Ekkehard Wysocki
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Herr Jarchow, würden Sie mir, weil es nun schon zum dritten Mal in Ihrer Rede auftauchte – Stichwort übereilte Beratung und Parforceritt –, zustimmen, dass das Verfahren mit den Obleuten abgestimmt worden ist und von Ihnen während des gesamten Verfahrens keine Kritik an Zeitplan, Beratungsfolge und letztlich auch der Abstimmung heute geäußert wurde?
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir stehen immer noch und leider immer wieder unter dem Eindruck des Ausmaßes an Gewalttätigkeit, den der NSU-Terror über diese Republik gebracht hat. Diese beispiellose Mordserie hat uns auch gezeigt, dass unsere Sicherheitsstrukturen im Bund und in den Ländern immer wieder auf den Prüfstand gestellt werden müssen. Auch die eigenen Hamburger Strukturen müssen kritisch hinterfragt werden. Wenn alle Ergebnisse vorliegen und die Untersuchungen weitestgehend abgeschlossen sind, hoffen wir alle, dass wir – möglicherweise dann auch gemeinsam – zu einvernehmlichen Beschlüssen kommen, wenn in Hamburg etwas verändert werden muss. Im Unterschied zu Frau Schneider gehe ich aber nicht davon aus, dass wir jetzt schon ultimativ sagen können, was in Hamburg genau passiert ist, sondern wir befinden uns mitten in der Phase der Aufklärung.
Es ist nicht so, dass auf dem Gebiet der Aufklärung keine oder zu wenige Anstrengungen unternommen worden sind und dass wir dafür den Antrag der LINKEN bräuchten. Vielmehr finden wir solche Aktivitäten auf den unterschiedlichsten Ebenen. Zum einen gibt es den Generalbundesanwalt, der die Verhandlungen führt. Dieser bearbeitet die Tatsachen, die in Hamburg passiert sind, und kann deswegen noch nicht abschließend zu den Ergebnissen Stellung nehmen. Es gibt außerdem Untersuchungsausschüsse des Bundestages und der Landtage in Sachsen, Thüringen und Bayern, und hier hat Hamburg Informationen zu insgesamt sieben Beweisbeschlüssen geliefert. Die Innenministerkonferenz hat in den Jahren 2011 und 2012 mehrere Arbeitsgruppen beauftragt, in denen Hamburg durchgehend Mitglied ist. Eine Arbeitsgruppe, die sich mit dem Bereich der Verfassungsschutzbehörden befasst, wird sogar von Hamburg als Vorsitz geleitet. Es gibt darüber hinaus Untersuchungen der Bund-Länder-Kommissionen, der unser ehemaliger Kollege Herr Vahldieck angehört, und es gibt in den Bund-Länder-Kommissionen Fragekomplexe, die an die entsprechenden Länder geschickt worden sind, wo die Tatorte waren. Diese sind beantwortet worden, auch von Hamburg. Hier hat es unmittelbar nach der Aufdeckung des NSU-Terrors Ermittlungen der Hamburger Behörden gegeben, in denen alle Fälle mit dem speziellen Auftrag, ob dort ein rechtsextremer Hintergrund ein Tatmotiv gewesen sein könnte, durchgegangen worden sind.
Frau Schneider hat es erwähnt, am 17. April wird der Prozess eröffnet und die Anklageschrift verlesen. Dann wird sich der Untersuchungsausschuss des Bundestages nach den Planungen Anfang September damit befassen. Die Innenministerkonferenz wird das wahrscheinlich schon im April tun, und die spezielle Bund-Länder-Kommission Rechts
terrorismus wird den Innenministern im Mai berichten, wie ihre Ergebnisse sind.
Wir haben uns in Hamburg sehr intensiv mit dem Thema beschäftigt. Insgesamt hat sich der Innenausschuss bereits in fünf Sitzungen mit dem Thema NSU befasst, und es gab vielfältige Kontakte des Senats mit Vertretern der Migrationsorganisationen und Religionsgemeinschaften sowie der Familie des Hamburger Opfers. Im April/Mai ist der nächste Termin angesetzt, und dort geht es um Informationen zum NSU-Prozess.
Das Ergebnis bislang ist, Frau Schneider, dass es Ansätze für Verfehlungen der Hamburger Sicherheitsbehörde zurzeit nicht gibt. Wir haben dieses in allen Berichten, sowohl hier im Plenum als auch im Bereich des Innenausschusses, festgelegt. Dazu muss man aus dem Bericht zitieren, der das letzte Mal im Innenausschuss eine Rolle gespielt hat. Dort hatten Sie einen Antrag mit insgesamt acht Fragekomplexen vorgelegt. Diese wurden ausführlich behandelt, und im Ergebnis haben Sie festgestellt, dass zwar nicht alle Anfragen erledigt worden sind – auch deswegen, weil der Generalbundesanwalt die Ermittlungen an sich gezogen hat –, aber Sie haben Ihren Antrag zurückgezogen. Dann hat der Innenausschuss der Bürgerschaft einstimmig empfohlen, Kenntnis davon zu nehmen, dass dieser Antrag zurückgezogen worden ist, und von dem vorstehenden Bericht Kenntnis zu nehmen. In diesem Bericht ist zu allen acht Fragekomplexen ausführlich Stellung genommen worden. Sie selber, und das ärgert mich an dem Ganzen, haben in der Innenausschusssitzung Folgendes erklärt:
"Die Abgeordnete der Fraktion DIE LINKE betonte, es gehe ihr nicht darum, der Polizei Rassismus zu unterstellen. Sie erinnerte an den Disput darüber in der Bürgerschaftsdebatte."
