Arno Münster

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Last Statements

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Einsatzkräfte von Polizei und Feuerwehr sorgen tagtäglich für die Sicherheit aller Bürgerinnen und Bürger in dieser Stadt. Dabei sehen sich die Einsatzkräfte mit vielen unterschiedlichen Herausforderungen, aber auch mit Gefahren konfrontiert. Für diesen für die Sicherheit aller immens wichtigen und zugleich schwierigen Dienst gebührt den vielen Beamtinnen und Beamten unsere Anerkennung und unser Dank, den ich an dieser Stelle ausdrücklich aussprechen möchte.
Gleiches gilt auch für die vielen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer der freiwilligen Feuerwehren, die mit ihrem Einsatz einen beträchtlichen Teil zur Schutzzielerreichung der Hamburger Feuerwehr beitragen.
Nicht unerwähnt bleiben sollen an dieser Stelle aber auch die vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Einwohner-Zentralamts, die angesichts der immens steigenden Flüchtlingszahlen besonderen Arbeitsbelastungen ausgesetzt sind.
Meine Damen und Herren! Dank alleine reicht natürlich nicht aus, vielmehr müssen auch die Rahmenbedingungen stimmen, um die Sicherheit in Hamburg auf einem guten Niveau aufrechterhalten zu können. Hamburg braucht eine gut ausgestattete und gut ausgebildete Polizei und Feuerwehr. Es war daher ein wichtiger Schritt, dass unter dem jetzigen Senat die von den CDU-Vorgängersenaten verursachten Fehlentwicklungen im Laufe der Legislaturperiode korrigiert worden sind.
Herr van Vormizeele, Ihre Politik war geprägt von Personalabbau und Wachenschließungen im Bereich der Polizei. Das ist mit uns nicht passiert.
Im Gegenteil, mit der Wiedereinführung der Alimentation im Grundstudium bei der Hamburger Polizei und der Wiedereinführung der Heilfürsorge konnten die finanziellen Rahmenbedingungen verbessert und damit auch die Wettbewerbsfähigkeit Hamburgs als attraktiver Arbeitgeber gegenüber den anderen Bundesländern gestärkt werden.
Hierzu gehört insbesondere die Übertragung des Tarifabschlusses im öffentlichen Dienst auf alle Hamburger Beamtinnen und Beamten. Der mit dem Dienst auf der Straße einhergehenden Gefahr haben wir angemessen Rechnung getragen, indem wir die Anerkennungsmöglichkeiten posttraumatischer Belastungsstörung deutlich vereinfacht haben.
Diese im vergangenen Haushaltsjahr getroffenen wichtigen Maßnahmen finden sich auch in dem von uns nun zu beschließenden Einzelplan 8.1 des kommenden Doppelhaushalts 2015/2016 wieder. Trotz Schuldenbremse bleibt es dabei: Sowohl Polizeivollzug als auch Einsatzdienst der Feuerwehr bleiben weiterhin sogenannte Schonbereiche und damit von Stellenstreichungen ausgenommen.
Ebenfalls, Herr van Vormizeele, werden wir die von uns eingeleitete Ausbildungsoffensive bei der Polizei und der Feuerwehr fortsetzen.
Sie haben in Ihrer Regierungszeit nicht im Entferntesten daran gedacht, dass hier eventuell auch Nachwuchs gefördert werden müsste. Wir werden künftig Ausbildungszahlen haben, die der erforder
lichen Einsatzstärke gerecht werden. Mit den von meiner Fraktion eingebrachten Haushaltsanträgen wird dafür Sorge getragen, dass auch im kommenden Haushalt der von uns eingeschlagene Weg hin zu einer zukunftsfähigen Polizei und Feuerwehr fortgesetzt wird.
Zu den guten Arbeitsbedingungen gehören auch hinreichende räumliche Kapazitäten beziehungsweise zukunftsfähige Wachen und Kommissariate. Die Polizeikommissariate 21 und 43 in Altona und Bergedorf sind sanierungsbedürftig und genügen schon länger nicht mehr den räumlichen Anforderungen. Mit unserem Antrag wird nun in den kommenden Haushaltsjahren eine zuverlässige Grundlage geschaffen, um diese wichtigen Projekte zu realisieren.
Ähnlich sieht es mit der Feuer- und Rettungswache Finkenwerder aus. Diese ist nicht nur räumlich abgängig, auch die Lage erschwert die Erfüllung der Hilfsfristen. Für den Ersatzneubau, der eine Empfehlung des sogenannten gutachterlichen Sanierungsstrategiepapiers von 2010 darstellt, steht für Ende 2016 ein geeignetes Grundstück am Genter Ufer zur Verfügung. Mit unserem Antrag wird dieses für den Südwesten der Stadt so notwendige Projekt konkret in Angriff genommen. Ebenfalls werden wir im laufenden Haushalt die erforderliche Sanierungsoffensive bei der freiwilligen Feuerwehr fortsetzen, damit der jahrelange, unangetastete Sanierungsstau bei den Feuerwehrhäusern der freiwilligen Feuerwehren weiterhin kontinuierlich abgebaut werden kann. Hierfür werden weitere 3,2 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.
Lassen Sie mich zum Schluss noch ein Thema ansprechen, das mir besonders am Herzen liegt, denn ich bin jahrelang im Hafen groß geworden: Das sind die zukunftsfähigen Löschboote. Wir müssen eine neue Löschbootflotte auf Kiel setzen. Auch hier werden wir aktuell Geld zur Verfügung stellen und der Forderung der Feuerwehr Genüge tun.
Vor diesem Hintergrund begrüßt meine Fraktion ausdrücklich den vom Senat eingeschlagenen Weg der Schaffung eines ganzheitlichen Flottenmanagements bei der HPA, um einen solchen Sanierungsstau zukünftig zu verhindern und als erste Maßnahme dieser neuen Struktur die Sanierung der Löschbootflotte anzugehen.
Für die Anschubfinanzierung des ersten neuen Löschboots, dessen Bau im kommenden Haushalt erfolgen soll, stellen wir mit unserem Antrag 1,2 Millionen Euro zur Verfügung.
Meine Damen und Herren! Die Sicherheit Hamburgs ist bei der SPD in guten Händen.
Herr Dr. Tjarks, die EUROGATE-Schiffe werden auch in dem Drehkreis gewendet, darüber sind wir uns doch einig, oder? Nicht nur HHLA-Schiffe.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Rettungsdienst in Hamburg sieht sich in der Tat seit Jahren steigenden Einsatzzahlen ausgesetzt. Der Rettungsdienst gehört in Hamburg zu den Kernaufgaben der Feuerwehr. Diese und die zuständige Innenbehörde haben sich daher natürlich auf die Entwicklung einzustellen und entsprechende Maßnahmen zu treffen.
Und das tun sie, Frau Schneider.
Wie Sie richtigerweise erwähnt haben, haben wir die Einstellung fertig ausgebildeter Rettungsassistentinnen und –assistenten vorgenommen. Darüber hinaus stellt die Feuerwehr nunmehr verstärkt Personal ein. Auf Antrag der SPD-Fraktion ist im Jahre 2012 eine Ausbildungsoffensive beschlossen worden, und wir stellen seit Beginn 2013 jährlich 80 neue Nachwuchskräfte bei der Feuerwehr ein.
Damit ist die Kapazitätsgrenze der Feuerwehrakademie leider erreicht.
Diese Maßnahmen werden auch in den kommenden Jahren fortgeführt, das heißt, wir sind immer am Ball, Frau Schneider. Gleichzeitig konnte erfreulicherweise, wie Sie auch berichtet haben, der Krankenstand bei der Hamburger Feuerwehr gesenkt werden, und dieser Umstand wirkt sich natürlich positiv auf das zur Verfügung stehende Personal aus. Zugleich sind auch die Hilfsorganisationen bereits heute im Rahmen des öffentlichen Rettungsdienstes in die Notfallrettung eingebunden, wenn auch nicht zu einem großen Anteil; das gestehen wir gerne zu. Allerdings steht bei den zukünftig weiter steigenden Einsatzzahlen wohl außer Frage, dass diese Organisationen stärker eingebunden werden sollen und auch eingebunden werden müssen. Sofern DIE LINKE aber nun als Sofortmaßnahme eine stärkere Einbindung der Hilfsorganisationen verlangt, möchte ich auf die diesbezügliche Beratung im Innenausschuss letzten Dienstag verweisen und daran erinnern, dass die Frage, unter welchen insbesondere vergaberechtlichen Voraussetzungen Hilfsorganisatio
nen zukünftig in den Rettungsdienst eingespeist werden können, noch nicht abschließend geklärt ist.
Erster Vizepräsident Frank Schira (unterbre- chend): Herr Münster, gestatten Sie eine Zwischenfrage von Frau Schneider?
