Bei aller im Antrag berechtigt geübten Kritik sind die im Petitum erhobenen Forderungen der Kollegen der LINKEN dann doch nicht vollkommen zutreffend. Die Forderung einer Bedarfsplanung zur Optimierung des Einsatzes lebensrettender Maßnahmen ist wichtig. Einzubeziehen sind hier aber auch besonders alle Leistungsanbieter und die Standortplanung von Notarztstandorten unter Berücksichtigung der Feuerwehr. Aber die Ergebnisse müssen in ein novelliertes Rettungsdienstgesetz einfließen. In dieser Gesetzesnovelle ist auch zu klären, wie die Hilfsorganisationen partnerschaftlich mit der Feuerwehr in einer Notfallregelung einbezogen werden können. Da gibt es ohne Frage deutliche Verbesserungsbedarfe, und wir werden genau darauf achten, dass diese auch berücksichtigt werden. Falsch wäre es jedoch nach unserer Ansicht, sich an der örtlichen Nähe des Rettungsmittels zu orientieren. Diesbezüglich gilt die bestehende Regelung bereits weiter, indem sie die schnellstmögliche Hilfe zum Maßstab macht. Diese gesetzliche Regelung sollte unbedingt beibehalten werden und muss dann eben auch in allen Fällen angewandt werden. Die Zusammenführung der Leitstelle muss ebenfalls im Rahmen der Gesetzesnovelle geprüft werden. Es wäre kontraproduktiv, solche Maßnahmen jetzt vorzuziehen.
Diesbezüglich, aber auch hinsichtlich der folgenden Vorschläge der Fraktion DIE LINKE gilt, dass Schnellschüsse nicht opportun sind. Generell braucht der Rettungsdienst mehr Personal. Das gilt vor allem auch für die Leitstelle und die leider wieder anwachsenden Wartezeiten bei der Notrufannahme. Die Einforderung eines Masterplans ist richtig. Nichts anderes fordern wir seit vielen Jahren im Innenausschuss, wenn wir die Novellierung des Rettungsdienstgesetzes und die vollständige Umsetzung des Strategiepapiers anmahnen. Hier muss der Senat handeln und darf sich nicht länger mit vorgeschobenen Argumenten herausreden.
Liebe Kollegen der LINKEN, die Ihrem Antrag zugrundeliegende Kritik ist in vielen Teilen richtig. Auch Teile Ihrer Forderungen finden unsere Unterstützung. Es wäre jedoch zielführend, die Novellierung des Rettungsdienstes nicht als Stückwerk anzugehen. Ihr Antrag fällt daher leider ein bisschen in die Kategorie "Gut gemeint ist nicht immer gut gemacht". Darum wollen wir im Innenausschuss in der Tat an diesem Antrag arbeiten, und wir wollen es zügig tun, das heißt, noch in diesem Jahr beginnen und noch in dieser Amtsperiode abschließen.
Wir erwarten vom Senat, dass er die Sicherheit der Hamburgerinnen und Hamburger ernst nimmt und die dringend notwendigen Reformen bei der Feuerwehr nicht aussitzt oder nur in unzureichenden Teilschritten angeht. Es ist jetzt Zeit zu handeln – es geht um Menschenleben – und das sollten wir gemeinsam tun. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir teilen Herrn van Vormizeeles Einschätzung zur Einleitung dieses Antrags der LINKEN. Inhaltlich gibt es da aus meiner Sicht kaum etwas hinzuzufügen. So ist die Situation, und so wird sie im Grunde auch nicht bestritten. Was allein fehlt, ist, dass die SPD handelt.
