Protocol of the Session on September 29, 2011

rinnen und Lehrer deutlich besser sein könnte. Insofern würde man durch die Ergebnisveröffentlichung nicht Schulen in schwierigen Stadtteilen stigmatisieren. Vermutlich könnte es sogar umgekehrt sein. Auch das sollten wir im Schulausschuss bereden.

Qualität verbessern lohnt. Man muss dabei aber vor allem Lehrer, Eltern und Schüler überzeugen und mitnehmen. Wir können uns zwar etwas Kluges ausdenken, aber diese müssen das dann leben. Lehrerinnen und Lehrer machen schon jetzt einen guten Job, wir haben viel Potenzial, um hier etwas anzuschieben.

Ich verstehe die Anträge deshalb als Beginn einer Debatte, die wir dringend brauchen. Zum Sommer 2012 müssen wir ein entsprechendes Konzept vorlegen. Das haben wir uns fest vorgenommen und es ist Teil des Regierungsprogramms. Zu der Diskussion, die deshalb jetzt nötig ist, lade ich alle ein, Schulleitungen, Eltern, Lehrer, Schüler, Öffentlichkeit, aber natürlich erst recht das Parlament und die Opposition. Wir haben heute schon gemerkt, dass die die Übereinstimmung groß ist. Eine Überweisung der Anträge zur Beratung an den Schulausschuss wäre aus meiner Sicht ein richtiger und vernünftiger Schritt. Ich freue mich auf die weitere Zusammenarbeit. – Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und bei Robert Heine- mann CDU und Anna-Elisabeth von Treuen- fels FDP)

Herr Dr. Scheuerl hat das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Ich will es kurz machen, weil wir uns alle einig sind.

(Jan Quast SPD: Reden Sie jetzt für die CDU-Fraktion?)

Nicht nur in der CDU-Fraktion, sondern alle im Haus sind sich einig, dass die Schulinspektion ein gutes Instrument ist, um die Qualität von Schule zu sichern, zu verbessern und auszubauen. Ich möchte aber eines dann doch richtig stellen. Erstens, Herr Rabe, die Volksinitiative "Wir wollen lernen!" hat sich nie gegen die Teamarbeit in Schulen gewendet,

(Jan Quast SPD: Ich dachte schon, Sie re- den für die CDU-Fraktion!)

und schon gar nicht Teamarbeit diskreditiert oder diffamiert. Im Gegenteil, Teamarbeit ist sinnvoll und vernünftig. Aber Sie, Herr Holster, haben aus einer Infomail der Volksinitiative "Wir wollen lernen!" zitiert und versucht, einen stumpfen Keil zwischen Herrn Heinemann und mich zu treiben. Das perlt an uns ab.

(Dr. Andreas Dressel SPD: Zwischen Sie passt kein Blatt!)

Wenn Sie die Mail vollständig zitiert hätten, dann hätten Sie festgestellt, dass wir den Inhalt kritisiert haben. Schulinspektion ist nur ein Instrument, ein Instrument, das in den Jahren einer grün-dunkelrot geführten Schulbehörde der streng ideologisch-inhaltlichen Abprüfung von Unterrichtsmethoden diente. Ich habe gerade vor den Sommerferien bei uns am Gymnasium Hochrad erlebt, was da abgefragt wurde und wie bewertet worden ist. Das sind noch Relikte aus grün-dunkelroter Behördenleitungszeit.

(Dr. Andreas Dressel SPD: Dunkelrot ist ja jetzt hellrot!)

Das wird sich jetzt – wir haben Senator Rabe gehört – deutlich bessern. Lassen Sie uns gemeinsam an der Qualität der Schulen arbeiten. Die Schulinspektion ist ein gutes Instrument. Das sagt auch "Wir wollen lernen!", nur bitte frei von Ideologie, dann kann es klappen. – Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Meine Damen und Herren! Wenn keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, kommen wir zur Abstimmung.

Wer stimmt einer Überweisung der Drucksachen 20/1585 und 20/1690 an den Schulausschuss zu? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist einstimmig angenommen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 4 auf, Drucksache 20/1254, Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE: Verfassungskonforme Novellierung des Gesetzes über die Datenverarbeitung der Polizei.

[Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE: Verfassungskonforme Novellierung des Gesetzes über die Datenverarbeitung der Polizei (PolDVG) – Drs 20/1254 –]

Wird das Wort gewünscht? – Frau Schneider hat es.

Meine Damen und Herren, Herr Präsident! Seit Jahren warten wir auf die verfassungskonforme Novellierung der beiden Hamburger Polizeigesetze, die aufgrund einer Vielzahl von Urteilen des Bundesverfassungsgerichts zwingend erforderlich ist. Es gibt eine ganze Reihe Regelungen, die verfassungswidrig sind und dringend der Änderung bedürfen.

(Vizepräsidentin Barbara Duden übernimmt den Vorsitz.)

