Protocol of the Session on September 11, 2013

Wir sehen die neue Akademie als einen möglichen Schritt in diese richtige Richtung und begleiten das als Opposition durchaus positiv, allerdings mit kritischem Unterton. Wir hätten es für sinnvoll erachtet, wenn der Studiengang Sicherheitsmanagement weitergeführt worden wäre. Ich sehe die hier angeführten strukturellen Probleme nicht und glaube, dass dieser Studiengang sinnvoll und wichtig ist, gerade weil wir alle wissen, dass wir heute auch im privaten Sicherheitsgewerbe Ansprüche haben, die jenseits von dem liegen, was wir manchmal in der Realität feststellen können. Deswegen wäre es weiterhin richtig und wichtig gewesen, wenn wir auch hier eine Ausbildungsform gewählt hätten, die die Standards auf rechtstaatliches Niveau gehoben hätte, damit wir dort eine vernünftige Ausbildung gehabt hätten.

(Beifall bei der CDU)

Diesen Weg hat der Senat leider nicht gewählt. Das bedauern wir sehr. Nichtsdestotrotz bekennen wir uns zu der gemeinsamen Prämisse, die Polizeiausbildung in dieser Stadt auf eine möglichst breite parlamentarische Basis zu stellen. Wir glauben,

dass die Polizeiakademie dafür der richtige Weg sein kann. Ich will aber auch deutlich sagen, dass wir dem Senat bei der Umsetzung sehr kritisch auf die Finger schauen werden, denn für uns ist es wichtig, in Hamburg die bestmögliche Ausbildung für die Polizeibeamten aller Laufbahnabschnitte und eine optimale Durchlässigkeit zwischen den drei Säulen zu ermöglichen, damit wir wirklich eine Akademie bekommen, die gute Polizeibeamte für diese Stadt ausbilden kann, damit wir eine gute Sicherheit in der Stadt bekommen. – Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Voet van Vormizeele. – Das Wort hat Frau Möller.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Aus grüner Sicht gehört die wissenschaftliche Polizeiausbildung in ein wissenschaftliches Umfeld. Die Synergieeffekte der anderen Lehreinrichtungen, einer Uni oder einer Fachhochschule, tragen viel dazu bei, dass es nicht zu einer klandestinen Ausbildung kommt. Das war schon bei dem Modell der HdP, das die CDU unter ihrer Alleinregierung 2006 eingeführt hat, nicht der Fall. Hinzu kam – es wurde eben schon gesagt – dieses Anhängsel Sicherheitsmanagementstudiengang, den wir von Anfang an für ein falsches Konzept gehalten haben. Von daher begrüßen auch wir, dass es zu einer Neuordnung kommt. Diese ungute Allianz mit der privaten Sicherheitswirtschaft wird wieder aufgegeben. Das nun vorliegende Konzept führt aber leider auch zur Aufgabe der wissenschaftlichen Selbstständigkeit der Polizeiausbildung. Ein Heranrücken an die anderen Ausbildungsteile, wie Herr van Vormizeele es gesagt hat, ist richtig, aber hier geht es darum, dass der Fachhochschulbereich untergeordnet wird. Die wissenschaftliche Ausbildung und Forschung wird an den Rand gedrängt, und das halten wir für eine fatale Entscheidung.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei Christiane Schneider DIE LINKE)

Daher ergeben sich natürlich auch die verfassungsrechtlichen Zweifel; Frau Schneider hat die meisten schon benannt. Es ist ein nicht eindeutiges Kräfteverhältnis an der neu entstehenden Akademie, und es gibt keine ausreichenden Schutzmechanismen, die die Freiheit von Wissenschaft und Forschung tatsächlich gewähren können.

Es werden vor allem zwei Argumente für die Akademie genannt, zum einen die Einsparung. Die kann man konkret benennen, der Verwaltungsbereich wird zusammengelegt und das eine oder andere eingespart. Aber dieses Mantra der besseren Verzahnung von Theorie und Praxis ist durch nichts inhaltlich belegt. Herr Münster, Sie haben mehrfach gesagt, das sei das große Problem und

(Kai Voet van Vormizeele)

alle würden es beklagen. Wir haben aber weder in der Expertenanhörung noch bei der Senatsbefragung oder durch Ihre Äußerungen irgendwie Klarheit in dieses große Dunkelfeld bringen können, was genau denn nun verändert wird. Es bleibt dabei zu sagen: Es muss mehr Praxis sein.