Nein, lassen Sie uns eine Runde abschließen, dann kann sie sich noch einmal melden. Frau Schneider, Sie haben lange geredet, nun lassen Sie mich kurz etwas dazu sagen. Dann können Sie sich noch einmal melden, und dann spielen wir das gleiche Spiel wie in der Aktuellen Stunde. Dann müssen wir einmal schauen, wann wir heute Feierabend machen.
Sowohl der Senat als auch große Teile der Bürgerschaft haben ein Interesse an der baldigen Novellierung des Hamburger Rettungsdienstgesetzes. Der Senat hat aber gerade erst in dieser Woche wieder einmal im Innenausschuss sehr nachvollziehbar dargestellt, warum hierfür zunächst eine bundesgesetzliche Umsetzung der EU-Vergabebestimmungen abzuwarten ist. Es bringt nichts, ein Gesetz ins Blaue hinein zu ändern, das dann nach kurzer Zeit gegebenenfalls revidiert werden muss. Es geht dabei also nicht um die Frage des Ob bei der Einbindung der Hilfsorganisationen, sondern darum, unter welchen Voraussetzungen sie künftig eingebunden werden können. Ich erinnere daran, dass der Senator gesagt hat, er hätte das sehr gerne in dieser Legislaturperiode umgesetzt; Sie werden sich daran erinnern, Sie waren anwesend in der letzten Innenausschusssitzung. Deswegen läuft Ihr Vorwurf, Frau Schneider, der Senat tue in dieser Sache nichts, ein bisschen ins Leere. Wir sind da lange dran und würden es lieber heute als morgen umsetzen, aber wir müssen auch die Voraussetzungen dazu haben.
Wir werden diesen Antrag logischerweise an den Innenausschuss überweisen. Da können wir dann noch einmal ins Detail gehen. Das ist überhaupt kein Problem für uns, und ich kann Ihnen versprechen, dass er auch behandelt wird. Ob das in der nächsten oder übernächsten Sitzung der Fall sein wird,
das muss man mit dem Vorsitzenden des Innenausschusses absprechen, denn er legt die Tagesordnung fest und nicht wir, aber wir werden dieses Jahr sicherlich noch darüber reden. Deswegen hier auch nur eine Kurzfassung, und ich glaube, dann bekommen wir ein bisschen mehr Klarheit rein. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben bereits in der letzten Bürgerschaftssitzung über die notwendige Solidarität mit den Sicherheitskräften in unserer Stadt gesprochen und tun das heute zu später
Stunde noch einmal. Insofern wiederhole ich mich gern. Die Beamtinnen und Beamten von Polizei und Feuerwehr leisten unter hohem psychischem und physischem Einsatz tagtäglich einen unschätzbaren Dienst für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger Hamburgs.
Eines ist klar: Die ihnen hierfür gebührende Solidarität und Anerkennung muss sich auch in guten Arbeitsbedingungen widerspiegeln. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden wir deshalb die schwere Fehlentscheidung der CDU aus dem Jahr 2004, die Heilfürsorge für Beamtinnen und Beamte im Vollzugsdienst der Polizei und im Einsatzdienst der Feuerwehr abzuschaffen, wieder rückgängig machen.
Diese Maßnahme stand hier in der Kritik, hatte sie doch große Auswirkungen auf die persönliche wirtschaftliche Situation der seit Anfang 2005 eingestellten Beamtinnen und Beamten, aber auch auf den sozialen Frieden innerhalb der Polizei und der Feuerwehr. Die Abschaffung der Heilfürsorge wurde weder in der damaligen Senatsdrucksache noch in den Ausschussberatungen nachvollziehbar begründet. Im Gegenteil, wenige Zeit zuvor hatten Innen- und Finanzbehörde die Abschaffung der Heilfürsorge noch als wirtschaftlich nicht sinnvoll abgelehnt. Bemerkenswerterweise, aber auch richtigerweise hatte deshalb auch der Innenausschuss damals die Senatsvorlage trotz CDU-Alleinregierung mehrheitlich abgelehnt.
Welche Auswirkungen hatte die Abschaffung? Es war eine unverständliche Maßnahme, die insbesondere jüngere Beamtinnen und Beamte gegenüber dienstälteren Kolleginnen und Kollegen benachteiligt hat, da sie bei gleicher Arbeit bis zu 200 Euro zusätzlich für eine private Krankenzusatzversicherung aufwenden mussten. Die Abschaffung der Heilfürsorge war unter dem Gesichtspunkt der Nachwuchsförderung unklug, weil sie junge Menschen, die sich für den Polizei- oder Feuerwehrberuf interessierten, in andere Bundesländer vertrieben hat. Wir machen mit diesem Unsinn jetzt Schluss.
Die Wiedereinführung der Heilfürsorge reiht sich in ein ganzes Bündel von Maßnahmen, die die SPDFraktion und der Senat seit Regierungsübernahme im Jahr 2011 unternommen haben, um die Attraktivität des Polizei- oder Feuerwehrberufs zu steigern, die Motivation der Beamtinnen und Beamten zu erhöhen und vor allem das Fundament für die Zukunft zu legen. Während die CDU Stellen im Vollzugsdienst gestrichen und Wachen geschlos
sen hat, haben wir nicht eine einzige Vollzugstelle gestrichen und keine einzige Wache angetastet.
Vielmehr haben wir unser Wahlversprechen, die 7700 Stellen im Polizeivollzugsdienst nicht anzutasten,
komplett eingehalten. Dies gilt übrigens auch für den Einsatzdienst der Feuerwehr.
Während die CDU das Weihnachtsgeld gestrichen hat, haben wir es unmittelbar nach der Übernahme der Regierungsverantwortung wieder gestuft eingeführt, und zwar ohne es mit den Tarifsteigerungen zu verrechnen. Wir haben sogar noch einen Nachtragshaushalt dazu geschrieben.
Apropos Tarifsteigerung, Kollege Ohlsen. Im Gegensatz zu anderen Bundesländern haben wir 2013 die Tarifsteigerung im öffentlichen Dienst auch für die Beamtinnen und Beamten übernommen und werden dies auch 2014 tun.
Ich glaube nicht, dass ich übertreibe, wenn ich sage, dass unter der SPD in den vergangenen drei Jahren mehr für die Hamburger Polizei und Feuerwehr erreicht wurde als unter zehn Jahren planloser CDU-Politik.
Wenn junge Menschen, die sich gerade eine Existenz aufbauen, die eine Familie gründen und wichtige Anschaffungen für den Haushalt vornehmen müssen, jeden Monat circa 200 Euro mehr auf dem Konto haben, dann ist das ein richtiger Schritt zur Steigerung der Attraktivität des Dienstes bei der Polizei und der Feuerwehr.
Der Wettbewerbsnachteil der Hamburger Polizei und der Feuerwehr gegenüber den anderen Bundesländern beim Kampf um Nachwuchs wird beseitigt. Hamburg ist nicht nur eine attraktive Stadt, Hamburg ist auch ein attraktiver Arbeitgeber. Ich bin froh, dass wir nach intensiver Prüfung und vielen Gesprächen mit den Gewerkschaften ein Ergebnis vorlegen können, das sich sehen lassen kann. Mit der Wiedereinführung der Heilfürsorge zeigen wir, dass gute Politik auch in Zeiten der Schuldenbremse sozialen Fortschritt und eine Verbesserung der Inneren Sicherheit zu leisten vermag. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Herr van Vormizeele, das ist schon wieder einmal ein bisschen dick aufgetragen. Ich will zwei Sätze zu der Umfrage sagen, die die DPolG gemacht hat. Ich selbst habe sie nicht gelesen, ich kann es aber zitieren.
Ich kann kurz zitieren, was Herbert Schalthoff, der doch unverdächtig ist – er gehört, glaube ich, weder zu Ihrem noch zu unserem Lager, er ist vielleicht irgendwo links des Hauses angesiedelt, aber jedenfalls relativ unverdächtig –, gesagt hat. Er hat zu den Vorsitzenden der Polizeigewerkschaft gesagt, das sei sehr unseriös in der Fragestellung.
Vielleicht wäre es von Ihrer Seite aus seriös gewesen, wenn Sie diese Frage auch einmal gestellt hätten, anstatt einfach zu sagen, nur noch 30 Prozent seien mit dem Senat zufrieden. Das ist ein bisschen dick aufgetragen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! "Respekt und Solidarität mit der Hamburger Polizei" lautet der Titel des CDU-Antrags. Wir sind uns hoffentlich alle in diesem Hause einig, dass das so und nicht anders sein darf. Die Rahmenbedingungen, die die geleistete Arbeit der Polizei widerspiegeln, müssen sich auch in den Rahmenbedingungen für die geleistete Arbeit widerspiegeln. Wenn die CDU aber ausweislich ihres Antrags erst seit den gewalttätigen Angriffen auf Polizisten im Dezember vergangenen Jahres auf die Idee gekommen ist, sich über die Arbeitsbedingungen der Hamburger Polizei Gedanken zu machen, dann kommt dies, gelinde gesagt, etwas reichlich spät.
