Heidrun Schmitt
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Last Statements
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Im Einzelplan 5 bleibt der Senat auf Kurs, und das ist eine schlechte Nachricht. Die substanziellen Probleme im Etat der Gesundheitsbehörde existieren nicht nur weiterhin, sondern sie verschärfen sich zunehmend. Besonders hart, und das ist auch nicht neu, trifft es die Suchthilfe. Die Zuwendungen stagnieren auch in diesem Haushaltsplan-Entwurf. Steigende Kosten aus den Tarifabschlüssen oder aus Preissteigerungen werden mit keinem Cent kompensiert, nicht mit 1,5 Prozent, nicht mit 0,88 Prozent, genau mit 0,0 Prozent werden die Suchthilfeträger bei den Ausgabensteigerungen berücksichtigt, und das seit mittlerweile vier Jahren. Wir sagen, so kann es nicht weitergehen.
Dass es nicht noch zusätzliche Kürzungen innerhalb des Budgets gibt, wie wir zuletzt bei der Streichung der Suchtselbsthilfe sehen konnten, ist die einzig positive Nachricht, die man aus diesem Haushaltsplan-Entwurf herauslesen kann. Stattdessen wird dieses Mal unsinnig umgeschichtet, aber dazu komme ich etwas später.
Die Folgen der SPD-Sparpolitik in der Suchthilfe zeigen sich mittlerweile sehr deutlich. Personal muss in den Beratungsstellen abgebaut werden, Sprechzeiten müssen verkürzt werden und Wartezeiten haben sich enorm verlängert. Viele drohen, durch das Netz der Suchthilfe zu fallen, denn wer lange auf Therapie und Beratung warten muss, der nimmt die Angebote am Ende oft gar nicht mehr wahr. Und das hat fatale Folgen nicht nur für die Betroffenen, sondern auch für die Angehörigen und für die Stadtgesellschaft insgesamt. Zugleich üben Sie mit dieser Politik auch einen immer stärkeren Druck auf die Beschäftigten in der Suchthilfe aus. Wer in der Suchthilfe nach Tarif bezahlt, muss seine Leistungen einschränken. Die Arbeitsge
meinschaft der Freien Wohlfahrtspflege hat kürzlich durch eine Abfrage in den Einrichtungen belegt, dass immer häufiger auf Honorarkräfte und auf Minijobber zurückgegriffen werden muss.
Ich frage mich, ob das wirklich das Ziel der SPDPolitik für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Suchthilfe ist. Sollen die Träger zur Tarifflucht gedrängt werden? Soll die Suchthilfe wirklich auf Honorarkräfte und Minijobber aufgebaut werden? Das frage ich mich tatsächlich, denn das ist genau der Kurs, den Sie fahren, und hierauf müssen Sie eine Antwort geben.
Nun zum Antrag der SPD-Fraktion. Offenkundig ist Ihnen in den letzten Wochen aufgefallen, dass Sie irgendetwas zur Suchthilfe vorlegen müssen. Das schustert man sich dann schnell mal zusammen, ein Fonds, das geht vielleicht ganz gut ohne große Voraussetzungen, der irgendwelche Projekte irgendwie kurzfristig unterstützen soll. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, ich frage mich wirklich, ob das Ihr Ernst ist. Ist das Ihre Antwort auf die Probleme in der Suchthilfe? Was die Träger wirklich brauchen, ist eine verlässliche Grundfinanzierung, um ihre wichtige Arbeit überhaupt aufrechterhalten zu können.
Sie brauchen ganz sicher keinen Fonds, der nach unklaren Kriterien kurzfristig ein paar Euro abwirft, die bei Weitem nicht reichen. Wenn man dann auch noch sieht, woher Sie das Geld nehmen – dass Sie es nämlich der Interessenvertretung der Freien Träger wegnehmen –, dann wird das Bild komplett. Dann sieht man nämlich, dass die vorangestellten Bekenntnisse zum Suchthilfesystem wirklich nur vorangestellt sind und Sie in Wahrheit die Möglichkeit der Freien Träger, an der Politik Kritik üben zu können, auf Dauer schwächen wollen.
Das bringt mich zu der Frage, wohin Sie mit der Suchthilfe eigentlich wollen. Wohin wollen die SPD und der Senat mit der Suchthilfe? Immer wieder wird beteuert, wie gut das System doch funktioniere, während gleichzeitig neben der Verknappung der Mittel große Strukturreformen angekündigt werden. Im Zusammenhang mit dem Suchthilfebericht wurde vom Senat verkündet, dass eine Regionalisierung in der Suchthilfe stattfinden soll, wohl auch mit irgendwie gearteten regionalen Budgets. Konkreter konnte der Senat an der Stelle nicht werden. Eine plausible Erklärung dafür, welche Probleme eigentlich auf diese Art im Suchthilfesystem gelöst werden sollen, blieb der Senat schuldig.
Regionalisierung scheint die Antwort zu sein, aber was war eigentlich noch mal die Frage.
Statt eines klaren Konzepts, was die Zukunft der Suchthilfe betrifft, erleben wir hier eine Geisterfahrt. Und wir sagen: Die Notbremse muss gezogen werden.
Wir müssen als Allererstes die Grundfinanzierung der Suchthilfe wieder auf eine solide Basis stellen und dann gemeinsam mit den Trägern Konzepte zur Weiterentwicklung der Hilfelandschaft erarbeiten.
Meine Damen und Herren! Ich möchte noch einen Blick auf den Verbraucherschutz werfen. Sie haben festgestellt, dass wir hierauf einen Schwerpunkt legen. Auch bei der Verbraucherzentrale bleiben die Zuwendungen eingefroren. Da sie aber die Adresse für bürgernahen Verbraucherschutz in Hamburg ist, glauben wir, dass es wichtig ist, hier wirklich die Grundfinanzierung zu stärken. Ich spreche von der Grundfinanzierung, da gibt es rechnerisch noch eine Unterscheidung. Vielleicht kommen wir dann eher auf den Eurobetrag, der auch den Einwohnern entspricht, was Sie anscheinend nicht hinbekommen haben. Wir glauben, das ist richtig und wichtig, um das Angebot sicherzustellen und den gewachsenen Ansprüchen an den Verbraucherschutz wirklich gerecht zu werden.
Wir wollen die Forderungen des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen, 1 Euro pro Einwohner, in der Grundfinanzierung der Bundesländer umsetzen und ermöglichen, dass Angebote für die Verbraucherinnen und Verbraucher ausgebaut werden können. Was die SPD an dieser Stelle beantragt, reicht bei Weitem nicht aus.
Im Einzelplan 5 zeigt sich, dass die SPD-Politik der letzten Jahre die Substanz der gewachsenen Hilfeund Beratungssysteme aufzehrt.
Es ist auch hart, Herr Kienscherf. Die Wahrheit ist manchmal schwer zu ertragen.
Im Bereich der Suchthilfe, in der Gesundheitsförderung und im Verbraucherschutz werden die Angebote inzwischen deutlich abgebaut. Dafür tragen Sie die Verantwortung. Wir fahren allerdings diesen Kurs sicher nicht mit, wenn Sie es nicht kön
nen oder nicht wollen, wir steuern um, und mit Grün geht das. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Viele Herausforderungen prägen die Zukunft der gesundheitlichen Versorgung in Deutschland. Insbesondere ist natürlich die zunehmende Alterung eine Herausforderung, die zu mehr alten Patienten, mehr chronisch Kranken im Krankenhaus und selbstverständlich auch im ambulanten Sektor führen wird. Deswegen müssen wir entsprechend die Auswirkungen und die Versorgung in den Blick nehmen und diese weiterentwickeln. Insbesondere wird es in Zukunft darauf ankommen, eine bessere Verzahnung von ambulantem und stationärem Sektor zu erreichen, ebenso eine stärkere Zusammenarbeit der verschiedenen Gesundheitsberufe im Krankenhaus und, ganz wichtig, eine Aufwertung der Pflege. Der Krankenhausplanung kommt in diesem Zusammenhang eine wichtige Rolle zu, denn tatsächlich, Herr Schäfer hat es erläutert, orientiert sich die Krankenhausplanung bisher ausschließlich an Mengen und Bettenzahlen, aber das wird den aktuellen Herausforderungen nicht mehr gerecht. Wir teilen die Auffassung, dass die Behandlungsqualität in die Krankenhausplanung mit aufgenommen werden muss. Durch die Vorgabe von Qualitätsanforderungen können wir als Land auch einen wichtigen Hebel in die Hand bekommen, Behandlungsqualität im Krankenhaus wirklich zu steigern.
Ob nun die einzelnen Punkte im Entwurf ausreichend sind, sollten wir im Rahmen der Ausschussberatungen diskutieren. Ich glaube beispielsweise, dass dem Entlassungsmanagement und auch der Krankenhaushygiene noch eine größere Rolle zukommen könnte, auch in diesem Gesetz. Darüber werden wir sicherlich sprechen können.
Gleiches gilt für die zu erwartenden Folgen der präsentierten Regelungen. Es ist beispielsweise vorgesehen, eine stärkere Konzentration von Behandlungsangeboten an bestimmten Standorten vorzunehmen. Dem ist grundsätzlich nicht zu widersprechen, aber es muss natürlich im Blick behalten werden, dass auch eine ausreichende Breite des Versorgungsangebots in allen Teilen Hamburgs bestehen bleibt.
Inwieweit die vorliegenden Pläne wirklich die Transparenz für Patientinnen und Patienten verbessern, muss sich meiner Ansicht nach noch zeigen. Leider sind die Erfahrungen bisher nicht ganz glücklich. Ich denke beispielsweise an die Pflegenoten für die Pflegeheime, denn es ist leider nicht wirklich gelungen, die Erwartungen zu erfüllen. Das werden wir uns sicher genau anschauen.
Die Einbeziehung der Behandlungsqualität in die Krankenhausplanung ist im Kern richtig. Wir werden natürlich in Hamburg und in Deutschland insgesamt weitere Anstrengungen brauchen, um die Versorgung im Krankenhaus zukunftsfähig zu machen. So muss insbesondere die Verzahnung von ambulantem und stationärem Sektor weiter vorangetrieben werden, insbesondere im Hinblick auf Vergütung und Qualitätssicherung. Die Zusammenarbeit der verschiedenen Gesundheitsberufe im Krankenhaus muss verbessert werden, und hier muss insbesondere auf lange Sicht eine Übertragung von Aufgaben aus dem ärztlichen Bereich an die Pflege stattfinden, damit Pflegekräfte unabhängiger agieren können, als sie es bisher tun.
Meine Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf zur Änderung des Hamburgischen Krankenhausgesetzes geht aus unserer Sicht in die richtige Richtung. Die Details sollten wir im Ausschuss vertiefen. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Hebammenhilfe ist Starthilfe ins Leben, und Hebammen leisten für Schwangere, für Eltern und für Neugeborene einen unverzichtbaren, gesundheitlichen Versorgungsbeitrag; da kann ich meinen Vorrednerinnen nur zustimmen. Es muss daher sichergestellt sein, dass die Hebammenversorgung flächendeckend und wohnortnah angeboten wird.
Tatsächlich ist es aber so, dass eine gesicherte Datengrundlage in Hamburg und auch bundesweit nicht existiert, die über den Versorgungsgrad durch Hebammenhilfe Auskunft gibt. Daher unterstützen wir ausdrücklich den Vorschlag der SPD-Fraktion, diese Datenlücke zumindest in Hamburg zu schließen.