Es ist sicherlich ein Spannungsverhältnis. Theoretisch ist die Ausbildung gut, aber ausgebildete Polizisten und Polizistinnen versagen in der Praxis, weil sie ihr Wissen schlecht praktisch anwenden können. Ich kenne das Problem durchaus auch anders herum. Praktisch handelnde Polizisten und Polizistinnen handeln so, als wären eine Menge Lehrinhalte spurlos an ihnen vorbeigegangen.

(Beifall bei Christiane Schneider DIE LINKE)

Das ist aber ein anderes Thema. Worauf wir uns sicherlich einigen können – und da komme ich selber auf das Mantra –, ist, dass wir eine bessere Verzahnung brauchen. Die Antwort steht aus, wie das passieren soll, denn lediglich dadurch, dass Einfluss auf das Curriculum genommen werden kann, wird es wohl kaum zu einer besseren praktischen Ausbildung kommen.

Das Hauptproblem liegt darin, dass die Fachhochschule sich nicht eigenständig entwickeln kann. Sie hat keinen eigenen Zugriff auf die Ressourcen. Es gibt zwar eine Schiedsinstanz, aber das ist im Endeffekt die Behörde selber. Das hilft nicht wirklich weiter bei wissenschaftlicher Entwicklung und einem guten Miteinander dieser beiden Ausbildungseinrichtungen. Die Leitungsfunktion wird nicht im Einvernehmen besetzt, wie Frau Schneider schon gesagt hat, die auch auf die gerade veröffentlichte Ausschreibung hingewiesen hat.

Ich will noch einmal ganz deutlich sagen, dass man die wissenschaftliche Kritik und den Hinweis auf die verfassungsrechtlichen Bedenken nicht so einfach vom Tisch wischen kann. Ich nehme einmal das Beispiel des Fachbereichsrats, in dem es um das Entwickeln von Inhalten geht, um Grundsatzfragen von Lehre und Forschung, um Beschlüsse über die Studienordnung und Studieninhalte als unmittelbarer Kernbereich der Wissenschaftsfreiheit. In diesem Gremium sitzt zukünftig eine Vertreterin oder ein Vertreter aus der Innenbehörde, der mit der Rechtsaufsicht befasst ist. Warum? Darauf gibt es keine Antwort. Man kann aber, und das kann ich gut nachvollziehen, selbstverständlich eine gewisse Sorge entwickeln, dass das sozusagen ein begleitender Platz ist, von dem aus in strittigen Fällen dann sicherlich sehr schnell die entsprechenden Stellen, sprich die Polizei, informiert werden. Der Fachbereichsrat hat schlicht und einfach das Recht, auch intern zu tagen, und wenn das nicht gewährleistet wird, dann ist auch die Wissenschaftsfreiheit nicht gewährleistet. Diese ständige beobachtende Teilnahme halte ich für durchaus kritikwürdig.

Insgesamt ist der Fachhochschulbereich auch in Zukunft ein sehr kleiner Bereich. Er hat nur noch einen Bedarfsträger, nämlich die Polizei, und da bin ich wieder beim Anfang. Wir meinen, dass die Polizeiausbildung in den ständigen Austausch mit anderen wissenschaftlichen Fachbereichen gehen muss, mit der Entwicklung im Bereich Soziologie, Psychologie, den Gesellschaftswissenschaften insgesamt.

(Beifall bei Dr. Stefanie von Berg GRÜNE und Christiane Schneider DIE LINKE)

Der Senator hat lediglich über Gestaltungsspielraum bei den organisatorischen Regelungen geredet. Wir ziehen allerdings eine andere Konsequenz. Um es noch einmal in einem Satz zu sagen: Gerade wegen der Nähe zur Polizei muss die Wissenschaftsfreiheit unantastbar sein. Die Polizei muss die Fähigkeit, sich selber zu hinterfragen, unbedingt beibehalten und eigentlich sogar befördern.

(Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN)

Vielen Dank, Frau Möller. – Das Wort hat Herr Jarchow.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Lassen Sie mich am Anfang meiner Rede an das anschließen, was Herr van Vormizeele gesagt hat. Auch wir von der FDP sehen grundsätzlich positive Ansätze im vorliegenden Gesetzentwurf. Auf der anderen Seite aber, und da schließe ich mich den Vorrednerinnen Frau Schneider und Frau Möller an, überwiegen unsere Bedenken, die ich nun kurz vortragen möchte. – Entschuldigung, ohne Brille wird es schwierig.

(Olaf Ohlsen CDU: Kannst doch frei spre- chen!)

Die zwei Hauptpunkte unserer Kritik sind die Eile, mit der dieser Gesetzentwurf durch die parlamentarischen Gremien getrieben worden ist, und die verfassungsrechtlichen Bedenken, die auch wir teilen.

Wie es in den parlamentarischen Beratungen über Gesetzesnovellen im Bereich Inneres inzwischen üblich zu sein scheint, erfolgte das Ganze auch hier wieder einmal im Schnelldurchlauf. Die heutige Debatte dient also eher der Nachbereitung des Verfahrens, was sie aber nicht weniger notwendig macht. In diesem Fall geht es aber darum, dass Regierung und Verwaltung die Umsetzung seit Monaten betreiben und nun Eile bei der Schaffung der dafür notwendigen Rechtsgrundlagen an den Tag legen; das ist unser Eindruck aus den Beratungen. Wir haben in den letzten zwei Jahren, vor allem während der beiden bisherigen Haushaltsberatungen, den Senat immer wieder aufgefordert, das angekündigte und außerhalb der parlamentarischen Gremien bereits behandelte Konzept zur Reform

(Antje Möller)

der Polizeiausbildung hier im Haus vorzulegen. Jetzt, bei der überfälligen Einbringung des Gesetzentwurfs, bleibt der Senat dem Parlament und seinen Gremien ein überzeugendes Konzept für eine Verbesserung, wie wir sie bei der Polizei gerne hätten, schuldig. Bei der Behandlung im Innenausschuss wurden von den angehörten Experten aus unserer Sicht schlüssig und nachvollziehbar die Defizite und Mängel der in der letzten Dekade eingeführten Ausbildung an der neugegründeten Hochschule der Polizei dargestellt, wobei stets die Frage im Raum stand, inwieweit viele dieser Mängel wirklich auf die Struktur der Ausbildungseinrichtung an sich zurückzuführen waren, oder ob sie nicht auch durch andere, nicht strukturelle Gründe bedingt waren. Die dargestellten Probleme hinsichtlich eines grundsätzlichen Konflikts zwischen der Ausbildung für den Polizeidienst, dem PPPStudiengang Sicherheitsmanagement und den Folgen für die Praxisorientierung des Curriculums an der Hochschule der Polizei klangen insoweit recht überzeugend. Etwas seltsam mutet es an, dass diese möglicherweise guten und überzeugenden Gründe von Senat und SPD vor und während der Zerschlagung des Studiengangs Sicherheitsmanagement in den letzten beiden Jahren auch auf Nachfrage der Opposition nie dargestellt wurden. Auf den auch von ausgewiesenen Kritikern des Studiengangs Sicherheitsmanagement dargestellten Bedarf an entsprechenden Fachkräften mit Bezug und Verständnis für Polizeiarbeit für und vonseiten der Wirtschaft bleiben Sie eine Antwort weiterhin schuldig. Sie haben den Konflikt ausschließlich zulasten der Wirtschaft gelöst, ohne ein alternatives Konzept vorzulegen. Das ist gerade für eine Metropole des globalen Handels und der Logistik, wie Hamburg es ist, aus unserer Sicht unverantwortlich.

(Beifall bei der FDP)

Ein Mangel an entsprechenden Fachkräften in der Wirtschaft beeinträchtigt auch die Sicherheit für alle Hamburger. Aber jenseits aller Fragen um die Ausbildung von Fachkräften für den Bedarf außerhalb der Polizei bleibt für den Polizeidienst immer noch die Frage, ob das durch Experten und Senatsvertreter so breit dargestellte Defizit bei der Praxisorientierung durch die in diesem Gesetzentwurf enthaltene Struktur- und Organisationsumstellung denn wirklich gelöst wird.

