Isabella Vértes-Schütter
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Last Statements
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit der Festlegung auf den Eröffnungstermin am 11. Januar 2017 sind eine Reihe wichtiger Signale verbunden und vor allem wichtige Fragen beantwortet, die uns noch im Sommer 2013 beschäftigt haben. Weder Kosten noch Qualität seien gesichert, so hieß es damals.
Es wurde die Frage aufgeworfen, ob ein Vertrag, der weitere Preissteigerungen ausschließt, vor dem Hintergrund der bisherigen Erfahrungen überzeugen kann. Die Antwort lautet: Ja, die Neuordnungsvereinbarung trägt, und sie war der entscheidende Durchbruch für das Projekt Elbphilharmonie,
ein großartiges Projekt, das durch Fehlplanungen und politische Versäumnisse der Vergangenheit massiv beschädigt worden ist. Ein Projekt, das wir schließlich einem bürgerschaftlichen Impuls verdanken, der die Förderung der Musikstadt Hamburg in Verbindung mit einem architektonischen Ausrufezeichen zum Ziel hatte.
Heute können wir zwei wesentliche Feststellungen treffen. Politik kann, wenn entschieden gehandelt wird, auch schwierige Projekte und verfahrene Prozesse zu einem erfolgreichen Ende führen und Problemlagen aufheben.
Das ist ein wichtiges Signal vor dem Hintergrund von nachvollziehbaren Frustrationen bei Bürgerinnen und Bürgern über ausufernde Großprojekte und Kostensteigerungen, und es ist ein wichtiges Signal zur Stärkung des Vertrauens in die Gestaltungskraft und Verlässlichkeit von Politik.
Schon den Zwischenberichten war zu entnehmen, dass das Projekt auf einem guten Weg ist im Hin
blick auf Baufortschritte, die Terminsituation, die Einhaltung des Kostenrahmens und die Qualität. Die Hamburgerinnen und Hamburger erfahren angesichts des Baufortschritts unmittelbar, welche Bedeutung die Elbphilharmonie für unsere Stadt, ihre Attraktivität und ihre Anziehungskraft entwickelt. Der Fortgang des Projekts ist klar. Der Saal ist erstmals in seiner gesamten Größe zu sehen. Bereits in drei Monaten werden mit der Fertigstellung des Technikbereichs über dem großen Saal die nächsten Fortschritte und die Einhaltung weiterer Vertragstermine zu verzeichnen sein. Zum Jahreswechsel 2015/2016 wird die komplette Montage der Weißen Haut abgeschlossen sein. Die Abnahme des Gebäudes ist für den 31. Oktober 2016 garantiert. Wenige Wochen später wird die öffentlich zugängliche Plaza allen Hamburgerinnen und Hamburgern und unseren Gästen Raum für Begegnungen geben.
Mit der Festlegung des Eröffnungstermins können nun auch die Planungen für die so wichtige Eröffnungsphase konkretisiert werden. Wer sich rund um die Elbphilharmonie bewegt, merkt, dass sich die Hamburgerinnen und Hamburger nun darauf freuen, ihr Haus in Besitz zu nehmen.
Diese Entwicklung gilt es weiter zu stärken, damit es uns gelingt, das Projekt Elbphilharmonie zu einem Erfolg für alle Menschen in unserer Stadt zu machen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch wenn es in dem Beitrag von Frau Goetsch schon deutlich wurde: Unser interfraktionelles Ersuchen zur Aufarbeitung des kolonialen Erbes und die ersten Ergebnisse zeigen, dass wir die Chance auf einen echten Neustart in der Erinnerungskultur haben. Es ist eine Menge auf den Weg gebracht worden, und ich möchte betonen, dass sich Hamburg, getragen von allen in der Bürgerschaft vertretenen Fraktionen, als erste deutsche Stadt seinem kolonialen Erbe stellt.
Wir haben gemeinsam festgelegt, dass die Federführung für die Erstellung eines Erinnerungskonzepts bei der Kulturbehörde liegen soll. Und es besteht bis heute weitgehende Einigkeit darin,
dass der Steuerungsprozess in der Verantwortung der Kulturbehörde bleiben muss.
Die Berichtsfrist und der Wortlaut unseres Ersuchens machen deutlich, dass wir es mit einem Prozess zu tun haben. Der Mitteilung des Senats ist schließlich zu entnehmen, dass es sich bei dem angestoßenen Prozess um ein Stufenverfahren handelt, das gerade auf die Beteiligung von Initiativen und Organisationen in Hamburg setzt.
Lassen Sie mich noch kurz auf unser Ersuchen aus dem Dezember eingehen. Wir haben mit unserem Ersuchen noch einmal deutlich gemacht, dass wir die Expertise und den Erfahrungsschatz der Akteure, der Verbände und Gremien der schwarzen Menschen und "People of Color" benötigen und haben auf eine zeitnahe und aktive Beteiligung gedrängt. Darüber hinaus wollen wir den Kreis der Akteure, die an der Weiterentwicklung des Erinnerungskonzepts beteiligt sind, erweitern. Wir nehmen diese Anliegen sehr ernst.
Uns ist bewusst, wie lange Menschen aus postkolonialen Initiativen für die Aufarbeitung der kolonialen Vergangenheit gearbeitet haben, und wir wissen, wem wir die entscheidenden Anstöße zu verdanken haben. Gerade vor diesem Hintergrund muss gelten, dass wir die Chance für diesen Neustart gemeinsam nutzen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Kultur und damit auch der Kulturpolitik kommt eine zentrale Rolle bei der Entwicklung unserer Stadt und unseres Gemeinwesens zu. Sie leistet einen unverzichtbaren Beitrag zur Attraktivität und Lebensqualität unserer Metropole. Das gilt gleichermaßen für den Zusammenhalt und die aktive Gestaltung der Quartiere wie für die wichtigen Anstöße, die uns Kulturschaffende geben.
Kultur wird angesichts der größer werdenden Zahl an Menschen, die zu uns kommen, für den Zusammenhalt unserer Stadt noch bedeutender werden. Vor diesem Hintergrund ist es gut, dass 2015 243 Millionen Euro und 2016 247 Millionen Euro für den Kulturetat zur Verfügung stehen, nachdem es in diesem Jahr ohne die Einmalzahlung an die Elbphilharmonie 232 Millionen Euro waren. Vor diesem Hintergrund ist es aber auch ein wichtiges Signal, dass bis heute Mittel aus dem Sanierungsfonds 2020 mit einem Volumen von mehr als 40 Millionen Euro im Kulturbereich investiert worden sind.
Wir haben damit ein beispielloses Sanierungs- und Modernisierungsprogramm auf den Weg gebracht, und es wird häufig übersehen, dass wir an dieser Stelle nicht nur Versäumnisse der Vergangenheit nachgeholt und in die Gebäudesubstanz investiert haben. Wir haben immer wieder Investitionen getätigt, die zuvor aus laufenden Mitteln zu erbringen waren, und wir haben mit diesen Maßnahmen zur Attraktivitäts- und Effizienzsteigerung beigetragen, die unsere Kultureinrichtungen nachhaltig sichern, wie zum Beispiel bei Hamburgs Öffentlichen Bücherhallen oder jüngst beim Altonaer Museum.
An diese Bemühungen haben wir mit unseren Anträgen zum Sanierungsfonds angeknüpft, und ich sage sehr deutlich, diesen Weg gilt es fortzusetzen.
Auch unter den Bedingungen der Konsolidierung haben wir vieles auf den Weg gebracht. Die Häuser der Stiftung Historische Museen erhielten eine Bestandsgarantie und die Depotsituation wurde endlich geklärt. Wir stellen neue Flächen für Künstler und Kreative im Oberhafenquartier und in der Speicherstadt bereit; wir haben die Kinder- und Jugendkultur gestärkt und den Denkmalschutz reformiert. Wir haben den Bezirken mit dem nun von 3 auf 4 Millionen Euro erhöhten Quartiersfonds ein Instrument an die Hand gegeben, das auch dafür genutzt werden kann, die Stadtteilkultur zu fördern. Und wir haben über Mittel aus der Kultur- und Tourismustaxe für innovative Projekte und die freie Szene zusätzliche Chancen geschaffen.
Schließlich wird mit der Elbphilharmonie eines der besten Konzerthäuser der Welt tatsächlich fertiggestellt werden.
Die Entscheidung zur Neuordnungsvereinbarung war richtig, und wir halten Wort: Der Bau der Elbphilharmonie geht nicht zulasten der bestehenden Kultureinrichtungen.
Die Voraussetzungen sind also geschaffen, um die Hamburger Kulturlandschaft in ihrer Vielfalt zu stabilisieren und weiterzuentwickeln, und es ist gelungen, verlorenes Vertrauen zurückzugewinnen.
