Herr Abgeordneter, Sie haben schon einmal eine Rede gehalten, in der Sie Faschisten pauschal mit Muslimen gleichgesetzt haben. Ich möchte Sie im Zusammenhang mit dieser Debatte fragen: Was meinen Sie mit Faschisten? Sie reden über irgendetwas, Sie reden nicht zum Thema, und ich frage Sie: Was meinen Sie?
Frau Schneider, ich habe nie in meinem Leben Muslime und Faschisten pauschal gleichgesetzt. Wenn Sie meinen, der Mohammedanismus sei eine totalitäre, intolerante, faschistische Politideologie, der seine Anhänger dumm, aggressiv und arm macht und die Regionen, in denen er herrscht, ins Elend, in den Wahnsinn und ins Chaos stürzt: Das würde ich so nie sagen, das sollten Sie so nie sagen, ganz bestimmt nicht.
Vizepräsident Dr. Wieland Schinnenburg (unter- brechend): Herr Abgeordneter, Moment. Sie können den parlamentarischen Sprachgebrauch auch dadurch verletzen, dass Sie Zitate aneinanderreihen und am Ende dann sagen, das stimme nicht.
Frau Prien, bedenken Sie bitte, welche Botschaft Sie mit diesen Schutzzonen aussenden. Sie sagen damit, der Großteil unseres Landes sei bereits verloren. Sie geben zu, dass Schwimmbäder nicht mehr Orte der Entspannung sein können, dass Bahnhöfe, Straßen und Plätze Angsträume geworden sind.
Sie signalisieren den orientalischen Christen, die zu uns kommen wollen, dass Deutschland kein Schutzraum für sie sei, dass es in Deutschland nur noch ein paar Verstecke für sie gebe.
Frau Prien, schämen Sie sich für Ihr Schweigen, als vor zweieinhalb Jahren Jugendliche um eine brennende Kirche tanzten, Freudentänze aufführten. Auch Herrn Dressel, Ihrem Parteivorsitzenden,
in dessen Wahlkreis das passierte, war das egal. Derselbe Gabriel war aber sofort zur Stelle, als wenige Wochen später in Leipzig, wo die Ahmadiyya ein Haus errichten wollen, ein Schweinekopf abgelegt wurde. Was ist schon eine brennende Kirche gegen einen abgelegten Schweinekopf? Das ist Ihrer Meinung nach doch wirklich zu vernachlässigen, oder?
Sie verstehen, dass es nicht Dummheit ist, sondern Feigheit, die solch ein Verhalten hervorbringt. Sie sagen, wir wollen Schrecken in die Herzen der Nichtfaschisten werfen, und der Terror macht Ihnen diese Angst, Frau Prien, weshalb Sie so rumdrucksen mussten, ob Sie das überhaupt ansprechen wollen. Der Terror macht Feigheit. Die Feigheit gehorcht dem faschistischen Jammer, den Fachkräften im Beleidigttun und Fordern. Die Faschisten merken, dass ein solcher Antrag ihre Herrschaft nicht ernstlich bedrohen würde.
Wer möchte zunächst die Drucksache 21/3712 an den Innenausschuss überweisen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist einstimmig beschlossen worden.
Wer möchte die Drucksache darüber hinaus mitberatend an den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Integration überweisen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist mehrheitlich abgelehnt worden.
Dann rufe ich auf den Tagesordnungspunkt 17, Drucksache 21/3732, Bericht des Ausschusses für Umwelt und Energie: Stellungnahme des Senats zu dem Ersuchen der Bürgerschaft vom 15. Dezember 2014: "Hamburg 2020 – Natur bewahren! Pflege der Hamburger Naturschutzgebiete intensivieren".
[Bericht des Ausschusses für Umwelt und Energie über die Drucksache 21/2436: Stellungnahme des Senats zu dem Ersuchen der Bürgerschaft vom 15. Dezember 2014 "Hamburg 2020 – Natur bewahren! Pflege der Hamburger Naturschutzgebiete intensivieren" (Drucksache 20/13958) (Senatsmitteilung) – Drs 21/3732 –]
Ich rufe jetzt auf den Tagesordnungspunkt 31, die Drucksache 21/3822, Antrag der Fraktion DIE LINKE: Das muss drin sein. Kosten der Unterkunft für Leistungsempfänger und Leistungsempfängerinnen nach SGB II, SGB XII und Asylbewerberleistungsgesetz an den Hamburger Wohnungsmarkt anpassen.
[Antrag der Fraktion DIE LINKE: Das muss drin sein. Kosten der Unterkunft für Leistungsempfänger/-innen nach SGB II, SGB XII und Asylbewerberleistungsgesetz an den Hamburger Wohnungsmarkt anpassen – Drs 21/3822 –]
Die Fraktion DIE LINKE möchte diese Drucksache an den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Integration überweisen.
Sehr verehrtes Präsidium, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir stellen heute den Antrag auf Anpassung der Kosten der Unterkunft für Sozialleistungsempfängerinnen und -empfänger am Hamburger Wohnungsmarkt. Seit dem 1. März 2016 gelten neue Miethöchstgrenzen, angelehnt an den Mietspiegel von 2015.
