Thilo Kleibauer

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Last Statements

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Lassen Sie mich kurz an die letzten Ausführungen von Herrn Quast anschließen. Da möchte ich mich auch im Namen meiner Fraktion sehr herzlich bedanken, Herr Quast, für die gute Zusammenarbeit im Haushaltsausschuss. Sie haben, glaube ich, als einer der wenigen diese ganze Phase, die Umstellung des Haushaltswesens, die Neuaufstellung unserer Landeshaushaltsordnung, sehr intensiv begleitet. Sie haben auch gegenüber Ihren eigenen Leuten im Senat, die doch manchmal Unsinn verzapfen, im Haushaltsausschuss für die Einhaltung klarer haushaltsrechtlicher Regelungen gekämpft. Das finde ich gut. Dafür bedanken wir uns. Ich glaube, das war auch aus Sicht des Parlaments eine gute Sache, dass Sie dabei waren. Vielen Dank.
Zum Thema Schuldenbremse ist unsere Meinung und unsere Position sehr klar. Die Schuldenbremse ist richtig, und sie ist notwendig. Es war 2009, als sich Bund und Länder darauf verständigt haben, die Schuldenbremse einzuführen, eine weg
weisende Entscheidung, weil es doch vorher über 30 Jahre in Deutschland gab, wo jedes Jahr die Schulden der öffentlichen Haushalte gestiegen sind. Dass dieser Trend nicht beliebig fortsetzbar ist, ist relativ klar. Es ist nicht nachhaltig, staatliche Aufgaben dauerhaft mit Krediten zu finanzieren. Deshalb ist die Schuldenbremse richtig, und sie ist wichtig.
Es ist schön, dass Sie gesagt haben, Sie stehen hier mit der Hamburger SPD-Fraktion für die Schuldenbremse, aber es ist doch auch so, dass Ihre Parteiführung lauter und lauter wird auf der Bundesebene, diese Schuldenbremse infrage zu stellen. Das ist doch bedenklich. Das ist doch die falsche Richtung. Da muss man doch auch sagen, sie wird infrage gestellt, nachdem zehn Jahre die Steuereinnahmen im Schnitt jedes Jahr um 5 Prozent gestiegen sind. Das ist doch schwierig, wenn man da das Signal aussendet, mit dem Geld kommt man gar nicht aus. Nein, das ist eine falsche Richtung.
Es gibt auch zur Schuldenbremse jedes Jahr die dankenswerte und lesenswerte Analyse des Rechnungshofs. Die wirft dann in Teilen ein etwas anderes Licht auf Ihre Haushaltspolitik, liebe Kollegen von der SPD. Dort sind von zwölf Ampeln fünf auf Rot. In einer Phase sehr guter Konjunktur, sehr hoher Steuereinnahmen weist der Rechnungshof auf viele Schwachstellen, auf viele Risiken und Kritikpunkte in Ihrer Haushaltspolitik hin. Das sollten Sie auch zur Kenntnis nehmen.
In diesem Zusammenhang: Es wird auf Bundesebene – das ist ein durchaus kompliziertes Thema – auch das Thema Altschulden von Kommunen debattiert. Da muss man aufpassen, dass Ihr Finanzminister dort nicht irgendwann falsche Signale aussendet, nämlich zu sagen: Schulden sind doch gar nicht so schlimm, denn irgendwann ist einer da, der nimmt euch die Schulden ab. Wie gesagt, dieses Thema mit den Kommunen ist etwas kompliziert und etwas differenzierter zu betrachten, aber auch da geht es um die Signalwirkung. Schulden setzen voraus, dass der Staat kreditwürdig bleibt, dass der Staat auch Kreditgeber findet und dass der Staat und die öffentliche Hand auch Schulden zurückzahlen können. Das ist auch wichtig für die langfristige Handlungsfähigkeit der öffentlichen Hand. Hier dürfen keine falschen Signale ausgesendet werden. Hier muss es darum gehen, in der Haushaltspolitik nachhaltig und solide zu bleiben.
Herr Quast hat aus den Papieren der Volksinitiative das eine oder andere zitiert. Das spricht für sich. Das muss man an der Stelle nicht wiederho
len. Ich möchte allerdings auch sagen, dass es neben der inhaltlichen Position, was die Schuldenbremse angeht, die bei uns sehr klar ist, natürlich hier noch rechtliche Fragestellungen gibt und verfassungsrechtliche Dinge, die geprüft werden müssen, denn im Endeffekt sagt die Initiative: In Hamburg ist es sehr einfach, eine Volksinitiative zu starten, deshalb starten wir in Hamburg eine Volksinitiative, wollen aber im Prinzip das ändern, was im Grundgesetz steht. Das ist schwierig. Das ist auch schwierig aus juristischer Sicht. Das muss man bei dieser Initiative ebenfalls berücksichtigen.
Ein letzter Punkt, das Thema Investitionen. Hier teile ich die Meinung – und das zeigen ausdrücklich die hohen Reste, die wir im investiven Bereich haben –, es sind Planungsprozesse. Es sind teilweise die Senatoren, die die Dinge nicht richtig umsetzen. Investitionsmittel sind sehr ausreichend vorhanden. Es sind sozusagen Spielräume für Investitionen da. Hier ist es an der Umsetzung. Die klappt bei Ihnen nicht. Das müssen wir ändern. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ja, ich finde, man kann nach einer Rede des Finanzsenators doch auf ein oder zwei inhaltliche Punkte noch eingehen. In dem
Dank an den Kollegen Quast sind wir uns parteiübergreifend einig.
Und zwar möchte ich einen Punkt ansprechen, den Sie, Herr Dressel, angesprochen haben, das ist das Thema Verschuldung öffentlicher Unternehmen. Darüber sind Sie so schlank hinweggegangen und haben gesagt, ja, da haben wir genug Spielräume, dort zu investieren, und dort werden auch Werte geschaffen. Und wenn man sich die Zahlen der letzten Jahre anguckt, dann muss man schon feststellen, dass im Bereich der öffentlichen Unternehmen und insgesamt im Bereich außerhalb des Kernhaushalts die Verschuldung deutlich angestiegen ist. Das sind nicht alles Unternehmen und Einrichtungen, die wirtschaftlich auf eigenen Füßen stehen, die wirtschaftlich leistungskräftig sind, sondern das sind in vielen Fällen auch Unternehmen, die mehr oder weniger schnell auf den Haushalt zurückfallen.
Zum Beispiel das Thema Hochbahn. Die haben Sie runtergefahren auf eine Eigenkapitalquote von 10 Prozent, seit 2014 sind die Schulden der Hochbahn von unter 400 Millionen auf fast 1 Milliarde Euro gestiegen. Das muss dann so ein Unternehmen auch verkraften. Es gibt andere Fälle, f & w fördern und wohnen et cetera, die mehr oder weniger direkt aus dem Haushalt finanziert werden und wo man nicht einfach sagen kann, prima, da nehmen wir dort Schulden auf.
Es gibt ein Beispiel, und das fand ich sehr interessant – die damalige Wissenschaftssenatorin sitzt auch noch auf der Senatsbank –, das ist das Thema UKE. Auch dort haben Sie in den letzten Jahren den Kurs gefahren, mehr Investitionen durch das UKE selbst zu finanzieren. Wir haben das hier, Frau Stapelfeldt, Sie werden sich erinnern bei dem Thema Neubau der Kinderklinik, auch sehr intensiv diskutiert, ob dadurch die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des UKE geschwächt wird. Und nun war Herr Schreiber Anfang des Jahres, das UKE, bei uns im Ausschuss Öffentliche Unternehmen. Und die haben genau dies bestätigt und gesagt, ja, das war nicht gut, wir können diese hohen Abschreibungen, die da auf uns zugekommen sind, gar nicht mehr finanzieren, und deshalb ist es inzwischen auch rückgängig gemacht worden.
Es lässt sich nicht beliebig steigern, dass wir öffentlichen Unternehmen hier Kredit aufbürden. Auch in Zeiten von Niedrigzinsen führt dies zu vielen Problemen. Das ist kein Allzweckmittel, meine Damen und Herren, lieber Herr Dressel.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die Neuregelung der Grundsteuer ist ein wichtiges Thema. Davon sind auch alle Haushalte in Hamburg, egal ob Mieter oder Eigentümer, betroffen. Auch die Musterrechnungen, die uns die Finanzbehörde vorgelegt hat, haben deutlich gezeigt, dass daraus vielen Haushalten deutliche Mehrbelastungen bei den Nebenkosten drohen. Das wollen wir verhindern, und deshalb wurde auch auf Druck von CDU/CSU hin auf Bundesebene die Möglichkeit der Länderöffnungsklausel in den Grundsteuerkompromiss eingebaut. Wir sagen deutlich, dass Hamburg davon Gebrauch machen muss. Es darf nicht zu Mehrbelastungen derjenigen kommen, die die Grundsteuer zahlen. Wir dürfen nicht die Kosten des Wohnens in Hamburg verteuern, und wir wollen auch kein Grundsteuermodell, das zu zusätzlicher Bürokratie in dieser Stadt führt. Deshalb kann man kurz sagen, dass das wertorientierte Modell, das von großen Teilen der SPD favorisiert wird und dem aktuelle Immobilienpreise von Olaf Scholz zugrunde gelegt werden, nicht gut für Hamburg ist. Wir müssen einen eigenen Weg gehen, wie ihn auch das niedersächsische Finanzministerium eingeschlagen hat.
Deshalb ist der Ansatz des FDP-Antrags goldrichtig. Wir sollten uns doch erst einmal auf das konzentrieren, was wirklich alle Hamburgerinnen und Hamburger betrifft. Deshalb ist es doch richtig, zu sagen: Wir wollen, dass erst ein vernünftiges Grundsteuermodell entwickelt wird und die Kapazitäten und die Ressourcen dafür und nicht für das Thema Grundsteuer C eingesetzt werden. Deshalb unterstützen wir diesen FDP-Antrag.
Zur Grundsteuer C: Herr Müller hat gerade schon gesagt, die Grundsteuer C sei Blödsinn. Nein, man muss doch wirklich sagen, dass die Grundsteuer C eine Scheinlösung ist. Da ist sehr, sehr viel Alibi dabei. Die Grundsteuer C schafft keine einzige zusätzliche Wohnung, und die Grundsteuer C trägt nichts dazu bei, dass Baukosten für neue Wohnungen in dieser Stadt geringer werden. Auch deshalb ist der Antrag der FDP durchaus günstig, weil er sagt: Lasst uns doch stattdessen auf das eingehen, was die Stadt direkt beeinflussen kann, zum Beispiel Baugenehmigungsverfahren, Bauantragsverfahren, die sich teilweise sehr lange hinziehen. Da kann die Stadt sehr viel mehr als mit der
Grundsteuer C tun, um baureifes Land zu bebauen.
Nicht zuletzt ist die Grundsteuer C auch juristisch nicht einfach. Ich denke, dass Herr Müller gleich noch darauf eingehen wird. Gerade die grüne Bundestagsfraktion hat zu den juristischen und verfassungsrechtlichen Problemen der Grundsteuer C ein paar Kleine Anfragen im Bundestag gestellt. Da will ich Ihnen nicht vorgreifen, Herr Müller. Aber auch das ist mit ein Grund, weshalb wir sehr skeptisch sind, dass die Grundsteuer C ein wirksames Instrument für diese Stadt ist. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Lassen Sie mich das noch einmal anders beginnen. Durch den Kompromiss auf Bundesebene haben wir die Möglichkeit bekommen, zwei Dinge in dieser Stadt selbst zu entscheiden und selbst zu regeln. Das eine ist die Möglichkeit der Öffnungsklausel für das Gesamtmodell der Grundsteuer, für die wir eine eigene Länderregelung machen können, wo es sicherlich Sinn macht, auch mit anderen Ländern zusammenzuarbeiten; theoretisch aber könnten wir auch ein komplett eigenes Ländergesetz machen. Das Zweite ist die Option – ebenfalls im Kompromiss in Berlin eingefügt –, dass Gemeinden auch eine Grundsteuer C nutzen können. Und ich wundere mich schon ein bisschen darüber, mit welchem Eifer nicht nur Sie hier in der Debatte, sondern auch die Finanzbehörde in der täglichen Arbeit der einen Option, die vielleicht wenige Stellen in dieser Stadt betreffen würde, nämlich der Grundsteuer C, hinterherlaufen und mit welchem Engagement Sie sagen, Sie machen da etwas, und wie wenig Engagement Sie an den Tag legen, um ein anderes Modell zu machen, von dem viele Hamburger Haushalte profitieren
könnten. Das ist an dieser Stelle doch keine ausgewogene Politik.