Neben unseren Sanierungsanträgen, dem Antrag zum maritimen Erbe und zur Musikwirtschaft freue ich mich auch sehr über den Antrag zur Kulturloge, ein wichtiger Schritt in dem Bemühen, allen Bürgerinnen und Bürgern den Zugang zu Kunst und Kultur zu erschließen und ein weiterer Beleg dafür,
dass der Senat und meine Fraktion die Teilhabe an Kultur als Querschnittsaufgabe begreifen.
Schließlich möchte ich zu den Anträgen der Opposition bemerken, dass eine Reihe von Wünschen aufgegriffen wurde, die so oder ähnlich in der Kulturszene formuliert werden. Für uns sind sie nicht zustimmungsfähig, weil sie keine belastbaren Deckungsvorschläge bieten.
Abschließend möchte ich mich für die ausgesprochen konstruktive Zusammenarbeit im Kulturausschuss bedanken, und ich freue mich, wenn wir über die heutige Debatte, Herr Wankum, und den anstehenden Wahlkampf hinaus auch zukünftig in wichtigen Fragen kooperieren können. Das betrifft unter anderem das gemeinsame Bemühen um Bundesmittel und nicht zuletzt die wichtige interfraktionelle Zusammenarbeit im Bereich der Erinnerungskultur. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Erlauben Sie mir eine Vorbemerkung grundsätzlicher Art. Wir können auf einen breiten Konsens bauen, wenn es um die Bedeutung der Kinder- und Jugendkulturarbeit in unserer Stadt geht. Das umfasst die Bedeutung für das Miteinander wie für die Entwicklung unserer Kinder und Jugendlichen. Kulturelle Bildung ermöglicht Orientierung und Verständigung und leistet so einen wichtigen Beitrag für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft. Dieser Konsens trägt nicht erst seit dem ersten Berichtsersuchen zu Beginn dieser Legislaturperiode, nicht erst seit dem in der Folge erarbeiteten neuen Rahmenkonzept Kinder- und Jugendkultur und nicht erst seit der gemeinsamen Befassung von Schul- und Kulturausschuss. Er wird auch und vor allem getragen von den außerschulischen Kulturanbietern, den Aktiven in den Schulen, seien es Lehrkräfte, Eltern oder Förderer, und nicht zuletzt von Experten, die uns immer wieder die Bedeutung der kulturellen Bildung vor Augen führen.
Diese Vorbemerkung ist mir wichtig, weil über viele Jahre ein wertvolles Netzwerk entstanden ist, das es weiterzuentwickeln gilt und dessen Erfolge nicht
zerredet werden dürfen bei allen notwendigen Diskussionen um den richtigen Weg. Hervorheben möchte ich dann doch, dass nie mehr Mittel für die kulturelle Bildung zur Verfügung standen. Wir haben uns in gemeinsamer Sitzung ein Bild davon machen können, dass es mittlerweile 43 Projekte gibt, die verstetigt sind oder die es bald sein werden – deutliche Fortschritte also, die die Frage aufwerfen, wie wir zu einem Angebot kommen, das alle Kinder und Jugendlichen erreicht.
Das betrifft zum einen den Stand der Kooperation und Vernetzung. Bereits seit 2004 gibt es einen Koordinierungskreis, der sich der Querschnittsaufgabe Kinder- und Jugendkultur widmet und der mindestens viermal im Jahr tagt. Die Mitglieder sind behördlicherseits die Kulturbehörde, die Schulbehörde, die BASFI, die BSU und die Bezirksämter. Weiter arbeiten die Stadtkultur e.V., die Stiftung Historische Museen und die Landesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendkultur mit. Eine zentrale Forderung, die wir etwa dem Zusatzantrag der CDU entnehmen können, ist also längst erfüllt. Es gibt keinen Mangel an anlassbezogenem kollegialem Austausch zwischen allen Beteiligten. Dass es aber Koordinierungsbedarfe gibt, ist unübersehbar. Wir wollen die Voraussetzungen dafür schaffen, die Angebote der Kinder- und Jugendkultur allen Schülerinnen und Schülern zu machen.
Wir wollen dafür an Erfahrungen mit erfolgreichen Kooperationsbeziehungen anknüpfen, an BestPractice-Beispiele. Vorbilder sind dafür vor allem die Kulturbeauftragten oder die Kulturagenten. Wir wollen bestehende Strukturen wie das Landesinstitut nutzen und die Kooperation von Lehrkräften und Kulturschaffenden unterstützen. Vor allem wollen wir, dass diese nächsten Schritte zügig unternommen werden. Das ist auch der Grund, weshalb wir diese bislang unstrittigen Schlussfolgerungen heute beschließen wollen. Und ich denke, dass die Fristsetzung in unserem Antrag es erlaubt, diese Fragen noch in dieser Legislaturperiode gemeinsam wieder aufzurufen.
Ich würde mich daher freuen, wenn Sie uns an dieser Stelle folgen könnten. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Bundesweit mag die Provenienzforschung erst vor dem Hintergrund des spektakulären Falls Gurlitt stärker in den Fokus der Öffentlichkeit geraten sein, in Hamburg können wir aber feststellen, dass unsere Museen schon länger eine führende Rolle auf diesem Feld einnehmen. Wir sehen es als unsere Aufgabe, die Museen auf dem eingeschlagenen Weg zu unterstützen.
Weil wir wissen, dass die lückenlose Erforschung eine langfristige Herausforderung ist, ist es ein gutes Signal, dass wir interfraktionell darauf hinwirken wollen, die Voraussetzungen zu verbessern. Ich teile die Einschätzung von Frau Goetsch. Die Herkunft von Kulturgütern zu klären, ist nicht nur eine wissenschaftliche, sondern auch und sehr maßgeblich eine moralische Frage. Auch vor diesem Hintergrund ist es gut, wenn wir an einem Strang ziehen und unserer gemeinsamen Verantwortung gerecht werden.
Wir haben im Rahmen einer Selbstbefassung vor Ort erfahren dürfen, wie engagiert die Provenienzforschung in unseren Museen betrieben wird. Ich habe noch im Ohr, dass Sie, Frau Goetsch, davon sprachen, dass die Herangehensweise an diese Problematik vor allem auch eine Haltungsfrage der Beschäftigten sei, und ich glaube, im Hinblick auf die Beschäftigten in unseren Museen gilt es, eine große Anerkennung auszusprechen.
Dass die Provenienzforschung zu den Sammlungen des Museums für Kunst und Gewerbe Hamburg nun Gegenstand einer großartigen Ausstellung mit dem Titel "Raubkunst?" geworden ist – Frau Goetsch hat darauf hingewiesen –, ist tatsächlich von unschätzbarem Wert, denn so kann es gelingen, ein für viele Menschen abstraktes Forschungsgebiet transparent und für alle erlebbar zu machen. Auch ich möchte Ihnen allen diese Ausstellung ganz besonders ans Herz legen.
Die bundesweite Vorreiterrolle, die die Hamburger Kunsthalle bei der Bestandsüberprüfung übernommen hat, blieb nicht ohne Konsequenzen für das Engagement in den anderen Häusern, aber auch nicht für das Engagement von Senat und Bürgerschaft. Neben den Aufwendungen für Forschungsprojekte und den Eigenmitteln der Hamburger Museumsstiftungen möchte ich vor allem die digitale Inventarisierung der Sammlungsbestände hervorheben, für die Hamburg jährlich 1 Million Euro zur Verfügung stellt. Dieses Vorhaben ist Voraussetzung für eine systematische Provenienzforschung. Die Herausforderung, vor der wir auch in Hamburg immer noch stehen, da gebe ich Ihnen recht, ist groß, und wir werden dieser Herausforderung nur über eine bessere Kooperation auf und mit der Bundesebene gerecht werden. Auch hier stellen wir vor allem darauf ab, die Voraussetzungen der Arbeit zu verbessern: durch Verstetigung und Ausbau von Projekten aus Bundesmitteln und die Bündelung der Erkenntnisse in einer zentralen Datenbank beim Deutschen Zentrum Kulturgutverluste. Wenn es am Ende gelingt, der wissenschaftlichen Expertise Raum zu geben und die Rechte von Verfolgten und ihren Nachkommen zu stärken, und es in der Folge zu berechtigten Restitutionen kommt, dann begrüßen wir das, denn unsere Museen wollen nicht behalten, was ihnen nicht gehört. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Hackbusch, ich teile den Impetus Ihres Antrags, Wertschätzung für die sozio-kulturelle Basis in unserer Stadt. Nicht einig werden wir uns bei der Frage, ob mehr Forderungen, mögen sie an mancher Stelle auch sehr gut nachvollziehbar sein, mit dauerhaft tragbaren Vorschlägen einer Gegenfinanzierung unterfüttert sein müssen. Wir meinen ja, Ihr Antrag offenbar nicht. Aus unserer Sicht ist das ein wichtiges Kriterium, gerade weil wir uns der Bedeutung der Stadtteil-Kulturzentren, Geschichtswerkstätten, Bürgerhäuser und Initiativen vor Ort bewusst sind, gerade weil wir auf die Bereitschaft der Menschen setzen, ihr Lebensumfeld aktiv mitzugestalten und sie dabei unterstützen wollen. Uns liegt deshalb eine seriöse, verlässliche und damit langfristig tragfähige Finanzierung unserer Kultureinrichtungen am Herzen.