Sie könnten den Senat ein bisschen in Gang setzen, aber das haben Sie mit Ihrer Rede eben nicht getan, Herr Münster. Wir haben auch nicht ausführlich darüber geredet, warum es in Hamburg noch kein Rettungsdienstgesetz gibt, sondern wir haben lediglich einen Satz vom Senator dazu zu hören bekommen, nämlich dass es auf Bundesebene noch kein Gesetz gebe und man vorher nichts tun könne. Aber die große Frage, was man macht, wenn der Bund nichts macht, müssen wir uns schon stellen, und darauf gibt es bisher keine Antwort. Die derzeitige Situation ist aus meiner Sicht noch keine akute Krise, aber immerhin zeigt das System Überlastungssymptome, die hier im Detail von den Kolleginnen und Kollegen schon genannt worden sind. Wir haben nun endlich, das hat auch viele Jahre gedauert, eine Entscheidung auf europäischer Ebene. Es gibt Richtlinien für öffentliche Aufträge und Konzessionen.
wenn es eine Bundesvorlage gibt, wird sich zeigen, aber man bringt doch auch den Bund ein bisschen auf Trab, wenn in Hamburg schon einmal Bewegung drin ist. Das wissen Sie doch von anderer Stelle auch.
Im Übrigen ist es auch ein Erfolg, dass das Europäische Parlament für den Rettungsdienst eine sogenannte Bereichsausnahme von der Pflicht zur europaweiten Vergabe beschlossen hat. Auch zu den Konsequenzen und Handlungsspielräumen, die sich daraus für Hamburg ergeben, haben wir bis jetzt vom Senat noch nichts gehört, aber das sollten wir uns in der Innenausschusssitzung sehr zügig und sehr deutlich noch einmal erklären lassen.
Ich will auf ein zweites Problem hinweisen. Es geht beim Thema Rettungsdienst und was wir eigentlich strukturell verändern müssen, nicht nur darum, Leben zu retten und Gesundheit zu erhalten, sondern es geht auch um die Qualität von Arbeitsplätzen. Zum Beispiel befürchten das Rote Kreuz und andere Anbieter, dass es für die hamburgischen Außenbereiche lediglich eine Ausschreibung von reinen Personaldienstleistungen geben wird und nicht das komplette Paket ausgeschrieben wird, was garantiert zu Lohndumping führt. Das sieht man in anderen Bundesländern und auch in anderen europäischen Ländern. Das wollen wir ganz eindeutig nicht, und auch darüber muss geredet werden.
Deswegen gelangt Ihr Wort hoffentlich auch ins Ohr des Senats und nicht nur ins Ohr des Ausschussvorsitzenden. Auf der nächsten oder spätestens auf der übernächsten Sitzung sollten wir uns mit diesem Antrag ausführlich befassen und hier hoffentlich noch vor Ende der Legislaturperiode in die Gänge kommen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir Liberalen begrüßen es außerordentlich, dass dieses aus unserer Sicht drängende Thema Rettungsdienst heute einmal mehr auf der Tagesordnung steht. Wir haben bereits in den beiden vorangegangenen Haushaltsdebatten die Intransparenz und die fehlende Seriosität des Haushalts im Bereich der Rettungsdienstgebühren kritisiert. Leider gibt es keinen Anlass, dies heute zu ändern. Der Senat fährt mit seiner Black-BoxHaltung in Sachen Rettungsdienste fort. Wenn man die Haushaltsplan-Entwürfe und Beratungs
protokolle über die Jahre liest, bekommt man immer wieder heftige Zweifel, ob die Senate das Rettungsdienstmonopol in Hamburg wirklich als Daseinsvorsorge betrachten. Vielmehr geht es hier wie in vielen anderen Bereichen offenbar zuallererst um Einnahmeerzielung aus Gebühren.
Nach liberalem Verständnis sollten staatliche Monopole stets nur der notwendigen Daseinsvorsorge dienen. Sie sollten nicht fiskalischen Zielen dienen oder gar zum Stopfen von Haushaltslöchern herhalten müssen. Das staatliche Monopol in Hamburg wäre daher nur weiter zu rechtfertigen, wenn es zu einer überdurchschnittlichen Versorgung der Hilfsbedürftigen führen würde. Dies ist nicht der Fall, wie die Zahlen zeigen. Die Zahlen und deren Vergleich mit anderen Ballungsräumen sind hierfür ein Beleg. Das gilt auch für den Vergleich mit Gebietskörperschaften, die Submissions- und Konzessionsmodelle mit Erfolg praktizieren und die die Qualität der Rettungsdienste durch Setzen von Standards und deren konsequente Überwachung sicherstellen. Ein staatliches Monopol darf stets nur die Ultima Ratio sein, wenn die Qualität der Daseinsvorsorge nicht anders sicherzustellen ist. Es gilt also, die Struktur und den Grundansatz des Rettungsdienstes in Hamburg kritisch und fortschrittsorientiert zu prüfen. Daher begrüßen wir das Ziel des vorliegenden Antrags und unterstützen diesen Antrag in großen Teilen.