Es ist doch aufgeführt worden, dass Bauland da, wo Planrecht ist, natürlich auch bebaut werden soll. Da ist es, denke ich, in unser aller Interesse, dass man diese Flächen nutzt. Aber das ist in den wenigsten Fällen doch über eine Grundsteuer C, über eine Strafsteuer zu regeln. Das sind in vielen Fällen Genehmigungsverfahren. Es stellt sich auch die Frage, wie lange die Vergabeverfahren dauern, bis die Stadt Grundstücke vergibt. Das sind teilweise planrechtliche Geschichten, das sind teilweise Klagefälle oder Altlastenvorfälle. Da können Sie jetzt doch nicht die Grundsteuer C als Alibi anführen. Damit ist die Koalition nicht mehr verantwortlich, nur die bösen Immobilieneigentümer. Nein, auch das springt zu kurz. Wenn wir hier eine Debatte mit einem vernünftig unterlegten Antrag darüber führen – und es ist doch legitim, dass sie hier angemeldet wird –, dann sollten Sie das wenigstens berücksichtigen und auf solche Argumente eingehen.
Putzig fand ich Ihre Argumentation, Herr Müller: Die Grundsteuer C habe es schon einmal gegeben, sei aber alles andere als ein Erfolgsmodell gewesen, sei nach eineinhalb Jahren rückwirkend wieder aufgehoben worden, und es gebe sogar jetzt noch Aussagen des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages, dessen Mitarbeiter das im Zusammenhang dieser Debatte noch einmal herausgesucht hätten. Finanzschwache Bürger hätten ihre Grundstücke verkaufen müssen, während finanzstarke Bürger und Unternehmen profitiert hätten. Finanzstarke Bürger und Unternehmen profitieren, das ist die Position, die Herr Hackbusch und Herr Müller hier mit Vehemenz vertreten. Das finde ich sehr interessant.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Einführung von Mindestlohn war gut und richtig. Der Mindestlohn löst nicht alle Probleme, aber der Mindestlohn setzt eine klare Lohnuntergrenze, und er verhindert Lohndumping im Niedriglohnsektor. Das ist richtig, das ist sinnvoll.
Was allerdings nicht sinnvoll und nicht richtig ist: wenn wir hier jetzt zu einer politischen Lohnfindung kommen, wenn wir insbesondere im Vorfeld von Wahlen politische Löhne fordern und wenn der Mindestlohn komplett zum Spielball der Politik wird. Das konterkariert die gesetzlichen Regelungen zum Mindestlohn,
das schwächt die Tarifautonomie, und das führt auch dazu, dass es den Betroffenen eben nicht hilft, sondern eher verunsichert.
Es ist in der Tat so – Herr Rose, das haben Sie schon ausgeführt –, vor zwei Jahren haben die LINKEN sich hier für einen Mindestlohn von 12 Euro eingesetzt. In Berlin sozusagen als Regierungspartei machen Sie 12,50 Euro, und ohne das näher zu unterlegen, sagen Sie, Hamburg müsse 14 Euro …
Er hat gesagt, dass man aus der Opposition immer vieles fordern kann, aber ich glaube, an dieser Stelle ist es sehr unglaubwürdig, wie Sie sich hier entwickeln und verhalten.
Wer Vollzeit arbeitet, soll davon leben können, das ist für uns klar. Der Mindestlohn ist eine Reaktion darauf, dass wir gerade im Bereich der wenig Qualifizierten, der unteren Tarifgruppen keine starken Tarifparteien haben, keine große Möglichkeit haben, alles durch Tarifverträge regeln zu können. Aber der Mindestlohn bindet auch die Sozialpartner ein über die Mindestlohnkommission, die es ja gibt und die sich natürlich auch weiterentwickeln kann mit ihren nächsten Berichten. Ich glaube, es ist wichtig, dann auch die Arbeit der Mindestlohnkommission weiterzuführen und das nicht komplett durch die Politik zu übernehmen.
Wer komplett politische Löhne, politische Entscheidungen darüber haben will, der schwächt die Tarifautonomie auch an den Stellen, wo sie im Moment funktioniert. Denn es ist ja gut und richtig, dass Tariflöhne von den Tarifparteien regional nach Branchen, nach der wirtschaftlichen Situation und Leistungsfähigkeit, auch nach der Qualifikation und Ausbildung der Beschäftigten entsprechend differenziert geregelt werden. Das ist die große Stärke der Tarifautonomie, und wenn wir jetzt hier anfangen, jedes Jahr oder alle zwei Jahre je nach Konjunkturlage und Wahltermin politische Mindestlöhne zu beschließen und zu fordern, dann schwächt es die Tarifparteien und dann schwächt es die Tarifautonomie.
Sie mögen als LINKE immer gern alles staatlich regeln und alles zentral regeln wollen, aber ich glaube nicht, dass das ein guter Ansatz ist und dass das funktioniert.
Nun hat die SPD, weil sie gesagt hat, das sei ein schwieriges Thema, dazu müssen wir uns irgendwie verhalten, noch einmal einen Zusatzantrag vorgelegt. Meine Damen und Herren, dieser Zusatzantrag … Also erstens haben Sie das, was Sie bislang angekündigt und gefordert haben, noch nicht komplett umgesetzt, Herr Rose. Da müssen Sie noch liefern, was die letzten schwierigen Fälle betrifft bei den Tochtergesellschaften des UKE und der TEREG. Und zweitens: Ihr Zusatzantrag ist völlig unverbindlich. Mal ehrlich, das sind doch ein paar Worte, um sich über den Wahltermin zu mogeln.
Es ist schön dann, wenn das beide Seiten so sehen.
Sie schreiben dort hinein:
"die schrittweise Umsetzung des Hamburger Mindestlohns von 12 Euro"
Mit dieser Formulierung – schrittweise Umsetzung – geht Wolfgang Rose zu den Gewerkschaften und sagt: Wir haben beschlossen, das machen wir jetzt in großen Schritten. Und eine Reihe dahinter sitzt Joachim Seeler. Der geht dann zur Wirtschaft und sagt: Halblang, wir haben nur beschlossen schrittweise, das sind kleine Trippelschritte, das ist für euch verkraftbar. Meine Damen und Herren! Das ist so etwas von unverbindlich, was Sie hier vorlegen, das geht doch in dieser Form am Thema vorbei. Das ist nur, um sich über den Wahltermin zu mogeln.
Und dann wollen Sie alles über das Vergabegesetz regeln. Das ist ein interessanter Ansatz. Wir haben jetzt schon im Vergabegesetz – wir haben es ja regelmäßig angepasst – Tariftreue, wir haben eine Mindestlohnbindung darin. Aber wenn wir das Vergabegesetz nur zum Instrument der Sozialpolitik, der Umweltpolitik, der Beschäftigungspolitik machen, wird das irgendwann schwierig. Wir sollten einmal überlegen, dass das Vergabegesetz auch immer ein Instrument der Wirtschaftspolitik war – das fehlt bei Ihnen –, was die mittelstandsfreundliche Vergabe angeht. Es war auch ein Instrument, was wirtschaftliche Effizienz für den Haushalt angeht. Auch das fehlt bei Ihnen.
Deshalb sind wir bei diesem Ansatz durchaus etwas skeptisch. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die Situation am Wohnungsmarkt und die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum sind für viele Menschen in dieser Stadt zu Recht ein wichtiges Thema. Unser Kollege Jörg Hamann ist vorhin in der Aktuellen Stunde darauf eingegangen, welche Defizite es beim rot-grünen Senat in diesem Politikfeld gibt.
Deshalb werde ich mich jetzt auf den Antrag beschränken. Kurz und klar gesagt: Wir halten den Weg, den Sie hier aufzeigen, für wenig sinnvoll, Herr Ehlebracht. Sie schreiben "Subjekt- statt Objektförderung". Das mag auf den ersten Blick sehr technisch, sehr abstrakt klingen, aber es bedeutet doch konkret, dass Sie alle Mittel, die im Haushalt dieser Stadt für Wohnungsbauförderung vorgesehen sind – über 140 Millionen Euro im Jahr –, streichen und als Mietzuschüsse einsetzen wollen. Das ist eine Kehrtwende, die wir in dieser Radikalität für falsch und wenig sinnvoll halten.
Im Übrigen ist das, wie Frau Koeppen schon angeführt hat, kein Widerspruch, sondern es ist eine bewährte, eine gute Mischung. Es gibt Objektförderung über die Programme, die wir im Wohnungsbau haben, wobei man hier im Haus durchaus unterschiedlicher Meinung sein kann, welche Schwerpunkte diese Programme haben und was genau gefördert werden soll; wir haben das bei den vergangenen Haushaltsberatungen gesehen. Und es gibt die Subjektförderung, unter anderem mit dem Wohngeld. Und hier, das muss man auch einmal sagen, hat gerade die Große Koalition auf Bundesebene mit der Wohngeldreform, die jetzt beschlossen ist, für einkommensschwächere Haushalte einen Schritt in die richtige Richtung gemacht. Es gibt mehr Anspruchsberechtigte für Wohngeld, es gibt ab dem nächsten Jahr höhere Zahlungen im Wohngeldbereich. Es ist eine Dyna
misierung eingeführt worden, eine zusätzliche Mietstufe. Man kann sagen, das sei alles noch nicht ausreichend und man brauche mehr, aber es ist doch trotzdem ein Schritt in die richtige Richtung und zeigt, dass die Große Koalition in Berlin auf der Sachebene durchaus sinnvolle Sachen für die Menschen in dieser Stadt angeht.
Es ist die Minderheit, die bei dem Stichwort Große Koalition in den Reihen der SPD klatscht; darauf habe ich genau geachtet.
Aber das ist Ihr Thema, meine Damen und Herren.
Und das andere ist der wesentliche Schwachpunkt Ihres Antrags, auf den Sie in der Begründung gar nicht weiter darauf eingegangen sind: Sie legen einfach mal eine neue Messlatte und sagen, 10 Euro pro Quadratmeter. Das führen Sie mit Ihrem Antrag als neues Niveau ein, das für Sie am Hamburger Wohnungsmarkt relevant ist. Wir haben in der Aktuellen Stunde gehört, dass es viele Durchschnittsmieten gibt, die deutlich unterhalb von 10 Euro liegen. Wenn Sie jetzt alles bis zu dieser Schwelle von 10 Euro fördern wollen, muss man doch nicht besonders kreativ sein, um darauf zu kommen, dass das erst recht zu Mietsteigerungen führt, dass das eine gewisse Preistreiberei in Gang setzt. Und das führt dann zu Mietsteigerungen, von denen weder der Haushalt noch die Mieter etwas haben. Das ist doch auch nicht durchdacht.
Deshalb, meine Damen und Herren, werden wir diesen Antrag nicht unterstützen. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Erst einmal ist es doch gut, dass die Grundsteuerreform letzte Woche im Bundestag eine weitere Hürde genommen hat, und es ist vor allen Dingen deshalb gut, weil es auch die Möglichkeit eröffnet, dem Modell von Olaf Scholz, das eine Grundsteuer auf Basis aktueller Verkehrswerte vorsieht, ein eigenes Modell, ein freundlicheres Modell aus Ländersicht entgegenzustellen. Diese Möglichkeit haben wir, das ist doch ein guter Schritt der Entwicklung der letzten Wochen bei der Grundsteuer.
Aber im Laufe der Debatte dieses Themas Grundsteuer ist doch eines immer klargeworden: Sie sowieso, Herr Hackbusch und Ihre Freunde,
aber auch große Teile von SPD und GRÜNEN träumen davon, aus der Grundsteuer eine Vermögensteuer auf Wohnimmobilien zu machen. Das ist in der Debatte sehr deutlich geworden, die wir hatten. Wenn man sich das anguckt, war der Hamburger Senat sozusagen als SPD-Senat relativ isoliert im Kreis der SPD-regierten Bundesländer und hat mit den vernünftig regierten Bundesländern gemeinsam abgestimmt in den Beratungen des Bundesrates.
Und genauso ist es doch auch bei diesem Thema Umlagefähigkeit. Sie haben zu Recht darauf hingewiesen, es gibt Positionspapiere der SPD-Bundestagsfraktion, worin sich genau das gleiche Thema findet, wo es heißt, all das oder große Teile müssen irgendwie jetzt vom Vermieter getragen werden. Es vergeht kaum eine Woche, wo ein führender Bundespolitiker der SPD diese Forderung erwähnt. Aber das macht es doch nicht besser, und es zeigt doch, dass diese Möglichkeit, die wir in Hamburg haben, die wir auch mit erkämpft haben mit dieser Öffnungsklausel für eine eigene Länderregelung, in vielen Köpfen gar nicht angekommen ist.
