Annkathrin Kammeyer
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Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Ich wollte gerade die CDU loben, weil sie eben fast vollständig hier saß, und habe mich gefreut, dass Sie so zahlreich an der Debatte teilnehmen. Aber leider sind die Reihen schon ein bisschen gelichtet.
Auch in meiner eigenen Fraktion, das stimmt.
Aber ich möchte trotzdem zu diesem Thema reden, weil ich das Thema sehr wichtig finde, und deswegen fange ich jetzt einfach an.
Die Hamburger SPD hilft Frauen in Not – zuverlässig, effizient und unbürokratisch. Mit dem Verwaltungsabkommen zwischen Schleswig-Holstein und Hamburg und der Schaffung der Koordinierungsund Servicestelle für Frauenhäuser machen wir einen weiteren Schritt, um Frauen, die Opfer von Gewalt geworden sind, bestmöglich zu helfen. Die SPD-Bürgerschaftsfraktion hat schon zu Beginn der Legislaturperiode in einem Antrag gefordert, dass Hamburg an einer bundesweit vorbildlichen Zuwendungsfinanzierung festhält, denn nur sie garantiert einen niedrigschwelligen und diskriminierungsfreien Zugang für Frauen, die Opfer von Gewalt wurden, und erfüllt als einzige Finanzierungsmethode die Voraussetzungen der UN-Frauenrechtskonvention.
Im Gegensatz zu den meisten anderen Bundesländern erhält in Hamburg eine Frau, der Gewalt angetan wurde, sofort Hilfe und Schutz vor weiteren Übergriffen, ohne im Vorhinein zu ihrer finanziellen Situation Auskunft geben zu müssen. Dass Hamburg weiterhin im Interesse der betroffenen Frauen diesen unbürokratischen Weg geht, begrüßen wir als SPD-Fraktion sehr.
Darüber hinaus ist es uns ein besonderes Anliegen, dass die Stärkung der Zusammenarbeit mit Schleswig-Holstein im Landesaktionsplan gegen Gewalt an Frauen einen großen Stellenwert innehat. Das von Senator Scheele und Ministerin Alheit am 3. September unterzeichnete Verwaltungsabkommen zwischen Hamburg und Schleswig-Holstein ist ein wichtiger Schritt im Rahmen dieser Zusammenarbeit.
Der Anlass dieses Abkommens ist der beidseitige Wunsch nach einer fairen Ausgleichsregelung für die wechselseitige Fremdbelegung von Frauenhausplätzen aus Hamburg und Schleswig-Holstein. Jedes Jahr verbringen Hamburger Frauen 13 500 Belegungstage in Schleswig-Holsteins Frauenhäusern, umgekehrt sind es nur etwa 8500.
Besonders die Frauenhäuser in der Metropolregion Hamburg wie Wedel und Norderstedt werden häufig von Hamburgerinnen in Anspruch genommen. Die Differenz von etwa 5000 Belegungstagen gleicht das Land Hamburg nun mit einer Zahlung von etwas mehr als 25 Euro pro Belegungstag, also insgesamt jährlich circa 130 000 Euro, aus. Es ist sehr begrüßenswert, dass mit Schleswig-Holstein eine unkomplizierte Pauschallösung zugunsten der betroffenen Frauen gefunden wurde. Hamburg verzichtet auf den Bundesanteil im Kostenerstattungsverfahren, und im Gegenzug beteiligt sich Schleswig-Holstein inhaltlich und finanziell mit zunächst 30 000 Euro jährlich am Aufbau einer gemeinsamen Koordinierungsstelle für die Frauenhäuser beider Bundesländer in Hamburg.