Diese Debatte war am 15. Dezember. Dann bekomme ich eine Pressemitteilung, und dort steht:
"Hamburger NSU-Mord endlich öffentlich aufarbeiten!"
Ich glaube, ich habe deutlich dargestellt, dass wir uns im Parlament intensiv mit allen Fragen beschäftigt haben, die diesen Terrorkomplex für Hamburg betreffen. Sämtliche Ergebnisse sind vorgelegt worden, und der Senat hat uns zugesagt, dass diese, wenn sie verfügbar sind, im Innenausschuss oder im Plenum vorgestellt werden, sobald man sie öffentlich verkünden kann. Der Punkt, dass Sie den Senat auffordern, endlich das jahrelange Versagen der Hamburger Behörden bei der Aufklärung der NSU-Morde aufzuarbeiten und öffentlich Rechenschaft darüber abzulegen, ist also falsch. Eine Aufarbeitung ist passiert und wird weiter passieren.
Wir haben uns im Innenausschuss fünfmal mit Ihren Vorwürfen befasst, und ich habe genau zuge
hört, es ist nichts Neues bei dem, was Sie hier vorgetragen haben. Das ist eine Vermengung von Dingen, die nicht miteinander in Verbindung stehen, und es hilft nichts, wenn Sie das Versagen von Verfassungsschutzbehörden in anderen Ländern unbedingt und immer wieder auf die Hamburger Situation übertragen wollen, ohne dafür einen Beleg zu haben.
Der zweite Punkt war, und das empört mich am meisten – Zitat –:
"Das Hamburger Landeskriminalamt hatte seine Ermittlungsanstrengungen praktisch ausschließlich auf mögliche Verbindungen des Mordopfers zu organisierter Kriminalität verwandt."
In bisher zwei Ausschusssitzungen ist diese Frage geklärt worden, und sowohl der Leiter des Landeskriminalamtes als auch der Leiter des Verfassungsschutzes haben ausdrücklich gesagt, dass in alle Richtungen ermittelt worden ist.
Ihre Erklärung im Weiteren:
"Es hat zu keinem Zeitpunkt einen möglichen neonazistischen, rassistischen Hintergrund der Morde geprüft."
Das ist definitiv falsch.
Dann kommt der entscheidende Satz:
"Ich habe inzwischen den Eindruck gewonnen, dass ein Grund für diese hartnäckige Verweigerung eingeschliffene rassistische Denk- und Handlungsmuster sind, die bis heute nicht reflektiert sind."
Frau Schneider, man kann nur sagen, dass diese Pressemitteilung eine Ungeheuerlichkeit ist.
Sie ist von vorn bis hinten inakzeptabel. Entweder, Sie legen konkrete Beweise für diese Vermutungen, Vorverurteilungen oder Ihre Verschwörungstheorie vor, oder Sie entschuldigen sich bei den Mitarbeitern der Sicherheitsbehörden in diesem Land.
Nein.
Die bisherigen Beratungen hier und im Innenausschuss …
Die bisherigen Beratungen hier und im Innenausschuss bieten bisher keinerlei Belege für diese abstrusen Behauptungen. Es sind Behauptungen wider besseres Wissen.
Die Frage, die ich mir stelle und die wir uns auch hier und im Innenausschuss stellen müssen, lautet, wer in Ihrer Fraktion eigentlich solche Pressemitteilungen kontrolliert.
Gibt es eine Kontrolle der Aktivitäten und Pressemitteilungen von Frau Schneider?
Wir werden es nicht hinnehmen, dass Anträge an die Bürgerschaft eingereicht und mit einem Riesen-Bohei öffentlich mit Pressemitteilungen garniert werden, die wohl gestellt werden müssen, weil offensichtlich jemand daran glaubt. Im Innenausschuss ist die Rolle von Frau Schneider die, dass Fragen gestellt werden und dass das, was in der Bürgerschaft auch erläutert wird, von den Behörden beantwortet wird. Die Selbstbefassungen sind durchgehend abgeschlossen worden.
Wenn offene Fragen waren, dann ist das geklärt worden. Es kann nicht sein, dass mit solchen Anträgen ein Riesen-Bohei gemacht wird, wenn im Innenausschuss – offensichtlich lesen die Berichte bei Ihnen die Wenigsten – diese Fragen ausreichend behandelt werden.
Ich möchte, dass protokolliert wird, dass hier gesagt worden ist: "Im Innenausschuss wurde gelogen", und zwar von den Senatsvertretern – ich nehme stark an, dass Sie das meinen.