Ich teile die Anregungen und Anmerkungen von Frau Stöver, dass die Konkretisierung des Forschungs- und Ermittlungsauftrags genauer hätte ausfallen können, was die Vor- und Nachsorge betrifft. Vielleicht wird das aber auch aufgegriffen und wir werden dann einen detaillierten Bericht bekommen. Eventuell können wir auch im Ausschuss noch einmal reden, vielleicht ringen Sie sich dazu durch.
Wir GRÜNEN haben schon im Jahr 2010 im Bundestag eine landesweite Erhebung zur Hebammenversorgung gefordert. Auch im März dieses Jahres haben wir das wiederholt, leider ohne Erfolg. Das ist umso bedauerlicher, als diese Informationen bei der aktuellen Debatte über die Steigerungen der Prämien bei der Haftpflichtversicherung dringend gebraucht werden.
Trotz der Entlastungen, die vor wenigen Wochen zwischen dem Bundesgesundheitsminister und dem GKV- Spitzenverband für die Hebammen vereinbart wurden, bleibt das eigentliche Problem bei der Haftpflicht der Hebammen weiterhin ungelöst. Noch immer ist die Berufsausübung der freiberuflichen Hebammen nicht gesichert, und das bringt damit die Wahlfreiheit von werdenden Müttern, ihr Kind in einem Geburtshaus, mit einer Beleghebamme in der Klinik oder als Hausgeburt zur Welt zu bringen, in Gefahr.
Der Anstieg der Prämie bei der Berufshaftpflicht ist weiterhin ungebremst, und ein endgültiger Ausstieg der Versicherungsunternehmen aus diesem Marktsegment ist weiterhin zu befürchten. Zwar ist es im April gelungen, den Gruppenvertrag der Versicherer mit dem Deutschen Hebammenverband noch einmal bis 2016 zu verlängern – wir haben das gehört –, allerdings ist mehr, als dass dadurch Zeit erkauft werden konnte, nicht erreicht worden. Das ist natürlich legitim, und natürlich muss Zeit gewonnen werden, um eine dauerhafte Lösung zu finden.
Erschwerend kommt allerdings hinzu, dass sich eine dauerhafte Lösung nicht nur auf die Hebammen beschränken kann, sondern weitere Gesundheitsberufe umfassen muss, damit die Lösung auch rechtssicher ist bei weiteren Gesundheitsberufen mit hohen Haftungsrisiken. Da die Probleme in der Geburtshilfe allerdings derart drängend sind, sind wir der Meinung, dass zunächst der Fortbestand der Versicherung für Hebammen sichergestellt werden muss. Das ist möglich durch einen befristeten Regressverzicht der gesetzlichen Krankenversicherung oder durch einen Haftungsfonds aus Steuermitteln; beide Lösungen werden diskutiert. Es ist dringend notwendig, hier Abhilfe zu schaffen, um noch einmal Zeit zu gewinnen und eine dauerhafte Lösung für alle betroffenen Gesundheitsberufe zu finden.
Wir glauben, eine gesetzliche Berufshaftpflichtversicherung nach dem Modell der gesetzlichen Un
fallversicherung ist der richtige Ansatz. Wir würden uns wünschen, dass Hamburg diesen Kurs unterstützt. Die Senatorin hat sich da noch nicht eindeutig geäußert, aber zumindest Offenheit signalisiert.
Ich möchte noch einen Satz zum Zusatzantrag der LINKEN verlieren. Wir werden uns hier enthalten, weil wir auch nicht glauben, dass beispielsweise die Stillquote einen geeigneten Indikator für die Messung von Hebammenversorgung darstellt. Auch die Frage der Ausbildung und einer möglicherweise notwendigen Weiterentwicklung wird nicht fundiert geklärt. Es gibt hier keine ausreichenden und wirklich weiterhelfenden Antworten. Deswegen werden wir uns hier enthalten. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Mich hat die erneute Anmeldung des Themas zur Debatte etwas verwundert,
denn schon nach der Debatte im letzten Jahr ist deutlich geworden, dass keine erheblichen Kontroversen oder gar eine ablehnende Haltung in diesem Haus zu dem Thema bestehen. Daher bekräftige ich heute gerne noch einmal, dass wir das Gesetz begrüßen. Wir haben an der Einführung und Umsetzung mitgewirkt, es ist ein gutes Gesetz, das da auf den Weg gebracht wird, und natürlich handelt es sich schlussendlich um eine Bundesvorgabe, die wir hier erfüllen. Die Frage des Ob hat sich hier eigentlich nicht gestellt, sondern nur die Frage des Wie, und wir sind mit dem Ergebnis zufrieden.
Eine zusätzliche Erfassung der klinischen Verlaufsdaten über die epidemiologischen Daten hinaus wird ermöglichen, dass Diagnostik, Therapieverfahren und -verläufe besser miteinander in Abgleich gebracht werden können, dass Verbesserungspotenziale erschlossen werden können und dass schlussendlich – das ist jedenfalls die Hoffnung dahinter – dann auch die Therapie und die Behandlung für die Patientinnen und Patienten mit Krebserkrankungen verbessert werden können. Es gibt gute Erfahrungen mit bereits bestehenden klinischen Krebsregistern, und darauf wollen wir aufbauen.
Wie schon in der letzten Debatte und den Ausschussberatungen bekräftigt, begrüßen wir die Einrichtung des flächendeckenden klinischen Krebsregisters als einen wichtigen Baustein für die bessere Bekämpfung von Krebserkrankungen in Hamburg und bundesweit. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Aktion "Pflege am Boden" wird am 10. Mai bundesweit und am 12. Mai hier in Hamburg mit Flashmobs und Demos für eine Verbesserung der Situation von Pflegenden, Gepflegten und Angehörigen protestieren, und das aus gutem Grund.
Seit Jahren ist die Situation in der Pflege extrem angespannt. Das drängendste Problem, es wurde schon angesprochen, ist der Fachkräftemangel. Schon heute fehlen bundesweit etwa 30 000 Fachkräfte. Allein in der Altenpflege werden bis 2025 etwa 150 000 zusätzliche Kräfte benötigt; andere Schätzungen gehen sogar von einem Bedarf von über 200 000 schon im Jahr 2020 aus.
In der Krankenpflege wurde der Mangel durch die Personalpolitik der Häuser noch verschärft. Der Personalabbau in den Kliniken hat zu einer enormen Arbeitsverdichtung geführt. Das geringe Einkommen von Pflegekräften steht dabei in einem eklatanten Missverhältnis zur Arbeitsbelastung und zur Verantwortung in der Pflege.
Dass die pflegerische Versorgung der Bevölkerung überhaupt aufrechterhalten werden kann, ist einzig dem hohen Engagement und dem hohen Einsatz der Pflegekräfte zu verdanken.
Überstunden und Verzicht auf freie Tage bei hohem persönlichem, körperlichem und seelischem Einsatz – auf Dauer ist das nicht durchzuhalten. Und genau darauf macht die Aktion "Pflege am Boden" aufmerksam. Diese Aktion braucht unsere Unterstützung, Frau Föcking, und keine Belehrung darüber, dass der Ausdruck "Pflege am Boden" nicht angemessen sei.
Es besteht dringender Handlungsbedarf, und es ist gut, dass wir das Thema in Hamburg regelmäßig auf der politischen Agenda haben und es auch heute diskutieren. Allerdings will ich auch dem Duktus, den DIE LINKE dieser heutigen Debatte gegeben hat, nicht ganz folgen, denn ich halte es
für falsch zu suggerieren, dass wir in Hamburg die grundlegenden Probleme im Pflegebereich lösen könnten, und der Titel der Anmeldung suggeriert das. Gerade bei dem drängenden Problem der Bezahlung ist das irreführend. Wir sollten in der Debatte trennen zwischen dem, was wir auf Länderebene tatsächlich bewegen können, und dem, wo Bundespolitik gefragt ist. Hamburg muss sich weiterhin für die Förderung der Aus- und Weiterbildung in der Pflege engagieren und Umschulungen für Pflegefachkräfte erleichtern. Wo immer es möglich ist, sollte Entlastung bei der Bürokratie geschaffen werden, und wir dürfen nicht nachlassen, für den Pflegeberuf zu werben. Die eigentlichen Ursachen der Misere müssen aber bundesweit angegangen werden. Eine bedarfsgerechte Personalausstattung wird nur mit einem verbindlichen Personalbemessungsinstrument gelingen können. Wir brauchen mehr Engagement des Bundes bei der Nachwuchsförderung, und wir benötigen neue Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit der verschiedenen Gesundheitsberufe in der Klinik, um eine Aufwertung der Pflege gegenüber den ärztlichen Berufen zu erreichen. Wir brauchen eine Weiterentwicklung der Pflegeausbildung in Richtung einer integrierten, gestuften Ausbildung mit Öffnung in den akademischen Bereich. Besonders bitter aber ist es, dass die Tatenlosigkeit der Großen Koalition vier weitere verlorene Jahre für die dringende Reform der Pflege- und Krankenversicherung bedeutet. Nur eine Pflegebürgerversicherung, die alle Einkommensgruppen solidarisch mit heranzieht, würde überhaupt die Grundlage dafür schaffen, dass beispielsweise Löhne steigen können.
Meine Damen und Herren! Die Situation in der Pflege ist dramatisch und wird sich in Zukunft noch verschärfen. Wir werden noch viele weitere Anstrengungen in Hamburg und im Bund benötigen, um diese gesellschaftliche Mammutaufgabe zu stemmen. Die Aktion "Pflege am Boden" will uns alle zum Aufstehen bewegen. Es ist höchste Zeit dazu. Alle, denen das Thema am Herzen liegt, sind aufgerufen, am 12. Mai mitzumachen. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Rheuma ist eine Krankheit mit vielen Gesichtern. Unter dem Oberbegriff der rheumatischen Erkrankungen versammelt sich eine Vielzahl unterschiedlicher Krankheitsbilder; Frau Stöver hat uns da schon einen ganz guten Überblick gegeben. Auch darüber, wie viele Menschen in Deutschland erkrankt sind, haben wir schon gesprochen: fast 20 Millionen Menschen.
Das ist natürlich eine Zahl, die schwer wiegt und die wir in den Blick nehmen müssen.
Die Patientinnen und Patienten leiden meist ein Leben lang. Immer noch ist Rheuma ein häufiger Grund für Schwerbehinderung und Frühverrentung. Eine Heilung ist bisher nicht möglich, es können letztlich nur Schmerzen gelindert und die Zerstörung von Gelenken aufgehalten werden. Wichtig sind in jedem Fall eine frühzeitige und korrekte Diagnose und ein rechtzeitiger Therapiebeginn, um bleibende Schäden möglichst zu verhindern oder zumindest hinauszuzögern. Aber gerade hier gibt es Defizite.
Die Deutsche Rheuma-Liga kritisiert zu Recht, dass der Weg zur Diagnose und entsprechenden Therapie in Deutschland zu lange dauert; auch das hat Frau Stöver ausführlich erläutert. Dies ist nicht nur für die Patientinnen und Patienten fatal, die viel zu spät die notwendige Therapie erhalten, sondern verursacht natürlich auch Folgekosten im Gesundheitssystem.
Angesichts dieser Tatsachen, die ausführlich von der beantragenden Fraktion erläutert wurden, begrüßen wir die Initiative. Mit einem Versorgungsbericht hätten wir die notwendige Grundlage, um für Hamburg zielgerichtet Verbesserungen initiieren zu können und unsere Möglichkeiten dort auszuloten. Wir sollten vorab im Gesundheitsausschuss noch einmal diskutieren, ob die Berichtspunkte so treffend sind, ob sie gewinnbringend und zielführend sind und gegebenenfalls ergänzt werden könnten. So könnte ich mir vorstellen, das Thema Forschung mit aufzunehmen. Auch hier weist die Rheuma-Liga darauf hin, dass dringender Forschungsbedarf besteht, die verschiedenen Therapiemöglichkeiten der rheumatischen Erkrankungen weiter zu analysieren und dort neue Möglichkeiten zu erschließen. Zudem würden wir vorschlagen, auch die bestehenden Angebote der Selbsthilfe in den Bericht mit einzubeziehen.
