Anja Domres
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Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Heute werde ich ausnahmsweise einmal zum Thema Mietenspiegel sprechen, und ich möchte wiederholen, was Frau Sudmann gerade sagte. Wir haben vor gut zwei Jahren die gleiche Debatte mit den gleichen Argumenten geführt. Wir können es heute aber gern noch einmal tun, denn es ist ein wichtiges Thema. Zum Thema Mieterschutz haben wir heute schon sehr viele Argumente ausgetauscht, aber auch dazu kann ich gern noch etwas sagen. Es wird einige Redundanzen geben, aber das müssen Sie jetzt einfach aushalten.
Frau Sudmann sagte schon, dass der Mietenspiegel erstmalig in den Siebzigerjahren aufgestellt wurde, und zwar auf Wunsch und Druck der Mietervereine; das bitte ich, an dieser Stelle nicht zu vergessen. Er wird nach wie vor von einer Arbeitsgruppe entwickelt, zu der unter anderem die Grundeigentümer, die Wohnungswirtschaft und natürlich auch die Mietervereine gehören. Die Fortschreibung des Mietenspiegels geschieht mittels einer Stichprobe. Frau Sudmann, ich habe die Zahl 1976, nicht 1977, aber das ist auch egal.
Umso besser.
Er wird jedenfalls seit diesem Jahr fortgeschrieben und ist seitdem auch im Arbeitskreis Mietenspiegel nie infrage gestellt worden. Es stimmt, laut Mietenspiegel steigen die Mieten. Man muss aber sehen, dass bis auf dieses eine Jahr, das Frau Sudmann erwähnte, 1999, als es eine negative Mietpreisentwicklung gab und die Mieten nicht gestiegen sind, die Mieten gestiegen sind, wobei sie teilweise, wenn man sich den Verbraucherpreisindex anschaut, darunter geblieben sind oder ähnlich hoch angestiegen sind.
Trotz alledem ist der Mietenspiegel in seiner jetzigen Form bei Mietern, Vermietern und auch bei Gerichten akzeptiert. Diese ganzen bekannten Faktoren zähle ich deswegen noch einmal auf, weil man sich sicherlich sehr gut überlegen sollte, ob man diese Akzeptanz und auch gerade dieses konsensorientierte Verfahren, das im Arbeitskreis Mietenspiegel erfolgt, aufs Spiel setzt.
Es ist ebenfalls eine Tatsache, dass der Mietenspiegel nach wie vor für die Mieterinnen und Mieter hilfreicher ist als das, was ihnen früher passiert ist. Das Gesetz hält nämlich noch einige Alternativen bereit, um auch ortsübliche Vergleichsmieten zu haben, das wissen Sie.
Genau, aber trotz alledem muss man das noch einmal darlegen, wenn man sich darüber unterhält, ob man den Mietenspiegel und seine ihm zugrunde liegenden Faktoren ändern möchte, denn ohne den Mietenspiegel, das ist sicherlich Konsens, hat der Vermieter ganz andere Möglichkeiten, die Mieten zu erhöhen.
Der Hamburger Mietenspiegel ist ein qualifizierter Mietenspiegel und gibt tatsächlich die Entwicklung der Mieten auf dem Wohnungsmarkt wieder. Das heißt, es fließen, wie im Bürgerlichen Gesetzbuch vorgesehen, nur die Mieten ein, die frei vereinbart werden können. Und das trifft auf öffentlich geförderte Wohnungen, die einer Mietpreisbindung unterliegen, eben nicht zu.
Der Mietenspiegel ist ein Instrument zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete, auch das ist unstreitig. Sinn und Zweck ist es, dem Vermieter einen angemessenen und marktorientierten Ertrag zu garantieren. Deswegen gibt es Mieterhöhungen, die auch im angemessenen Rahmen zugelassen sind für den Vermieter. Damit hat der Gesetzgeber – das muss man an dieser Stelle sicherlich auch sagen – einen Ausgleich geschaffen zu den damals vorgesehenen Änderungskündigungen, die bei Mieterhöhungen ausgesprochen werden konnten. Das lässt der Mietenspiegel nicht mehr zu. Der Mietenspiegel trägt nicht zu den erheblichen Mietpreissteigerungen bei, sondern die Ergebnisse des Mietenspiegels sind die Folge und nicht die Ursa
che der kritischen Lage am Wohnungsmarkt. Ich finde, das muss man an dieser Stelle auch einmal sagen.
Es gibt verschiedene Faktoren, die die Mietpreisentwicklung dämpfen. In den Mietenspiegel werden ausgelaufene Sozialwohnungen mit einbezogen, soweit sie eine Mietpreisänderung erfahren haben. Durch die Ausweisung von pauschalierten Wohnlagen werden Auswüchse in besonders nachgefragten Lagen im Mietenspiegel auch begrenzt.
Mietpreisdämpfend, um das an dieser Stelle auch zu sagen und vielleicht die Debatte von vorhin in kurzen Zügen zu wiederholen, wirken sich natürlich auch die durchschnittlichen Mieten der SAGAGWG-Wohnungen aus. Die lagen im Jahr 2012 bei durchschnittlich 5,82 Euro. Sonst wäre die Steigerung des letzten Mietenspiegels, die 5,8 Prozent betrug, sicherlich noch höher ausgefallen.