Wenn man das umrechnet, liegt der Quadratmeterpreis, den eine Wohnung maximal kosten darf, zwischen 6,89 Euro und 7,74 Euro, je nach Haushaltsgröße. Laut BASFI entspricht das einer Erhöhung der Höchstwerte von 22,50 Euro bis 116,63 Euro gegenüber 2014. Das klingt erst einmal gut, ist aber nicht gut.
Das SGB II – für die Hartz-IV-Empfänger, zur Erläuterung für diejenigen, die den anderen Begriff noch nicht kennen – und das SGB XII – das ist die Grundsicherung – sehen für die Leistungsberechtigten die Übernahme der tatsächlichen Miet- und Heizkosten als existenzsichernde Leistungen vor, soweit sie angemessen sind. Träger dieser Leistungen sind entweder die Städte oder die Kreise. Sie bestimmen in eigener Zuständigkeit die in ihrem Gebiet angemessenen Kosten. Das gilt sowohl für SGB II als auch für SGB XII, sofern nicht im Rahmen nach SGB XII im Alter und bei Erwerbsminderung der Bund nach SGB XII das Kapitel erbringt. Dort haben wir die einzige Ausnahme.
Kommen wir zum kritischen Punkt: Das klingt so weit noch angenehm bürokratisch. Bis heute ist die rechtssichere Ausgestaltung der kommunalen Richtlinien beziehungsweise Verwaltungsanweisungen in diesem Bereich allerdings schwierig und konfliktreich. Das zeigt schon die Masse an Klagen und Widersprüchen im Bereich SGB II, aber auch SGB XII. Wenn man bedenkt, dass in beiden Bereichen jede vierte Klage gewinnt, dann zeigt das nichts mehr als eine große Rechtsunsicherheit wie auch ein entsprechendes falsches Agieren in den Jobcentern oder in den Grundsicherungsämtern.
Ein wichtiger Punkt bei den Widersprüchen wie auch bei den Klagen ist die Frage nach dem schlüssigen Konzept. Das SGB II, aber auch das SGB XII, unterlässt es leider bis heute, die Angemessenheit zu konkretisieren. Vielmehr weist es sogar darauf hin, dass Hamburg diese durch eine Satzung bestimmen kann. Das ist übrigens eine der wenigen Ausnahmen mit der Stadt Hamburg.
Das ist – das weiß ich aus eigener Erfahrung, wenn ich mir all die Widersprüche und Klagen ansehe – der Freibrief dafür, dass Hamburg die Höchstgrenze nach eigenem Gutdünken festlegen kann und dies leider auch tut. Auch wenn das Bundessozialgericht bis heute ein schlüssiges Konzept
verlangt, ist der Senat nicht willig und wohl auch nicht in der Lage, solch ein Konzept vorzulegen. Sowohl auf Schriftliche Kleine Anfragen unserer Partei als auch auf Anfragen nach dem Transparenzgesetz als auch auf Wunsch von Leistungsberechtigten, wenn sie eine Kostensenkungsaufforderung bekommen, verweigert der Senat die Herausgabe des schlüssigen Konzepts.
Zum Teil sind 3 Euro der Grund, warum Menschen ausziehen müssen. Menschen müssen ausziehen, wenn die Höchstgrenze um 3 Euro überschritten wird. Das ist wirklich lächerlich.
Allerdings wundert es mich, wenn ich im Sozialgericht oder im Jobcenter mitbekomme – gerade solche Fälle begleite ich bereits seit fünf Jahren –, dass die Jobcenter plötzlich einlenken, wenn die Betroffenen das schlüssige Konzept fordern und anfangen, mit einer Klage zu drohen, dass durch die Befassung des Sozialgerichts das schlüssige Konzept herausgerückt werden muss. Auf einmal lenken die Jobcenter ein. Da frage ich mich wirklich, was dahintersteckt. Warum lenken die Jobcenter plötzlich ein, bevor sie das schlüssige Konzept herausrücken? Irgendetwas kann da nicht stimmen.
Richtig ist, wenn der Senat in seiner Fachanweisung zu den Mietkosten auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts verweist. Das ist korrekt, das muss er auch, aber mehr verrät er leider nicht. Er bezieht sich immer nur darauf, dass es ein Konzept gebe, aber nicht, wo und durch wen. Ich frage mich, warum die Betroffenen für dumm verkauft werden. Das akzeptieren wir definitiv nicht.
Aus diesem Grund fordern wir, das Konzept endlich offenzulegen, damit die Menschen einen Rechtsanspruch erlangen. Wenn die Menschen nicht wissen, wie die Miete berechnet ist, wie sie angesetzt ist, wie sie sich kommunal auf die verschiedenen Gebiete verteilt, worauf sollen sie dann klagen, worauf sollen sie ihre Begründungen vor Gericht oder in den Widersprüchen setzen? Das funktioniert nicht. Das heißt, der Senat tut nichts anderes, als diesen Menschen den Rechtsanspruch komplett zu entziehen, und das ist absolut undemokratisch und rechtswidrig.