Meine Damen und Herren! Rheumatische Erkrankungen betreffen eine Vielzahl von Menschen in Deutschland und in Hamburg. Wir sollten den vorliegenden Antrag zum Anlass nehmen, die Möglichkeiten in Hamburg auszuloten, um die Situation rheumatisch erkrankter Menschen zu verbessern. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Der Ärztemangel in ärmeren Stadtteilen ist tatsächlich auch aus unserer Sicht ein Problem in unserer Stadt. Daher halten wir es für ein richtiges Vorgehen, den richtigen Ansatz, dass der Senat detailliert die Versorgungsbedarfe erhoben hat. Die bereits im November vorgestellten Ergebnisse des Gutachtens haben allerdings nicht überrascht. Es ist keine neue Erkenntnis, dass der Gesundheitszustand der Bevölkerung
in den ärmeren Stadtteilen schlechter ist als in der restlichen Stadt, und dass Haus- und Kinderärzte gerade in diesen Stadtteilen fehlen,
wussten wir schon vor der Erhebung. Trotzdem können die Daten von Nutzen sein, da die neue Bedarfsplanungsrichtlinie aus 2012 durch den Gemeinsamen Bundesausschuss neue Möglichkeiten der regionalen Bedarfsplanung vorsieht. Ob dies aber auch am Ende dazu führt, dass tatsächlich Ungleichgewichte in der Versorgung abgebaut werden können, bleibt mehr als fraglich, denn es ist nicht der Senat, der letztlich darüber entscheidet, wo Ärztinnen und Ärzte sich niederlassen; die Bedarfsplanung obliegt weiterhin den Gremien der Selbstverwaltung. Erst im Juli haben Kassenärztliche Vereinigung und Krankenkassen im Bedarfsplan für Hamburg festgehalten, dass aus ihrer Sicht eine gute Erreichbarkeit der ärztlichen Versorgung über das gesamte Stadtgebiet bestehen würde und sie nicht beabsichtigen, von den neuen Möglichkeiten der regionalen Bedarfsplanung Gebrauch zu machen. Vor diesem Hintergrund sind meine Erwartungen an die realen Verbesserungen der Ärzteversorgung durch den nun vorliegenden Morbiditätsatlas einigermaßen gedämpft. Aber die SPD-Fraktion ist offenbar optimistisch und feuert ihre Senatorin an, ihre Ankündigung nun auch umzusetzen.
Tatsächlich ist es aber so, dass der Antrag nichts Neues bringt. Es werden Dinge aufgezählt, die bereits zugesagt und schon in die Wege geleitet worden sind. Schon im November konnten wir in der Pressemitteilung des Senats lesen, dass das Gutachten der Landeskonferenz Versorgung zugeleitet und dort mit den Akteuren über die Möglichkeiten einer besseren Versorgung beraten werden soll. Es schadet sicherlich nicht, wenn wir als Bürgerschaft diesen Beschluss noch einmal fassen; einen Nutzen sehe ich hierin allerdings auch nicht. Ich würde aber darum bitten, dass Sie noch einmal klarstellen, ob die Überweisung nun tatsächlich nachträglich oder, wie üblich, vorweg stattfindet. Das, Frau Vértes-Schütter, ist mir vorhin nicht klar geworden. Vielleicht können Sie das noch einmal konkretisieren, damit wir Klarheit über das weitere Verfahren haben.
Der einzige Punkt im Antrag, den ich wirklich für gewinnbringend halte, ist die vom Senat geforderte Berichterstattung an die Bürgerschaft. Es wird in der Tat sehr interessant sein, welche konkreten Ergebnisse die Beratungen erbringen. Detaillierte Daten sind gut, keine Frage, und Aufforderung zum Dialog ist auch gut, aber es wird natürlich darauf ankommen, ob schlussendlich neue Instrumente gefunden werden können über die heute schon mögliche Sonderbedarfszulassung hinaus. Ich möchte betonen, dass dieses Instrument schon besteht und auch in gewissem Sinne Abhilfe schafft, aber eben noch nicht in einem Maß, das zufriedenstellen kann. Es wird darauf ankommen,
ob es neue Instrumente geben wird und ob die Selbstverwaltung diese dann auch anwendet.
Meine Damen und Herren! Die eigentliche Ursache der schlechten Ärzteversorgung in ärmeren Stadtteilen kann allerdings nicht in Hamburg und nicht von der Selbstverwaltung gelöst werden, sondern nur im Bund von der Politik. Es ist die unsinnige Trennung von privater und gesetzlicher Krankenversicherung,
die allen kosmetischen Korrekturen zum Trotz immer wieder für eine Ungleichverteilung sorgen wird. Viele Privatversicherte im Einzugsgebiet sind eben nach wie vor ein Standortvorteil für Arztpraxen – das ist so und das wird auch so bleiben. Leider hat die SPD bei den Verhandlungen zur Großen Koalition im Bund dieses Feld sehr rasch geräumt. Anstatt endlich die Bürgerversicherung durchzusetzen, ist nun ein wirrer Kompromiss herausgekommen, der im Kern die zukünftigen Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung weiterhin einseitig zulasten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer abwälzt. Dass die SPD dieses Verhandlungsergebnis als Erfolg verkauft, zeigt meiner Ansicht nach, wie gering die Erwartungen in diesem Politikfeld waren.
In den kommenden vier Jahren sind also maximal Trippelschritte in der Gesundheitspolitik zu erwarten, und der heute vorliegende SPD-Antrag passt da ins Bild.
Natürlich verweigern wir uns nicht möglichen kleinen Verbesserungen, aber leider werden wir auf diese Weise über ein Herumdoktern an den Symptomen nicht hinauskommen. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Der verstärkte Wettbewerb in den Krankenhäusern in den letzten Jahren, das ist schon häufig genannt worden, hat sich in vielen Fällen einseitig zulasten der Pflege ausgewirkt. Obwohl die Krankenpflege eine zentrale Säule der Versorgung in den Krankenhäusern bildet, haben die Einsparungen überwiegend das Pflegepersonal betroffen. Dadurch ist die Situation in der Krankenpflege sehr angespannt. Die Arbeitsverdichtung hat zugenommen, die Patientenzahlen werden höher und die Auswirkungen sind inzwischen deutlich spürbar. Viele Kräfte sind oft überlastet und fürchten selber, dass es aufgrund dieser Situation häufiger zu Fehlern in der Pflege kommt. Die Arbeitsbelastung führt auch dazu, dass viele Fachkräfte nach nur wenigen Jahren den Beruf wechseln und der Personalmangel immer weiter verstärkt wird. Dieser Entwicklung entgegenzutreten ist dringend notwendig. Daher unterstützen wir im Grundsatz die Initiative der LINKEN.
Eine gesetzliche Regelung für eine bedarfsgerechte Personalausstattung zu schaffen, kann ein guter Weg sein, und wir sollten im Ausschuss darüber sprechen, welcher Weg passend ist. Allerdings sind auch noch einige Fragen offen. Es wurde schon angesprochen, dass wir über die notwendige Flexibilität angesichts der unterschiedlichen Situationen und Bedürfnisse vor Ort in den Häusern sprechen sollten. Wir sollten auch diskutieren, welche Kriterien für die Personalbemessung im Einzelnen angelegt werden und welche Sanktionen gegebenenfalls notwendig sind, um die Vorgaben durchzusetzen.
Meine Damen und Herren! So sinnvoll eine gesetzliche Regelung für die Personalbemessung sein mag, so klar ist auch, dass weitere Maßnahmen notwendig sein werden. Hierzu gehören die institu
tionelle Stärkung der Pflegeberufe, wie wir sie mit unserem Vorschlag für eine Hamburger Pflegekammer vorantreiben wollen, die Weiterentwicklung der Pflegeausbildung und mehr Möglichkeiten der akademischen Aus- und Weiterbildung, um den steigenden Ansprüchen an die Pflegekräfte gerecht zu werden. Und hierzu gehört, dass Pflegekräfte künftig stärker eigenverantwortlich Patientinnen und Patienten versorgen können.
Der Antrag der LINKEN greift viele Punkte auf. Es wurde schon erwähnt, dass das ein großer Katalog an Fragen und Forderungen ist. Ich möchte noch einen Punkt herausgreifen, und zwar die Beteiligung Hamburgs an den Asklepios-Kliniken mit 25,1 Prozent. Der SPD-Senat hat in seinem Regierungsprogramm suggeriert, dass er damit ein Instrument in der Hand habe, um auf die Konzernpolitik Einfluss zu nehmen. Ich habe schon vor einiger Zeit mittels einer Schriftlichen Kleinen Anfrage herauszufinden versucht, welche Schritte unternommen wurden, um die Konzernpolitik zu beeinflussen. Das Ergebnis war zu erwarten und lässt sich schlicht damit zusammenfassen, dass keine konkreten Maßnahmen ergriffen wurden. Welche sollten es auch sein? Es überrascht nicht, dass eine 25-Prozent-Beteiligung an einem Unternehmen keinen Einfluss auf die Konzernpolitik sichert.
Nur wer die Erfahrung mit Asklepios völlig ausblendet, kann noch ernsthaft behaupten, dass mit 25 Prozent irgendetwas zu holen sei.
Meine Damen und Herren! Die Pflege im Krankenhaus braucht verstärkte Aufmerksamkeit. Der vorliegende Antrag bietet eine gute Gelegenheit, darüber zu sprechen, und diese würden wir gern nutzen. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! In vielen Bundesländern wird derzeit über die Einrichtung von Pflegekammern diskutiert; unsere Nachbarn sind dabei. Die Landesregierung in Schleswig-Holstein hat die Gründung einer Pflegekammer beschlossen, und auch in Niedersachsen wird das Thema bewegt. Dort hat eine Umfrage unter den Pflegekräften ergeben, dass rund 70 Prozent die Gründung einer Pflegekammer als berufsständische Vertretung begrüßen und befürworten würden. In RheinlandPfalz, wo zurzeit die Umsetzung am weitesten vorangeschritten ist, lag die Zustimmung sogar bei 75 Prozent. Diese Zahlen zeigen, wie groß der Wunsch unter den Pflegekräften ist, durch eine eigene Kammer ihren Berufsstand zu stärken. Professionell Pflegende sind die größte Berufsgruppe im Gesundheitswesen, verfügen aber über keine vergleichbare Stimme wie etwa Ärzte, Apotheker oder Psychotherapeuten. Im verkammerten Gesundheitswesen fallen daher die Belange der Pflege systematisch hinten runter. Diesen Zustand wollen wir beenden.
Eine Kammer schafft den institutionellen Rahmen dafür, dass die Pflegenden zentrale Belange ihres Berufes endlich selbst regeln können. Dazu gehört die Definition der pflegerischen Berufsfelder, die Festlegung und Überwachung der Berufsordnung, die Anerkennung von Aus- und Weiterbildung und nicht zuletzt die Qualitätssicherung in der Pflege. Die Kammer wäre fachliche Ansprechpartnerin im Gesetzgebungsverfahren und erhielte endlich eine Stimme in der Gesundheits- und Pflegepolitik beispielsweise in der neuen Landeskonferenz Versorgung, die sich in Hamburg im Frühjahr konstituiert
hat. Obwohl es auch hier um wichtige pflegerische Themen geht, wie beispielsweise die Hygiene in der ambulanten und stationären Versorgung, insbesondere an den Übergängen von ambulanter zu stationärer Versorgung und umgekehrt, sind Pflegekräfte auch hier einmal wieder nicht vertreten. Unserer Ansicht nach muss die Pflege mit an den Verhandlungstisch, wenn es um pflegerische Versorgung geht. Das Fachwissen der professionell Pflegenden darf hier nicht fehlen.
