Ich will an dieser Stelle noch einmal sagen, wie wichtig die Erwähnung in der Verordnung ist, dass es gerade auch bei der Umwandlung eines alten Tennenspielfelds oder eines alten Sportplatzes in ein Kunststoffspielfeld weiterhin Bestandsschutz gibt. Das ist ein wichtiger Punkt im Gesetzentwurf. Ebenso positiv sehe ich die Öffnungsklausel für die Länder. So sind nämlich länderspezifische Lösungen machbar. Auch das ist ein wichtiger Punkt. Wir unterstützen auch die Änderung des Hamburgischen Lärmschutzgesetzes, das sagte ich eben, und damit die Klarstellung von verhaltensbezogenem Lärm, denn eines ist klar: Zuschauer und Spieler können sich nicht in Schweigen hüllen, wenn ein Tor geschossen wird. Deshalb brauchen wir die Klausel vom verhaltensbezogenen Lärm, ähnlich wie wir es damals unter Schwarz-Grün bei den Kitas in die Wege geleitet haben, auch für die Sportanlagen.
Ich glaube aber, dass diese Drucksache bei allen positiven Aspekten, die ich aus sportpolitischer Sicht sehe, auch weiterhin Konflikte in den Wohngebieten hervorrufen wird, denn die Anwohner und die Proteste werden natürlich trotzdem bleiben. Deswegen fand ich gut, Frau Timmermann, dass Sie gesagt haben, die Verabschiedung des Gesetzentwurfs bedeute nicht, dass Sportvereine und Spieler keine Rücksicht mehr auf Anwohner nehmen müssten. Es wird weiterhin darum gehen, Lösungen bei Wohnbebauung und Sportplatz vernünftig auszutarieren. Ich glaube auch, dass es sehr wichtig ist, in Zukunft rechtzeitiger auf die Anwohner zuzugehen. Sie haben das Beispiel Wellingsbüttel erwähnt. Dort ist vieles schief gelaufen auch aus dem Grund, weil man zu spät auf die Anwohner zugegangen ist, sie nicht informiert und mit ins Boot geholt hat. Ich glaube nämlich, dass bei allem Respekt für unsere sportpolitischen Entscheidungen die Anwohner und Anwohnerinnen natürlich auch ein berechtigtes Interesse haben. Das dürfen wir nicht kleinreden, sondern wir müssen schauen, dass wir in einem guten Interessen
ausgleich Anwohner und Sport zusammenbringen. Was aber heute zunächst einmal überwiesen und später verabschiedet wird, ist eine gute gesetzliche Grundlage, wenn dann die Bundesratsinitiative durch ist, die dem Sport mehr Rechte gibt. Ich glaube, das ist wichtig, und darum stimmen wir auch zu, aber zunächst einmal der Überweisung.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich schließe mich der Kritik Frau Blömekes an. Der Senat hätte sicher ein bisschen mehr Tempo an den Tag legen können, was die Vorlage dieser Drucksache betrifft. Der Handlungsdruck ist groß; das wurde hier schon mehrfach thematisiert. Die SPD hat sich sicher etwas dabei gedacht, diese Debatte anzumelden, und zwar vor der Debatte um die Olympia-Anmeldung in dem Sinne, dass ohne eine gesetzliche Neuregelung hinsichtlich des Sportlärms auch Olympia in einer Metropole wie Hamburg nicht funktionieren kann. Damit hat die SPD recht, falls das der Grund für die Reihenfolge der Debattenanmeldungen ist.