Es ist schön, geschlossene Weltbilder zu haben, aber eine solche Behauptung und Behandlung ist bei diesem Thema völlig unangemessen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir haben uns exakt vor einem Jahr an dieser Stelle schon einmal über das NPD-Verbotsverfahren unterhalten, auch in einer Aktuellen Stunde. Viele von uns haben damals die Hoffnung ausgedrückt, es solle mehr gehandelt als gesprochen werden. Genau das ist auch passiert. Auf der Basis einer Materialsammlung haben die Länderinnenminister und die Ministerpräsidenten einstimmig beschlossen, eine Klage zum Verbot der NPD einzureichen. Damit war natürlich zugleich die Hoffnung verbunden, dass sich auch die anderen Verfassungsorgane, nämlich Bundesregierung und Bundestag, dieser Klage anschließen würden. Während die Entscheidung des Bundestags noch aussteht, hat die Bundesregierung – übrigens nach Vorankündigung der FDP und ihres Parteichefs – bereits einen Beschluss gefasst: "Der Beschluss der Länder wird mit Respekt zur Kenntnis genommen und der Antrag des Bundesrats wird unterstützend begleitet. Die Bundesregierung hält einen zusätzlichen Antrag für nicht erforderlich." Einen solchen Beschluss zu fassen, nachdem man wochenlang laviert hat, spricht schon für sich.
Wenn aber dann noch die Entscheidung von FDPChef Rösler damit begründet wird, Dummheit könne man nicht verbieten, so ist das nur noch beschämend. Damit zeigt man, dass man die rechte Gefahr nicht ernst nimmt, und verharmlost zugleich menschenverachtendes rassistisches Gedankengut und rechtsextremistische Straftaten.
Menschen, die aufgrund ihrer Hautfarbe, Nationalität oder Religion Opfer rechtsextremistischer Übergriffe geworden sind, werden sich nur schwer damit abfinden können, dass sie Opfer Dummer geworden sind. Damit missachtet man auch den Charakter dieser Partei, ihrer Ideologie und ihrer Auswirkung in der Fußgängerzone und in den Zeltlagern, wo es Übergriffe gegeben hat. Es ist einfach nur noch beschämend, wie ein solches parteitaktisches Verhalten der FDP begründet wird.
Viel schlimmer ist aber, dass die Bundesregierung mit dieser Entscheidung die Chance vertan hat, ein starkes und nötiges Signal der Geschlossenheit im Kampf gegen den Rechtsextremismus zu setzen, nämlich durch das geschlossene Vorgehen der Verfassungsorgane. FDP und Bundesregierung fallen damit den Ländern in den Rücken und verhindern ein einheitliches Signal der Demokraten,
dass wir demokratie- und verfassungsfeindliches Handeln auf parlamentarischer Ebene nicht tolerieren. Die Bundesregierung hat stattdessen den Zuschauerplatz eingenommen, weil sie Angst vor der Verantwortung hat.
Was Ihnen aber, meine Kollegen von der FDP, vor allem zu denken geben sollte, sind zum Beispiel die Reaktionen der Türkischen Gemeinde in Deutschland oder auch der jüdischen Gemeinden in Deutschland, die sich nach diesem Beschluss eindeutig geäußert haben. Ich hatte die Hoffnung, dass damit bei Ihnen ein Umdenken verbunden ist. Das habe ich bisher leider nicht festgestellt.
Ein Parteienverbot ist in einer Demokratie immer ein sehr sensibel zu handhabendes Instrument. Wenn aber die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen gegeben sind, dann muss dieses Mittel im Sinne einer wehrhaften Demokratie auch angewandt werden.
Die Erfahrungen aus der Weimarer Republik lehren uns, welche Gefahren sonst drohen. Natürlich lässt sich der Ausgang eines Gerichtsverfahrens nicht mit aller Sicherheit voraussehen, allerdings wurden die Lehren aus dem damaligen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts gezogen, und die von Bund und Ländern zusammengetragene ausgiebige Materialsammlung hat dazu geführt, dass sich sämtliche Innenminister und Ministerpräsidenten der Länder für ein NPD-Verbotsverfahren ausgesprochen haben, darunter auch Länder, in denen die FDP in der Verantwortung ist. Dies ist ein deutlicher Hinweis auf die Bewertung der Erfolgsaussichten. Nicht zuletzt wurden damit auch vehemente Kritiker – man denke an den ehemaligen Innenminister von Niedersachsen – von den vorliegenden Fakten überzeugt. Bei einem solchen Verbotsverfahren darf es sich nicht um eine ShowVeranstaltung handeln, sondern ein solches Verfahren muss von der Überzeugung hinreichender Erfolgsaussichten geprägt sein. Das ist auf Länderseite offenkundig der Fall. Warum nicht aufseiten der Bundesregierung?
Eines muss klar sein: Ein NPD-Verbot beseitigt nicht den Rechtsextremismus in den Köpfen der Menschen. Hierüber besteht wohl Einigkeit, und alles andere wäre auch eine äußerst naive Vorstellung. Auch ersetzt ein solches Verfahren nicht das politische oder gesellschaftliche Engagement im Kampf gegen den Rechtsextremismus, aber ein solches Verbot ist ein sehr wichtiges Teilstück in einem Bündel mehrerer Maßnahmen.
