Walter Scheuerl

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Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Kollege Holster, Sie haben gerade gesagt, schon wieder eine Schuldebatte.
Bevor ich zum Thema komme, möchte ich sagen, dass immer sehr viel den Polizisten, den Feuerwehrbeamten und den Bediensteten der anderen Behörden gedankt wird. Ich hoffe, ich spreche im Namen von uns allen,
denn ich möchte einen großen Dank loswerden in diesen unverändert schweren schulpolitischen Zeiten an die Tausenden von Lehrkräften in Hamburg, in allen Schulformen, in den Grundschulen, den Förderschulen, den Gymnasien und vor allem auch in den Stadtteilschulen, die es zurzeit besonders schwer haben. Sie leisten alle einen tollen Job, kümmern sich um die Zukunft unserer Hamburger Kinder und um die Zukunft der Bildung in unserer Gesellschaft und verdienen unser aller Dank und Anerkennung.
Jetzt möchte ich auf das Thema Schulinspektion zu sprechen kommen. Sie ist eingeführt worden als Ergebnis der Empfehlungen der Enquete-Kommission und hatte damals wirklich ein gutes Ziel,
nämlich dafür zu sorgen, dass alle Hamburger Schulen nicht nur intern vor sich hin köcheln, sondern auch von draußen Hilfe zur Verbesserung und Anerkennung für guten Unterricht bekommen und das, was guter Unterricht leisten kann. Wie Frau von Treuenfels im Zusammenhang mit dem Antrag begründet hat, so ging damals die EnqueteKommission mehrheitlich ausdrücklich davon aus, dass zum Kriterium für guten Unterricht selbstverständlich auch das Ergebnis des Unterrichts gehört. Und dazu gehören selbstverständlich auch die Zahlen der Schulabbrecher, die den Abschluss nicht an der Schule schaffen, und selbstverständlich bei den Grundschulen auch die Zahl der Gymnasialempfehlungen. Herr Holster, Sie haben gefragt, was das mit Schulqualität zu tun habe. Natürlich kann guter Unterricht dazu beitragen. Es ist doch eine Selbstverständlichkeit, dass Kinder, die möglicherweise ohne guten Unterricht, weil sie allein gelassen und nicht beachtet werden, keine Gymnasialempfehlung bekommen. Ein guter Unterricht kann dazu beitragen, bei jedem einzelnen Kind die Talente zu erkennen, es zu fördern, voranzubringen, zu fordern und zu tollen Leistungen zu bringen. Dazu gehören gute Abschlussnoten, gute Empfehlungen oder auch die Zahl der Übergänge nach Klasse 6 am Gymnasium, wo Sie gefragt haben, was das denn mit Schulqualität zu tun habe.
In einem Punkt stimme ich Ihnen zu, Herr Holster. Dieser sogenannte Orientierungsrahmen Schulqualität, den Senator Rabe, letztlich mit Rückendeckung der SPD, 2012 eingeführt hat und den Sie seitdem zu verantworten haben, reduziert das, was politischerseits unter guter Schule verstanden wird, im Wesentlichen auf das Goldene Kalb der Kompetenzorientierung, konzentriert sich aber nicht mehr auf diese für die Hamburger Eltern an sich maßgeblichen Kriterien von gutem Unterricht. Guter Unterricht bedeutet nämlich immer noch, dass die Schülerinnen und Schüler am Ende etwas gelernt haben. Dazu gehören dann auch die Kompetenzen, aber eben nicht nur Kompetenzen, denn Kochen ohne Zutaten geht nicht, und Kompetenzen ohne echtes, gutes, valides, vernetztes Wissen reichen nicht aus und stehen nicht für gute Schulqualität.
Herr Holster, weil Sie als schulpolitischer Sprecher der SPD gerade fragen, ob ich einmal einen Bericht gelesen habe: Ich habe bei einer Schulinspektion mitgemacht, damals für den Elternrat unserer Schule.
Vielleicht als Anekdote für das Hohe Haus: Wir haben dann anschließend die Präsentation der Schulinspektoren bekommen. Der Elternrat und die Lehrer durften dahin, und dann wurde uns in einem Säulendiagramm einer PowerPoint-Präsentation gezeigt, zu welchen Ergebnissen die Schulinspektion gekommen sei. Dann wurde uns gesagt, liebes Gymnasium – ich nenne jetzt nicht den Namen –,
Sie sind in allen möglichen Bereichen gut, aber bei der Unterrichtsform müssen Sie sich noch auf den Weg machen, da ist noch Nachholbedarf, woraufhin wir als Elternrat mit großer Zustimmung des Kollegiums gesagt haben: nein. Wenn diese Bewertung durch Sie nach diesen vermeintlichen Qualitätskriterien, die Sie anlegen, so ausfällt, dann ist das die Bestätigung für uns, dass wir mit unseren Kindern an diesem Gymnasium gut aufgehoben sind, weil wir hier gute Unterrichtsformen haben, aber eben nicht das, was politisch vorgegeben ist, sondern das, was die Lehrkräfte, die Fachkräfte und die Eltern unter guten Ergebnissen verstehen.
Noch einmal zum Antrag. Wir haben in der Pressemitteilung der Behörde zu lesen bekommen, was ihre große Sorge ist, die Sorge vor möglichen Rankings und vor der Abwertung einzelner Schulen im Vergleich zu anderen. Die Sorge teile ich überhaupt nicht, und die teilen wir auch als CDU nicht, und zwar aus zwei Gründen.
Ich nenne Ihnen drei Beispiele, wo Sie selbst auch Rankings befürworten, und die Wertungswidersprüche, die da zum Teil durchkommen. Das wichtigste Beispiel ist wohl PISA. Sie erinnern sich alle, dass 2003 der angebliche PISA-Schock durch die Presse geisterte und es ein großes Bohai in der Medienlandschaft gab. Was ist PISA? PISA ist ein punktueller Test mit Kompetenzaufgaben – keine Wissensaufgaben – in drei Bereichen bei 15-Jährigen. Und aus diesen Ergebnissen hat man weltweit in allen teilnehmenden Ländern mit völlig unterschiedlichen Nationalitäten die 15-Jährigen verglichen und ein Ranking gemacht. Aus diesen wenigen Punkten Unterschied hat man dann mit großer Panik und Hektik – seltsamerweise nur in Deutschland, sonst kaum irgendwo auf der Welt –abgeleitet, dass man jetzt das deutsche Schulsystem umkrempeln müsse. Seitdem laufen wir PISA hinterher, und warum? Wenn man sich anschaut, was das für ein Ranking ist, dann gibt es dazu überhaupt gar keinen Grund.
An der Stelle ist eines wichtig: Für wen ist die Schulinspektion denn da? Natürlich ein bisschen für die Behörde, aber doch mehr für die Schulen, für die Lehrkräfte und vor allem auch für die Eltern.
Für die Schüler auch, Frau Heyenn, Sie haben völlig recht. Eltern und Schüler habe ich jetzt zusammengefasst.
