Wenn ich dann höre, dass Sie in 2013 die Studie vorlegen wollen und danach wieder ein Handlungskonzept in Auftrag geben wollen, dann heißt das ganz klar, dass ein richtiger Handlungsbedarf erst 2015 vorliegt. Das heißt, in dieser Legislaturperiode müssten Sie gar nichts mehr machen, und dann geht es in eine neue Bürgerschaftswahl. Das ist ein deutliches Zeichen dafür, dass Sie zwar ein Lippenbekenntnis abgeben, aber wirklich etwas ändern an den Hochschulen wollen Sie offenkundig nicht.
ein bisschen über die Länge der Debatte. Dieser Antrag ist es doch gar nicht wert, länger darüber zu diskutieren. Er ist so schlecht, lassen Sie ihn uns schnell vom Tisch wischen und uns wichtigeren Themen zuwenden. – Vielen Dank.
Ihr Wunsch geht in Erfüllung, denn ich habe keine weiteren Wortmeldungen mehr. Deshalb können wir zur Abstimmung kommen. Zunächst zum Überweisungsbegehren.
Wer einer Überweisung der Drucksache 20/4150 und 20/4248 an den Wissenschaftsausschuss zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Dann ist das Überweisungsbegehren abgelehnt.
Ich lasse in der Sache abstimmen. Zunächst kommen wir zum Antrag der GAL-Fraktion aus der Drucksache 20/4248.
Wer diesem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist mit Mehrheit abgelehnt.
Dann kommen wir zum Antrag der SPD-Fraktion aus der Drucksache 20/4150. Die GAL-Fraktion hat hierzu eine ziffernweise Abstimmung beantragt.
Wer zunächst Ziffer 1 des SPD-Antrags aus Drucksache 20/4150 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist einstimmig angenommen.
Wer Ziffer 2.1 annehmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Wer sich Ziffer 2.2 anschließt, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist mit großer Mehrheit angenommen.
Wer Ziffer 3.1 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Wer Ziffer 3.2 annimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Wer Ziffer 3.3 beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Ziffer 3.3 ist mit Mehrheit angenommen.
Wer sodann Ziffer 4 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Auch Ziffer 4 ist mit Mehrheit angenommen.
Die SPD-Fraktion möchte die Drucksache 20/4150 dann nachträglich an den Wissenschaftsausschuss überweisen.
Wer dem Überweisungsbegehren zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das Überweisungsbegehren ist angenommen.
Wir kommen zu Punkt 43, Drucksache 20/4147, Antrag der SPD-Fraktion: Landesaktionsplan zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen.
Hierzu liegen Ihnen als Drucksachen 20/4232 und 20/4247 Anträge der Fraktionen DIE LINKE sowie der GAL vor.
[Antrag der Fraktion DIE LINKE: Gewalt gegen Frauen systematisch bekämpfen, Opfer von Gewalt optimal schützen, gezielten Opferschutz betreiben – Drs 20/4232 –]
Alle drei Drucksachen möchte die CDU-Fraktion an den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Integration überweisen. Die GAL-Fraktion möchte die drei Drucksachen an den Ausschuss für Justiz, Datenschutz und Gleichstellung überweisen. Von der FDP-Fraktion liegt zu den drei Drucksachen ein Überweisungsantrag vor, federführend an den Innenausschuss sowie mitberatend an den Ausschuss für Justiz, Datenschutz und Gleichstellung. Wer wünscht das Wort? – Frau Kammeyer.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! In den letzten Monaten haben meine Kolleginnen und Kollegen aus der Fraktion und ich viele Opferschutzträger besucht. Gemeinsam haben wir uns ein ausführliches Bild über die Situation gemacht und viele Gespräche geführt. Es war uns wichtig, die Sorgen und Nöte der Menschen vor Ort genau zu kennen und diese in die Erarbeitung des hier vorliegenden Antrags einfließen zu lassen.
An dieser Stelle zunächst ein großes Lob und ein herzliches Dankeschön an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Frauenhäusern, Beratungsstellen und bei allen anderen Hilfeträgern.
Sie alle leisten unter nicht einfachen Rahmenbedingungen eine großartige und wichtige Arbeit. Nur mit ihrem aufopferungsvollen Engagement für die Sache kann in Hamburg jeden Tag aufs Neue den Menschen bei ihren Problemen geholfen werden. Vielen herzlichen Dank.
