das ganze Haus wollte das, ganz Schleswig-Holstein wollte das und irgendwann haben Sie gesagt, Sie gingen diesen Weg in diese Richtung. Trotzdem ist festzustellen, dass diese 4,9 Milliarden Euro immer noch zu hoch angesetzt sind. Das heißt, für etwas mehr als 2,4 Milliarden Euro haben wir jetzt Schiffe angekauft, das Portfolio in Höhe von 2,4 Milliarden Euro ist eingesetzt und Sie halten die Aufnahme eines Kreditvolumens von maximal 2,4 Milliarden Euro für eine Ermächtigung für nötig. Das macht uns misstrauisch. Das ist nicht transparent und zeigt deutlich, dass die Risiken begrenzt werden müssen. Dazu können dieser Senat und Hamburg deutlich mehr beitragen.

(Beifall bei der CDU und bei Jennyfer Dutschke FDP)

Herr Schreiber von der SPD-Fraktion bekommt nun das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich habe mich aus zwei Gründen gemeldet. Herr Kleibauer, Sie haben eben gesagt, der Finanzsenator vertrete die Länderinteressen nicht energisch. Das, finde ich, ist eine Unverschämtheit.

(Beifall bei der SPD)

All das, was Senator Tschentscher die ganze Zeit macht und wobei wir ihn im Ausschuss und in der Bürgerschaft in allen Fragen unterstützen, hat nur den Sinn, den Vermögensschaden für die Länder so gering wie möglich zu halten. Das ist das Einzige, was wir versuchen, am Ende hinzukriegen. Es wird, wie wir alle wissen, einen Vermögensschaden geben, den wir so gering wie möglich zu halten versuchen. Dem Finanzsenator zu unterstellen, er versuche das nicht, halte ich für eine Unverschämtheit.

(Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)

Das Zweite, was ich richtigstellen wollte, ist eine Rechnung, die Herr Kruse aufgemacht hat. Die EU-Kommission hat uns erlaubt, 8,2 Milliarden Euro faule Kredite zu verkaufen,

(Michael Kruse FDP: 6,2 Milliarden, Herr Schreiber! An den Markt können Sie immer verkaufen! Sie haben nur das Geld nicht!)

6,2 Milliarden Euro für die Länder, 2 Milliarden Euro an den Markt. Das haben wir mit der EUKommission vereinbart. Jetzt verändern wir die Werte und haben 5 Milliarden Euro als Länder gekauft, dann bleiben 8,2 Milliarden minus 5 Milliarden, nämlich 3,2 Milliarden Euro übrig und die 3,2 Milliarden Euro sollen jetzt auch an den Markt, wie Herr Tjarks ausgeführt hat. Das ist die Vereinbarung mit der EU-Kommission: 3,2 Milliarden Euro an den Markt. Dann sind die 1,2 Milliarden Euro, die Sie uns hier vorgetragen haben, weg. Da muss man rechnen können. Ich habe Mathematik studiert; vielleicht ist es dann einfacher. Aber eigentlich ist es nicht so schwer, 8,2 Milliarden minus 5 Milliarden zu rechnen, um auf 3,2 Milliarden Euro zu kommen. Diese werden an den Markt verkauft, und dann haben Sie die 1,2 Milliarden Euro nicht mehr, die Sie uns vorgehalten haben. Darauf wollte ich noch einmal hinweisen. – Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und den GRÜNEN – 'U$njes7jarks GRÜNE: Das war die Grundbedingung!)

Herr Kruse von der FDP-Fraktion, Sie bekommen jetzt erneut das Wort.

(Thilo Kleibauer)

Vielleicht noch einmal kurz zu all dem, was jetzt zur Vergangenheitsbewältigung gesagt worden ist. Wir führen ja immer die Gewährträgerhaftung ins Feld und bis Ende 2015 hatten wir in der Tat eine große Gewährträgerhaftung, die dann ausgelaufen und von Ihnen nicht abgebaut worden ist. Wichtig ist jedoch, dass Sie diese faulen Portfolios gar nicht zu Ende 2015, sondern erst zu Mitte 2016 angekauft haben. Auch Oliver Wyman, der Gutachter der EU-Kommission, hat den Preis dieses Portfolios zu Ende 2015 bewertet. Sie haben ein halbes Jahr später angekauft. In diesem halben Jahr ist schon ein Wertverlust eingetreten, den Sie überhaupt nicht berücksichtigt haben. Deswegen haben Sie mit den 2,4 Milliarden Euro zu viel Geld in die Bank geschoben.