Welche Eltern, welche Schüler, wer überhaupt interessiert sich denn für die Ergebnisse der Schulinspektion? Ich plaudere jetzt aus dem Nähkästchen. Wenn es im Wettbewerbsrecht darum geht, wie Deklarationen auf Produkten auszuschauen haben, dann gibt es seit Langem den Begriff des aufgeklärten, durchschnittlich informierten, verständigen Verbrauchers. Das gibt es unseres Erachtens durchaus auch bei den Eltern. Eltern lassen sich nicht für dumm verkaufen. Sie wissen, was sie mit einer Schulinspektion anfangen können, und sie wissen auch, was sie damit anfangen. Deswegen ziehen Eltern daraus auch keine falschen Schlüsse.
Ein bestes Beispiel gibt es in der Geschichte, Sie erinnern sich daran. Als man 2008 auf die Idee gekommen ist, aus PISA international abzuleiten, jetzt müsse man den internationalen Weg gehen und die Grundschulzeit auf sechs Jahre verlängern, da sind die Hamburger Eltern aufgestanden und haben gesagt, es sei ein völlig unzulässiger Trugschluss, den man aus PISA ziehe. Kein Mensch komme auf die Idee, deswegen das Schulsystem zu ändern; das Ergebnis beim Volksentscheid ist Ihnen allen bekannt.
Das zweite Beispiel ist noch so ein Ranking, wo alle in die Knie gehen und man sich fragt, warum. Es ist der Deutsche Schulpreis, der immer mit "Die besten Schulen Deutschlands" beworben wird.
Was ist der Deutsche Schulpreis? Es ist ein Preis, der unter circa 100 bis 115 Schulen vergeben wird. Wir haben 40 000 Schulen in Deutschland. Jedes Jahr bewerben sich etwa 110 bis 115 Schulen, und unter ihnen wird der Preis ausgegeben. Auch das ist ein Ranking, wo man sagt, das sei ein schöner Preis. DE sei jeder Schule gegönnt, aber es ist im Sinne von Ranking nichts, bei dem man hektisch und nervös werden muss.
Deswegen komme ich an der Stelle noch einmal zu dem Abitur-Ranking. Es wurde die Sorge geäußert, anhand der Durchschnittsnoten könne man jetzt einen Vergleich ziehen und sagen, weil die Gymnasien mit ihren Durchschnittsnoten vorn liegen und die Stadtteilschulen überwiegend hinten, sei das inhaltlich ein Vergleich über die Qualität des Unterrichts. Nein, guter Unterricht misst sich an sehr vielen Kriterien, und natürlich leisten – das habe ich eingangs gesagt – die Lehrkräfte an den Stadtteilschulen hervorragenden Unterricht. Wenn Sie sich einmal die Durchschnittszahlen anschauen, dann sehen Sie, dass das gute Kind in einer interessierten Klasse mit begeisterten Lehrkräften an der Stadtteilschule genauso in der Lage ist, ein tolles Abitur zu machen, wie es auch im Gymnasium die andere Variante gibt, wo am Ende jemand ein schlechtes Abitur macht. Das kommt vor.
Die Auffassung unserer Fraktion ist, dass die Eltern sich weder von der Politik noch von den Ergebnissen in der Schulinspektion für dumm verkaufen lassen. Deswegen können wir den Eltern die Informationen geben. Wir können ihnen die Durchschnittsnoten geben, die Zahl, wie viele Kinder in den Förderunterricht am Nachmittag müssen oder bei wie vielen Kindern es die Lehrkräfte am Vormittag tatsächlich schaffen, sie so mitzunehmen, dass sie nicht in den Förderunterricht müssen. Die Eltern wollen Transparenz und sie verdienen Transparenz. Deswegen bitte ich Sie, stimmen Sie dem Antrag zu oder lassen Sie uns ihn auf jeden Fall an den Schulausschuss überweisen. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Vielen Dank, ich werde die Redezeit einhalten. Vorab möchte ich alle, die jetzt hier sind und zuhören, noch einmal daran erinnern, dass wir hier über die Schwächsten im Schulsystem sprechen, nicht über irgendwen, nicht über den Senator, sondern über die Schwächsten im Schulsystem. Deswegen finde ich es bedenklich, dass die SPD zur Rechtfertigung des Rabe-Inklusionskonzepts hier keine Fachleute, auch nicht den schulpolitischen Sprecher, sondern eine Finanzbeamtin im mittleren Dienst schickt – Frau Jürgens, ich will Ihnen nicht zu nahe treten,
dass Sie das sind, ist im Bürgerschaftshandbuch nachzulesen –, eine Finanzbeamtin, die nicht einmal in der Lage ist, die Fachbegriffe richtig anzuwenden und von systematischer Ressource spricht.
Vizepräsident Dr. Wieland Schinnenburg (unter- brechend): Meine Damen und Herren, Herr Abgeordneter! Die SPD-Fraktion hat eine Sitzung des Ältestenrats beantragt. Ich unterbreche die Sitzung und bitte den Ältestenrat zusammenzutreten.
Unterbrechung: 21.16 Uhr
Wiederbeginn: 21.47 Uhr
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Jürgens, wir haben gerade schon draußen unter vier Augen gesprochen. Ich glaube, es war
ein gutes Gespräch, und ich möchte mich auch hier noch einmal in aller Form entschuldigen. Ich wusste nicht um Ihre persönlichen Umstände, und ich bin froh, dass wir kurz sprechen konnten.
Ich werde deswegen auch meine ursprüngliche Rede sehr stark abkürzen und möchte an der Stelle, weil es dem Thema gerecht wird und wichtig ist, nur noch kurz aus der Lissaboner Erklärung zitieren. Die Lissaboner Erklärung kam zustande bei einer Versammlung von Jugendlichen mit sonderpädagogischem Förderbedarf aus 29 Ländern. Und diese Jugendlichen mit sonderpädagogischem Förderbedarf haben in dieser wichtigen Erklärung 2007 zu Protokoll erklärt – das ist europaweit veröffentlicht worden –:
"Wir finden es sehr wichtig [im Rahmen der Inklusion], dass jeder Mensch frei entscheiden kann, welche Schule er besuchen möchte."
Die Jugendlichen haben erklärt, dass es für die inklusive Bildung wichtig ist,
"[…] dass die notwendige Unterstützung, Ressourcen und entsprechend ausgebildete Lehrkräfte vorhanden sein sollten."
Frau Jürgens, ich stimme mit Ihnen völlig überein, als Sie gesagt haben, die Qualität der Diagnose dürfe nicht von den Lehrkräften und von Zufällen abhängen, sondern alle Kinder und Jugendlichen, die betroffen seien, hätten einen Anspruch darauf, ihrer persönlichen Betroffenheit entsprechend qualifiziert diagnostiziert zu werden.