(Senator Ties Rabe)

Darüber hinaus gibt es zwischen den Fraktionen Auseinandersetzungen, wie weit oder wie eng die Grenzen gezogen werden sollen, die die Machtbefugnisse der Polizei vor allem im Vorfeld konkreter Gefahr einschränken. Bisher ist es nämlich so, dass die Polizei weit im Vorfeld einer konkreten Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung massiv in Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger eingreifen kann. Deshalb sind wir, das ist bekannt, für enge Grenzen. Darüber werden wir in den kommenden Monaten ausführlich streiten. Durch den von der Bürgerschaft beschlossenen Antrag der SPD-Fraktion ist inzwischen nun auch ein Datum gesetzt, zu dem die Gesetzentwürfe zur verfassungskonformen Korrektur von SOG und PolDVG vorliegen sollen. Es sind nur noch wenige Wochen, es ist nämlich der 31. Oktober.

Wir haben deshalb im Vorfeld zwei Große Anfragen gestellt, eine zum SOG und eine zum Gesetz über die Datenverarbeitung der Polizei, die heute hier zur Debatte steht. Angesichts der im Herbst und Winter hoffentlich anstehenden parlamentarischen Beratungen der Gesetzesnovellen will ich mich hier auf einen, allerdings wesentlichen Komplex beschränken, nämlich die Frage der Gewaltenteilung und der Kontrolle der Polizei, also der Exekutive, durch die anderen Gewalten, vor allem das Parlament.

Die Antwort auf die Große Anfrage zeigt unter anderem – ich beziehe mich auf die Fragen und Antworten 12 ff –, dass die Polizei in den letzten Jahren in größerem Umfang verdeckte Maßnahmen durchführt und dass die Zahl verdeckter Maßnahmen zum Teil enorm zunimmt. So ist die Anzahl der Ausschreibungen zur polizeilichen Beobachtung in den Dateien POLAS und INPOL von 2008 bis 2010 kontinuierlich von 38 auf 64 Personen gestiegen und 2011 wird sie ähnlich hoch wie 2010 sein.

Ein anderer Punkt sind die Observationen. Seit 2008 fanden insgesamt 94 Observationen statt, die Verlängerungen – und fast alle Observationen scheinen durchschnittlich mindestens einmal verlängert worden zu sein – nicht mitgezählt. Von den Observationen sind in der Regel mehrere Personen betroffen, wahrscheinlich im Durchschnitt zwei bis drei, so dass in diesen Jahren zweihundert bis dreihundert, eher dreihundert Personen observiert worden sind. Von diesen mehreren Hundert, die Gesamtzahl kennt man nicht, wurden dreißig Personen nach dem Abschluss der Maßnahme durch die Polizei unterrichtet. Und die anderen?

Nächster Punkt, der verdeckte Einsatz technischer Mittel: In 64 Fällen hat die Polizei seit 2008 den verdeckten Einsatz technischer Mittel außerhalb von Wohnungen durchgeführt. Auch hier werden die Maßnahmen oft verlängert.

Nächster Punkt: Auf eine ganze Reihe von Fragen verweigert der Senat die Auskunft. So antwortet er

nicht auf unsere Fragen nach den rechtlichen und haushaltsrelevanten Hintergründen des Einsatzes von V-Leuten und verdeckten Ermittlern. Weder zur Anzahl der eingesetzten V-Leute noch zu den Gefahrenlagen, aufgrund derer der Polizeipräsident V-Leute einsetzt, noch zu den Aufwendungen aus dem Haushalt der Freien und Hansestadt Hamburg oder zu den rechtlichen Grundlagen – Stichwort Arbeitsrecht, Rechtsverordnung – erteilt er Auskunft. Werden ausländische Polizeibedienstete als V-Leute oder als verdeckte Ermittler in Hamburg eingesetzt? Wenn ja, aufgrund welcher Abkommen und welcher Rechtsgrundlagen? Wir erfahren es nicht. Das Parlament darf das nicht erfahren, weil selbst der Hinweis, so die Auskunft des Senats, auf das Bestehen oder Nichtbestehen eines derartigen Vertrages Rückschlüsse zuließe. Das ist nicht nachvollziehbar.

(Beifall bei der LINKEN)

Ab und zu wird bekannt, dass ausländische verdeckte Ermittler im Einsatz sind, man kann sagen, es wird aufgedeckt. Welchen Status haben sie? Werden sie behandelt wie V-Leute und wenn ja, wie werden sie kontrolliert? Wie wird sichergestellt, dass sie den geltenden Gesetzen unterworfen sind und dass kein rechtsfreier Raum entsteht?

Für den Bereich der verdeckten Ermittler verweigert der Senat zudem die Auskunft, in welchen Bereichen diese eingesetzt werden und wie häufig eine Unterrichtung der davon Betroffenen unterbleibt. Der Senat begründet die Auskunftsverweigerung damit, dass der Einsatz von verdeckten Ermittlern, V-Leuten und Informanten ein unverzichtbares Mittel zur vorbeugenden Bekämpfung beziehungsweise Aufklärung von Straftaten von erheblicher Bedeutung darstelle und die Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit der Polizei als Strafverfolgungsbehörde und Gefahrenabwehrbehörde einer weitergehenden, auch teilweisen Beantwortung der Fragen entgegenstehe.