Diese ist in dreierlei Hinsicht ein großer Gewinn. Zum einen kann in Zukunft eine bedarfsgerechtere Vermittlung im Sinne der Frauen koordiniert werden. Da die Frauenhäuser in Schleswig-Holstein unterschiedlich stark ausgelastet sind, werden Frauen so leichter einen passenden und sicheren Platz für sich und ihre Kinder finden können. Zum anderen wird die Koordinierungsstelle dazu beitragen, den Übergang vom Frauenhaus in eigenen Wohnraum zu beschleunigen. Die durchschnittliche Verweildauer in Hamburger Frauenhäusern ist fast doppelt so lang wie in Schleswig-Holstein. Das liegt nicht zuletzt an der angespannten Wohnungssituation in Hamburg. Die hohe durchschnittliche Verweildauer darf aber auch nicht darüber hinwegtäuschen, dass weit über die Hälfte der untergebrachten Frauen nach weniger als einem Monat das Frauenhaus wieder verlassen kann. Unter 10 Prozent der untergebrachten Frauen müssen länger als sechs Monate bleiben. Das hat eine Schriftliche Kleine Anfrage der Kollegin Dr. von Berg ergeben.
Unser gemeinsames Ziel ist es, die Verweildauer deutlich zu verkürzen und den Frauen schnellstmöglich den Wiedereinstieg in ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Daher hat der SPD-Senat im Rahmen des Landesaktionsplans gegen Gewalt an Frauen die Lawaetz-Stiftung damit beauftragt, Frauen in Frauenhäusern bei der Wohnungssuche zu unterstützen. Die Koordinierungsstelle ist ein weiterer wichtiger Schritt auf diesem Gebiet. Nicht zuletzt kann durch die neu gewonnenen, selbstverständlich anonym erhobenen Zahlen der Service- und Koordinierungsstelle zukünftig eine verlässliche Datenlage zur Berechnung der weiteren Ausgleichszahlung ermittelt und so eine regelmäßige Evaluierung und Anpassung der Zahlung zwischen Hamburg und Schleswig-Holstein gewährleistet werden. In diesem Zusammenhang sollte auch die Opposition jenseits von diffamierender Rhetorik in Pressemitteilungen anerkennen, dass die Koordinierungsstelle einen wichtigen Bei
trag zur Bekämpfung von Gewalt an Frauen leisten wird.
An der Ausgestaltung der Servicestelle werden die Frauenhäuser außerdem maßgeblich beteiligt sein.
Abschließend bedanke ich mich im Namen der SPD-Fraktion beim Hamburger Senat für diese unbürokratische Lösung im Sinne der Frauen und bei der schleswig-holsteinischen rot-grünen Landesregierung insbesondere dafür
der SSW gehört auch dazu, ich bitte um Entschuldigung –, dass sie die unverantwortlichen Pläne der schwarz-gelben Vorgängerregierung zur Schließung von Frauenhäusern auf Eis gelegt hat und weiterhin den Schutz von Frauen in Schleswig-Holstein flächendeckend garantiert.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Gewalt an Frauen und Kindern hört nicht an Ländergrenzen auf, unser Engagement dagegen auch nicht. Die Kooperation im Norden funktioniert solidarisch und zugunsten der betroffenen Frauen in beiden Bundesländern. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Auch wenn jetzt vielleicht einige das Gefühl haben, dass ich mich wiederhole, tue ich es bewusst trotzdem. Jede vierte Frau in Deutschland musste schon Erfahrungen mit sexueller oder körperlicher Gewalt machen. Diese erschreckende Zahl kann nicht oft genug in diesem Haus angesprochen werden.
Neben der konsequenten Bekämpfung von Gewalt ist es unsere wichtigste Aufgabe, betroffenen Frauen verlässlichen Schutz zu bieten und ihnen zu einem angst- und gewaltfreien Leben zu verhelfen. Dazu gehören eine qualitative und bauliche Weiterentwicklung der Frauenhäuser, eine nachhaltig gesicherte Finanzierung und eine Behebung der seit langem bekannten Schwachpunkte im Hilfesystem. Deswegen hat die SPD-Fraktion im August 2011 mit einem Ersuchen den Senat aufgefordert, die verlässliche Finanzierung und Weiterentwicklung der Frauenhäuser voranzutreiben. Jetzt liegt diesem Haus eine detaillierte Stellungnahme des Se
nats zu diesem Antrag vor. Erlauben Sie mir, ein paar Worte dazu zu verlieren.
Als Erstes möchte ich mich im Namen der SPD-Fraktion beim Senat für die bisher geleistete Arbeit bedanken.
