Protocol of the Session on May 10, 2012

(Beifall bei der GAL)

Das Wort hat Herr Holster.

(Jens Kerstan GAL: Erst Nachdenken, dann Reden!)

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Frau von Berg, wir müssen zwei

Dinge auseinanderhalten. Wir haben einmal die vollgebundenen Ganztagsschulen, die Grundschulen, die nach Rahmenkonzept nicht leer ausgehen, sondern die Ressource für eine vollgebundene Ganztagsschule bekommen – so, wie es schon 2004 unter CDU-Regierung beschlossen und unter Schwarz-Grün weitergeführt wurde. Und jetzt diskutieren wir seit vielen Wochen das sinnvolle Projekt GBS an Grundschulen, das wir mit einer Ressource von 18 Wochenstunden für die wichtige Arbeit, Kooperationsverträge mit den Hortträgern zu schließen und die Übergangszeiten zu gestalten, ausstatten; das ist der entscheidende Punkt. Sie haben eben gesagt, es müsse nachgebessert werden, Sie wollen also das Rahmenkonzept erweitern. Auch ich kann mir vorstellen, dass wir die Ganztagsschulen noch viel besser ausstatten, aber wo soll denn das Geld dafür herkommen? Das ist völlig unklar und offen geblieben, und deshalb werden wir den Antrag ablehnen.

(Beifall bei der SPD)

Das Wort hat Herr Heinemann.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Über die Ausstattung der Ganztagsschulen zu reden, lohnt sich immer. Von daher hätten wir uns über eine Überweisung an den Ausschuss gefreut, die gibt es nun leider nicht. Zustimmen können wir dem Antrag aber auf keinen Fall, weil wir definitiv nicht dafür sind, dass alle Grundschulen zu gebundenen Ganztagsschulen werden, sondern wir wollen weiterhin Wahlfreiheit für die Eltern. Von daher müssen wir diesen Antrag leider ganz klar ablehnen.

(Beifall bei der CDU)

Gibt es weitere Wortmeldungen? – Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zur Abstimmung.

Wer möchte den Antrag der GAL-Fraktion aus Drucksache 20/3991 beschließen? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist der Antrag mit großer Mehrheit abgelehnt.

Tagesordnungspunk 58, Drucksache 20/3992, Antrag der GAL-Fraktion: Fahrradstation Dammtor/ Rotherbaum mit Service-Angeboten erhalten.

[Antrag der GAL-Fraktion: Fahrradstation Dammtor/Rotherbaum mit Service-Angeboten erhalten – Drs 20/3992 –]

Diese Drucksache möchte die GAL-Fraktion an den Verkehrsausschuss überweisen.

Wer stimmt dem Überweisungsbegehren zu? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist das Überweisungsbegehren abgelehnt.

Wir stimmen in der Sache ab.

Wer dem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist der Antrag abgelehnt.

Tagesordnungspunkt 59, Drucksache 20/3993, Antrag der GAL-Fraktion: Ombudsstelle in der Kinderund Jugendhilfe.

[Antrag der GAL-Fraktion: Ombudsstelle in der Kinder- und Jugendhilfe – Drs 20/3993 –]

Die GAL-Fraktion möchte die Drucksache an den Familien-, Kinder- und Jugendausschuss überweisen.

Wer stimmt dem Überweisungsbegehren zu? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist das Überweisungsbegehren abgelehnt.

Mir ist mitgeteilt worden, dass die GAL-Fraktion gemäß Paragraf 26 Absatz 6 unserer Geschäftsordnung das Wort wünscht. Frau Blömeke, Sie haben es für maximal fünf Minuten.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die Aufregung müsste nicht so groß sein, wenn die SPD-Fraktion mehr Anträge überweisen würde, vielleicht auch diesen. Dann wäre das nicht so tragisch mit den Fünfminutenbeiträgen.

Ich möchte an dieser Stelle ein paar Worte zu diesem Antrag sagen, weil es für mich überhaupt nicht nachvollziehbar ist, warum die SPD-Fraktion ihn nicht überweisen will. Seit mehr als acht Jahren mache ich jetzt diesen Job und ich wette, dass es hier viele gibt, die ebenso lange im Kinder- und Jugendbereich tätig sind. Uns erreichen immer wieder Meldungen von Familien, die Probleme mit dem Jugendamt haben, die sich falsch behandelt oder falsch wahrgenommen fühlen. Die Hilfestellung, die eine Ombudsstelle gibt, ist etwas ganz anderes als die vom SPD-Senat geplante Jugendhilfe-Inspektion. Die Jungendhilfe-Inspektion – falls das das Argument ist, warum Sie den Antrag ablehnen – soll die Qualität untersuchen, eine Ombudsstelle ist aber so etwas wie eine öffentliche Beschwerdestelle. Und wenn Sie das ablehnen, dann hinken Sie bundesweit ganz schön hinterher. In jedem Bundesland wird über so eine Ombudsstelle in der Jugendhilfe nachgedacht, und zwar nicht nur in Fachkreisen, sondern auch in politischen Kreisen und auch mit den Stimmen der SPD-Fraktionen. Deswegen ist für mich nicht er

sichtlich, warum Sie das schlichtweg ablehnen, ohne sich zumindest einmal damit auseinanderzusetzen, zumal wir gar nichts Fertiges fordern. Wir bitten den Senat, ein Konzept für eine derartige Ombudsstelle aufzustellen.