Mietpreisdämpfend wirkt sich natürlich auch – das hat Herr Kienscherf heute schon sehr schön gesagt – die zum 1. September in Kraft tretende Deckelung der Bestandsmieten auf 15 Prozent in drei Jahren aus. Aber der wichtigste Punkt – auch das ist heute schon mehrfach gesagt worden, aber man sagt doch immer, tue Gutes und rede darüber, deswegen wiederhole ich es gern noch einmal – ist der Wohnungsbau. Und beim Wohnungsbau haben wir im Vertrag für Hamburg sicherlich den richtigen Weg beschritten. Wie wir heute schon gehört haben, liegen wir im Jahr 2012 bei circa 8700 Baugenehmigungen. Auch SAGA GWG haben mit 762 Bauvorhaben und mit der Ankündigung, je 1000 Wohnungen in den Folgejahren zu bauen, dazu beigetragen, dass es eine weitere Entzerrung durch vermehrte Neubauten gibt.
Auch die Bundesratsinitiativen, die wir zu Paragraf 5 Wirtschaftsstrafgesetz angestoßen haben zum Wohnungsvermittlungsgesetz, sind heute alle schon erwähnt und von uns eingebracht worden. Aber so ist das, wenn man zwei Debatten zum Mieterschutz führt. Wir hatten auch den Bereich Deckelung von Mietpreisen bei Neuvermietungen zu unserem Thema gemacht. Leider sind entsprechende Anträge von uns abgelehnt worden. Man muss aber schauen, was die Neuwahl auf Bundesebene bringt.
Frau Sudmann, Sie sagten in Ihrer Presseerklärung, dass wir uns beweihräuchern würden. Ich denke, wir beweihräuchern uns nicht, sondern wir tun tatsächlich etwas. Für Sie ist das sicher nicht genug, das werden Sie gleich noch einmal sagen, aber der SPD-Senat hat eine Menge getan, wir werden noch eine Menge tun und unternehmen tatsächlich etwas, um die Mieter zu schützen.
Wenn Sie jetzt fordern, eine Bundesratsinitiative zur Einbeziehung von Sozialwohnungen in den Mietenspiegel zu starten, würden Sie damit die Repräsentativität des Mietenspiegels gefährden. Man kann auch nicht Äpfel mit Birnen vergleichen, denn die Mieten für Sozialwohnungen werden nicht durch Marktbedingungen gebildet, sondern es handelt sich um subventionierte Mieten.
Gott sei Dank, aber es ist eben etwas anderes als marktübliche Mieten.
Die freie Wohnungswirtschaft hat eben nicht diesen Vorteil, sondern muss zu marktüblichen Konditionen ihre Finanzierung abwickeln. Gesetzlich determinierte Preise sind keine Marktpreise und dementsprechend nicht Bestandteil des Mietenspiegels. Würden diese Mieten in den Mietenspiegel einbezogen, würde sich der Mietenspiegel eben nicht mehr an der Marktentwicklung orientieren. Ich habe auch deutliche Zweifel, ob eine solche Neuregelung im BGB die Interessen und letztlich auch die Grundrechte des Vermieters nach Artikel 14 angemessen berücksichtigen würde. Daher leuchtet es nicht ein, warum festgelegte Sozialwohnungsmieten Einfluss auf die Mieterhöhungsmöglichkeiten im frei finanzierten Bestand haben sollten.
Eine Einbeziehung von Sozialmieten würde den Mietenspiegel tatsächlich zu einem politischen Steuerungsinstrument machen und damit seine Akzeptanz bei Mietern, Vermietern und auch Gerichten aufs Spiel setzen. Daher sprechen wir uns gegen eine Einbeziehung der Sozialmieten in den Mietenspiegel aus.
Auch die Wirkung der Einbeziehung der unveränderten Bestandsmieten – übrigens auch ein Antrag, den wir als SPD-Fraktion auf Bundesebene gestellt haben und wo wir überlegt haben, ob das wirkungsvoll sein könnte, der aber abgelehnt wurde – ist zweifelhaft und würde nicht zwangsläufig eine mietpreisdämpfende Wirkung haben.
Ich komme zum Schluss.
Auch die Einbeziehung der unveränderten Bestandsmieten würde nicht unbedingt eine preisdämpfende Wirkung entfalten, weil der Einfluss auf die Marktwirkung unklar ist. Daher lehnen wir eine Bundesratsinitiative in diesem Fall ab, und wir lehnen auch Ihren Antrag ab. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Stemmann, wenn das alles ist, was Ihnen zum Thema Gesundheit und Verbraucherschutz einfällt, dann ist das nicht besonders viel.
Wir haben tatsächlich eine eigenständige Gesundheits- und Verbraucherschutzbehörde geschaffen, und das ist auch gut so. Bei der Vorstellung des letzten Haushaltsplan-Entwurfs 2011/2012 waren große Teile der Behörde noch Teile des Einzelplans 4, und jetzt liegt der Einzelplan 5 mit einer eigenständigen Behörde vor. Wir haben den Themen Gesundheit und Verbraucherschutz erst den Stellenwert gegeben, den sie verdienen, und mit dem Aufbau dieser eigenen Behörde bewiesen, wie leistungsfähig, schlagkräftig und zukunftsfähig ein eigenständiges Ressort sein kann.
