Protocol of the Session on December 4, 2019

[Bericht des Ausschusses für Wirtschaft, Innovation und Medien über die Drucksache 21/15571: Evaluierung der Hamburgischen Investitionsund Förderbank: Stellungnahme des Senats zum Ersuchen der Bürgerschaft vom 27. März 2013 "zu Drucksache 20/6335 Errichtung der Hamburgischen Investitions- und Förderbank (IFB)" (Drucksache 20/7388) sowie Stellungnahme des Senats zum Ersuchen der Bürgerschaft vom 28. Juni 2017 "Evaluierung der Hamburgischen Investitions- und Förderbank (IFB) – Bereiche Wirtschaft und Innovation" (Drucksache 21/9449) (Senatsmitteilung) – Drs 21/19078 –]

Auch hier sind die Fraktionen übereingekommen, keine Debatten zu führen.

Ist irgendetwas falsch? Warum ist es so unruhig?

(Zurufe)

Dann stelle ich hier einfach nur fest, dass wir Kenntnis genommen haben.

Und wir kommen zum nächsten Tagesordnungspunkt. Das ist TOP 34, die Drucksache 21/19055, Bericht des Innenausschusses: Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts zum Schutz der Grundrechte anlässlich des BKA-Gesetzes proaktiv umsetzen – Polizeirecht in Hamburg in Eigeninitiative verfassungsgemäß gestalten! und Drittes Gesetz zur Änderung polizeirechtlicher Vorschriften.

[Bericht des Innenausschusses über die Drucksachen 21/4248 und 21/17906: Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts zum Schutz der Grundrechte anlässlich des BKA-Gesetzes proaktiv umsetzen – Polizeirecht in Hamburg in Eigeninitiative verfassungsgemäß gestalten! (Antrag der FDP-Frakti- on) und Drittes Gesetz zur Änderung polizeirechtlicher Vorschriften (Senatsantrag) – Drs 21/19055 –]

[Antrag der Fraktion DIE LINKE: Zusatzantrag zu Drs. 21/19055 – Für eine Demokratisierung der Polizei! – Drs 21/19197 –]

[Antrag der FDP-Fraktion: Grundrechtsschutz umfassend verbessern – Drs 21/19228 –]

[Antrag der CDU-Fraktion: Sicherheit erhöhen, Polizei stärken – OnlineDurchsuchung ermöglichen und Berichtspflicht ergänzen – Drs 21/19229 –]

[Antrag der Fraktionen der SPD und der GRÜNEN: Modernes Polizeirecht Hamburg: mehr Datenschutz, mehr Sicherheit – Drs 21/19239 –]

Hierzu liegen Ihnen als Drucksachen 21/19197, 21/19228 und 21/19229 Anträge der Fraktionen der LINKEN, FDP und CDU vor sowie als Drucksache 21/19239 ein gemeinsamer Antrag von SPD und GRÜNEN.

Wer möchte hierzu nun das Wort ergreifen? – Da haben wir den Herrn Schumacher von der SPDFraktion, Sie haben das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir werden heute ein neues Hamburger Polizeirecht beschließen. Ich gebe zu,

(Vizepräsident Detlef Ehlebracht)

es hat eine Weile gedauert, aber heute liegt nach intensiver Arbeit ein gutes und sehr ausgewogenes Gesetz vor, in dem in Hinblick auf das Spannungsverhältnis zwischen Sicherheit und Freiheit überzeugende Lösungen gefunden wurden.

(Beifall bei der SPD und vereinzelt bei den GRÜNEN)

Ich möchte noch einmal betonen: Wir haben uns nicht am bundesweiten Wettbewerb um das schärfste Polizeigesetz beteiligt und werden dies auch in Zukunft nicht tun.

(Beifall bei der SPD und vereinzelt bei den GRÜNEN – Zuruf von Jörg Hamann CDU)

Eine Überarbeitung des Polizeirechts war notwendig, weil europäischer Datenschutz übernommen und Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts eingearbeitet werden mussten. Diese Aufgabe haben wir umgesetzt. Das Polizeirecht enthält jetzt mehr Datenschutz, mehr Kernbereichsschutz und bei besonders eingriffsintensiven Maßnahmen mehr Richtervorbehalte. Die sogenannte Meldeauflage, die bisher auf die Generalklausel gestützt war, hat jetzt zur Rechtsklarheit eine eigene Rechtsgrundlage und soll mit einer konkreten Höchstfrist versehen werden. Eine Ausweitung des Gefahrenbegriffs nach bayerischem Vorbild werden Sie bei uns nicht finden. Auch die präventive Online-Durchsuchung wollen wir nicht einführen.