Gerade der Fall Chantal hat gezeigt, dass zumindest im Jugendamt Hamburg-Mitte vieles nicht richtig lief. Viele Menschen haben sich bei uns und in der Presse über Mitarbeiter beschwert und darüber, dass sie ihrer Meinung nach nicht richtig aufgefangen wurden. Das ist das Wichtige an diesem Antrag, und ich möchte noch einmal betonen: Eine Ombudsstelle ist etwas grundsätzlich anderes als eine Jungendhilfe-Inspektion. Es wäre sinnvoll, diesen Antrag zu überweisen, damit wir den Kindern, den Jugendlichen und den Familien eine Anlaufstelle bieten. Das ist auch gar nichts Neues, solche organisierten Beschwerde- und Beratungsstellen gibt es in vielen anderen Bereichen, und in der Jugendhilfe ist das jetzt dringend erforderlich. Wir wollten mit diesem Antrag einen Baustein dazu liefern, den Sie hätten verwenden können.

(Beifall bei der GAL)

Das Wort hat Herr Yildiz.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir unterstützen das Anliegen der Grünen vollkommen; es ist ein Anliegen, das auch bundesweit diskutiert wird. Der Fall Chantal hat uns allen gezeigt, wie sinnvoll eine Ombudsstelle wäre,

(Dietrich Wersich CDU: Nehmen Sie doch den Sonderausschuss; dort kann es einge- pflegt werden!)

denn es gab Beschwerden von Lehrkräften, aber der ASD hat nicht reagiert.

Ich will das Problem mit einem konkreten Beispiel verdeutlichen: Vor Jahren habe ich einen Jugendlichen begleitet, der sich über den Erzieher, der ihn in seiner Jugendwohnung betreute, beschwerte. Daraufhin bekam er vom Jugendamt kein Geld mehr. Als er sich an das Amt wandte, um nachzufragen warum, hieß es: Sie wollten diesen Erzieher nicht haben, deswegen bekommen Sie auch kein Geld. Der Jugendliche – ich war damals unerfahren – war verzweifelt; er wusste nicht, wohin er sich wenden konnte. So eine Stelle wäre für Jugendliche, Eltern und auch für die Beschäftigten der Jugendämter ein Ort, an den sie sich wenden könnten, um über solche Probleme zu sprechen.

Es ist traurig, dass die SPD einen inhaltlich so guten Antrag nicht an den Ausschuss überweist, damit wir dort gemeinsam über ihn diskutieren können. Wir unterstützen das Anliegen der Grünen. Und noch einmal: Es ist traurig, dass die SPD solche Anträge ablehnt.

(Präsidentin Carola Veit)

(Beifall bei der LINKEN und der GAL)

Gibt es weitere Wortmeldungen? – Das sehe ich nicht. Dann lasse ich in der Sache abstimmen. Die FDP-Fraktion möchte Ziffer 3 des Antrags separat abstimmen lassen.

Wer möchte dem GAL-Antrag aus Drucksache 20/3993 mit Ausnahme der Ziffer 3 seine Zustimmung geben? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist der Antrag mit Ausnahme der Ziffer 3 abgelehnt.

Wer möchte nun Ziffer 3 des GAL-Antrags annehmen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit hat auch Ziffer 3 keine Mehrheit gefunden.

Wir kommen zu Punkt 60 der Tagesordnung, Drucksache 20/3994, Antrag der GAL-Fraktion: Parlamentarische Kontrolle des Verfassungsschutzes gewährleisten.

[Antrag der GAL-Fraktion: Parlamentarische Kontrolle des Verfassungsschutzes gewährleisten – Drs 20/3994 –]

Hierzu liegt Ihnen als Drucksache 20/4110 ein Antrag der SPD- und der FDP-Fraktion vor.

[Antrag der SPD- und der FDP-Fraktion: Breitere Legitimationsgrundlage für die parlamentarische Kontrolle des Verfassungsschutzes – Änderung des Hamburgischen Verfassungsschutzgesetzes – Drs 20/4110 –]

Beide Drucksachen möchte die CDU-Fraktion an den Innenausschuss überweisen.

Wer stimmt diesem Überweisungsbegehren zu? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das Überweisungsbegehren ist abgelehnt.

Mir ist mitgeteilt worden, dass aus den Reihen der Fraktion DIE LINKE das Wort gewünscht wird gemäß Paragraf 26 Absatz 6 unserer Geschäftsordnung. Frau Schneider, Sie haben es für maximal fünf Minuten.

Meine Damen und Herren, Frau Präsidentin! Ich möchte unser Abstimmungsverhalten begründen. In Artikel 38 des Grundgesetzes – und analog auch in der Hamburger Verfassung – heißt es:

"Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen."

Diese Bestimmung begründet die Gleichheit in der Teilhabe der Abgeordneten am parlamentarischen Prozess. Wird diese Gleichheit eingeschränkt, so findet eine Repräsentation der Gesamtheit der Hamburger Bürgerinnen und Bürger durch die Gesamtheit der Hamburgischen Bürgerschaft nicht statt. Nach unserer Auffassung ist schon durch die bisherige Regelung des Hamburgischen Verfassungsschutzgesetzes die Gleichheit der Abgeordneten verletzt. Mit Ihrer Gesetzesänderung gehen Sie als SPD und FDP jedoch noch einen Schritt weiter. Die Ergänzung, die Sie vornehmen wollen, wird ausdrücklich damit begründet, dass nur diejenigen Mitglieder des Parlamentarischen Kontrollausschusses (PKA) werden können, die das Vertrauen der Mehrheit der Mitglieder der Bürgerschaft in ihre fachliche Kompetenz und ihre Verschwiegenheit genießen. Zugleich soll jeweils die Mehrheit feststellen, was für die Opposition – also für die Minderheit – angemessen ist.

(Heike Sudmann DIE LINKE: Das ist ja lä- cherlich!)