Wenn man sich Ihren Antrag durchliest, Herr Hackbusch, der geht schon von zwei falschen Prämissen aus. Die erste Prämisse, die grundlegend falsch ist: Sie fordern uns ernsthaft auf, eine Bundesratsinitiative des Berliner Senats zu unterstützen. Also wir haben hier doch schon häufig diskutiert, dass alle Ansätze, die der Berliner Senat und Ihre Wohnungsbausenatorin im Speziellen im Bereich der Baupolitik verfolgen, nicht unbedingt langfristig den Wohnungsmarkt in der Großstadt fördern. Das ist doch schon einmal ein falscher Ansatz.
Und der zweite Ansatz ist, Sie unterstellen, das Grundsteueraufkommen werde sprunghaft steigen.
Das ist, glaube ich, Ihre Weltvorstellung, wo Sie immer von Steuererhöhungen reden, um dann stets neue staatliche Ausgaben finanzieren zu können. Aber das ist auch nicht das, was die große Mehrheit dieses Hauses beschlossen hat. Wir haben hier mehrfach und sehr parteiübergreifend festgelegt, wir wollen eine aufkommensneutrale Grundsteuerreform und keine, bei der das Grundsteueraufkommen signifikant steigt und durch die Decke geht. Aber das ist genau das, was Sie im Vortext Ihres Antrags noch hineinschreiben.
Und dann erzählen Sie uns noch etwas vom Kampf der Mieter gegen die Vermieter. Das muss man sich auch einmal für die Stadt auf der Zunge zergehen lassen. Wer ist denn der größte Vermieter in dieser Stadt? Das ist die Stadt selbst mit SAGA GWG. Wer ist der zweitgrößte Vermieter in der Stadt, mit Abstand? Das sind die Wohnungsbaugenossenschaften, ungefähr ein gleiches Volumen, 130 000 Wohneinheiten. Und deshalb ist es doch völlig zutreffend, genau auch auf die Genossenschaften und auf die Problematik in dieser Debatte hinzuweisen.
Ich habe mir das einmal durchgerechnet, Frau Sudmann. Rechnen wir einmal mit 150 bis 200 Euro Grundsteuer pro Wohnung und nehmen das mal 130 000 Wohneinheiten – Herr Hackbusch hat bestimmt einen Taschenrechner im Handy, dann kann er das auch mitverfolgen –, dann kommen Sie auf einen Betrag von 20 bis 25 Millionen Euro. Das ist Ihre Strafsteuer für die Wohnungsbaugenossenschaften, die nicht gewinnmaximierend hier in dieser Stadt unterwegs sind,
wo das Geld dann fehlt für Instandhaltung, für Sanierung, für die Pflege der Quartiere. Herr Hackbusch, das können Sie den Menschen in dieser Stadt nicht erklären, das ist schlichtweg unvernünftig.
Und was das Thema Grundsteuer angeht, auch noch einen Satz zur allgemeinen Entwicklung und zu der Entscheidung, die jetzt ansteht. Wir haben letzte Woche im Bundestag einen weiteren Schritt gemacht, jetzt kommt die Entscheidung im Bundesrat. Der Senator hat dann gesagt, nein, wir machen jetzt gar nichts vor der Wahl, da wollen wir uns gar nicht festlegen.
Nein, ich glaube, es ist auch wichtig, dass man da weiter klar ist, dass man weiter sehr deutlich Position bezieht, und das heißt dann auch, man muss die Möglichkeit einer Länderregelung ernsthaft vor
bereiten, und man muss sehr, sehr deutlich sagen, das Bundesmodell, was an Immobilienwerten, die sehr hoch sind, orientiert ist, ist nicht sinnvoll für Hamburg. Das müssen Sie auch Olaf Scholz klar sagen in den nächsten Monaten.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine Damen und Herren! Ehrenamtliches Engagement ist wichtig, es hat eine hohe Bedeutung. Ich glaube, es ist auch sehr wichtig für den Zusammenhalt der Gesellschaft in vielen Bereichen, ob im Sport, im sozialen Bereich, in der Bildung, Umwelt, Kultur. In allen Bereichen leisten sehr viele Bürger ehrenamtliche Arbeit und machen etwas Tolles für die Gesellschaft. Das verdient Anerkennung und Unterstützung.
Die Finanzministerkonferenz hat schon auf den Weg gebracht, dass an vielen Stellen Freibeträge im steuerlichen Bereich angepasst und Übungsleiterpauschalen angehoben werden. Das ist gut und richtig, das unterstützen wir. Das war meines Wissens auch sehr weitgehend einvernehmlich in der Finanzministerkonferenz. Es gab 2013 ein größeres Gesetzespaket zur Stärkung des Ehrenamtes, und es ist durchaus Zeit, so etwas auch jetzt wieder anzustreben.
Es ist natürlich auch möglich, das eine oder andere in Hamburg zu machen. Es ist für eine Regierungsfraktion vielleicht leichter zu sagen: Oh, wir haben da eine Idee, das machen wir auf Bundesebene. Aber – ich habe vorhin noch einmal geguckt – gerade unsere Fraktion und auch Franziska Rath hatten zuletzt sehr, sehr viele Anträge eingebracht, auch den Haushalt betreffende Anträge, wie man als Stadt mit kleinen Maßnahmen das Ehrenamt
fördern kann, Freiwilligenarbeit unterstützen kann, und das sollten wir nicht aus dem Blick verlieren.
Herr Schreiber hat so viele Punkte gesagt, dass man in zwei Minuten nicht darauf eingehen kann. Sie haben alles ein bisschen kompliziert und detailliert gesagt. Deshalb schlagen wir vor, den Antrag an den Haushaltsausschuss zu überweisen. Gerade zum ersten Punkt, den Sie mit dem Katalog Gemeinnützigkeit angesprochen haben, sagen Sie, der Senat solle sich für eine Änderung einsetzen. Im Antrag steht aber gar nicht, wofür und in welche Richtung. Insofern ist es, glaube ich, sinnvoll, dass man das vorher einmal im Ausschuss behandelt. – Vielen Dank. Die zwei Minuten sind um.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Vor genau einem Jahr hat das
Bundesverfassungsgericht, nicht unerwartet und in klaren Worten, die bisherige Regelung zur Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt. Insofern ist es, glaube ich, gerade auch heute ein guter Zeitpunkt, eine Bestandsaufnahme zu machen, wo wir stehen, was erreicht und was noch zu tun ist.
Die Grundsteuer hat sehr große Auswirkungen auf alle Hamburger Haushalte, auf die Kosten für das Wohnen genauso wie für Mieter und Eigentümer von Gewerbeobjekten. Insofern ist es wichtig, dass wir uns damit beschäftigen. Wenn man sich die Entwicklung seit dem Bundesverfassungsgerichtsurteil anschaut, muss man klar sagen, es ist nicht unbedingt eine Entwicklung, die wir uns in Hamburg in dieser Form so gewünscht haben.
Da sind zum einen die Eckpunkte, die in Berlin vereinbart worden sind für ein wertorientiertes Modell. Elemente wie ein Metropolenabschlag, die vorher einmal in der Diskussion waren, sind zwischendurch wieder herausgefallen. Es gibt große Unsicherheiten, Unklarheiten, was es bedeutet. Der Bundesfinanzminister hat gestern seinen Gesetzentwurf den Kabinettskollegen übersandt. Unser Finanzsenator äußert sich immer etwas skeptisch dazu und sagt, da sei noch viel offen, da sei noch viel zu klären. Wenn Sie dann Briefe schreiben an den Bundesfinanzminister, Herr Dressel, dann zeigt es doch auch, hier ist viel Ungewissheit, und die darf nicht auf dem Rücken der Eigentümer und Mieter in Hamburg ausgetragen werden.
Herr Tschentscher, Sie haben sehr frühzeitig und zu Recht auf das Problem hingewiesen, was passiert, wenn man aktuelle Bodenpreise bei der Grunderwerbssteuer einbezieht. Vor genau einem Jahr, auch als Reaktion auf das Verfassungsgerichtsurteil, haben Sie noch gesagt, das Wohnen in einer Stadt wie Hamburg müsse für alle bezahlbar bleiben, die Grundsteuer werde zu einem großen Teil von den Mieterinnen und Mietern bezahlt und dürfe nicht weiter von hohen und mitunter spekulativen Marktpreisen für Immobilien abhängen. Da haben sie recht. Es ist durchaus anzuerkennen, dass Sie es waren, der frühzeitig das Flächenmodell auch bundesweit in die Diskussion gebracht hat. Da haben Sie durchaus ein Verdienst, und für dieses Modell hatten und haben Sie eine große Rückendeckung in dieser Stadt und eine große Rückendeckung in diesem Haus.
Aber auf Bundesebene hat sich ein anderes Modell durchgesetzt.
Ja, es ist bezeichnend, ich lobe einmal den Bürgermeister und die SPD-Fraktion klatscht nicht, aber das kann sich im Laufe der Rede noch ändern.
Auf Bundesebene hat sich, auch das wissen Sie, ein anderes Modell durchgesetzt, das wertabhängige Modell, nicht nur, aber auch wegen Olaf Scholz, weil sich der frühere Bürgermeister sehr stark dafür eingesetzt hat. Das Modell enthält sicherlich einige Vereinfachungen, trotzdem ist das Modell an vielen Stellen nachteilig und schwierig für den Einsatz in der wachsenden Großstadt Hamburg. Mit dem Modellwechsel gab es dann durchaus auch einen Schwenk in Ihren Aussagen und Ausführungen, Herr Bürgermeister.
Da muss man schon sagen, erst waren Sie für das Flächenmodell, nun ist es so, dass Sie das ScholzModell doch nicht so schlecht finden. Ich sage einmal ein bisschen zurückhaltend und wohlwollend kommentierend, da stellt sich schon die Frage, wem jetzt die Loyalität gehört, der Stadt und den Interessen der Stadt oder dem früheren Bürgermeister und Parteifreund Olaf Scholz. Das kann man da nicht immer so klar erkennen.
Dann sagen Sie noch, niemand müsse mehr als das Doppelte der Grundsteuer bezahlen.
Also zum einen kann Ihr Finanzsenator das nicht bestätigen, der hat sich im Haushaltsausschuss nicht zu dieser Aussage hinreißen lassen. Zum anderen fragt man sich doch, was denn das jetzt für ein Maßstab ist. Eine Verdoppelung der Steuer ist okay, aber alles andere nicht. Das ist relativ schwierig, das müssen Sie uns hier erklären, Herr Tschentscher.
Man muss doch zwei Sachen sehr klar zum jetzigen Zeitpunkt feststellen, a) das reine Flächenmodell wird auf Bundesebene wahrscheinlich nicht durchsetzbar sein im Moment und b) es wird sehr, sehr schwierig sein, wenn nicht sogar unmöglich, den Einsatz der Bodenwerte vollständig zu kompensieren. Rechtssicherheit durch Vereinfachungen oder durch einen Hamburger Hebesatz, das ist relativ schwierig.
Vor dieser Ausgangslage bietet sich doch genau das an, was auch die letzten Wochen und Monate in Berlin schon diskutiert wurde, auch mit Olaf Scholz, nämlich das Thema Öffnungsklausel, dass man sagt, es wird den Ländern mehr Möglichkeit gegeben als nur der Hebesatz, also für uns als
Stadtstaat. Es werden mehr Möglichkeiten der Gestaltung gegeben, dass wir selbst in eigener Verantwortung und in regionalem Interesse die Grunderwerbssteuer gestalten können. Das sollten wir doch gemeinsam hier in der Verantwortung für die Stadt tun, damit diese wichtige kommunale Einnahmequelle erhalten bleibt. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich glaube, es war richtig, dieses aktuelle Thema hier anzumelden. Zum einen brennt es vielen Menschen in dieser Stadt unter den Nägeln und zum Zweiten sind sehr unterschiedliche Auffassungen zum Ausdruck gekommen, was mit dieser Steuer erreicht werden soll. Ich fand einige Reaktionen auf unsere Debattenanmeldung und unseren Zusatzantrag sehr bezeichnend. Die einen sagen, es sei viel zu früh, darüber zu reden, die anderen sagen, es sei viel zu spät. Manchmal heißt es, nun kämen keine Vorschläge. Jetzt kommt ein Vorschlag, der sogar schon in Berlin diskutiert wird. Das ist Ihnen auch wieder nicht recht. Das ist doch keine angemessene Reaktion, wie man mit diesem Thema umgeht.