Sie hätten gut daran getan, die Arbeitsbedingungen der Beamtinnen und Beamten bereits während Ihrer Regierungszeit im Blick zu haben. Dann wäre den Hamburger Polizistinnen und Polizisten einiges erspart geblieben. Sie handeln nach dem Motto, lieber spät als gar nicht; aber wir akzeptieren, dass Sie jetzt zu der Erkenntnis gekommen sind, dass man hier etwas tun muss.
Dort, wo die CDU Stellen gestrichen hat, hat die SPD in haushalterisch schweren Zeiten den Polizeivollzug zum Schonbereich erklärt. Mit uns wird keine der 7700 Vollzugsstellen gestrichen, im Gegenteil, wir bauen sie eventuell noch aus beziehungsweise haben sie bei der Ausbildung schon dementsprechend stärker ausgebaut. Im Gegensatz zu Ihnen schließen wir auch keine Kommissariate. Wir haben die von Ihnen abgeschaffte Alimentation im Grundstudium der Polizei wieder eingeführt, und aufgrund der Ausbildungsinitiative werden wir jährlich 250 Nachwuchskräfte ausbilden.
Gerade jetzt führen wir die von Ihnen in 2004 abgeschaffte Heilfürsorge wieder ein und sorgen damit dafür, dass viele junge Beamtinnen und Beamte finanziell besser gestellt werden und sich der Wettbewerb für die Nachwuchskräfte für Hamburg gut darstellen lässt.
Es ist schon etwas befremdlich, dass Sie Ihren Antrag genau zu einem Zeitpunkt stellen, in welchem nicht nur die von Ihnen abgeschaffte Heilfürsorge wieder eingeführt wird, sondern der Senat noch einmal 10 Millionen Euro zur weiteren Stärkung der Polizei bereitstellt. Damit soll bekanntermaßen nicht nur die Ausrüstung der Sicherheitsausstattung verstärkt werden, sondern zudem sollen auch die Überstunden abgebaut und durch eine Anschubfinanzierung ein berechenbares Beförderungsmodell initiiert werden, was Sie über Jahre nicht hinbekommen haben.
Herr van Vormizeele, das ist alles beklagbar gewesen. Ihre Innenpolitik hat einfach versagt, das muss man so bitter feststellen.
Eines ist aber klar. Natürlich verdienen die Beamtinnen und Beamten der Polizei eine ausreichende Ausstattung und Schutzmaßnahmen. Dies ist aber eine Selbstverständlichkeit.
Herr van Vormizeele, die jetzige Ausstattung hat genau die Qualität, die sie haben muss. Alles andere, was Sie behaupten, ist einfach unwahr.
Respekt und Solidarität heißt aber nicht, dass man jeder einzelnen Forderung einer Interessengemeinschaft hinterherlaufen muss. Es bedeutet vielmehr, dass man für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und den Dialog mit der Polizei und ihren Vertretungen hinsichtlich weiterer Maßnahmen offen ist und dementsprechend auch handelt. Das haben wir in der Vergangenheit getan und das werden wir selbstverständlich auch in Zukunft tun. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Liebe Frau Heyenn, was Sie eben von sich gegeben haben, so etwas habe ich noch nicht gehört,
insbesondere das, was Sie zu den Esso-Häusern gesagt haben. Irgendetwas haben Sie da nicht mitbekommen. Die Bewohner der Esso-Häuser haben eine feste Zusage, dass sie in die Häuser zurückkommen können. Sogar ein Mietzins ist festgeschrieben worden, und zwar innerhalb der Spanne des sozialen Mietpreises. Es ist eine bodenlose Unterstellung von Ihnen, dass das nicht politisch begleitet würde.
Zu den Flüchtlingen will ich noch eines sagen. Es steht schon in den Genfer Konventionen, wie man sich zu verhalten hat, wenn man in einen anderen Staat kommt. Man muss sich melden, man muss die örtlichen Behörden um politische Unterstützung bitten und sich in ein Verfahren begeben. Das ist hier nicht anders. Man braucht nicht in die Kirche oder irgendwo anders hin zu gehen. Wenn man
sich hier meldet, bekommt man eine Unterkunft und die wird auch entsprechend ausgestattet, sodass man dort vorübergehend leben kann, bis man einen festeren Status hat oder das Land wieder verlassen muss. Das ist eine Tatsache. Es ist nicht so, dass wir politisch nichts tun. Man braucht nicht in eine Kirche zu gehen.
Ich will auch noch etwas zu den Gewaltausbrüchen bei der Demo sagen. Gewalt ist aus unserer Sicht zu verurteilen. Wir sind ein Rechtsstaat und das Gewaltmonopol des Staates ist nicht zur Debatte freigegeben.
Es existiert und wird entsprechend nicht anzuzweifeln sein, auch nicht Ihrerseits.
Frau Schneider, ich bitte darum. Sie haben im Innenausschuss versprochen, dass es eine Gegendarstellung in der "Bild"-Zeitung geben werde. Ich habe sie bis heute noch nicht gelesen, Frau Schneider. Insbesondere Ihre Ausbrüche bei der Demo sind alle protokolliert, und wir warten nach wie vor auf eine Gegendarstellung.
Immer gern.
Das stimmt doch gar nicht.
Die "Bild"-Zeitung hat gesagt, dass sie Zeugen für Ihre Aussage habe und daran interessiert sei, dieses nicht weiter eskalieren zu lassen. Das ist die Aussage der "Bild"-Zeitung. Die "Bild"-Zeitung hat diese zurückgenommen und gesagt, sie verhalte sich ruhig und lasse das nicht weiter eskalieren. Aber die Behauptung erhält sie aufrecht. Sie haben dem Innenausschuss eine Gegendarstellung versprochen, und das machen Sie nicht.
Ich will in Richtung CDU noch etwas zur Roten Flora sagen. Man muss nicht so tun, als sei die Rote Flora ein Ort, wo es jeden Tag Gewalt gibt. Nach dem Verfassungsschutzbericht gibt es dort eine Minderheit, die gewaltorientiert ist. Die gibt es wahrscheinlich an anderen Stellen in dieser Stadt auch. Ansonsten ist die Rote Flora ein Stadtteilkulturzentrum. Es wird dort sehr viel Musik gemacht. Ich weiß nicht, ob Sie dorthin gehen. Man muss auch einmal hingehen und nicht immer wie ein Blinder von der Farbe sprechen. Dort gibt es eine Motorradwerkstatt, eine Volxküche und, und, und.
Es ist ein schräger Laden, mein lieber Olaf, das weiß ich auch, aber er existiert in dieser Stadt. Und deshalb sollten wir auch das Kind nun nicht mit dem Bade ausschütten, weil wir sonst einer Radikalisierung der Szene Vorschub leisten. Das würde ich nicht gut finden.
Nicht erst aufgrund der erschreckenden Angriffe auf Beamtinnen und Beamte der Polizei im Dezember vergangenen Jahres gebührt hier den Einsatzkräften der Hamburger Polizei unsere Solidarität und die Anerkennung seitens der Politik und der Bevölkerung. Das sage ich in Richtung der Gewerkschaftsvertreter oben auf der Tribüne.
Die Wertschätzung darf sich nicht nur auf Worte beschränken, Herr Wersich, sondern es müssen auch Taten folgen. Insbesondere den sozialen Rahmenbedingungen der Polizistinnen und Polizisten müssen wir angemessen Rechnung tragen. Deshalb begrüßen wir ausdrücklich die Entscheidung des Senats, die Hamburger Polizei – auch in Anerkennung der mit den Einsätzen im vergangenen Dezember verbundenen Belastung – mit 10 Millionen Euro noch einmal deutlich finanziell zu stärken.
Dann wird es interessant. Das ist doch keine CDUForderung gewesen, sondern diese Maßnahme reiht sich natürlich ein in eine Kette vieler positiver Entscheidungen zur Stärkung der Hamburger Polizei, die der Senat und die SPD-Fraktion seit Beginn dieser Wahlperiode getroffen haben.
Dass die CDU nun die aktuelle Maßnahme als ihren Erfolg verbucht, ist angesichts der Hinterlassenschaften der CDU und des schwarz-grün geführten Senats schon sehr verwunderlich. Anders als bei CDU und Schwarz-Grün wird es mit der SPD keine Stellenstreichungen im Vollzug und auch keine Wachenschließungen geben. Wir haben die Anerkennungsmöglichkeit bei den posttraumatischen Belastungen der Polizei verbessert,
um der Gefährlichkeit des Einsatzdienstes Rechnung zu tragen.
Schade, dann muss ich einen kurzen Schlusssatz machen. Bei allem Verständnis, Herr Wersich, aber wir brauchen in puncto Innenpolitik von Ihnen keine Belehrungen. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Auch ich werde in meinem Redebeitrag versuchen, sachlich zu bleiben. Die von der Polizei Anfang des Jahres durchgeführten lageabhängigen Kontrollen haben in der Hamburger Politik, der Öffentlichkeit und den Medien zu einer teilweise sehr emotionalen Diskussion geführt. Dabei haben die im Rahmen dieser öffentlichen Debatte gefallenen Äußerungen deutlich gemacht, dass eine Versachlichung in dieser politischen Auseinandersetzung dringend notwendig ist.