Deswegen unterstützen wir den FDP-Antrag mit Ausnahme der Ziffer 3. Angesichts der konkreten Zahlen ist es so, dass die Kinder mit Behinderung im emotionalen und sozialen Bereich nur einen verschwindend kleinen Teil ausmachen. Daher würden wir uns wünschen, wie wir es schon in den früheren CDU-Anträgen 2011 und 2012 immer wieder gefordert haben, dass es für alle Kinder mit Behinderungen im Bereich Lernen, im Bereich Sprache und im Bereich der emotionalen und sozialen Entwicklung wieder eine individuelle Ressource und eine individuelle Förderung gibt und eben nicht nur die systemische Ressource nach dem Gießkannenprinzip über alle Schulen ausgeschüttet wird. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Vielleicht erübrigt sich die Wortmeldung von Senator Rabe.
Bisher ist noch nicht herausgearbeitet worden, dass wir – auf den Punkt gebracht – darüber sprechen, dass in der Senatsdrucksache dem Parlament die Unwahrheit über das Gesetzesvorhaben gesagt wird. Außerdem sprechen wir über einen offenen Widerspruch, und ich will auf beides kurz eingehen.
Wir sprechen nicht über akademische kleine Möglichkeiten. Die letzten bekannten Zahlen betrafen 185 Vorschulkinder, die zum Schuljahr 2012/13 nicht in ihrer Grundschule bleiben konnten, weil unter Senator Rabe deren Anmeldung abgelehnt wurde. Sie wurden der Schule verwiesen und an andere Schulen geschickt.
Die wissentliche Unwahrheit in der Senatsdrucksache liegt in Folgendem. Wenn Sie sich die Begründung des Gesetzesvorhabens durchlesen, dann begründet Senator Rabe – er wird das vielleicht gleich noch einmal wiederholen – beziehungsweise der Senat, wenn er von Gerechtigkeit spricht, das Vorhaben, den Vorschulbesuch als Kriterium für das Anmeldeverfahren zu streichen, ausdrücklich damit, dass nach der Rechtsprechung des OVG – Zitat –:
"Kinder, die eine Kita besuchen, […] auch bei einem vergleichsweise kurzen Schulweg das Nachsehen haben [würden]."
Sehr geehrter Herr Senator Rabe, das ist grob falsch. Ich weiß nicht, wer bei Ihnen nach dem Beschluss des OVG und der Schlappe vom 17. Juli das Urteil oder den Beschluss noch einmal gelesen hat. Das OVG sagt ausdrücklich, dass es natürlich zulässig ist, die vier Kriterien in Paragraf 42 Absatz 7 Schulgesetz zu gewichten. Sie können ein Punkte- oder Quotensystem einrichten, Sie können auch eine Reihenfolge der Auswahl festlegen und zum Beispiel Geschwisterkinder vorrangig berücksichtigen. Die einzige klare Vorgabe, die das OVG gemacht hat, ist, dass es erstens auf die geäußerten Wünsche, das heißt das Wahlrecht der Eltern ankommt, und dann auf die drei weiteren in Paragraf 42 Absatz 7 genannten Kriterien Schul
wege, Geschwisterkinder und Vorschulbesuch. Innerhalb dieser drei Kriterien können Sie ein Punkte-, Quoten- oder Gewichtungssystem vornehmen. Wenn Sie es richtig machen, so wie es Ihnen das OVG ins Schulbuch geschrieben hat, dann können Sie ohne Weiteres vermeiden, dass Kinder mit kürzeren Schulwegen abgelehnt werden.
Das Problem im Rahmen Ihrer Schulplanung – und das wissen Sie auch – ist doch, dass Sie die stark angewählten Plätze an den Grundschulen in den guten Wohnvierteln, wo viele Menschen leben, nicht mögen. Wir haben das abgefragt. Zum Schuljahr 2013/14 sind von den 663 Kindern, die im Anmeldeverfahren für die erste Klasse abgelehnt worden sind, 460 Kinder, also 70 Prozent der abgelehnten Anmeldungen, fast in Klassenstärke an ihren Grundschulen abgewiesen worden. 185 Vorschulkinder, die Sie an ihrer Schule abgelehnt haben, sprechen eine beredte Sprache.
Aber kommen wir zu dem offenen Widerspruch. Die Fraktion der SPD hat mit diesem Antrag fast zeitgleich einen weiteren – interfraktionellen – Antrag eingebracht, und zwar dazu, die Kinder in den Langformschulen von Klasse 4 nach Klasse 5 glatt übergehen zu lassen und ihnen zu ermöglichen, in ihrer Schule zu bleiben. Gleichzeitig wollen Sie aber die Schüler, die schon ein Jahr in der Vorschule sind – die Vorschule bildet nach Paragraf 14 Schulgesetz ein einheitliches didaktisches Konzept mit der Grundschule Klasse 1 bis 4 – ausbooten und aus dem Verfahren nehmen.
Für die Erwägung, die wir im Schulausschuss bei der Berücksichtigung der Vorschulkinder anstellen müssen, möchte ich aus der Begründung zu Ihrem interfraktionellen Antrag für die Langformschulen vorlesen. Damit erübrigt sich vielleicht Ihr Wortbeitrag. Ich will Sie bei jedem dieser Sätze, die ich zitiere, fragen, warum das nicht 1:1 wörtlich auch für die Kinder gelten soll, die schon ein Jahr in der Vorschule gewesen sind – ich zitiere –:
"[Die Schulen] zeichnen sich dadurch aus, dass sie den Schülerinnen und Schülern die gesamte Schulzeit […] innerhalb eines durchgehenden pädagogischen Konzepts anbieten."
Das ist bei guten Vorschulen auch der Fall.
"Der pädagogische Zusammenhalt dieser Schulen wird durch ein gemeinsames Lehrerkollegium, gemeinsame Gremien und eine gemeinsame Leitung gesichert."
Das ist bei Vorschulen auch so, Herr Rabe. Sie wissen das vielleicht nicht mehr, aber die Eltern der Vorschulkinder sind zum Beispiel auch im Elternrat. Die meisten Eltern wählen diese Schulform ganz bewusst, weil sie das Konzept schätzen und es als Vorteil betrachten, ihre Kinder über die Schulzeit hinweg an einer Schule zu belassen.
Das gilt für die Eltern der Vorschulkinder, die sehr klein sind, in besonderem Maße. Dennoch müssen auch diese Familien gemäß dem Hamburger Schulgesetz das reguläre Anmeldeverfahren durchlaufen. Es gab Fälle, bei denen Kinder aufgrund hoher Anmeldezahlen nicht an ihrer Schule bleiben konnten. Dies bedeutet einen unerwünschten Einstieg in die Schullaufbahn des Kindes und widerspricht dem pädagogischen Konzept der Schulen. Es ist daher nur folgerichtig – so die SPD und der interfraktionelle Antrag –, den Übergang zu sichern, um ungewählte Schulwechsel sicher ausschließen zu können. Dies gilt aber nicht nur für die Ihnen pädagogisch liebgewonnenen Langformkinder, die in Klasse 4 der Langformschulen angekommen sind, sondern auch für die Vorschulkinder. Ich freue mich auf die Debatte im Schulausschuss.