Alle von uns benannten Punkte wurden vom Senat aufgenommen und erfolgreich vorangetrieben. Der Bereich Opferschutz ist absoluter Schonbereich bei den Haushaltskonsolidierungen, und es wird mit uns keine Kürzung bei der Finanzierung der Frauenhäuser geben.
Hamburg wird außerdem an seinem Modell der Zuwendungsfinanzierung festhalten. Sie ist die einzige in Deutschland praktizierte Finanzierungsart, die der UN-Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung an Frauen entspricht. Nur sie gewährleistet eine schnelle, anonyme, diskriminierungsfreie und vor allem niedrigschwellige Aufnahme.
Bisher verfolgen nur Hamburg, Berlin und Schleswig-Holstein diese pauschale Finanzierung. Was wir brauchen, ist jedoch ein einheitliches Finanzierungsmodell in ganz Deutschland. Hierbei appelliere ich vor allem an die Kolleginnen und Kollegen der Opposition. Werben Sie mit uns auf Bundesebene für unser Hamburger Modell. Es reicht nicht, die UN-Konvention nur in Hamburg, Berlin und Schleswig-Holstein befriedigend umzusetzen.
Dieses Ziel werden jedenfalls der Senat und die SPD-Fraktion weiter vorantreiben. Ebenso wichtig sind die reibungslos funktionierenden Schnittstellen zwischen team.arbeit.hamburg, Jobcentern und den Frauenhäusern. Hierzu trat am 1. Mai 2012 eine neue Fachanweisung in Kraft, die eine Zusammenarbeit durch klare Zuständigkeiten und intensiven Austausch verbessern soll. Dieser von uns geforderte Schritt wurde vom Senat bereits umgesetzt.
Schon in den Haushaltsberatungen wurde deutlich, dass der Senat und die SPD-Fraktion auch den Sanierungsstau, der sich in den vergangenen Jahren bei den Hamburger Frauenhäusern aufgetürmt hat, angehen werden.
In der ersten Sanierungsphase 2012 und 2013 hat die BASFI den Frauenhäusern 730 000 Euro zur Verfügung gestellt. Ein Gutachten soll nun klären, welche Finanzmittel für die zweite Sanierungsphase benötigt werden. Die teilweise unhaltbaren bau
lichen Zustände in den Frauenhäusern werden von diesem Senat angegangen.
Wir begrüßen ebenso außerordentlich die bereits begonnene Umsetzung des von uns geforderten Qualitätsentwicklungsprozesses, der gerade aufgrund der vielfältigen Herausforderungen der Frauenhausarbeit immens wichtig ist.
Es ist ein guter und notwendiger Schritt, diesen Prozess auch wissenschaftlich durch das Projektbüro für angewandte Sozialforschung an der Universität Hamburg begleiten zu lassen. Unerlässlich sind hierbei vor allem der Dialog und die aktive und gleichberechtigte Zusammenarbeit mit den Frauenhausmitarbeiterinnen. Wir wünschen allen Beteiligten eine weiterhin so konstruktive und kraftvolle Zusammenarbeit. Die Ergebnisse werden der Bürgerschaft Ende des Jahres vorliegen.
Zusammengefasst: Der Senat hat sich auf den Weg gemacht und viele Probleme im Bereich Opferschutz im Sinne unseres Ersuchens gelöst und angepackt. Unser aller Ziel muss es immer sein, die Situation der von Gewalt betroffenen Frauen in Hamburg zu verbessern. Mit dieser Stellungnahme zeigt der Senat, dass wir auf dem richtigen Weg sind. – Vielen Dank.