Wenn zum Teil von der Aussetzung von Grundund Menschenrechten, von Notstandsgebieten oder einem Polizeistaat die Rede ist, so geht dies, bei allem Verständnis für das Bestehen von unterschiedlichen Auffassungen, zu weit.
Die Maßnahme der situationsbezogenen erleichterten Kontrollmöglichkeiten durch die Polizei besteht in Hamburg seit vielen Jahren und hat sich als wichtige polizeiliche Maßnahme zur Verhinderung von Straftaten bewährt, und zwar unabhängig davon, ob gerade die CDU, Schwarz-Grün oder die SPD die Regierung bildeten. Die jetzige Regelung des Paragrafen 4 Absatz 2 PolDVG besteht seit 2005, aber auch davor hat es bereits polizeirechtlich gestützte Kontrollmöglichkeiten gegeben. Insofern verwundern die aktuellen Äußerungen seitens der GRÜNEN schon etwas, insbesondere vor dem Hintergrund, dass unter Schwarz-Grün mehr sogenannte Gefahrengebiete erlassen wurden als in der bisherigen Wahlperiode.
Die mit dem Paragrafen 4 Absatz 2 PolDVG verbundene Möglichkeit der lageabhängigen Kontrollen ermöglicht es der Polizei, gezielt und von der konkreten Lageeinschätzung abhängig relevante Personengruppen zu überprüfen, um so schwere Straftaten möglichst zu verhindern. Es handelt sich dabei nicht etwa um ein polizeiliches Machtinstrument, sondern vielmehr um eine polizeifachliche Entscheidung, die auf einer fachlichen polizeilichen Bewertung beruht, welche den rechtlichen Vorgaben entsprechen muss. Diese Entscheidung wird, wie in unserem Rechtsstaat üblich, am Verhältnismäßigkeitsgrundsatz gemessen und ständig auf ihre Erforderlichkeit hin überprüft. Das ist auch bei den diesjährigen Kontrollen offenkundig geschehen, wie die zunächst erfolgte Verkleinerung und dann schließlich die gänzliche Aufhebung des Gefahrengebiets gezeigt hat. Außerdem erfolgt, wie auch aktuell geschehen, eine begleitende und transparente Öffentlichkeitsarbeit, die nicht nur über das Gebiet, sondern auch über die Umstände der Kontrollen informiert.
Selbstverständlich kann, wie bei allen polizeilichen Maßnahmen, jeder Bürger gegen diese gerichtlich vorgehen.
Es ist bei der andauernden Diskussion schon beachtlich, wie wenig dabei auf die konkreten Anlässe für die lageabhängige Kontrolle Bezug genommen wird. Der Maßnahme voraus gingen viele massive Angriffe auf Polizistinnen und Polizisten und auf öffentliche Einrichtungen sowie entspre
chende Drohungen im Internet. Damit einher ging aber auch eine Gefährdung der Bewohner und der Berufstätigen in den betroffenen Gebieten. So mussten beispielsweise Kunden und Mitarbeiter eines Drogeriemarktes in der Schanze vor Gewalttätern flüchten, die mit Pflastersteinen die Scheiben des Geschäfts einwarfen. Die Kontrollen dienen damit nicht nur dem Schutz der Polizei vor weiteren Übergriffen, sondern vielmehr auch dem Schutz der Anwohner der betroffenen Gebiete.
Alle, die die Meinung vertreten, solche Maßnahmen seien für einen Rechtsstaat nicht tragbar, sei hier noch einmal die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hamburg vom 2. Dezember 2012 ans Herz gelegt.
Darin hat das Gericht festgestellt, dass verfassungsrechtliche Zweifel an der Rechtsgrundlage des Paragrafen 4 Absatz 2 PolDVG nicht bestehen. Eine weitere Präzisierung dieser Norm ist nach unserer Auffassung im Hinblick auf die Ausführung des Verwaltungsgerichts nicht erforderlich. Die aktuelle kontroverse Diskussion hat jedoch gezeigt, dass offenkundig ein Transparenz- beziehungsweise ein Informationsbedürfnis besteht, welches wir ernst nehmen. Mit unserem Zusatzantrag beabsichtigen wir daher, die lageabhängigen Kontrollen in den jährlichen Berichtspflichten des Senats zu bestimmten polizeilichen Maßnahmen mit aufzunehmen, um die demokratische Kontrollmöglichkeit weiter zu verbessern. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Bürgerinnen und Bürger stellen zu Recht hohe Erwartungen an die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten in dieser Stadt. Die großen Herausforderungen, denen sich unsere Polizistinnen und Polizisten im täglichen Einsatz stellen müssen, machen einen hohen Ausbildungsstandard unserer Polizei erforderlich.
Es bedarf einer regelmäßigen Anpassung und Überprüfung der polizeilichen Ausbildung. Die zeitgemäße, zukunftsorientierte Aus- und Fortbildung und die damit verbundenen Rahmenbedingungen sind eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass Hamburg auch zukünftig über ausreichend qualifizierte und motivierte Nachwuchskräfte verfügen kann. Wir haben deshalb in einem ersten Schritt die von der CDU abgeschaffte Alimentation im Grundstudium für junge Nachwuchskräfte im Wintersemester des letzten Jahres wieder eingeführt, um auch zukünftig motivierte Nachwuchskräfte zu bekommen.
Der uns vom Senat vorgelegte und im Ausschuss beratene Gesetzentwurf zur Schaffung der Akademie der Polizei ist nun ein weiterer wichtiger Schritt. Wie aus der Evaluation, aber auch aus den Äußerungen der Sachverständigen deutlich wurde, hat die Schaffung unserer Organisation, der HdP, zu einigen Schwachstellen in der Polizeiausbildung geführt. Diese müssen abgestellt werden.
Dazu zählt die unzureichende Verzahnung der Theorieteile und des Studiums mit der Berufspraxis. Auch organisatorische Schwächen der Struktur wie beim Studiengang Sicherheitsmanagement, der sich eben nicht refinanziert hat und gleichzeitig zu Komplikationen bei der Polizeiausbildung führte, müssen verbessert werden.
Die nun mit dem Gesetz verbundene neue Struktur bietet Möglichkeiten zu einer Behebung der deutlich gewordenen Schwachstellen. Ausbildung aus einem Guss und die bessere Verzahnung von Theorie und Praxis zeigen den richtigen Rahmen auf, um unsere Polizeiausbildung zukunftsfähig und praxisgerecht zu gestalten. Das mit der Drucksache verbundene Ziel der praktisch orientierten und zugleich angemessen wissenschaftlich bezogenen Ausbildung unter dem organisatorischen Dach der Akademie zeigt den richtigen Weg auf.
Die Zusammenführung aller Ausbildungsbereiche und der wesentlichen Aus- und Fortbildungsbereiche lassen zukünftig eine bessere Verzahnung von Theorie und Praxis erwarten. Hierzu beitragen soll ebenfalls eine neue Gremienstruktur, insbesondere der Beirat. Auch die Möglichkeit, unter Wahrung der Wissenschaftsfreiheit Lehrpersonal übergreifend einsetzen zu können, lässt eine Verbesserung der Polizeiausbildung erwarten.
Dass es bei der Schaffung einer neuen Struktur im Ausbildungsbereich auch Zweifel gibt, gerade wenn hierdurch, wie es mit der Akademie geschieht, eine gänzlich neue Form der Ausbildungsstätte geschaffen wird, ist selbstverständlich. Wir werden in den nächsten Jahren genau beobachten, ob sich alle Erwartungen erfüllt haben oder ob an der einen oder anderen Stelle nachgebessert werden muss.
Ich denke, der Gesetzentwurf, insbesondere aber die Experten- und Senatsanhörung im Innenausschuss haben deutlich gemacht, dass bei der Gestaltung des Gesetzes die Neuerungen und Strukturveränderungen stets im Einklang mit der Wissenschaftsfreiheit standen und dass die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts berücksichtigt worden sind. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Beamtinnen und Beamten der Hamburger Polizei leisten tagtäglich einen Einsatz für die Sicherheit dieser Stadt. Neben der Anerkennung für die geleistete Arbeit haben insbesondere die sozialen Rahmenbedingungen einen großen Einfluss auf die Zufriedenheit innerhalb der Polizei und die Frage der Gewinnung motivierter Nachwuchskräfte. Zu diesen Rahmenbedingungen gehören natürlich nicht zuletzt Fortbildungs- und Aufstiegschancen, am Ende des Tages allerdings auch, was man verdient. Der jetzige Senat hat daher nicht nur die von der CDU abgeschaffte Alimentierung im Grundstudium der Hochschule der Polizei wieder eingeführt. Als fast einziges Bundesland überträgt Hamburg den Tarifabschluss im öffentlichen Dienst ungekürzt auf alle Beamtinnen und Beamten.