Sehr geehrte Frau Goetsch, Sie haben wie Ihre Fraktionskollegin Möller von einer Kontingentlösung gesprochen. Für mich stellt sich das so dar, als wenn Sie von einer Lampedusa-Kontingentlösung sprechen. Aus meiner Sicht würde damit die Sorge einhergehen, dass dies bedeutet, dass Sie Werbung für den lebensgefährlichen Seeweg machen und die Menschen, weil sie hören, es gebe in Hamburg ein Lampedusa-Kontingent, versuchen, sich jetzt im Herbst und Winter über das Mittelmeer auf nach Lampedusa zu machen. Meinen Sie ein Lampedusa-Kontingent oder von welchem Kontingent sprechen Sie?
"Die Zeit" schreibt im Jahr 2013: "Kirchenasyl reicht nicht." Wir haben heute mehrfach gehört, dass die Gesetze geändert werden müssen. Das Asylrecht ist übrigens von einer sehr großen Koalition 1991 beschlossen worden und hat zu dieser Situation geführt, die wir jetzt haben. Ich plädiere für eine Politik mit Gnade, eine Behörde ohne Gnade können wir nicht gebrauchen. Demokratie im Sinne von Camus ist nicht das Gesetz der Mehrheit, sondern die Beschützung der Minderheit. In diesem Sinne müssen wir in der Lage sein, gemeinsam weiter an den Lösungen zu arbeiten und das Wort Humanität in den Mittelpunkt zu stellen. Verdrehungen und Beschimpfungen nützen nichts, da sind Sie auf dem Holzweg.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Bürgermeister Scholz, ich bin, das wissen Sie alle, ein großer Freund der Volksgesetzgebung. Wir haben während der Wahl eine große Beteiligung gehabt, und deswegen sollten wir trotzdem nicht vergessen, dass bis zum Samstag noch führende Vertreter dieser Stadt, auch Behörden, einvernehmlich der Auffassung waren, dass die Vorlagefrage an sich wegen Verstoß gegen den Haushaltsvorbehalt, Artikel 50 Absatz 1, verfassungswidrig war. Ich will auch nicht darüber sprechen, dass die Vorlagefrage an sich verkürzt war, denn die Hamburgerinnen und Hamburger haben in der Vorlagefrage gelesen, es sollten die erforderlichen und zulässigen Schritte unternommen werden, um die Netze zu übernehmen. Also haben sie sich gedacht, das sei gut, sie wollten die alte HEW zurück, und haben ihr Kreuz bei Ja gemacht.
In diesem Zusammenhang muss man sich aber große Sorgen machen, wenn man die Anträge liest und sieht, was im Moment gerade in der SPD los ist. Noch in der Nacht der Auszählung, kurz vor Mitternacht, kam das erste Papier, wie man denn ganz schnell diesen Volksentscheid umsetzen solle. Inzwischen haben wir etwa drei Papiere von der SPD bekommen mit vorwärts, rückwärts und noch ein bisschen anders.
Wir haben Anträge mit Neufassungen von den GRÜNEN und der LINKEN bekommen, und hier muss man ganz hellhörig werden. Im Antrag der LINKEN zur Umsetzung wird bereits perfide falsch zitiert. Wohlgemerkt, von den Hamburgerinnen und Hamburgern, die sich dafür entschieden haben, waren es nur knapp mehr als die Hälfte. Sie haben angekreuzt, dass die erforderlichen und zulässigen Schritte unternommen werden sollen. Die Hamburgerinnen und Hamburger wollen kein Recht brechen. Im Antrag der LINKEN wird aber nur noch zitiert, dass alle notwendigen Schritte unternommen werden sollten. Das Wort "unzulässigen" haben Sie an der Stelle weggelassen; das fällt auf.
Dann wollen Sie im Antrag einen Kriterienkatalog entwickeln – die GRÜNEN wollen das auch –, der grob kartellrechtswidrig wäre,
weil er sich nämlich nur noch an den Kriterien der Vorlagefrage ausrichten soll, die dezidiert nicht mit
den fünf Kriterien des Energiewirtschaftsgesetzes und des Konzessionsverfahrens vorgesehen sind.
Dasselbe hat der Bürgermeister schon gegenüber der Presse angekündigt. Er ist als Bürgermeister und Erster im Senat schließlich der Schiedsrichter; Herr Wersich hat das Beispiel schon gebracht. Er ist der Schiedsrichter im Vergabeverfahren und sagte, dass wir ein Spiel des FC Lüneburg mit dem niedersächsischen Trainer Manfred Braasch vor uns hätten, der demnächst gegen den Hamburger Sportverein spielen würde. Er selbst, Olaf Scholz, werde die Spielregeln schon einmal so verändern, dass Herr Braasch aus Lüneburg mit dem FC Lüneburg auf jeden Fall gewinnen würde. So geht es nicht.
Wenn wir den Wunsch der Hamburgerinnen und Hamburger, bei der Stromkonzession zur alten HEW zurückzukommen
und ein diskriminierungsfreies Ausschreibungsverfahren durchzuführen, erfüllen wollen, so habe ich in dem Zusammenhang eine Anregung für Sie, Herr Scholz. Ich habe heute Vormittag ein ausführliches Telefonat mit der zuständigen 8. Beschlussabteilung des Bundeskartellamts geführt. Wir haben über die Anträge der GRÜNEN und der LINKEN gesprochen. Ich habe auch über das Zitat von Olaf Scholz gesprochen. Das Bundeskartellamt findet das alles sehr interessant.
Das Bundeskartellamt bietet an – und das wäre eine wichtige Anregung, um diesen Hautgout, dass hier etwas nicht mit rechten Mitteln und überhastet gemacht wird, zu nehmen –, vorab informell wenigstens auf die Kriterien, die Sie sich ausdenken wollen zusammen mit dem niedersächsischen FC-Lüneburg-Trainer und anderen,
zu schauen, also eine A Limine – das ist keine verbindliche Entscheidung, das Missbrauchsverfahren wird wahrscheinlich anschließend trotzdem kommen, falls die städtische Gesellschaft den Zuschlag bekommt –, und neutrale Dritte mit darauf schauen zu lassen. Solange das ein Gemauschel wird mit Vergabekriterien und dann in der Behörde von Frau Blankau entschieden wird,
solange werden diejenigen, die mit Nein gestimmt haben – und es sind mehr als 400 000 Hamburgerinnen und Hamburger aus allen Teilen der Stadt
und aus allen Einkommensschichten, die sich trotz der irreführenden Vorlagefrage für ein Nein entschieden haben –, sich vom Bürgermeister und von den Politikern verraten fühlen. Das sollten wir vermeiden. Wir haben eine große Verantwortung dafür, wie das jetzt umgesetzt wird. Es muss vielleicht nicht erfolgreich umgesetzt werden im Sinne der Vorlagefrage, aber an Recht und Gesetz müssen wir uns auch nach einem solchen Volksentscheid halten. – Vielen Dank.