Sport verbindet alle gesellschaftlichen Schichten, Geschlechter und Altersgruppen und wirkt so als verbindende Klammer für Menschen unterschiedlicher gesellschaftlicher Gruppierungen. Für viele Menschen ist Sport eine der beliebtesten Formen der Freizeitgestaltung. Er vermittelt Lebensfreude und trägt damit entscheidend zur Steigerung der Lebensqualität bei – unabhängig davon, ob Sport organisiert oder nicht organisiert betrieben wird. Es ist jedoch vielfach unvermeidlich, dass diese Aktivitäten mit Geräuschen beziehungsweise Lärm verbunden sind. Wo diese Geräusche in einem dünn besiedelten Raum oder am Stadtrand problemlos akzeptiert werden, kommt es in einer dichtbesiedelten Stadt wie Hamburg regelmäßig zu Konflikten zwischen Sportlern und Anwohnern. Die Anwohner empfinden die Geräusche, die von Sportanlagen ausgehen, immer häufiger als Lärm. Sie wehren sich gegen die Lärmbelästigung, indem sie immer öfter Nutzungseinschränkungen auch gerichtlich einfordern. Einige Beispiele wurden schon genannt. Ich nenne noch das Beispiel Klipper THC. Der renommierte Klipper THC konnte seine Hockeyanlage nach Anwohnerklagen lange Zeit kaum nutzen, obwohl er Lärmschutzwände gebaut und andere Maßnahmen zum Schutz der Anwohner umgesetzt hat. Die im vergangenen Sommer eingeweihte neue Dreifeldhalle am Klein Flottbeker Weg darf ab 17 Uhr nicht mehr bespielt werden, da die An- und Abfahrten der Nutzer einzelne Nachbarn stören. Das ist wirklich eine schwierige Situation für den Sport. Das Bemerkenswerte an dieser Sache ist, dass der Bezirk Altona selbst im Bebau
ungsplan vermerkt hat, dass von der Anlage ab 17 Uhr keine Belastung mehr ausgehen dürfte. Liebe SDP, wer solche Regelungen in Bebauungspläne aufnimmt, braucht sich nicht zu wundern, dass dann Konflikte zwischen Anwohnern und Vereinen gerichtlich ausgetragen werden. Dann helfen auch keine Bundesratsinitiativen, wobei ich mich immer schon gefragt habe, wie wenig Zutrauen Sie, liebe SPD, zu Ihrer eigenen Bundesregierung haben. Sie wollen nun eine Bundesratsinitiative starten, in der Sie eine Länderöffnungsklausel in der Sportanlagenlärmschutzverordnung fordern, obwohl im Koalitionsvertrag der Großen Koalition angekündigt ist – ich zitiere –:
"Die Interessen des Sports sind in immissionsschutzrechtlichen Konfliktlagen angemessen zu berücksichtigen. Deshalb werden wir auch eine Änderung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen prüfen."
Insoweit findet das Unterstützung. Wir können Ihren Zweifel an der Bundesregierung natürlich sehr gut nachvollziehen. Wir zweifeln auch an dieser Regierung.
Die Möglichkeit einer Länderöffnungsklausel bei der Sportlärmschutzverordnung wird von uns prinzipiell unterstützt, aber in einer Länderöffnungsklausel können auch Risiken liegen. Darüber würden wir gern mit Ihnen im Sportausschuss reden, und ich freue mich, dass die Drucksache offensichtlich überwiesen wird. Vor allen Dingen sollten wir über die Planung zu den umfangreichen Änderungen im hilfsweise enthaltenen Entschließungsteil zur Förderung der Sportentwicklung im städtischen Raum reden. Als Parlament ist es unsere Aufgabe zu prüfen, ob sich der Senat mit den dadurch bedingten Folgen ausreichend beschäftigt hat.
Wichtig ist hier aber auch wie bei der Frage einer eventuellen Bewerbung Hamburgs für Olympia, dass die Bürger bei diesem Thema mitgenommen werden. Es lässt sich immer vieles leicht vom politischen Tisch weg entscheiden. Wir Sportpolitiker sind durch den Austausch mit den Sportvereinen recht tief in der Problematik drin, doch können wir das nicht bei jedem Anwohner voraussetzen. Bei der Änderung des Hamburgischen Lärmschutzgesetzes geht es wie bei der Bundesratsinitiative zur Änderung der Sportanlagenlärmschutzverordnung um ein Abwägen zwischen Interessen.