Und dem Finanzsenator fällt nichts anderes ein, als sich bei uns darüber zu beschweren, dass andere Landesregierungen nicht den Job des rot-grünen Senats machen, sondern ihre eigenen Interessen in Berlin verhandeln. Das ist doch auch etwas schräg.
Ich möchte noch auf zwei Punkte eingehen, die Sie, Herr Senator, gesagt haben. Das eine mit den Bodenwerten, das ist interessant. Seit die Bodenrichtwerte in diesem Eckpunktepapier auftauchen, sieht man Sie immer mit dieser DIN-A3-Karte, mit
der Sie vorzeigen, was es für Bodenwerte sind. Aber das ist doch genau das, was Dr. Tschentscher schon vor zwei Jahren erzählt hat. Wir haben stark gestiegene Bodenwerte in der Stadt, wir haben regional sehr unterschiedliche Bodenwerte von 100 Euro bis über 4 000 Euro den Quadratmeter. Das kann man nicht glätten, das kann man nicht abmildern, das kann in diesem Modell nicht funktionieren. Das sollten Sie doch erkennen.
Dann finde ich interessant, dass Sie heute mit einem Vorschlag um die Ecke kommen und uns erzählen, Sie wollten die Bodenrichtwerte herausoperieren. Ihren Länderkollegen schreiben Sie einen Brief und sagen, lasst uns das einmal abmildern, nehmen wir einen Siebenjahresdurchschnitt. Was heißt denn der Siebenjahresdurchschnitt? Der Siebenjahresdurchschnitt heißt doch, eine deutliche Steuererhöhung zu beschließen, die in sieben Jahren in Kraft tritt und bis dahin etappenweise angehoben wird. Da verkaufen Sie die Leute doch für dumm, wenn Sie jetzt sagen, Sie nähmen einen Siebenjahresdurchschnitt.
Sie haben es noch nicht verstanden? Okay, Herr Müller, dann müssen Sie sich das noch einmal erklären lassen.
Öffnungsklausel, das finde ich auch interessant, Öffnungsklausel. Wenn wir gemeinsam das Ziel haben, dass das Wohnen bezahlbar bleiben soll, dass wir keine signifikanten Mehrbelastungen für Mieter und Eigentümer in Hamburg haben wollen, dann müssen wir uns doch an diesem Ziel orientieren und gucken, wie wir das umsetzen können. Dann müssen wir doch an einem gewissen Punkt erkennen, dass wir in Berlin nicht weiterkommen, und dann den Ball aufgreifen, der in Berlin mit der Öffnungsklausel schon gespielt wird.
Zum Thema Steuerwettbewerb: Wir haben schon jetzt einen Steuerwettbewerb über Hebesätze. Grunderwerbsteuer haben Sie angesprochen und sich dafür gerühmt, Sie hätten nur 4,5 Prozent, andere Bundesländer hätten 6,5 Prozent. Da wird doch auch eine Eigenständigkeit der Länderkompetenz genutzt. Und im Übrigen, bei der Grundsteuer C freuen Sie sich, dass es eine Öffnungsklausel geben soll. Da begrüßen Sie eine Öffnungsklausel. Ich fühle mich bestätigt in der Annahme, dass das ein sinnvolles Instrument für diese Stadt und für diese Situation ist. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine Damen und Herren! Ein wichtiges Thema, dazu werde ich auch in einer Minute kurz etwas sagen. Und ich glaube, man muss eines sagen: Die Eckpunkte, mit denen Sie, Herr Senator, nach Hamburg zurückgekommen sind, sind nicht die Eckpunkte, die wir alle uns für die Reform der Grundsteuer in Hamburg gewünscht haben.
Es ist ein wertabhängiges Modell herausgekommen mit gewissen Pauschalierungen und Vereinfachungen, aber dem Grunde nach ein Modell, das sich am Grundstückswert orientiert, ein komplexes Modell wird vereinfacht, genau das Gegenteil dessen, was der Senator vorher angekündigt hat. Und aus diesem Thema Grundstückswert kommt doch die große Sorge, dass das in vielen Bereichen in dieser Stadt zu massiven Mehrbelastungen und Steuererhöhungen führt, und wir sind doch bei Weitem noch nicht am Ziel, jetzt einen fertigen Ge
setzentwurf zu haben. Deshalb wirklich die dringende Aufforderung an Sie, Herr Bürgermeister, Herr Finanzsenator, hier entsprechend Ihren Einfluss mit Nachdruck geltend zu machen und sich auf dem weiteren Weg der Gestaltung dieses Modells
für die Interessen der Hamburgerinnen und Hamburger einzusetzen. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Bürgermeister, wenn man Sie so reden hört, bekommt man den Eindruck: Hamburg ist bundesweit so weit vorn, alle anderen Bundesländer sehen nur noch unser Rücklicht.
Schön, dass Sie das an dieser Stelle auch noch selbstgefällig unterstützen.
In der zweiten Runde hat man die Chance und die Muße, das eine oder andere Thema noch ein bisschen zu vertiefen und an der einen oder anderen Stelle auch den Faktencheck zu machen. Ich habe mir heute noch einmal das Wirtschaftswachstum der Bundesländer angeguckt, das reale Wirtschaftswachstum der Bundesländer von 2011 bis 2017. Egal, wie herum ich den Zettel halte, Hamburg ist immer ungefähr in der Mitte. 9,5 Prozent Anstieg, knapp vor Thüringen und Bremen – die sind bei 9,4 Prozent –, aber weit hinter anderen Bundesländern, hinter dem angesprochenen Bayern
und auch hinter unseren Nachbarbundesländern Niedersachsen und Schleswig-Holstein. Das sollte doch Anlass sein, hier auch einmal eine kritische Analyse zu machen und nicht nur selbstgefällig zu sagen: Wir sind die Größten und wir können alles am besten. Nein, meine Damen und Herren, so ist die Lage nicht.
Und wenn man den Faktencheck etwas weiter macht … Sie haben unheimlich viel von Investitionen gesprochen, gerade Herr Kienscherf, Herr Tjarks. Investitionen hier, Investitionen da. Ich habe schon einmal gesagt, wir messen Sie da nicht an Ihren Ankündigungen – die gibt es zuhauf –, sondern wir messen Sie an Ihren Ergebnissen. Und da empfiehlt sich zum Beispiel ein Blick in die Analyse des Rechnungshofs, der ja sehr deutlich hervorgehoben hat, 2017 ist das Investitionsniveau gesunken. In der Bilanz der Stadt ist das Anlagevermögen, das Infrastrukturvermögen, wo alles drin ist, Brücken, Parks, auch die Grünflächen, von denen Sie gesprochen haben, bis 2017 jedes Jahr gesunken. Von 2014 bis 2017: Vermögen minus 5 Prozent. Wir haben viele Mittel für Investitionen in den Bezirken, die nicht abfließen, weil Sie nicht die Voraussetzungen dafür schaffen. Wir haben im Wohnungsbaubereich sehr viele Reste aus Vorjahren für Möglichkeiten, über die IFB Wohnungsbau zu fördern. Frau Senatorin Stapelfeldt hat sich ja immer gleich fast vorauseilend im Ausschuss entschuldigt, dass da Geld liegen geblieben ist. Dann sorgen Sie doch dafür, dass die Mittel und die Ermächtigungen, die wir hier geschaffen haben, auch eingesetzt werden. Nicht immer nur ankündigen, Sie müssen auch liefern bei den Investitionen.
Und zum Thema Investitionen gehört dann auch Ihr Lieblingsprojekt Mieter-Vermieter-Modell. Wir haben inzwischen keine Sitzung im Haushaltsausschuss mehr, wo wir nicht eine Drucksache zum Mieter-Vermieter-Modell haben. Alle zeichnen sich dadurch aus, dass die Behörden das Modell in der
Regel selbst nicht verstanden haben, dass sie keine Wirtschaftlichkeitsberechnung gemacht haben und dass sie ein unheimliches Vertragschaos haben. Ja, Herr Kienscherf, da gucken Sie. Aber in dem einen Fall werden die Mietverträge zwei Jahre nach Errichtung des Neubaus unterschrieben, in dem anderen Fall werden sie unterschrieben, bevor die Bürgerschaft dem Vorhaben überhaupt zugestimmt hat. Meine Damen und Herren, beides ist haushaltsrechtlich doch mehr als grenzwertig. Dieses Chaos müssen Sie endlich in den Griff bekommen.
Und dann, Herr Tschentscher, haben Sie wieder von den Milliardenüberschüssen erzählt, die die Stadt in den letzten Jahren erzielt habe. Da fragt man sich doch: Wo sind die denn geblieben? Wir müssten sie ja am ehesten in der Tilgung finden. Und was haben Sie getilgt? Von 23 Milliarden Euro auf 22,4 Milliarden – über mehrere Jahre. Also wo sind denn Ihre Überschüsse geblieben, wenn das echtes Geld gewesen ist? Das müssen Sie uns dann hier auch konkret sagen.
Sie haben mehr profitiert von Zinsersparnissen – 1,5 Milliarden Euro seit 2011 –, als Sie insgesamt überhaupt getilgt haben. Deshalb fordern wir auch in einem unserer Haushaltsanträge ganz klar: Zinsersparnisse, die es nicht ewig geben wird, müssen eingesetzt werden, damit die Stadt auch für zukünftige Zinserhöhungen wieder gewappnet ist.
Bei diesem Thema vielleicht auch ein Satz zur Konjunkturposition. Gerade die Freunde der GRÜNEN – das sage ich bewusst, bevor Herr Müller kommt – verstehen das immer nicht so ganz. Sie sagen, die Konjunkturposition steige bis auf 4 Milliarden Euro, und tun dann immer so, als würden da 4 Milliarden Euro auf einem Sparbuch liegen.
Nein, es ist eine rechnerische Größe, und es zeigt doch gerade: In Zeiten hoher und guter Einnahmen sollen wir nicht alles ausgeben. Und genau deshalb gibt es die Konjunkturposition, damit wir, wenn die Steuereinnahmen wegbrechen – und es kann durchaus sein, dass das passiert, die letzte Steuerschätzung war schon nicht mehr so gut –, dann in unserer Ergebnisrechnung einen gewissen Puffer haben oder auch eine Kreditermächtigung dafür. Nichts anderes ist das.
Insofern: Gucken Sie auf die harten Fakten. Getilgt wurde etwas im Kernhaushalt, von 23 Milliarden auf 22,4 Milliarden Euro. Das relativiert aber viele Milliardenbeträge, die Sie hier in den Raum werfen, komplett.
Lassen Sie uns auch, Herr Tschentscher hat es zumindest am Rand angesprochen, immer einen Blick auf den Konzern haben. Der Haushalt, den wir hier beschließen, deckt nicht alles ab; wir wissen, der Konzern ist viel größer. Im Konzern haben wir inzwischen Schulden von über 40 Milliarden Euro und ein negatives Eigenkapital von 26 Milliarden Euro, weil wir – und an diesem Kurs sollten wir festhalten – anders als andere Bundesländer auch unsere Pensionsverpflichtungen realistisch abbilden. Das gehört sich für eine Kaufmannsstadt; das sollten wir auch beibehalten.
Wenn man sich die Schulden im Konzern anschaut und die Frage, wie Sie denn die Sachen so investieren, wird man schon stutzig. Dann kann man nur auf die These kommen: Da wird auch etwas verlagert. Die Hochbahn hat seit Ende 2014, also in der Zeit des rot-grünen Senats, die Schulden gesteigert von 370 Millionen Euro auf 650 Millionen Euro, Tendenz steigend. HPA: von 200 Millionen Euro auf 320 Millionen Euro, Tendenz steigend. UKE: von 60 Millionen Euro auf 160 Millionen Euro, Tendenz steigend. Fördern und wohnen: von 10 Millionen Euro auf 180 Millionen Euro, Tendenz steigend. Und das sind alles Betriebe der Stadt, die sich nicht wirtschaftlich selbst rechnen, sondern für die wir als Stadt auch immer Vorsorge über den Haushalt leisten müssen. Und deshalb, meine Damen und Herren, sagen wir – wir haben es in unserem Antrag angesprochen, die Kollegen von der FDP sprechen es an –: Man muss die Schuldenbremse doch weiter denken. Man muss doch auch diese Aktivitäten außerhalb des Haushalts einbeziehen. Das ist eine wichtige Idee, ein wichtiger Vorstoß, der hier im Rahmen der Haushaltsberatungen auf den Tisch gelegt wurde. Lassen Sie uns darüber ernsthaft reden.