Meine Damen und Herren! Wir steuern auf eine eklatante Verschärfung des Fachkräftemangels in der Pflege zu. Wir haben erst vor Kurzem im Zusammenhang mit der Ausbildungsumlage in der Altenpflege über das Thema gesprochen und auch dargestellt, welche große Aufgabe dahinter steckt. Immer wieder wird angesichts des Fachkräftemangels betont, wie wichtig die Aufwertung des Pflegeberufs ist. Mit der Einführung einer Pflegekammer haben wir auf Landesebene die Möglichkeit, direkt auf diese Aufwertung hinzuwirken. Indem Pflegekräfte selbst die fachlichen Standards und die Qualitätssicherung überwachen und fortentwickeln, stärken wir das pflegerische Selbstverständnis insgesamt. Auch in der Frage der Weiterentwicklung der Pflegeberufe, etwa bei der Definition pflegerischer Kompetenzen in Abgrenzung zu ärztlichen Kompetenzen, kann die Kammer in Zukunft eine wichtige Rolle spielen. Pflegeberufe sind keine Assistenzberufe, sondern eine eigenständige Säule in unserem Gesundheitssystem. Eine Landespflegekammer würde diesem Umstand in Hamburg angemessen Rechnung tragen.
Selbstverständlich kann eine Pflegekammer nicht alle Probleme in der Pflege lösen. Wie auch die Ausbildungsumlage ist sie aber ein Baustein für die Stärkung der Pflege, ein Baustein mit Potenzial zur tragenden Säule, wenn Sie wie ich der Auffassung sind, dass die professionell Pflegenden am besten wissen, was gute Pflege ausmacht und was gute Pflege braucht.
In der praktischen Ausgestaltung werden noch einige Punkte zu klären sein, beispielsweise Fragen der beteiligten Berufsgruppen, der Regelung der Mitgliedschaft und einer möglichst schlanken Organisation. Das sind unserer Ansicht nach jedoch lösbare Probleme und keine grundsätzlichen Ablehnungsgründe.
Einen häufig genannten Kritikpunkt möchte ich vorwegnehmen. Er betrifft die mit einer Kammer verbundene Pflichtmitgliedschaft. Auch in meiner Fraktion gibt es Bedenken, ob einer solchen Pflichtmitgliedschaft zugestimmt werden kann. Wir glauben aber, dass diese Frage die Pflegekräfte selbst beantworten sollten und dieser bedenkenswerte Punkt nicht instrumentalisiert werden sollte,
um eine Kammer zu verhindern. Wir fordern daher in unserem Antrag die Durchführung einer Umfrage unter allen Pflegefachkräften in Hamburg, wie sie zur Kammer stehen. Unserer Ansicht nach überwiegen die Vorteile einer Kammergründung für die Pflegeberufe und daher fordern wir, die Umsetzungsmöglichkeiten in Hamburg ernsthaft zu prüfen. Über noch offene Fragen wollen wir gern weiter diskutieren. Daher freuen wir uns auch über den Überweisungsvorschlag der SPD an den Gesundheitsausschuss. Ich bin gespannt auf die Diskussion. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Artus, ich möchte gern noch etwas zum Verhältnis von Gewerkschaft und Kammern sagen,
denn das wird leider häufig in ein Konkurrenzverhältnis gesetzt, was nicht stimmt. Es wird befürchtet, das wurde eben auch ausgeführt, dass die Gewerkschaft vielleicht geschwächt wird, wenn es eine Kammer gibt. Meine Überzeugung ist zunächst, dass sie unterschiedliche Aufgaben haben. Wir haben es im Antrag schon etwas dargelegt. Die Gewerkschaft als Tarifpartei hat natürlich völlig andere Aufgaben als eine Kammer, die quasi Hüterin der fachlichen Standards ist. Ich fordere daher die Gewerkschaft auf, die Kammer als eine Bündnispartnerin anzusehen, denn die von beiden Interessenvertretungsorganisationen verfolgten Ziele sind doch ähnliche. Man könnte sich wunderbar an diesen Stellen ergänzen, um auf unterschiedlichem Terrain für die Interessen und Belange der Pflege einzutreten. Meine Überzeugung ist, dass der Weg zu besseren Arbeitsbedingungen, das, wofür natürlich auch ver.di streitet, über Qualität geht, dass es dringend notwendig ist, Qualitätsstandards festzulegen und gerade in gesetzgeberischen Prozessen fachliche Ansprechpartner zu haben. Das ist momentan ein Riesenmanko. Die professionell Pflegenden brauchen beides. Sie brauchen eine starke Gewerkschaft und sie brauchen eine starke Kammer. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Bewältigung des Fachkräftemangels in der Pflege ist mit Sicherheit eine der drängendsten Zukunftsaufgaben und eine Frage, auf die wir heute Antworten geben müssen; das haben meine Vorredner schon betont. Obwohl bisher darauf verzichtet wurde, möchte ich noch einmal ein paar Zahlen erwähnen, um zu verdeutlichen, mit was für einer Entwicklung wir es zu tun haben. Bundesweit fehlen, je nach Schätzung, bereits heute bis zu 30 000 Fachkräfte im Pflegebereich. Das ist ein dramatischer Mangel, aber die Situation wird sich noch weiter verschärfen. Innerhalb der nächsten zehn Jahre müssen bundesweit 150 000 bis 250 000 Fachkräfte zusätzlich gewonnen – und das heißt natürlich auch ausgebildet – werden. Angesichts dieser Entwicklung muss jeder Baustein genutzt werden, der dazu beitragen kann, den Nachwuchsmangel in der Pflege abzumildern. Weil wir die Ausbildungsumlage als einen solchen Baustein betrachten, wie es auch in der Drucksache ausgeführt wird, stimmen wir ihrer Einführung zu.
Die Kritik am Verfahren, die Frau Föcking sehr ausführlich geschildert hat, teile ich durchaus. Auch für mich bleibt die Frage offen, warum im Gesundheitsausschuss keine ausführliche inhaltliche Debatte stattgefunden hat. Wir haben tatsächlich einmal über dieses vorbereitende Gesetz im Verfahren gesprochen und sind dann zu keiner inhaltlichen Debatte mehr gekommen, was ich bedauere.
Wie gesagt, im Ergebnis unterstützen wir die Ausbildungsumlage und hoffen, dass das dann auch die Wirkung entfaltet, die wir uns alle wünschen. Die Wettbewerbsnachteile der ausbildenden Betriebe gegenüber den nicht ausbildenden Betrieben sollen abgebaut werden und dadurch die Zahl der Ausbildungsplätze hoffentlich zunehmen.
Der Senat führt in seiner Stellungnahme richtig aus, dass die Umlage alleine das Problem des Fachkräftemangels in der Pflege natürlich nicht lösen kann. Maßnahmen zur Verbesserung des Aus
bildungserfolgs oder zur Verkürzung der Berufsunterbrechung sollen folgen. Das klingt gut, es klingt allerdings noch nicht nach einer umfassenden Fachkräftestrategie, wie sie für den Sommer dieses Jahres angekündigt wird. Welche konkreten Maßnahmen in dieser Strategie enthalten sein werden, bleibt abzuwarten. Ich hoffe jedenfalls, dass sich diese Strategie nicht wie bisher in der Neuauflage alter wenn auch wichtiger Projekte erschöpfen wird.
Meine Damen und Herren! Alleine auf Landesebene kann das Problem des Fachkräftemangels in der Pflege nicht gelöst werden. Insbesondere die Frage angemessener Löhne bleibt zentral und drängt sich auf. Deutlich bessere Löhne sind wichtig, um den Beruf aufzuwerten.
Als GRÜNE setzen wir uns im Bund für eine Pflege-Bürgerversicherung ein, die alle Einkommensgruppen solidarisch zur Finanzierung mit heranzieht und es so auch ermöglicht, dass die Löhne steigen können.
Neben der besseren Bezahlung spielen natürlich auch berufliche Aufstiegschancen und eine geringere Arbeitsbelastung eine wichtige Rolle, um das Berufsbild aufzuwerten. Wenn in diesen Bereichen in den nächsten Jahren keine deutlichen Fortschritte erzielt werden, wird es uns nicht gelingen, so viele Fachkräfte zu gewinnen, wie wir brauchen, schon gar nicht in dem anfangs geschilderten Ausmaß. Das ist wirklich eine drängende Frage.
Die Einführung der Ausbildungsumlage ist ein Schritt in die richtige Richtung, den wir daher natürlich unterstützen, viele weitere werden folgen müssen. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, der Präsident der Bundesärztekammer, Herr Montgomery, hat es in seiner Presseerklärung im März dieses Jahres auf den Punkt gebracht:
"Handeln Sie menschlich – nicht bürokratisch"
mit schwangeren Flüchtlingen.
Zur traurigen Wahrheit gehört, dass dieser Appell, menschlich zu handeln und nicht bürokratisch – wir haben viele bürokratische Details von Herrn Schäfer gehört –
erst ankommt, wenn schon großes menschliches Unglück passiert ist. Das zeigt der traurige Fall der ghanaischen Frau, die im Jahr 2010 in NostorfHorst ihr Kind tot zur Welt gebracht hat.
Sie reagieren darauf sehr emotional, und das ist richtig bei diesem Thema. Das kann ich sehr gut nachvollziehen. Ich bin mir sicher, dass Sie damals die Entscheidung von Innensenator Ahlhaus unterstützt haben, schwangere Frauen von der Umverteilung auszunehmen. Ich gehe davon aus, dass Sie das damals inhaltlich unterstützt haben.
Ehrlich gesagt ist es irritierend, dass Ihr Gedächtnis an der Stelle derart kurz ist.
Wir haben nichts gegen die Einzelfallprüfung, diese kann natürlich weiterhin stattfinden, ganz klar. Wo Risikoschwangerschaften vorliegen, und das schon vor der 26. Woche, sollen diese natürlich diagnostiziert und entsprechend behandelt werden. Das heißt aber nicht, dass man nicht auch diese Stichtagslösung als einen Schutz miteinführen kann. Denn der Automatismus, den Sie befürchten, schlägt in Wahrheit heute so um, dass sich viele Frauen bis in die späten Schwanger
schaftswochen hinein aus Angst vor einer Umverteilung und davor, aus ihren Familien und ihrem Umfeld gerissen zu werden, gar nicht melden.
Menschlich, nicht bürokratisch – das ist der zentrale Punkt in Lebenslagen, in denen Gesundheit auf dem Spiel steht. Und so ist es während der Geburt gerade die Gesundheit am Beginn des Lebens.
Ich möchte Sie bitten, unseren Antrag heute zumindest zu überweisen, darüber noch einmal zu sprechen und Ihrem Senator ein Zeichen zu geben, dass Sie sich einen humaneren Umgang
mit schwangeren Flüchtlingen wünschen. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ein modernes Gemeinwesen kommt ohne interkulturelle Kompetenz nicht aus, das ist unstrittig und sehr einfach festzustellen. Ungleich schwerer ist es, interkulturelle Kompetenz tatsächlich in allen Bereichen des öffentlichen Lebens zu gewährleisten.