Wir haben eine Überweisung des gesamten Antrags an den Innenausschuss beantragt, um dieses dicke Brett möglichst erfolgreich bohren zu können. Insbesondere teilen wir von liberaler Seite die Ansätze in den Punkten 1 und 8. Eine Bedarfsanalyse für den Rettungsdienst erscheint uns ebenso überfällig wie übrigens auch für den Bereich der Krankentransporte und den dort herrschenden Wildwuchs. Bei den Bedarfsanalysen muss es darum gehen, sowohl eine bestmögliche Daseinsvorsorge für die Bevölkerung in diesem brisanten Bereich sicherzustellen als auch die Kosten zu optimieren. Es geht hier in Form der Rettungsdienstgebühren schließlich vor allem auch um Beiträge der in Deutschland krankenversicherten Menschen. Im Rettungsdienst kann eine solche Bedarfsermittlung dann auch Grundlage für Konzessionen und Subventionsmodelle sein,
wenn in Hamburg endlich die dafür nötigen gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Hier setzt richtigerweise auch die Nummer 8 Ihres Petitums an. Wir begrüßen es als Liberale sehr, dass der Senat den viel zu kurz gedachten und geschwungenen Referentenentwurf für die Novelle des Rettungsdienstgesetzes vorerst auf Eis gelegt hat. Auch wenn Handlungsbedarf besteht, sollte man die aus europarechtlichen Gründen ohnehin notwendige Novelle nutzen, um das Gesamtsystem auf neue
Beine zu stellen und auf die steigenden Anforderungen hin anzupassen. Es gibt eklatante Versorgungsengpässe gerade in den Außenbereichen Hamburgs und ganz in der Nähe vorhandener Rettungskapazitäten in den Nachbarlandkreisen. Diese überflüssigen Strukturengpässe lassen es nicht mehr zu, Hamburg als Insel zu betrachten. Viele der in den Punkten 2 bis 7 Ihres Petitums geforderten Ad-hoc-Maßnahmen erscheinen uns im Prinzip richtig. Sie hier so zu beschließen, erscheint uns aufgrund unserer intensiven Recherchen der letzten Jahre im Umfeld der Rettungsdienste überhastet und daher noch nicht wirklich zielführend. Vielmehr bevorzugen wir es, die Struktur des Rettungsdienstes grundsätzlicher zu überprüfen und die Zeit zu nutzen, um die dafür notwendige Rechtsetzung geordnet vorzunehmen.
Ihre Forderung im Petitum Nummer 6 unterstützen wir hingegen voll und ganz. Es erscheint uns in vielfacher Hinsicht sinnvoller, vorhandene Kapazitäten von zertifizierten Dienstanbietern zu nutzen, als den Rettungsdienst zum Auslasten von Löschfahrzeugen zu benutzen. Wir unterstützen nicht nur die Überweisung der Drucksache an den Ausschuss, sondern werden dort auch eine Expertenanhörung zu diesem Themenkomplex beantragen. Bei dieser Gelegenheit wird dann die Regierungsfraktion beweisen können, dass sie diese große Herausforderung wirklich anpacken will. – Herzlichen Dank.
Wer stimmt einer Überweisung der Drucksache 20/12686 an den Innenausschuss zu? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist somit einstimmig überwiesen.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 6, Drucksache 20/11895, Große Anfrage der SPD-Fraktion: Film in Hamburg.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Mensch geht ins Kino, weil er dort Gefährdungen wahrnehmen will, ohne sich selbst zu gefährden. Er will zu fremden Planeten reisen, ohne den Astronautenanzug anzuziehen, und er will an rasanter Action teilhaben, ohne sich sein eigenes Auto zu zerbeulen. Natürlich nimmt man dort auch gerne an den
menschlichen Höhen und Tiefen teil. Für 120 Minuten entführt uns der Film aus dem Alltag, und deshalb ist der Film auch ein wichtiger Gradmesser für die Lebensqualität in einer Stadt. Hamburg ist ein guter Filmstandort, und der Hamburger Film bereichert nicht nur die Leinwände von Stadt und Land, sondern transportiert auch wunderbare Bilder unserer Stadt in die weite Welt.