Es wäre ein Akt der wehrhaften Demokratie und es würde verhindern, dass sich ausländerfeindliches und rassistisches Gedankengut durch den Steuerzahler finanzieren lässt. Ich hoffe, dass die FDP noch umdenkt. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich möchte aus Sicht der SPD-Fraktion noch ein paar Teilaspekte benennen, die uns ganz besonders wichtig sind, wenn wir über diesen Punkt diskutieren. Die Verträge mit den islamischen Religionsgemeinschaften und der Alevitischen Gemeinde haben eine große Bedeutung, die weit über Hamburg hinausgeht. Es wird ein Fundament dafür gelegt, wie künftig mit musli
mischen Religionsgemeinschaften und der Alevitischen Gemeinde im gesamten Bundesgebiet umgegangen wird. Dafür leisten wir Pionierarbeit und das Ganze hat dann auch Vorbildcharakter.
Dieses Vorhaben ist von vielen Beteiligten aus diesem Hause gestartet worden und steht nun kurz vor dem Abschluss, nachdem der Verfassungsausschuss eine Expertenanhörung veranstaltet hat, auf der alle die Fragen, die jetzt auch aufgeworfen wurden, geklärt werden. Aber uns geht es in erster Linie auch um ein politisches Signal an unsere muslimischen und alevitischen Mitbürger. Mein Eindruck ist, dass auf dieses Signal gewartet und dass sehr genau hingesehen wird, wie wir mit diesem Thema umgehen und wie wir diskutieren: Zeigen wir uns verantwortlich in dem, was wir diskutieren und wie wir den Vertragstext interpretieren, oder kann man den Eindruck gewinnen, dass plötzlich sachfremde Themen diskutiert werden, die bei der Lektüre des Vertrags eigentlich gar nicht aufkommen dürften, weil sie nicht Bestandteil dieses Vertragstextes sind und auch nicht sein müssen?
Ich denke, dass wir verschiedene Punkte hier noch einmal hervorheben müssen. Der eine Punkt ist, dass wir nicht unterschätzen sollten, welche Bedeutung die Verträge innerhalb der muslimischen Gemeinden oder der Alevitischen Gemeinde haben. Denn es ist ganz wichtig, dass hier die Bereitschaft bekundet wurde, einen Vertrag abzuschließen und sich auf die Grundsätze dieses Staates zu verständigen. Und ich denke, dass der Vertrag es den Verbänden bei der künftigen Diskussion von Themen wie zum Beispiel Beteiligung am Sportunterricht oder an Klassenreisen auch ermöglicht, gegenüber Extremisten im eigenen Lager eine klare Haltung zu beziehen. Und das ist uns in diesem Hause auch ein ganz besonders wichtiges Anliegen.
Ich denke aber auch, und da bin ich mir mit Frau Möller völlig einig, dass die Verträge ihr Leben eigentlich erst dann entfalten, wenn sie unterschrieben sind. Im Moment führen wir eine sehr elitäre Debatte in diesem Hause, auch in den beteiligten muslimischen Verbänden, aber ich sehe noch keine Debatte in der deutschen Gesellschaft. Ich sehe noch keine Debatte in den Gemeinden der christlichen Kirchen. Diese Debatte, das ist meine Einschätzung, wird erst jetzt beginnen, zusammen mit den Beratungen im Verfassungsausschuss, und ich erhoffe mir davon – das wird von der DITIB zum Beispiel beklagt –, dass auch in der deutschen Gesellschaft mehr über den Islam und über falsche Auffassungen, die dem Islam unterstellt werden, diskutiert wird. Ich denke, dass das eine gute Ausgangslage ist, um insgesamt einen inter
religiösen Dialog zu beginnen beziehungsweise fortzusetzen, der dann auch die Mehrheit der Bevölkerung erreicht. Deswegen bin ich auf die Beratungen sehr gespannt und wünsche uns eine möglichst breite Zustimmung zu diesen Verträgen. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Es gibt Beiträge, die disqualifizieren sich selbst.
Und so einen haben wir eben gehört.
Frau Möller, das war zutiefst unter Ihrem Niveau.
Vielleicht noch einmal zur Klärung. Frau Möller, die Presseerklärung ist von 15 Uhr. Sie sollten sie, im Unterschied zu mir, auch einmal lesen. Es geht in diesem Antrag ausschließlich um die Roma, das ist in den gesamten Presseerklärungen, die heute im Internet sind, prima nachzulesen. Es geht Ihnen dort ausschließlich um die Roma, also nicht um andere Schutzbedürftige oder ähnliche Personen, es geht um diese Problemgruppe, die Sie benannt haben.
Nun beschäftigt uns der Antrag der GAL, der sich mit einem Thema befasst, das wir sowohl im Innen- als auch im Eingabenausschuss mehrfach diskutiert haben, und auch hier schon Anlass für verschiedene Wortbeiträge und für Fünf-Minuten-Beiträge war. Ich habe schon beim letzten Mal betont, dass ich davon ausgehe und auch sicher weiß, dass alle Abgeordneten, die sich im Eingabenausschuss befinden, eine sorgfältige Einzelfallprüfung im Rahmen der Möglichkeiten im Eingabenausschuss vollziehen.