Herr Kollege Kerstan, wollen Sie die Hamburgerinnen und Hamburger, die für den Volksentscheid gestimmt haben, verschaukeln,
indem Sie ihnen die öffentliche Hand nicht zu hundert Prozent versprechen, sondern eine Genossenschaft beteiligen wollen, die ein mit den GRÜNEN eng verbandelter Anwalt ins Leben gerufen hat? Ist es das, was Sie uns jetzt verkaufen?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Ich hätte Ihnen eigentlich gern einen kleinen Springteufel mitgebracht in einer kleinen Schachtel, Sie kennen das. Im Englischen heißt das "Jack in the Box". Man macht die Schachtel mit einem Knopfdruck auf und dann kommt zack ein kleiner Springteufel heraus. Ich habe extra am Dienstag einen bestellt, der sollte aus Süddeutschland kommen, wurde am Dienstag abgeschickt, ist aber heute leider nicht angekommen.
Ich nenne Ihnen dann jeweils die Stelle, wann ich ihn geöffnet hätte.
Die Sache begann 2007. Bis dahin, aber auch nur bis dahin, hat der Abgeordnete Kerstan recht gehabt in seiner kurzen Historie zum Stichwort Konzessionsabgabe. 2007 hat der Landesrechnungshof Fragen zu der Rechnung der Konzessionsabgaben gestellt. Und der damalige Senat hat in der Drucksache 18/6204 ausdrücklich erläutert – das kennen Sie, Herr Kerstan, Sie haben es nur nicht erwähnt – ich zitiere –:
"Bei Abschluss des Konzessionsvertrags im Jahr 1994 hatte der Senat …"
Einschub: damalige SPD-Senat –
"… bewusst auf die Erhebung einer Konzessionsabgabe für die Fernwärme verzichtet. Dieser Verzicht sollte den Erhalt und den Ausbau der Fernwärme in Hamburg ermöglichen. […] Der Wirtschaftsprüfer des betroffenen Unternehmens …"
das war 1994 die HEW –
"… hat vertragsgemäß jährlich in seinem Abschlussbericht auch den Geschäftsbereich Fernwärme untersucht und keine Fehler erkannt."
Erster Springteufel. Im Herbst 2010 hat der damalige Noch-Staatsrat Christian Maaß aus der Umweltbehörde Zweifel an der Ermittlung der Fernwärmeergebnisse angemeldet und daraufhin wieder auf eine Schriftliche Kleine Anfrage geantwortet, nachzulesen in der Drucksache 20/734 – ich zitiere Paragraf 7 Absatz 3 des Konzessionsvertrags von 1994, damit Sie das alle mitbekommen, Sie haben die Unterlagen vielleicht nicht alle gelesen –:
"Für die Benutzung der öffentlichen Wege für die Fernwärmeversorgung kann die Stadt ein Sondernutzungsentgelt verlangen. Höhe und Berechnung der Erhebung des Sondernutzungsentgeltes werden in einer Zusatzvereinbarung festgelegt."
Und dazu, das wissen Sie auch, Herr Kerstan, ist in einer gemeinsam unterzeichneten Erklärung zur Erläuterung dieser Regelungen am 20. Oktober 1994 vereinbart worden:
"Zum jetzigen Zeitpunkt soll nach dem übereinstimmenden Willen beider Parteien für die Sondernutzung der öffentlichen Wege durch Fernwärmeleitungen kein Sondernutzungsentgelt gezahlt werden, weil der Ausbau des Fernwärmenetzes primär auf Forderungen der Stadt zurückgeht und der Fernwärmebereich für die HEW zurzeit noch keine Gewinne abwirft."
Das war 1994.
Dazu gab es eine einvernehmliche Berechnungsmethode, die seither angewendet wurde, nämlich die, dass Gewinne im Sinne des Vertrags nur die Gewinne aus dem Netzbetrieb sind. Sie bringen nämlich immer alles gern durcheinander. Auch vonseiten der Initiative wird gern von der Fernwärmeerzeugung gesprochen und davon, was der Verkauf der Fernwärme abwirft. Aber für die Konzessionsabgabe kommt und kam es allein auf die Frage an, was für Gewinne mit dem Betrieb der Netze erzielt werden. Dazu gab es, das wissen Sie auch, jährliche transparente Ergebnisermittlungen bei später Vattenfall, damals noch HEW, zunächst ab 1995 nach den LSP-Leitsätzen für die Preisermittlung aufgrund von Selbstkosten. Das wurde dann auch völlig transparent und jährlich geprüft. Das ist seit 2004 ersetzt durch die Rechnungslegung nach den IFRS, das sind die International Financial Reporting Standards, international anerkannte Standards für Rechnungslegung und Buchführung. Und es gab in keinem Jahr Beanstandungen der Behörde und in keinem Jahr Beanstandungen der Wirtschaftsprüfer, die das untersucht haben.
Zweiter "Jack in the Box", zweiter Springteufel: Das Volksbegehren im Juni 2011 nahte, und was passierte? Herr Kerstan und die GRÜNEN bringen mit Schriftlichen Kleinen Anfragen das Thema Konzessionsabgabe von Vattenfall. Es war ein Thema in der Schriftlichen Kleinen Anfrage von Herrn Kerstan, ob Vattenfall Hamburg um Millionen Euro prelle, und das war passgenau, um die Stimmung in der Presse anzuheizen. Es war der alte Vorwurf, der seit 2007 widerlegt war. Und er war auch 2010 widerlegt. Der alte Vorwurf wurde wieder aufgewärmt, es sei dort irgendetwas an dunklen Millionen zu finden, die man sich einstecken wollte. Und was erleben wir jetzt, zwei Wochen vor dem Volksentscheid?
Dritter Springteufel: Schon wieder, mit derselben Begründung wie 2011 und derselben Begründung von Christian Maaß in 2010 wird jetzt im Antrag der Vorwurf erhoben, dass es angeblich dunkle Millionen gibt und alles zurückgefordert werden müsse. Das ist nichts weiter als der Versuch, den Hamburgerinnen und Hamburgern, die sich mit den Details nicht auskennen, im Rahmen dieser Abstimmung des Volksentscheids – damals noch Volksbegehren – wie ein Springteufelchen immer wieder das alte, längst widerlegte Argument wider besseres Wissen um die Ohren zu hauen in der Hoffnung, damit Stimmenfang zu machen.
