Die Einschätzungen hinsichtlich der möglichen Verfahrensdauer über Jahrzehnte wurden bestätigt. Die Frage aber, ob wir in der Sache tatsächlich Recht bekommen würden, ist, ohne dass wir das Vorbringen von HOCHTIEF kennen, völlig offen. Das konnte, wer wollte, sehr wohl verstehen.
Die Neuordnungsvereinbarung ist eine große Chance. Natürlich sind die 195 Millionen Euro Mehrkosten im Verhältnis zu ADAMANTA und HOCHTIEF sowohl in den Sachverständigenanhörungen als auch in der Senatsbefragung plausibilisiert worden.
Die Neuordnungsvereinbarung ist natürlich eine Chance, die nicht gänzlich frei von Risiken sein kann, das will hier niemand behaupten. Wir schlagen Ihnen auch vor diesem Hintergrund vor, den Senat aufzufordern, die Detailhinweise der Gutachter in die weiteren Erörterungen mit den Projektbeteiligten mit einzubeziehen und zu prüfen, ob und wie sie in den weiteren Realisierungsprozess mit einfließen können.
Für mich war das Versprechen aus unserem Regierungsprogramm, wonach wir dafür Sorge tragen werden, dass Bau und Betrieb der Elbphilharmonie die gewachsene Kulturförderung nicht beeinträchtigen werden, immer zentral. Dieses Versprechen werden wir halten.
Nur so kann das Projekt Elbphilharmonie auch wieder in den kulturpolitischen Diskurs überführt und zu einem Erfolg werden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vielleicht ist es jetzt noch zu früh, sich in Erinnerung zu rufen, welche Hoffnungen für die Musikstadt Hamburg mit der Elbphilharmonie verknüpft wurden. Vielleicht ist es jetzt auch noch zu früh, sich Gedanken darüber zu machen, wie wir das Projekt Elbphilharmonie vom Makel des Elitären befreien und zu einem musikalischen Zentrum für alle Ham
burgerinnen und Hamburger machen können. Aber diese Debatte werden wir, so hoffe ich, in Zukunft intensiv führen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Rede des Bürgermeisters war schon deutlich besser als Ihre, Herr Dressel,
aber dazu gehörte zum einen nicht viel und zum anderen hat er Ihnen in wichtigen Teilen doch deutlich widersprochen.
Ich möchte über vieles, über das man noch sprechen müsste und was man vielleicht an anderer Stelle auch tun sollte, reden, aber dazu reicht die Redezeit nicht mehr. Ich möchte insbesondere darüber reden, wie dieser Senat sich mit einer fast zweijährigen Konfrontationspolitik so verpokert hat, dass er in der Senatsanhörung am Freitag zugeben musste, dass beim Weiterbau HOCHTIEFs am Dach der einzig mögliche Kündigungsgrund weggefallen sei, sodass man das verhandeln musste, was Ihre Experten, die Sie so lieben, liebe Kollegen von der SPD, als Worthülse bezeichnet haben, nämlich ein Verhandlungsergebnis von über einer Viertelmilliarde Euro Mehrkosten, wenn man alle Nebenkosten dazuzählt. Und Sie nennen das Globalpauschal-Festpreis. Sie können mir glauben, ich hätte einer sinnvollen Neuordnung dieses Projekts gern zugestimmt.
Ich stehe selbstverständlich, wie unsere gesamte Fraktion – Herr Wersich hat das ausgeführt –, weiterhin zu diesem Projekt. Es geht aber heute tatsächlich gar nicht darum, ob wir der vertraglichen Neuordnung zustimmen,
denn das, Herr Bürgermeister Scholz, haben Sie doch längst unter Umgehung des vornehmsten Rechts dieses Hauses, des Budgetrechts, getan. Hier geht es nicht mehr darum – Frau Senatorin, Sie lieben doch Zitate –, ob man Verträge mit Vertragspartnern macht, denen man trauen kann, denn dann erübrigt sich ein Vertrag. Und wenn man ihnen nicht vertrauen kann, ist ein Vertrag überflüssig. Hier geht es um – und Sie sollten sich den Vertrag einmal ansehen, sofern Sie ihn dabei haben – Paragraf 18, Gremienvorbehalte, und Pa
Dort steht, dass diese Vereinbarung unter der aufschiebenden Bedingung unserer Zustimmung stehe; ich will das im Einzelnen nicht ausführen. Seit Freitag wissen wir übrigens auch, dass der Senat auf dem 30. Juni, diesem viel zu frühen Ende der Prüfungsfrist, bestanden hat und nicht die Vertragspartner.
