Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Fakt ist, dass in Deutschland das Unternehmen des Stimmenkaufs oder Verkaufs durch Paragraf 108e im Strafgesetzbuch bereits unter Strafe gestellt. Die Frage nach einer Notwendigkeit einer Erweiterung der Abgeordnetenbestechung muss meiner Meinung nach mit Bedacht diskutiert werden.
Beide Übereinkommen, das der Vereinten Nationen und das des Europarats, sind von Deutschland jedenfalls nicht ratifiziert. Demnach folgt allerdings keine unmittelbare aktuelle Verpflichtung der Bundesrepublik Deutschland zu ihrer Umsetzung.
die Gewährung eines unzulässigen Vorteils gegenüber einem öffentlichen Amtsträger unter Strafe zu stellen. Wir müssen uns die Frage stellen, welche Möglichkeiten wir haben, das Ganze in einen Straftatbestand zu fassen. Ich glaube, dass die strafrechtliche Gleichstellung zwischen Abgeordneten und Amtsträgern nicht richtig ist, sie verbietet sich sogar. Wir können nicht den Amtsträger, den Beamten, mit dem Abgeordneten gleichstellen. Dem Beamten sind durch Gesetze und Verordnungen im Zusammenhang mit seiner Dienstausübung gewisse Pflichten auferlegt. Darunter ist das generelle Verbot, einen Vorteil anzunehmen. An diese Normgebung knüpfen die Bestechungstatbestände der Paragrafen 331 Strafgesetzbuch fortfolgende an.
Bei uns Abgeordneten fehlt ein dementsprechender Pflichtenkreis jedoch. Wir sind frei und nur unserem Gewissen verpflichtet. Schauen Sie in die Hamburger Verfassung. Wir sind nicht an Vorschriften oder Anweisungen unserer Vorgesetzten gebunden.
Wir können, Herr Dressel, nicht vertreten werden. Sie sind nicht ersetzbar. Das wussten Sie sicherlich schon länger.
Man kann Sie hier nicht vertreten, wenn Sie zum Beispiel krank sind, sondern Sie müssen in persona handeln. Wir wollen aber auch nicht wie Amtsträger behandelt werden und wir dürfen es auch nicht – und das ist der Webfehler dieser UN-Konvention, schon der Ansatz stimmt nicht.
Das entscheidende Problem ergibt sich jedoch aus der Übertragung von Grundzügen der Strafbarkeit und korrupten Handelns der Exekutive auf die geplante Bestrafung korrupten Verhaltens von Mitgliedern der Legislative. Im Gegensatz zum gesetzesgebundenen Handeln der Exekutive treten die Vertreter der Legislative, also wir, als Vertreter bestimmter Interessen auf. Wir sind darin unabhängig und keinen Weisungen unterworfen. Amtsausübung ist etwas anderes als Mandatsausübung.
Die Abgrenzung von straflosem zum für strafwürdig gehaltenem, weil erkauftem Verhalten von Mandatsträgern ist im Falle von Parlamentariern, gleichgültig, auf welcher Stufe sie stehen, ungleich schwerer. Und Politik ist grundsätzlich die Vertretung bestimmter Interessen. Das bedeutet für mich auch, dass es Abgrenzungsprobleme der Exekutive geben kann. Den Zugriff auf freie Abgeordnete dürfen wir nicht eröffnen.
gehabt, als Frau Kammeyer hier für die Abschaffung der Studiengebühren plädierte, wovon sie selbst betroffen ist. Wenn ich höre, dass Frau Vértes-Schütter im Haushaltsausschuss zum Thema Finanzierung von Privattheatern spricht, wenn sich Herr Rickmers zur Bekämpfung der Seepiraterie äußert oder wenn der Abgeordnete Trepoll sich zum Beispiel im Wahlkreis dafür einsetzt, dass die Freiwillige Feuerwehr ein neues Gerätehaus bekommt, dann sind das alles Dinge, über die wir uns unterhalten müssen, wie wir sie in der Praxis umsetzen. Wir müssen doch gegenseitig bewerten, was verwerflich ist, und noch mehr müssen die Öffentlichkeit und die Medien das bewerten.
