(Beifall bei der CDU und bei Christiane Blö- meke GRÜNE, Finn-Ole Ritter FDP und Tim Golke DIE LINKE)
Deswegen sagen wir, dass diese Ungerechtigkeit bei der Beitragsbemessung unverzüglich beendet werden muss. Das sollten wir auch fraktionsübergreifend Hand in Hand tun, liebe Kollegen hier im Raum.
Es kann nämlich nicht sein, dass behinderte Eltern bei der Berechnung für die Kita- und GBS-Betreuung finanziell benachteiligt werden. Diese Lücke im Gesetz muss jetzt geschlossen werden. Und wir als CDU wollen eine klare und allgemeine Regelung, die den pauschalen Nachteilsausgleich bei
Wenn wir daran denken, dass wir im nächsten Jahr fast flächendeckend die GBS in Hamburg haben, dann wissen wir, dass zahlreiche Eltern davon betroffen sind. Das macht deutlich, dass wir hohen Handlungsdruck haben. Den Eltern sollte jetzt die erforderliche Sicherheit gegeben werden.
Ich komme zum Schluss noch einmal auf das, was ich eingangs erwähnte. Behinderte Menschen sind im Alltag schon genug benachteiligt, und die Politik sollte ihnen das Leben nicht zusätzlich erschweren. – Danke.
(Beifall bei der CDU und bei Christiane Blö- meke GRÜNE, Tim Golke und Mehmet Yil- diz, beide DIE LINKE)
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Im vorliegenden Antrag der CDU-Fraktion wird von einer gerechten Beitragsbemessung gesprochen. Das finde ich schon erstaunlich. Schließlich wurde der Beitrag für die Kita-Gebühren unter Ihrer Regierungsverantwortung erhöht. Diese Ungerechtigkeit haben wir abgeschafft. Sie haben die ganztägige Betreuung an Schulen in wissentlicher Unterfinanzierung organisiert, die SPD hat es geändert.
115 Millionen Euro jährlich, das sind 30 Millionen Euro mehr als von Schwarz-Grün geplant. Sie haben den Rechtsanspruch garantiert. Mehr Gerechtigkeit zu fordern, wenn man für Studiengebühren, Büchergeld und erhöhte Kita-Gebühren steht, ist schon erstaunlich. Da haben Sie sich als Partei der Bildungsgebühren sichtlich profiliert.
Ihr Antrag geht auch in Richtung der Familienpolitik. Da können wir einen Blick auf die Plakate der letzten Tage werfen.
Wenn man sich die Plakate anschaut, dann wirft man einen schönen Blick auf Ihre Familienpolitik. Man sieht eine Frau, die von Kindern träumt und vom Kinderglück, so schön und so klischeehaft. Das Beste ist, dass darüber vier Männer und eine Frau diskutieren.
Jetzt zum Thema mehr Gerechtigkeit. Sie sprechen davon, dass Pauschbeträge bei der GBS eingerechnet werden. Warum hat das eigentlich nicht
Vielleicht hat er damals schon erkannt, dass damit faktisch mehr Ungerechtigkeit geschaffen wird. Paragraf 33b Einkommensteuergesetz sieht vor, dass behinderte Menschen 310 Euro bis 1420 Euro von ihrem zu versteuernden Einkommen pauschal absetzen können, und das ist richtig. Dann wird für die Berechnung der Beiträge für die Kita und für die Randund Ferienzeiten Paragraf 82 des SGB XII angewendet. Hier regelt ein Bundesgesetz eindeutig, dass sogenannte Pauschbeträge zum Nettoeinkommen hinzugezählt werden müssen. Beiträge für Kita und GBS werden also abhängig vom Einkommen gesehen. Und in diesem Falle muss man auch, wenn man sich die Abhängigkeit der Eltern ansieht, sich nicht die Eltern als solche anschauen, sondern ihr Einkommen, wenn man tatsächlich von Gerechtigkeit spricht.
Deshalb darf dieser Pauschbetrag nicht bevorzugt werden gegenüber anderen Pauschbeträgen. Würde man hier eine Gruppe herausnehmen, machte man ein Fass ohne Boden auf und schaffte scheinbare Gerechtigkeit und tatsächliche Ungerechtigkeit. Ich halte diesen Effekt für vertretbar, denn nach meinen Berechnungen – vielleicht haben Sie andere Berechnungen – kommen wir im höchsten Fall auf einen Betrag von 27 Euro.