Lassen Sie mich einige Beispiele nennen. In der EHEC-Krise hat Hamburg insbesondere deshalb vorbildlich reagiert, weil es ein Ressort gab, das die Themen eigenständig behandeln konnte. Wir haben aufgrund des demografischen Wandels die Seniorenfragen in dieser Behörde verortet, und wir haben neben dem Seniorenmitwirkungsgesetz, das wir gerade verabschiedet haben, auch den Bericht "Älter werden in Hamburg" verfasst. Das heißt, dass wir dem Thema Senioren endlich den Stellenwert einräumen, den es in dieser Stadt verdient.
Auch im Verbraucherschutz ist Hamburg zukunftsweisend. Ich möchte nur unsere Initiativen bezüg
lich des pfändungssicheren Kontos nennen sowie die Hygieneampel, bei der Hamburg auf Bundesebene Vorreiter ist.
Herr Stemmann, Sie haben die Umfrage im "Hamburger Abendblatt" erwähnt. Ein Großteil ist aber nicht die Mehrheit, und inzwischen hat sich bei Abschluss der Umfrage die Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger, die sich beteiligt haben, dafür ausgesprochen, dass es gut ist, eine eigenständige Gesundheitsbehörde zu haben.
Nein. Herr Dr. Schinnenburg, Sie sind gleich noch dran, und ich bin gespannt auf Ihren Redebeitrag, den wir auch abwarten können.
Meine Damen und Herren! Wir behandeln die Themen Gesundheit und Verbraucherschutz nicht als Manövriermasse, die man schnell zwischen den Behörden hin- und herschieben kann, wie es die damalige CDU-Regierung getan hat. Gerade unter der Ägide des jetzigen Fraktionsvorsitzenden wurde 2006 die Zuordnung des Themas Gesundheit zur Wissenschaftsbehörde aufgelöst; die Bereiche wurden der Sozialbehörde zugeschlagen. Heute liegt uns ein Antrag der CDU vor, in dem sie die Zuordnung der Bereiche Gesundheit und Verbraucherschutz zur Wissenschaftsbehörde fordert. Eigenständigkeit soll also aufgegeben werden, und es wird eine Zuordnung gefordert, die von der CDU selbst aufgelöst wurde.
Sie können sich nachher auch noch einmal melden.
Daran sieht man die Ernsthaftigkeit, mit denen die Themen Gesundheit und Verbraucherschutz bei der CDU behandelt werden.
Nun aber zum Haushaltsplan-Entwurf. Auch für die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz gilt natürlich, dass der vorgelegte HaushaltsplanEntwurf 2013/2014 das Ziel umsetzt, das die Bürgerschaft sich selbst gesetzt, intensiv diskutiert und mit Zweidrittelmehrheit beschlossen hat, nämlich den Haushalt ab 2013 so aufzustellen, dass spätestens mit dem Ablauf des Haushaltsjahres 2019 die Vorgaben der Schuldenbremse eingehalten werden. Deshalb wurden bei der Haushaltsauf
stellung Aufgaben und Ausgaben der Behörde kritisch überprüft und dazu eine Reihe von Anpassungen vorgenommen, die aber weiterhin eine solide Finanzierung der politischen Kernaufgaben sichern.
Was bedeutet das im Einzelnen? Gegenüber dem Gesamthaushalt von 426 Millionen Euro im Jahr 2012 wächst das Haushaltsvolumen der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz im Jahre 2013 um 4,7 Prozent und im Jahre 2014 um 6,8 Prozent auf insgesamt 255 Millionen Euro. Wir haben damit die Ausfinanzierung der steigenden, und, da Rechtsansprüche bestehen, kaum steuerbaren gesetzlichen Leistungen sichergestellt und nunmehr auch realistisch veranschlagt. Die Hilfen zur Pflege steigen von 170 Millionen Euro auf 191 Millionen Euro, die Kosten für den Maßregelvollzug steigen, die Mittel für die Eingliederungshilfe für Suchtkranke steigen und auch die Mittel der Schwangerschaftskonfliktberatung steigen im Haushaltsjahr 2013.
Trotz dieser Vorgaben schaffen wir es, Leistungen auf hohem Niveau fortzusetzen und unsere eigenen Schwerpunkte in verschiedenen Bereichen zu stärken. Wir haben die Krankenhausinvestitionen, die immerhin ein Viertel dieses Haushaltsvolumens ausmachen, mit 108 Millionen Euro auf hohem Niveau halten können, wir werden die Verbraucherzentrale mit 850 000 Euro auf dem bisherigen Niveau fortführen können und die Maßnahmen für die Träger im Bereich Drogen und Sucht und in der Gesundheitsförderung und Prävention ebenfalls auf dem bisherigen Niveau sichern. Wir konnten außerdem die Zuweisungen an die Bezirke, was insbesondere die Seniorenarbeit betrifft, auf dem Niveau von 2,6 Millionen Euro halten. Und, das ist uns ganz wichtig, wir haben unsere Schwerpunkte gesetzt.
Ich will Ihnen einige Beispiele nennen. Bei der Kindergesundheit haben wir den verstärkten Einsatz von Familienhebammen mit eigenen Bundesmitteln um 350 000 Euro verstärkt.
Wir haben 500 000 Euro zusätzlich in die Anschubfinanzierung für ein klinisches Krebsregister gesteckt, damit wir die Qualität der Behandlung in Hamburg transparenter machen und verbessern können. Ihnen liegt heute außerdem ein Antrag unserer Fraktion vor, in dem wir das Erinnerungsund Meldewesen zur Kindervorsorgeuntersuchung verstetigen wollen.