Ich will nicht, dass Staatsanwälte oder Richter unser politisches Handeln im Parlament sezieren und selektieren, weil es einen Straftatbestand gibt mit normativen Elementen, der viel zu weit geht und ungewiss gefasst ist. Wenn ein Straftatbestand gilt, dann unterliegt er dem Bestimmtheitsgebot; das ist wichtig. Wir müssen definieren, was dann verwerflich ist für einen Politiker. Welchen Vorteil darf er annehmen? Wie darf er sich für bestimmte Interessen einsetzen? Ich stelle mir die Frage, wie ermittelt werden kann, ob der Abgeordnete sich von seiner politischen Überzeugung und von seinem Gewissen leiten lässt oder nur zur Vertretung oder Durchsetzung bestimmter Interessen handelt.
Meine Damen und Herren! Bei einem Politiker genügen schon der Verdacht und der Anschein und schon sind sein Amt und auch er selbst beschädigt. Ich glaube, dieses Verfahren hat sich bewährt. Auch bei anderen Personen gibt es den Anfangsverdacht. Sie verlieren aber erst dann ihr Amt, wenn sie strafrechtlich belangt worden sind. Die öffentliche Kontrolle und der öffentliche Druck sind mehr wert als ein Strafgesetz, das praktisch nicht umsetzbar ist oder mehr Schaden anrichtet, als es nützt.
Das Thema ist mehr als nur Symbolpolitik, Herr Dressel. Das freie Mandat hat eine besonders starke Stellung in unserem Parlamentarismus. Dies ist gerade in Deutschland so, das sieht man auch an seiner Stellung in der Verfassung. Wir möchten Ihnen anbieten, mit uns gemeinsam diese schwierigen, aber notwendigen Diskussionen in den zuständigen Ausschüssen zu führen. Dass wir es ernst meinen, wollen wir Ihnen dadurch zeigen, dass wir Ihren Antrag heute nicht ablehnen. Deshalb fordern wir Sie auf, die Anträge zu überweisen, damit wir vernünftig, dezidiert und sachlich über diese Thematik sprechen können. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Meine Fraktion begrüßt diesen Vorstoß der SPD-Fraktion zum Thema Korruption und Abgeordnetenbestechung. Ich habe bisher von der CDU, Herr Trepoll, nur Ausflüchte gehört. Wenn alles das, was Sie in Bezug auf die Abgrenzung von Abgeordneten in der Kommunikation mit Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen und wem auch immer geschildert haben, so problematisch wäre, dann würden doch in 150 Staaten sämtliche Abgeordnete im Gefängnis sitzen. Ich kann mich aber nicht erinnern, dass dies der Fall ist.
Ehrlich gesagt möchte ich auch nicht, dass Deutschland in einem Atemzug mit Syrien und anderen Staaten genannt wird, die weit entfernt sind von Demokratie,
wenn es um die Frage geht, wie verlässlich dieser Rechtsstaat ist und wie wenig Korruption man hier erwarten kann. Dass wir im Korruptionsregister von Transparency International erst auf dem 15. Platz stehen, ist kein gutes Zeugnis für dieses Land.
Ich habe keinen konkreten Grund erfahren, warum wir die internationalen Vorgaben nicht unterschrieben haben. Es gibt zwei grüne Gesetzentwürfe im Deutschen Bundestag zur Umsetzung dieser internationalen Abkommen. Die LINKE hat auch einen Antrag gestellt, die SPD nicht. Die SPD-Bundestagsfraktion hat im Sommer in einem Pressegespräch dazu erklärt, sie fände den jetzigen Zustand nicht gut.
Dort wurde auch gesagt, man müsse sehen, dass das jetzt umgesetzt werde. Die Frage der konkreten Umsetzung wurde aber im Raum stehengelassen. Offensichtlich ist der Druck aus den Ländern notwendig. Auch wenn sich die Opposition im Deutschen Bundestag in dieser Frage einig wäre, wäre das trotzdem nicht ausreichend, um entsprechende Gesetze auf den Weg zu bringen.
Bei dieser Frage müsste man auch darüber nachdenken, Gruppenanträge im Deutschen Bundestag zuzulassen. Hier geht es darum, wie sich die Abgeordneten des Deutschen Bundestags verhalten. Es gibt manchmal Themen, die nicht zwangsläufig im Wechselspiel zwischen Opposition und Regierung zu regeln sind. Ich könnte mir gut vorstellen, dass das auch eine Lösung wäre.