Wir haben die Polizeirechtsnovelle aber auch genutzt, um an einigen gezielten Stellen der Polizei Handlungsspielräume zu geben, die sie aufgrund von Veränderungen in der Praxis braucht. Die beiden aus meiner Sicht besonders wichtigen Punkte möchte ich hier nennen.

Erstens: Nach Paragraf 49 soll die Polizei künftig gespeicherte personenbezogene Daten in einer automatisierten Anwendung zur Datenanalyse zur vorbeugenden Bekämpfung von besonders schweren Straftaten verarbeiten können. Hier wurde zu Beginn der Beratungen über das Gesetz der Vorwurf des Predictive Policing erhoben. Wir haben die Vorschrift noch einmal überarbeitet mit dem Ergebnis, dass selbst der Datenschutzbeauftragte dem Grunde nach zufrieden ist;

(André Trepoll CDU: Das bewerten Sie posi- tiv?)

das können Sie im Wortprotokoll des Ausschusses vom 8. November nachlesen.

Zweitens: Wir wollen die sogenannte elektronische Fußfessel nicht nur zur Terrorbekämpfung einsetzen, sondern auch bei Tätern von Beziehungsgewalt. Die elektronische Fußfessel ist aus meiner Sicht ein wichtiges Mittel, mit dem künftig Kontaktund Näherungsverbote gegenüber Gewalttätern wirkungsvoll ergänzt und konsequenter durchgesetzt werden können.

Ich bin davon überzeugt, dass eine moderne, gut ausgestattete Polizei nicht in verfassungsrechtlich bedenkliche Bereiche vorstoßen muss und darf, um ihre Aufgaben zu erfüllen.

(Beifall bei der SPD)

Dies ist nicht zuletzt eine wichtige Voraussetzung dafür, dass polizeiliche Maßnahmen von den Bürgerinnen und Bürgern akzeptiert werden. Ist dies nicht der Fall, leidet die Gefahrenabwehr.

Ich finde, die Arbeit aller Beteiligten in den letzten Monaten und Wochen hat ein sehr gutes Ergebnis gebracht. Hamburg bekommt ein Polizeigesetz, das Sicherheit und Freiheit, Prävention und Einschränkung von Freiheitsrechten in ein kluges Verhältnis setzt. Es wird die Sicherheit und die Rechtssicherheit in unserer Stadt zum Wohle aller erhöhen. – Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und vereinzelt bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Schumacher. – Als Nächster erhält das Wort Herr Lenders von der CDU-Fraktion.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ja, wir haben diskutiert im Innenausschuss, mitunter strittig, mitunter emotional. Das ist immer so, wenn man Sicherheitsgesetze in einem Parlament beschließt und insbesondere von der ganz rechten und ganz linken Seite manchmal auch sehr undifferenzierte Bemerkungen und Forderungen kommen. Das, was wir gemacht haben, ist schon ein ausgewogenes Polizeigesetz; da stimmt die CDU zu, das sehen wir auch so.

Lieber Kollege Schumacher, immer diese Diskussion um die Frage der Superlative. Brauchen wir das schärfste, das härteste Polizeigesetz? Auf der Redeliste steht, ich habe es gesehen, Gott sei Dank nicht der Kollege Dolzer. Der würde genau in die andere Richtung argumentieren und sagen, wir bräuchten das schwächste und schlechteste Polizeigesetz, damit man den Polizeibeamten auch ja nicht den Besteckkasten an die Hand gibt, den sie brauchen. Das haben wir, Gott sei Dank, nicht getan.

Ich glaube, Ihnen zustimmen zu können, dass wir eine sehr ausgewogene Diskussion im Innenausschuss hatten, mit einer Expertenanhörung und einer Senatsbefragung, die an der einen oder anderen Stelle auch die Unterschiede deutlich gemacht haben. Wir haben, das darf ich für die CDU auch einmal sagen, unseren ursprünglichen Entwurf ein wenig abgerüstet, und zwar aufgrund der Tatsache, dass uns aus der Expertenanhörung klargeworden ist, dass beispielsweise eine Ausweitung der Höchstdauer des Präventivgewahrsams nicht

(Sören Schumacher)

vonnöten ist. Das ist, Sie sehen es, aus unserem Antrag mittlerweile verschwunden.