Gleichzeitig wird es mit der SPD zu keinen Stellenstreichungen im Vollzug kommen.
Das war bei Ihnen etwas anders, Herr van Vormizeele. Dafür werden wir jährlich 250 Nachwuchskräfte ausbilden.
Natürlich bewegt die Frage nach Beförderungsaussichten die Beamtinnen und Beamten der Polizei. Beförderungen setzen grundsätzlich vorhandene Stellen, verfügbare Finanzmittel sowie ein Auswahlverfahren voraus. Das vom damaligen CDUSenat eingeführte Laufbahnverlaufsmodell ist gescheitert. Mit diesem Modell wurde bei den Beamtinnen und Beamten die Erwartung auf einen zeitlich planbaren Karriereverlauf geweckt, eine Erwartung, die schon aufgrund der verfassungsrechtlichen Voraussetzungen nicht zu erfüllen ist. Nach wie vor wird in der Polizeiführung an einem neuen Konzept gearbeitet. Was jetzt vorgelegt worden ist, wurde, wenn meine Erkenntnisse stimmen, von zwei Parteien abgelehnt. Die Gewerkschaften waren mit der Vorlage nicht zufrieden, und auch der Senat hatte Anmerkungen zum neuen Laufbahnverlaufsmodell. Aber es ist nicht so, dass daran nicht gearbeitet wird. Und was fällt der CDU dazu ein? Sie schreibt einen Antrag, in dem sie ein faires Beförderungsmodell verlangt. Weder sagt die CDU, was sie unter einem fairen Modell versteht, noch wie sie sich die Finanzierung vorstellt. Nichts
davon findet sich in Ihrem Antrag. Bei allen Überlegungen zu einem zukunftsfähigen Beförderungsmodell muss ein solches finanzierbar sein. Gleichzeitig hat die Gerichtsentscheidung zum Laufbahnverlaufsmodell gezeigt, dass verlässliche Karrierezusagen gerade nicht mit der Verfassung in Einklang zu bringen sind, sondern dass vielmehr der Leistungsgrundsatz an erster Stelle zu stehen hat.
Eines ist klar: Mit der SPD wird es nicht zu Stellenstreichungen kommen, um Beförderungen zu finanzieren, wie Sie, meine Damen und Herren von der FDP, es uns vorgelegt haben. Diesen Antrag werden wir ablehnen.
Angesichts der Haushaltslage muss aber jedem klar sein, dass Wünschenswertes auch realisierbar sein muss. Natürlich müssen in der Hamburger Polizei auch weiterhin Beförderungen erfolgen. Mit unserem Zusatzantrag setzen wir uns dafür ein, dass zumindest im Rahmen der frei werdenden Stellen Beförderungen bei der Polizei erfolgen können. Es gibt bei der Polizei die sogenannte Kettenbeförderung. Wenn einer mit A13 ausscheidet, rückt einer von A12 nach A13, einer von A11 nach A12 und so weiter; das kann man immer mal vier nehmen. Das heißt, in diesem Jahr könnten noch mehrere Hundert Beförderungen anstehen. Das werden wir mit unserem Antrag dementsprechend auch so verfolgen. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! St. Pauli wird als Vergnügungsviertel besonders am Wochenende von Tausenden oft alkoholisierten Menschen aufgesucht.
Nicht nur.
Damit ist auch eine Schattenseite verbunden. Ein Vergnügungsviertel hat immer leicht negative Begleiterscheinungen. Diese müssen wir eingrenzen. Wenn man festgestellt hat, dass vermehrt Glasflaschen als Tatmittel eingesetzt werden, dann hat man Handlungsbedarf. Das wissen wir nicht erst seit heute. Im Jahr 2009 haben CDU, SPD und GAL deshalb das Glasflaschenverbotsgesetz beschlossen. Heute reden wir über eine Verlängerung dieses Gesetzes.
Machen wir uns doch nichts vor. Wir wissen doch, dass das Glasflaschenverbot ein wirksamer Beitrag ist, die Zahl der Körperverletzungen, bei denen Flaschen als Tatmittel eingesetzt werden, zu reduzieren. Die Daten aus meiner Schriftlichen Kleinen Anfrage zum Glasflaschenverbot belegen die Effektivität des Glasflaschenverbotsgesetzes. Die mit Glasflaschen verübten Straftaten sind um
rund ein Drittel gesunken. Es ist das geeignete Mittel, um die äußert gefährliche Verwendung von Glasflaschen als Waffe einzudämmen. Auch hat es nachweislich keine Verdrängungseffekte in der Umgebung gegeben. Die Gebietsabgrenzung hat sich bewährt, das Glasflaschenverbot wird von den Anwohnern und Gewerbetreibenden akzeptiert, Umsetzung und Kontrolle funktionieren. Das heißt, das Gesetz ist auch in den Köpfen angekommen. Ein schöner Nebeneffekt ist, dass die Vermüllung und die Gefahr durch Scherben erheblich reduziert sind.
Das Glasflaschenverbot nicht zu verlängern hieße, die Besucher der Reeperbahn dem erhöhten Risiko auszusetzen, Opfer einer gefährlichen Körperverletzung zu werden. Man weiß, wie es ist, angerempelt zu werden. Es gibt vielleicht böse Blicke hin und her und wenn dann eine Glasflasche in der Hand ist, kann sie als Tatmittel eingesetzt werden. Diesem gilt es entgegenzuwirken.
Das Glasflaschenverbot ist ein Gesetz mit Augenmaß. Wir dürfen bei der Bekämpfung der Gewaltkriminalität nicht nachlassen. Wir werden aber, wie üblich, auch dieses Gesetz im Ausschuss aufrufen und es dort in entsprechender Tiefe behandeln. Helfen Sie mit, Hamburg weiterhin zur sicheren Stadt zu machen. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Senator Rabe hatte schon festgestellt, dass in der Generaldebatte die Schule nicht vorkam. Der Bereich Inneres kam aber auch nicht vor.
Entschuldigung, Frau Suding, das stimmt, Sie haben zwei Hinweise gegeben, da haben Sie recht.
Aber es war einmal anders in der Stadt. Deshalb stelle ich erst einmal fest, dass die Innere Sicherheit in der Stadt im Kern gut aufgestellt ist,
und das bei einem Volumen im Haushalt von über 1 Milliarde Euro. Die Anträge von der Opposition werden wir gleich näher betrachten, aber von der Substanz her sind sie auch nicht gerade sehr stark.
Der Vorwurf von Herrn van Vormizeele war, dass unser Antrag nicht stark sei. Da muss man einmal auf diese Ebene runtergehen und sagen, dass man sich vielleicht damit anfreunden kann. Aber wir glauben natürlich, dass im Kern ein bisschen mehr drinsteckt als das, was Herr van Vormizeele hieraus berichtet hat.
Ich kann aber feststellen, Herr van Vormizeele, dass Ihr Antrag wieder unter dem Motto "Wünsch dir was" läuft. Begriffe wie Gerechtigkeit, Tragfähigkeit, Beförderungsmodell und Mehrarbeitsaus
gleich sind reine Worthülsen. Im Kern haben Sie eine Forderung von circa 14 Millionen Euro aufgestellt, aber Sie haben keine Idee verkündet, wie eine Gegenfinanzierung dieser Mehrbelastung aussehen könnte.
Man braucht nur in die Vergangenheit zu sehen um festzustellen, wie die CDU diese Politik betrieben hat. Sie hat es mit Stellenstreichungen gemacht. Das heißt, wenn Sie in Ihrem jetzigen Antrag keine Gegenfinanzierung vorweisen, dann ist der Umkehrschluss, dass Sie auch in Zukunft diese Politik fortsetzen wollen. Das ist keine seriöse Politik, Herr van Vormizeele, das ist aus meiner Sicht eine glatte Sechs.
Ich will uns noch einmal den Haushalt 2011/2012 vor Augen führen, den wir fast mittragen mussten, weil die Zeit nicht mehr da war, ihn im Grundsatz zu verändern. In diesem Antrag wollten Sie 70 Stellen bei der Polizei und 50 Stellen bei der Feuerwehr streichen. Das ist die Realität Ihrer Innenpolitik.
In einer unserer ersten Amtshandlungen haben wir gesagt, es gibt keine Stellenstreichungen im Vollzug, also bei der Polizei und der Feuerwehr.
Wir haben auch gleich die Defizite erkannt und haben deswegen eine Ausbildungsinitiative bei der Feuerwehr gestartet, die zum Ziel hat, dass jährlich 80 Feuerwehranwärterinnen und –anwärter eingestellt werden.
Wir mussten auch die Defizite an der HdP ausgleichen und haben deshalb die Alimentation im Grundstudium wieder eingeführt. Das sind Fakten im Haushalt, und das muss man einmal klar so sagen.
Ich komme zu ProMod, der Strukturreform der Polizei. Durch diese Umstrukturierung sollen die Kommissariate gestärkt und die dortigen Beamtinnen und Beamten logischerweise entlastet werden. Das kann Ihnen nicht ganz unbekannt sein. Wir wollen mehr Sicherheit vor Ort.
