Abgesehen davon wissen Sie vermutlich genauso gut wie ich, dass dieses ganze zeitliche Verfahren natürlich auch deshalb noch bis mindestens 2022 dauern wird, weil dann erst der Technical Design Report des DESY vorgelegt wird, um dann dieses Verfahren auf Bundesebene weiterzubetreiben. Ich wage sehr stark zu bezweifeln, dass das schneller vorangegangen wäre, wenn wir eine Jamaika-Koalition auf Bundesebene gehabt hätten. Das eine hat mit dem anderen aus meiner Sicht wirklich überhaupt nichts zu tun. Insofern war das eine versuchte Irreführung von Ihnen, die ich Ihnen nicht durchgehen lassen konnte.
Wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt – ich sage ja nur, wenn … Das Wort erhält nun der Abgeordnete Duge für die GRÜNE Fraktion.
Darauf muss ich doch noch einmal kurz eingehen, Herr Oetzel. Sie sind geschickt um die Frage herumgegangen, welche Verantwortung Sie dafür tragen, dass es zu dieser Verzögerung bei PETRA IV gekommen ist. Letztlich ist es dadurch gekommen, dass Sie die Verhandlungen auf Bundesebene zum Scheitern gebracht haben. Und dann bieten Sie uns noch an, wir sollten mit Ihnen zusammenarbeiten. Bei aller Liebe, dem kann ich einfach nicht mehr folgen, das ist wirklich Humbug in dem Zusammenhang.
Fassen Sie sich einmal an die eigene Nase in dem Zusammenhang, und schauen Sie einmal, was Sie damit verursacht haben, dass wir zu diesen Veränderungen und Verzögerungen gekommen sind.
Noch ein Zweites: Wir haben inzwischen die Science City Hamburg Bahrenfeld GmbH gegründet, und es gab viele, viele Fragen in den Ausschüssen. Das zeigt, dass eben doch das Bedürfnis da war, dieses Thema weiterhin zu diskutieren. Sie brauchen sich nur einmal die Protokolle anzugucken. Sich also hier hinzustellen nach dem Motto, das sei überhaupt nicht wichtig in dem Zusammenhang, weil gar nichts passiert sei, das widerlegen Sie selbst aus den vielen Fragen und Nachfragen und Diskussionen, die Sie in den Ausschüssen vorgebracht haben.
Dann stelle ich fest, dass es keine weiteren Wortmeldungen gibt, und wir kommen zu den Abstimmungen. Ich bitte um Konzentration, es sind ein paar.
Wer möchte diesem Antrag zustimmen? – Wer nicht? – Enthaltungen? – Damit ist dieser Antrag abgelehnt.
Wer hier der Ausschussempfehlung folgen und den Senatsantrag aus Drucksache 21/18215 beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist dieser Antrag beschlossen.
Die Regierung hat sich bisher noch nicht aufgelöst, deshalb gehe ich davon aus, dass der Senat mit einer Stimme spricht, und es war überwiegend zu erkennen, dass die zweite Lesung heute gewollt war.
Wer will den soeben in erster Lesung gefassten Beschluss auch in zweiter Lesung fassen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist auch diese Lesung endgültig beschlossen.
Wir kommen dann zum Antrag der Fraktionen der SPD und der GRÜNEN aus Drucksache 21/19541. Hierzu hat die Fraktion DIE LINKE ziffernweise Abstimmung beantragt.
Wer also zunächst die Ziffern 1, 2, 4, 5 und 7 annehmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit sind diese Ziffern angenommen.
Wer sich den Ziffern 3.a, 3.b und 3.e anschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit sind diese Ziffern auch angenommen.
Wer möchte dann den Ziffern 3.c, 3.d und 3.f zustimmen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist auch beschlossen worden.
Wer möchte die Ziffern 6.a und 6.b beschließen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit sind auch diese Ziffern angenommen.
Und wer nimmt schließlich noch die Ziffer 6.c an? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist diese Ziffer auch angenommen.