Daher ist es gut, dass wir im Ausschuss über interkulturelle Kompetenzen im Gesundheitssektor sprechen werden.
In der Senatsstellungnahme wird beschrieben, wie sprachliche, kulturelle, soziale oder materielle Barrieren den Zugang zum Gesundheitssystem erschweren können. Dass beispielsweise junge Frauen mit türkischem Hintergrund ein erhöhtes Suizidrisiko haben, weil sie sich häufiger als andere Menschen in hochbelastenden familiären Situationen befinden, muss eine Antwort in den psychotherapeutischen Angeboten in dieser Stadt finden. Der Senat räumt ein, dass die Versorgung an dieser Stelle nicht ausreichend ist. Aber nicht nur für türkische junge Frauen ist eine Versorgungslücke zu verzeichnen. Alle Menschen, die fremdsprachliche Psychotherapie brauchen, finden nur sehr selten ein passendes Angebot. Hier geht der Senat viel zu wenig auf die Versorgungslücke ein.
Das tatsächliche Angebot an psychotherapeutischer Behandlung mit interkultureller Kompetenz deckt bei Weitem nicht den Bedarf. Herausgreifen möchte ich das Projekt "haveno", das im Bericht lapidar als spezielles psychotherapeutisches Angebot ohne Kassenzulassung aufgeführt wird. "haveno" kämpft seit zwei Jahren damit, dass Behandlungskosten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz nicht mehr mit der Stadt abgerechnet werden können. In den Antworten zum Thema auf meine Anfragen ist nachzulesen, wie der Senat "haveno" sich selbst überlässt und auch noch behauptet, es bestehe kein ungedeckter Versorgungsbedarf im Bereich der psychologischen Hilfe für traumatisierte Flüchtlinge. Darauf, wie interkulturelle Beratungsangebote in der Drogen- und Suchthilfe oder im Bereich der Gesundheitsprävention angesichts der eingefrorenen Haushaltstitel und nicht ausgeglichenen Tarifsteigerungen in Zukunft dauerhaft gesichert werden sollen, gibt diese Senatsstellungnahme erwartungsgemäß keine Antwort.
Meine Damen und Herren! Der Bericht zeigt erneut, dass der SPD-Senat im Gesundheitsbereich kaum eigene Initiativen vorzuweisen hat und lediglich weiterführt, was Vorgängersenate angestoßen
haben. So wurde das im jetzigen Bericht so umfangreich erwähnte Projekt "Mit Migranten für Migranten" zur Ausbildung von Gesundheitslotsen unter Schwarz-Grün dauerhaft finanziert. Auch die Clearingstelle zur Verbesserung der Versorgung von Menschen ohne gültige Papiere haben wir GRÜNEN auf den Weg gebracht.
Es war eine Wahl dazwischen, und deswegen sind wir leider nicht mehr dazu gekommen, das Projekt fertigzustellen. Das ist bedauerlich, denn von der ursprünglichen Idee ist leider wenig übriggeblieben.
Das werden Sie sich auch weiterhin anhören müssen. Aus dem Notfallfonds werden nun Regelleistungen bezahlt, die eigentlich durch das Asylbewerberleistungsgesetz abgedeckt sind und abgerechnet werden müssten. Die SPD-geführte Behörde ist eben nicht bereit, unter Wahrung der Anonymität gegenüber der Ausländerbehörde Behandlungskosten zu übernehmen. Man kann sich ausrechnen, dass die 500 000 Euro nicht lange reichen werden.
Meine Damen und Herren! Eine reine Problembeschreibung und das Anknüpfen an Initiativen vorheriger Senate reichen nicht, um interkulturelle Kompetenz im Hamburger Gesundheits- und Pflegebereich wirklich voranzubringen. Der Senat muss klar benennen, wo ungedeckte Bedarfe sind und wie angesichts schrumpfender Mittel Einschnitte bei vorhandenen Angeboten vermieden werden sollen. Ich hoffe, dass die Diskussion im Gesundheitsausschuss mit einem größeren Problembewusstsein geführt wird und weniger zu einer Wohlfühldiskussion verkommt,
als es die Senatsstellungnahme und die Vorredner befürchten lassen. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Beinahe eine halbe Million Menschen erkranken jährlich in Deutschland an
Krebs, und etwa 2000 davon sind Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren. Fast 220 000 Menschen sterben jährlich in Deutschland an einer Krebserkrankung, und bis zum Jahr 2050 wird die Zahl der krebserkrankten Menschen weiter drastisch steigen, insbesondere durch die zunehmende Alterung der Bevölkerung, schätzungsweise um bis zu 30 Prozent. Das sind natürlich alarmierende Zahlen, und sie machen deutlich, dass die flächendeckende Einführung klinischer Krebsregister für die Behandlung von Krebspatientinnen und Krebspatienten von großer Bedeutung sein wird.
Hamburg besitzt bereits das älteste epidemiologische Register, und eine zusätzliche Erfassung der klinischen Verlaufsdaten über alle Ärztinnen und Ärzte und Krankenhäuser hinweg soll die Forschung vorantreiben und die Betreuung der Patienten und Patientinnen verbessern helfen. Durch die übergreifende Auswertung von Diagnostikverlauf und Therapie kann die Qualität der Behandlung eingeschätzt werden und Verbesserungsmöglichkeiten werden sichtbar.
Meine Damen und Herren! Mit dem Krebsfrüherkennungs- und Registergesetz hat die schwarzgelbe Bundesregierung das erste vernünftige Gesetz im Gesundheitsbereich zustande gebracht.
Das erste, wohlgemerkt, Herr Schinnenburg, das haben Sie gehört?
Allerdings hat auch dieses Gesetz Schwächen. So werden die privaten Krankenversicherungen bei der Finanzierung des Krebsregisters nur auf freiwilliger Basis beteiligt, obwohl natürlich auch die privaten Krankenversicherungen langfristig vom Krebsregister profitieren werden.
Bedauerlich ist außerdem, dass das Gesetz sich auf Mittel der Sekundärprävention, also auf die Früherkennung, beschränkt, und die Primärprävention, also die Vermeidung von Krebserkrankungen, nicht in den Blick nimmt.
Hier gibt es aus unserer Sicht Potenzial, auch auf Landesebene zu überlegen, wie die Primärprävention in Hamburg gestärkt werden kann.
Meine Damen und Herren! Die Einrichtung flächendeckender klinischer Krebsregister ist ein wichtiger Baustein für die Bekämpfung von Krebserkrankungen in Hamburg und bundesweit. Wir werden daher beiden vorliegenden Anträgen zustimmen. Leider hat sich die SPD-Fraktion in ihrem Antrag darauf beschränkt, das altbekannte Vorhaben des Senats lobend zu erwähnen und in Erinnerung zu rufen, dass im Haushalt bereits Geld eingestellt wurde.
Der CDU-Antrag konkretisiert die Anforderungen an das Landesgesetz und setzt, im Gegensatz zur SPD-Fraktion, einen klaren Zeitrahmen. Diesen Ansatz unterstützen wir ausdrücklich. Wir begrüßen es daher auch, dass die SPD-Fraktion offensichtlich dem CDU-Antrag ohne Überweisung zustimmen möchte. Daher rechne ich damit, dass wir Ende November eine Gesetzesvorlage haben werden, über die wir dann im Ausschuss sprechen werden. Wunderbar, ich bin gespannt auf die Beratungen, wir werden sie konstruktiv begleiten. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! In 28 europäischen Ländern ist die sogenannte "Pille danach" rezeptfrei in Apotheken erhältlich. Frauen haben in diesen Ländern im Bedarfsfall einen schnellen und unkomplizierten Zugang zur nachträglichen Verhütung. Das wollen wir in Deutschland auch.
Tatsächlich ist es in Deutschland aber noch so, dass für Frauen, die plötzlich vor der Sorge einer ungewollten Schwangerschaft stehen, ein Hindernislauf beginnt. Eine Ärztin oder ein Arzt muss gefunden, ein Termin vereinbart und lange Wartezeiten in der Praxis müssen in Kauf genommen werden. Am Wochenende oder abends muss die Notfallambulanz aufgesucht werden, und selbst wenn die dann erreicht ist, bedeutet das noch nicht, dass es eine schnelle Verschreibung des Medikaments gibt. Dass insbesondere in katholischen Häusern Schwierigkeiten auftreten können, ist erst vor Kurzem durch die Abweisung einer mutmaßlich vergewaltigten Frau in Köln überdeutlich geworden. Auch in Hamburg hat das Marienkrankenhaus erklärt, dass die Verschreibung der "Pille danach" nicht zur regulären Versorgung gehört, sondern nur in Ausnahmefällen vorkommt.
Auch unabhängig von der konfessionellen Zugehörigkeit kommt es immer wieder zu einer mangelnden Versorgung. Eine bundesweite Befragung von pro familia zeigt die Schwierigkeiten deutlich. 40 Prozent der Beratungsstellen berichten von Versorgungsproblemen am Wochenende, 70 Prozent gaben überlange Wartezeiten in den Klinikambulanzen an und 40 Prozent der Befragten berichten über moralische und teilweise abschätzige Bemerkungen des medizinischen Personals. Fast die
Hälfte berichtet davon, dass das Präparat erst nach unnötigen gynäkologischen Untersuchungen oder einem Schwangerschaftstest verschrieben wird und dass diese Untersuchungen den betroffenen Frauen dann auch noch in Rechnung gestellt werden. Einem Drittel der Befragten wurde die Verschreibung der "Pille danach" aufgrund fehlender Kenntnisse in den Notdienstzentralen verweigert. Diese Situation muss beendet werden.
Meine Damen und Herren! Die Verschreibungspflicht der "Pille danach" führt in Deutschland zu einer regelhaften Verzögerung der Einnahme und wird oft als abschreckend und erniedrigend von den betroffenen Frauen empfunden. Dabei kommt es bei der "Pille danach" in erster Linie darauf an, dass das Medikament möglichst schnell eingenommen wird. Mit jeder Stunde Verzögerung nimmt die Wirksamkeit ab. Die Rezeptpflicht bedeutet also für die betroffenen Frauen eine unnötige Erhöhung des Risikos einer ungewollten Schwangerschaft.
Die Weltgesundheitsorganisation empfiehlt, den Wirkstoff Levonorgestrel Mädchen und Frauen unverzüglich zugänglich zu machen. Mehrere Punkte sprechen für dieses Medikament. Es wird seit mehr als 30 Jahren verwendet und ist arm an Nebenwirkungen. Ähnlich der regulären Pille wird der Eisprung unterdrückt. Liegt eine Schwangerschaft bereits vor, wird der Fötus nicht geschädigt oder abgetrieben. Es ist immer wieder wichtig zu betonen, dass es sich um keine Abtreibungspille handelt. Zudem ist die Anwendung unkompliziert und leicht verständlich. Eine ärztliche Beratung ist wirklich nicht erforderlich.
Neben der WHO hat sich 2002 das EU-Parlament für die Rezeptfreiheit stark gemacht und den Mitgliedsstaaten empfohlen, die "Pille danach" rezeptfrei zugänglich zu machen. Im Jahr 2003 hat sich das Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte für eine Aufhebung der Rezeptpflicht ausgesprochen. Man fragt sich: Woran hapert es eigentlich? Die Umsetzung in Deutschland hat nicht geklappt, weil die entsprechende Mehrheit im Bundesrat dafür nicht gegeben war – ein Problem, das heute mit der rot-grünen Mehrheit im Bundesrat nicht mehr besteht, worüber wir uns sehr freuen können.