Deshalb sollen auch die 100 Vollzugsbeamtinnen und -beamten wieder zurück an die PKs versetzt werden. Wir unterstützen ausdrücklich den Weg, den der Innensenator hier geht.
Ein Thema, Herr van Vormizeele, haben Sie in Ihrer Rede ausgespart.
Die Heilfürsorge hat die CDU abgeschafft.
Sie haben die Heilfürsorge der Polizei und der Feuerwehr abgeschafft, das ist die Realität.
Ich habe mir die alten Unterlagen angeschaut und finde keinen Hinweis darauf, was man damit eingespart hat. Es gibt kein mathematisches Gutachten, es gibt nichts. Die Feuerwehrleute und die Polizisten sind darüber richtig sauer. Wir haben intern allerdings befunden, dass wir an dieses Thema ranmüssen,
und den Herrn Innensenator gebeten, eine Prüfung vorzunehmen und uns einmal einen vernünftigen Sachstand darzustellen. Was bedeutet eigentlich die Wiedereinführung der Heilfürsorge? Ergibt das ein Plus, ein Minus, ist das haushaltsneutral? Deshalb werden wir auch Anfang 2013 das Thema Heilfürsorge hier auf alle Fälle debattieren.
Dieses betrifft im Kern die Vollzugsbeamtinnen und -beamten, die ab 2005 eingestellt worden sind. Das ist eine Ungleichbehandlung, und deshalb halten wir das für eine sehr schlechte Handhabung.
Zur Feuerwehr haben Sie gar nichts gesagt. Zum jetzigen Zeitpunkt richtet die Feuerwehr ihre Einsatzstrategie nach Gefahrengebieten aus. Das neue Strategiepapier – hier steht allerdings noch die Ausschussberatung aus – hat jetzt eine andere Schutzzielrichtung; eventuell wird der kritische Wohnungsbrand nach vorn gehoben,
sodass hier in puncto Personal erheblicher Handlungsbedarf besteht.
Das kann man im Internet nachlesen, Frau Möller. Soll ich Ihnen das ausdrucken lassen?
Aber im Kern haben wir auch bei der Feuerwehr zu wenig Beamtinnen und Beamte, die dienstfähig sind. Wir haben einen hohen Stand von dauerhaft dienstunfähigen Kolleginnen und Kollegen der Feuerwehr. Generell müssen wir hier sozusagen eine Managementaufgabe lösen und schauen, ob wir diese Beamtinnen und Beamten in anderen Behörden sinnvoll beschäftigen können. Der FDP-An
trag geht in Ziffer 7 darauf ein, und den würden wir dann logischerweise gern unterstützen.
Ich will noch etwas zur Mehrarbeit oder auch zu dem Gerichtsverfahren sagen. Herr van Vormizeele, auch hier gab es keine Rückstellungen in Ihrem Haushalt. Sie haben abgewartet, was die Beamtinnen und Beamten aufgrund der Klage bekommen würden. Sie haben das bekommen, was ihnen zusteht, denn nach dem Gerichtsurteil war die von Ihnen angewiesene Mehrarbeit nicht rechtens. Man muss festhalten, dass wir das jetzt wieder bereinigen mussten. Das ist ein zweistelliger Millionenbetrag, und hier danke ich Herrn Senator Neumann ausdrücklich, dass er die richtige Lösung gefunden hat.
Die Personalsituation im Bereich Feuerwehr ist alarmierend. Man kann feststellen, dass altersbedingte Abgänge bis 2017 ein Maß annehmen werden, das die Aufrechterhaltung der Feuerwehr infrage stellen könnte. Deshalb haben wir auch hier eine Ausbildungsoffensive gestartet, das heißt, in den nächsten zwei Jahren werden wir 57 Nachwuchskräfte zusätzlich zu den bereits veranschlagten Neueinstellungen einstellen. Das heißt, wir werden in den nächsten zwei Jahren 160 Feuerwehrbeamtinnen und –beamte einstellen.
Wir haben aber auch das Thema Anstieg der Flüchtlings- und Asylbewerberzahlen aufgenommen. In der Vergangenheit gab es richtige Engpässe, und ich danke auch hier der Innenbehörde, dass sie sehr schnell reagiert hat – Sportallee, Parkplatz Braun sind hier die Stichworte – und die geeignete Erweiterung der Zentralen Erstaufnahme vorgenommen hat.
Aber auch hier steht Hamburg vor einer sehr großen Herausforderung. Es ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht alles gut, das muss man sagen, es wird noch etwas kommen. Wir werden auch dieses dann lösen müssen. Ich bin glücklich und dankbar, dass uns die 200 Plätze in Nostorf/Horst noch zur Verfügung stehen.
Und für weitere Aufgaben haben wir auch weitere Mittel zur Verfügung gestellt, Frau Möller.
Den Passus Verfassungsschutz spare ich mir einmal. Der kommt von der LINKEN, und dementsprechend ist der auch nicht zu diskutieren. Es gab die
Innenministerkonferenz, da wird es sicherlich auch noch andere Ansätze geben. Beide Fraktionen, die GRÜNEN und die LINKEN, haben aber noch die Reiterstaffel nach vorn gerückt. Das ist Ihr Sparvorschlag, das muss man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen.
Wenn das alles ist, dann ist das von der Substanz her nicht sehr ergiebig. Wir glauben aber, dass die Reiterstaffel ein bewährtes Einsatzmittel ist. Freundlicherweise haben Sie uns im Innenausschuss diese Videosequenz vorgeführt. Aus meiner Sicht war das ein Werbefilm.
Das war doch keine Demonstration von unrechtmäßig eingesetzten Einsatzmitteln. Sie sind auch effizient, das haben Sie in diesem Film selbst gesehen. Sie sind Sympathieträger, das weiß man auch. Ich habe jedenfalls noch nie gesehen, dass jemand einen Polizeiwagen gestreichelt hat, aber ein Polizeipferd schon.
Die Entscheidung ist gefallen; die beiden Anträge werden wir logischerweise ablehnen. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Voet van Vormizeele, wir haben die Einleitung so lang gehalten, weil es sonst immer einige gibt, die nicht verstehen, was wir wollen.
Leider muss ich feststellen, dass es immer noch zu kurz war, Sie haben es immer noch nicht verstanden. Sie haben nicht verstanden, dass die Auswirkungen des übermäßigen Alkoholkonsums in der Öffentlichkeit ein großes Problem darstellen. Wahr ist auch, dass es für dieses komplexe Problem keine einfachen Lösungen gibt. Deswegen müssen wir diesen Alkoholmissbrauch, die Problemlagen und die Ursachen differenzierter betrachten.
Worauf Sie abzielen, sind diese sogenannten Trinkergruppen, die sich in den Großstädten häufig an Verkehrsknotenpunkten aufhalten. Diese Leute suchen ihren Trost im Alkohol, und es ist wirklich tragisch, wie die teilweise unterwegs sind. Sie sagen, das bekommen wir schnell gelöst, wir schreiben einen Gesetzentwurf, lassen ihn in der Bürgerschaft beschließen, und dann arbeiten wir mit Vertreibung. Das machen wir nicht mit.
Gerade die Expertenanhörung im Innenausschuss hat gezeigt, dass einem Alkoholkonsumverbot nicht nur erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken entgegenstehen, sondern dass es bestehende Missstände nur verschiebt und nicht behebt. Wir lehnen Ihr Vorhaben deshalb nach wie vor ab.
Bei Themen wie der Bekämpfung des missbräuchlichen Alkoholkonsums im öffentlichen Raum gibt es eben keine einfache Rundum-Lösung.
Es gilt vielmehr, erkennbare Missstände zu benennen und diesen mit geeigneten Maßnahmen längerfristig entgegenzuwirken. Dabei gilt es auch stets, die Freiheitsrechte der Bürger mit dem Bedürfnis nach Sicherheit und Ordnung in Einklang zu bringen.
Ein Teil des Problems liegt nach unserer Auffassung in der mangelhaften Einhaltung des Jugendschutzgesetzes. Hier gilt es, einerseits das Problembewusstsein bei allen Beteiligten zu stärken und andererseits die Kontrolle der Einhaltung der bestehenden Regeln zu intensivieren. Die SPDFraktion setzt sich daher dafür ein, dass der Senat und die betroffenen Wirtschaftsverbände in Zusammenarbeit eine Kampagne starten, die der Zielgruppe der Jugendlichen, aber auch insbesondere den betroffenen Gewerbetreibenden die Bedeutung des Jugendschutzes noch einmal verdeutlicht.
Darüber hinaus sind wir der Auffassung, dass durch den Einsatz von jugendlichen Alkoholtestkäufern die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes effektiv überwacht werden kann.
Um eine umfassende Vorbereitung zu gewährleisten, halten wir hierfür den Einsatz von jungen Nachwuchskräften aus dem Verwaltungsdienst für am besten geeignet.