In Ihrem Antrag findet sich dazu kein Wort. Senat und SPD-Fraktion haben dagegen eine Reihe von Initiativen auf den Weg gebracht, die zu spürbaren Fortschritten auf den von Ihnen benannten Feldern geführt haben. Dazu zähle ich selbstverständlich den Quartiersfonds, der verstetigt wurde und auf 4 Millionen Euro aufgestockt werden wird.
Dazu zähle ich Investitionen in unsere Stadtteilkultureinrichtungen und Planungssicherheit sowie Entlastung der Akteure von Verwaltungsaufgaben im Zuge der neuen Globalrichtlinie. Ich halte es auch für keine Kleinigkeit, dass dieser Senat die Verstetigung vieler Schlüsselprojekte der Kinderund Jugendkulturarbeit erreicht hat.
Uns ist sehr wohl bewusst, dass gleichbleibende Rahmenzuweisungen den Stadtteilkulturzentren und Geschichtswerkstätten viel abverlangt haben. Wir stehen hierzu kontinuierlich im Austausch mit den Einrichtungen und den bezirklichen Vertretern. Unabhängig von den weiteren Ergebnissen der Haushaltsberatungen sollten wir uns, so wie wir es verabredet haben, im Kulturausschuss regelmäßig mit den aktuellen Entwicklungen befassen. Ich halte nichts davon, die Haushaltsberatungen anhand eines Antrags vorzuziehen.
Damit bin ich schon an einem Punkt, der mir auch mit Blick auf die anstehenden Beratungen sehr am Herzen liegt. Unsere bisherigen Diskussionen waren nach meinem Eindruck immer davon geprägt, dass wir die Kulturangebote in ihrer ganzen Breite und in ihren verschiedenen Funktionen im Blick hatten. So habe ich auch Ihre Vorstöße immer begriffen, Herr Hackbusch. Auch wenn es in Ihrem Antrag noch verhalten anklingt, ich halte es gar nicht für zielführend, sehr verschieden strukturierte Einrichtungen und Tätigkeitsbereiche von Kulturschaffenden unter dem Begriff der Basiskultur zusammenzufassen und als Gegenpol zu großen tarifgebundenen Häusern, deren Angebote der Hochkultur zugerechnet werden, in Stellung zu bringen.
Rütteln Sie bitte nicht für ein wenig mehr an kurzfristiger Aufmerksamkeit an unserem grundlegenden Konsens, für die ganze Kulturmetropole einzutreten. – Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die deutsche Kulturförderlandschaft ist tatsächlich einzigartig. Nirgendwo sonst ist der staatliche Kulturfinanzierungsanteil so hoch wie in Deutschland, und anders als in manchem europäischen Nachbarstaat konnte die deutsche Kulturförderung bislang von massiven Einschnitten verschont werden. Auch die Partnerschaft zwischen öffentlicher und privater Kulturförderung hat in Deutschland Tradition. Das hat zuletzt Bundespräsident Joachim Gauck im Mai in seiner Eröffnungsrede zum Deutschen StiftungsTag im Deutschen Schauspielhaus ausdrücklich gewürdigt. Hamburg als Stadt der Stifter und Mäzene lebt diese Partnerschaft ganz vorbildhaft.
Die Idee eines Kulturverstärkungsfonds ist auf den ersten Blick einnehmend, gerade im Hinblick auf den Vorschlag, die öffentliche Hand in die Pflicht zu nehmen. Sie lässt jedoch weitgehend außer Acht, dass jenseits vorgegebener Strukturen schon jetzt zahllose Hamburger Kulturprojekte und -einrichtungen von Stadt und privaten Förderern gemeinsam getragen werden. Das gilt im Großen wie im Kleinen. Und auch die 1988 von der Freien und Hansestadt Hamburg gegründete Hamburgische Kulturstiftung folgt diesem Kofinanzierungsgedanken. Ausgestattet mit Stiftungskapital aus öffentlichen Mitteln akquiriert sie private Mittel für die junge Kunst und Kultur in Hamburg und ergänzt so gezielt die staatliche Förderung. Insgesamt existiert in Hamburg bereits eine gut funktionierende, deutschlandweit als einzigartig wahrgenommene Praxis öffentlich-privater Partnerschaft in der Kulturförderung.
Wesentlich für das Zusammenspiel öffentlicher und privater Förderung sind in den meisten Fällen Innovation und Anstoßfunktionen, Verlässlichkeit, Expertise und die Bereitschaft, sich Neuem zu öffnen. Das geht nur über einen intensiven Austausch. Es setzt Vertrauen voraus und die Bereitschaft zur Kooperation. Die Frage lautet also, welche Vorschläge diesem wertvollen gewachsenen Netzwerk in unserer Stadt nützen oder aber schaden. Das Zusammenspiel von Zivilgesellschaft und Staat ist ein Balanceakt. Auch hierauf hat Joachim Gauck im Mai hingewiesen. Wir können uns in Hamburg dieser Diskussion nicht entziehen. Und es trifft zu, dass sich Stifter, Spender und Sponsoren immer wieder ein stärkeres Engagement der öffentlichen Hand gerade in den von ihnen favorisierten Feldern wünschen. Sie tun dies immer auch mit dem Ziel, Planungssicherheit und ein verlässliches Auskommen für Kultureinrichtungen zu gewährleisten, die ihnen am Herzen liegen.
Genau hier fangen die Probleme mit dem heute zur Debatte stehenden Antrag der FDP an. Auch
wenn Sie am Ende den Senat ersuchen, ein Modell für einen Fonds zu entwickeln, beschreiben Sie doch ein erstaunlich technokratisches Verfahren. Die im Antrag selbst skizzierten Mechanismen klammern alle qualitativen Fragen aus und würden, anders als in allen anderen Vergabeverfahren, ohne Jury und externe Expertise auskommen. Verständigungsprozesse und Schwerpunktsetzungen sind ausgeschlossen. Ihr Vorschlag ist nicht geeignet, einen substanziellen Beitrag zur Verbesserung der Kulturförderung in unserer Stadt zu leisten. Wir lehnen ihn daher ab. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Rheuma gehört, wie Diabetes oder Krebs, zu den nicht übertragbaren chronischen Volkskrankheiten, die aufgrund ihrer Verbreitung und der mit diesen Erkrankungen verbundenen persönlichen Belastungen von besonderem Gewicht sind. Die Betroffenen sind tatsächlich in einer Weise belastet, die für nicht betroffene Menschen schwer nachvollziehbar und in ihren Auswirkungen schwer zu ermessen ist.
Ich stimme Ihnen weiterhin zu, Frau Stöver, dass Erkrankungen des rheumatischen Formenkreises im Hinblick auf ihre volkswirtschaftlichen Auswirkungen etwa durch Behandlungskosten, Arbeitsunfähigkeit oder Frühverrentung zu erörtern sind. Und lassen Sie mich schließlich festhalten, dass ich es sehr begrüße, dass Sie der Kinderrheumatologie gesondertes Augenmerk geschenkt haben.
Vor diesem Hintergrund sind mit dem vorliegenden Antrag einige Fragestellungen für unsere weitere gemeinsame Arbeit in der Bürgerschaft und auch im Fachausschuss aufgeworfen. Das gilt auch dann, wenn wir nicht jeden Aspekt oder jeden Spiegelstrich Ihres Berichtsersuchens nachvollziehen oder gutheißen können und wenn uns Zweifel beschleichen, ob jedes detaillierte Informationsbedürfnis zum einen erfüllbar und, noch wichtiger, im Hinblick auf eine konkrete Verbesserung der Versorgungsstruktur sinnvoll und am Ende wirklich zielführend ist.