Völlig offen bleibt jedoch für den Bereich der heimlichen Maßnahmen des Polizeirechts – und das ist das große Problem –, wer eigentlich hier die Polizei kontrolliert. Wer kontrolliert, ob die heimlichen Maßnahmen konkret jeweils geeignet, erforderlich und angemessen sind? Wer übt die Kontrolle aus, ob solche heimlichen Maßnahmen in einem demokratischen Rechtsstaat überhaupt in dem Umfang, in dem sie stattfinden, stattfinden sollten und gewünscht sind? Wo findet die Auseinandersetzung darüber statt? Heimliche Maßnahmen finden ganz überwiegend ohne richterlichen Vorbehalt statt. Es entscheidet der Polizeipräsident, der auch für die Überprüfung seiner eigenen Entscheidungen zuständig ist. Also erst entscheidet er und dann prüft er, ob es rechtmäßig ist. Hier kontrolliert sich die Exekutive, hier kontrolliert sich die Polizei ausschließlich selbst. Das ist das Erste.

Das Zweite ist, dass der gerichtliche Rechtsschutz zum Teil allein dadurch ausgehebelt ist, dass Zielpersonen dieser heimlichen Maßnahmen auch im Nachhinein nie von den heimlichen Maßnahmen erfahren, deren Objekt sie waren. Das bedeutet, dass auch im Nachhinein die Rechtmäßigkeit der Maßnahmen oft nicht überprüft wird und nicht überprüft werden kann.

Drittens – darauf will ich besonders abheben – unterliegt die Polizei trotz ihrer Vernachrichtendienstlichung einer deutlich weniger intensiven parlamentarischen Kontrolle als das Landesamt für Verfassungsschutz, und die ist schon nicht besonders intensiv. Aber hier gibt es immerhin einen Kontrollausschuss.

Was die heimlichen Maßnahmen der Polizei betrifft, gibt es eine G10-Kommission, der lediglich Berichte über akustische Wohnraumüberwachung vorgelegt werden. Aber es gibt, ich sprach es schon an, eine ganze Reihe heimlicher Maßnahmen mehr.

Wir halten eine parlamentarische Kontrolle dieser heimlichen Maßnahmen des Polizeirechts für unabdingbar, und zwar aus folgendem Grund: Die parlamentarische Kontrolle beschränkt sich, anders als die Gerichtskontrolle, nicht auf eine reine Rechtsaufsicht, sondern erfasst auch Erwägungen der Zweckmäßigkeit und insbesondere der politischen Zielsetzung solcher Maßnahmen. Obwohl die Polizei größere Befugnisse als der Verfassungsschutz hat, ist dem Parlament diese Möglichkeit, die Zweckmäßigkeit der heimlichen polizeirechtlichen Maßnahmen, ihre politische Zielsetzung und deren ständige Ausweitung zu überprüfen, vorenthalten.

Wir werden der Bürgerschaft in den anstehenden parlamentarischen Beratungen der Gesetzesnovelle deshalb vorschlagen, dem Bremer Beispiel zu folgen. Unsere Bremer Parlamentskolleginnen und Parlamentskollegen haben nämlich zur Kontrolle der heimlichen Maßnahmen des Polizeirechts einen Kontrollausschuss gebildet. Damit sind dann zwar nicht alle Probleme beseitigt, aber das halten wir für einen rechtsstaatlichen Mindeststandard, den wir nicht unterschreiten sollten. – Danke schön.

(Beifall bei der LINKEN)

Das Wort bekommt Herr Münster.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Schneider, ich habe mir so etwas schon gedacht, dass Sie in diese Richtung losmarschieren nach der Beantwortung des Senats der Großen Anfrage.

(Christiane Schneider DIE LINKE: Dann können Sie ja darauf eingehen!)

Ich finde sie sehr sachlich beantwortet und das, was Sie zum Vorwurf erheben, ist auch begründet in den Paragrafen 8 bis 10, nämlich dass es eine Rechtsgrundlage dafür gibt.

Wir haben in der Vergangenheit auch darauf hingewiesen, dass wir teilweise nicht verfassungskonform unterwegs sind. Mitte 2008 haben wir schon die damalige Regierung aufgefordert, in diesem Bereich zu handeln, denn das ist alles nicht verfassungskonform. Schwarz-Grün hat es nicht geschafft. Wir haben deshalb auch zu Beginn dieser Legislaturperiode den Senat sofort aufgefordert, hiermit verfassungskonform umzugehen.

Die Vorwürfe, die Sie jetzt erheben, kann man im Einzelnen so nicht nachvollziehen, denn bei Ihnen ist immer der Hintergrund "hätte, könnte, sollte". Also Sie selbst wissen gar nicht, wann wo wer unterwegs ist.

(Heike Sudmann DIE LINKE: Das ist ja aber das Problem!)

Ich denke, dass die Polizei immer das vernünftige Maß findet. Ansonsten müssten Sie irgendwann einmal Ross und Reiter benennen, wo es sich konkret so verhält, wie Sie es beschrieben haben.

(Heike Sudmann DIE LINKE: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist oft besser!)

Aus der Vergangenheit sind mir solche Vorfälle nicht bekannt, Frau Sudmann.