Insofern appelliere ich an den Senat, sich im Fall eines erfolgreichen Vorgehens auf Bundesebene Gedanken über eine aufklärende und auch werbende Kommunikation für die Hamburger Bürger zu machen. Dies gilt natürlich gleichermaßen für den Beschluss des Hamburger Lärmschutzgesetzes. Wir haben es bedauert, dass in der letzten Sitzung des Sportausschusses die Selbstbefas
sung zum Thema Sportlärm, die fest eingeplant war, nicht stattgefunden hat, aber das wird nun im Juni nachgeholt. Insofern begrüßen wir die Überweisung.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich schließe mich den Ausführungen an und möchte nur noch einen Punkt erwähnen. Ein Gesetz sollte nicht kostenneutral sein. Das ist der Aspekt dieses Gesetzes. Wir unterstützen diesen Entwurf, und ich freue mich, dass wir im Ausschuss darüber reden werden. Ich werde meine restliche Redezeit dem Olympiabereich widmen, deswegen viel Spaß. – Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Drucksache wird an den Ausschuss überwiesen, sodass wir noch genügend Gelegenheit haben, aufkommende Fragen Ihrerseits zu beantworten. Zu der konkreten Nachfrage des Kollegen von der CDU, was Bolzplätze und Freizeitanlagen angeht, verweise ich auf Seite 6, rechte Spalte. Auch dort haben wir entsprechende Regelungswirkung vorgesehen, sodass Bolzplätze, wie von Ihnen befürchtet, nicht herausfallen werden, sondern sie werden genauso gehandhabt. Wobei man in Bezug auf die Ertüchtigung von Anlagen sagen muss – was auch in den Debattenbeiträgen genannt worden ist –, dass Bolzplätze äußerst selten vom Tennenzustand in einen Kunstrasenplatz umgewandelt werden. Von daher ist der Altanlagenbestand und Altanlagenschutz dort vielleicht in dem Maße gar nicht so notwendig wie für große Sportanlagen.
Ich will die Gelegenheit nutzen zu erläutern, weil das auch ein Thema war, warum es nun diese Bundesratsinitiative gibt. Es kam, ich glaube von der Kollegin der FDP, die Frage, warum man denn der Bundesregierung nicht richtig traue. Zum einen haben Sie Erfahrung mit der vorherigen Bundesregierung, der konnte man in der Frage auch nicht richtig trauen, weil sie es nicht vermocht hat; Punkt 1.
Punkt 2: Wir haben bereits seit Jahren das Gespräch darüber auf Bundesebene geführt, und wir haben auch mit anderen Bundesländern das Gespräch darüber geführt. Deswegen ist insbesondere die Länderöffnungsklausel von entscheidender Bedeutung, da sich die Situation in Flächenbun
desländern völlig anders darstellt als in Metropolregionen beziehungsweise in Stadtstaaten. Mein bayerischer Innenminister- und Sportkollege würde kurzerhand sagen, das ist doch kein Problem, dann baut halt den Sportplatz am Dorfrand. Ich versuche dann den Kollegen aus Rheinland-Pfalz oder Bayern zu erklären, dass Hamburg erstens kaum mehr Dörfer hat und zweitens die Ränder der Dörfer bereits in die Siedlungsgebiete der Nachbarregionen übergehen. Der Unterschied zwischen Langenhorn und Norderstedt ist eben überhaupt nicht mehr wahrnehmbar. Wir haben ein Siedlungskonglomerat, und die einfache Antwort, wie sie in Flächenländern häufig gegeben wird, die Sportanlagen an den Rand zu legen, kann in Hamburg nicht funktionieren. Und ich will deutlich sagen, das soll auch nicht funktionieren, denn Sportanlagen sollen dort sein, wo Menschen sind. Ich kann den Menschen in der Innenstadt nicht anbieten, nach Bergedorf zu fahren.
Deshalb habe ich bereits im vorigen Jahr eine einstimmige Beschlusslage der Sportministerkonferenz in dieser Frage herbeigeführt, will aber auch nicht verhehlen, dass es, unabhängig übrigens von Parteien und Koalitionen, Fachkompetenzfragen sind. Umweltpolitiker sehen diese Frage völlig anders als Sportpolitikerinnen oder auch Stadtentwicklungspolitiker. Deshalb ist die Grenze der Diskussion nicht an Parteien oder Koalitionen festzumachen, sondern an den Interessen der einzelnen Fachbereiche.
Da ich spüre, dass das Interesse an dieser Debatte nicht zunimmt, will ich meinen Beitrag beenden und hoffe – ich werbe zumindest dafür –, dass Sie im Rahmen Ihrer Möglichkeiten bei Ihren Fraktionen in anderen Bundesländern, aber vor allen Dingen bei der Bundestagsfraktion dafür werben, dass wir das, was der Bundesrat am 23. erstmals beraten und auch beschließen wird, dann im Bundestag auch umgesetzt bekommen. Die entscheidende Stellschraube ist aus meiner Sicht die Öffnung für die Bundesländer, damit wir spezifisch auf die Situation in unserer Stadt ausgerichtete Regelungen treffen können. In Bayern oder im Saarland soll man gern andere treffen, aber wir wollen für Hamburg entscheiden, was für Hamburg gut ist. – Herzlichen Dank.