Ich habe der Diskussion aufmerksam gelauscht. Eigentlich wollte ich mich nicht zu Wort melden, aber mein Puls ist gerade sehr hoch. Ich bin die jüngste Abgeordnete im Haus, auch die jüngste Abgeordnete in Hamburgs Geschichte, und ich bin wirklich schockiert über den Verlauf dieser Diskussion, vor allen Dingen, was die Argumente der CDU angeht. Dass quasi die jungen Wählerinnen und Wähler die NPD über die 1-Prozent-Hürde tragen würden, ist für mich eine unhaltbare Unterstellung. Ich habe mich mit 15 das erste Mal in der SPD engagiert und auch schon mit meinen Mitschülern viel über Politik geredet. Wir hatten alle eine eigene Meinung. Außerdem ist nicht nur die NPD auf den Schulhöfen unterwegs – ich selber habe nie welche gesehen –, auch die Jusos, DIE GRÜNEN, die ['solid], die Jungen Liberalen und die Junge Union sind auf den Schulhöfen und reden über Politik. Man sollte jedem Jugendlichen zutrauen, sich mit 16 eine eigene Meinung darüber zu bilden und sich nicht von extremistischen Parteien unterbuttern zu lassen.
Wir können mit Aufklärung dafür sorgen, dass sie nicht die NPD wählen. Gerade das muss an Schule passieren, das ist auch unser Plan.
Ich mache viele Rathausführungen mit Schulklassen, da sind die Leute auch erst 14 oder 15, und die interessieren sich sehr für die Inhalte hier. Aber ich glaube, genau diese Diskussion und die Argumente der CDU sind ein Grund, warum die Politikverdrossenheit gerade in diesem Alter so hoch ist. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! In den letzten Monaten haben meine Kolleginnen und Kollegen aus der Fraktion und ich viele Opferschutzträger besucht. Gemeinsam haben wir uns ein ausführliches Bild über die Situation gemacht und viele Gespräche geführt. Es war uns wichtig, die Sorgen und Nöte der Menschen vor Ort genau zu kennen und diese in die Erarbeitung des hier vorliegenden Antrags einfließen zu lassen.
An dieser Stelle zunächst ein großes Lob und ein herzliches Dankeschön an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Frauenhäusern, Beratungsstellen und bei allen anderen Hilfeträgern.
Sie alle leisten unter nicht einfachen Rahmenbedingungen eine großartige und wichtige Arbeit. Nur mit ihrem aufopferungsvollen Engagement für die Sache kann in Hamburg jeden Tag aufs Neue den Menschen bei ihren Problemen geholfen werden. Vielen herzlichen Dank.
Die zahlreichen Gespräche mit den Hilfeträgern haben uns nochmals darin bestärkt, den von uns bereits in der letzten Legislaturperiode geforderten Landesaktionsplan gegen Gewalt an Frauen nun in die Tat umzusetzen. Die Entwicklung eines eigenen Landesaktionsplans zu diesem Thema als Auskopplung aus dem Landesaktionsplan Opferschutz hat mehrere Gründe.
Erstens: Mit der Herauslösung des Themas Gewalt gegen Frauen wird der Wichtigkeit des Themas Rechnung getragen. Die Problematik wird noch stärker in die Öffentlichkeit gerückt, und das ist dringend notwendig, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Zweitens: Frauen sind nicht nur überproportional häufig von Gewalterfahrung betroffen, sondern bestimmte Gewaltformen haben zudem eine deutlich geschlechtsspezifische Ausprägung.
Drittens: Es lassen sich so Maßnahmen besser gemeinsam mit den betroffenen Trägern entwickeln und vor allem verbindlicher umsetzen.
In vielen anderen Bundesländern wurde aus diesen Gründen bereits ein eigener Landesaktionsplan zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen entwickelt. In Hamburg holen wir das nun mit diesem Antrag nach. Natürlich wird es den Landesaktionsplan Opferschutz weiter geben und selbstverständlich wird dieser auch fortgeschrieben. Seien Sie also beruhigt, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Opposition, es fällt nichts unter den Tisch.
Der neue Landesaktionsplan zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen soll die Hilfe für Frauen, die Opfer von Gewalt werden, gebündelt darstellen sowie konkrete Handlungsschritte formulieren. Die Prävention soll gestärkt werden, die Vernetzung von Akteuren und Maßnahmen gefördert und die zu erreichenden Ziele im Unterschied zu früher messbarer und verbindlicher gestaltet werden.