Wir haben bereits 2011 die gesetzliche Grundlage für den Modellversuch zum Melde- und Einladungswesen zur U6 und U7 verlängert und damit eine zweijährige Laufzeit des Modellversuchs gewährleistet. Diese läuft nach bisherigen Planungen 2012 aus. Wir räumen dem Kinderschutz die höchste Priorität ein und wollen daher das Einladungsund Meldeverfahren optimieren. Wir werden darum den Haushaltstitel mit 250 000 Euro verstärken.
Im Interesse der gesunden Entwicklung von Kindern und des Kindeswohls sind Früherkennungsuntersuchungen ein wichtiger Baustein, und in Zusammenwirkung mit frühen Hilfen können wir damit den präventiven Kinderschutz intensivieren.
Dies sind einige Beispiele, und Sie sehen an diesen Beispielen, dass wir es geschafft haben, trotz schwieriger finanzieller Rahmenbedingungen einen Haushalt vorzulegen, der trotz des hohen Anteils an gesetzlichen Leistungen von immerhin 53 Prozent an diesem Haushalt Leistungen und Angebote auf bestehendem Niveau sichert. Wir haben außerdem, wie eben schon dargestellt, unsere eigenen Schwerpunkte setzen können.
Die Gesundheitspolitik ist bei uns in guten Händen, das zeigen übrigens auch die Anträge der Oppositionsfraktionen. Bei den Anträgen – es gibt diverse Anträge der Fraktionen – sind mehrere Schwerpunkte zu erkennen, und zwar deswegen, weil mehrere Fraktionen in die gleiche Richtung gehende Anträge gestellt haben. Das sind die Themen Seniorenarbeit, Verbraucherzentrale und Suchtselbsthilfe. Zu zwei Schwerpunkten möchte ich gern etwas sagen, zunächst zur Seniorenarbeit.
Es liegt ein Antrag vor, die Rahmenzuweisungen an die Bezirke zu erhöhen. Dazu kann man nur sagen, dass die Bemessung der Rahmenzuweisungen, so wie sie uns heute vorliegt und wie wir sie auch weiterführen werden, damals im Konsens mit den Bezirken erfolgt ist. Wir haben dies im Haushaltsplan-Entwurf und in den Beratungen im Gesundheitsausschuss sowie im Haushaltsausschuss bereits mehrfach erläutert. Der Umsteuerungsprozess beginnt entgegen der Aussage eines Antrags nicht jetzt, sondern er begann schon 2009 und wird 2014 abgeschlossen sein. Die Befürchtungen, die bestanden, dass es zu zahlreichen Schließungen verschiedener Seniorenangebote kommt, haben sich nicht bewahrheitet.
Beim zweiten Antrag Richtung Seniorenarbeit geht es um die Aufstockung des Titels für den Landesseniorenbeirat; das ist jedoch aus fachlicher Sicht nicht notwendig. In den letzten Jahren waren in dem Titel immer Reste von 10 000 bis 20 000 Euro vorhanden; insofern sehen wir keine Notwendigkeit, diesen Titel aufstocken zu müssen.
Nun zur Suchtselbsthilfe. Ja, wir haben bei der Suchtselbsthilfe Kürzungen vorgenommen, weil wir
diese in die normalen Selbsthilfegruppen einsortiert haben. Diesen Teil der Suchtselbsthilfe besser auszustatten, war auf Dauer nicht zu rechtfertigen. Wir können aber darauf hinweisen – Herr Stemmann, Sie haben es erwähnt –, dass wir den Titel für die Kontakt- und Informationsstellen für Selbsthilfegruppen verstärkt haben und deshalb bei der Suchtselbsthilfe in Zukunft keine großartigen und wichtigen Angebote verlieren werden. Bestimmte Angebote, die übrigens längst nicht sämtliche Träger der Suchtselbsthilfe betreffen, sondern nur einen kleinen Teil, sollen in die normale Selbsthilfelandschaft integriert werden. Das halten wir für wichtig.
Dies kurz zu den Anträgen der Opposition. Es wird gleich insbesondere zum Verbraucherschutz noch eine zweite Runde geben; ich versuche dann, auf die einzelnen Anträge weiter einzugehen. Es wird Sie aber nicht verwundern, dass wir die Anträge der Oppositionsfraktionen zu den Themen Gesundheit und Verbraucherschutz in Gänze ablehnen werden. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Dr. Schinnenburg, man kann zu den Themen Gesundheits- und Verbraucherschutz wirklich politisch unterschiedlicher Meinung sein. Aber das, was Sie eben in der Debatte abgeliefert haben, war wieder ein erneuter Tiefpunkt der Debattenkultur der FDP in dieser Bürgerschaft.
Die Themen Gesundheits- und Verbraucherschutz haben es nicht verdient, dass sie so platt mit zwei Sätzen abgespeist werden, ohne überhaupt auf inhaltliche Punkte einzugehen.