Wer einer Überweisung der Drucksache 20/11721 an den Sportausschuss zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist einstimmig überwiesen.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 66, Drucksache 20/11848, gemeinsamer Antrag der Fraktionen der SPD, CDU, GRÜNEN und FDP: Ergebnisoffene Studie – Olympische und Paralympische Spiele in Hamburg.
[Antrag der Fraktionen der SPD, CDU, GRÜNEN und FDP: Ergebnisoffene Studie – Olympische und Paralympische Spiele in Hamburg – Drs 20/11848 –]
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Zunächst einmal freue ich mich, dass es trotz der unterschiedlichen Auffassungen, die auch in diesem Hause bestehen, gelungen ist, immerhin mit vier von fünf Fraktionen eine Verständigung über den Antrag auf eine ergebnisoffene Studie zu erreichen. Das war nicht selbstverständlich, aber ich glaube, es ist ein gutes Zeichen in die Stadt, dass wir das gemeinsam hinbekommen haben.
Wir sollten uns in der Tat davor hüten, dieses Thema zum Kerngegenstand von parteipolitischen Ränkespielen zu machen. Ich glaube, dafür ist seine Bedeutung für die Stadt und darüber hinaus zu wichtig. Vor allem, weil in unserer Stadtgesellschaft zu diesem Thema erkennbar unterschiedliche Auffassungen vertreten werden, sollten wir gemeinsam daran arbeiten, die Stadt in dieser Frage nicht auseinanderzutreiben, sondern eher Meinungen zusammenzuführen. Auch deshalb ist es gut, dass es solch einen gemeinsamen Antrag gibt.
Deshalb finde ich es nicht sonderlich verantwortlich, das sage ich an die Adresse der LINKEN, dass Sie sich zum jetzigen Zeitpunkt, da es wirklich darum geht, Fakten zusammenzutragen – im Antrag steht bewusst mehrfach "ergebnisoffen", Chancen und Risiken, wir wollen das doch gerade von beiden Seiten beleuchten –, einem solchen Antrag verweigern. Das finde ich keine verantwortliche Politik von Ihnen, meine Damen und Herren.
(Beifall bei der SPD – Christiane Schneider DIE LINKE: Seien Sie doch froh, dass es die Opposition gibt!)
Trotzdem muss es zum jetzigen Zeitpunkt darum gehen, einen Faktencheck zu machen. Mittlerweile sind es 15 Punkte, wo verschiedene Bereiche wie organisatorische Verfahrensfragen, verkehrliche Sicherheit, Klimaschutz, aber auch die Frage der Wertschöpfung von allen Seiten betrachtet werden
sollen unter der Frage: Was bringt es, was müssen wir berücksichtigen? Insofern ist das ein guter Antrag, der die Chancen und Risiken gleichermaßen beleuchtet, aber eben nicht jetzt schon den zweiten Schritt vor dem ersten macht. Ich glaube, wir müssen bei dem Thema schrittweise vorgehen, und wir dürfen auch nicht die Risiken und Nebenwirkungen kleinreden, die es bei allen Chancen, die wir positiv zu benennen haben, gibt. Deshalb ist unser Motto bei diesem Thema: Lieber zur richtigen Zeit mit kühlem Kopf als zu früh Feuer und Flamme. Ich glaube, das ist der Stimmung und der Sachlage in der Stadt angemessen.
Da ich jetzt schon Bemerkungen vom Kollegen Wersich höre – auch Sie haben diese Erfahrung mit Großprojekten gemacht oder sollten sie gemacht haben –, sage ich an dieser Stelle,
dass wir in dieser Stadt gemeinsam dazu verpflichtet sind, bei solchen Großprojekten – und wenn es ein Großprojekt gibt, dann ist es Olympia – wirklich vorsichtig vorzugehen und ganz klar zu sagen: Olympia darf nicht nach dem Prinzip Elbphilharmonie geplant werden. Das muss anders laufen, wenn das ein Erfolg werden soll.
Bei der Elbphilharmonie sind Sie doch – das haben wir gerade erst voriges Mal bei der Auswertung des Berichts besprochen – in der Reihenfolge "erst entscheiden, dann prüfen, dann planen" vorgegangen. Bei Olympia muss es umgekehrt sein, wenn es ein Erfolg werden soll. Nur das schafft Akzeptanz. Die Bürger in dieser Stadt haben genug von Großprojekten, die nicht sorgfältig geplant worden sind. Deshalb dürfen wir das hier nicht falsch machen.