Was leider Gottes in unserem Antrag nach wie vor aufrechterhalten wird, ist das Thema Online-Durchsuchung. Und jetzt sage ich Ihnen einmal in aller Deutlichkeit und Klarheit: Gerade vor anderthalb Wochen habe ich in Berlin einen Vortrag des BKAVizepräsidenten gehört, der in einem wunderbaren Schaubild dargestellt hat, wie unsere Polizeigesetze – dem Föderalismus geschuldet – in dieser Republik aussehen. Auf der einen Seite gibt es Länder wie Bremen und Berlin. Die waren immer die weißen Flecke, die haben eigentlich gar nichts: keine TKÜ, keine Online-Durchsuchung, nichts. Da möchte man wirklich nicht Polizeibeamter sein. Und dann gibt es Bereiche, wo man sagt – Sie haben es angesprochen –, es werde eine Gefahrendefinition wie im bayerischen Polizeigesetz benötigt. Das haben wir als CDU hier nicht für notwendig gehalten, deswegen haben wir es auch nicht eingebracht. Aber ich sage Ihnen auch klipp und klar, meine Damen und Herren von Rot-Grün: Die präventive Online-Durchsuchung hätte die aus unserer Sicht unbedingt notwendige Verankerung in diesem neuen Polizeigesetz haben müssen. Sie ist nicht drin. Dann müssten Sie sich hinterher nicht die Frage stellen … Ich vergleiche das immer etwas schaubildlich mit einem Besteckkasten, den ich aufmache. Wenn ich in diesem Besteckkasten nur Messer und Gabeln finde, dann kann ich, lieber Kollege Schumacher, mit der Gabel zur Not auch mal einen Joghurt löffeln. Sinnvoll und zielführend ist es definitiv nicht.

(Beifall bei der CDU – Glocke)

Herr Lenders, gestatten Sie eine Zwischenfrage der Abgeordneten Frau Schneider?

Ja. Wenn meine Zeit angehalten wird.

Schönen Dank, dass Sie das gestatten. – Ich wollte Sie fragen: Sie wissen, dass 2012 die Quellen-TKÜ eingeführt worden ist. Damals hatte, ich weiß nicht mehr, in welcher Funktion, Herr Bergmann von der Regierung gesagt, juristisch sei das möglich, aber persönlich möchte man mit so etwas nichts zu tun haben; ich habe es nachgelesen. Tatsache ist, sie ist nicht ein Mal angewandt worden. Wie bewerten Sie das, warum ist sie nicht angewandt worden, und warum fordern Sie jetzt noch mehr?

Die Frage will ich Ihnen gern beantworten, Frau Schneider; das ist übrigens auch Ausfluss der Expertenanhörung. Ich meine, es war Professor Fischer, der an

einer Stelle sagte: Nicht alles, was in einem Polizeigesetz steht, wollen wir unbedingt auch in der Anwendung des täglichen Daseins haben. Dazu gehört auch der finale Rettungsschuss. Ich glaube, wir alle hier im Parlament sind uns doch wohl einig: Der finale Rettungsschuss, die Tötung eines Gewaltverbrechers, steht im Polizeigesetz, und wir sind alle froh, dass er nicht angewandt wird.

(Beifall bei der CDU und bei Dirk Nocke- mann AfD)

Um ein anderes Beispiel zu nehmen, Frau Schneider: Fragen Sie doch einmal den Feuerwehrchef, wie oft in Hamburg eine Drehleiter bei der Brandbekämpfung zum Einsatz kommt. Aber deswegen kommt doch keiner auf die Idee, bei der Feuerwehr die Drehleiter abzuschaffen. Was sind das für Logiken?

(Beifall bei der CDU und bei Peter Lorkowski AfD)

So, zurück zu meinen Ausführungen. Wir sind nach wie vor der Meinung, dass die Online-Durchsuchung ins Polizeigesetz gehört; ich muss nicht vertieft erläutern, warum. Aber ich will einräumen, andere Bundesländer haben sie nicht. Ich hätte mir denken können – das ist jetzt eine einfache Prognose –, dass vielleicht zwischen SPD und CDU da mehr gegangen wäre. Ich schaue nach Niedersachsen, dort ist ein Innenminister, der der Sozialdemokratie angehört, und der hat sie drin. Vielleicht wäre es hier auch gegangen. Aber manchmal muss man eben ein bisschen Rücksicht auf den Koalitionspartner nehmen. Dafür haben wir als CDU Verständnis; kann sich ja alles ab Februar ändern.

(Beifall bei der CDU)

Meine Damen und Herren, lassen Sie mich eines am Schluss noch sagen. Auch wir als CDU finden es gut und richtig, dass mit dem heute etwas knapp vorliegenden Antrag der Regierungskoalition der Paragraf 12b des SOG, in dem es um die Aufenthaltsdauer geht, noch verändert worden ist. Das ist nämlich genau das, was in unserem Antrag steht. Von daher: An dieser Stelle ist unser Antrag erfüllt. Noch besser, noch schöner wäre es – die Bitte an Rot-Grün –, wenn Sie einfach unseren Antrag übernähmen, denn dann hätten Sie das Aufenthaltsverbot nach Paragraf 12b SOG drin und die Online-Durchsuchung. Geben Sie sich einen Ruck, das geht doch auch. – Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Lenders. – Als Nächste erhält das Wort Frau Möller von der GRÜNEN Fraktion.