Herr Tschentscher, Sie sagen, die EU-Kommission habe diesen Kaufpreis festgelegt. Das ist schlichtweg falsch. Sie hat einen Höchstpreis festgelegt. Sie hat gesagt, das sei der Preis, zu dem wir kaufen könnten, ohne dass es ein weiteres Verfahren gebe beziehungsweise ohne es als unzulässige Beihilfe zu bewerten. Sie hätten für viel weniger Geld ankaufen können und müssen. Da Sie das nicht getan haben, müssen Sie mit dem Vorwurf leben, nicht sparsam gehandelt zu haben.

(Beifall bei der FDP)

Ihr Aufsichtsratschef, Herr Mirow, der auch der SPD angehört, sagt, diese Bank werde eher nach China als nach Europa verkauft. Na, das ist ja mal eine Hilfe. Herr Tschentscher, Sie wollten die Bank doch eigentlich in Richtung NORD/LB schieben, Sie arbeiten doch im Hintergrund daran. Wie kann denn der Aufsichtsratschef der Bank, noch bevor das Verkaufsverfahren richtig in Gang gekommen ist, sagen, die Bank werde eher Richtung China als irgendwo innerhalb Europas verkauft? Wem soll denn so eine Aussage in der Öffentlichkeit nützen? Wem nützt diese Aussage? Diese Aussage ist schädlich.

(Dr. Anjes Tjarks GRÜNE: Schädlich ist Herr Kubicki für diese Bank!)

Und es ist nicht das erste Mal, dass sich Senat, Landesregierung und der Aufsichtsrat der Bank kolossal widersprechen. Weitere Beispiele konnten wir in den letzten Wochen in der Zeitung lesen. Ich erspare Ihnen die hier jetzt. Machen Sie endlich Ihren Job, machen Sie ihn professionell, sonst wird es noch viel teurer, und das ist Ihre Verantwortung. – Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP)

Meine Damen und Herren! Nun sehe ich keine weiteren Wortmeldungen und damit kommen wir zu den Abstimmungen. Zu den Abstimmungen hat Herr Dr. Jens Wolf mitgeteilt, dass er an diesen nicht teilnehmen werde.

Wir beginnen mit dem Antrag der Fraktion DIE LINKE aus Drucksache 21/7607.

Wer diesem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist dieser Antrag abgelehnt.

Wer möchte dann den Senatsantrag aus Drucksache 21/7385 federführend an den Haushaltsausschuss und mitberatend an den Ausschuss Öffentliche Unternehmen überweisen? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das war einstimmig.

Wer stimmt schließlich einer Überweisung des FDP-Antrags aus Drucksache 21/7588 an den Ausschuss Öffentliche Unternehmen zu? – Auch hier die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Auch diese Überweisung ist einstimmig erfolgt.

Bevor wir zu Tagesordnungspunkt 37 kommen, möchte ich Ihnen die Ergebnisse der beiden Wahlen, die wir durchgeführt haben, mitteilen.

Bei der Wahl eines Deputierten der Justizbehörde sind 77 Stimmzettel abgegeben worden. Davon waren vier Stimmzettel ungültig, somit haben wir 73 gültige Stimmen. Herr Peter Wolfslast erhielt 40 Ja-Stimmen, 22 Nein-Stimmen und elf Enthaltungen. Damit ist Herr Wolfslast gewählt.

Meine Damen und Herren! Habe ich noch Ihre Aufmerksamkeit? Nur partiell.

(Glocke)

Ich würde gern die Ergebnisse weiter vorlesen, verehrte Kolleginnen und Kollegen.

Bei der Wahl eines Deputierten der Behörde für Schule und Berufsbildung sind 92 Stimmzettel abgegeben worden. Davon waren zwei Stimmzettel ungültig, somit sind 90 Stimmen gültig. Herr Krzysztof Walczak erhielt 32 Ja-Stimmen, 48 NeinStimmen, zehn Enthaltungen. Damit ist Herr Walczak nicht gewählt worden. Wir werden diese Wahl in unserer nächsten Sitzung erneut auf die Tagesordnung setzen.

Nun kommen wir zum Tagesordnungspunkt 37, Drucksache 21/7510, Antrag der FDP-Fraktion: Islam-Staatsvertrag auflösen – Vertragsbruch muss Konsequenzen haben.

