Protocol of the Session on November 29, 2012

Herr Dr. Kluth, ich habe Ihren Äußerungen entnommen, dass Sie von linker Wirtschaftspolitik nicht sonderlich viel Ahnung haben. Ich empfehle Ihnen die Lektüre meiner Genossin Dr. Sahra Wagenknecht, damit machen Sie sich etwas wissender.

(Beifall bei der LINKEN – Zurufe aus den Fraktionen: Oh! – Heike Sudmann DIE LIN- KE: Das verstehen die nicht, das nützt nichts!)

Sie schreibt so verständlich, das würde auch die FDP verstehen.

Für die Erstellung und laufende Redaktion, das führte Herr Balcke aus, würde wiederum viel Geld in die Hand genommen werden müssen, das an anderen Stellen fehlen würde und wirklich dringend gebraucht wird.

Wir finden den Antrag kurzum unausgegoren und wenig zielführend. In dieser unbestimmten Form lehnen wir den Vorstoß der CDU ab.

(Beifall bei der LINKEN)

Das Wort bekommt Frau Prien.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Lieber Herr Balcke, im Moment streiten die Gazetten darüber, ob die CDU Großstadt kann. Aber die SPD kann garantiert nur Provinz, das haben wir jedenfalls heute gemerkt.

(Beifall bei der CDU – Dirk Kienscherf SPD: Das sagen gerade Sie!)

Ich sehe schon den sehr geschätzten Wirtschaftssenator, der weltweit unzählige Millionen Hände schüttelt, um den Menschen genau zu erklären, wie in Hamburg Wirtschaft aussieht. Das finde ich eine prima Sache, aber das geht wohl über Ihre Kapazitäten hinaus, lieber Herr Horch.

Das Problem, Herr Balcke, scheinen Sie nicht verstanden zu haben. Die Vielzahl von Einzelberichten – ich will Ihnen gleich ein Beispiel nennen – kann doch jemand, der sich von außen für das interessiert, was in Hamburg wirtschaftlich passiert, alles gar nicht erfassen. Zum Beispiel das Thema E-Commerce und IT-Wirtschaft, wie soll man das denn finden? Man muss erst einmal darauf kommen, dass sich in Hamburg die IT- und Kommunikationswirtschaft in einem Kulturwirtschaftsbericht versteckt.

(Beifall bei der CDU)

Den Servicegedanken haben Sie auch nicht verstanden. Es geht darum, etwas anzubieten, das leicht zugänglich ist und bei dem ein schneller und zusammengefasster Überblick möglich ist. Der Verweis auf die Berichte der einzelnen Cluster ist doch deshalb nicht ausgeschlossen. Ehrlich ge

(Dr. Thomas-Sönke Kluth)

sagt, Herr Balcke, das war heute ein bisschen unter Niveau.

(Beifall bei der CDU)

Lieber Herr Tjarks und Frau Artus, natürlich müssen wir uns darüber unterhalten, was denn die wirtschaftlichen Standortfaktoren in Hamburg sind und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Selbstverständlich gehört, um auf die gestrige Debatte zurückzukommen, auch die Nachhaltigkeit des öffentlichen Beschaffungswesens dazu. Wir würden uns sehr gern mit Ihnen allen im Ausschuss darüber beraten, wie ein solcher Bericht sinnvollerweise im Einzelnen auszusehen hat.

Meine Damen und Herren von der SPD, geben Sie sich einen Ruck, überwinden Sie die Provinz und kommen Sie in der Großstadt an.

(Beifall bei der CDU und bei Dr. Anjes Tjarks GRÜNE)

Wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt, dann können wir zur Abstimmung kommen.

Wer den Antrag der CDU-Fraktion aus der Drucksache 20/5845 annehmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Der Antrag ist mit Mehrheit abgelehnt.

Wir kommen zum Punkt 36 a, Drucksache 20/3228, Antrag der SPD-Fraktion: Spielerschutz und Suchtprävention stärken – Spielhallengesetz für Hamburg.

[Antrag der SPD-Fraktion: Spielerschutz und Suchtprävention stärken – Spielhallengesetz für Hamburg – Drs 20/3228 –]

Hierzu liegt Ihnen als Drucksache 20/5996 ein Antrag der Fraktion DIE LINKE vor.