Der Hamburger Film ist somit Botschafter für unsere Stadt und ein wesentlicher Baustein der Hamburger Kulturlandschaft. Ungefähr 1500 Drehtage bei rund 100 nationalen und internationalen Produktionen gibt es jedes Jahr. Damit trägt die Filmwirtschaft in bedeutendem Maße zur positiven Außendarstellung und nicht zuletzt auch zu touristischen Effekten für die Stadt bei. Ziel des Senats ist es, die Position Hamburgs als nationalem und internationalem Filmstandort zu schärfen, und wir sind hier auf einem guten Wege.
In der kommenden Woche startet der Film "A Most Wanted Man", eine internationale Produktion, in der der großartige, leider kürzlich verstorbene Philip Seymour Hoffman eine seiner letzten Rollen an der Seite deutscher Schauspieler wie Daniel Brühl und Nina Hoss spielt – ein Film, der maßgeblich in Hamburg gedreht wurde. Diese wunderschöne Stadt als Kulisse ist natürlich ein idealer Hintergrund für viele sehenswerte Filme. Aber ein Filmstandort braucht mehr als nur schöne Motive.
Es bedarf vor allem gut ausgebildeter kreativer Menschen und Förderstrukturen, die Ideen, Menschen und Geld zusammenbringen, sowie attraktiver Spielorte und Events, auf denen die Ergebnisse präsentiert werden. Dieser Senat sorgt dafür, dass diese Säulen ein stabiles Fundament haben.
Mit der Hamburg Media School und dem Filmstudiengang der HFBK hat sich Hamburg zu einem international hoch anerkannten Studienort entwickelt. Ein Beispiel: Es ist noch nicht lange her, dass das Team um die HMS-Absolventen Stefan Gieren und Max Zähle eine Oscar-Nominierung für den Kurzfilm "Raju" einfahren konnte. Damit wir auch weiterhin auf erfolgreiche Nachwuchsfilmer hoffen dürfen, hat dieser Senat zum Beispiel die Strukturen der HMS weiter gestärkt und 57 Millionen Euro für den Kunst- und Mediencampus investiert. Wir sorgen dafür, dass auch weiterhin junge Botschafterinnen und Botschafter des Hamburger Filmstandorts ihre Botschaft nach außen tragen können.
Bei all dem darf man nicht vergessen, dass Film natürlich ein teures Vergnügen ist. Die Stadt lässt sich das auch einiges kosten. Die Filmförderung wird jährlich mit über 8 Millionen Euro von Hamburg bezuschusst. Das ist eine gute Investition, denn damit werden nicht nur sehenswerte Filme produziert, sondern jeder eingesetzte Euro erzielt einen Umsatzeffekt in unserer Metropole von 2,50 Euro. Die Filmwirtschaft sichert somit unmittelbar und mittelbar Arbeitsplätze und sorgt für Synergieeffekte in anderen Bereichen. Hamburg hat mit der Filmförderung Hamburg Schleswig-Holstein eine hervorragend agierende Förderstruktur, und Eva Hubert, die heute hier ist, und ihr Team haben für die geleistete Arbeit unseren Dank verdient.
Mit 26 Kinos und knapp 80 Kinosälen hat Hamburg eine breite Kinolandschaft. Der Verlust des Streit's am Jungfernstieg schmerzt dabei natürlich. Es ist traurig, dass Schuhläden und Handyshops für Hamburgs Vermieter eine höhere Priorität haben als Kinokultur. Zum Glück gibt es aber weiterhin die charmanten Programmkinos und Kleinode in unserer Stadt, und Hamburg unterstützt sie, zum Beispiel mit fast 400 000 Euro Fördermitteln für die Digitalisierung. Auch die institutionelle Förderung des Kino-Ortes Metropolis sei genannt, mit dem das Film-Erbe kontinuierlich gepflegt wird und welches in diesem Jahr seinen 35. Geburtstag feiern darf. Das sind gute Beispiele dafür, wie dieser Senat konkret Kino-Vielfalt fördert.