Eine Lösung, die diesen Namen auch verdient, sollte zuallererst verfassungsrechtlich tragfähig sein. Die verschiedentlich innerhalb und außerhalb des parlamentarischen Verfahrens vorgetragenen massiven Bedenken konnten während der übereilten Beratung nicht wirklich ausgeräumt werden. Schon deshalb ist der Gesetzentwurf für uns zum heutigen Zeitpunkt nicht zustimmungsfähig. Es ist in einem Rechtstaat mit Gewaltenteilung Aufgabe des Parlaments, möglichst verfassungstreue Gesetze zu verabschieden. Doch selbst die weniger

kritischen Meinungen und der Senat konnten nicht verschweigen, dass das vorliegende Gesetz wohl allenfalls dann verfassungskonform ist, wenn die unbestimmten Regelungen so ausgelegt werden, dass die erforderliche Autonomie der akademischen Gremien gewährleistet ist, wenn die HdP als Untereinheit in die neu zu gründende Akademie eingegliedert wird.

Auf Grundlage dieser Bedingungen aber stellt sich die Frage, ob denn die so mit der Brechstange durchgezogene Organisationsreform das für ihre Rechtfertigung angeführte Ziel einer praxisbezogenen Ausbildung effektiv wird erreichen können. Alle Experten und in gewissem Sinne auch die Senatsvertreter stellten schließlich fest, dass der entscheidende Punkt die Überarbeitung des Curriculums sei. Dieses muss von einem akademisch dominierten Rat beschlossen werden, der aus verfassungsrechtlichen Gründen aus unserer Sicht eben nicht weisungsgebunden gegenüber der Innenbehörde sein darf. Die vom Gesetz vorgesehene gemeinsame Kommission darf laut Gesetz nur unverbindliche Empfehlungen aussprechen. Bedarf es für die Einrichtung dieser empfehlenden Kommission überhaupt eines Gesetzes? Könnten Empfehlungen nicht auch einfach so umgesetzt werden, wenn die Beteiligten es denn wollten? Was nützt das vorliegende Gesetz, wenn die Beteiligten nicht kompromissbereit sind?

Wenn bisher versucht wurde, Zielkonflikte nicht konsensbereiter Partner – sei es aufgrund persönlicher Reibereien, Animositäten oder als Folge von Parteibuchwirtschaft verschiedenster Couleur – durch Organisationsreformen zu lösen, scheiterten diese Versuche fast immer. Warum also jetzt und hier im Parforceritt ein Gesetz ändern und eine Umorganisation beschließen, wenn diese lediglich durch die Hoffnung begründet wird, so Konflikte auflösen zu können, die sich durch kooperative Zusammenarbeit möglicherweise gar nicht ergeben würden?

(Glocke)

Vizepräsident Dr. Wieland Schinnenburg (unter- brechend): Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Wysocki?

Herr Jarchow, würden Sie mir, weil es nun schon zum dritten Mal in Ihrer Rede auftauchte – Stichwort übereilte Beratung und Parforceritt –, zustimmen, dass das Verfahren mit den Obleuten abgestimmt worden ist und von Ihnen während des gesamten Verfahrens keine Kritik an Zeitplan, Beratungsfolge und letztlich auch der Abstimmung heute geäußert wurde?

(Carl-Edgar Jarchow)

Ich würde Ihnen zustimmen, dass das mit den Obleuten abgeklärt worden ist. Wir haben uns dem auch gebeugt. Ich würde Sie aber auch gerne darauf hinweisen, dass wir am 6. August eine Expertenanhörung hatten, am 29. August eine Sitzung des Innenausschusses zu diesem Thema und es heute hier debattieren. Insofern halte ich das schon für eine eilige Behandlung dieses Themas.

(Beifall bei der FDP und bei Antje Möller und Farid Müller, beide GRÜNE)

Zudem wurde während der Beratung deutlich, dass eine wirklich praxisorientierte Ausbildung vor allem der nötigen Ressourcen bedarf. Elemente wie das bewährte und effektive Einsatztraining sind personalintensiv und teuer. Hier wird es gemäß den Darstellungen des Senators in den Beratungen auch weiterhin eklatante Defizite geben. Auch hier können Gesetz und Organisationsumstellung wenig verbessern.