Vor diesem Hintergrund komme ich zum Schluss. Wir in diesem Hohen Hause und auch die Hambur
gerinnen und Hamburger sollten sich nicht zu Springteufeln und Springclowns machen lassen. Deswegen werden wir den Antrag schlicht ablehnen. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach allem, was wir jetzt von Herrn Kerstan insbesondere an Verkaufsreden gehört haben, muss ich als Anwalt Folgendes feststellen:
Herr Kerstan, wenn Sie vor ein paar Jahren mit solchen Argumenten auf dem freien Markt versucht hätten, Schiffsanlagen zu verkaufen, würden Sie heute wegen Kapitalanlagebetrugs nach Paragraf 264a Strafgesetzbuch wahrscheinlich mindestens zu einer hohen Geldstrafe, wenn nicht sogar zu einer Freiheitsstrafe verurteilt werden.
Herr Kerstan, Sie müssen bei der Wahrheit bleiben; dazu komme ich gleich noch.
Sie behaupten immer, man bekomme über den Volksentscheid die Fernwärmekraftwerke mit dazu. Lesen Sie die Vorlagefrage, die die drei Vertrauenspersonen formuliert haben, als sie den Volksentscheid im Januar 2012 beantragt haben. In der Vorlagefrage ist ausdrücklich formuliert, dass es nur um die Fernwärmenetze geht. Das sind die Rohre und Leitungen durch die Stadt. In der Vorlagefrage zum Volksentscheid, liebe Hamburgerinnen und Hamburger, ist an keiner Stelle von den Fernwärmekraftwerken die Rede.
Das einmal zur Wahrheit.
Ich möchte an dieser Stelle noch einen ganz wesentlichen Punkt ansprechen – und ich will und kann Sie als Bürger dieser Stadt damit nicht durchkommen lassen, nachdem Sie das Thema für die Aktuelle Stunde angemeldet haben –, wer alles Verlierer ist. Verlierer ist bei dem, was Sie in den letzten Wochen betreiben, im Moment die politische Kultur in dieser Stadt.
Für alle und insbesondere auch für die Presse und die Öffentlichkeit, die das bisher noch nicht mitbekommen haben, möchte ich auf einen Punkt hinweisen. Ein Mitglied dieses Hauses hat seine Anwaltszulassung dafür hergegeben, um für die Kampagnenleitung der Netzinitiative eine einstweilige Anordnung gegen die Freie und Hansestadt Hamburg, gegen diesen Senat zu beantragen und ihm gerichtlich die Äußerung verbieten zu lassen, dass der Erwerb aller Netze 2 Milliarden Euro kosten würde. Vielleicht hören Sie eine andere Zahl lieber. Der Kauf der Netze würde bei einem niedrigen Zinssatz jeden Tag 109 000 Euro kosten, und das sind nur die Zinsen für die Kredite – vielleicht hören Sie diese Zahl lieber.
Wichtiger ist mir jedoch eines: Ein solcher Versuch, in der politischen Diskussion mit gerichtlichen Mitteln dem politischen Gegner Argumente, Meinungen und Äußerungen zu untersagen, ist ein direkter Eingriff in die politische Meinungsfreiheit.
Meine Damen und Herren! Jetzt richte ich mich einmal direkt an Sie und möchte an eine mutige Frau erinnern, deren politische Überzeugung im Marxismus ich überhaupt nicht teile, die aber sehr mutig war. Sie wurde 1919 in Berlin auf brutale Weise für ihre politischen Anschauungen ermordet. Sie hat eine wichtige Mahnung geäußert, und die richte ich vor allem an Sie. Rosa Luxemburg hat gesagt:
"Freiheit ist immer nur Freiheit des anders Denkenden."
Und wenn Sie, Herr Kerstan, Herr Dr. Steffen und Herr Dr. Tjarks, der Meinung sind, dass die Argumente des Senats und die Argumente des Bündnisses sachlich nicht richtig sind, dann bringen Sie sachliche Gegenargumente. Aber laufen Sie nicht zum Gericht, suchen Sie nicht mit scheinheiligen Schriftsätzen gerichtliche Hilfe darin, Argumente zu verbieten. Wir leben in einer freiheitlichen, demo
kratischen Grundordnung, und für diese, das ist die Überzeugung aller in diesem Hause, jedenfalls auf dieser Seite,
ist die Meinungsfreiheit eines der höchsten Güter.
Ich komme zum Schluss.
Herr Kerstan, Herr Tjarks und Herr Dr. Steffen, ich habe den persönlichen Eindruck, dass Sie zur verlorenen Generation der GRÜNEN gehören.
Denn die Gründungsväter Ihrer Partei sind vor 30 Jahren noch für die Freiheit der Andersdenkenden auf die Straße gegangen, sie haben demonstriert. Was Sie machen, ist, im Parlament zu sitzen, einstweilige Anordnungen zu beantragen
und Ihrerseits falsche Argumente vor dem Volksentscheid zu verbreiten. Das ist nicht die politische Kultur, die wir uns in unserer Freien und Hansestadt Hamburg wünschen.
Vor dem Hintergrund wünsche ich den Hamburgerinnen und Hamburgern am 22. September 2013 eine gute und richtige Entscheidung und ein Nein zur Verstaatlichung der Netze. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Frau Prien hat das Wesentliche schon gesagt. Ich kann im Interesse der Schülerinnen und Schüler unserer Stadt nur noch einmal an Sie appellieren, die schulformbezogene Schulaufsicht in der Matrix, wie wir sie begründet beantragt haben, zu unterstützen.
Es fällt auf, dass Herr Senator Rabe nicht da ist.
Vorhin war er noch hier.
Ich will kurz erläutern, warum es ihm möglicherweise unangenehm wäre, hier zu sein. Ich kann mich daran erinnern – Herr Lein, Sie stimmen mir vielleicht zu –, dass er gar nicht so abgeneigt war, als wir das Thema in einer Ausschusssitzung gestreift und ihn gefragt haben, was er denn davon halte, die Schulaufsicht noch einmal neu zu konzipieren. Und weil hier eben auch ein wenig Geschichtsklitterung betrieben worden ist, möchte ich daran erinnern, was Herr Rabe in seiner Zeit als Abgeordneter zum Thema Schulaufsicht und Regionalisierung unter Senatorin Goetsch gesagt hat. Damals hat Herr Senator Rabe als Abgeordneter in seiner eigenen Pressemitteilung vom 22. September 2009 über die regionalisierte Schulaufsicht geschrieben:
"Auf abenteuerlichen Wegen hat die Schulsenatorin Christa Goetsch in ihrer Behörde zahlreiche neue Stellen geschaffen, ohne Ausschreibung mit Gefolgsleuten besetzt und diese dann anschließend noch befördert. […] Gleich mehrere Leitungsgremien der Behörde gestaltet Goetsch seit einem Jahr für ihre Gefolgsleute um."
Er nennt die Schulaufsicht mit ihren 24 Schulräten als erstes Beispiel, um dann darin zu münden – wohlgemerkt, das sind die Worte von Herrn Rabe im September 2009:
"Die Schulaufsicht wurde durch zusätzliche Schulaufsichtsbeamte aufgestockt und auf Linie gebracht."