Darüber hinaus werden einige im CDU-Antrag genannten Erhebungsmerkmale wie zum Beispiel Vorkommen und regionale Verteilung niedergelassener rheumatologisch-internistischer und rheumatologisch-orthopädischer Fachärzte in Hamburg sowie volkswirtschaftliche Kosten schon landesoder bundesweit erhoben, beispielsweise durch die Ärztekammer oder durch das Robert Koch-Institut. Und weil die regionale Verteilung der ambulanten Behandlungsmöglichkeiten in Hamburg in Ihrem Antrag besonders betont wird, muss ich sagen, dass wir zunächst doch genügend Aufgaben auf dem Weg zu einer haus- und kinderärztlichen Versorgung in der Fläche zu bewältigen haben.
Wir können festhalten: Die schon vorliegenden Daten erlauben die Einschätzung, dass die Versorgungssituation von rheumatisch erkrankten Men
schen in Hamburg insgesamt als gut bewertet werden kann. Das gilt für die Zahl der Ärztinnen und Ärzte in Hamburg, die auf rheumatische Erkrankungen spezialisiert sind, 44 an der Zahl, und für die Vielzahl – laut KISS Hamburg sind es zwölf – von Selbsthilfegruppen, die zu diesem Formenkreis aktiv sind. Darüber hinaus zählen wir fünf Krankenhäuser mit einer speziellen rheumatologischen Abteilung.
Vielleicht noch wichtiger ist schließlich die Feststellung, dass die Betroffenen selbst in unserer Stadt in enger Kooperation mit Spezialisten und unterstützt von Ämtern und engagierten Menschen, die ihrer Profession nachgehen, längst ein enges und synergetisches Netzwerk geflochten haben. Ich denke, es ist an der Zeit, dass wir all den Aktiven unseren Dank aussprechen.
Dazu zählen, Frau Stöver hat es schon erwähnt, vor allem die Mitglieder der Rheuma-Liga, organisiert im Hamburger Landesverband, die einen nicht mehr wegzudenkenden Anteil daran haben, dass den Betroffenen Hilfestellung und Unterstützung rund um alle Aspekte der unterschiedlichen rheumatischen Erkrankungen zuteil wird.
Wir haben uns mehr als einmal über Chancen und Grenzen einer Einflussnahme auf die Versorgungskonferenz unterhalten. Wir können fachlich zu gänzlich unterschiedlichen Einschätzungen in der Frage kommen, ob es sinnvoll oder zielführend ist, für einzelne Krankheiten gesonderte Erhebungen für den gesamten Stadtraum anzustreben oder durchzuführen. Aber wir sind doch übereingekommen, alle Möglichkeiten des Versorgungsstrukturgesetzes zu nutzen. Und vor diesem Hintergrund halten wir es für angemessen, diesen Fragen im Fachausschuss nachzugehen.
Wir möchten Ihren Antrag daher überweisen und bitten dafür um Zustimmung. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Gesundheit und die medizinische Versorgung von Kindern und Jugendlichen haben in Hamburg Priorität, und wir messen der Realisierung des Neubaus einer Kinderklinik am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf eine besondere Bedeutung bei.
Neben dem Neubau werden die Voraussetzungen für eine zeitgemäße und zukunftsfähige universitäre Kinder- und Jugendmedizin geschaffen und schließlich der Tatsache Rechnung getragen, dass die Kinderklinik auch in der Forschung zur internationalen Spitze zählt. Universitäre Kinder- und Jugendmedizin ist ob der Komplexität und Schwere
der Erkrankungen ihrer Patienten häufig kostenintensiv und verlangt nach hervorragenden Rahmenbedingungen. Wir müssen uns auch in Erinnerung rufen, dass die Kinderklinik im UKE Spitzenmedizin für junge Menschen der gesamten Metropolregion und weit über diese hinaus vorhält. Auch für sie tragen wir Verantwortung.
Das Vorhaben Universitätskinderklinik UKE umfasst tatsächlich weit mehr als die Erstellung eines neuen Baukörpers. Die Konzentration der meisten der bisher verstreuten Einrichtungen in einem hellen und ansprechenden Neubau und einem herzurichtenden Bestandsgebäude soll einhergehen mit einer überwiegend interdisziplinär ausgerichteten Führung der Stationen. Kurze Wege verbessern die Kooperation des Personals. Die Gestaltung der Räumlichkeiten wird ganz darauf ausgerichtet, den Kontakt der jungen Patientinnen und Patienten zu ihren Eltern, Geschwistern und Freunden zu fördern und über positive Erlebnisse einen Beitrag zur Heilung zu leisten.
Wir können festhalten: Es handelt sich um ein beeindruckendes Projekt, das Standards setzt und nicht umsonst auch die Mitglieder im Wissenschaftsausschuss bewegt hat. Der Senat hat daher gut daran getan, den Stand der Dinge in eine Drucksache zu fassen und vor allem eine valide Entscheidungsgrundlage vorzustellen, die auf einer fundierten Kostenermittlung und auf realistischen Prognosen basiert. Damit ist nun klar, dass die Annahmen aus dem Jahr 2010 unrealistisch waren und das Projekt nach einem neuen Finanzierungsmodell verlangt. Das Vorhaben ist mit ermittelten Kosten von bis zu 69,5 Millionen Euro und vor dem Hintergrund der Bemühungen um die Haushaltskonsolidierung fraglos eine Herausforderung – eine Herausforderung, der sich Senat, Bürgerschaft, Klinikum und nicht zuletzt Stifter, Spender und Förderer gestellt haben und weiterhin gemeinsam stellen müssen. Der Plan beinhaltet nach wie vor eine Zuwendung der Stadt von 20 Millionen Euro und geht von rund 17 Millionen Euro an Geldspenden aus, die es zu erzielen gilt. Neben Sachspenden und Eigenmitteln des UKE sieht der Plan vor, über ein Darlehensmodell weitere rund 20 Millionen Euro zu generieren, Zinsen und Tilgung sind dabei vom UKE zu tragen. Wir müssen feststellen, dass spätestens hier eine Abwägung zwischen Chancen und Risiken vorzunehmen ist. Wir sind zu dem Ergebnis gekommen, dass das Modell trägt. Wir haben Vertrauen in den Senat und in die externe Expertise.
Damit bin ich beim Antrag der CDU. Hier wird erneut ein Vorgriff auf den Haushaltsplan 2015/2016 getätigt, der uns im Entwurf noch nicht vorliegt. Wir werden in dieser Frage wohl nicht übereinkommen. Im Hinblick auf die Aufgabe, vor der wir stehen, ist
mir aber noch ein anderer Aspekt besonders wichtig. Ihr Antrag ist geeignet, ein falsches Signal an potenzielle Spenderinnen und Spender zu senden. Ich würde mir heute vielmehr ein einheitliches Votum wünschen, so wie im Fach- und im Haushaltsausschuss geschehen. Ich denke, das ist der beste Weg, um einer möglichen Besorgnis zu begegnen und dieses wertvolle Vorhaben erfolgreich auf den Weg zu bringen. Das UKE und die Öffentlichkeit brauchen jetzt ein klares Startsignal von uns allen. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der von der Gesundheitsbehörde in Auftrag gegebene und im November vorgestellte Morbiditätsatlas Hamburg liefert erstmals differenzierte Erkenntnisse zum Behandlungsbedarf der gesetzlich Krankenversicherten in verschiedenen Regionen unserer Stadt. Eine ganze Reihe von Vermutungen und Thesen zu Defiziten der kleinräumigen Versorgung finden sich hierin bestätigt.
So zeigt schon eine erste Durchsicht des Gutachtens, dass die ärztlichen Leistungen nicht immer dort erbracht werden, wo die größten Bedarfe bestehen. Ich gehe davon aus, dass Sie mit mir zu dem Ergebnis kommen, dass es richtig war, eine
solche Arbeit in Auftrag zu geben. Niemand kann so schnell an den Ergebnissen der Studie vorbeigehen.
Mit dem Morbiditätsatlas Hamburg ist nicht nur die Politik aufgerufen, ihren Beitrag zu leisten, alle Akteure des Hamburger Gesundheitswesens müssen sich mit diesen Ergebnissen auseinandersetzen und zur Problemlösung beitragen. Der Morbiditätsatlas bietet die Chance, die tatsächlichen Versorgungsbedarfe auf Basis wissenschaftlicher Expertise klar zu benennen und in die Bedarfsplanung einfließen zu lassen. An dieser Stelle dürfen wir nicht außer Acht lassen, dass Hamburg über Mitwirkungsmöglichkeiten hinsichtlich der regionalen Bedarfsplanung verfügt und diese endlich auch nutzt. Wir sollten aber nicht den Eindruck erwecken, als könnten Senat und Bürgerschaft die Bedarfsplanung eigenverantwortlich und unmittelbar vorantreiben, wie es meines Erachtens im Antrag der Fraktion DIE LINKE suggeriert wird. Auch wenn Einigkeit im Hinblick auf das Ziel einer auch in der Fläche bedarfsgerechten Versorgung besteht, können wir diesem daher nicht ohne Weiteres zustimmen.