Rot-rot-grün, okay, der Vollständigkeit halber.
Das Bundesgesundheitsministerium muss aber natürlich trotzdem noch mitspielen. Daher bin ich gespannt auf den Beitrag der Hamburger FDP zu dem Thema, weil ich heute im "Hamburger Abendblatt" lesen konnte, dass anscheinend vonseiten
der CDU und der FDP die ärztliche Beratung immer noch als unentbehrlich empfunden wird.
Eine Beratungspflicht für die betroffenen Frauen stellt vor allem eines sicher, nämlich dass wertvolle Zeit verloren geht und eine unnötige Hürde aufgebaut wird.
Es steht für uns als Fraktion außer Frage, dass jede Frau das Recht und die Möglichkeit haben muss, über die Verhütung von Schwangerschaften selbst zu entscheiden. Dazu gehört auch der unkomplizierte Zugang zur "Pille danach". Der Zugang zu einer wirksamen und gut verträglichen Verhütungsmethode darf nicht von der persönlichen Ausdauer der Betroffenen beim stundenlangen Warten in der Notfallambulanz und nicht von der Inkaufnahme unnötiger Untersuchungen oder einem dicken Fell gegenüber Moralurteilen abhängen. Die "Pille danach" ist auf Basis des Wirkstoffes Levonorgestrel eine sichere und erprobte Form der Notfallverhütung und bedarf keiner Rezeptpflicht. Ich freue mich, dass die SPD in Hamburg unseren Antrag unterstützt und wir beim Thema "Pille danach" an einem Strang ziehen. Das zeigt auch Ihr Zusatzantrag, der im Petitum eine andere Formulierung enthält, im Ergebnis aber zur gleichen Forderung kommt. Deswegen stimmen wir dem natürlich auch zu. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Von den Ideen und Initiativen der Vorgängersenate ließ sich im Bereich Gesundheit und Verbraucherschutz eine Weile gut leben, das will ich zugestehen. Doch spätestens jetzt wird klar, dass wir es in diesem Bereich im Einzelplan 5 mit einer Auszehrung zu tun haben.
Die schleichende Auszehrung betrifft zentrale Bereiche der Behörde, und besonders hart trifft es die Zuwendungsempfänger. Die Zuwendungen wurden auf dem Niveau von 2010/2011 eingefroren, und Tariferhöhungen und Preissteigerungen werden nicht mehr ausgeglichen. Viele meiner Vorrednerinnen und Vorredner haben dieses Problem schon angesprochen.
Da wir über den Verbraucherschutz anscheinend noch gesondert sprechen wollen, gehe ich nun gleich auf den Bereich der Suchthilfe ein. Im Einzelplan 5 zeigen sich schwerwiegende Folgen der Sparpolitik. Es droht in den nächsten Jahren ein massiver Stellenabbau. Die Hamburgische Landesstelle für Suchtfragen hat Anfang November dargelegt, dass das Einfrieren der Haushaltsmittel dazu führt, dass eine durchschnittliche Beratungsstelle von sechs Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern bis 2020 jährlich etwa eine Viertelstelle verliert. Der drängenden Frage, wie die Träger angesichts der Sparpolitik ihr Angebot aufrechterhalten sollen,
weicht der Senat mit vagen Hinweisen auf ein mögliches Sponsoring oder eine wirtschaftlichere Verwendung der Zuwendungen aus. Auf diese Weise sendet der Senat ein fatales Signal. Für die Zukunft heißt das: Wer in Hamburg als Zuwendungsempfänger im Gesundheits- und Sozialbereich nach Tarif bezahlt, muss seine Leistungen einschränken. Der Senat treibt die Träger in die Tarifflucht, wie auch die Arbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege erst kürzlich in einer Pressemitteilung richtig dargelegt hat. Vor diesem Hintergrund müssen wir in der Suchthilfe in Zukunft mit gravierenden Einschränkungen rechnen. Die Kürzungen treffen die Schwächsten in unserer Stadt, und die langfristigen sozialen Folgen werden diese kurzfristigen Einsparungen bei Weitem überwiegen. Und dass Sie, Frau Domres, sich auch noch für diesen Bereich loben und sagen, dass gravierende Einschnitte vermieden werden konnten, zeigt nur, wie sehr Sie die Augen vor der Realität verschließen.
Im Bereich Drogen und Sucht zeigt sich nicht nur, dass der Senat konzeptlos agiert. Man schreckt auch nicht davor zurück, für minimale Einsparungen maximalen Schaden zu erzeugen. Über die Suchtselbsthilfe wurde bereits gesprochen, genau darauf ziele ich ab. Die Mittel für die Suchtselbsthilfe werden radikal zusammengestrichen, und die bewährten Qualifizierungsprogramme für die Ehrenamtlichen werden abgeschafft. Allein beim Programm ELAS der Diakonie betrifft das fünfzig Gruppen mit circa 1000 Suchtkranken, die dort Hilfe finden. Ihr Argument der Gleichbehandlung der Selbsthilfegruppen, liebe Kolleginnen und Kollegen der SPD, führt auf einen völlig falschen Weg. Eine Suchterkrankung unterscheidet sich von chronischen körperlichen Erkrankungen. Selbsthilfearbeit ist bei Suchtkranken ein wesentlicher Bestandteil der Genesung, soweit Genesung möglich ist. Die Qualifizierung der Ehrenamtlichen ist in der Suchtselbsthilfe nicht nur wegen der besonderen und hohen Anforderungen an die Gruppenleitung geboten, sondern zahlt sich auch um ein vielfaches aus, weil Rückfälle wirksam vermieden werden können.
Das kann sehr gut nachgewiesen werden, und an dieser Stelle ist es unbedingt notwendig, diesen Unterschied zu sehen. Eine Gleichmacherei hilft hier überhaupt nicht weiter.
Offenbar ist aber weder der SPD-Senat noch die Fraktion bereit, die besondere Leistung der Ehrenamtlichen in der Suchthilfe anzuerkennen. Der Senat verweist vielfach auf KISS, die Kontakt- und Informationsstelle für Selbsthilfegruppen. Dies findet
sich auch im Haushaltsantrag der SPD wieder und zeigt deutlich, dass Sie diese Differenzierung nicht treffen können. Nichts von dem, was Sie in der Suchthilfe streichen, kann bei KISS aufgefangen werden. Die finanzielle Förderung durch KISS beläuft sich pro Selbsthilfegruppe und Jahr auf 650 Euro, und dabei bleibt es auch in Zukunft. Keine Gruppe wird in Zukunft mehr bekommen können, und die betroffenen Gruppen bekommen diesen minimalen Betrag bereits heute schon. Auch wenn Sie nun mehr Geld für KISS vorsehen, ändert das nichts an dieser Situation.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, wenn man Ihren Antrag liest, dann muss man den Eindruck gewinnen, dass Sie das Problem nicht verstanden haben.
Aus den Ehrenamtlichen in der Suchthilfe werden in Ihrem Antrag plötzlich hauptamtliche Kräfte, und das eigentliche Problem der Qualifizierung der Ehrenamtlichen bleibt unbeachtet. Der Gipfel aber ist Ihre Gegenfinanzierung. Das Geld wird aus dem Titel der Suchthilfe genommen, sodass die Träger, die schon mit steigenden Tarifen und Preisen belastet sind, noch einmal weniger Geld zur Verfügung haben. Verschlimmbessern ist ein milder Ausdruck für diesen Antrag der SPD.
Während Sie bei der Suchtselbsthilfe durch kurzsichtige Sparmaßnahmen gewachsene und wirksame Strukturen zerstören, gibt es an anderer Stelle keine Hemmungen, Geld für hochfragwürdige Instrumente auszugeben; Frau Domres sprach die U-Untersuchungen bereits an. Letzte Woche konnten wir der Presse entnehmen, dass die Auswertung des Einladungswesens zu den U-Untersuchungen ergeben hat, dass kein Fall von Kindeswohlgefährdung aufgedeckt werden konnte und dass die Teilnahme an den Untersuchungen auch nicht gesteigert werden konnte. Trotzdem will die SPD-Fraktion mehrere Hunderttausend Euro für das Einladungswesen ausgeben, eine Maßnahme, die offenbar wenig bringt und sehr viel kostet. Unfähig, eine alte Forderung zu überdenken – ich fordere Sie nur auf, diese Forderung zu überdenken –, prescht die SPD-Fraktion voran, ohne eine ergebnisoffene Diskussion auf Grundlage der Auswertungen zu führen. Gerade weil die Probleme im Kinderschutz so drängend sind, muss die Wirksamkeit der Maßnahmen entscheidend sein.
Es kann nicht darum gehen, krampfhaft an einer alten Position festzuhalten.
Meine Damen und Herren! Die Politik des SPD-Senats geht im Bereich Gesundheits- und Verbraucherschutz an die Substanz. Im Zuge einer schleichenden Sparpolitik wird die gewachsene Substanz Stück für Stück aufgezehrt. Der Blick für die langfristigen Folgen fehlt. Probleme und Verantwortung werden einseitig auf die Träger abgewälzt, und damit fügen Sie der Stadt langfristigen Schaden zu. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Frau Senatorin, dass Sie uns heute erneut als Erfolg verkaufen wollen, dass angeblich im Gesundheitsbereich massive Einschnitte vermieden werden konnten, zeigt doch deutlich, wie Sie sich der Verantwortung entledigen wollen, wie ich vorhin beschrieben habe, und diese Verantwortung für die Problemlösung auf die Träger abwälzen.
Ihre Selbstzufriedenheit zeigt außerdem, wie ambitionslos im Grunde genommen die Gesundheitsund Verbraucherpolitik betrieben wird, wo Sie sich doch mit einer Nullrunde – ich betone, es gibt wirklich keinen Ausgleich für die Tarifsteigerungen in diesem Bereich für die Zuwendungsempfänger –
zufriedengeben und noch nicht einmal die ansonsten angesetzten 0,88 Prozent erstritten haben.
Zum Bereich Verbraucherschutz und zur Verbraucherzentrale, die wir auch stärken wollen: Bei der Verbraucherzentrale fehlen für den Zeitraum bis 2014 bereits 50 000 Euro durch nicht ausgeglichene Tariferhöhungen; steigende Sachkosten sind noch nicht eingerechnet. Im Gesundheitsausschuss wurde von der Senatorin bereits zugegeben, dass die Verbraucherzentrale in den kommenden Jahren ihre Arbeit im kollektiven Rechtsschutz einschränken wird. Somit werden bald keine Abmahnungen, Verbands- oder Sammelklagen für die Verbraucherinnen und Verbraucher mehr durchgeführt werden können, sei es beim Kampf gegen irreführende Werbung oder gegen unfaire Vertragsklauseln. Bereits jetzt liegt Hamburg bei der Finanzierung der Verbraucherzentrale im Ländervergleich zurück. Wir sind der Meinung, in Zeiten windiger Finanzprodukte und von Ölrückständen in Adventskalendern brauchen wir mehr und nicht weniger Verbraucherschutz in Hamburg.
Wir wollen daher mit einer deutlichen Erhöhung der Zuwendung die Finanzierung langfristig sichern und den Verbraucherschutz in Hamburg stärken. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Hamburg bekommt heute ein Spielhallengesetz, und das ist gut so.
Wir begrüßen ausdrücklich, dass die SPD-Fraktion unsere Forderung aufgegriffen hat. Bereits im März letzten Jahres haben wir ein Spielhallengesetz zum Schutz von Spielern und Jugendlichen gefordert. Wie dringend notwendig die Regulierung des Automatenspiels ist, zeigen alle Zahlen zu den Spielsüchtigen bundesweit und auch in Hamburg. Etwa 10 000 Menschen sind in Hamburg betroffen, und das bedeutet in vielen Fällen auch den finanziellen Ruin der Familien.