Der Bundestagspräsident, Herr Lammert, hat selbst gesagt, setzt euch hin und einigt euch, weil es ihm sehr unangenehm ist, wenn danach gefragt
wird, welche Länder dieses Abkommen ratifiziert haben, und wenn Deutschland zu den Ländern gezählt wird, die dies nicht gemacht haben. Das ist diesem Land nicht würdig und entspricht auch in keiner Weise der Realität. Wir müssen nicht befürchten, dass es so viel Korruption im Bund, in den Länderparlamenten oder in den Stadträten gibt.
Aber eines muss uns doch auch beschäftigen, Herr Trepoll, wenn Sie glauben, dass die aktuelle Regelung ausreichend ist. Es gibt erst einen einzigen Fall, in dem das tatsächlich nachgewiesen wurde, und zwar in Brandenburg, und wir mögen alle nicht glauben, dass das der einzige Fall ist.
Was mir an dem Antrag ein bisschen schwammig erscheint, sehr geehrte Kollegen von der SPD, ist die Forderung, der Senat solle etwas tun. Es steht dort wenig darüber, was er denn tun soll. Es wird die Bundesratsinitiative genannt und gesagt, er solle geeignete Mittel finden. Das hätte ich gern ein bisschen konkreter.
Wir haben einen Zusatzantrag eingebracht, in dem es um den Umgang mit solchen Sachverhalten geht, wie wir sie gerade jetzt in Hamburg erleben, wenn Senatorinnen und Senatoren befangen sind. Wir haben die Situation bei Blohm + Voss,
dass der Wirtschaftssenator die Sache abgegeben hat, weil er dort bis zu einem bestimmten Datum gearbeitet hat. Wir wissen, dass es diese Drehtüreffekte gibt. Und in unserem Antrag steht auch, dass wir dies entsprechend der aktuellen Praxis und Arbeitsaufteilung des Senats, diesen Drehtüreffekt nicht zur Wirkung kommen zu lassen, auf Senatsebene künftig gern fest geregelt hätten. Diese Frage muss uns in Hamburg beschäftigen, denn sie würde nicht automatisch durch die Übernahme des Korruptionsregisters vom Bundestag geregelt werden. Deswegen würden wir uns sehr wünschen, das im Ausschuss noch einmal zu beraten, wie wir hier zu einer Lösung kommen können, damit das nicht nur im Ermessen der Senatsmitglieder liegt. Wir sollten uns alle einig sein, was geschehen sollte, wenn so ein Fall eintritt. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ziel des vorliegenden Antrags ist laut erstem Teil des Titels das Voranbringen der Korruptionsbekämpfung. Das ist ein hehres Ziel, das wir natürlich alle gemeinsam un
terschreiben können. Wir werden uns nach den vier Jahren auch daran messen lassen müssen, ob wir das als Hamburger Landesparlament effektiv getan haben. Dies ist ein weiterer Antrag in dieser Bürgerschaft, der eigentlich entweder auf Bundesoder auf Bezirksebene gehört, es ist aber ein sehr ernstes Thema und deswegen werde ich das jetzt auch ganz ernst behandeln. Aber ich möchte darauf hinweisen, dass wir uns eigentlich um Hamburger Themen kümmern sollten, zumindest in großen Teilen.
Was schlägt die SPD-Fraktion konkret vor? Da hat der Kollege Müller auch schon gesagt, der Senat solle in geeigneter Weise etwas vorschlagen, nämlich die Umsetzung der internationalen Vorgaben zur Korruptionsbekämpfung voranzubringen. Dazu möchte ich einiges anmerken.
Die im Antrag genannten Konventionen sind schon seit einigen Jahren nicht ratifiziert worden, also auch zu einer Zeit, als Gelb und Schwarz auf Bundesebene nicht in der Verantwortung waren, sondern zumeist Schwarz und Rot oder Rot und Grün. Und dafür muss es Gründe geben, nicht nur politische, sondern vor allem auch rechtliche.
Herr Dr. Duwe, der Abgeordnete Müller möchte Ihnen eine Zwischenfrage stellen. Würden Sie das gestatten?