Frau Artus, Sie haben verschiedenste Anträge gestellt, unter anderem, wie Sie eben erwähnt haben, die Verhütungsmittel insbesondere für Hartz-IVEmpfänger kostenlos zu vergeben oder Einzelhilfen für Pflegebedürftige zu gewähren. Das sind zwei Punkte, die nicht den Themenbereich Gesundheit, sondern den Themenbereich Soziales betreffen und da ist die BASFI federführend. Insofern kann man bei der Debatte um den Einzelplan 5 dazu relativ wenig sagen. Bei den anderen Anträgen der LINKEN, insbesondere auch hinsichtlich der Kürzungen beim Institut für Hygiene und Umwelt, worauf die Senatorin schon Bezug genommen hat, wäre es schön gewesen, wenn Sie auch entsprechende Deckungsvorschläge ge
macht hätten. Es ist immer sehr einfach zu sagen, man muss den oder den Titel erhöhen, aber keine Gegenfinanzierungsvorschläge zu machen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Liebe Frau Schmitt, einfach gemacht haben wir es uns mit dem Spielhallengesetz nicht. Das Thema Spielhalle/Spielsucht ist ein sehr weiträumiges Thema, und wir haben wirklich sehr lange und ausgiebig überlegt und diskutiert, was die wichtigsten Punkte sind, die wir in ein Hamburger Spielhallengesetz hineinnehmen müssen. Lassen Sie mich zunächst noch ein paar Zahlen erwähnen; Sie haben damit schon begonnen, Frau Schmitt.
Bundesweit muss man feststellen, dass es rund 275 000 Menschen gibt, bei denen ein problematisches Spielverhalten festgestellt wurde. Bei rund 260 000 Menschen gibt es ein pathologisches, also ein krankhaftes Spielverhalten. Drei Viertel dieser Betroffenen haben Erfahrungen mit Spielautomaten gemacht, die in Gaststätten oder in Spielhallen stehen. Insgesamt 15 800 Spielsüchtige haben sich bundesweit wegen ihrer Spielsucht in Therapie begeben.
Das sind immens hohe Zahlen, und wenn man diese Zahlen auf Hamburg herunterbricht, dann sieht es hier nicht viel besser aus. In Hamburg ist die Zahl der Spielhallenstandorte in den Jahren 2005 bis 2010 zwar nicht dramatisch gestiegen, sie ist leicht zurückgegangen von 283 auf 280, aber die Anzahl der Spielhallenkonzessionen ist sehr gestiegen, und zwar von 376 auf 405 und inzwischen weiter steigend. Das sind diese sogenannten Mehrfachkonzessionen, zu denen ich später noch komme.
Wenn man eine Evaluation des Spielverhaltens heranzieht, dann haben 42 Prozent der befragten Spieler in Spielhallen und auch 30 Prozent der Spieler in Gaststätten gesagt, sie seien als pathologische Glücksspieler zu diagnostizieren. Und 6 Prozent beziehungsweise 38 Prozent dieser Spielerinnen und Spieler waren bereits in Behandlung.
Frau Schmitt, Sie haben es gesagt, allein in Hamburg wird die Zahl der pathologischen Glücksspielerinnen und -spieler auf rund 10 000 geschätzt.
Gerade Automatenspiele tragen durch die Art und Weise der Bespielbarkeit und die schnelle Spielabfolge zu einem erheblichen Teil an der Spielsucht bei. Die Folgen der Sucht sind mannigfaltig. Die Mehrzahl der Glücksspielerinnen und Glücksspieler hat ein hohes Ausmaß an Schulden. Soziale Kontakte werden gekappt, es gibt Folgen in der Partnerschaft, Verschuldung, und die gesamte Familie wird in den Strudel der Spielsucht hineingezogen. Genau diese Entwicklung erfordert staatliches Handeln.
Insbesondere die Mehrfachkonzessionen, die gerade zur Bildung dieser Spielhallenkomplexe führen, tragen zur Verschärfung der Situation bei. Es ist Ziel – nicht nur des Spielhallengesetzes, übrigens auch des Glücksspielstaatsvertrags –, der Glücksspielsucht, die erst seit 2001 als Krankheit anerkannt ist, zu begegnen. So hat auch der Glücksspielstaatsvertrag in zwei seiner gleichwertig zu betrachtenden Zielen festgelegt, dass das Entstehen von Glücksspielsucht und Wettspielsucht zu verhindern sei. Die Voraussetzung für eine wirksame Suchtbekämpfung zu schaffen ist eines der Ziele, und daneben der Jugend- und Spielerschutz. Genau dies wurde auch im ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrag noch einmal bekräftigt. Zusätzlich aufgenommen wurden nach Einwendungen des Europäischen Gerichtshofs insbesondere auch die Automatenspiele, damit sämtlichen verschiedenen Spielmöglichkeiten gleichermaßen Rechnung getragen wird. Und natürlich enthält der Glücksspieländerungsvertrag auch Regelungen, die sich auf die Kompetenzen beziehen, die auf die Länder übergegangen sind.
Genau das sind die Rahmenbedingungen für Spielhallen, die von den Ländern festgelegt werden können. Hamburg hat sehr frühzeitig darauf reagiert. Man muss dazu sagen, dass dies auf Initiative eines Antrags der GRÜNEN Fraktion zustande kam, die das zunächst gefordert hatte. Aber wir haben sehr frühzeitig darauf reagiert, nachdem es erste Spielhallengesetze in den Stadtstaaten Berlin und Bremen gab. Wir haben es uns dabei wirklich nicht einfach gemacht. Wir hatten eine Expertenanhörung im April dieses Jahres. Wir hatten dann im Mai die Auswertung und haben danach selbst noch einmal einen geänderten Gesetzentwurf vorgelegt. In der Zwischenzeit, in der nun einige Monate vergangen sind, haben zwölf Bundesländer ein Spielhallengesetz verabschiedet, das heißt, in zwölf Bundesländern ist dieses Spielhallengesetz in Kraft.