Bei so viel Aufrichtigkeit des Abgeordneten Rabe hätten wir eigentlich erwarten können, dass er, wie er es in dieser Schulausschusssitzung eigentlich angedeutet hatte, irgendetwas tut. Er kennt die Probleme der Schulen, und wie Frau Prien völlig zu Recht gesagt und auch Frau von Treuenfels betont hat, sind die Probleme, mit denen sich die Schulleiter an die Schulaufsicht wenden, niemals regionale Probleme. Das sind immer Probleme, die in der Schule entstehen und schulformbezogen auf die speziellen Unterrichtsanforderungen und organisatorischen Anforderungen hin ausgerichtet sind. Deswegen brauchen wir ein Nebeneinander. Das Regionale ist wunderbar, aber es müssen schulformbezogene Schulaufsichtsbeamte zur Verfügung stehen. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte nur auf einen in diesem Hohen Haus seltenen Umstand hinweisen. Wir haben in der Diskussion gerade festgestellt, dass sich alle Beteiligten von links über grün, SPD und CDU und auch der Senator im Kern in einem einig sind
die FDP auch, Entschuldigung –, dass nämlich die sogenannte Reichen-Methode oder "Lesen durch Schreiben" davon abhängig ist, dass im Hintergrund noch Eltern zur Verfügung stehen, die das Ganze unterstützen und verhindern, dass schwerer Schaden eintritt. Frau Heyenn hat zutreffend die Untersuchung zitiert, die belegt, dass gerade Kinder aus sozial benachteiligten Familien, wo es zu Hause eben dieses Korrektiv – das Vorlesen, das Gespräch in Deutsch – nicht gibt, benachteiligt werden. Selbst Frau Dr. von Berg hat darauf hingewiesen, dass Schule nicht alles ist, sondern es auch auf die Eltern ankommt.
Das bedeutet übertragen, dass für einen guten Erwerb der Rechtschreibung und des guten Lesens eben auch ein solches Elternhaus erforderlich ist. Wo das nicht gegeben ist, kann es nicht allein der Reichen-Methode überlassen bleiben.
Herr Senator Rabe, Sie haben eben gute, richtige Worte gesagt. Ich möchte aber an Sie appellieren, sich nicht immer hinter der selbstverantworteten Schule zu verstecken, Sie sind der Schulsenator. Wir haben in Hamburg weit mehr als hundert Schulen, die im Moment ohne Schulleitung sind, die führer- und steuerungslos durch dieses Schulleben treiben.
Wir haben gleichzeitig, Frau Dr. von Berg hat es angesprochen, einen Zustand, wo selbst innerhalb der Schulen oft nicht bekannt ist, welcher Kollege wie viel mit der Methodik nach Reichen herumspielt und wie viel kontrolliert. Deshalb, Herr Rabe, möchte ich an das gute Instrument der Rundschreiben an die Schulen erinnern. Sie können morgen einen Brief aufsetzen, in dem Sie das eben Gesagte – nicht jede Lehrkraft verfolgt Parlaments-TV – in die Schulen senden und sagen: Liebe Lehrkräfte, seid euch bewusst, die Reichen-Methode steht nicht im Bildungsplan. Sie ist nicht zum Schreiben lernen, sondern zum Lesen lernen gedacht. Sie können sie vielleicht ergänzend anwenden.
Ich möchte an Ihre Worte "üben, üben, üben" erinnern. Geben Sie das den Lehrkräften als Leitlinie an die Hand. Sie sind der Schulsenator, Sie können steuernd auf den Schulapparat einwirken. Ver
senden Sie ein Rundschreiben. Das kann morgen auf den Tischen der Schulen sein. Dann kann sich kurzfristig etwas verändern. Im Schulausschuss werden wir natürlich trotzdem darüber beraten. Sie können aber schnell handeln; tun Sie es. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrter Senat! Wir haben durch eine ganze Reihe von Rednern in der Debatte nun sehr ausführlich herausgearbeitet, dass eine Vollverstaatlichung der Hamburger Netze energiepolitisch unsinnig und wirtschaftspolitisch falsch wäre.
Ich will aber noch einen Aspekt beleuchten und vertiefen, der bisher in der Debatte noch nicht wirklich herausgearbeitet wurde. Ich habe das Gefühl, dass viele, die sich für eine Vollverstaatlichung einsetzen, insbesondere die Aktiven und Verantwortlichen der Initiative "Unser Hamburg – Unser Netz", immer nur bis zum 22. September denken, dem Abend der Bundestagswahl, und davon ausgehen, dass sie, wenn sie dann das Quorum erreicht haben, ihr Ziel erreicht hätten und es eine Vollverstaatlichung gebe. Das ist nicht so.
Ich will einen Blick zurückwerfen. Am 6. Januar 2012 haben die drei verantwortlichen Männer, die an der Spitze der Volksinitiative stehen – vielleicht hätten ein paar Frauen dabei sein sollen, die hätten anders gehandelt –, nämlich Herr Braasch, der mit seinen Aktivitäten des BUND Hamburg schon viele Millionen gekostet hat, Herr Christiansen, der seine Position beim Kirchenkreis Hamburg-Ost für sein politisches Engagement missbraucht, und Herr Dr. Hörmann, der seine Position bei der Verbraucherzentrale Hamburg für sein politisches Engagement in der Initiative missbraucht, einen Antrag gestellt. Dabei haben sie, das muss man ganz deutlich sagen aus heutiger Sicht, einen kapitalen fachlichen Fehler begangen, der sich bitter rächen wird. Das sage ich als jemand, der schon einmal mit einer Volksinitiative einen Volksentscheid gewonnen hat. So oder so macht dieser Fehler die Initiative zum Verlierer und es droht die Gefahr, dass er viele Tausend Arbeitsplätze gefährdet und auch Hamburg zum Verlierer macht. Ich will Ihnen erläutern, worin dieser Fehler bestand.
Die Verantwortlichen haben nicht etwa den Antrag gestellt, den Volksentscheid, wie es in der Verfassung damals vorgesehen war, fristgerecht im Mai 2012 durchzuführen, sondern sie wollten den Volksentscheid am Tag der Bundestagswahl. Ich kann nicht sagen, was die drei bewogen hat, einen solchen Antrag zu stellen. Vielleicht hatten sie nicht genug Geld in der Kasse für Plakate, weil sie vorher gemeinnützigkeitswidrig keine Spenden bekommen haben, oder sie haben sich gesagt: Zur Wahl gehen mehr Bürger, da erreichen wir das Quorum. Wahrscheinlich haben sie aber nicht nachgerechnet, dass das Quorum am Tag einer Bundestagswahl viel, viel höher ist als an anderen Tagen und bei mehr als der Hälfte der gültigen Zweitstimmen liegt. Das heißt, bei einer Wahlbetei
ligung wie 2009 müssten ihnen 450 000 Hamburgerinnen und Hamburger auf den Leim gehen, um das Quorum zu erfüllen.
