So, wie Sie reagieren, werden wir auch heute keine Antwort auf diese Frage erhalten. Sie sollten sich nicht immer nur hinter den Vorgängersenaten verstecken, sondern Sie haben die Verantwortung in der Stadt, jetzt müssen Sie diese auch tragen.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen, fangen wir doch einmal von vorne an. Es gab diese Einigung zwischen Senat und den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften, so wurde es zumindest seinerzeit in der Pressemitteilung verkauft – die große Einigung. Ich habe nachgefragt, ob es wirklich eine Einigung gab. Und dann hieß es in der Senatsantwort, es gäbe doch keine Einigung, weil eine solche gar nicht notwendig gewesen wäre. Aber erst einmal wurde es so verkauft. Das war schon einmal ein schlechter Start für diese ganze Geschichte.
Dann ging es weiter mit den intensiven Beratungen in den Ausschüssen. Wir hatten im Unterausschuss Personalwirtschaft und Öffentlicher Dienst eine Anhörung der Spitzenorganisationen der Gewerkschaften, wo noch einmal deutlich gemacht wurde, dass es nicht um Almosen, sondern um einen Bestandteil der amtsangemessenen Alimentation geht; das sollte man bei dieser ganzen Debatte berücksichtigen.
Ich habe zwischendurch dann noch drei weitere Schriftliche Kleine Anfragen gestellt, weil mir nicht ganz klar war, warum – Herr Dr. Tjarks hat eben darauf hingewiesen – die B-Besoldung von dieser 1000-Euro-Regelung ausgeschlossen wird, während Richter und Professoren die 1000 Euro bekommen sollen. Ich habe Herrn Dr. Krupp so lange gelöchert, bis er meinte, die B-Besoldeten bekämen so viel Geld, die hätten es im Grunde nicht nötig. Als ich ihn dann gefragt habe, warum es dann die Richter und Professoren nötig hätten, hat er mich angeguckt wie ein Auto. Dazu ist ihm nichts mehr eingefallen. Das weist darauf hin, dass das zumindest ein Bestandteil ist, der willkürlich ist, Herr Erster Bürgermeister.
Auch handwerklich gibt es diverse Hinweise, dass dieses Gesetz mit heißer Nadel gestrickt worden ist. So musste die SPD im Ausschuss noch schnell einen Paragrafen 10 für Artikel 2 einschieben, der unter anderem die Ausschlusstatbestände regelt. Das wurde offensichtlich schlampigerweise vom Personalamt einfach vergessen.
(Thomas Völsch SPD: Deswegen beraten wir das ja auch in den Ausschüssen, damit das korrigiert werden kann!)
Ansonsten, Herr Völsch – jetzt reden Sie gerade, dann will ich Sie auch direkt ansprechen – war das, was Sie vorgetragen haben, geradezu putzig. Sie sagen uns als Opposition, wir hätten ja Ände
(Dr. Andreas Dressel SPD: Es war uns wich- tiger, mit den Gewerkschaften zu reden, das geben wir zu!)
und hätten durchaus mit Augenmaß – uns ist auch klar, wie die Kassenlage ist –, allerdings mit fairem Augenmaß, mitgewirkt. Das haben Sie vermissen lassen. Ich muss auch ehrlicherweise sagen, dass ich an der Stelle darauf verzichtet habe, Liebesmüh zu investieren.
Ich glaube, Peter Struck, der ehemalige Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, hat einmal gesagt, dass kein Gesetz das Parlament so verlasse, wie es hineingekommen sei. Das Dressel'sche Gesetz, das kann man nach sieben Monaten sagen, ist da doch etwas anders. Die SPD-Fraktion winkt alles artig durch, was der Erste Bürgermeister ihr auftischt, sonst gibt’s morgen schlechtes Wetter.
Auch aus diesem Grund werden wir darauf verzichten, die zweite Lesung zu verhindern, denn mein Glaube ist an der Stelle wirklich limitiert. Wir haben uns in den letzten Monaten im Ausschuss den Mund fusselig geredet. Ich bin vielleicht auch etwas defätistisch; ich glaube nicht, dass die SPDFraktion sich da noch irgendwie bewegt.
Herr Rose wird nun, wie ich gelesen habe, mutig nicht an der Abstimmung teilnehmen. Herr Rose, das müssen Sie vielleicht mit Ihrem Gewissen klar machen.
Vielleicht auch noch ein paar Worte zu Frau Heyenn, wenn ich schon dabei bin. Ihre Auftritte im Unterausschuss waren wirklich legendär. Frau Heyenn kam immer, wenn viel Publikum da war, ist dann schnell wieder gegangen, wenn das Publikum weg war,
und hat im Übrigen gezeigt, dass Sie bei den Besoldungsgruppen bis heute nicht so richtig verstanden hat, wie das eigentlich mit der W-, C-, R- und B-Besoldung so aussieht.