Wenn wir über die öffentlichen Unternehmen und Beteiligungen reden, müssen wir im Übrigen auch zur Kenntnis nehmen, nicht nur der Rechnungshof hat das vor zwei Jahren schon sehr deutlich gesagt – Sie hatten zwei Jahre Zeit –, jetzt gibt es ein Gutachten, das das Gleiche sagt: Es gibt vieles zu tun im Beteiligungsmanagement der Stadt. Viele zentrale Vorgaben werden nicht eingehalten. Hier gibt es viele Schwachstellen, was die Steuerung der öffentlichen Unternehmen angeht, und bei den Risiken, die damit verbunden sind, sollten wir hier nicht länger zuschauen. Es reicht nicht, nur ein Projekt für die nächsten drei Jahre einzusetzen, Herr Finanzsenator, nein, hier muss auch sofort gehandelt werden. Defizite, die wir jetzt erkannt haben, sind abzustellen.
Lassen Sie mich noch ein Stichwort nennen zum Thema Vorsorge. Das spielt bei Ihnen nicht so häufig eine Rolle; vielleicht an der einen oder anderen Stelle schon. Wir haben in den letzten Jah
ren Vorsorge im Haushalt immer mit einem Vorsichtsabschlag gemacht, dass wir gleich bei den Einnahmen oben von den Steuereinnahmen etwas abgezogen haben und dann weitergerechnet.
Das haben Sie abgeschafft, obwohl Herr Dressel bei seinem Amtsantritt vollmundig angekündigt hatte, es werde weiterhin einen Vorsichtsabschlag geben.
Was haben Sie stattdessen gemacht? Sie haben eine neue Position geschaffen, "Globale Mehrkosten", 150 Millionen Euro. Was ist denn das, bitte schön? Das ist doch ein Blankoscheck, den die Bürgerschaft erteilen soll: 150 Millionen Euro Risikovorsorge, die Sie in allen Politikbereichen einsetzen können, ohne spätere Befassung des Parlaments. Und Konjunkturrisiken können alles Mögliche sein, insbesondere auch steigende Gehälter, steigende Handwerkerrechnungen in allen Bereichen. Das ist doch keine Art, Vorsorge zu betreiben, meine Damen und Herren. Das ist das Gegenteil von Vorsorge, weil es aus Sicht des Parlaments ein Blankoscheck ist.
Wenn man sich die globalen Mehrkosten insgesamt anschaut, also Mehrkosten, die wir einfach so beschließen, die überall in zentralen Programmen beliebig eingesetzt werden können, dann waren das im Doppelhaushalt 2015/2016, als die Koalition an den Start ging, 1,5 Prozent des gesamten Haushalts. Jetzt steigt es auf 3,6 Prozent im Jahr 2020. Meine Damen und Herren, hier wird das Budgetrecht des Parlaments wirklich arg strapaziert. Wenn ich hier einen Megatrend erkenne, Herr Tschentscher, dann ist es der Megatrend Intransparenz und Budgetrecht des Parlaments und Kleinhalten des Haushaltsausschusses.
Das zeigt exemplarisch: Es gibt viele Schwachstellen in diesem Haushaltsplan. Der Haushaltsplan muss an vielen Stellen verbessert werden, muss an vielen Stellen konkretisiert werden. Lassen Sie uns hierfür in den nächsten zwei Tagen die richtigen Entscheidungen treffen, meine Damen und Herren.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich glaube, in einem Punkt sind wir uns weitestgehend einig: Es gibt einen großen Sanierungsbedarf bei den Kulturimmobilien in der Stadt, der ist an vielen Stellen durchaus dringend und zeitkritisch, und es ist sinnvoll, das anzugehen. Aber egal, wie man es angeht und mit welchem Finanzierungsmodell man es angeht, eines ist doch immer vorausgesetzt, der Senat muss das Modell sauber vorbereiten, er muss es sorgfältig vorbereiten, er muss der Bürgerschaft eine angemessene Drucksache zur Beratung und Entscheidung vorlegen und er muss vor allen Dingen das Parlament angemessen informieren. Das ist hier am Anfang definitiv nicht erfolgt. Herr Brosda und Herr Dressel, die diese Drucksache zu verantworten haben: Ich habe selten eine so miserable Ausgangsdrucksache gesehen, die Sie zu diesem Thema ins Parlament eingebracht haben.
Es sind nicht nur kleine Formel- oder Tippfehler, die da korrigiert werden mussten, sondern das sind schon sehr gravierende Fehler, die darauf hindeuten, dass das wirklich mit Unwissenheit, mit der heißen Nadel gestrickt wurde; das geht schon eher in den Bereich der groben Fahrlässigkeit. Es ist auch schon bezeichnend, dass der Zusatzantrag der Regierungskoalition zur Fehlerkorrektur Ihrer Drucksache, über den Herr Quast sehr charmant hinweggegangen ist, ja fast einen größeren Umfang hat als die Ausgangsdrucksache, lieber Senat. Das ist ein Verfahren, wie wir es uns nicht wünschen.
Es sind einige wirklich gravierende Sachen. Das Planetarium ist durchaus erwähnenswert, denn wir beschließen doch mit dieser Drucksache formal nicht die Sanierung, sondern wir beschließen die Übertragung von Immobilien, die Kreditaufnahmeermächtigung bei Sprinkenhof, und wir beschließen den Verkauf des Planetariums von der Stadt, aus dem städtischen Anlagevermögen, an eine privatrechtliche GmbH, an die Sprinkenhof. Das kann man also hier durchaus erwähnen, und es ist auch bezeichnend bei der Frage Verkauf Planetarium.
Die erste Antwort der Kulturbehörde im Ausschuss war im Brustton der Überzeugung, da falle gar keine Grunderwerbssteuer an, das sei steuerlich vorteilhaft. Die erste Antwort von Sprinkenhof zum gleichen Vorgang war, natürlich falle da Grunderwerbssteuer an. Das ist zum Beispiel ein Punkt, der nicht vertrauenerweckend ist, wenn wir so eine Drucksache beraten, Herr Brosda.
Bei der Verpflichtungsermächtigung, also dem Punkt, in dem es um die Belastung der langfristigen Verträge geht, die abgeschlossen werden für künftige Haushalte – Ihre Drucksache –, geht es um 94 Millionen Euro. Dann fragen wir im Ausschuss nach, dann schaut sich das anschließend die Finanzbehörde noch einmal an: Nein, es geht nicht um 94 Millionen Euro, wir brauchen eine Verpflichtungsermächtigung über 417 Millionen Euro. Das ist ein himmelweiter Unterschied und es zeigt doch sehr, hier wurde mit der heißen Nadel gearbeitet, hier wurde diese Drucksache wirklich nicht angemessen und sorgfältig zur Entscheidung vorbereitet, abgesehen davon, dass Sie dann auch noch Museen mit aufgeführt haben, bei denen an sich relativ klar war – im Übrigen auch vielen Menschen in der Finanzbehörde und in der Kulturbehörde –, dass man die aufgrund der vertraglichen Konstruktion gar nicht übertragen kann. Herr Seeler nickt, schmunzelt und weiß, worum es geht. Das ist doch auch sehr überflüssig gewesen.
Ich möchte noch etwas dazu sagen. Das eine ist, dass wir hier eine Drucksache von, diplomatisch formuliert, unterdurchschnittlicher Qualität hatten. Das andere ist, dass die kombiniert war mit einem enormen Zeitdruck, der insbesondere vonseiten der Kulturbehörde und vonseiten der SPD-Abgeordneten hier aufgebaut wurde. Ich finde es dann wirklich nicht angemessen, wenn aufseiten der Behörden durchaus die Kenntnis vorhanden ist, dass in den Drucksachen Fehler enthalten sein können, gleichzeitig einen großen Zeitdruck aufzubauen und das Parlament zu drängen, diese Drucksache doch sehr schnell vor der Sommerpause durchzuwinken. Es ist sehr gut, dass wir das nicht getan haben und dass wir sauber aufgearbeitet haben, was dort steht, was korrigiert werden muss, und dass wir nun auch Klarheit haben, welche Museen überhaupt zum Anlagevermögen der Kulturbehörde gehören und welche nicht. Es ist, glaube ich, sehr gut, dass wir uns diese Zeit genommen haben für eine angemessene parlamentarische Beratung zu diesem wichtigen Thema.
Wir sind insgesamt, was das Mieter-Vermieter-Modell angeht, nicht überzeugt, dass dieser Senatsstandard die einzige und in allen Fällen die wirtschaftlichste Variante für alle Sanierungsvorhaben in dieser Stadt ist. Da ist der Senat, da ist auch
diese Koalition in der Pflicht, den Nachweis anzutreten. Das werden wir sicherlich weiter verfolgen. Ansonsten kann man nur sagen, dieses Projekt ist sehr schlecht gestartet, jetzt liegt es am Senat, hier auch für Transparenz zu sorgen. – Danke schön.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Vielleicht kurz vorweg: Wir haben uns hier im Haus, übrigens schon lange vor 2011, gemeinsam auf den Weg gemacht, den Haushalt auf das kaufmännische Rechnungswesen umzustellen. Ich glaube, auch die Bilanz, die der Finanzsenator gerade gestern für das abgeschlossene Jahr vorgelegt hat, zeigt, dass dieser Weg richtig ist; das kaufmännische Rechnungswesen ist deutlich aussagekräftiger. Wir sind Vorreiter, und wir haben uns damit, das stimmt in der Tat, auch an der einen oder anderen Stelle engere Maßstäbe gesetzt als andere Bundesländer. Aber das ist auch richtig, es passt zu einer Kaufmannsstadt und es sichert die Zukunftsfähigkeit der Stadt. Das ist wichtig, und deshalb sollten wir diesen Weg auch fortsetzen.
Erster Vizepräsident Dietrich Wersich (unterbre- chend): Herr Kleibauer, ich habe die Redezeit angehalten. – Ich blicke noch einmal auf die Senatsbank, ich finde es wirklich ungebührlich
und bitte, dem Redner Aufmerksamkeit zu schenken. – Vielen Dank.
Wenn man sich die Konzernbilanz anguckt, die gestern vorgelegt wurde, dann ist der Fehlbetrag beim Eigenkapital der Stadt im Konzern weiter zurückgegangen. 26 Milliarden Euro, das heißt schlichtweg, dass auch in den letzten Jahren, aber auch viele, viele Jahre und Jahrzehnte davor mehr Geld ausgegeben wurde, mehr Verpflichtungen eingegangen worden sind, als zur Verfügung stehen. Daran haben wir noch lange zu knabbern, und das dürfen wir auch nicht vergessen, wenn wir jetzt über den Haushalt 2019/2020 reden.
Da hat man bei Ihnen, wenn wir uns den Haushaltsplan des Senats für 2019 und 2020 anschauen, doch eher ein bisschen den Eindruck, im Vor
dergrund steht die sehr günstige Konjunkturlage, die den Kernhaushalt positiv beeinflusst. Da muss man sich doch noch einmal die Zahlen vor Augen halten. Sie weiten den Haushalt aus, ungefähr um eine Milliarde Euro pro Jahr. In den drei Jahren 2018, 2019, 2020 wollen Sie über 4 Milliarden Euro oder 15 Prozent mehr ausgeben, als bei Abschluss der Koalition festgelegt wurde. Das hat dann auch nichts mehr mit einer Wachstumskomponente zu tun; das ist eine sehr massive, eine sehr deutliche Ausweitung des Haushalts und das ist durchaus fragwürdig.
Man kann sich auch viele Phasen in der Vergangenheit anschauen; in den Neunzigerjahren hat es einmal eine solch deutliche Ausweitung des Haushalts gegeben – das rächt sich früher oder später. Der Rechnungshof, den Sie schon zitiert haben, hat auch deutlich gemacht, dass sich die Verkürzung bei der Berechnung des Steuertrends in schlechten Jahren genauso ins Gegenteil umkehren kann. Und das führt dann dazu, dass die paar Millionen, die Sie die letzten Jahre getilgt haben, relativ schnell wieder aufgenommen werden, Herr Dressel. Deshalb müssen wir in jedem Fall darauf achten.