Der heute veröffentlichte Bericht zur Hamburger Ambulanten Suchthilfe, der BADO-Bericht, dokumentiert, dass sich in den letzten sechs Jahren die Zahl der Glücksspielabhängigen in den Beratungsstellen verdreifacht hat. Wer glaubt, dass das mit den sich ausbreitenden Spielhallen in Hamburg nichts zu tun hat, der verschließt die Augen vor der Realität.
Jeder einzelne Spielautomat, der aufgestellt wird, zieht weitere Menschen an. Je mehr Automaten zugänglich sind, umso mehr Spieler gleiten in die Sucht ab. Dieser Effekt lässt sich sicher belegen. Insbesondere Jugendliche, anteilig viele junge Männer mit Migrationshintergrund, werden durch Automaten süchtig. Das Einstiegsalter liegt klar unter 18 Jahren, was deutlich macht, dass viele Minderjährige regelmäßig spielen, obwohl dies gesetzlich verboten ist.
Auf Landesebene lassen sich leider viele Dinge nicht regeln, wir haben nur einen begrenzten Regelungsbereich. Beispielsweise können wir die Ausgestaltung des Automatenspiels selbst nicht anfassen. Wir können auch nicht die Gewinn- oder Verlusthöhe begrenzen, was sehr wichtig wäre, um das Suchtpotenzial des Automatenspiels wirklich wirksam anzugehen. Es ist aber möglich und spätestens seit dem Glücksspielstaatsvertrag auch geboten, die Rahmenbedingungen für den Betrieb von Spielhallen festzulegen.
Das SPD-Gesetz enthält viele von uns geforderte Punkte. Insbesondere das Verbot von Mehrfachkonzessionen und die Abstandsregelungen der Spielhallen zueinander finden unsere Zustimmung. Viel zu kurz allerdings springt das Gesetz im Jugendschutz. Ein Abstand zu Schul- und Jugendeinrichtungen ist im Gesetz zwar vorgesehen, allerdings sind die Vorgaben zur Umsetzung so halbherzig formuliert, dass man sich wirklich keine Wirkung davon versprechen kann. 100 Meter Abstand zu einer Schule, sagt das Gesetz, wären gut, müssen aber nur bei neuen Spielhallen berücksichtigt werden. Und auch da kann man sich die eine oder andere Ausnahme durchaus vorstellen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, diese laschen Bestimmungen überzeugen noch nicht einmal Sie selbst, das wurde im Ausschuss sehr deutlich.
Wir fordern daher weiterhin 300 Meter Abstand zu Schul- und Jugendeinrichtungen verbindlich für alle Spielhallen.
Der zweite wichtige Kritikpunkt betrifft den Verzicht auf eine zentrale Sperrdatei für süchtige Spieler. Eine Sperrdatei ist das wirksamste Instrument im Spielerschutz, das hat die Expertenanhörung zu diesem Thema klar aufgezeigt. Durch eine Sperrdatei würde es für süchtige Spieler möglich, sich selbst von dem Zutritt zu Spielhallen auszuschließen. Genauso wäre es für Angehörige möglich, Familienangehörige sperren zu lassen, um sich und ihre Familien vor dem finanziellen Schaden zu schützen.
Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, haben sich aber mit dieser Möglichkeit überhaupt nicht befasst. Die Erklärung im Ausschuss lautete sinngemäß: Wenn der Bund da etwas machen würde, fänden Sie es gut und würden auch mitmachen, selbst wollten Sie aber nichts unternehmen. Diese Argumentation war äußerst schwach, und ich bedaure ausdrücklich, dass Sie es sich an dieser Stelle so einfach gemacht haben.
Dann haben Sie noch eine einfache und gute Idee ausgeschlagen, mit der man wirksam auf das Versagen auf Bundesebene in Sachen Spielerkarte hätte reagieren können, nämlich eine technische Alterskontrolle bei den Automaten, wie wir das auch bei den Zigarettenautomaten kennen. Dieser Vorschlag meiner Fraktion war bereits in der letzten Wahlperiode einstimmig in der Bürgerschaft angenommen worden, auch von Ihrer Fraktion. Auch bei unserer Diskussion im Ausschuss haben alle Oppositionsfraktionen diesen Vorschlag sinnvoll gefunden. Sie aber scheuen eine Bundesratsinitiative zu diesem Punkt, obwohl Sie den Handlungsbedarf noch nicht einmal bestreiten. Die Begründung für Ihre Ablehnung in diesem Punkt sind Sie uns schlicht und ergreifend schuldig geblieben.
Meine Damen und Herren! Die Beratung des Spielhallengesetzes hat sich lange hingezogen, und die Verabschiedung gestern und heute mit der Debatte dazwischen ist sicherlich ein holpriger Vorgang. Trotzdem ist es gut, dass die Verabschiedung nicht weiter verschleppt wird.
Über alle Anträge, den Zusatzantrag der LINKEN, aber auch alle Ausschussempfehlungen, haben wir gestern bereits abgestimmt. Der Vorschlag der LINKEN, eine Evaluation im Gesetz einzubauen, hat unsere Zustimmung gefunden. Im Rahmen ei
ner Evaluation hätten die Einzelpunkte, die auch im Antrag der LINKEN unter Punkt 1 vorgeschlagen wurden, erörtert und geprüft werden können. Leider hat aber die Evaluation selbst keine Mehrheit gefunden.
Hamburg bekommt ein Spielhallengesetz, das ist heute die gute Nachricht. Leider bleibt es im Jugend- und Spielerschutz auf halber Strecke stehen. Immerhin, die Richtung stimmt, daher findet das Gesetz unsere Zustimmung. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! In den vorliegenden Drucksachen werden drei recht unterschiedliche Themen behandelt. Herr Stemmann hat schon darauf hingewiesen, dass zwischen den beiden Gesetzesteilen, die wir heute schon debattieren, nicht unbedingt ein inhaltlicher Zusammenhang besteht. Aber die gemeinsame Behandlung ist im Grundsatz richtig. Deshalb begrüßen wir auch die Überweisung, denn viele Fragen sind noch offen, insbesondere was die Landeskonferenz Versorgung betrifft.
Wir halten die längere Aufbewahrungsfrist, die jetzt den Krankenhäusern aufgetragen werden soll, für sinnvoll. Die Aufbewahrungsfrist an die Verjährungsfrist bei Schadensersatzfragen zu koppeln, halten wir für richtig. Insofern bekommt dieser Punkt unsere Zustimmung; wir stimmen heute noch nicht ab, aber wir sind geneigt, dem zuzustimmen.
Natürlich werden wir auch dem Antrag der SPD zustimmen, dass ein Bericht über die jetzt kommende Bedarfsfeststellungsrichtlinie und deren Anwendungen die Bürgerschaft erreichen soll. Mir allerdings kommt der Termin nicht so besonders zeitnah vor, wie Frau Vértes-Schütter das formuliert hatte. Wenn die Richtlinie Anfang 2013 in Kraft tritt, dann dürfte man im ersten oder zweiten Quartal durchaus schon einmal einen Bericht darüber erwarten können, wie denn die Anwendung geplant ist. Aber ich erwarte gegen Ende des dritten Quartals einen umso gehaltvolleren Bericht, über den wir dann auch mehr erfahren können.
Zur Landeskonferenz Versorgung begrüßen wir im Grundsatz natürlich, dass dieses Gremium eingerichtet wird. Es blieben ansonsten Möglichkeiten ungenutzt, auf Landesebene auf die Versorgungsplanung Einfluss zu nehmen. Allerdings bin ich eher skeptisch bin, ob dieses Gremium wirklich den Durchbruch bringt. Da muss ich Herrn Stemmann nicht gerade widersprechen,
aber ich möchte doch die Erwartungen ein bisschen niedriger halten. Den ganz großen Durchbruch erwarte ich mir davon nicht, denn es sind letztlich keine neuen Akteure, die dort in Kontakt treten. Es ist lediglich eine neue Zusammensetzung – über die Zusammensetzung werden wir im Ausschuss auch noch intensiver sprechen können – und das Gremium hat eben leider nur empfehlenden Charakter.
Wir werden sehen, wie sich das auf Landesebene für eine wirklich sektorenübergreifende Planung nutzen lässt, denn das ist dabei die große Herausforderung. Aber wir unterstützen natürlich die Überweisung der Gesetzesvorlage, werden dem SPD-Antrag zustimmen und freuen uns auf die Beratung im Ausschuss. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die Debatte um das Hamburger Hundegesetz zeigt deutlich, wie gespalten die Menschen auf das Thema reagieren. Insbesondere verläuft die Spaltung zwischen Tierschützerinnen und Tierschützern und Menschen, die bestimmten Hunderassen im öffentlichen Raum nicht ungeschützt begegnen wollen. Die Kritiker des Gesetzes sehen in den Rasselisten den Tierschutz verletzt, die Befürworter und Befürworterinnen verweisen auf die Gefahr, die von Hunden bestimmter Rassen ausgehen kann.
In der stark emotional aufgeladenen Debatte könnten, so sollte man meinen, nüchterne Zahlen weiterhelfen, so jedenfalls die Idee der Beißstatistik. Sie soll Aufschluss darüber geben, ob bestimmte Rassen tatsächlich häufiger beißen, und so eine objektive Beurteilungsgrundlage liefern. Es zeigt sich aber, dass die Beißstatistik nur eine äußerst beschränkte Aussagekraft hat. Bei den meisten Rassen ist die Stichprobe in Hamburg schlicht viel zu klein, als dass Beißvorfälle wirklich etwas über die Gefährlichkeit der Rasse aussagen könnten. Bei den sogenannten gefährlichen Hunden, den Kategorie-Hunden, ist es ohnehin unmöglich, die Gefährlichkeit der Hunde über die Beißstatistik zu überprüfen. Auch wenn diese Hunde selten oder gar nicht gebissen haben, muss hier auf die Maulkorb- und Leinenpflicht verwiesen werden; insofern ist dies einfach kein geeignetes Mittel der Überprüfung. Die Rasseliste ist an der Stelle eine Einbahnstraße. Wenn eine Rasse einmal als gefährlich gilt, dann bleibt sie es auch.
Der Umkehrschluss, Herr Schinnenburg, ist aber genauso unzulässig, einfach zu sagen, da kommen nur so wenige Beißvorfälle vor, also sind die Hunde doch ungefährlich. Man kann diese Zahlen einfach nicht in dieser Weise interpretieren und nicht wirklich verwerten.
Der vorgelegte Senatsbericht setzt sich mit diesen Schwierigkeiten in keiner Weise auseinander, und ebenso wenig setzt sich die SPD-Fraktion mit den Einwänden der Oppositionsfraktionen auseinander; das muss ich Ihnen leider sagen.
Es ist offensichtlich – das hat Herr Thering betont –, dass die SPD das undankbare Thema gern loswerden und beenden will. Sie will keine Expertenanhörung, keine neue Evaluierung und keinen Vergleich mit den Gesetzen anderer Bundesländer, die mittlerweile auf neue Erfahrungen mit Gesetzen ohne Rasselisten zurückblicken können.
Meine Damen und Herren! Es ist klar, dass man die Debatte um die sogenannten Kampfhunde nur mit großer Vorsicht führen sollte. Das ist Ihre Sache nicht, Herr Schinnenburg, wie Sie wieder unter Beweis gestellt haben.