Einen weiteren problematischen Umstand sehen wir in der ständigen Verfügbarkeit billiger Alkoholika.
Zu später Stunde ist diese Verfügbarkeit rund um die Uhr oftmals das, was das sprichwörtliche Fass zum Überlaufen bringt. Baden-Württemberg hat vor Kurzem ein nächtliches Alkoholverbot erlassen. Wir ersuchen den Senat, die dort gemachten Erfahrungen auszuwerten – wenn Sie zuhören, Herr van Vormizeele, können Sie es jetzt genauer mitbekommen –, insbesondere im Hinblick auf eine etwaige Verringerung von Straftaten. Hiervon ausgehend wird zu untersuchen sein, ob es in diesem Bereich unter Berücksichtigung aller rechtlichen und praktischen Aspekte die Möglichkeit weiterer geeigneter Maßnahmen auf örtlicher Ebene gibt. Da ist also eine Prüfung vorgeschaltet, und ich möchte, um Missverständnissen vorzubeugen, betonen, dass Hamburg keine Verbotsstadt ist und sein wird. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die Lage der Menschen in Syrien geht uns allen nahe und wir haben alle die schrecklichen Bilder des dortigen Bürgerkriegs vor Augen. Ich denke, es besteht Einigkeit in diesem Hause, dass den Menschen in Syrien und den syrischen Flüchtlingen geholfen werden muss.
Hamburg wird wie in der Vergangenheit auch in der Zukunft seinen Beitrag zur Hilfe für Flüchtlinge leisten. Hierzu gehört insbesondere auch die generelle Bereitschaft, Flüchtlinge in Hamburg aufzunehmen.
Natürlich wird Hamburg auch in absehbarer Zeit keine Flüchtlinge nach Syrien abschieben, solange das Leben der Menschen dort gefährdet ist. Es sollte aber auch klar sein, dass in der Frage der Flüchtlingsaufnahme nur eine gemeinsame Lösung auf europäischer beziehungsweise Bundesebene weiterhelfen kann. Eine Entscheidung über die Aufnahme von Flüchtlingen muss also im Bundesinnenministerium getroffen werden, und diese Entwicklung müssen wir wachsam verfolgen. Eine Hamburger Lösung kann es insoweit nicht geben.
Was den konkreten Antrag angeht, so haben sich nach unserem Wissen bereits einige genannte Punkte in positiver Hinsicht erledigt. So ist unter anderem die Hamburger Zustimmung zur Verlängerung des Abschiebestopps bereits erfolgt.
Auch im Hinblick auf die Situation der in Hamburg lebenden syrischen Studenten besteht nach meiner Kenntnis das erforderliche Problembewusstsein aufseiten der Behörden. Nach unserer Auffassung ist die Überweisung des Antrags an den Innenausschuss sinnvoll. Hierdurch wird es möglich sein, die aktuelle Flüchtlingssituation in Syrien gemeinsam zu betrachten und die bis dahin erfolgte
Entwicklung auf Bundesebene zu begutachten. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir investieren weiter in die Innere Sicherheit.
Es war ein schwerer Fehler der CDU im Jahr 2006, die Anwärterbezüge für Studienanfänger an der Hochschule der Polizei zu streichen.
Hamburg war damit das einzige Bundesland, das auf eine Alimentation für den Polizeinachwuchs im Grundstudium verzichtete. Damit hatte die CDU der Nachwuchsgewinnung der Hamburger Polizei einen schweren Schaden zugefügt. Eine Umfrage des BDK, also des Bundes der Deutschen Kriminalbeamten, im Dezember 2004 hatte gezeigt, dass sich 80 Prozent der sogenannten Seiteneinsteiger ohne Alimentation im Grundstudium nicht bei der Hamburger Polizei beworben hätten. Diese Informationen hatten Sie also damals schon.
Da fragt man sich doch, was die CDU seinerzeit getrieben hat, eine so unkluge Entscheidung zu treffen.
Fachliche Gründe können es nicht gewesen sein. Es war eine klassische Sparmaßnahme zulasten der Polizei. 25 bis 30 Prozent der Bewerberinnen und Bewerber kommen aus Hamburg, der Rest rekrutiert sich aus anderen Bundesländern. Es reicht also nicht aus, dass Hamburg eine schöne Stadt ist, Hamburg muss auch eine attraktive Ausbildungsperspektive anbieten.
Die Nichtalimentation des Polizeinachwuchses im Grundstudium war nicht nur ein großer Fehler, sie ist auch ein erheblicher Wettbewerbsnachteil für Hamburg. Ich will einmal sagen, das war schon fast Vorsatz. Um dem Bedarf an den Hochschulen für den gehobenen Dienst der Polizei gerecht zu werden, brauchen wir mehr und nicht weniger Bewerber bei der Polizei.
Und Bewerberinnen, Frau Sudmann, Entschuldigung. Einen Satz vorher habe ich darauf geachtet, dass ich auch Bewerberinnen sage. Sie haben recht, vielen Dank.
Stattdessen hat die CDU-Alleinregierung den so dringend benötigten Polizeinachwuchs nach Bremen, Niedersachsen oder Schleswig-Holstein getrieben. Das war nicht gut für Hamburg. Wir investieren in die Polizei und in attraktive Ausbildungsperspektiven.
Dazu gehört, dass sich der Polizeinachwuchs darauf verlassen kann, dass die Stadt auch im Grundstudium für den Lebensunterhalt – in Anführungsstrichen – sorgt. Die Ausbildungsvergütung muss fließen.
Meine Damen und Herren! Die SPD ist angetreten, um ordentlich zu regieren. Wir starten eine Ausbildungsoffensive für die Polizei, deshalb wird die Ali
mentation für das Grundstudium an der Hochschule der Polizei ab 1. Oktober 2012 wieder eingeführt.
Das haben wir versprochen und das Versprechen werden wir halten. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Lieber Karl-Heinz Warnholz, das war ein typischer Warnholz-Beitrag. Die Partei trudelt und dann muss man die Sicherheit in den Vordergrund stellen, dann muss man die Not des Abendlands ausrufen und schauen, wer darauf anspringt. Mitnichten ist das der Fall, Kollege Warnholz, du weißt das ganz genau, es ist anders. Eigentlich müsstest du dich daran erinnern, dass es in den vergangenen zehn Jahren mit CDU-Senat um die Nachwuchsausbildung genau
so bestellt war wie heute; da gibt es keine Veränderungen.
Wir haben aber auch nicht vergessen, was die CDU zum Beispiel bezüglich der Dienstpläne gemacht hat.
Damit hat sie die Mitarbeiter der Feuerwehr richtig drangsaliert. Sie hat die Dienstpläne familienfeindlich und für die Kollegen demotivierend gestaltet. Wenn es da Erinnerungslücken gibt, dann muss man sich nur die Homepage der Feuerwehr ansehen; dort steht es geschrieben.
Wir haben auch nicht die zu Unrecht geleistete Mehrarbeit der Kolleginnen und Kollegen bei der Feuerwehr vergessen, und dass der Senat unter dem Kollegen Ahlhaus fast bis zum Bundesgericht getrieben worden ist. Dort ist ein Urteil gefällt worden, das den Hamburger Senat vor große Herausforderungen stellt, weil eine Lücke entstanden ist, die wir jetzt schließen müssen. Wir müssen jetzt für alle Feuerwehrbeamten, die darunter fallen, natürlich eine Lösung erarbeiten. Der Nachwuchs der Feuerwehr wird zu einem hohen Anteil von den Kolleginnen und Kollegen ausgebildet, von den Wachen, die sich als Dozenten zur Verfügung stellen, damit die Qualität gewährleistet ist. Hier kann man zutreffend feststellen, dass auch die Akkreditierung, die wir dazu machen, immer noch vorhanden ist.
Wir haben einmal nachgeschaut, was in Ihrer Anfrage dazu zu finden ist. Sie fragen zum Beispiel unter römisch fünf, Frage 8, ob zutreffend ist, dass für die Studiengänge Rescue Engineering und Hazard Control an der HAW bis dato keine Akkreditierung der Studienabschlüsse vorliegt. Die Antwort des Senats lautet, dass die Akkreditierung seit 13. März 2012 vorliegt, obwohl das Akkreditierungsverfahren im April 2010 – also zu Ihrer Regierungszeit – ausgesetzt wurde. Auch hier gibt es Versäumnisse der Vorgängerregierungen.
Ich kann abschließend festhalten, dass die Ausbildung bei der Feuerwehr Hamburg unter dem SPDSenat in guten Händen ist. Wir sind stolz auf die Feuerwehr und auf die geleistete Arbeit. Wir werden die Feuerwehr Hamburg zukunftssicher aufstellen. Wir werden alle Feuerwehranwärter, die die Laufbahnprüfung bestehen, in den Dienst übernehmen. Wir werden alles daran setzen, den Krankenstand, der in den vergangenen fünf Jahren im Mittel immerhin 10,3 Prozent betrug, zu reduzieren.
