Protocol of the Session on February 12, 2014

Ich konnte Ihrer Rede nicht entnehmen, Herr Ploog, aufgrund welcher Argumente Sie Ihren Gesinnungswandel vollzogen haben.

(Olaf Ohlsen CDU: Weil Sie nicht zugehört haben!)

Es ist noch nicht so lange her, dass die CDU sich da festgelegt hat; jetzt haben Sie anders geredet. Ich glaube, das ist einfach ein bisschen opportu nistisch.

(Beifall bei der LINKEN)

Die GRÜNEN sprachen bei diesem Thema von einem – ich zitiere – "Privileg", dessen Wiedereinführung ihnen nicht gerechtfertigt erscheine. Auch hier weiß ich nicht, wie dieser Gesinnungswandel zustande kommt. 2005 mögen Sie dagegen gewesen sein, aber 2010 waren Sie gegen die Wiedereinführung.

(Finn-Ole Ritter FDP: Jetzt bin ich gespannt, Frau Schneider!)

Die FDP hat es sich ganz einfach gemacht. Die FDP wollte – ich zitiere –:

"Zuerst Kassensturz, dann Entscheidungen, welche vorrangigen Maßnahmen getroffen werden müssen."

(Finn-Ole Ritter FDP: Toll!)

Toll? Wo ist denn jetzt Ihr Kassensturz?

(Beifall bei der LINKEN)

Sie haben sich festgelegt: Das ist eine vorrangige Maßnahme, Kassensturz hin, Kassensturz her.

Und jetzt zitiere ich, was DIE LINKE geschrieben hat:

"DIE LINKE unterstützt die GdP bei ihrer Forderung nach Wiederherstellung der uneingeschränkten freien Heilfürsorge von Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten."

Den Rest besprechen wir im Innenausschuss und hoffentlich im Haushaltsausschuss. – Schönen Dank.

(Beifall bei der LINKEN)

Das Wort bekommt Senator Neumann.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Es wird Sie wenig überraschen, dass der von der SPD-Fraktion eingebrachte Antrag zur Wiedereinführung der Heilfürsorge für unsere Feuerwehrund Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten etwas ist, über das ich mich außerordentlich freue.

(Beifall bei der SPD)

Diese Freude wird auch dadurch getragen, dass, wenn ich mir den Verlauf der Debatte anschaue, eine breite Mehrheit der Auffassung ist – wir haben in diesem Punkt nahezu Einstimmigkeit im Hause –, dass wir das unseren Kolleginnen und Kollegen schuldig sind. Das ist nach all den Debatten, die wir hier schon geführt haben, ein sehr gutes Signal, und dafür möchte ich mich ganz herzlich beim Parlament bedanken.

(Beifall bei der SPD)

Bedanken deshalb, weil es mir persönlich als Senator von Anfang an wichtig gewesen ist, die Ungleichbehandlung bei der Heilfürsorge zu verringern, die vom Vor-Vorgängersenat eingeleitete Aussteuerung von Kolleginnen und Kollegen aus dem alten Heilfürsorgesystem hinein in das Beihilfesystem zurückzuholen und damit eine Einheitlichkeit zu gewährleisten.

(Robert Bläsing)

Dieses Thema – einige Abgeordnete haben es angesprochen – hat wesentlich auch mit der Frage Motivation, Verbesserung der Arbeitsbedingungen und Steigerung der Attraktivität des Polizei- und Feuerwehrvollzugs zu tun. Das ist wichtig, weil wir natürlich in einer Konkurrenzsituation zu unseren Nachbarländern sind. Unabhängig davon ist es aber auch eine Frage des Anstands, dass es sich einfach gehört, den Kolleginnen und Kolleginnen eine anständige Krankenversorgung sicherzustellen. Das war meine Motivation, deswegen sehen Sie mich heute glücklich und freudig am Rednerpult.

(Beifall bei der SPD)

Ich habe lange mit den Gewerkschaften darüber gesprochen. Wir werden eine Regelung treffen – vorausgesetzt, die Bürgerschaft stimmt dem zu –, die sich an dem orientiert, was SchleswigHolstein macht. Und wir werden eng mit Schleswig-Holstein zusammenarbeiten, um eine Gleichheit zu erreichen und auch, was die Bearbeitung und die Nutzung von Software angeht, Standards zu setzen.

(Olaf Ohlsen CDU: Wird mal Zeit, dass sich was ändert!)

Denn man muss sagen, dass das, was in der Vergangenheit gemacht wurde, schlichtweg nicht den Standards entspricht, die ich jedenfalls für richtig halte. Da haben wir großen Nachholbedarf und können von Schleswig-Holstein lernen.

Gleichzeitig wollen wir für die Heilfürsorgeberechtigten den Eigenbeitrag von 1,4 Prozent des Grundgehalts beibehalten; das ist für diejenigen, die über die Jahre damit gelebt haben, auch normal. Und das gilt für alle ab dem 1. Oktober 2014 neu eingestellten Kräfte.

Den Kolleginnen und Kollegen, die seit 2005 unter anderen Bedingungen – Beihilfe statt Heilfürsorge – in Polizei oder Feuerwehr eingetreten sind, wollen wir ein achtzehnmonatiges Fenster für ihre Entscheidung anbieten, damit sie individuell prüfen können, was für sie die günstigere Variante ist: in der Beihilfe zu bleiben oder in die Heilfürsorge zu wechseln. Auch das ist mit den Gewerkschaften so besprochen.

Für alle anderen Kollegen, die vor dem 31. Dezember 2004 Beamte oder Beamtinnen bei der Polizei oder der Feuerwehr geworden sind, bleibt alles beim Alten. Da wird sich nichts ändern. Auch das ist ein wichtiges Signal. Damit kein falscher Eindruck entsteht: Es handelt sich um eine Verbesserung für die ab 2005 beschäftigten Kolleginnen und Kollegen; rückwirkend wird sich nichts ändern. Das ist nicht bei allen politischen Entscheidungen in der Vergangenheit immer der Fall gewesen.

