Protocol of the Session on January 29, 2020

Wenn Sie jetzt kritisieren, dass unser …

(unterbrechend) : Frau Dr. Schaal! Ich muss Sie einmal unterbrechen. Lassen Sie eine Zwischenfrage von Herrn Gamm zu?

Frau Kollegin, vielen Dank. Sie haben gesagt, dass die Wärmewende der größte Hebel für die CO2-Reduzierung sei. Ist Ihnen bekannt, wie groß der Anteil des CO2 im Wärmebereich ist für die Stadt?

Sie meinen jetzt in der Fernwärme?

(Stephan Gamm CDU: Genau!)

Ja, das ist weniger als die Hälfte. Es kommt ja noch drauf an … Wenn das Konzept jetzt konfiguriert ist, dann sehen wir das genauer. Aber wir gehen alle davon aus – und das wissen Sie auch –, dass der CO2-Bereich unter 50 Prozent ist. Wir haben klimaneutrale Wärmequellen eingebaut, die machen mehr als 50 Prozent aus. Und das ist ein Fortschritt, wir müssen ja von der Kohle weg.

(Stephan Gamm)

(Beifall bei der SPD und den GRÜNEN – Stephan Gamm CDU: Sie haben mich falsch verstanden! – Glocke)

(unterbrechend) : Möchten Sie eine weitere Frage stellen, dann frage ich die Abgeordnete erneut?

Ich glaube, das ist jetzt ausdiskutiert.

(Beifall bei der SPD und den GRÜNEN – Heiterkeit)

Dann möchte ich noch einmal zu Frau Sudmann kommen. Sie haben bemängelt, dass das Konzept sehr spät gekommen sei. Ihnen ist vielleicht aufgefallen, dass der Senat sich durchaus auch an dem Klimapaket der Bundesregierung orientiert hat. Wir sind ursprünglich von einem Reduktionsziel von 50 Prozent ausgegangen. Das wurde aufgestockt, genau wie bei der Bundesregierung, auf 55 Prozent CO2-Reduzierung gegenüber 1990, und auch die Klimaneutralität bis 2050 ist anders definiert als früher. Hier ist also ein Gleichschritt mit der Bundesregierung, und es ist gegenüber dem ersten Klimaplan, gegenüber dem Masterplan, im Prinzip auch eine Aufstockung. Insofern können wir schlecht folgen, dass Sie jetzt noch einmal eine Verschärfung wollen. Denn es ist doch klar, schon allein diese 55 Prozent erfordern eine große Anstrengung, und das macht sich auch nicht so ohne Weiteres.

Zu Herrn Duwe stelle ich eigentlich nur fest, dass er richtig bockig ist. Aber ich verstehe nicht, Herr Duwe, warum Sie übersehen, dass gerade von Hamburg aus Innovationen ausgehen, was die Stabilisierung des Netzes betrifft. In NEW 4.0 werden doch diese Technologien alle erprobt, damit die Erneuerbaren integriert werden können. Im Reallabor wird erprobt, was man mit Wasserstoff in großem Maßstab machen kann. All das geht auch von Hamburg aus.

Meine Damen und Herren! Wir können dem Antrag der LINKEN nicht folgen. Ziele zu proklamieren ist zwar schön, aber man muss sie auch umsetzen können, und das ist Arbeit und es muss vor allen Dingen auch leistbar sein.

Ich habe jetzt nicht mehr so wahnsinnig viel Zeit, darum gestatten Sie mir abschließend vielleicht eine persönliche Bemerkung. Es ist so, dass diese Debatte für mich die letzte Debatte ist, die ich in diesem Haus mit führen darf. Es ist für mich ein sehr würdiger Abschluss nach 22 Jahren parlamentarischer Arbeit, hier den Klimaschutz in Hamburg mit auf den Weg zu bringen. Ich kandidiere nicht mehr für die Bürgerschaft; das habe ich schon im Sommer entschieden. Ich danke Ihnen für manche streitbare Debatte, auch für diese hier heute Abend, und sehe auch, dass es immer wie

der doch kollegiale Zusammenarbeit gegeben hat. Und falls ich einmal zu heftig ausgeteilt habe, mögen Sie mir das nachsehen; ich musste ja auch einiges einstecken. Aber so ist es nun einmal in der Umweltpolitik, es ist immer Kampf.