Die Studie bestätigt einen Handlungsbedarf, und wir halten es für richtig, jede Chance zu nutzen, um eine adäquate Gesundheitsversorgung in unserer Stadt zu gewährleisten.
Daher macht es auch Sinn, beide hierzu vorliegenden Anträge im Gesundheitsausschuss erneut aufzurufen.
Unsere Zielsetzung ist klar: Wir brauchen laufend Transparenz über die ambulante Versorgung in den Stadtteilen und über mögliche Defizite. Regionale Gesichtspunkte sind bei der Entwicklung ambulanter Angebote zu berücksichtigen. Besonderheiten in der Demografie und Sozialstruktur müssen in die künftige Bedarfsplanung einfließen. Und schließlich: Wir wollen eine haus- und kinderärztliche Versorgung, die wohnortnah und bedarfsgerecht ist.
Derzeit sind es neben Faktoren wie Alter und Geschlecht vor allem die sozialen Faktoren, die Einfluss auf Bedarfe, Nachfrage und die Art der Versorgung haben, wie die Untersuchung zeigt. Eigentlich ist bei der Betrachtung von Stadtteilen mit starker sozialer Belastung auch von einer stärkeren Inanspruchnahme von ärztlichen Leistungen auszugehen. Das Gutachten zeigt aber, dass dort relativ zur Häufigkeit der Erkrankungen weniger ärztliche Leistungen in Anspruch genommen werden und sich diese auch in ihrer Struktur von denen in den bessergestellten Stadtteilen unterscheiden. Diesen Trend gilt es zu wenden. Das ist nicht
zwingend mit Mehrkosten verbunden. So gibt die Studie einen Hinweis auf einen Substitutionseffekt. Das heißt, dass bei einer im Verhältnis zur Krankheitslast geringeren Inanspruchnahme von ambulanten Leistungen in der Tendenz mehr stationäre Leistungen in Anspruch genommen werden. Das kann niemand wollen, nicht im Hinblick auf die Gesundheit der Menschen und nicht im Hinblick auf die Kosten für die Versichertengemeinschaft.
Diese Fragen sind es wert, noch einmal sorgfältig im Gesundheitsausschuss erörtert zu werden. Ich würde mich freuen, wenn Sie unserem Antrag und unserem Überweisungsbegehren folgen würden. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wer Steuermittel in Höhe von insgesamt 256,6 Millionen Euro zur Neuordnung des Projekts Elbphilharmonie einsetzen will, hat sich zu rechtfertigen. Die abschließende Entscheidung liegt beim Parlament in seiner Gesamtheit. Ich sage Ihnen sehr deutlich, dass weder mir noch einem anderen Mitglied meiner Fraktion die Zustimmung zur Neuord
nung leichtgefallen ist, wie hier gern suggeriert wird.
Wir alle stehen für diese Entscheidung mit unserem Namen. Einen solchen Schritt geht nur, wer nach Abwägung zu dem Ergebnis kommt, dass dieser Schritt der bessere Weg ist, eine verfahrene Situation zu lösen und weiteren Schaden von der Stadt abzuwenden. Wir stehen nicht vor einer völlig offenen Entscheidungssituation. Wir haben es mit einer halb fertigen Baustelle zu tun. Wir stehen vor einer hochkomplexen Vertragssituation. Es gilt, baurechtlich überaus schwierige Fragen einer Neuregelung zuzuführen, und es gilt am Ende, eine Risikoabwägung vorzunehmen, um nach einer ganzen Reihe von Versäumnissen endlich zu einer Lösung zu gelangen, die abschließend trägt.
Heute nicht abschließend zu entscheiden oder die Neuordnung abzulehnen, ist keine kostenneutrale Option. Auch wer die Neuordnung ablehnt, hat sich zu erklären.
Die erste entscheidende Frage für uns lautet, ob die Neuordnung trägt. Die zweite entscheidende Frage lautet, ob es zu der vorliegenden Neuordnungsvereinbarung mit dem Kündigungsszenario eine tatsächlich belastbare Alternative gibt. Um diese zwei Alternativen geht es. Alles andere sind Nachhutgefechte oder politische Nebelkerzen.
Hier lohnt sich der Blick von außen. Dieser Blick von außen, frei von politischen Schuldzuschreibungen oder dem Drang, eigene Versäumnisse relativieren zu wollen, haben uns die externen Sachverständigen gewährt. Sie haben sich ganz auf die Frage konzentriert, was jetzt zu tun ist und welcher Handlungsalternative aus juristischer Sicht und aus ökonomischer Sicht der Vorzug zu geben ist. Und die Antworten waren eindeutig, wie Sie alle wissen.
Ich will nicht alle schon angeführten Argumente, die Neuordnung betreffend, wiederholen, sondern für die Öffentlichkeit festhalten, dass auch wir von der Entschiedenheit und Einhelligkeit, mit der uns die externen Sachverständigen zur Neuordnung geraten haben, etwas überrascht waren. Das gilt auch für die zum Teil sehr deutliche Kritik am Kündigungsszenario. Mein Eindruck ist, dass wir damit wohl nicht allein standen, und das mag vielleicht erklären, wie die heutige Debatte vor allem von CDU und GRÜNEN eröffnet wurde. Eines ist doch sehr deutlich geworden: Der Senat musste als Ultima Ratio auf ein Kündigungsszenario vorbereitet sein, und er war bereit, diese Option zu ziehen. Wir müssen aber in unseren Abwägungsprozess einbeziehen, wie es um die tatsächlichen Chancen ei
ner solchen Option bestellt ist. Diese Informationen sind uns allen in öffentlicher Sitzung vermittelt worden.
Sie erinnern alle die Diskussion zu diesem Thema in der Aktuellen Stunde. Es ging um einen angeblichen Millionenverzicht des Senats gegenüber HOCHTIEF. Einer der externen Gutachter bezeichnete die Behauptung, die Stadt hätte auf 244 Millionen Euro verzichtet, als – ich zitiere – "absolut irreal".
Die Einschätzungen hinsichtlich der möglichen Verfahrensdauer über Jahrzehnte wurden bestätigt. Die Frage aber, ob wir in der Sache tatsächlich Recht bekommen würden, ist, ohne dass wir das Vorbringen von HOCHTIEF kennen, völlig offen. Das konnte, wer wollte, sehr wohl verstehen.
Die Neuordnungsvereinbarung ist eine große Chance. Natürlich sind die 195 Millionen Euro Mehrkosten im Verhältnis zu ADAMANTA und HOCHTIEF sowohl in den Sachverständigenanhörungen als auch in der Senatsbefragung plausibilisiert worden.
Doch, das können Sie nachlesen.
Die Neuordnungsvereinbarung ist natürlich eine Chance, die nicht gänzlich frei von Risiken sein kann, das will hier niemand behaupten. Wir schlagen Ihnen auch vor diesem Hintergrund vor, den Senat aufzufordern, die Detailhinweise der Gutachter in die weiteren Erörterungen mit den Projektbeteiligten mit einzubeziehen und zu prüfen, ob und wie sie in den weiteren Realisierungsprozess mit einfließen können.
Für mich war das Versprechen aus unserem Regierungsprogramm, wonach wir dafür Sorge tragen werden, dass Bau und Betrieb der Elbphilharmonie die gewachsene Kulturförderung nicht beeinträchtigen werden, immer zentral. Dieses Versprechen werden wir halten.
Nur so kann das Projekt Elbphilharmonie auch wieder in den kulturpolitischen Diskurs überführt und zu einem Erfolg werden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vielleicht ist es jetzt noch zu früh, sich in Erinnerung zu rufen, welche Hoffnungen für die Musikstadt Hamburg mit der Elbphilharmonie verknüpft wurden. Vielleicht ist es jetzt auch noch zu früh, sich Gedanken darüber zu machen, wie wir das Projekt Elbphilharmonie vom Makel des Elitären befreien und zu einem musikalischen Zentrum für alle Ham
burgerinnen und Hamburger machen können. Aber diese Debatte werden wir, so hoffe ich, in Zukunft intensiv führen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Senat hat mit der Nominierung des Ensembles Speicherstadt und Kontorhausviertel mit Chilehaus für die Eintragung in die Liste des Erbes der Welt einen wichtigen Schritt getan und deutlich gemacht, dass wir uns in Hamburg auch auf unser modernes architektonisches Erbe besinnen.