(Beifall bei der SPD)

Ich bin froh und dankbar, dass wir das heute debattieren und Sie den Antrag entsprechend überweisen, möchte Ihnen aber noch eine Information geben, damit es zu keinen Missverständnissen kommt. Natürlich warten die Kolleginnen und Kollegen auf Informationen. Deshalb habe ich – unabhängig von dem Beschluss der Bürgerschaft, der irgendwann in irgendeiner Form gefällt wird – eine entsprechende Rechtsverordnung vorbereiten lassen, eine hamburgische Heilfürsorgeverordnung zu erstellen. Ich bitte es mir nachzusehen, dass wir schon parallel zum Parlament in der Behörde arbeiten, um das Ziel 1. Oktober erreichen zu können. Wir werden auch, abgestimmt mit den Berufsverbänden und den Gewerkschaften in Polizei und Feuerwehr, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Informationsgesprächen bereits über das neue Angebot informieren. Ich bitte das aber seitens des Parlaments nicht misszuverstehen. Wir wollen dem Parlamentsbeschluss nicht vorgreifen, sondern nur die Kolleginnen und Kollegen so gut wie möglich informieren und jede Unsicherheit, die es bei diesem wichtigen Thema Krankenversicherung gibt, vermeiden. Ich spreche das hier so offen an, damit es hinterher in der politischen Diskussion nicht missverstanden wird.

Einen letzten Appell habe ich noch. Der vorliegende Gesetzentwurf sieht vor, dass ab 1. Oktober 2014 die Heilfürsorge für diejenigen angeboten wird, die dann die Ausbildung verlassen. Wir haben allerdings die Situation, dass bereits acht Wochen vorher 75 Nachwuchskräfte die Polizeiakademie oder die Feuerwehrakademie verlassen. Hier sollten wir im Rahmen der Beratungen im Innenausschuss eine Möglichkeit finden, dass diese Kolleginnen und Kollegen nicht gezwungen werden, für acht Wochen in das Beihilfesystem zu gehen, bevor sie in die freie Heilfürsorge wechseln können. Das können wir aber sehr gut im Ausschuss besprechen und den Gesetzentwurf an dieser Stelle weiterentwickeln.

Ich jedenfalls sage ganz herzlichen Dank. Sie können sich nicht vorstellen, was diese Debatte und was vor allem am Ende dann die Entscheidung für viele Kolleginnen und Kollegen bedeutet. Das ist für die Hamburger Polizei und die Hamburger Feuerwehr ein wirklich wichtiger und großer Augenblick. Deshalb sage ich danke an das Parlament für diese in Aussicht gestellte Entscheidung. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Dann können wir zur Abstimmung kommen.

Wer zunächst einer Überweisung der Drucksache 20/10668 an den Innenausschuss zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenprobe.

(Senator Michael Neumann)

Enthaltungen? – Das Überweisungsbegehren ist einstimmig angenommen worden.

Wer die Drucksache nun noch mitberatend an den Haushaltsausschuss überweisen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das Überweisungsbegehren ist abgelehnt.

Punkt 67 der heutigen Tagesordnung, Drucksache 20/10697, Antrag der CDU-Fraktion: Nach dem Tod Yagmurs – Sofortüberprüfung der geplanten Rückführung von außerhalb der Herkunftsfamilie untergebrachten Kindern und Rückführungsstopp in Fällen elterlicher Gewalt gegen das Kind.

[Antrag der CDU-Fraktion: Nach dem Tod Yagmurs – Sofortüberprüfung der geplanten Rückführung von außerhalb der Herkunftsfamilie untergebrachten Kindern und Rückführungsstopp in Fällen elterlicher Gewalt gegen das Kind – Drs 20/10697 –]

Hierzu liegen Ihnen als Drucksache 20/10786 und 20/10835 Anträge der Fraktionen der GRÜNEN und der SPD vor.

[Antrag der GRÜNEN Fraktion: Sofortmaßnahmen nach dem Tod Yagmurs: Personal in den Jugendämtern aufstocken – Drs 20/10786 –]

[Antrag der SPD-Fraktion Aktenvorlage zum "Tod des dreijährigen Mädchens Yagmur" auf alle Bürgerschaftsabgeordneten erweitern – Drs 20/10835 –]

Die Drucksache 20/10786 möchte die SPD-Fraktion an den Familien-, Kinder- und Jugendausschuss überweisen.

Wird hierzu das Wort gewünscht? – Herr de Vries.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Mittlerweile liegt der Bericht der Jugendhilfeinspektion vor; er ist heute schon vielfach zitiert worden. Die Hintergründe aufzuklären, was die Beweggründe der Mitarbeiter sowie personelle, organisatorische und rechtliche Rahmenbedingungen anbelangt und warum es zu diesen Fehleinschätzungen und Fehlentscheidungen gekommen ist, wird Aufgabe im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss sein. Entscheidend in dieser Angelegenheit sind aber zwei Dinge, nämlich dass das Kind zu seinen Eltern zurückgegeben wurde, obwohl gegen diese ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen Misshandlung Schutzbefohlener lief und obwohl es einen Antrag des damals zuständigen Jugendamts Eimsbüttel auf Sor

gerechtsentzug oder, richtiger gesagt, Einschränkung des Sorgerechts gab. Ein ganz wesentlicher Satz dazu im Bericht der Jugendhilfeinspektion ist:

"Im ASD war die […] Sensibilität für das Wohlbefinden des Kindes schlicht abhanden gekommen."