Wir haben dort nicht eine Entscheidung leichtfertig getroffen.
Wir haben etliche Runden gedreht, in denen wir zusätzliche Informationen eingefordert haben, in denen wir es vertagt haben, in denen wir den Fall an die Härtefallkommission gegeben haben und so weiter. Keiner dieser Fälle ist leichtfertig entschieden worden. Jeder dieser Abgeordneten ist sich bewusst, dass insbesondere diese Entscheidung
das Schicksal von Einzelnen betrifft. Deswegen sind die Entscheidungen, die in den Ausschüssen getroffen werden und hier auch vorgestellt werden, im Eingabenausschuss inhaltlich besprochen. Sie sind dann auch so, wie die Mehrheit des Hauses sie beschlossen hat.
Das Einschlagen auf die SPD ist zwar ein beliebtes Spiel, aber nehmen Sie bitte zur Kenntnis, dass diese Entscheidungen, die dort getroffen worden sind, zu über 90 Prozent mit CDU, FDP und SPD getroffen worden sind. Es ist nicht so, dass sich hier eine Regierungspartei durchregiert, das alles ist völlig falsch dargestellt und nutzt natürlich aus, dass die Debatten des Eingabenausschusses nicht öffentlich sind. Ich habe den Eindruck, dass Sie diese Nicht-Öffentlichkeit in einem solchen Maße ausnutzen, um ein falsches Bild von diesen Beratungen im Eingabenausschuss zu projizieren.
Der Antrag befasst sich mit einer Gruppe von Flüchtlingen, die alle durch das Asylverfahren gelaufen sind und die sich hier in einer Duldung befinden, also prinzipiell rückreisepflichtig sind. Wir im Eingabenausschuss haben zu prüfen, ob Hindernisse bestehen, die einer solchen Rückführung entgegenstehen. Dieses wird, wie im Innenausschuss am 14. Juni zugesagt, in jedem Fall ausführlich geprüft. Es ist in jedem Fall auch ausführlich begründet und ausführlich beschieden worden. Hamburg ist übrigens das einzige Bundesland, in dem Eingaben eine aufschiebende Wirkung haben. Das heißt, solange dieser Fall nicht klar ist, und zwar für die Mehrheit im Eingabenausschuss, solange hat der Fall eine aufschiebende Wirkung. Dieses ist für das Bundesgebiet relativ einmalig.
Der uns heute vorliegende Antrag ist beinahe wortgleich mit dem Antrag, der damals im Innenausschuss besprochen worden ist als Tischvorlage der GAL. Er wurde damals schon mit der Mehrheit von CDU, FDP und SPD abgelehnt.
Die Gründe dafür haben sich seit diesem Zeitpunkt nicht verändert. Kein einziges Bundesland hat einen Abschiebestopp und kein Bundesland bereitet dieses vor. Sie wissen genau, dass das Beispiel Baden-Württemberg ein völlig falsches ist, weil dort die Abschiebungen nur ausgesetzt sind, solange sich der Eingabenausschuss vor Ort informiert hat. Das ist abhängig von einer Reise, die die Abgeordneten dort durchführen.
Einen Abschiebestopp für einzelne Gruppen lehnen wir ab. Es gab in Hamburg nie einen Abschiebestopp, es wurde auch in den Zeiten der GAL-Regierungsbeteiligung weiter abgeschoben nach
Recht und Gesetz. Das betrifft die Jahre 2009 und 2010. Wenn Sie sich hier darauf berufen, dass sich die Lage der Sinti und Roma verschlechtert hätte, dann nehmen Sie bitte zur Kenntnis, dass es nach dieser Auffassung so sein muss, dass sich die Lage bereits seit 2010 erheblich verändert hat. Wir haben es zur Kenntnis genommen, dass die Lage sich verschlechtert hat, und deswegen werden wir übrigens auch den FDP-Antrag unterstützen bei der Überweisung an den Innenausschuss, denn wir werden uns sehr genau die Lage auf Bundesebene anschauen. Die ist nämlich für uns ebenfalls unbefriedigend. Das hat übrigens der Innensenator damals auch gesagt. Als Bundesland sind wir verpflichtet, Bundesentscheidungen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge hier zu exekutieren.
Und Sie können davon ausgehen, dass es niemand hier gern tut. Deswegen ist es wichtig, dass auf Bundesebene dieses Thema noch einmal auf die Tagesordnung kommt.
Diesen Antrag jetzt zu stellen, hat natürlich eine besondere Funktion, Frau Möller, denn die Zeiten haben sich insoweit geändert, als dass jetzt die SPD die Alleinregierung stellt. Wir sind nicht diejenigen, die Ihre verpassten Maßnahmen, die Sie während Ihrer Regierungszeit hätten umsetzen können, nachvollziehen müssen. Das ist überhaupt nicht der Punkt.