Wenn man sich den Haushalt anschaut, dann steigt das Haushaltsvolumen, aber man schaut sich ja auch die Parameter an, mit welchen Annahmen Sie arbeiten, wie vorsichtig das ist, wo Reservepositionen sind. Ich finde, da ist relativ wenig Reserve enthalten. Ich habe mit Interesse Ihre Aussage im "Hamburger Abendblatt" gelesen, Herr Dressel, als Sie im April dieses Jahres Finanzsenator wurden:
"Wir wollen auch künftig Vorsichtsabschläge berücksichtigen. Bei der vorsichtigen Haushaltsführung wird es mit mir keinerlei Abstriche geben."
Vorsichtsabschläge – Ihr Vorgänger hatte im Haushaltsplan 2017/2018 über 500 Millionen Euro eingepreist. Bei Ihnen im Jahre 2019 null, im Jahre 2020 null. Was ist das denn? Also selten so ein Wortbruch eines neuen Senators in kurzer Zeit.
Das zeigt doch, dass Sie in guten Jahren eine positive Einnahmesituation einpreisen und gleichzeitig noch die Risikovorsorge herunterfahren. Das passt doch nicht zusammen, Herr Dr. Dressel, das kann ein Hamburger Finanzsenator doch nicht so machen.
Wenn man sich den Haushalt anschaut, dann gibt es auch ein paar Annahmen, die einen ein bisschen skeptisch werden lassen. Sie haben das
Thema Personal angesprochen, da gibt es in der Tat an der einen oder anderen Stelle sicherlich mehr Bedarf. Die zentrale Annahme für die Personalkostensteigerung ist, dass wir von einem Tarifanstieg von 1,5 Prozent ausgehen. Da fragt man sich, ob Ihre Haushaltsabteilung eigentlich nicht so häufig dazu kommt, einmal in die Tagespresse zu gucken. Die letzten Tarifabschlüsse waren deutlich höher.
Der Bürgermeister hat auch von Mindestlohn gesprochen, da müssten wir etwas tun bei den unteren Lohngruppen. Wir haben in vielen Bereichen, in vielen Berufsgruppen doch das Problem Fachkräftemangel, dass wir eher überlegen, dass wir da überproportional nachsteuern müssen. Und Sie sagen, nein, 1,5 Prozent. Das reicht doch für die großen Behörden, die einen sehr großen Personalkörper haben – das ist ja die größte Position im Haushalt –, nicht aus. Hier ist nichts zu erkennen, und das werden wir sehr kritisch in den Haushaltsberatungen hinterfragen, ob Sie dort ausreichend Vorsorge getroffen haben.
Im Übrigen, Herr Finanzsenator, haben wir in der Tat an einigen Stellen Mehrbedarfe, aber ob ausgerechnet die erste Amtshandlung in Ihrer Behörde das Richtige ist? Nachdem die Finanzbehörde Aufgaben abgibt, schaffen Sie ein zusätzliches Amt, Sie schaffen zusätzliche Abteilungsleiterstellen. Ich glaube, da sendet die Finanzbehörde eher ein falsches Signal aus, was das Thema Ausgabenkritik angeht.
Ich finde auch die Analyse des Rechnungshofs, den Monitoringbericht zur Schuldenbremse, sehr interessant, der uns dankenswerterweise rechtzeitig zu den Haushaltsberatungen, auch mit einer Einschätzung der Haushaltsberatungen, zur Verfügung gestellt wurde. Da sind viele Ampeln auf Gelb. Das haben Sie die letzten Jahre schon geflissentlich ignoriert und gesagt: Gut, gelbe Ampel, da kann man ja Gas geben und weiterfahren. Aber dieses Mal ist in der Tat eine Ampel auf Rot gesprungen. Und das ist nicht irgendeine Ampel, das sind zwölf Kriterien. Das ist das Kriterium Finanzstrategie des Senats. Das ist schon ein zentrales Element, und das sollte Ihnen wirklich ein Warnsignal sein, wenn dort die Ampel auf Rot springt.
Sie haben heute gesagt: Ja, da steuern wir noch einmal nach und da reden wir. Aber ich fand auch die Reaktion der Kollegen von den Regierungsfraktionen interessant. Sie haben gesagt: Ah, rote Ampel, böse, böse, da ist der Rechnungshof ein
bisschen übers Ziel hinausgeschossen. Nein, liebe Kollegen, Sie sind über das Ziel hinausgeschossen.
Sie wollten nicht 700 Millionen Euro für das Jahr 2018, sondern noch einmal 200 Millionen Euro zusätzlich. Sie wollten den kompletten Betrag und haben jetzt eine Nachtragsdrucksache, wo man an vielen Stellen erkennt, das Geld wird in diesem Jahr gar nicht benötigt, sondern ist eher dazu da, noch einmal die Reserven zu füllen. Es ist doch so: Wer sein Finanzkonzept zu häufig ändert, der gerät doch automatisch in den Verdacht, dass er das nach Kassenlage ändert. Da haben Sie dann keine Glaubwürdigkeit mehr.
Wer immer sein Konzept ändert, der hat dann kein Finanzkonzept. So ist doch die Lage.
Wenn wir den Konzern Hamburg anschauen, was wir ja immer tun, und da gibt es auch viele Schnittstellen zum Haushalt, dann stellen wir fest: Es gibt eine Schuldentilgung im Kernhaushalt und es gibt weiter einen ungebremsten Anstieg der Verschuldung außerhalb. Im gesamten Konzern steigt die Verschuldung. Wenn Sie, wie Sie gestern gesagt haben, 600 Millionen Euro im Kernhaushalt getilgt haben, heißt das, Sie haben einen deutlichen Schuldenanstieg außerhalb des Kernhaushalts. Und das kann man sich bei vielen Geschichten anschauen. Bei der Hochbahn haben Sie die letzten Jahre die Finanzschulden verdoppelt, beim UKE haben Sie mehr als verdoppelt, HPA von 200 Millionen Euro auf über 300 Millionen Euro, f & w fördern und wohnen haben Sie in die Verschuldung geschickt. Das sind alles keine Einheiten, die sich selbst finanzieren, sondern die in der Regel auf Zuschüsse, auf Verlustübernahmen aus dem Haushalt angewiesen sind und nicht wirtschaftlich auf eigenen Beinen stehen. Und hier ist schon ein weiterer Anstieg vorprogrammiert. Da habe ich mit Interesse gelesen, welche Ermächtigungen Sie sich mit dem Haushalt 2019/2020 einräumen lassen wollen für die Bürgschaftsaufnahme, für die Verschuldung von Tochterorganisationen der Stadt. Auch das werden wir kritisch hinterfragen.
Dann ist Ihre Antwort: Wir machen jetzt im Haushaltsplan eine neue Position, Stärkung Finanzkraft Hamburg. Das hört sich auf den ersten Blick gut an und ist vom Ansatz her auch nicht die schlechteste Richtung. Da planen Sie in den Jahren 2019 und 2020 110 Millionen Euro für Investitionen ein. Sie planen das ohne jegliche Konkretisierung ein und ohne jegliche Beteiligung des Parlaments. Das ha
ben Sie gestern im Ausschuss noch einmal sehr deutlich gemacht.
Da haben Sie gesagt: Ja, wir gucken dann einmal, wo wir das einsetzen. 110 Millionen Euro, die wir als Bürgerschaft am Anfang blanko ermächtigen sollen, und Sie werden dann irgendwie überlegen, in welchem Politikbereich Sie einmal was damit machen, in welchem Politikbereich Sie Löcher stopfen.
Meine Damen und Herren, das kann nicht sein. Das ist mehr als Intransparenz, das ist haushaltsrechtlich grenzwertig und es ist eine Frechheit gegenüber dem Parlament, wenn man solche Pläne vorlegt.
Ich komme auch auf das Thema Investitionen. Wir hatten in der letzten Sitzung die Drucksache zum Erhaltungsmanagement debattiert, und da ist auch interessant, was der Rechnungshof Ihnen am Montag gesagt und aufgeschrieben hat. Im Ist, also in dem, was tatsächlich investiert wird, ist die Investitionsquote 2017 auf ein neues Tief gesunken. Auch wenn ich mir den Jahresabschluss von gestern anschaue, Bauten des Infrastrukturvermögens – das ist gesondert ausgewiesen, Herr Müller, da können Sie auch einmal reingucken –, dann ist es 2017 weiter zurückgegangen, und das ist das Anlagevermögen für Straßen, für Brücken, für Hafenanlagen, für Grünanlagen.
Seit 2014 ist das Anlagevermögen um 5 Prozent zurückgegangen. Das heißt, wir sind noch im Substanzverzehr. Insofern bleibt das, was ich auch letzte Woche beim Erhaltungsmanagement gesagt habe: Bei den Investitionen messen wir Sie nicht an den Ankündigungen, sondern an dem, was Sie tatsächlich umsetzen, Herr Senator. Und da ist auch ein großes Manko und ein großer Handlungsbedarf.
Das sind nur einige der vielen Schwachstellen, die Ihr Haushaltsplan-Entwurf aufweist, die wir in den kommenden Wochen in den Ausschussberatungen intensiv ansprechen und wo wir uns von Ihnen an der einen oder anderen Stelle erhoffen, dass Sie dort einsichtig sind und sagen, ja, so könne man es wirklich nicht machen.
Insgesamt gilt für uns: Dort, wo es Mehrbedarfe gibt – das ist völlig klar –, im Bereich Bildung, im Bereich Innere Sicherheit, sind diese solide zu planen und auszufinanzieren. Es gilt darum auch Zu
kunftsinvestitionen zu machen für die Infrastruktur und für die Stadt, und es geht darum, mit einer Haushaltspolitik auch Vorsorge zu betreiben, denn diese gute Konjunkturlage mit deutlich steigenden Steuereinnahmen jedes Jahr wird nicht ewig anhalten, und auch die Niedrigzinsen werden nicht ewig anhalten. – Vielen Dank, meine Damen und Herren.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich glaube, dass wir uns alle im Haus hier einig sind, was den Fokus angeht auf Sanierung, auf eine gewisse Struktur im Erhaltungsmanagement, auf eine gewisse Schwerpunktsetzung im Bereich öffentliche Infrastruktur. Dass das wichtig und sinnvoll ist – für unsere Fraktion ist es das in jedem Fall. Aber wir sagen auch, es dürfe nicht die zehnte, die 20. Ankündigung eines Berichtes sein, die man feiert, sondern wir messen Sie auch an der Umsetzung Ihrer vielen Versprechungen
und nicht nur an dem, was Sie hier alles ankündigen.
Wir erleben ja durchaus an dem Berichtswesen – Sie hatten das für den Straßenzustand gesagt, aber auch für den Bereich Bau-Monitoring –: Da hat man das Gefühl, das habe in vielen Fällen eher eine Alibifunktion, als dass es ein tatsächliches Controlling ist, was investive Mittel angeht, was Sanierungen angeht. Das ist schade. Deshalb sagen wir: Diese Programme sind im Ansatz richtig, aber sie müssen auch wirklich zu Fortschritten in dieser Stadt in der Sanierung führen.
Ja, wo klappt es denn nicht so gut, Herr Müller? Ich glaube, wenn Sie ein bisschen nachdenken, finden Sie auch viele Beispiele.
Herr Quast hatte ja auch den Hochbau einbezogen. Philosophenturm: Da haben Sie sich schon fünfmal für die Sanierung abfeiern lassen. Es ist in dem Zeitraum viel teurer geworden, das hat sich verzögert und bis heute haben wir noch keine Drucksache. Justizvollzugsanstalt Glasmoor: Genau das gleiche Thema. Alter Elbtunnel. Wir wissen doch, dass gerade auch die Sanierungsprojek
te sehr komplex sind, dass sie häufig sehr, sehr schwierig sind. Wie gesagt, es ist gut, dass man sie angeht. Aber wir messen Sie an der Umsetzung und nicht an den vorherigen Ankündigungen, weil sich diese häufig als falsch herausgestellt haben.
Man muss doch eines sagen: Wir haben ja durchaus über die letzten 15 Jahre auch mit dem kaufmännischen Rechnungswesen, mit der doppischen Bilanzierung eine gewisse Grundlage gelegt, bei der wir gesagt haben: Wir wollen alle so ehrlich sein, dass wir auch Abschreibungen berücksichtigen in unserem Haushaltswesen, dass wir wirklich den Substanzerhalt, den Substanzverzehr in der Buchhaltung der Stadt auch nachvollziehen können.