Dann kommen wir zum Tagesordnungspunkt 48, Drucksache 21/19339, Bericht des Verkehrsausschusses: Langfristige Weiterentwicklung des Schnellbahn-Netzes, Ergebnisse des System- und Variantenvergleichs zur Anbindung von Lurup und Osdorfer Born.
[Bericht des Verkehrsausschusses über die Drucksache 21/18875: Langfristige Weiterentwicklung des Schnellbahn-Netzes, Sachstand Schnellbahnanbindung des Hamburger Westens, Ergebnisse des System- und Variantenvergleichs zur Anbindung von Lurup und Osdorfer Born (Senatsan- trag) – Drs 21/19339 –]
Die Fraktionen sind übereingekommen, die Debatte nicht zu führen. Damit kommen wir auch gleich zu den Abstimmungen.
Wer möchte nun dem Antrag der LINKEN mit Ausnahme von Ziffer 4 seine Zustimmung geben? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist das abgelehnt.
Wer möchte dann noch Ziffer 4 annehmen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist auch Ziffer 4 nicht angenommen worden.
Wer hier der Ausschussempfehlung folgen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Dann ist auch dieser Ausschussempfehlung Folge geleistet.
Dann kommen wir zum Tagesordnungspunkt 55, Bericht des Innenausschusses: Viertes Gesetz zur Änderung von Vorschriften auf dem Gebiet des Verfassungsschutzrechts.
Viertes Gesetz zur Änderung von Vorschriften auf dem Gebiet des Verfassungsschutzrechts (Senatsantrag) – Drs 21/19395 –]
[Antrag der CDU-Fraktion: Wer A sagt muss auch B sagen – Die Onlinedurchsuchung für Hamburgs Verfassungsschutz als notwendige Fortschreibung der Quellentelekommunikationsüberwachung – Drs 21/19681 –]
[Antrag der Fraktionen der SPD und der GRÜNEN: Änderung des Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung von Vorschriften auf dem Gebiet des Verfassungsschutzrechts – Drs 21/19698 –]
Hierzu liegen Ihnen als Drucksachen 21/19681 und 21/19698 ein Antrag der CDU-Fraktion sowie ein gemeinsamer Antrag von SPD und GRÜNEN vor.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Das politische System der Bundesrepublik Deutschland wird als streitbare und wehrhafte Demokratie bezeichnet. Dieser einst vom Bundesverfassungsgericht geprägte Begriff steht für die Entschlossenheit des Staates, sich gegenüber den Feinden der freiheitlichen demokratischen Grundordnung nicht neutral zu verhalten, sondern sich zur Wehr zu setzen. Die deutsche Geschichte gibt Zeugnis davon, welch grauenhafte Folgen es haben kann, wenn diese Wehrhaftigkeit fehlt.
Zur Wehrhaftigkeit gehört ein demokratischer, an die Rechtsvorschriften gebundener Verfassungsschutz als eine Art Frühwarnsystem. Um diese Funktion erfüllen zu können, muss er in der Lage sein, Erkenntnisse über verfassungsfeindliche Aktivitäten zu gewinnen und bereitzustellen. Das vorliegende Gesetz regelt genau das.
Die Novellierung des Hamburgischen Verfassungsschutzgesetzes, des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes und des G10-Ausführungsgesetzes sind erstens nötig wegen Änderungen im Bundesrecht, die wir im Landesrecht nachvollziehen müssen, und zum anderen haben sich im Datenschutzrecht etliche Veränderungen ergeben. Und schließlich haben wir Anpassungen vorgenommen, die sich aus veränderten Sicherheitssituationen beziehungsweise Bedrohungsszenarien ergeben. Dabei haben wir uns auf das Notwendige beschränkt.
Ich möchte hier auf eine Regelung eingehen, die bereits beim Polizeigesetz von Bedeutung war und in der öffentlichen Diskussion eine wichtige Rolle