Das entspricht keinem Viertel der steuerlichen Ersparnis, und ich bin vom extremsten Fall ausgegangen. Im Einzelfall – darauf hatten Sie richtig hingewiesen, Herr de Vries – gilt weiterhin, dass zumutbare Belastungen immer noch geregelt werden können.
Abschließend gilt festzuhalten: Wir betreiben eine gerechte Familienpolitik, Sie hingegen tun so als ob. Die Gebühren sind gering. Eine achtstündige Beschulung und Betreuung ist möglich und steht jedem zu. Aus diesen und den anderen dargelegten Gründen hält die SPD den Antrag für nicht gerechtfertigt und lehnt ihn daher ab. – Schönen Abend noch.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Zum Thema komme ich gleich, aber vorab frage ich mich, ob es der
SPD-Fraktion nicht langsam peinlich ist und Herrn Czech vielleicht auch, dass Sie jede Kita-Debatte mit einem generellen Schulterklopfen für die SPD beginnen und wie toll Sie doch im Kita-Bereich sind.
Damit schaffen Sie es besonders gut, zuerst gar nicht zum Thema zu reden, aber auch das Folgende, was Sie über das Plakat-Studium sagten, zeugte nicht gerade davon, dass Sie sich mit dem Thema beschäftigt haben. Und der Redebeitrag von Herrn Czech, der dann irgendwann zum Thema führte, hat genauso wenig überzeugt.
Vielleicht darf ich Ihnen einmal auf die Sprünge helfen, wie dieses Thema entstanden ist. Wir sind als Abgeordnete aus dem Familienausschuss alle vom Landeselternausschuss angeschrieben worden. Dieses Thema ist dem Landeselternausschuss aufgefallen, und ich finde, glücklicherweise, denn der LEA hat damit eine Gesetzeslücke gefunden, und das ist erst in dieser Legislaturperiode aufgefallen. Daran merkt man auch, dass gerade beim Thema Inklusion der Teufel wirklich im Detail steckt. Es wurde vorher einfach noch nicht bemerkt, weder vom schwarz-grünen Senat noch vom damaligen LEA oder von diesem Senat.
Wir wurden alle angeschrieben, und die CDU hat dieses Thema aufgegriffen und daraus einen Antrag gemacht. Glücklicherweise, kann ich nur sagen, denn in der Sache hat die CDU mit ihrem Antrag durchaus recht. Wir haben eine Gesetzeslücke, die es gilt zu schließen. Es ist doch absurd, dass man auf der einen Seite für Menschen mit Behinderung eine Steuerentlastung schafft, die man auf der anderen Seite durch eine Mehrbelastung wieder einkassiert. Das ist eine absurde Entwicklung, die es abzustellen gilt.
(Beifall bei der CDU, der FDP und bei Ka- tharina Fegebank, Anja Hajduk, beide GRÜ- NE, und Tim Golke DIE LINKE)
Von daher, Herr de Vries, teile ich Ihren Wunsch, Hand in Hand zu gehen. Das hörte sich schön an, und ich hatte uns im Geiste schon alle vor mir gesehen, wie wir hier stehen und alle Hand in Hand sagen, dass für die Menschen mit Behinderung in dieser Stadt etwas getan wird. Aber wir müssen sehen, dass diese Hand-in-Hand-Kette einen deutlichen Bruch hat. Den hat sie nämlich bei der SPD-Fraktion, und das finde ich ausgesprochen bedauerlich, denn wir sind beim Thema Inklusion und Gleichstellung von behinderten Menschen bei Weitem noch nicht so weit, wie wir es eigentlich möchten.
Es lohnt sich aber, noch einmal in den CDU-Antrag zu sehen. Ich finde, er hat an einer Stelle eine Schwäche, und zwar betrifft diese Ungerechtigkeit meiner Ansicht nach nicht nur die behinderten Eltern, sondern auch Eltern, die behinderte Kinder haben. Die können nämlich den Pauschbetrag ihrer Kinder auf sich übertragen. Das heißt, wir müssten eigentlich diesen Antrag noch einmal prüfen, um zu sehen, inwieweit auch die Eltern von behinderten Kindern von dieser Ungerechtigkeit betroffen sind.