Die einzurichtende Staatsrätelenkungsgruppe ist dabei ein zentrales Instrument, auch aufseiten der beteiligten Fachbehörden für mehr Verbindlichkeit zu sorgen. Vor allem aber wollen wir, dass Fachöffentlichkeit und die betroffenen Träger durch Workshops und andere offene Veranstaltungen in die Entwicklung der Ziele und Maßnahmen von Anfang an einbezogen werden. Handlungsdefizite sollen
benannt und neue Aktionsfelder gemeinsam entwickelt werden. Nur so lässt sich sicherstellen, dass von Anfang an alle an einem Strang ziehen und die Maßnahmen der Behörden mit den Tätigkeiten der Träger ineinandergreifen.
Konkrete Beispiele hierfür sind die Einbeziehung der Senatskoordinatorin für Menschen mit Behinderung, um Fragestellungen der Inklusion mit zu berücksichtigen, und die Sensibilisierung der Akteure der Hamburger Arbeitsmarktpolitik und der Jugendberufsagenturen im Umgang mit Frauen, die aufgrund von Gewalterfahrung Schwierigkeiten mit der beruflichen Eingliederung haben. Sie sehen also, liebe Kolleginnen und Kollegen, der neue Landesaktionsplan soll breit angelegt werden und wird alle wichtigen Punkte berücksichtigen.
Zur Berichterstattung der letzten Tage zu interkulturellen Wohnprojekten möchte ich noch Folgendes klarstellen: Erstens hat bereits der schwarz-grüne Vorgängersenat die Mittel hierfür um ein Drittel eingespart. Zweitens wurde in fachlichen Gesprächen auch mit den Frauenhäusern die ursprüngliche Konzeption durchaus kritisch gesehen. Und drittens gehen wir jetzt vorrangig die bauliche Sanierung und die Behebung der unwürdigen Zustände in den Frauenhäusern an. Hierfür stehen 731 000 Euro zur Verfügung.
Meine Damen und Herren! Die Bewohnbarkeit der bestehenden Frauenhäuser ist für uns vorrangig wichtig. Das haben Sie, verehrte Kolleginnen und Kollegen von der CDU und GAL, nicht erreicht und schleifenlassen. Der jetzige Senat geht das nun mit erheblichem finanziellem Aufwand an. Das muss an dieser Stelle auch mal gesagt werden.
Außerdem gilt es, die Verweildauer in den Frauenhäusern zu verkürzen, wenn diese durch Schwierigkeiten bei der Wohnungssuche bedingt sind. Dazu wird es noch in diesem Jahr vom Senat ein Konzept geben.
Zu den Zusatzanträgen. Den Antrag der GAL lehnen wir ab, da er inhaltlich keine neuen Punkte benennt. Zum Landesaktionsplan Opferschutz und dessen Fortschreibung habe ich bereits etwas gesagt.
Der Antrag der LINKEN enthält durchaus interessante inhaltliche Anregungen. Deswegen beantragen wir eine ziffernweise Abstimmung des Antrags und werden den Ziffern 2 und 6 zustimmen.
Es ist uns wichtig, nun zügig von der politischen Diskussion in die konkrete Umsetzung zu kommen und schnellstmögliche Fortschritte zu machen. Deswegen lehnen wir die Überweisungsbegehren ab.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Diese Zahl kann nicht oft genug genannt werden: Jede vierte Frau in Deutschland erfährt Schätzungen zufolge körperliche Gewalt. Es handelt sich nicht nur um ein Problem sozialer Brennpunkte, sondern findet in allen gesellschaftlichen Schichten statt. Dem muss durch entschiedenes und gemeinsames Handeln begegnet werden. Deswegen bitte ich Sie, dem Antrag mit einer breiten Mehrheit zuzustimmen. – Vielen Dank.
Ich wollte fragen, warum denn Ihre eigene Hochschulgruppe mit den Jusos jedes Jahr für die Abschaffung der Studiengebühren am Campus kämpft?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wenn ich Frau Dr. Gümbel so reden höre, dann habe ich das
Gefühl, die GAL hat das Wohl der Studenten schon längst aus den Augen verloren, denn ich frage mich, was an der Abschaffung der Studiengebühren und an der Rücknahme der Kürzungen beim Studierendenwerk keine gute Nachricht sein soll. Das sind schließlich Dinge, die Sie in Ihrer Regierungsverantwortung nicht geschafft haben.