Sie sagen ja auch, auch in dieser Drucksache – das ist ja mit eine Kernbotschaft –, die Entwicklung des Anlagevermögens sei wichtigster Indikator für den Werterhalt. Das steht in der Drucksache, die Sie hier heute angemeldet haben. Dann habe ich mir einmal die Bilanz der Stadt für die letzten drei Jahre angeguckt. Es ist ja extra im Anlagevermögen so ausgewiesen: Bauten des Infrastrukturvermögens. Der Wert im Anlagevermögen ist in den letzten drei Jahren um 10 Prozent gesunken. Das zieht sich durch alle Bereiche – Straßen, Wege, Plätze, Hafenanlagen, Parks, Grünflächen und so weiter. Das zeigt doch, dass hier wirklich noch viel zu tun ist, was Werterhalt, was die Sanierung der Infrastruktur angeht. Insofern ist es hier ein erster Schritt, aber viele weitere konsequente Schritte müssen folgen.
Und dann noch ein zweiter Punkt. Kollege Müller, für Sie zur Vorbereitung, Sie müssen ja auch noch reden und haben gefragt, was denn zu tun sei. Sie feiern sich ja immer gern für ein Investitionsprogramm, sagen hier die Mittel, da die Mittel, zählen alles zusammen und man kommt dann auf riesige Beträge für die Sanierung. Nur die Frage ist doch: Werden die Mittel, die teilweise durch den Haushalt geflossen sind, zum Beispiel als Rahmenzuweisung von den Fachbehörden an die Bezirke, überhaupt ausgegeben? Gucken Sie sich doch einmal an, was wir an investiven Mitteln bei den Bezirken haben, die nicht abfließen. Da sind die letzten Jahre die Haushaltsreste jedes Jahr sehr deutlich gestiegen – das zieht sich durch alle Bezirke –, in der Summe 50 Millionen Euro die letzten zwei Jahre on top, weil da genau das Problem ist, das auch Herr Quast angesprochen hat. Es fehlt an Planungskapazitäten. Wir haben eine Hochkonjunktur in der Bauwirtschaft. Insofern ist dort auch viel zu tun.
Da hat die Bürgerschaft im Übrigen auch schon viele Beschlüsse gefasst, was die Verstärkung angeht im Bereich Ingenieursausbildung, was die Verstärkung angeht im Bereich Planungs- und
Bauprüfkapazitäten, und auch da warten wir noch auf weitere Handlungen von Ihnen, damit wirklich diese Sanierungsprogramme nicht nur Absichtserklärungen sind, sondern auch noch stärker umgesetzt werden können. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ohne Frage herrscht bei der Grundsteuer Handlungsbedarf. Das hat das Bundesverfassungsgericht im April sehr deutlich festgestellt. Allerdings war die Entscheidung vom April auch keine Überraschung. Wir wussten auch vorher, dass da etwas auf uns zukommt, und es war auch vorher im Kreis der Länderfinanzminister und im Kreis des Bundesrates schon sehr lange in der Diskussion, was den Reformationsbedarf der Grundsteuer angeht.
Das Bundesverfassungsgericht hat nun klare Vorgaben gemacht. Für uns ist wichtig: Eine Neuregelung muss rechtssicher sein, eine Neuregelung muss praktikabel sein und eine Neuregelung darf nicht zu mehr Belastung für das Wohnen, für Mieter und Eigentümer in dieser Stadt führen. Das ist für uns maßgeblich. Das kann man mit dem Flächenmodell erreichen,
und das kann man auch dadurch erreichen, dass man durchaus an der einen oder anderen Stelle auch bei einem bundeseinheitlichen Grundsteuergesetz mehr regionale Flexibilität ermöglicht, die die Kommunen oder in diesem Fall wir als Stadtstaat dann umsetzen können. Das ist sehr wichtig.
Wir haben uns im Haushaltsausschuss quasi als Dauerbefassung mit dem Thema beschäftigt, und ich denke, wir werden das auch weiter tun. Die nächste Finanzministerkonferenz steht ja in Kürze an, am 6. September 2018. Die Arbeitsgruppen der Finanzministerien der Bundesländer haben in der Zwischenzeit getagt, und insofern hoffen wir, Herr Senator Dressel, dass der 6. September gut vorbereitet ist und Sie dort für Hamburg Fortschritte in der Sache erzielen nach der Vorarbeit, die auch schon Ihr Amtsvorgänger geleistet hat.
Ob es allerdings so viel Mehrwert für den Senator ist, wenn wir ihn hier mit einem Bürgerschaftsantrag noch einmal auffordern, sich an geltendes Recht zu halten, das weiß ich nicht. In Punkt 1 und 2 fordern Sie nichts anderes vom Senat, als dass er sich an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hält. Ich glaube nicht, dass wir einen Hamburger Senator daran in dieser Form erinnern müssen.
Interessant ist auch, dass Sie dann zwei weitere Punkte haben, die durchaus in einem gewissen Widerspruch stehen. Es gab da ja eine Nachbesserung im Petitum, aber trotzdem besteht bei Punkt 3 und 4 durchaus ein Konflikt. Auf der einen Seite sagen Sie, das Gesamtaufkommen solle neutral bleiben – jetzt ist es etwas anders formuliert –, und auf der anderen Seite sagen Sie, es
solle aber keiner mehr bezahlen. Das wird in der Form nicht in allen Einzelfällen gehen. Sie wissen auch – und es ist dann auch redlich, das so zu sagen –, dass jegliche Grundsteuerreform wahrscheinlich auch zu Fällen führen wird, wo Menschen mehr bezahlen sollten. Insofern sind Punkt 3 und 4 in Ihrem Antrag sozusagen ein Zielkonflikt an sich.
Wenn man sich den dritten Punkt anschaut, ist das ja interessant. Sie sagen jetzt, es solle neutral bleiben, solle unverändert bleiben, das Gesamtaufkommen solle sich nicht erhöhen – wir sind im Moment bei 450 Millionen Euro, das haben Sie ja gesagt, und das Gesamtaufkommen steigt in Ihrer Haushaltsplanung relativ schnell auf über 500 Millionen Euro. Also das ist wahrscheinlich ein neutrales Steueraufkommen für die SPD,
wenn wir in kurzer Zeit von 450 Millionen auf 500 Millionen Euro gehen. Nein, das finde ich dann doch ein bisschen erklärungsbedürftig.
Ich glaube, wir sind uns in der Sache weitestgehend einig. Wir hatten, glaube ich, im Haushaltsausschuss einen großen Konsens, und wir haben auch schon eine Beschlussfassung hier in der Bürgerschaft herbeigeführt, was das frühere Reformmodell der Mehrheit des Bundesrates angeht, aber ich glaube nicht, dass wir das hier in der Form unbedingt heute zwingend noch beschließen müssen. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Mit der Drucksache, die uns heute vorliegt, beantragt der Senat von uns die Zustimmung zum Verkauf der Anteile an der HSH Nordbank. Wir werden diesem Antrag des Senats zustimmen, weil die sehr wenigen Alternativen, die es heute zur Entscheidung gibt, mit höheren Belastungen für die Stadt verbunden wären, und auch, weil die Alternative mit höheren Unsicherheiten für die Mitarbeiter der Bank und für die Arbeitsplätze am Standort verbunden wäre, lieber Herr Kollege Hackbusch.
Wir müssen trotzdem sagen, dass es sich um ein bitteres Geschäft für die Stadt handelt. Die Verluste werden sichtbar, sie werden realisiert; das ist schon gesagt worden. Wir waren von vornherein in einer sehr schwierigen Verhandlungsposition. Es gab die harte Auflage der EU mit einem klaren Da
tum, dass die Bankanteile verkauft werden müssen, die damals von den Landesregierungen akzeptiert wurde. Wir sind noch für über mehr als 20 Jahre in der Gewährträgerhaftung für nachrangige Verbindlichkeiten der Bank. Ich glaube, wir alle haben das Gefühl, dass Finanzinvestoren die Anteile gekauft haben, die mit einem überschaubaren Risiko aus dieser Situation heraus ein eher gutes Geschäft machen.
Nichtsdestotrotz muss man sich vor Augen führen, dass die Verluste, die jetzt eintreten und stärker sichtbar werden, nichts mit der Entscheidung heute zu tun haben. Die Verluste sind eine Folge der Fehler in der Bank, in der Geschäftspolitik der Bank, der Fehler über viele Jahre, auch im Umgang mit der HSH Nordbank. Da muss man sich auch vor Augen führen: 2008/2009 war die Rettung der Bank, danach ein langes Beihilfeverfahren in Brüssel, was die Einrichtung der Garantie anging. Im Prinzip sagt die EU-Kommission in unterschiedlicher Ausprägung seit zehn Jahren: Diese Bank ist nicht lebensfähig, diese Bank muss abgewickelt werden. Gleichzeitig sagen die Landesregierungen in Schleswig-Holstein und Hamburg, egal welcher Couleur, seit zehn Jahren: Nein, wir wissen es besser, wir erhalten diese Bank am Leben. Garantien werden gegeben, sie werden außerplanmäßig verlängert und sie werden auch schnell wieder erhöht. Es sollte uns ein bisschen zu denken geben, wie dieser Prozess auch in dieser ganzen Phase gelaufen ist. Ich glaube, es ist dann zu wenig … Und wir müssen auch bei anderen Beteiligungen, auch wenn sie bei Weitem nicht das finanzielle Ausmaß dieses Desasters haben, wirklich kritisch hingucken, eher reagieren, nicht immer abwarten und sagen: Das wird schon das Prinzip Hoffnung sein, das wird sich irgendwie einrenken.
Der Finanzsenator hat dieser Tage eine Homepage gestartet und gesagt, jetzt komme die Transparenzoffensive. Erst einmal ist es durchaus gut, glaube ich, dass auch die Öffentlichkeit transparent informiert wird. Ich finde es schade, dass es so spät ist. Ich glaube, wir alle hatten den Eindruck, dass Frau Heinold und ihr Staatssekretär in Kiel die dortigen Fraktionen, das dortige Parlament immer sehr gut und besser informiert haben, als es das Hamburger Parlament im ganzen Verkaufsprozess getan hat.
Insofern: Transparenz ist gut. Ich glaube, es sollte auch eine Schlussfolgerung aus diesem ganzen Thema HSH sein, dass Transparenz wichtig ist, dass Transparenz auch Dinge verhindern und Dinge öffentlich machen kann. Allerdings ist diese Transparenz, Herr Dressel, die Sie bislang gestartet haben, noch sehr unvollständig. Da ist eine Handvoll Drucksachen, eine Handvoll Pressemit
teilungen des Senats an einer Stelle gebündelt zusammengefasst. Und ich finde es interessant, gerade wenn man sich die Historie der Bank und des Umgangs mit der Bank anguckt, dass eine Drucksache fehlt, aus dem Jahr 2013. Da hat der heutige Bürgermeister regiert. Es finden sich Drucksachen von 2003, von 2009, von 2015. 2013 wurde, das kann man im Nachhinein sehen, eine dieser schwierigen Fehlentscheidungen getroffen, die Anhebung der Garantie, mit mehreren Szenarien, von denen wir unterhalb des schlechten Szenarios rausgekommen sind. Das war 2013. Damals hatte man übrigens gesagt: Okay, das ganze Szenario verschiebt sich nur etwas, die Garantie wird halt nicht 2013 gesenkt, sondern dann erst wieder 2014 und 2015. Und genau diese Drucksache, die Drucksache 20/7297, fehlt in Ihrer Aufstellung, Herr Dr. Dressel. Das mag ein Fehler sein, aber es zeigt auch, dass Sie nicht so ernsthaft bei der Transparenz dabei sind und dass, glaube ich, noch vieles nachgesteuert werden muss und nachgesteuert werden kann. – Vielen Dank.
Meine Damen und Herren! Gestatten Sie mir noch ein oder zwei Anmerkungen. Erst einmal ist ja schon bezeichnend, mit welcher Leichtigkeit Sie, Herr Hackbusch, über dieses Argument der Arbeitsplätze hinweggegangen sind
und gesagt haben, na gut, die Entscheidung Abwicklung würde dann mit hoher Wahrscheinlichkeit zu mehr Arbeitsplatzverlusten führen. Das finde ich schon sehr bezeichnend, Herr Hackbusch. Wie Sie hier argumentieren, spricht für sich.