Die zahlreichen Gespräche mit den Hilfeträgern haben uns nochmals darin bestärkt, den von uns bereits in der letzten Legislaturperiode geforderten Landesaktionsplan gegen Gewalt an Frauen nun in die Tat umzusetzen. Die Entwicklung eines eigenen Landesaktionsplans zu diesem Thema als Auskopplung aus dem Landesaktionsplan Opferschutz hat mehrere Gründe.
Erstens: Mit der Herauslösung des Themas Gewalt gegen Frauen wird der Wichtigkeit des Themas Rechnung getragen. Die Problematik wird noch stärker in die Öffentlichkeit gerückt, und das ist dringend notwendig, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Zweitens: Frauen sind nicht nur überproportional häufig von Gewalterfahrung betroffen, sondern bestimmte Gewaltformen haben zudem eine deutlich geschlechtsspezifische Ausprägung.
Drittens: Es lassen sich so Maßnahmen besser gemeinsam mit den betroffenen Trägern entwickeln und vor allem verbindlicher umsetzen.
In vielen anderen Bundesländern wurde aus diesen Gründen bereits ein eigener Landesaktionsplan zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen entwickelt. In Hamburg holen wir das nun mit diesem Antrag nach. Natürlich wird es den Landesaktionsplan Opferschutz weiter geben und selbstverständlich wird dieser auch fortgeschrieben. Seien Sie also beruhigt, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Opposition, es fällt nichts unter den Tisch.
Der neue Landesaktionsplan zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen soll die Hilfe für Frauen, die Opfer von Gewalt werden, gebündelt darstellen sowie konkrete Handlungsschritte formulieren. Die Prävention soll gestärkt werden, die Vernetzung von Akteuren und Maßnahmen gefördert und die zu erreichenden Ziele im Unterschied zu früher messbarer und verbindlicher gestaltet werden.
Die einzurichtende Staatsrätelenkungsgruppe ist dabei ein zentrales Instrument, auch aufseiten der beteiligten Fachbehörden für mehr Verbindlichkeit zu sorgen. Vor allem aber wollen wir, dass Fachöffentlichkeit und die betroffenen Träger durch Workshops und andere offene Veranstaltungen in die Entwicklung der Ziele und Maßnahmen von Anfang an einbezogen werden. Handlungsdefizite sollen
benannt und neue Aktionsfelder gemeinsam entwickelt werden. Nur so lässt sich sicherstellen, dass von Anfang an alle an einem Strang ziehen und die Maßnahmen der Behörden mit den Tätigkeiten der Träger ineinandergreifen.
Konkrete Beispiele hierfür sind die Einbeziehung der Senatskoordinatorin für Menschen mit Behinderung, um Fragestellungen der Inklusion mit zu berücksichtigen, und die Sensibilisierung der Akteure der Hamburger Arbeitsmarktpolitik und der Jugendberufsagenturen im Umgang mit Frauen, die aufgrund von Gewalterfahrung Schwierigkeiten mit der beruflichen Eingliederung haben. Sie sehen also, liebe Kolleginnen und Kollegen, der neue Landesaktionsplan soll breit angelegt werden und wird alle wichtigen Punkte berücksichtigen.
Zur Berichterstattung der letzten Tage zu interkulturellen Wohnprojekten möchte ich noch Folgendes klarstellen: Erstens hat bereits der schwarz-grüne Vorgängersenat die Mittel hierfür um ein Drittel eingespart. Zweitens wurde in fachlichen Gesprächen auch mit den Frauenhäusern die ursprüngliche Konzeption durchaus kritisch gesehen. Und drittens gehen wir jetzt vorrangig die bauliche Sanierung und die Behebung der unwürdigen Zustände in den Frauenhäusern an. Hierfür stehen 731 000 Euro zur Verfügung.
Meine Damen und Herren! Die Bewohnbarkeit der bestehenden Frauenhäuser ist für uns vorrangig wichtig. Das haben Sie, verehrte Kolleginnen und Kollegen von der CDU und GAL, nicht erreicht und schleifenlassen. Der jetzige Senat geht das nun mit erheblichem finanziellem Aufwand an. Das muss an dieser Stelle auch mal gesagt werden.
Außerdem gilt es, die Verweildauer in den Frauenhäusern zu verkürzen, wenn diese durch Schwierigkeiten bei der Wohnungssuche bedingt sind. Dazu wird es noch in diesem Jahr vom Senat ein Konzept geben.