Wie Frau Senatorin Stapelfeldt schon angedeutet hat, gibt es gute Nachrichten, und zwar sind es soziale Investitionen in die Studenten.
Sabbeln Sie nicht dazwischen.
Mir als Studentin und auch unserer Fraktion war es besonders wichtig, eine krasse Fehlentscheidung des schwarz-grünen Senats zurückzunehmen.
– Das tut mir wirklich leid; das meine ich ernst.
Ein großes Anliegen von uns war es, eine Fehlentscheidung zurückzunehmen – Frau Senatorin Stapelfeldt hat es angedeutet –, nämlich die Kürzungen beim Studierendenwerk. Diese Kürzungen haben wir halbieren können und dem Studierendenwerk weiterhin 1,2 Millionen Euro jährlich zu ihrem Haushalt dazugeben können. Das Studierendenwerk ist vor allem aus studentischer Perspektive immens wichtig. Hamburg wäre das erste Bundesland gewesen, das die Finanzierung für sein Studierendenwerk zurückzieht. Das wäre peinlich gewesen, sozialpolitisch falsch und ein Armutszeugnis für diese Stadt.
Hamburg ist nicht nur eine Stadt mit hohen und rasant steigenden Mieten, sondern mittlerweile auch die Stadt mit den zweithöchsten Lebenshaltungskosten in Deutschland. In so einer Stadt sind die Leistungen des Studierendenwerks für Studenten unverzichtbar. Und dort wollten Sie kürzen, liebe GAL.
Ja, ich rede über Sozialinvestitionen.
An der Uni merke ich täglich, wie belastend die finanziellen Sorgen für einige meiner Mitstudenten sind. Sie belasten nicht nur das Leben dieser jun
gen Menschen, sondern vor allem auch die Effizienz ihres Studiums. Und das Argument sollten eigentlich auch die Kollegen von der CDU verstehen.
Die Abschaffung der Studiengebühren war ein Schritt in die richtige Richtung, doch der bringt nichts, wenn man gleichzeitig das Studierendenwerk kaputtspart und im Stich lässt und somit Semesterbeiträge, Miet- und Mensapreise steigen. Deswegen war es ein guter und richtiger Schritt, dem Studierendenwerk einen Teil dieser Kürzungen zu erlassen, um so eine gute Basis für eine sozial gerechte Uni zu schaffen.
Im letzten Jahr habe ich an der Uni mit meinen Kommilitonen noch für die Abschaffung der Studiengebühren und die Rücknahme der Kürzungen beim Studierendenwerk gekämpft und demonstriert. Jetzt bin ich relativ stolz, Teil der Fraktion zu sein, die diese sozialen Spaltungen an der Uni angeht.
Ich bin sehr stolz darauf, Entschuldigung.
Ich bin stolz, dass wir es geschafft haben, trotz schwieriger finanzieller Rahmenbedingungen Schritt für Schritt Probleme in der Wissenschaftspolitik zu lösen. Ich möchte zum Abschluss sagen, dass wir aber trotz der Erfolge und der guten Nachrichten,
die wir schon verkünden konnten, weitermachen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Gewalt an Frauen ist eine weltweit verbreitete und schwere Menschenrechtsverletzung.
Oftmals außerhalb der öffentlichen Wahrnehmung findet tagtäglich auch in Deutschland Gewalt gegen Frauen statt und muss bekämpft werden. Es handelt sich hierbei nicht um ein Frauenthema, das milde belächelt werden kann, und nicht um tragische Einzelfälle. Dieses Thema betrifft die ganze Gesellschaft.
Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. schreibt in seinem Bericht von 2010 zur Situation der Finanzierung der Frauenhäuser in Deutschland, dass in der Bundesrepublik 25 Prozent aller Frauen von sexueller und körperlicher Gewalt betroffen sind. Zusätzlich werden oft auch Kinder in Mitleidenschaft gezogen. Dass jede vierte Frau in Deutschland Erfahrung mit körperlicher und sexueller Gewalt machen musste, ist ein unhaltbarer Zustand, der beendet werden muss.