Bei diesem hochemotionalen Thema gibt es daher nur einen guten Weg und das ist der interfraktionelle, wie er in der Vergangenheit beim Hundegesetz auch beschritten wurde.
Sie haben das erwähnt, Herr Schäfer. Bei der jetzigen Ausschussberatung hat sich aber gezeigt, dass Sie den interfraktionellen Weg verlassen haben und auf die Einwände der Oppositionsfraktionen nicht mehr eingegangen sind. Eine Expertenanhörung, in die auch Erfahrungen aus anderen Bundesländern hätten einfließen können, wäre das Mindeste gewesen, um dem Thema gerecht zu werden. Ziel des Gesetzes muss es sein, den größtmöglichen Schutz vor Beißvorfällen zu garantieren. Aber hierzu muss auch offen diskutiert werden, wie dieses Ziel am besten erreicht werden kann, und es muss diskutiert werden, ob inzwischen andere und bessere Wege bekannt sind. Vorher bleiben zu viele Fragen offen, als dass wir heute dem Senatsantrag zustimmen könnten. Eine ergebnisoffene Evaluierung, wie sie das Gesetz vorsieht, hat nicht stattgefunden. Wir werden uns daher heute der Stimme enthalten. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die Erforschung der Suchtprobleme von Kindern und Jugendlichen hat eine zentrale Bedeutung für die Suchtprävention. Ich denke, da sind wir uns alle einig. Je früher und gezielter die Prävention ansetzen kann, umso größer die Chance, dass ein Abgleiten in die Sucht verhindert werden kann.
Die Kürzungen beim Deutschen Zentrum für Suchtfragen des Kindes- und Jugendalters am UKE treffen eine Einrichtung, die sich seit ihrer Gründung 2006 zu einer anerkannten Forschungseinrichtung im Suchtbereich entwickelt hat, was auch die Evaluation 2011 gezeigt hat. Mit seiner besonderen Ausrichtung auf die Suchtproblematik von Minderjährigen nimmt das Zentrum bundesweit eine besondere Stellung ein; Herr Stemmann hat darauf hingewiesen. Es bleibt also mehr als erklärungsbedürftig, und zwar auch nach Ihrem Beitrag, Herr Kühn, warum die Gelder für das Forschungszentrum in so drastischer Weise gekürzt werden.
Wir haben daher die Überweisung federführend an den Wissenschaftsausschuss und mitberatend an den Gesundheitsausschuss vorgeschlagen, damit dort Finanzierungsgrundlagen dargelegt, bestehende Verträge erläutert und Vergleiche zu anderen Forschungseinrichtungen gezogen werden können, sodass eine Beurteilung der Förderkriterien auch wirklich möglich ist.
Einmal mehr verweigern Sie eine parlamentarische Befassung, die zu mehr Transparenz beigetragen hätte.
Wir werden uns daher der Abstimmung heute enthalten, da die Hintergründe Ihrer Entscheidung nicht offengelegt werden und Vergleichswerte für eine Beurteilung fehlen.
Dass Sie eine Befassung im Ausschuss verweigern, passt zwar zum Regierungsstil der SPD
und überrascht insofern nicht wirklich, wird aber der Bedeutung des Themas bei Weitem nicht gerecht.
Im Laufe der Haushaltsberatungen wird deutlich werden, welchen Stellenwert die SPD der Suchtprävention wirklich beimisst. Ich erinnere dabei an die kürzlich erfolgte Streichung der Gelder für die Suchtselbsthilfe. Hier wurde deutlich, dass der Senat nicht davor zurückschreckt, minimale Einspareffekte teuer zu erkaufen: teuer für Suchtkranke und teuer für das Gemeinwesen. Diese Sparpolitik lässt jede Verhältnismäßigkeit vermissen und erzeugt maximalen Schaden bei minimalen Einsparungen. Dass die SPD anscheinend auch die Förderung der Suchtforschung für entbehrlich hält, passt da ins Bild. Ohne Überweisung an die zuständigen Ausschüsse werden Sie diesen Eindruck nicht entkräften. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Über die Bedeutung der Lebensmittelkontrollen hat Herr Thering ausführlich gesprochen. Ich möchte mich daher kürzer fassen, aber noch darauf hinweisen, dass tatsächlich die Aufgaben und Erwartungen an die Lebensmittelkontrolleure in den letzten Jahren stetig gestiegen sind, wenn man sich nur an die Diskussion erinnert über Lebensmittelkontrollen bei Tagesmüttern oder auch die transparenten Kontrollen in Gaststätten. Auch die Anforderungen an die Dokumentationen sind stark gestiegen.
Um dieser Entwicklung aus wachsenden Aufgaben und steigendem Aufwand zu begegnen, haben wir Grüne in der letzten Legislaturperiode bereits die Lebensmittelkontrolleure gestärkt und einen Antrag in die Bürgerschaft eingebracht, der damals auch einstimmig angenommen wurde. Die Überlastungsanzeige aus Altona ist jedoch ein deutliches Zeichen, dass in diesem Bereich weiterhin Hand
lungsbedarf besteht. Gerade bei der Frage der Gebührenerhebungen besteht aus unserer Sicht weiterer Klärungsbedarf.
Wir unterstützen daher das Anliegen des vorliegenden CDU-Antrags und auch die Überweisung an den Ausschuss, um dort die Probleme genauer zu analysieren und gezielt auf sie reagieren zu können. Für uns ist dabei wichtig, die Bezirke zu beteiligen und früh in die Beratungen mit einzubeziehen. Wir schließen uns daher der Überweisung des Antrags an. Ich bin gespannt auf die Beratungen im Ausschuss. – Danke.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Trotz aller hitzigen Debatten, die in den letzten Jahren zum Thema Rauchen in Gaststätten geführt wurden, gibt es in einem Punkt große Einigkeit unter nichtrauchenden und rauchenden Gästen, Gastronomen und über alle Parteien hinweg. Wir wollen eine dauerhafte Lösung, die vor Gericht Bestand hat.
Das Bundesverfassungsgericht hat 2008 den Weg zur Rechtssicherheit klar formuliert. Dieser führt zum ausnahmslosen Rauchverbot in allen Gaststätten. Ausnahmeregelungen schaffen Benachteiligungen, begründen eine Rechtsunsicherheit und werden immer wieder vor den Gerichten landen. Die gesundheitlichen Argumente für den konsequenten Nichtraucherschutz liegen auf der Hand und sind seit Langem bekannt. Sie wissen, dass in Deutschland jährlich mehrere Tausend Menschen an den Folgen des Passivrauchens sterben, und Sie wissen auch, dass die Schadstoffbelastung in Gaststätten, selbst wenn Raucherräume eingerichtet werden, extrem hoch ist. Die Zustimmung in der Bevölkerung zum ausnahmslosen Rauchverbot liegt in Umfragen regelmäßig bei über 70 Prozent und steigt stetig. Vor diesem Hintergrund kann es nur eine Richtung im Nichtraucherschutz geben: nach vorne und nicht zurück.
Was die FDP uns heute wieder einmal vorschlägt, ist nicht nur ignorant gegenüber diesen Erkenntnissen, sondern eine in jeder Hinsicht überholte und realitätsferne Position. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen in jedem Büro und jeder Fabrik vor Schadstoffen in der Raumluft geschützt werden. Nur in der Gastronomie soll dies ein Angriff auf die unternehmerische Freiheit sein und dazu auch noch auf die Entscheidungsfreiheit der Gäste. Konsequent wäre, wenn Sie auch die Schadstoffgrenzwerte in der Chemiebranche abschaffen wollten; die schränken die unternehmerische Freiheit ebenfalls ein.
Meine Damen und Herren! Im Rahmen der wirtschaftlichen Effekte sind die befürchteten Umsatzeinbußen in den Ländern mit einem absoluten Rauchverbot nicht eingetreten. Sie sind nicht nur ausgeblieben, sondern der konsequente Nichtraucherschutz hat sich auch als ein stabilisierender Faktor bei den Umsätzen entpuppt. Wenn Sie Bayern und Nordrhein-Westfalen vergleichen, können Sie sehen, dass in Bayern, wo ein absolutes Rauchverbot gilt, die Umsätze um 1,5 Prozent gestiegen sind, während die Umsätze in NRW, wo es einen völlig durchlöcherten Nichtraucherschutz gibt, um 3,1 Prozent sanken. Sinkende Umsätze in den sogenannten Eckkneipen sind keine Folge des Nichtraucherschutzes, sondern ein Trend in der gesamten Republik spätestens seit Mitte der Neunzigerjahre. Immer weniger Menschen zieht es in solche Gaststätten; das hat mit den Gesetzen zum Nichtraucherschutz rein gar nichts zu tun.
Es bleibt festzuhalten, dass ein absolutes Rauchverbot in der Gastronomie aus rechtlicher, gesundheitlicher und wirtschaftlicher Sicht die beste Lösung für Hamburg ist. Wir haben bereits damals in der schwarz-grünen Koalition dafür geworben und der Bürgerschaft auch jetzt einen entsprechenden Vorschlag vorgelegt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, Sie sind in der komfortablen Lage, keine Kompromisse eingehen zu müssen. Schaffen Sie die einzige rechtssichere Lösung für Hamburg und stimmen Sie unserem Antrag in der nächsten Sitzung zu.
Sollten Sie sich allerdings nur für einen halbherzigen Nichtraucherschutz mit weiteren Ausnahmen entscheiden, sage ich Ihnen voraus: Nach der Klage ist vor der Klage. Überraschen Sie uns und schließen Sie sich unserem Vorschlag zum ausnahmslosen Rauchverbot an. Die Zustimmung der Hamburgerinnen und Hamburger ist Ihnen sicher. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Es ist keine Frage, dass Kinder von drogenabhängigen Eltern besonderen Gefahren und Belastungen ausgesetzt sind. Kinder von substituierten, drogenabhängigen Eltern sind auch besonderen Gefahren und Belastungen ausgesetzt, haben aber eine wesentlich bessere Prognose, insbesondere dann, wenn die Eltern nicht nur substituiert, sondern auch kontinuierlich psychosozial betreut werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, hier ist doch der entscheidende Ansatzpunkt für wirksame Hilfe, nämlich ein niedrigschwelliges Hilfesystem, das möglichst vielen Eltern die Möglichkeit der Substitution und der kontinuierlichen psychosozialen Betreuung bietet. In Ihrem Antrag setzen Sie sich mit keinem Wort darüber auseinander, was eigentlich die Folge der von Ihnen geforderten Kontrolluntersuchungen sein soll. Mit keinem Wort sprechen Sie über das, worauf Ihr Antrag angeblich abzielt, über die Hilfe für die betroffenen Kinder. Stattdessen scheint es Ihr vorderstes Anliegen zu sein, den staatlichen Zugriff auf Informationen zu erhöhen, ohne plausible Darlegung, wozu diese Informationen genutzt werden und welche konkreten Konsequenzen aus den Ergebnissen folgen sollen. Insofern ist Ihr Antrag in unseren Augen nichts weiter als Aktionismus.
Der Tod von Chantal hat uns alle aufgerüttelt, aber die Ergebnisse der Expertenanhörung aus dem Gesundheitsausschuss, wie gerade auch Herr Schäfer darstellte, wären heute keine anderen als im November letzten Jahres. Sie selbst haben damals nach der Expertenanhörung Ihren Vorschlag der regelhaften, flächendeckenden Haaranalysen zurückgezogen, weil alle Experten deutlich gemacht haben, dass dies kein sinnvoller Weg ist. Sie haben sich dem einvernehmlichen Votum des Ausschusses angeschlossen, auf anderer Ebene Maßnahmen zu ergreifen.