Ich komme zurück auf das, was im Vertrag steht. Dort steht, dass die nachfolgenden Regelungen unabhängig von den vorgenannten Gremienvorbehalten vereinbart würden. Und bis zur Zustimmung oder – hören Sie genau zu – dem Ablauf der Zustimmungsfrist nach Paragraf 18.1 und 18.2 werden sich die Parteien so verhalten, als ob der Vorbehalt nicht bestünde. Sollte die Bürgerschaft diesem Vergleich nicht zustimmen, gilt zwischen den Parteien das Folgende als vereinbart: Der Auftraggeber, also die Stadt, wird dem Auftragnehmer, also HOCHTIEF, die Aufwendungen erstatten, die dieser über den bisherigen Leistungsvertrag und seine Nachträge hinaus im Vertrauen auf den Bestand dieses Nachtrags 5 ab der Auflösung seines Zustimmungsvorbehalts nach Paragraf 18.2 erbracht hat.
Weil Sie doch so sehr auf Experten setzen, Herr Scholz: Wissen Sie eigentlich, was das nach Auskunft von renommierten Rechtsexperten bedeutet, liebe Kolleginnen und Kollegen? Das bedeutet, dass der Vertragspartner HOCHTIEF den gesamten neu vereinbarten Werklohn, der sich seit dem fünften Nachtrag ergibt, seit dem Tage der Unterzeichnung, also dem 9. April, zum Beispiel an einen Subunternehmer hätte übertragen können oder übertragen hat, und damit für den Fall, dass Sie alle gemeinsam mit uns dem Vertrag nicht zustimmen, von der Freien und Hansestadt einen Betrag fordern könnte, der eine Viertelmilliarde Euro deutlich überschreitet.
Dafür gibt es von der Bürgerschaft bisher keine genehmigten Haushaltsmittel. Hier werden das Budgetrecht der Hamburgischen Bürgerschaft, die Haushaltsordnung und die Hamburgische Verfassung mit Füßen getreten.
Einem solchen Vertrag, Bürgermeister Scholz, würden Sie, hätten Sie hier Stimmrecht, auch nicht zustimmen.
Sie hätten sich vorher wahrscheinlich auch mit Ihren Kolleginnen und Kollegen aus Baden-Württemberg besprochen, die – und da sind wir ganz über
parteiisch – zu Recht gegen den CDU-Ministerpräsidenten Mappus das Urteil des Staatsgerichtshofs für das Land Baden-Württemberg vom 6. November 2011 in Sachen EnBW-Kauf erstritten haben.
"Das dem Parlament vorbehaltende Budgetrecht zielt als Kernelement der demokratischen Legitimierung und Gewaltenteilung darauf ab, das vollständige staatliche Finanzvolumen der letztgültigen Budgetentscheidung des Landtags [also hier der Bürgerschaft] zu unterstellen."
Deren Verfassung und unsere Verfassung lassen im Hinblick auf Bedingungen eines Verhandlungspartners nicht zu, dass die Landesregierung Budgetmaßnahmen, die dem Parlament vorbehalten sind, auch nur vorübergehend selbst trifft. Deswegen können wir einem Vertrag, der gegen die Hamburgische Verfassung verstößt,
(Dr. Andreas Dressel SPD: Das ist Ihnen eben erst eingefallen! – Dirk Kienscherf SPD: Das ist ja ganz neu!)
nicht zustimmen, und Sie sollten dieses auch nicht tun als Demokraten und frei gewählte Bürger dieses Parlaments.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir sagen Ja zur Elbphilharmonie und wir sagen Nein zur Drucksache. Lieber Herr Bürgermeister, nachdem ich Ihre Rede gehört habe, muss ich sagen, dass letzte Zweifel an diesem Nein ausgeräumt sind.
Sie wissen, dass wir im Haushaltsausschuss um Ihr Erscheinen gebeten hatten, aber Sie sind nicht erschienen. Es lag natürlich in Ihrem Ermessen, zu kommen oder nicht zu kommen. Aber eine Rede, die dermaßen wenig von Demut gekennzeichnet