Wir werden mehr Regenerationszeiten im neuen Dienstplan einführen und wir wollen durch kontinuierliche Einstellung den Altersdurchschnitt senken.
Wir werden auch das Gesundheitsmanagement ausbauen, und wir werden die Herausforderungen, die im Nachwuchsbereich liegen, konstruktiv begleiten. Dann werden wir auch hier wieder stabiler sein. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Endlich bekommt Hamburg ein verfassungskonformes Polizeirecht.
Es hat lange gedauert. Der damalige Innensenator Nagel hatte das Polizeirecht im Jahr 2005 geändert und sich damit gerühmt, dass Hamburg nun das schärfste Polizeirecht Deutschlands habe. Bereits im folgenden Jahr erklärte das Bundesverfassungsgericht polizeirechtliche Regelungen anderer Länder für verfassungswidrig, die sich so oder ähnlich auch in den neuen Regularien des Hamburger Polizeirechts fanden. Seit Jahren waren also mehrere Vorschriften des Hamburger Polizeirechts offensichtlich verfassungswidrig. Die SPD-Fraktion hat dies immer wieder kritisiert und Nachbesserungen gefordert; passiert ist nichts.
Auch die GAL hat es in der Zeit ihrer Regierungsbeteiligung versäumt, diesen verfassungswidrigen Zustand zu beseitigen.
Betroffen waren namentlich die Regelungen zur Rasterfahndung, zu Kennzeichenlesegeräten sowie die Vorschriften zum Kernbereichsschutz bei Wohn- und Telefonüberwachung. Wir haben des
Wahlergebnis, siehe Seite 2529
halb den Senat bereits im April letzten Jahres mit der Drucksache 20/273 ersucht, bis Ende Oktober 2011 einen Gesetzentwurf zur verfassungskonformen Korrektur und Weiterentwicklung des Hamburger Polizeirechts vorzulegen, der auch die Diskussionen und Innovationen der Hamburger Polizeigesetze im SOG sowie im PolDVG aus der 19. Wahlperiode berücksichtigt. Das Ergebnis nach intensiven Ausschussberatungen und einer Expertenanhörung ist ein verfassungskonformes Polizeirecht,
das die Grundrechte der Bürger auf Sicherheit und Freiheit in hervorragender Weise vereinbart. Die notwendigen Anpassungen, die aufgrund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts erforderlich waren, sind berücksichtigt worden.
Darüber hinaus wird es nun aber auch noch zwei neue Regelungen geben, erstens das Kontakt- und Näherungsverbot, das wir als SPD-Fraktion bereits seit Langem gefordert haben.
Damit können nun Stalking-Opfer und Opfer der häuslichen Gewalt deutlich besser geschützt werden.
Bisher konnte die Polizei nur eine sogenannte Wegweisung durchsetzen, mit der es dem Täter untersagt wurde, sich dem Wohnort des Opfers zu nähern; mit dem Kontakt- und Näherungsverbot kann dem Täter nun untersagt werden, sich dem Opfer überhaupt zu nähern, egal, wo es sich gerade aufhält.
Die zweite Neuerung betrifft die konsequente Durchsetzung der Waffenverbotszonen. In diesen besonderen Gebieten kann die Polizei in Zukunft nun nicht nur mitgeführte Sachen durchsuchen, sondern auch Personen anhalten, befragen und durchsuchen, wenn aufgrund von konkreten Lageerkenntnissen davon auszugehen ist, dass verbotene Waffen oder gefährliche Gegenstände mitgeführt werden. Wir halten diese Regelung für zwingend erforderlich, um die Waffenverbotszone auch wirksam durchsetzen zu können. Trotzdem ist uns klar, dass diese Regelung einen weitgehenden Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der durchsuchten Personen darstellt. Aus diesem Grund soll die Regelung auch erst einmal zeitlich begrenzt bis zum 30. Juni 2014 gelten. Der Senat soll der Bürgerschaft dann rechtzeitig vor Ablauf dieser Geltungsdauer über die Ergebnisse der Anwendung dieser Vorschrift berichten.
Wir haben es uns nicht leicht gemacht. Jedes Polizeirecht trägt den Konflikt von Sicherheit auf der einen und Freiheit auf der anderen Seite in sich. Uns ist mit diesem Gesetzentwurf, der durch die intensive Beratung im Innenausschuss eine hohe
Reife erlangt hat, eine gute Lösung des Konflikts gelungen. Es ging uns nicht darum, das schärfste oder das liberalste Polizeirecht zu schaffen, es ging uns darum, das beste Polizeirecht zu schaffen,
ein Polizeirecht, das auf dem Boden des Grundgesetzes die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger und gleichzeitig ihr Recht auf Sicherheit gewährleistet. Unserer Polizei geben wir mit dem novellierten Polizeirecht eine Rechtsgrundlage für ihre schwierige Arbeit auf den Weg, die bestmögliche Strafverfolgung und Verbrechensbekämpfung zu ermöglichen. Gleichzeitig haben unsere Polizistinnen und Polizisten die Gewissheit, dass die rechtliche Grundlage ihres polizeilichen Handelns verfassungskonform die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger wahrt.
Meine Damen und Herren! Nach fast sechs Jahren bekommt Hamburg wieder ein verfassungskonformes Polizeirecht. Der vorliegende Gesetzentwurf samt seiner Änderungen aus den Ausschussberatungen zeigt in beeindruckender Weise, dass Sicherheit und Ordnung unter Wahrung der bürgerlichen Freiheitsrechte ein sozialdemokratisches Thema ist.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Verfahren zum Verbot der rechtsextremistischen NPD hat wieder Fahrt aufgenommen. Der Beschluss der Innenministerkonferenz, systematisch belastendes Material gegen die NPD zu sammeln, wird die IMK im Herbst in die Lage versetzen, den Beschluss zu fassen, mit einem Verbotsantrag nach Karlsruhe zu gehen.
Ich sage ausdrücklich, dass es vor allem der Beharrlichkeit Hamburgs geschuldet ist, dass dieser Beschluss gefasst wurde und dass dieses Thema nicht erneut in den Schubladen der Bedenkenträger verschwindet.
In diesem Zusammenhang ist auch das Abschalten der V-Leute aus den Führungsgremien der NPD zu nennen, auf das sich die Bundesländer verständigt haben. Damit wird ein Verfahrenshindernis aus dem Weg geräumt, das 2003 zur Einstellung des Verbotsverfahrens geführt hat. Es ist richtig, dass wir damit den Bedenken der Verfassungsrichter Rechnung tragen.
Ich will in diesem Zusammenhang aber auch sagen, dass wir auf die Informationen, die durch V-Leute an der extremistischen Basis gewonnen werden, auch in Zukunft nicht verzichten können. Ein vollständiger Abzug der V-Leute birgt ein nicht kalkulierbares Sicherheitsrisiko. Es ist erforderlich,
die Nachrichtendienstbeobachtung in geeigneter Weise fortzusetzen.
Hamburg ist Schrittmacher beim NPD-Verbotsverfahren. Wir wollen, dass so schnell wie möglich ein Verfahrensverbot gegen die rechtsextremistische NPD eingeleitet wird.
Es ist Zeit, die Neonazis zu enttarnen. Die NPD ist eine ausländerfeindliche, antisemitische und antidemokratische Partei. Sie richtet sich gegen die Grundwerte dieser Republik, und sie tut dies in einer aggressiv-kämpferischen Weise. Das ARD-Magazin "REPORT MAINZ" hat recherchiert, dass von der NPD systematisch Gewalt ausgeht. Etwa 110 Funktionäre und Mandatsträger haben in den vergangenen zehn Jahren 120 Straftaten begangen und wurden somit beschuldigt. Im Durchschnitt verging also kein Monat, ohne dass gegen einen NPD-Repräsentanten wegen einer Straftat ermittelt wurde. An der Spitze der Straftaten steht Körperverletzung. Das zeigt, dass die Gefahr von rechts keine abstrakte Gefahr ist. Der braune Sumpf von NPD-Organisationen über die sogenannten "Freien Kameradschaften" bis hin zur Zwickauer Terrorzelle bildet nicht nur eine ideologische, sondern auch eine organisatorische Einheit.
Der Rechenschaftsbericht des Bundestags zur Parteienfinanzierung weist für die NPD Einnahmen aus staatlichen Mitteln in Höhe von 1,2 Millionen Euro aus. Das heißt, dass rund 40 Prozent der Einnahmen der Gesamtpartei aus Steuergeldern stammen. Was mit diesem Geld passiert, bleibt schleierhaft. Rund 1,3 Millionen Euro sind im Rechenschaftsbericht der NPD unter dem Titel "sonstige Ausgaben" angegeben. Es gibt den dringenden Verdacht, dass diese Gelder zumindest mittelbar zur Finanzierung und zur Unterstützung des Rechtsterrorismus in unserem Land verwendet werden. Das zeigt umso mehr, dass es an der Zeit ist zu handeln.