Es kann schon sein, dass Sie etwas Eigenes machen, aber diese Idee hätte Ihnen wirklich schon früher kommen können.
Lassen Sie mich bitte noch einmal zu einem Thema kommen, das zu diesem Bereich gehört, einer Presseerklärung der LINKEN vom 3. November. Ich will nicht die ganze Presseerklärung vorlesen, das hat sie nicht verdient, aber einzelne Worte aus dieser Presseerklärung können hier vielleicht noch einmal verdeutlichen, wie einige in diesem Hohen Hause mit diesem Thema umgehen. In der Presseerklärung wird behauptet, Roma würden erbarmungslos in ein Land abgeschoben, der SPD-Innensenator habe die Öffentlichkeit getäuscht und er exekutiere eine eiskalte Abschiebepolitik ähnlich wie seinerzeit Schill.
Warten Sie das Zitat ruhig ab.
Es wird behauptet, der SPD-Senat setze sich über die öffentliche Meinung und jede Menschlichkeit hinweg. Frau Schneider und auch Herr Yildiz, der leider heute nicht anwesend ist, Sie sollten nicht nur bei der Wortwahl in diesem Haus, sondern auch bei der Formulierung von Presseerklärungen
deutlich abrüsten. Wenn nach außen signalisiert wird, dass eine Partei oder eine Fraktion in diesem Haus meint, die Politik des Senators als unmenschlich charakterisieren zu können, dann bedeutet das eventuell auch, dass einige bei einer inhumanen Politik andere Widerstandsformen wählen als die Debatte in diesem Haus, und dafür sind Sie dann ganz alleine verantwortlich.
Wir werden den GAL-Antrag natürlich ablehnen. Das Verfahren, das bisher in unseren parlamentarischen Gremien verfolgt worden ist, nämlich die konsequente Einzelfallprüfung, ist der einzige Weg, der auch den Petenten gerecht wird, weil es dort äußerst unterschiedliche Fälle gibt. Wenn man sich über einen Fall aufregt, Frau Schneider oder auch Frau Möller, bei dem es darum geht, dass jemand abgeschoben worden ist, von dem Sie behauptet haben, er sei akut krank, dann muss man natürlich sagen, dass dieser Petent diese Situation auch selbst herbeigeführt hat, indem er seine Medikamente nicht regelmäßig genommen hat.
Und das hat er getan, seit er in diesem Land ist.
Gerne.
Frau Möller, dann nehmen Sie bitte zur Kenntnis, dass in sämtlichen Stellungnahmen, die wir bekommen haben,
ebenfalls deutlich gewesen ist, dass der Kranke mehrfach untersucht worden ist, dass die Medikation zur Verfügung gestellt und vereinbart worden ist, dass eine Medikation auch während der Reise stattfindet und ein Arzt ihn begleitet. Hier wurde eigentlich alles getan.
Noch einmal zum Punkt: Der GAL-Antrag wird abgelehnt, die SPD-Fraktion und auch weitere Fraktionen bleiben bei einer konsequenten Einzelfallprüfung. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich dachte eigentlich, dass es nicht nötig wäre, das noch einmal klarzustellen, was Frau Goetsch in dieser Sitzung schon einmal erklärt hat. Ich denke, dass jeder, der im Eingabenausschuss sitzt, sich diese Fälle genau ansieht, eine genaue Einzelfallprüfung vornimmt und dass die Entscheidungen im Eingabenausschuss für jeden Einzelfall auch tatsächlich einzeln stattfinden. Das ist Ihnen mehrfach zugesagt worden und in den Debatten, Frau Schmitt, ist das auch immer von allen Abgeordneten, die in diesem Ausschuss sind, deutlich gesagt geworden. Wenn sie sich nicht so verhalten würden, hätten sie ihren Platz
falsch gewählt, und sollten diesen Ausschuss verlassen.
Das meine ich für alle Abgeordneten. Alle Abgeordneten entscheiden dort über Menschen. Und jeder, der diese Aufgabe nicht ernst nimmt, hat in diesem Ausschuss nach meiner Auffassung nichts zu suchen.
Das gilt für alle Abgeordneten, die in diesem Ausschuss sind.
Frau Schmitt, es gibt keine Politik der SPD im Eingabenausschuss. Es gibt eine Einzelfallprüfung, die sich danach richtet, wie der Einzelfall gelagert ist, wie die persönliche Situation der Petenten ist, und ob wir dort helfen können. Und in diesem Fall ist es eindeutig so, dass eine Einschätzung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vorliegt, der man nicht folgen muss.
Aber wir sind als Eingabenausschuss an die Entscheidung des Bundesamtes gebunden. Wir können keine abweichende Einschätzung oder Empfehlung geben.
Wenn das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge feststellt, dass es in diesen Ländern keine systematische Verfolgung gibt, dann ist das eine Einschätzung, der wir als Ausschuss und als einzelne Mitglieder in diesem Ausschuss nicht widersprechen können.