Jetzt möchte ich kurz darauf hinweisen, was uns besonders wichtig war. Das Verbot der Mehrfachkonzession ist ein zentraler Punkt. Das heißt, für einen Betreiber mit zwei oder mehr Spielhallen in einem Gebäudekomplex dürfen diese Konzessionen nicht mehr vergeben werden, sie sind zukünf
tig verboten. In räumlicher Nähe von Kinder- und Jugendeinrichtungen werden keine Spielhallen mehr eingerichtet.
Auch den Abstand zu weiteren Spielhallen und weiteren Anbietern haben wir auf 500 Meter begrenzt, das heißt, innerhalb von 500 Metern dürfen gleichartige Einrichtungen nicht angesiedelt werden. Das erschien uns sehr wichtig. Wir erachten diese 500 Meter auch für ausreichend. Wir haben im Spielhallengesetz festgelegt, dass die Spielgeräte in den Spielhallen mit einem Mindestabstand von 1,5 Metern aufgestellt werden dürfen und die Höchstzahl von zwölf Spielgeräten in einer Spielhalle auf acht sinken soll.
All diese Gründe und Voraussetzungen sollen dazu dienen, dass das Spielverhalten kurzfristig unterbrochen wird, dass es nicht mehr so verlockend ist, an mehreren Automaten zu spielen. Es ist auch nicht mehr möglich, in einem Haus zwischen mehreren Spielhallenangeboten hin- und herzuwandeln.
Daneben haben wir eine Sperrzeit festgelegt, die von 5 bis 12 Uhr geht, und wir haben natürlich auch Sperrzeiten an verschiedenen Feiertagen festgelegt.
In unserer sehr langen Debatte und im Ausschuss vor einigen Wochen haben auch die Fraktionen der LINKEN und der GRÜNEN unserem Änderungsgesetz zugestimmt, worüber wir uns sehr gefreut haben. Die Fraktion DIE LINKE hat aber damals bereits angekündigt, dass sie selbst einen eigenen Antrag vorlegen möchte. Der liegt nun vor und ich würde gern kurz darauf eingehen.
Der Abstand der Spielhallen zueinander ist eine wichtige Frage. Sie fordern jetzt 1000 Meter. Wenn man sich die Gesetze der Bundesländer anschaut, dann variiert es zwischen 250, 300 und 500 Metern. Wir halten 500 Meter tatsächlich für ausreichend. Es geht doch darum, diesen Spielbetrieb kurz zu unterbrechen und den Ort wechseln zu müssen. Dafür halten wir 500 Meter für ausreichend und haben es deswegen entsprechend festgelegt. Auch zum Abstand zu den Spielgeräten, der bei Ihnen mit mindestens 2 Metern gefordert wird, sind nach unserer Auffassung 1,5 Meter bereits ausreichend, damit nicht an mehreren Spielgeräten gleichzeitig gespielt werden kann.
Die Problematik mit dem Tageslicht, die ich abschließend erwähnen möchte, ist, dass Sie keine Ausnahmeregelung fordern. Wir hatten gesagt, dass es Ausnahmeregelungen gibt für Spielhallen, in denen kein Tageslichteinfall möglich ist. Es gibt Spielhallen in Bahnhöfen und in Einkaufszentren, bei denen das nicht möglich ist. Auf der einen Seite kann man sagen, vielleicht wirkt es dem Sucht
verhalten entgegen, wenn man sich durch das Tageslicht klarer darüber wird, wie lange man schon dort sitzt und was man da eigentlich macht. Auf der anderen Seite könnte aber auch gerade die Einsehbarkeit von Spielhallen, der Tageslichteinfall, eher zu Spielen verlocken. Das ist die andere Seite der Medaille. Insofern haben wir uns für die Ausnahmeregelung entschieden und würden auch den Antrag der LINKEN heute ablehnen.
Abschließend noch kurz zu den Einlassungen, die Frau Schmitt gemacht hat zu den Änderungen, die auch von der GRÜNEN Fraktion gefordert wurden. Das Thema zentrale Sperrdatei ist ein ganz wichtiges Thema. Man muss dazu aber sagen, dass der Glücksspielstaatsvertrag es ausgeschlossen hat, Spielhallen in diese zentrale Sperrdatei aufzunehmen. Es werden Lotterien, Betreiber von Sportwetten und auch Spielbanken zurzeit aufgenommen, aber noch keine Spielhallen. Das heißt nicht, dass wir uns niemals dem Thema Zugangssperre nähern wollen, nur zurzeit wollen wir die Erfahrungen auf Bundesebene abwarten und werden dann weiter entscheiden.
Außerdem gibt es datenschutzrechtliche Probleme. Sie sagten, Sie hätten auf eine Bundesratsinitiative zur personengebundenen Spielerkarte verzichtet. Auch dazu muss man sagen, dass die Entscheidung im Bund gerade gefallen ist, eine spielerungebundene Karte zu favorisieren. Insofern ist eine Bundesratsinitiative zum jetzigen Zeitpunkt tatsächlich zwecklos, weil diese Entscheidung gerade gefallen ist. Aber auch das ist eines der Themen, die wir weiter verfolgen werden, denn natürlich ist die personengebundene Spielerkarte ein ganz wichtiger Faktor bei dem Ganzen.