Offen ist bisher auch die Zukunft der Laufbahngestaltung bei der Polizei. Senat und SPD bleiben eine klare Entscheidung zwischen Beibehaltung der Dreistufigkeit und einer Reform hin zu einer bei anderen Bundesländern zunehmend gebräuchlichen Zweistufigkeit auch weiterhin schuldig. Daher mutet es etwas seltsam an, dass wir hier ein Gesetz beschließen sollen, während grundlegende Entscheidungen für diesen Bereich weiterhin ausstehen. Macht es wirklich Sinn, die HdP innerhalb der neuen Akademie unter der Ägide des mittleren Dienstes einzugliedern, wenn diese eventuell ein Auslaufmodell ist und dann wieder umorganisiert werden müsste? Letztendlich bleibt uns nur noch, den Polizeiausbildern, den Professoren der neu zu gründenden Akademie, viel Glück und Erfolg zu wünschen. Das Gleiche gilt für unsere künftigen Polizisten. Sie alle können nichts für die mangelhafte politische Arbeit und Vorbereitung einer solchen Maßnahme und werden die möglichen – hoffentlich nicht negativen – Folgen hoffentlich nicht zu sehr zu spüren bekommen. – Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP)

Vielen Dank, Herr Jarchow. – Das Wort hat Herr Senator Neumann.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Aufgaben einer Polizeibeamtin oder eines Polizeibeamten sind mehr als vielfältig, gerade in einer Großstadt wie Hamburg, noch dazu in einer Metropole mit ihrem Welthafen, der besondere Anforderungen an unsere landeseigenen Sicherheitskräfte stellt. Soforteinsätze bei Straftaten und Unfällen im Einzeldienst sowie Einsätze der Landesbereitschaftspolizei bei Großveranstaltungen und größeren Schadensereignissen gehören ebenso dazu

wie die Rettung von Menschenleben durch das Mobile Einsatzkommando, ballistische Untersuchungen von Schusswaffen sowie DNA-Analysen für die Kriminaltechnik oder auch die Regelung des Schiffverkehrs auf Elbe und Alster durch unsere Wasserschutzpolizei.

Unsere Polizeibeamtinnen und -beamten treffen in all diesen Einsatzsituationen auf Menschen jeden Alters, aus allen Bildungsschichten und aus aller Herren und Damen Länder. Die Einsatzsituationen sind einsatztaktisch und rechtlich oftmals vielschichtig, die Lagen sind unübersichtlich und oft auch emotionsgeladen, und immer ist die klare Erwartungshaltung der Betroffenen, aber auch der Öffentlichkeit und selbstverständlich der Polizeiführung, dass die Beamtinnen und Beamten gesetzestreu, durchsetzungsstark und dabei immer situationsangemessen als gute Repräsentantinnen und Repräsentanten unserer Stadt einschreiten, schlichten oder helfen.

Im Einsatz auf der Straße bleibt aber nicht die Zeit zu detaillierter, tiefgreifender Abwägung. Die Beamtinnen und Beamten können ihr geplantes einsatztaktisches Handeln nicht an einer wohlüberlegten Zweitmeinung messen. Gefragt sind Entscheidungen mit Eingriffscharakter innerhalb von Sekunden. Dies erfordert in brenzligen Situationen eine enorme geistige Flexibilität und Auffassungsgabe. Für die Entscheidungen müssen grundsolide Rechtskenntnisse vorhanden sein, die auf Knopfdruck abrufbar sind, und eine verlässliche Menschenkenntnis sowie ausgeprägte kommunikative Fähigkeiten sind ebenfalls unerlässlich.

Gestatten Sie mir eine Bemerkung, Frau Möller: Dass Sie vorhin hier gesagt haben, Sie hätten den Eindruck gewonnen, dass diese Ausbildungsinhalte an unseren Hamburger Polizistinnen und Polizisten vorübergegangen seien, ohne dass diese etwas davon mitbekommen hätten,

(Christiane Schneider DIE LINKE: Nein, so hat sie das nicht gesagt!)