Vielen Dank. Bewegen Sie den Klimaschutz und die Energiewende weiter, kümmern Sie sich um Naturschutz und unseren Grünerhalt und was alles sonst noch auf der Agenda steht, es wird viel dazukommen. Es war mir ein Vergnügen. – Vielen Dank.

(Anhaltender Beifall bei allen Fraktionen)

Frau Dr. Schaal, vielen Dank. Dieser besondere Abschluss Ihrer Rede hat dazu geführt, dass sich der Saal gefüllt hat, und damit kommen wir gut in die Abstimmungen hinein; weitere Wortmeldungen sehen wir nicht.

Wir beginnen nun zunächst mit dem gemeinsamen Antrag von SPD, CDU, GRÜNEN und der LINKEN aus der Drucksache 21/19680.

Nach Artikel 51 unserer Verfassung sind zu einem die Verfassung ändernden Gesetz zwei übereinstimmende Beschlüsse der Bürgerschaft erforderlich, zwischen denen ein Zeitraum von mindestens 13 Tagen liegen muss. Außerdem müssen beide Beschlüsse bei Anwesenheit von drei Vierteln der gesetzlichen Mitgliederzahl und mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Abgeordneten gefasst werden. Das Sitzungspräsidium hat sich davon überzeugt – das habe ich eben schon angedeutet –, dass mindestens 91 Mitglieder der Bürgerschaft anwesend sind.

Wer also möchte nun dem interfraktionellen Antrag aus Drucksache 21/19680 folgen und das darin enthaltene Neunzehnte Gesetz zur Änderung der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg beschließen? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit haben für dieses Gesetz mindestens zwei Drittel der anwesenden Mitglieder gestimmt und es ist damit in erster Lesung angenommen worden.

Die zweite Lesung wird für die Sitzung am 12. Februar 2020 vorgesehen.

Wir kommen dann zum Antrag der Fraktion DIE LINKE aus Drucksache 21/19915.

Wer schließt sich diesem Antrag an? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das waren keine zwei Drittel in der Zustimmung. Der Antrag ist abgelehnt.

Nun zum Ausschussbericht aus Drucksache 21/ 19831.

Hierzu stelle ich zunächst fest, dass die unter Punkt A erbetene Kenntnisnahme erfolgt ist.

(Dr. Monika Schaal)

Wer möchte dann den Ausschussempfehlungen unter Punkt B folgen und das Gesetz zur Änderung der Verfassung, zum Neuerlass des Hamburgischen Klimaschutzgesetzes sowie zur Anpassung weiterer Vorschriften aus Drucksache 21/19200 mit den vom Ausschuss empfohlenen Änderungen beschließen? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit hat das Gesetz in der ersten Lesung die Mehrheit bekommen.

Es bedarf hierzu einer zweiten Lesung, und diese findet vereinbarungsgemäß ebenfalls in unserer nächsten Sitzung am 12. Februar 2020 statt.

Wer möchte dann noch dem unter Punkt C der Ausschussempfehlungen enthaltenen Beschluss folgen? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist der Beschluss angenommen.

Wir kommen jetzt noch zum gemeinsamen Antrag der GRÜNEN und der SPD aus Drucksache 21/ 19888. Hierzu möchte die FDP-Fraktion die Ziffer 5 separat abstimmen lassen.

Wer möchte nun zunächst den Ziffern 1 bis 4 des Antrags aus Drucksache 21/19888 seine Zustimmung geben? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das war mit einer Gegenstimme und einigen Enthaltungen eine große Zustimmung.

Wer möchte dann auch die Ziffer 5 annehmen? – Auch hier die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist auch die Ziffer 5 angenommen worden.

Wir kommen zum Tagesordnungspunkt 20, Senatsmitteilung: Bericht zur Umsetzung des Konzeptes zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen, Menschenhandel und Gewalt in der Pflege.

[Senatsmitteilung: Bericht zur Umsetzung des Konzeptes zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen, Menschenhandel und Gewalt in der Pflege (Drucksache 20/10994) zugleich Stellungnahme des Senats zu den Ersuchen der Bürgerschaft – vom 20. Dezember 2017 "Weibliche Genitalverstümmelung verhindern durch Ausbildung von Multiplikatoren/-innen und Zusammenarbeit mit den Communities" (Drucksache 21/11191) – vom 12. Dezember 2018 "Den Opferschutz in Hamburg stärken und Opfer von psychischer Gewalt im Opferentschädigungsgesetz erfassen" (Drucksache 21/15152) – vom 13. Dezember 2018 "Opfer- und Gewaltschutz in Hamburg stärken – Ein neues Frauenhaus schaffen – Beratung, Hilfe und starken Rechtsstaat ausbauen" (Drucksache 21/15377) – Drs 21/19677 –]

Die Debatte zu diesem Tagesordnungspunkt entfällt auf einvernehmlichen Wunsch der Fraktionen. Wir kommen daher gleich zur Abstimmung.