Ich will jetzt nicht auf alle Ihre Argumente oder vorgeschobenen Argumente eingehen; dazu ist schon vieles gesagt worden. Aber wenn Sie hier in den Raum stellen, dass die einen, die die für Sie nicht gangbare Entscheidung treffen, die heute mit Ja stimmen, diejenigen seien, die unverantwortlich handeln, und die anderen die einzig Richtigen und die einzig Wahren seien, dann ist das schon ein sehr komisches Verständnis, Herr Hackbusch. So sollten wir hier nicht die Bürgerschaft auseinanderdividieren. Wir können namentlich abstimmen, das ist okay. Es sind für unsere Fraktion alle Unterlagen da, die für eine Entscheidungsfindung ausreichen. Man kann auch sagen: Diese Entscheidung ist falsch. Ihre Argumente sind allerdings genauso falsch, das kann man auch sagen. Aber zu sagen, diese Abgeordneten würden eine Entscheidung treffen, die unverantwortlich für die Stadt ist, das ist nicht richtig. Auch diese Argumentation, lieber Herr Hackbusch, spricht für sich.
Der zweite Punkt: Man kann sagen – und da ist man in der Vergangenheit oder in der Rückbetrachtung natürlich immer klüger –, es habe falsche Entscheidungen gegeben, ob das Entscheidungen aus dem Jahr 2003, 2009, 2013 oder 2015 waren, die man heute nicht mehr so fällen würde. Aber wir müssen heute entscheiden, was wir in dieser Lage machen. Und da können wir nicht aus Frust darüber, dass es 2015 anders entschieden wurde, sagen: Ganz egal, heute sind wir gegen alles und gehen in das Risiko Abwicklung, wo wir mit hoher Wahrscheinlichkeit Arbeitsplatzverluste und deutlich höhere Belastungen für die Länder haben. Das ist eine Entscheidung, die nicht trägt.
Sie haben das Beispiel WestLB genannt; das hat man ja häufiger gehört. Ich finde das ganz interessant. Das Modell der WestLB wäre schon 2015 nicht mehr gegangen. Also da müssen Sie auch einmal zur Kenntnis nehmen, dass in den letzten zehn Jahren im Regelwerk, im regulatorischen Werk der Bankenaufsicht, im gesetzlichen Rahmenwerk sich vieles verändert hat. Das Modell Abwicklung im Rahmen oder nach dem Vorbild der WestLB wäre 2015 schon keine Option mehr gewesen, ganz abgesehen davon, dass bei der WestLB die Sparkassen in einem viel höheren Maße engagiert sind als hier. Dann müssten Sie, Herr Hackbusch, als Erstes zum Sparkassenverband gehen und sagen: Wir haben uns das anders überlegt, ihr müsst noch einmal mit zusätzlichen Garantien frisches Geld riskieren und nachschießen. Das wollen Sie doch wohl auch nicht, Herr Hackbusch?
Wir finden die Zusatzanträge, die vorgelegt wurden, überwiegend gut. Der von der FDP ist ein bisschen präziser und inhaltsschwerer als der Antrag, den Sie angesprochen haben, Herr Schreiber. Aber das ist natürlich auch ein Thema, portfoliomanagement AöR, den Kreditrahmen abzusenken. Gleichzeitig gilt das genauso für den Finanzfonds. Da haben wir auch noch eine Kreditermächtigung, die wir nicht mehr brauchen. Aber in der Sache sind die okay. Wir werden diesen Anträgen in sehr, sehr vielen Punkten zustimmen.
Ich glaube, es ist auch deutlich geworden … Das ist ein Thema, das uns weiterhin verfolgen wird: die Wertentwicklung des portfoliomanagement Portfolios, insgesamt die Frage, wie es mit diesen Länderanstalten weitergeht. Ich glaube, dass wir uns zumindest im zweiten Halbjahr dieses Jahres noch sehr intensiv in den Ausschüssen mit der Frage beschäftigen werden: Wie geht es weiter bis zum Closing? Was bedeutet das für die Risiken der Stadt? Und wie geht es weiter auch mit den Abwicklungsanstalten, wo natürlich der Senat gefordert ist in dem Verhältnis mit Schleswig-Holstein, hier entsprechend die Dinge auszuverhandeln und dann die Parlamente zu unterrichten?
Wir haben kein Problem damit, die Drucksache, die Sie angesprochen haben, auf die nächste Tagesordnung zu nehmen. In der Sache sehe ich das ähnlich wie Herr Kruse. Sie haben im letzten Haushaltsausschuss noch gesagt, Sie hätten im Moment verfügbare Kreditermächtigungen von über 3,5 Milliarden Euro. Das macht auch deutlich: Wir müssen hier nicht in voller Höhe zusätzliche fast 3 Milliarden Euro beschließen. Das ist dann schon etwas sehr merkwürdig und so etwas muss ein Senat dann sehr gut begründen, wenn er in dieser Höhe mit dieser Drucksache und Kreditermächtigungswunsch an das Parlament herantritt. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die jetzt vom Senat vorgelegte Drucksache zum HSH-Nordbank-Verkauf macht, glaube ich, zwei Dinge deutlich. Zum einen: Es gibt auch nach dem Signing am 28. Februar 2018 noch sehr viele offene Punkte, die zu klären sind, und das wird auch noch einige Monate dauern.
Zum Zweiten: Ohne eine Einsichtnahme in das Vertragswerk, in Gutachten, in ergänzende Unterlagen kann eine Beurteilung dieser Transaktion und eine Bewertung dieser Drucksache nicht erfolgen. Wir haben das schon im letzten Ausschuss Öffentliche Unternehmen mit dem früheren Finanzsenator erörtert. Wir selbst haben uns als Fraktion unmittelbar nach Vorlage der Drucksache auch noch einmal schriftlich an den jetzigen Finanzsenator gewandt und ihm aufgeschrieben, welche Unterlagen wir gern hätten. Der Kaufvertrag liegt mit vielen Anlagen inzwischen vor. Uns ist auf unser Schreiben hin signalisiert worden, dass auch noch eine Nachlieferung kommt. Das warten wir erst einmal ab. Herr Hackbusch, ich bin da guten Mutes, dass weitere Unterlagen auf dem Weg sind und wir heute nicht formal ein Aktenvorlageersuchen beschließen müssen; notfalls können wir das übrigens immer noch als Minderheitenrecht auch im Ausschuss.
Des Weiteren wollte ich noch auf einen Punkt von Herrn Schreiber eingehen, weil das interessant ist, nämlich den NPL-Verkauf, der jetzt Part der Transaktion ist, wozu Sie sagen, das sei nicht in der Sphäre der Länder, sondern in der Sphäre der Bank und der künftigen Erwerber. Da möchte ich nur darauf hinweisen, dass der Senat mit Beschluss ausdrücklich diesem Vertrag zugestimmt hat. Die Hauptversammlung der HSH Nordbank hat am 28. Februar 2018 mit den Stimmen der Anteilseigner, also auch mit den Stimmen der Bundesländer, diesem Vertrag zugestimmt. Insofern gehe ich sehr davon aus, und das steht auch auf unserer Liste, dass wir auch diesen Vertrag bekommen. Alles andere wäre eben nicht transparent, Herr Schreiber. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die HSH Nordbank wird immer für unvorstellbare finanzielle Belastungen in der Geschichte dieser Stadt stehen. Die Entwicklung ist ein Desaster. Es wurden zu verschiedenen Zeiten von unterschiedlichen Stellen massive Fehler gemacht. Es gab bis 2008 gravierende organisatorische Schwächen in der Bank; das haben wir auch gemeinsam hier in einem intensiv arbeitenden Untersuchungsausschuss festgestellt. Es gab aber auch in den letzten Jahren viele Prognosen, die sich nach kurzer Zeit als falsch herausgestellt haben, und es gab 2013 und 2015 Drucksachen dieses Senats oder dieses Bürgermeisters und dieses Finanzsenators, die heute hätten anders geschrieben und entschieden werden müssen. Das darf man nicht vergessen.
Die Gründung der HSH Nordbank 2003 und auch die Rettung 2009 waren jeweils von großen parlamentarischen Mehrheiten getragen. Wir stehen zu unserem Teil der Verantwortung. Aber wenn ein Bürgermeister heute in einer Pressekonferenz sagt, seit 2011 sei kein einziger Fehler passiert, dann ist das wenig glaubwürdig und hält einem Faktencheck nicht stand.
Ich habe viel Verständnis für eine politische Zuspitzung, für eine gewisse Schlichtheit in der Argumentation. Aber nur zu sagen, ab 2011 seien alles die Bank und die Rahmenbedingungen gewesen und vor 2010 seien es eine oder zwei Personen gewesen, die im Aufsichtsrat der Bank waren, das ist wenig glaubwürdig. Es gibt andere Politiker, die Verantwortung hatten, die im Aufsichtsrat waren, Frau Simonis und auch Herr Peiner, die deutlich
selbstkritischer mit ihrer Rolle umgegangen sind als Sie heute, Herr Bürgermeister.
Es geht um einen Milliardenschaden für unsere Stadt und auch für unser Nachbarbundesland, aber es geht auch um den Standort, es geht um den Finanzplatz, es geht um viele Arbeitsplätze und Mitarbeiter, es geht auch um Kunden der HSH Nordbank, das darf man nicht vergessen. Die heute vorgelegten Eckpunkte zum Abschluss der Verhandlungen fallen in der Tat nicht so schlimm aus, wie man es auch einmal hätte befürchten können. Und es ist sicherlich gut, dass wir heute rechtzeitig zum Stichtag, den uns die EU auferlegt hat, auch dort an einigen Punkten Klarheit haben.
Das ist aber kein Anlass zur Euphorie. Natürlich sind diese schlimmen Erwartungen an das Verkaufsszenario der Bank auch dadurch geprägt, dass wir eine lange Phase der Leidensgeschichte und insbesondere in den Jahren 2014/2015 eine deutliche Verschlechterung der Schifffahrtsmärkte, der Währung und vieler weiterer Punkte hatten, die darauf Einfluss genommen haben.
Im Übrigen, Herr Bürgermeister, verkaufen Sie eine Bank mit 5 Milliarden Eigenkapital, die im letzten Jahr laut Presseberichten 300 Millionen Gewinn gemacht hat, für maximal 1 Milliarde Euro. Auch das zeigt, dass es ein schwieriges Umfeld ist, dass es keine normale Bank ist, und man wird dann sehen, wer am Ende das bessere Geschäft gemacht hat.
Dreh- und Angelpunkt bei allen Diskussionen, auch bei vielen Diskussionen und Beratungen, die wir hier hatten, ist die 2009 herausgegebene Ländergarantie, die in der Tat von der Ausgestaltung kompliziert ist, die durchaus teuer für die Bank war, was im Übrigen auch auf Auflagen der EU zurückgegangen ist, die als Instrument in der Finanzkrise 2009 verständlich war und auch funktioniert hat, die aber nie dafür gedacht war, über zehn Jahre alle strukturellen Risiken, die sich im Schifffahrtsbereich ergeben haben, auch mit einer Veränderung der regulatorischen Anforderungen abzuschirmen. Dafür war die Garantie in der Tat nie gedacht.
Ich finde – ich habe Ihrer Regierungserklärung aufmerksam zugehört –, da war auch ein kleiner Zeitsprung. Sie haben 2009 aufgehört und sind dann 2015 wieder eingestiegen. Aber gerade in der Phase dazwischen, 2012, 2013, 2014, gab es viele Punkte, an die ich hier noch einmal erinnern möchte. Die Prognose, die Sie sich bei Ihren Entscheidungen zu eigen gemacht haben, es gebe keine Garantieinanspruchnahme, erstreckte sich über einen langen Zeitraum. Und dann gab es irgendwann – ich erinnere mich noch sehr genau, da sa
ßen im Raum 151 der Finanzsenator und Herr von Oesterreich eng beieinander und haben gesagt, ja, 1,3 Milliarden Euro Garantieinanspruchnahme – 1,3 Milliarden Euro, das war lange die Verlustprognose für die Bundesländer.
Im Jahre 2013, und das ist ein wesentliches Datum, sind Sie an uns herangetreten und ist die Bank an Sie herangetreten und haben gesagt, man müsse die Garantie wieder aufstocken. Die ist 2011 von 10 Milliarden auf 7 Milliarden reduziert worden und 2013 kam die Wiederaufstockung. Das war doch im Nachhinein ein entscheidender Fehler, der vor allen Dingen dazu geführt hat, dass wir als Stadt in einer sehr schwierigen Marktphase von 2013 bis 2015 relativ handlungsunfähig waren, weil die Wiedererhöhung der Garantie ein langes Beihilfeverfahren ausgelöst hat. In der ganzen Phase, in der sich die Märkte verschlechtert haben, in der sich aus unserer Sicht der Dollarkurs verschlechtert hat, waren der Senat und die Bank in vielen Punkten inflexibel, waren passiv und konnten nicht handeln. Und das war auch nicht in jeder Lage zum Wohle des Vermögens dieser Stadt.