[Antrag der Fraktion DIE LINKE: Spielerinnen- und Spielerschutz und Suchtprävention stärken – Spielhallengesetz für Hamburg – Drs 20/5996 –]

Den gemeinsamen Bericht des Gesundheitsausschusses und des Ausschusses für Wirtschaft, Innovation und Medien aus der Drucksache 20/5877 haben wir bereits gestern abgestimmt.

Wer wünscht das Wort? – Frau Schmitt, bitte.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Hamburg bekommt heute ein Spielhallengesetz, und das ist gut so.

(Vereinzelter Beifall bei der LINKEN und bei Juliane Timmermann SPD)

Wir begrüßen ausdrücklich, dass die SPD-Fraktion unsere Forderung aufgegriffen hat. Bereits im März letzten Jahres haben wir ein Spielhallengesetz zum Schutz von Spielern und Jugendlichen gefordert. Wie dringend notwendig die Regulierung des Automatenspiels ist, zeigen alle Zahlen zu den Spielsüchtigen bundesweit und auch in Hamburg. Etwa 10 000 Menschen sind in Hamburg betroffen, und das bedeutet in vielen Fällen auch den finanziellen Ruin der Familien.

Der heute veröffentlichte Bericht zur Hamburger Ambulanten Suchthilfe, der BADO-Bericht, dokumentiert, dass sich in den letzten sechs Jahren die Zahl der Glücksspielabhängigen in den Beratungsstellen verdreifacht hat. Wer glaubt, dass das mit den sich ausbreitenden Spielhallen in Hamburg nichts zu tun hat, der verschließt die Augen vor der Realität.

(Beifall bei den GRÜNEN, der LINKEN und vereinzelt bei der SPD)

Jeder einzelne Spielautomat, der aufgestellt wird, zieht weitere Menschen an. Je mehr Automaten zugänglich sind, umso mehr Spieler gleiten in die Sucht ab. Dieser Effekt lässt sich sicher belegen. Insbesondere Jugendliche, anteilig viele junge Männer mit Migrationshintergrund, werden durch Automaten süchtig. Das Einstiegsalter liegt klar unter 18 Jahren, was deutlich macht, dass viele Minderjährige regelmäßig spielen, obwohl dies gesetzlich verboten ist.

Auf Landesebene lassen sich leider viele Dinge nicht regeln, wir haben nur einen begrenzten Regelungsbereich. Beispielsweise können wir die Ausgestaltung des Automatenspiels selbst nicht anfassen. Wir können auch nicht die Gewinn- oder Verlusthöhe begrenzen, was sehr wichtig wäre, um das Suchtpotenzial des Automatenspiels wirklich wirksam anzugehen. Es ist aber möglich und spätestens seit dem Glücksspielstaatsvertrag auch geboten, die Rahmenbedingungen für den Betrieb von Spielhallen festzulegen.

Das SPD-Gesetz enthält viele von uns geforderte Punkte. Insbesondere das Verbot von Mehrfachkonzessionen und die Abstandsregelungen der Spielhallen zueinander finden unsere Zustimmung. Viel zu kurz allerdings springt das Gesetz im Jugendschutz. Ein Abstand zu Schul- und Jugendeinrichtungen ist im Gesetz zwar vorgesehen, allerdings sind die Vorgaben zur Umsetzung so halbherzig formuliert, dass man sich wirklich keine Wirkung davon versprechen kann. 100 Meter Abstand zu einer Schule, sagt das Gesetz, wären gut, müssen aber nur bei neuen Spielhallen berücksichtigt werden. Und auch da kann man sich die eine oder andere Ausnahme durchaus vorstellen.

(Karin Prien)

Liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, diese laschen Bestimmungen überzeugen noch nicht einmal Sie selbst, das wurde im Ausschuss sehr deutlich.

(Beifall bei den GRÜNEN und vereinzelt bei der LINKEN)

Wir fordern daher weiterhin 300 Meter Abstand zu Schul- und Jugendeinrichtungen verbindlich für alle Spielhallen.