Was hier aber stattfindet – und dagegen will ich mich auch schärfstens verwehren –, ist, dass es eine Debatte im Innenausschuss gegeben hat über ein generelles Bleiberecht für Sinti und Roma. Die Entscheidung dieses Ausschusses steht hier heute auch auf der Tagesordnung. Es hat eine Entscheidung in diesem Ausschuss gegeben, dass es kein generelles Bleiberecht für Sinti und Roma in der Hansestadt gibt, wenn sich die Situation so darstellt, wie sie sich im Moment darstellt. Bei Veränderungen der Situation ist jederzeit zugesagt worden, auch im Innenausschuss, dass es neue Entscheidungen geben könnte. Aber jetzt kann nicht über den Eingabenausschuss das nachgeholt werden, was im Innenausschuss für die GAL und DIE LINKE falsch gelaufen ist. Der Eingabenausschuss ist kein Korrekturausschuss des Innenausschusses; das muss generell klar sein.
Wir haben eindeutig gesagt, es findet eine Einzelfallprüfung statt. Diese Flüchtlinge, von denen Sie gesprochen haben, Frau Schmitt, haben einen
Asylantrag gestellt, der abgelehnt worden ist. Dann gab es eine Einschätzung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge für diesen Einzelfall, und dort ist dann auch nur zu beurteilen, ob es Abschiebehemmnisse gibt. Diese Entscheidung ist in diesem Ausschuss nach meiner Erinnerung mehrheitlich gefallen, nicht nur von einer Fraktion, und diese Debatte können Sie auch in Bezug auf andere Eingaben – in Ihrem Fahrplan gibt es noch einen anderen Fall, da war das genauso – verfolgen. Diese Fälle sind fast identisch, auch in der Vorbringungsweise. Sie sind eindeutig entschieden worden und sie müssen auch eindeutig entschieden werden, aber in jedem Einzelfall. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Frau Schneider, zunächst möchte ich Ihnen auch im Namen der sozialdemokratischen Fraktion dafür danken, dass Sie so mitfühlende Worte für die Opfer gefunden haben, vielen Dank dafür. Aber mich überfällt beim Lesen Ihres Antrags und auch bei Ihrer Begründung zum Antrag ein tiefes Unbehagen, weil ich erstens nicht sehe, dass Sie in diesem Antrag etwas grundsätzlich Neues fordern, und zweitens, weil ich eher das Gefühl habe, dass wir hier eine Zusammenstellung
aller möglichen Themen im Zusammenhang mit Rechtsextremismus, Rechtspopulismus und Integration haben, die alle in dieser Stadt schon irgendwie bearbeitet sind und an deren Bearbeitung sich alle Fraktionen in diesem Hause schon beteiligt haben. Die werden hier noch einmal zusammengefasst und der Antrag endet damit, dass diese Zusammenfassung dann schon ein Nachweis für weitere Aktivitäten ist, was ich für ein fatales Signal halte.
Nun zu den einzelnen Punkten, zunächst zum Staatsvertrag: Der Senat hat sich zur Fortsetzung der Verhandlungen bekannt, es wird mit SCHURA, DITIB und anderen Organisationen gesprochen. Diese Gespräche erweisen sich zugegebenermaßen, da haben Sie recht, als sehr langwierig. Ob am Ende ein Staatsvertrag abgeschlossen wird oder irgendeine andere Art von Vereinbarung, wird man sehen. Aber hier ist nicht das Ziel, unverzüglich einen Staatsvertrag abzuschließen, sondern hier geht Gründlichkeit vor Schnelligkeit. Unverzüglich hieße, alles das, was an Schwierigkeiten während dieses Verhandlungsprozesses aufgetaucht ist, einfach zu ignorieren. Deswegen ist das Wort unverzüglich in diesem Antrag völlig falsch.
Eine Vorlage des aktuellen Verhandlungsstandes ist allein schon aus verhandlungstaktischen Gründen nicht angesagt. Was soll es bringen, wenn man sich zum aktuellen Verhandlungsstand mit den islamischen Gemeinschaften hier noch einmal äußert? Das würde die Schwierigkeiten in den Verhandlungen nicht beseitigen und wir sind darauf angewiesen, in den Verhandlungen zu vernünftigen Lösungen zu kommen. Deswegen ist die Vorlage eines aktuellen Verhandlungsstandes bis zum 31. Oktober aus meiner Sicht keine Lösung.
Zum NDR-Staatsvertrag: Sie wissen genau wie wir, dass sich hier vier Länder einigen müssen und dass die letzten Äußerungen im Zusammenhang mit der Reform des Rundfunkstaatsvertrags dahin gingen, dieses Gremium von zurzeit 58 Mitgliedern deutlich zu verkleinern. Die SPD-Fraktion wird aber natürlich darauf achten, dass in den Gesprächen, die zum Rundfunkstaatsvertrag stattfinden müssen, die Fragen nach Sendezeiten, Achtung der religiösen Überzeugungen und Vertretung in Aufsichtsgremien nach wie vor natürlich eine Rolle spielen, unabhängig davon, ob das in einem Staatsvertrag jetzt schon festgelegt werden kann.