Der Weg zu einer ersten anerkannten Kulturerbestätte von Weltrang für Hamburg ist lang. Wir wissen um den Gehalt der Kriterien, die Konkurrenz und die gestiegenen Anforderungen der UNESCO. Dennoch können wir optimistisch sein, da wir in Hamburg eine Reihe von Vorleistungen erbracht haben. Erlauben Sie mir an dieser Stelle dazu drei grundlegende Feststellungen. Erstens möchte ich hervorheben, dass die Vorgängersenate eine Reihe wichtiger Vorüberlegungen und Weichenstellungen vorgenommen haben. Es gilt auch weiterhin, die weitgehende Einigkeit über die Bewerbung immer wieder in den Vordergrund zu stellen. Zweitens möchte ich festhalten, dass wir ohne das entschiedene bürgerschaftliche Engagement nicht so weit wären, wie wir sind. Ohne die Nutzer und Eigentümer des Ensembles, ohne ihre wiederholte Zustimmung zu dem Verfahren und die bisherige Praxis denkmalgerechter Nutzung und Pflege und die lebendige Vielfalt wäre kein Erfolg denkbar; ich komme hierauf gleich noch einmal zurück. Drittens gilt es, über den Kreis der Politik, der Nutzer und der schon interessierten Fachöffentlichkeit hinaus die Hamburgerinnen und Hamburger für das Ziel einer Eintragung in die Liste des Erbes der Welt zu begeistern.
Das sollte gelingen, denn eine erfolgreiche Nominierung hat eine ganze Reihe von Vorzügen, unbestreitbar auch ökonomische Vorzüge, die sich aus der zunehmenden Bedeutung für den Tourismus und den Imagegewinn der ganzen Stadt ergeben und damit auch unseren Kulturinstitutionen zugutekommen. Mit der Anerkennung als Weltkulturerbe steigt die Identifikation der Hamburgerinnen und Hamburger mit den ihnen schon vertrauten Denkmälern, die Zeugnisse unserer Baugeschichte und eines stetigen Wandels in unserer Stadt sind. Der für den Welterbetitel zu dokumentierende außergewöhnliche universelle Wert, hier von Kontorhaus
viertel und Speicherstadt, erschließt sich für uns sofort. Die Speicherstadt ist das bis heute größte zusammenhängende einheitlich geprägte Speicherensemble der Welt. Das in den 1920er und 1930er Jahren entstandene Kontorhausviertel darf als das erste reine Büroviertel auf dem europäischen Kontinent bezeichnet werden. Es wird geprägt von dem 1922 bis 1924 von Fritz Höger errichteten Chilehaus, das heute als Ikone des deutschen Backsteinexpressionismus gilt.
Aber die Quartiere stehen auch in ihrer überragenden Bedeutung nicht allein. Die beiden Quartiere, die sich mit ihren je eigenen Funktionen ergänzen, als ein Ensemble zu betrachten, ist kein Kunstgriff, sondern Ausdruck einer Betrachtungsweise, die dem Wandel moderner Architektur gerecht wird, denn die sich funktional ergänzenden Quartiere dokumentieren in einzigartiger Weise einen Prozess, den wir heute als Citybildung bezeichnen. Auch diese Erweiterung verdanken wir dem Engagement von Bürgerinnen und Bürgern, genauer der Initiative "UNESCO Modernes Erbe Hamburg". Auch ihnen gilt unser Dank.
Es ist wohl eine Ironie der Geschichte, dass der häufig zitierte Ausspruch Alfred Lichtwarks von der Freien und Abrissstadt Hamburg sich ausgerechnet auf die Planungen für die Speicherstadt bezog. Auch vor diesem Hintergrund würde ich mich sehr darüber freuen, wenn wir bei der Frage Weltkulturerbe an einem Strang ziehen und ein klares Bekenntnis zu unserem historischen Erbe liefern würden.
Lassen Sie uns die Bewerbung zu einem Projekt der ganzen Stadt machen. Ich denke, das erwarten die Hamburgerinnen und Hamburger von uns. Sie sind zu Recht stolz auf dieses Ensemble. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Frage lautet nicht, warum der Senat auf Hunderte Millionen Euro verzichtet. Das tut er übrigens auch nach Darstellung von "Spiegel Online" nicht. Die Frage lautet: Können wir es uns als Bürgerschaft leisten, auf eine umfängliche Darstellung und transparente Abwägung der entscheidungsrelevanten Fakten zu verzichten? Ich meine, nein.
Wer sich diesem Prozess verweigert, der wird am Ende allen schaden, die das Projekt Elbphilharmonie im demokratischen Prozess begleitet haben und weiter begleiten. Sehr geehrte Frau Dr. Gümbel, bisher fand ich, dass Sie sich zum Thema Elbphilharmonie in seinen vielfältigen Aspekten selbstverständlich kritisch, aber dabei sachlich positioniert haben, und dass das immer auch von Verantwortungsbewusstsein und Verantwortungsbereitschaft geprägt war.
Ich finde, das kam nun etwas zu kurz.
Wir alle haben eine gemeinsame Aufgabe, die darin besteht, den Hamburgerinnen und Hamburgern möglichst transparent zu machen, welche Erwägungen uns veranlassen, die eine oder andere Grundsatzentscheidung über den Fortgang des Projekts Elbphilharmonie zu treffen. Dazu gehört auch, Transparenz über die unterschiedlichen Vorstellungen und Risikoabwägungen herzustellen, und das bei allen Differenzen. Noch einmal: Die Frage lautet nicht, warum der Senat auf Hunderte Millionen Euro verzichtet. Die Frage lautet, ob in einer Gesamtbetrachtung ein Kündigungsszenario gegenüber der Neuordnungsvereinbarung die bessere Entscheidung wäre. Dass die Stadt ihrerseits im Zuge der Neuordnungsvereinbarung auf Schadensersatzforderungen verzichtet, war zu keinem Zeitpunkt ein Geheimnis.
Im Gegenteil, dies wurde in den vergangenen Monaten immer wieder sehr deutlich gesagt. Lesen Sie das in Drucksache 20/7738, Seiten 7 und 8, gern nach.
Den Blick lediglich auf Ansprüche der Stadt in Richtung HOCHTIEF zu richten, greift zu kurz. Es müssen immer auch mögliche Schadensersatzforderungen gegen Klagen von HOCHTIEF berücksichtigt werden. Das ist eine Gleichung mit vielen Unbekannten, und dieses Risiko wurde von Ihnen nicht annähernd beschrieben. Darüber haben Sie hinweggesehen,
wohl auch deshalb, weil Sie nicht mehr anführen als eine Vorlage zu einer ReGe-Aufsichtsratssitzung aus dem Jahr 2012 respektive die Berichterstattung hierüber. Sie können sich doch den Feststellungen, die in der Senatsdrucksache zu einer möglichen Prozessdauer von zehn und mehr Jahren und den zweifelhaften Erfolgsaussichten getroffen wurden, nicht einfach entziehen.
Wir werden diese Fragen in den anstehenden Beratungen mit ehemaligen und aktuellen Akteuren eingehend erörtern, seien Sie dessen gewiss. Nicht transparent machen Sie in diesem Zusammenhang auch Mehrkosten, die im Zuge einer Neuausschreibung von Gewerken und weiteren Verzögerungen durch eine Neuaufstellung der Organisation erforderlich werden. Ohne eine fundierte Erörterung auch dieser Punkte ist Ihre pauschale Behauptung, die Stadt würde einfach auf 244 Millionen Euro verzichten, nichts weiter als eine Luftbuchung.
Kaum jemand, ob nun der Bund der Steuerzahler oder "Spiegel Online", bestreitet noch, dass die Neuordnungsvereinbarung gut und hart verhandelt ist; das ist nicht der Punkt. Ob hierzu tatsächlich eine realistische Alternative besteht, das wird Gegenstand der parlamentarischen Beratungen und der anstehenden Sachverständigenanhörung sein, und das entlang der komplett vorliegenden Akten und endlich nicht nur mehr in der Aktuellen Stunde. Das ist die gute Botschaft. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Dass sich mit dem Senatsbeschluss von gestern die Gewichte in der heutigen Debatte verschieben würden, ist klar. Ich will zunächst von ersten Einschätzungen zu der Drucksache, die uns gestern zugeleitet wurde, absehen, und auf eine Befürchtung unseres Ersten Bürgermeisters eingehen, die mal mehr und mal weniger selbstkritisch auch von verschiedenen Mitgliedern dieses Hauses in Diskussionen zum Thema Elbphilharmonie geäußert wurde.
Es geht um einen möglichen Akzeptanzverlust der in demokratischer Verantwortung stehenden Politik vor dem Hintergrund negativer Erfahrungen mit großen Bauprojekten. Damit geht es auch um unsere gemeinsame Verantwortung, der wir vor allem dadurch gerecht werden können – und ich hoffe, Sie teilen diese Einschätzung –, dass wir das Projekt Elbphilharmonie zu einem Erfolg führen und weiteren Schaden begrenzen.