Ich hoffe, dass insbesondere die Fraktion DIE LINKE und die GRÜNEN auch heute unserem Antrag zustimmen können und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich kann meine Rede noch etwas kürzer machen als Herr Niedmers. Herr Niedmers, Sie haben es gesagt, es gibt verschiedenste Vorfälle auf den Kinderspielplätzen, es liegen Glasscherben durch Alkoholgebrauch herum und es werden Zigarettenkippen in Sandkisten gefunden. Insofern besteht ein grundsätzliches Bedürfnis in der Bevölkerung, ein einheitliches Rauch- und Alkoholverbot auf Spielplätzen zu regeln. Grundsätzlich kann man sich auch ein einheitliches Rauchund Alkoholverbot vorstellen, insbesondere unter den Aspekten des Gesundheitsschutzes und auch der Prävention und der Vorbildfunktion der Eltern, die teilweise ebenfalls am Rande der Kinderspielplätze sitzen und rauchen.
Es gibt zwei Wege, um ein einheitliches Verbot zu regeln. Zum einen ist es die Änderung der Verordnung zum Schutze der Grün- und Erholungsanlagen, in der eine einheitliche Regelung festgelegt werden kann, oder eben eine Anordnung nach Paragraf 3 Absatz 2 des Gesetzes für Grün- und Erholungsanlagen, dass eine solche Anordnung vorgenommen wird. Und da möchte ich Ihnen widersprechen: Es gibt in Hamburg keinen Regelungswirrwarr. Es gibt in den verschiedenen Bezirken, die nämlich für einzelne Spielplätze oder auch insgesamt von ihrer Anordnungsbefugnis Gebrauch gemacht haben, entsprechende Regelungen, teilweise für ein Rauchverbot, mehrheitlich aber auch für ein Rauch- und Alkoholverbot. Insofern gibt es keine unterschiedlichen Regelungen in Hamburg, sondern es gibt Regelungen in verschiedener Regelungstiefe in den meisten Bezirken.
Jeder hat seine eigene Regelung, jeder Bezirk hat seine Anordnungsbefugnis, aber die gehen in die gleiche Richtung. Es gibt nicht völlig unterschiedliche Richtungen.
Insofern gibt es für die Mehrheit der Spielplätze zurzeit bereits eine Regelung und man muss sich wirklich gut überlegen, ob die Notwendigkeit einer landesgesetzlichen Regelung in diesem Fall besteht.
Der Senat hat in der Schriftlichen Kleinen Anfrage, die im August beantwortet wurde, bereits zugesagt, dass es zwischen BGV und BSU zu prüfen sein wird, ob es einer solchen landeseinheitlichen Regelung bedarf.
Diese Prüfung läuft und man muss jetzt sehen, ob diese Prüfung ergibt, dass diese landesgesetzliche Regelung tatsächlich zu einer handhabbaren und auch rechtssicheren Umsetzung führt, denn auch heute schon gibt es die abstrakte Möglichkeit, bei Verschmutzung von Spielplätzen, beispielsweise mit Kippen oder Glasflaschen, und auch beim Belästigen von Kindern tätig zu werden. Man muss ebenfalls prüfen, ob es nicht ausreichend wäre, wenn die Bezirke von ihrer Anordnungsbefugnis Gebrauch machen und selbst eine bezirkseinheitliche Regelung durch ihre Anordnungsbefugnis erstellen. In diese Prüfung müssen dringend die bezirklichen Erfahrungen, die bisher in den Bezirken, die solche Verbote haben, gemacht worden sind, einbezogen werden, insbesondere die Frage, was die Verbote bisher bewirkt haben und wie man sie durchsetzen kann.
Die Prüfung läuft und ich möchte abschließend nur sagen, dass mich dieser Antrag etwas wundert,
weil es in der Bezirksversammlung Hamburg-Nord, Herr Wersich, einen Antrag der SPD-Fraktion gab, dort ebenfalls für die Spielplätze ein Rauch- und Alkoholverbot einzuführen. Er wurde damals von der CDU abgelehnt, weil die CDU die Auffassung vertrat, man könne die Kontrolle nicht sicherstellen. Wenn die CDU der Meinung ist, dass man das in Hamburg-Nord nicht sicherstellen kann, dann frage ich mich, wie Sie eigentlich darauf kommen, dass man es durch eine landesgesetzliche Regelung sicherstellen kann. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Diese Rede, Herr Scheuerl, war wie immer kaum zu überbieten. Auch wenn Sie eingangs sagten, Sie würden hier nicht als Lobbyist, sondern als Abgeordneter sprechen, dann muss man sich doch ehrlich fragen, ob das die Rede eines Abgeordneten war, weil Sie nur Ihre Lobbyinteressen vertreten haben. Es ist eines Abgeordneten nicht würdig, nur die eine Seite zu beleuchten, auf Organisationen wie PETA zu schimpfen und darauf zu schimpfen, dass das Verbandsklagerecht nicht vorgesehen ist. Diese Rede heute war dieses Parlaments nicht würdig.
Auf die üblichen sachfremden Äußerungen wie ein angebliches Misstrauen gegenüber der Senatorin möchte ich nicht eingehen und auch nicht auf diese Dinge wie Kastrationspflicht für Katzen, weil wir hier tatsächlich noch ein Parlament sind. Wir halten hier keine Büttenreden und wir sind auch nicht mitten im Karneval.
Es ist auch dem Parlament nicht angemessen, gerade diese Kastrationspflicht für Katzen so lächerlich zu machen und hier als besonders witzigen Beitrag abzuliefern.