Zur nächsten Forderung, der Senat möge einen Bericht vorlegen, der auflistet, in welchem Maße die Religionsgemeinschaften in etlichen Gremien, unter anderem Rundfunkstaatsvertrag, verzeichnet sind: Da müssten Sie mir vielleicht noch einmal erklären, worin der Sinn besteht, dieses nachzufordern, denn jeder in diesem Hause hat einen Kenntnisstand darüber, wie die Verankerung von Kirchen
und Religionsgemeinschaften in den Gremien ist und was es dort auch nachzuholen gilt.
Zweitens fordern Sie einen weiteren Bericht des Senats – und das wundert mich nun wirklich, Frau Schneider ist darauf eben eingegangen – über alles das, was im Moment an den Schulen läuft. Es ist sicherlich gar keine Schwierigkeit, in den entsprechenden Ausschüssen vom Senat die Informationen zu diesen einzelnen Programmen abzufordern, zumal Sie sie auch alle benannt haben. Es läuft eine ganze Menge in dieser Stadt, aber es erschließt sich mir nicht, warum man dazu einen weiteren Bericht machen sollte.
Es freut uns natürlich als SPD-Fraktion, wenn Sie aus unserem Arbeitsprogramm zitieren, und zwar beziehe ich mich auf Ihren Punkt 4, ein Landesprogramm gegen gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit. Sie wissen, dass in unserem Arbeitsprogramm auf Seite 31 steht, dass es ein Landesprogramm gegen Rechtsextremismus geben soll, das die unterschiedlichen Aktivitäten auf sehr vielen Gebieten und auch die gesellschaftliche Debatte über Rechtsextremismus, Vorurteile und über die Problematik mit islamischen Gemeinden zusammenfassen soll. Das ist im Moment in der Planungsphase; die dann zuständige Behörde wird einen entsprechenden Bericht vorlegen. Deswegen wäre ein weiteres Programm, zumal Sie nicht genau sagen, womit sich dieses Programm beschäftigen sollte, eigentlich kontraproduktiv.
Frau Schneider, das Thema Integration ist kein Gebot der Stunde, wie Sie in Ihrem Antrag ausgeführt haben. Es ist ständige Aufgabe jeder politischen Debatte jedes Bundeslandes, jeder Debatte auch in diesem Hause. Deswegen ist es grundfalsch, jetzt Aktionismus an den Tag zu legen und viele Punkte zusammenzufassen, aus meinem Verständnis auch Dinge, die so nicht zusammengehören. Für mich ist es eine langfristige Aufgabe, die in diesem Hause von allen Fraktionen auch wahrgenommen wird, und damit erklärt sich auch mein zweites Unbehagen. Sie unterstellen mit diesem Antrag, dass die bisherigen Aktivitäten nicht ausreichend gewesen sind, und beziehen dann den Vorfall in Norwegen als Begründung mit ein. Das finde ich schlichtweg nicht statthaft.
Ich glaube, dass sich keine Fraktion in diesem Hause den impliziten Vorwurf in diesem Antrag gefallen lassen muss, dass in den bisherigen Regierungen – und das bezieht die Vorgängerregierung ausdrücklich mit ein – zu wenig gemacht worden ist, um diesem Thema gerecht zu werden und ein anderes Klima in dieser Stadt zu schaffen. Man braucht dafür nicht einen zusammengeschusterten
Antrag, der dem Ernst der Lage nicht gerecht wird. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Mich haben zwei Dinge ans Podium getrieben. Das eine ist die offensichtlich
missverständliche Äußerung, als es um den Staatsvertrag ging. Die SPD-Fraktion muss von niemandem getrieben werden. Die Opposition kann gern versuchen, den Senat zu treiben, allerdings ist das ein ziemlich erfolgloses Ansinnen,
weil die Verhandlungen schon laufen.
Sie laufen jetzt.
Es ist ein schwieriges Thema, Frau Goetsch sagte das Entscheidende dazu. Das Ziel ist, zu einem Abschluss der Verhandlungen zu kommen, und dieses muss nicht unbedingt ein Staatsvertrag sein. Das ist damals bei Beginn der Gespräche übrigens auch von muslimischen Vertretern so geäußert worden. Das ist der eine Punkt.
Der andere Punkt ist, Herr Hackbusch: Ich habe vorhin erläutert, dass in all diesen Programmen – auch dem der Bildungsbehörde und auch bei der gesamtgesellschaftlichen Debatte, die Sie und auch wir führen – das Thema Islamophobie einen genauso großen Stellenwert hat wie alle anderen Formen von Antisemitismus, Antiislamismus und so weiter. Diese Debatte läuft in unserer Partei sehr intensiv. Sie läuft auch in der Bürgerschaft sehr intensiv. Da müssen wir uns von niemandem treiben lassen. Aber diese notwendige und sachliche Debatte – und dagegen haben Herr Vahldieck und ich uns gewandt – mit dem zu verbinden, was in Norwegen passiert ist, gibt es so nicht.
Jeder, der diese Verbindung herstellt, vernebelt diese Debatte und trägt nicht dazu bei, dass wir zu einer vernünftigen Lösung kommen.
Vizepräsident Dr. Wieland Schinnenburg (unter- brechend): Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage von Frau Goetsch?
Nein, ich bin fertig. – Vielen Dank.