Das heißt keinesfalls, dass ich oder ein anderes Mitglied unserer Fraktion Sie um unkritische Zustimmung zur Neuordnungsvereinbarung bitten, wie im Vorfeld unterstellt wurde. Ihnen als Opposition nicht das Recht zuzugestehen, den Zeitplan als zu eng zu kritisieren, wäre anmaßend und sachlich falsch, denn es ist Ihre Pflicht, dies zu tun. Und tatsächlich ist der Zeitplan für uns alle eine große Herausforderung. Aber niemand will die parlamentarische Kontrolle aushebeln, und selbst "die tageszeitung" kommt zu dem Schluss, dass der Termin 30. Juni angemessen und keineswegs erpresserisch sei, da der Bürgermeister vorab über die Vertragsinhalte informiert habe.
Sie haben sicherlich wahrgenommen, dass auch wir es als Ärgernis empfunden haben, dass es zu Verzögerungen bei der Information des Parlaments gekommen ist. Bis heute, das ist schon im Vorfeld deutlich geworden, bleibt es bei grundlegenden Unterschieden in Fragen der politischen Zuschreibung von Mehrkosten, der Beurteilung von Mehrkostenrisiken oder der in der Senatsmitteilung vorgenommenen Bewertung möglicher Handlungsalternativen.
Aber mit dem vorliegenden Vertragswerk und der Mitteilung des Senats haben wir nun endlich die Möglichkeit, zu einer mit Fakten unterfütterten Diskussion und Prüfung dieser Fragen zu kommen. Damit ist auch die Grundlage geschaffen, die weitere Diskussion nicht mehr nur in der Aktuellen Stunde zu führen, sondern dort, wo sie zunächst hingehört, nämlich im Fachausschuss und im Haushaltsausschuss mit der Anhörung von Sachverständigen, einer umfänglichen Befragung von Senatsvertretern und detaillierter Prüfung der Verträge und gegebenenfalls auch mit einem begleitenden Gutachterverfahren.
Es ist meine Hoffnung, weg von den bisherigen Reflexen hin zu einer lösungsorientierten Diskussion zu kommen. Dazu gehört auch anzuerkennen, dass der Vorschlag des Senats wenigstens eine Chance ist, die Hängepartie des Projekts Elbphilharmonie endlich zu beenden.
Auch wenn wir in der abschließenden Beurteilung des Vertragswerks am Ende nicht übereinkommen sollten, möchte ich doch dafür werben, dass wir uns in nächster Zeit auf einen Beratungsfahrplan einigen. Das wäre ein politisches Signal – und das ist wirklich meine feste Überzeugung –, das keiner der hier vertretenden Fraktionen zum Schaden gereicht. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Im vorliegenden CDU-Antrag wird zu Recht festgehalten, dass die Novellierung des Denkmalschutzgesetzes eine Vereinfachung der behördlichen Verwaltungstätigkeit mit sich bringt. Ich bin auch ganz bei Ihnen, dass die notwendige Transparenz geschaffen werden und der Zustand der Ungewissheit in Bezug auf die erkannten Denkmäler endlich beendet werden muss. Und ich folge Ihnen darin, dass es so gelingen kann, Rechtssicherheit zu schaffen und die gebotene Gleichbehandlung zu bewirken. Wenn Sie nun aber, Herr Hamann, ein zusätzliches Beschwerderecht gegen die Eintragung schaffen wollen, dann justieren Sie nicht nach, sondern Sie berauben den Vorschlag für ein neues Denkmalschutzgesetz seines Kerns und seines eigentlichen Wirkungsmechanismus.
Denkmalschutz kraft Gesetz, ipso iure – danach ist die Eintragung in die Liste gerade kein behördlicher Verwaltungsakt mehr und nicht erforderlich, um den Denkmalwert zu begründen. Sie hat lediglich deklaratorischen Charakter und dient der Rechtssicherheit und Information. Eine faire, weil gleiche Behandlung von allen erkannten Denkmälern bedeutet dabei keineswegs den Verzicht auf Rechtsschutz. Eigentümer können sich gegen den Denkmalwert mit einer Feststellungsklage wehren und außerdem im Rahmen von Genehmigungsverfahren beziehungsweise Planverfahren den Denkmalwert gerichtlich überprüfen lassen. Besser ist, wenn es gar nicht so weit kommt, und das verlangt Beratung und Begleitung. Genau hierfür schaffen wir mit dem Gesetz Kapazitäten. Ich würde mich freuen, wenn Sie uns folgen und den Antrag der CDU-Bürgerschaftsfraktion entsprechend ablehnen. – Danke schön.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Hamburg ist im Hinblick auf hochwertige Gesundheitsdienstleistungen hervorragend aufgestellt. Gleichzeitig sind aber die Probleme bei der wohnortnahen haus-, kinder- und fachärztlichen Versorgung evident. Die Disparitäten bei der Versorgung führen seit Jahren zu berechtigtem Unmut bei Patientinnen und Patienten. Die Ursache liegt vor allem in der Behandlung Hamburgs als ein zusammenhängendes Zulassungsgebiet. Mit dem Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung sind nun neue Handlungsmöglichkeiten eröffnet, die wir gemeinsam nutzen sollten.
Wenn wir die Förderung und den Erhalt von gleichen gesundheitlichen Chancen zugleich als Voraussetzung für die Chancengleichheit in der Gesellschaft insgesamt betrachten,
dann muss das moderne medizinische Wissen in seiner ganzen Komplexität allen Patientinnen und Patienten zugutekommen.
Die Versorgungsstrukturen in unserem Gesundheitssystem stoßen an ihre Grenzen. Starre Sektorengrenzen und ungelöste Schnittstellenprobleme werden den Bedingungen einer modernen Medizin immer weniger gerecht. Wir brauchen neue Kooperationskulturen und –strukturen sowie eine stärkere Vernetzung der Versorgungsbereiche. Vor allem der hausärztlichen und kinderärztlichen Versorgung kommt dabei eine zentrale Rolle für eine stärkere Kooperation der Gesundheitssysteme zu.
Das GKV-Versorgungsstrukturgesetz sieht unter anderem folgende neue Mitwirkungsrechte der Länder vor: Die Länder können ein gemeinsames Landesgremium nach Paragraf 90a SGB V zu sektorenübergreifenden Versorgungsfragen bilden. Dieses Gremium kann Empfehlungen zu sektorenübergreifenden Versorgungsfragen und Stellungnahmen zur ambulanten Bedarfsplanung und zu
lokalen Versorgungsbedarfen abgeben. Die nähere Ausgestaltung und Zusammensetzung ist durch Landesrecht zu bestimmen. Ein entsprechender Gesetzentwurf liegt Ihnen mit der Mitteilung des Senats vor.
Ich will mich wegen der vorgerückten Stunde auf folgende Feststellung beschränken: Der Entwurf ist erkennbar von dem Leitgedanken geprägt, alle Akteure mitzunehmen und ernst zu nehmen. Wir werden im Ausschuss Gelegenheit haben, die Dinge in Ruhe miteinander zu diskutieren. Darüber hinaus sind die Handlungsmöglichkeiten über die Mitwirkung im Landesausschuss nach Paragraf 90 SGB V und über die Bedarfsplanung nach Paragraf 99 SGB V gestärkt worden. Schließlich wurden auch die Möglichkeiten über den gemeinsamen Bundesausschuss nach Paragraf 92 SGB V erweitert; hier wirkt Hamburg als eines von zwei Ländern mit, was den Ergebnissen sicherlich zuträglich sein wird. Erarbeitet wird derzeit eine neue Bedarfsplanungsrichtlinie, die eine deutlich kleinräumigere Planung ermöglichen soll und zu Beginn des nächsten Jahres in Kraft treten wird. Außerdem ist die Möglichkeit eingeräumt, von den gemeinsamen Bundesausschussrichtlinien abzuweichen, wenn dies für eine bedarfsgerechte Versorgung notwendig sein sollte.
Diese neuen Handlungsoptionen gilt es im Interesse Hamburgs zu nutzen und unser Antrag sieht an dieser Stelle vor, dass der Bürgerschaft zeitnah dazu berichtet wird. Das ist auch vor dem Hintergrund der Bedeutung dieses Themas, so denke ich, in unser aller Interesse.