Deshalb werden wir auch Ihrem Gesetzesentwurf nicht zustimmen, sondern uns enthalten, und im Übrigen auch dem Gesetzesentwurf der SPD-Fraktion nicht zustimmen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Es ist verständlich, dass über die Anpassung der Besoldung und Sonderzahlung für Beamte heute sehr kritisch gesprochen wird. Gleichwohl darf ich noch einmal sagen, dass der Senat die Eckpunkte des Gesetzesentwurfs nicht aus dem Stand und beliebig, sondern nach ausführlichen Gesprächen mit den Gewerkschaften festgelegt hat. Die von den Beschäftigten vorgebrachten Argumente wurden dabei in die Überlegung des Senats einbezogen. Eine Konsequenz der Gespräche ist die Übernahme der Angestelltentarifabschlüsse in die Beamtenbesoldung. Dieser Punkt wird von den Kritikern leider nur selten gewürdigt.
Aber ich will nicht um den entscheidenden Punkt herumreden – die jährlichen Sonderzahlungen werden deutlich gekürzt. Die Zahlen sind schon genannt worden, ich sage sie noch einmal: In Zukunft erhalten aktiv Beschäftigte einen Festbetrag von 1000 Euro, alle Kinder einen zusätzlichen Betrag von 300 Euro und Versorgungsempfänger bis A12 500 Euro. Damit verlieren die Beschäftigten in den unteren Gehaltsgruppen relativ wenig, die in den höheren Gruppen verlieren mehr. Die Beamten der höchsten B-Besoldung verlieren am meisten, denn sie erhalten in Zukunft keine Sonderzahlungen mehr, es sei denn, sie haben Kinder. Die Staffelung der Beteiligung an den Kürzungen nach Gehaltsgruppen und die Berücksichtigung von Kindern sind beabsichtigt. Sie entsprechen im Übrigen in der Wirkung einer entsprechenden Staffelung der Jahressonderzahlungen im Tarifvertrag der Länder.
Meine Damen und Herren! Ich möchte keinem der Betroffenen sagen, er solle sich freuen. Die Kürzung der Sonderzahlungen ist eine bittere Folge der Haushaltslage, in der sich die Stadt befindet. Wir sind hochverschuldet, müssen die Schuldenbremse des Grundgesetzes einhalten und haben noch große Sanierungsaufgaben vor uns. Wir haben mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf einen Teil der vom Vorgängersenat beschlossenen Kürzungen zurückgenommen, aber eben nur in dem Umfang, wie es angesichts der Haushaltslage vertretbar ist. CDU und GAL haben im Herbst letzten Jahres eine massive Kürzung der Beamtenbezüge beschlossen. Kurz darauf hat die CDU im Wahlkampf verkündet, das sei gar nicht mehr nötig. Und heute erklären Sie, so wie die SPD würden Sie es keinesfalls machen. Was man von diesen wechselhaften Ansagen halten soll, mag jeder selbst beurteilen. Ich glaube Ihnen, liebe CDU-Fraktion, kein Wort.
Herr Senator, ich hatte eben schon ausgeführt, dass zumindest Staatsrat Krupp mir nicht erklären konnte, warum die Personen mit B-Besoldung – das sind circa 80 Personen, über die wir da reden – kein Weihnachtsgeld bekommen sollen und auf der anderen Seite die Personen mit W-, C- und R-Besoldungen, die von der Höhe der Bezüge vergleichbar sind, 1000 Euro bekommen sollen. Können Sie mir das vielleicht erklären?
Wir wollten diese Staffelung. Für die höchstbesoldeten Beamten, die B-besoldeten, zu denen auch Senatoren und Staatsräte gehören, wollten wir diese Sonderzahlung gänzlich abschaffen und damit auch ein Signal setzen. Wir reden über Jahresgehälter von über 100 000 Euro. Wir sind also auch selbst betroffen. Umgekehrt hätte der Vorwurf möglicherweise sonst gelautet: Sie beschließen etwas für andere und sich selbst zahlen Sie das Weihnachtsgeld weiter.
Das ist eine Diskussion, die vom Volumen her nicht viel ausmacht, aber von der Bedeutung dieses Vorgangs schon.
Ich darf Ihnen abschließend noch sagen, dass wir das, was wir jetzt entscheiden müssen, nicht von kurzfristig schwankenden Steuerschätzungen abhängig machen wie die CDU-Fraktion, sondern von einem verlässlichen, langfristigen Kurs zur Sanierung des Haushalts.
Eine handlungsfähige Stadt mit soliden Finanzen liegt im Interesse aller Bürgerinnen und Bürger und der Beschäftigten im öffentlichen Dienst.
Herr Senator, entschuldigen Sie, dass ich Sie erneut unterbreche. Gestatten Sie dem Abgeordneten Wersich eine Zwischenfrage?
Herr Tschentscher, halten Sie die Regelung, die W- und R-Besoldung anders zu behandeln als die B-Besoldung, möglicherweise für verfassungswidrig und ist