Der Anteil von 25 Prozent zeigt uns sehr deutlich, wie dringend eine verlässliche und solide Finanzierung von Frauenhäusern und -beratungsstellen ist.
Wir in der SPD-Fraktion kämpfen seit Jahren für einen besseren Schutz von Frauen vor Gewalt. Erst im Jahr 2009 haben wir einen Landesaktionsplan zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen gefordert. Es gilt, die Prävention zu stärken, aber auch die Betreuung betroffener Frauen zu verbessern. Mit dem nun vorliegenden Antrag wollen wir die Frauenhäuser in Hamburg qualitativ weiterentwickeln, ihre Finanzierung nachhaltig sichern und einige seit Langem bekannte Schwachpunkte im Hilfesystem beseitigen.
Neben der Verbesserung in Hamburg wollen wir aber auch die bundesweite Situation im Blick behalten. Das dringlichste Problem bundesweit ist derzeit die uneinheitliche Finanzierung der Frauenhäuser. Die Bundesländer haben nicht nur unterschiedliche Finanzierungsmodelle, es gibt auch eklatante Unterschiede bei den Zugangsmöglichkeiten, der Ausstattung und den Angeboten.
Genau, dazu komme ich gleich.
Eine sicher finanzierte Infrastruktur der Frauenhäuser auf großflächig ausreichendem Niveau ist in Deutschland zurzeit jedoch nicht gewährleistet. Das muss sich ändern.
Mit der in fast allen Bundesländern verbreiteten Praxis der Finanzierung, basierend auf Tagessätzen, verstößt Deutschland sogar gegen das UNÜbereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung an Frauen. Die Konvention fordert eine sichere Finanzierung sowie einen niedrigschwelligen und diskriminierungsfreien Zugang zu Frauenhäusern. Die Finanzierung nach Tagessätzen kann diese Anforderung unter anderem deshalb nicht erfüllen, weil beispielsweise Krankenkassen und Ämter für Grundsicherung in den Fall eingebunden sind, wodurch die Identität der Frau und ihr Aufenthaltsort nicht anonym bleiben. Dieser Missstand wurde vom zuständigen Ausschuss der Vereinten Nationen wiederholt kritisiert.
Nur Berlin, Schleswig-Holstein und Hamburg haben ein Finanzierungsmodell, das der UN-Konvention entspricht. Hamburg finanziert die Frauenhäuser pauschal über Zuwendungen und gewährleistet so eine anonyme Aufnahme, unabhängig vom Einkommen. Frauen können hier schnell und sicher Schutz finden. Diesen Anreiz gilt es bundesweit umzusetzen.
Dies ist besonders auch deshalb wichtig, weil Frauen oft Schutz in Bundesländern fern von ihrem Heimatort suchen oder sich eher in Metropolregionen sicher fühlen. Zum einen gilt es nun, einen bundesweiten Standard zu implementieren, der den Anforderungen der UN-Konvention gerecht
wird; zum anderen werden die bestehenden Probleme bei der Kostenerstattung unter den Bundesländern beseitigt, die regelmäßig zulasten der Betroffenen gehen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es herrscht dringender Handlungsbedarf, den wir jetzt gemeinsam bewältigen wollen. Wir brauchen eine verlässliche Finanzierung sowie eine Weiterentwicklung der bisherigen Hilfen. Wir müssen in Hamburg unbedingt an unserem pauschalen Finanzierungssystem festhalten, im Bund für dieses Modell werben und dazu beitragen, dass Deutschland schnellstmöglich endlich die UN-Konvention erfüllt. Anonymität und Sicherheit der Frauen müssen jederzeit gewährleistet sein, es muss genügend Plätze geben und Frauenhäuser müssen in einem wohnenswerten Zustand sein. Der vorliegende Antrag nimmt all diese Punkte in Angriff, deswegen bitte ich um große Zustimmung. – Vielen Dank.