Auch wenn es nach dieser Rede schwer ist, will ich doch versuchen, ein bisschen auf das Sachliche zurückzukommen, und möchte Sie gerne auf einiges hinweisen. Das Tierschutzrecht ist aus gewissen und bestimmten Gründen in Artikel 20a des Grundgesetzes aufgenommen worden, weil es nämlich besonders wichtig ist und weil der Tierschutz dadurch noch besser gewährleistet werden kann. Sie sagten, solche Organisationen wie PETA würden vom Verbandsklagerecht Gebrauch machen. In Bremen gibt es dieses Verbandsklagerecht und bei der Expertenanhörung, die wir im letzten Jahr durchgeführt haben, stellte sich heraus, dass es eben nicht zu explodierenden Klagewellen gekommen ist, wie allgemein befürchtet wurde. Es gab in dem Zeitraum in Bremen genau zwei Klagen, die erhoben wurden, und zwar nicht von irgendwelchen Organisationen, obwohl ich auch das für gerechtfertigt halten würde, sondern vom ortsansässigen Tierschutzverein. Genau dafür ist das Verbandsklagerecht richtig und genau dafür wollen wir es auch schaffen, weil es eben auf andere Weise nicht möglich ist, diese Tierschutzinteressen durchzusetzen.
Man könnte argumentieren, dass der Tierschutzverein vor Ort sich strafrechtlich dagegen wehren kann, wenn er feststellt, dass es da Verstöße gegen den Tierschutz gibt und Tiere nicht artgerecht gehalten werden oder Ähnliches. Das Problem an diesen strafrechtlichen Prozessen ist, dass es in Strafverfahren nur dann zu Verurteilungen kommt, wenn in extremen Fällen die artgerechte Haltung so vernachlässigt und verletzt wird, dass eine objektiv rechtskonforme Tierhaltung nicht sichergestellt werden kann. Das sind ganz besondere Extremfälle und wenn man dies vielleicht noch vor Gericht durchbekommt, dann wird man auf jeden Fall große Schwierigkeiten haben, den Vorsatz nachzuweisen. Insofern ist das strafrechtliche Schwert ein sehr stumpfes und deshalb sind wir natürlich für die Einführung einer Feststellungskla
ge, eines Verbandsklagerechts, das gerade auch für die Tierschutzverbände sicherstellen könnte, dass sie ihren Sachverstand einbringen und dass sie irgendwann ein Feststellungsurteil haben, das von den Gerichten bei zukünftigen Verfahren und Genehmigungen beachtet werden muss. Genau das ist wichtig für uns und auch für die meisten anderen Fraktionen, die hier geredet haben.
Kurz noch zu weiteren Äußerungen der CDU. Gerade beim Verbot wild lebender Tiere nur den bürokratischen Mehraufwand in den Vordergrund zu stellen, ist völlig falsch. Wild lebende Tiere leben in der Wildnis und sie können grundsätzlich in einer Wohnung überhaupt nicht artgerecht gehalten werden. Es ist ein Modetrend, wir haben immer mehr dieser Tiere und wir haben übrigens auch immer mehr Fälle von Kaimanen, Boaschlangen und sonstigen Tieren, die durch die Zeitungen geistern, die nämlich entweichen, irgendwo auftauchen und Menschen gefährden. Es gibt keinerlei Registrierung für solche Fälle, ob Tiere ausgesetzt werden oder ob es Verletzungen gegenüber Haltern oder anderen Menschen gegeben hat, das heißt, man kann es nicht nachweisen. Man hat diesen Modetrend und man muss dagegen vorgehen. Es ist ein wichtiges Thema und man kann diesem eigentlich nur mit dem Verbot der Haltung wild lebender Tiere entgegentreten.
Ein weiterer Punkt, den ich ansprechen möchte, ist das Verbot der Haltung wild lebender Tiere in Zirkussen. Sie haben laut "Hamburger Morgenpost" heute geäußert, der Zirkus sei eine jahrhundertealte Kulturform. Das mag richtig sein und es geht hier auch nicht um das Verbot eines Zirkus, sondern es geht um das Verbot der Haltung wild lebender Tiere in Zirkussen. Das gefährdet die jahrhundertealte Kulturform eines Zirkus nicht, das rückt nur gerade, dass festgestellt wurde, dass nämlich wilde Tiere auch in Zirkussen nicht artgerecht gehalten werden können. Das macht sich am besten daran fest, dass es auch in Hamburg im letzten Jahr zu einem Zwischenfall gekommen ist.
Nein, keine Zwischenfragen und keine Bemerkungen. Sie können sich gerne selbst zu Wort melden.
Gerade im letzten Jahr ist es auch in Hamburg zu einem Zwischenfall gekommen, bei dem einem
Dompteur der halbe Arm zerfetzt wurde, weil eben dieses Tier nicht artgerecht gehalten wurde und den Dompteur angefallen hat. Insofern ist auch das in Zirkussen nicht gewährleistet. Vielleicht noch einmal kurz zur Klarstellung: Wir haben seit 2003 eine Bundesratsentschließung, die sich genau für das Verbot wild lebender Tiere in Zirkussen ausgesprochen hat. Grundsätzlich sind diese Tiere in Zirkussen bereits verboten, das Ganze ist nur bis heute nicht umgesetzt. Es ist also nichts völlig Neues, das wir fordern, sondern wir fordern die Umsetzung in Form einer Rechtsverordnung und würden uns dafür gerne auf Bundesratsebene weiter einsetzen.