Die Fraktionen der SPD und der GRÜNEN haben beantragt, die Drucksache an den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Integration zu überweisen.

Wer möchte diesem Überweisungsbegehren folgen? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist der Antrag überwiesen.

Wir kommen zum Tagesordnungspunkt 59, Bericht des Haushaltsausschusses: Für eine gelingende Umsetzung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes: Erhöhung der bestehenden Verpflichtungsermächtigung zur Anmietung von Diensträumen für das geplante neue Hamburg Welcome Center for Professionals.

[Bericht des Haushaltsausschusses über die Drucksache 21/19412: Haushaltsplan 2019/2020: Nachbewilligung nach § 35 Landeshaushaltsordnung im Einzelplan 8, Für eine gelingende Umsetzung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes: Erhöhung der bestehenden Verpflichtungsermächtigung zur Anmietung von Diensträumen für das geplante neue Hamburg Welcome Center for Professionals als einer kundenorientierten und wettbewerbsfähigen zentralen Servicestelle für Hamburger Unternehmen und zuwandernde sowie zugewanderte Fachkräfte unter einem Dach (One-Stop-Shop) (Senatsantrag) – Drs 21/19748 –]

Wird hierzu das Wort gewünscht? – Herr Abaci, Sie bekommen es für die SPD-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Deutschland leidet unter einem Fachkräftemangel, der in den nächsten Jahren noch zunehmen wird. Schon jetzt können etwa 1,6 Millionen Stellen längerfristig nicht besetzt werden. Um den sich überall abzeichnenden Fachkräftemangel zu lindern, brauchen wir als ein wichtiges Element neben anderen auch eine gesteuerte Einwanderung von qualifizierten ausländischen Fachkräften.

Wir haben unglaublich viel Zeit damit verschwendet, mit der CDU um ein Fachkräfteeinwanderungsgesetz zu ringen. Die SPD hat in den letzten 20 Jahren hart darum gekämpft, und jetzt ist es endlich so weit: Deutschland hat ein Fachkräfteeinwanderungsgesetz, und das ist gut so.

(Beifall bei der SPD und bei Michael Kruse FDP und Farid Müller GRÜNE)

Das Gesetz wird am 1. März dieses Jahres in Kraft treten. In Zukunft sollen diejenigen ausländischen

(Vizepräsidentin Antje Möller)

Fachkräfte leichter nach Deutschland kommen können, die unsere Unternehmen dringend brauchen. Das sind nicht nur Hochschulabsolventinnen und -absolventen, es sind auch Personen mit qualifizierter Berufsausbildung. Das Gesetz soll dem Fachkräftemangel vor allem in der Gesundheitsund Pflegebranche, in den sogenannten MINT-Berufen, aber auch im Handwerk abhelfen. Sehr gut Ausgebildete können sich also ab März 2020 auch aus Ländern außerhalb der Europäischen Union auf einen Job in Deutschland bewerben.

Ausländische Fachkräfte können für zunächst sechs Monate einreisen, um in Deutschland einen Arbeitsplatz zu suchen, solange sie über eine anerkannte Qualifikation, ausreichende Deutschkenntnisse und einen gesicherten Lebensunterhalt verfügen. Wer einen Abschluss und eine Stellenzusage hat, kann einreisen, um hier zu arbeiten. Die bislang notwendige Vorrangprüfung entfällt. Hindernisse bei der Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen sollen abgebaut werden. Außerdem schafft das Gesetz die Möglichkeit, auch zur Suche eines Ausbildungsplatzes nach Deutschland zu kommen. Voraussetzungen dafür sind neben der vollständigen Lebensunterhaltssicherung gute Deutsch-Sprachkenntnisse, die Nichtvollendung des 25. Lebensjahres und ein qualifizierter Schulabschluss, entsprechend etwa der Fachhochschulreife.

(Vizepräsidentin Christiane Schneider über- nimmt den Vorsitz.)