Der zweite wichtige Kritikpunkt betrifft den Verzicht auf eine zentrale Sperrdatei für süchtige Spieler. Eine Sperrdatei ist das wirksamste Instrument im Spielerschutz, das hat die Expertenanhörung zu diesem Thema klar aufgezeigt. Durch eine Sperrdatei würde es für süchtige Spieler möglich, sich selbst von dem Zutritt zu Spielhallen auszuschließen. Genauso wäre es für Angehörige möglich, Familienangehörige sperren zu lassen, um sich und ihre Familien vor dem finanziellen Schaden zu schützen.

Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, haben sich aber mit dieser Möglichkeit überhaupt nicht befasst. Die Erklärung im Ausschuss lautete sinngemäß: Wenn der Bund da etwas machen würde, fänden Sie es gut und würden auch mitmachen, selbst wollten Sie aber nichts unternehmen. Diese Argumentation war äußerst schwach, und ich bedaure ausdrücklich, dass Sie es sich an dieser Stelle so einfach gemacht haben.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Dann haben Sie noch eine einfache und gute Idee ausgeschlagen, mit der man wirksam auf das Versagen auf Bundesebene in Sachen Spielerkarte hätte reagieren können, nämlich eine technische Alterskontrolle bei den Automaten, wie wir das auch bei den Zigarettenautomaten kennen. Dieser Vorschlag meiner Fraktion war bereits in der letzten Wahlperiode einstimmig in der Bürgerschaft angenommen worden, auch von Ihrer Fraktion. Auch bei unserer Diskussion im Ausschuss haben alle Oppositionsfraktionen diesen Vorschlag sinnvoll gefunden. Sie aber scheuen eine Bundesratsinitiative zu diesem Punkt, obwohl Sie den Handlungsbedarf noch nicht einmal bestreiten. Die Begründung für Ihre Ablehnung in diesem Punkt sind Sie uns schlicht und ergreifend schuldig geblieben.

Meine Damen und Herren! Die Beratung des Spielhallengesetzes hat sich lange hingezogen, und die Verabschiedung gestern und heute mit der Debatte dazwischen ist sicherlich ein holpriger Vorgang. Trotzdem ist es gut, dass die Verabschiedung nicht weiter verschleppt wird.

Über alle Anträge, den Zusatzantrag der LINKEN, aber auch alle Ausschussempfehlungen, haben wir gestern bereits abgestimmt. Der Vorschlag der LINKEN, eine Evaluation im Gesetz einzubauen, hat unsere Zustimmung gefunden. Im Rahmen ei

ner Evaluation hätten die Einzelpunkte, die auch im Antrag der LINKEN unter Punkt 1 vorgeschlagen wurden, erörtert und geprüft werden können. Leider hat aber die Evaluation selbst keine Mehrheit gefunden.

Hamburg bekommt ein Spielhallengesetz, das ist heute die gute Nachricht. Leider bleibt es im Jugend- und Spielerschutz auf halber Strecke stehen. Immerhin, die Richtung stimmt, daher findet das Gesetz unsere Zustimmung. – Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Das Wort bekommt Frau Domres.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Liebe Frau Schmitt, einfach gemacht haben wir es uns mit dem Spielhallengesetz nicht. Das Thema Spielhalle/Spielsucht ist ein sehr weiträumiges Thema, und wir haben wirklich sehr lange und ausgiebig überlegt und diskutiert, was die wichtigsten Punkte sind, die wir in ein Hamburger Spielhallengesetz hineinnehmen müssen. Lassen Sie mich zunächst noch ein paar Zahlen erwähnen; Sie haben damit schon begonnen, Frau Schmitt.

Bundesweit muss man feststellen, dass es rund 275 000 Menschen gibt, bei denen ein problematisches Spielverhalten festgestellt wurde. Bei rund 260 000 Menschen gibt es ein pathologisches, also ein krankhaftes Spielverhalten. Drei Viertel dieser Betroffenen haben Erfahrungen mit Spielautomaten gemacht, die in Gaststätten oder in Spielhallen stehen. Insgesamt 15 800 Spielsüchtige haben sich bundesweit wegen ihrer Spielsucht in Therapie begeben.