Ich bitte Sie daher um breite Zustimmung zu unserem Antrag. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin Herrn Hackbusch und der Fraktion DIE LINKE dafür dankbar, dass wir heute Gelegen
heit haben, das Für und Wider eines Bibliotheksgesetzes für Hamburg zu erörtern. Herr Hackbusch hat deutlich gemacht, dass es ihm vor allem um die finanzielle Absicherung und den Zugang zu öffentlichen und auch wissenschaftlichen Bibliotheken geht, außerdem wohl auch um die Situation der dort Beschäftigten. Lassen Sie mich zunächst klarstellen, dass die Frage, ob wir ein mögliches Gesetz mit den in Ihrem Antrag skizzierten Maßgaben befürworten oder nicht, in Hamburg anders als in den meisten anderen Bundesländern nicht mit der Frage verknüpft ist, ob wir bereit sind, unsere Bibliotheken verlässlich und vor allem finanziell angemessen auszustatten. Vor allem im Bereich der Kulturförderung verhält es sich so, dass ein mögliches Gesetz in Hamburg eine Vielzahl von Leistungen und Zielsetzungen beschreiben kann, maßgeblich bleibt aber die Konkretisierung durch das Zahlenwerk im Haushalt. Es bliebe also bei einer bloß deklaratorischen Wirkung. Anders als in Flächenländern haben wir als Parlament die Möglichkeit, unmittelbar über die finanzielle Ausstattung der Bücherhallen Hamburgs zu entscheiden und uns immer wieder mit der Ausgestaltung des Angebots sowie aktuellen Entwicklungen und Herausforderungen zu befassen. Anders als in vielen Flächenländern fehlt es in Hamburg an einem Regelungsbedarf durch ein Gesetz. Die Finanzierung des öffentlichen Bibliothekswesens zählt wie die sonstige Kulturförderung zu den freiwilligen Leistungen. Das Bibliothekswesen zur staatlichen Pflichtaufgabe zu erklären, ist ein zentrales Bestreben der für diesen Bereich zuständigen Vertreter der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, die kein Gesetz für das Hamburger Bibliothekswesen, sondern einen Rahmenentwurf vorgelegt hat, auf den Sie in Ihrem Antrag rekurrieren. Dieser Rahmenentwurf fokussiert in seiner Systematik stark auf die Strukturen und Problemlagen in den Flächenländern. Dort könnte eine Definition als staatliche Pflichtaufgabe aufgrund der komplexen Regeln der Finanzbeziehungen zwischen Land und Kommunen tatsächlich zu einer stärkeren Inpflichtnahme der Länder führen, und dort machen auch gesetzliche Regelungen Sinn, die zumindest zu Standards und einer einheitlicheren Angebotsstruktur in der Fläche führen. Die von ver.di vorgeschlagene Definition des Bibliothekswesens als staatliche Pflichtaufgabe würde in Hamburg nur zu einer formalen Aufwertung führen, aber noch nichts über den konkreten Finanzierungsrahmen aussagen.
Bleibt also die Frage, ob eine solche Art der Wertschätzung, die in ein Regelwerk gegossen wäre, zielführend ist. Natürlich würde allein die Diskussion um ein mögliches Bibliotheksgesetz mit den entsprechenden Beratungen kurzfristig mehr Aufmerksamkeit für dieses so wichtige Thema bringen, aber bei der lediglich deklaratorischen Wirkung müssten sich andere kulturelle Einrichtungen fragen, wie es denn um ihre Wertschätzung durch Senat und Bürgerschaft bestellt ist. Diesen Gedan
ken haben die Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Nordrhein-Westfalen aufgenommen. Sie zielen darauf ab, die Förderung des Bibliothekswesens in ein Gesetz zur Förderung und Entwicklung der Kultur, der Kunst und der kulturellen Bildung einfließen zu lassen. Dort macht es auch Sinn, wie eingangs skizziert.
Bezüglich der wissenschaftlichen Bibliotheken ist festzuhalten, dass die Forderungen von ver.di an dieser Stelle eher allgemein gehalten sind. Eigentlich ist damit aber eine Grundsatzdiskussion um die Frage der Hochschulautonomie verbunden, die in Ihrem Antrag nicht einmal angesprochen wird.
Zusammenfassend kommen wir zu dem Ergebnis, dass der vorliegende Antrag nicht geeignet ist, unser Bibliothekswesen dauerhaft zu stärken.
Er schafft vielmehr eine Menge neuer Probleme, und darum werden wir ihn ablehnen.
In Hamburg sollten die Bibliotheken oder ihre Träger mit uns Parlamentarierinnen und Parlamentariern an der Seite genau dort weitermachen, wo sie schon so erfolgreich begonnen haben. Der Öffentlichkeit immer wieder ihre herausragende Bedeutung zu vermitteln ist der Weg, um langfristig gesellschaftliche und parlamentarische Mehrheiten für eine angemessene Finanzierung der so wichtigen Kultur- und Bildungseinrichtungen zu gewährleisten.
Weil die Haushaltsberatungen längst begonnen haben, lassen Sie mich abschließend klarstellen, dass sich die SPD-Bürgerschaftsfraktion der herausragenden Bedeutung unserer Bibliotheken bewusst ist. Wie wir im Kulturausschuss bereits deutlich gemacht haben, werden wir bei den Bücherhallen noch nachsteuern, damit sie ihre hervorragende Arbeit überall in der Stadt fortsetzen können. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Kinder- und Jugendkultur ist ein elementarer Bestandteil der hamburgischen Kulturlandschaft. Der Zugang zu Kunst und Kultur ist kein Luxus. Kulturelle Bildung stärkt nicht nur wichtige Schlüsselkompetenzen junger Menschen, kulturelle Bildung stiftet Sinn und Identität und ermöglicht Orientierung und Verständigung in einer Welt, die immer komplexere Herausforderungen für unsere Kinder und Jugendlichen bereithält.
In Hamburg ist eine beeindruckende Vielfalt an Projekten und Initiativen gewachsen. Unser Antrag will erstens diese Vielfalt dokumentieren und zwei
tens mit einer Fortschreibung des Rahmenplans zu einer verstetigten und verlässlichen Basis für Angebote kommen. Das ist wichtig für die Kinder und Jugendlichen und es würdigt das Engagement der vielen, oftmals ehrenamtlich aktiven Menschen, die die Kinder- und Jugendkulturarbeit tragen.
In diesem Sinne ist es mir ein großes Anliegen, heute für eine breite, fraktionsübergreifende Unterstützung zu werben. Geben wir den Kulturschaffenden, den Förderern und den Mittlern der Kinderund Jugendkulturarbeit das Signal, Hamburgs Politik kennt die Bedeutung ihres Engagements und steht hinter ihnen. Eine Mitteilung des Senats aus dem Jahr 2007 hat über neunzig Projekte in elf Handlungsfeldern dargestellt. Dieser Mitteilung war allerdings zu entnehmen, dass eine ganze Reihe dieser Projekte damals schon abgeschlossen waren. Wir meinen daher, dass es Zeit für eine neue Bestandsaufnahme ist. Viele der in der Kinder- und Jugendkulturarbeit Engagierten haben das artikulierte Interesse des damaligen Senats begrüßt. Allerdings gab es auch häufig die Frage, ob das eher zurückhaltende finanzielle Engagement des Senats mit der Intensität der Vermarktung zusammenpasste. Das derzeitige Angebot ist ohne das herausragende Engagement von Stiftern, Spendern und ehrenamtlich aktiven Menschen gar nicht denkbar. Festzuhalten bleibt, dass jeder öffentlich investierte Euro rund einen privaten Euro generiert hat. Damit hat der Kinder- und Jugendkulturbereich eine Ausnahmestellung. Diese gilt es aber unbedingt zu sichern.
Der Senat ist in Bewältigung dessen, was im Allgemeinen als finanzielle Schlaglochbeseitigung bezeichnet wird, gefordert, zum nächsten Doppelhaushalt gestaltend tätig zu werden und verlässliche Perspektiven aufzuzeigen. Die wohl größte Herausforderung und zugleich das größte Potenzial liegen in der Kooperation zwischen Schule und außerschulischen Trägern der Kulturarbeit, erst recht angesichts der flächendeckenden Einführung der Ganztagsschule. Nach zunächst drei Pilotschulen Kultur, dem Projekt Kultur macht Schule und dem Projekt Kulturagenten – letzteres finanziert aus Mitteln des Bundes und der Mercator-Stiftung – ist es an der Zeit, allen Schülerinnen und Schülern Zugänge zu kultureller Teilhabe und kultureller Bildung zu eröffnen.
Das geht sicher nicht von heute auf morgen und ist auch mit einem schlichten Mehr an Mitteln nicht getan. Die bisherigen Projekterfahrungen müssen ausgewertet werden, die Kooperationsbeziehungen müssen überprüft werden. Kinder und Jugendliche verdienen bestmöglich aufgestellte Angebote und verlässliche und verstetigte Unterstützung von
Kinder- und Jugendkultur, die die jungen Hamburgerinnen und Hamburger überall in unserer Stadt erreicht. Das ist das Anliegen unseres Antrags. Ich hoffe auf Ihre Unterstützung und danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.