Ich kann überhaupt nicht nachvollziehen, dass die SPD-Fraktion diesen Antrag nicht einmal überweist. Mein Verständnis ist zumindest, dass man darüber im Familienausschuss noch einmal reden müsste, um sich dieses Detail anzuschauen.
Vielleicht ist es aber auch symptomatisch, weil wir im Bereich der Inklusion bei den Kitas insgesamt nicht recht weiterkommen. Ich möchte daran erinnern, dass wir noch immer eine unbefriedigende Situation in der Frühförderung für alle Kinder unter drei Jahren haben. Der Senat hat hier erneut vorgelegt, dass das Ganze kostenneutral geschehen solle. Wir sind jetzt bei einer Regelung, nachdem die Krankenkassen sich verweigert hatten, dass die Kinder unter drei Jahren mit Rezept in der Kita ihre Therapie erhalten. Das wird genauso ein völlig absurder Weg. Ich kann mir nicht vorstellen, dass wir ihn mittragen, wenn wir darüber noch einmal diskutieren. Komplizierter geht es nicht.
Das ist ein weiteres Zeichen dafür, dass die SPD sich nicht bemüht, Menschen mit Behinderung gerecht zu werden, laut CDU-Antrag weder in der Finanzierung noch in der Bezahlung, aber auch nicht in der Gleichbehandlung der Kinder mit Behinderung. Wir haben einen Rechtsanspruch für alle Kinder ab dem ersten Lebensjahr. Aber das gilt nicht für die Kinder mit Behinderung, weil die Eingliederungshilfe in der Kita noch nicht abgesenkt wurde. Die SPD ist nicht bereit, Landesmittel dafür aufzuwenden, damit diese Kinder den Gleichstand haben wie alle Kinder. Das macht ein wenig deutlich, dass bei der SPD nicht sehr viel Energie und Ehrgeiz dahinter steht, alle Menschen gleichzustellen und die Inklusion wirklich voranzutreiben.
Ich wiederhole es noch einmal: Ich finde es sehr bedauerlich, dass Sie sich weigern, im Ausschuss über diesen sinnvollen Antrag zu debattieren. Mich interessiert auch, was der Landeselternausschuss dazu sagen wird. Das werden wir dann erfahren. Ich denke, die Enttäuschung wird groß sein, dass hier ein Teil der Menschen einfach vergessen wird.
(Beifall bei den GRÜNEN, der CDU und bei Anna-Elisabeth von Treuenfels FDP und Do- ra Heyenn DIE LINKE)
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Auch wir sehen den CDU-Antrag als unterstützenswert an und stimmen ihm zu. Ich kann die Worte, die ich von der SPD gehört habe, nicht ganz nachvollziehen. Wir haben einen Entlastungsbetrag im Steuerrecht, der durch Sie auch gar nicht angezweifelt wird. Das heißt, es geht darum, die Familien mit besonderen Situationen über die Steuer zu entlasten. Und bei der Prüfung, ob ein Kind in die Kita gehen kann, wird das nicht berücksichtigt beziehungsweise wird das Nettoeinkommen, das entlastet wurde, voll angerechnet. Wenn das das soziale Verständnis in Ihrem S ist, dann sind wir näher am Sozialen als Sie selbst.
Ich habe mir überlegt, was die Argumentation von Senator Scheele ist, so etwas abzulehnen oder nicht einmal zu überweisen. Darauf bin ich gespannt. Ich kann es mir aber schon vorstellen. Es gibt nämlich die Möglichkeit des Härtefalls im Einzelfall. Es könnte jetzt jeder bezüglich des Nettoeinkommens sagen, er sei ein Härtefall, denn er hätte ein behindertes Kind und müsse besonders entlastet werden. Das ist natürlich ein tolles Gefühl für die Eltern, nicht gleichbehandelt zu werden. Wenn Sie ohnehin sagen, dass alle, die diesen Pauschbetrag bekommen, einen Härtefall beantragen könnten, dann kann man doch gleich pauschalisieren und Bürokratie abbauen.