[Antrag der FDP-Fraktion: Islam-Staatsvertrag auflösen – Vertragsbruch muss Konsequenzen haben – Drs 21/7510 –]

[Antrag der Fraktionen der SPD und der GRÜNEN:

Gerade jetzt: Gespräche über die Normen und Werte für ein friedliches Zusammenleben führen – aber an den Verträgen mit den islamischen Gemeinschaften festhalten – Drs 21/7765 –]

Hierzu liegt Ihnen als Drucksache 21/7765 ein gemeinsamer Antrag der Fraktionen der SPD und der GRÜNEN vor.

Die FDP-Fraktion möchte die Drucksache 21/7510 federführend an den Verfassungs- und Bezirksausschuss sowie mitberatend an den Innenausschuss überweisen. Die AfD-Fraktion möchte die Drucksache 21/7510 nur an den Verfassungs- und Bezirksausschuss überweisen.

Wer wünscht dazu das Wort? – Frau Suding von der FDP-Fraktion bekommt es.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Über Kündigung oder Fortführung der islamischen Verträge haben wir heute in der Aktuellen Stunde schon gesprochen. Das Interesse des Bürgermeisters scheint inzwischen erlahmt zu sein, er ist nicht mehr da. Ich möchte aber trotzdem noch einmal die Gelegenheit nutzen, auf einige der genannten Argumente einzugehen. Es ist doch in der Debatte deutlich geworden, dass wohl alle Fraktionen über die Sachverhalte besorgt sind, die uns zu der Forderung bewogen haben, die Verträge mit dem Ziel ihrer Kündigung zu überprüfen. Der Sachverhalt ist bekannt, dazu muss ich an dieser Stelle auch nichts mehr sagen, ich verweise dazu auf meine Rede in der Aktuellen Stunde.

Unterschiedliche Auffassungen bestehen über die Konsequenzen. SPD, GRÜNE und LINKE verteidigen die Islamverträge und wollen sie unbedingt erhalten. FDP, CDU und auch AfD sehen grundsätzlich Handlungsbedarf für die Stadt, sich als Vertragspartner aus den Verträgen zu lösen oder das zumindest zu prüfen, aber die Herangehensweisen der drei Fraktionen sind sehr unterschiedlich.

Die CDU zeigt mit ihrer langen Liste an Forderungen ihre Unentschlossenheit. 2013 hat sie dem Staatsvertrag noch mit großer Mehrheit zugestimmt. Kommt nun die Kehrtwende, frage ich mich? Genau lässt sich das jedenfalls aus dem Antrag, den Sie, liebe Kollegen von der CDU, heute eingereicht haben, nicht herauslesen. Ich weiß nicht, ob Sie an dem Vertrag wirklich festhalten wollen oder nicht.

Die AfD macht mit ihrem Antrag das, was sie immer tut, sie pauschalisiert und stellt alle Muslime und islamischen Religionsgemeinschaften unter Generalverdacht. Deshalb ist es auch so wichtig, dass wir diese Debatte ehrlich und auch ohne Schaum vor dem Mund führen.

(Zuruf von Dirk Nockemann AfD)

Die FDP-Fraktion fordert, dass der Senat eindeutig klärt, inwieweit das Verhalten der einzelnen Vertragspartner den Vertragsvereinbarungen entgegensteht und wie als Konsequenz daraus der Vertrag mit diesen Vertragspartnern gekündigt werden kann. Diese Prüfung ist nach zehn Jahren sowieso vorgesehen, ziehen wir sie also vor, Gründe dafür gibt es doch genügend.

Zwei der Vertragspartner, DITIB und SCHURA, verstoßen sehr offensichtlich gegen die vereinbarten Grundlagen, noch schlimmer, sie verstoßen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung. Und Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen aus den Regierungsfraktionen, ziehen das auch gar nicht in Zweifel. Aber damit muss doch auch klar sein, diese Verbände können nicht mehr Vertragspartner des Staates sein.

(Beifall bei der FDP)

Ihre Gegenargumente können nicht überzeugen, sie lassen sich allesamt entkräften. Sie behaupten, ohne die Staatsverträge könne man nicht im Dialog bleiben. Das würde aber bedeuten, dass ein Dialog des Staates mit den muslimischen Verbänden fast nur noch in Hamburg stattfindet,