Das erklärt auch die Nervosität von Herrn Kerstan, denn Herr Kerstan hat, so wie er jetzt lächelt, offenbar eine nicht geringe Angst davor, den zweiten Volksentscheid für die GRÜNEN an die Wand zu fahren.
Wichtiger aber ist Folgendes, und damit komme ich zum wesentlichen Punkt. Versetzen Sie sich einmal in die Zeit nach dem 22. September. Wenn die Initiative gewinnen würde, wäre – wenn wir unterstellen, dass der Senat das als verbindlich betrachtet und alle Bedenken hinsichtlich der Verfassungswidrigkeit über Bord wirft – der Senat verpflichtet, sich um einen Rückerwerb der Netzgesellschaften zu kümmern. Das dauert, das sage ich Ihnen als Anwalt, mindestens ein halbes bis dreiviertel Jahr, bis so etwas ausverhandelt und rechtswirksam ist. Die Frist der Ausschreibung für die Stromnetze endet am 15. Januar 2014 um 11 Uhr MEZ. Das sind knapp vier Monate nach dem Volksentscheid, und das bedeutet, Bürgermeister Scholz hat es schon gesagt, dass die Stadt, wenn es um den Netzbetrieb geht, versuchen müsste, mal schnell eben kleine Netzgesellschaften zu gründen und sich mit diesen bis zum 15. Januar zu bewerben. Dazu hat Herr Engelsing vom Bundeskartellamt schon gesagt, dass in so einem Fall, wenn da eine kleine Mantelgesellschaft ankomme und die Stadt ihr den Zuschlag gebe, mit großer Wahrscheinlichkeit mit einem Missbrauchsverfahren zu rechnen sei.
Jetzt müssen Sie aber bitte einmal weiterdenken, und da beziehe ich mich auf die Ausführungen von Herrn Rose. Was passiert denn in dieser volatilen Situation, wenn sich Vattenfall und in diesem Fall die Stromnetz Hamburg GmbH bewerben und man wirklich die Kriterien des Bundeskartellamts für Ausschreibungen anlegt, oder wenn die Stadt sagt, da nicht sicher sei, wer hinterher Eigentümer ist, könne sie den Zuschlag nicht geben? Gehen Sie einmal davon aus, dass sich die großen Player am Markt, China Grid zum Beispiel und andere, auch bewerben. Unterstellen Sie einmal, das ist nicht unwahrscheinlich, China Grid würde in dieser volatilen Situation den Zuschlag bekommen. Dann wäre der Senat trotzdem verpflichtet, das Eigentum zurückzuerwerben. Wir hätten round about 2 Milliarden Euro – vielleicht sind es 1,5, aber 1,5 bis 2 Milliarden sind es sicher – zusätzliche Verbindlichkeiten für die Stadt und am Ende eine Stromnetz Hamburg GmbH und die anderen Netzgesellschaften ohne den Netzbetrieb, ohne die Konzession. Das heißt, Sie gefährden de facto auch die Arbeitsplätze dieser Gesellschaften.
Die logische Konsequenz ist, dass alle Hamburgerinnen und Hamburger aufgerufen sind, diesem Spuk ein Ende zu bereiten und am 22. September mit Nein zu stimmen. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrter Herr Senator Rabe! Die Überschrift dieses Themas der Aktuellen Stunde lautet eingangs "Vernachlässigte Stadtteilschulen". In dem Zusammenhang muss ich eines feststellen. Nur einer meiner Vorredner hat die Begriffe Realschul- und Hauptschulabschluss genannt. Das war Herr Senator Rabe.
Frau Prien auch, doch zwei.
Herr Senator Rabe, wir sollten öfter miteinander als übereinander sprechen. Und wichtiger, wir sollten an dieser Stelle der Geschichtsklitterung vorbeugen. Als über den Abschlussbericht der Enquete-Kommission abgestimmt wurde, in dem dann mehrheitlich, von der CDU-Fraktion insbesondere, die Einführung der Stadtteilschule empfohlen wurde, hat die SPD gegen das Votum gestimmt. Die SPD hat sich in ihrem Sondervotum zur Schulstruktur dafür ausgesprochen – Zitat –:
"Ziel ist eine Schule für alle."
Nachzulesen auf Seite 84 des Berichts,
nur damit niemand sagt, es hätten alle die Stadtteilschule eingeführt.
Nun komme ich aber zum eigentlichen Punkt. Wir haben gerade eine sehr abgehobene Debatte gehört, die sich vor allem mit dem Traum des Abiturs für alle befasst. Ich möchte Sie daher in die Realität zurückholen. Gestern titelte die "Hamburger Morgenpost" – ich teile die Ansicht dieser Überschrift überhaupt nicht und distanziere mich davon.
Aber wenn eine Hamburger Tageszeitung wie die "Hamburger Morgenpost" eine Schlagzeile bringt:
"Teenies zu doof für die Lehre"
ohne Fragezeichen, dann ist das ein Grund, darüber nachzudenken, was schief läuft, bevor sich Hamburger Schulabsolventen um Ausbildungsplätze bewerben. Im "Hamburger Abendblatt" vom Oktober 2012 wird niemand Geringeres als die zuständige Schulrätin aus der Behörde von Herrn Rabe, Frau Elisabeth Rüssmann, zitiert. Das Problem, über das damals im Oktober berichtet wurde, ist der Umstand, dass Hamburger Ausbildungsplätze zurzeit mehrheitlich noch immer zu über 50 Prozent an Schulabsolventen aus dem Umland gehen und nicht an Hamburger Absolventen von Stadtteilschulen und Gesamtschulen mit Haupt- und Realschulabschluss. Frau Rüssmann, die Schulrätin, sagt – Zitat –:
"Wir müssen die Grundkenntnisse der Schüler stärken."
Weiteres Zitat:
"Wir müssen zum Beispiel die Arbeitshaltung und das Pflichtgefühl der jungen Leute verbessern."
Was heute in der Debatte passiert ist und was offenbar in der Schulbehörde auf der Etage von Herrn Rabe passiert, ist, dass alle immer über eine gleichwertige Schule nachdenken. Die Stadtteilschule sei doch eigentlich dafür da, dass alle das gleichwertige Abitur machen. Richtig, man kann
auch an der Stadtteilschule das Abitur machen, wenn man das Zeug dazu hat und die Schulzeit gut verbringt.
Herr Senator Rabe und liebe SPD-Fraktion, es ist aber doch nicht damit getan, dass man die Schüler durchlaufen lässt, zuschaut, sich um die Inhalte nicht kümmert und dann sagt: Was wollt ihr denn werden, jetzt machen wir ein Berufseingliederungsprogramm. Dahin sind wir doch inzwischen gekommen. Ich möchte Sie, Herr Rabe, daran erinnern, wie in Ihrer Amtszeit unter Ihrer Verantwortung, und nicht durch das Primarschulgesetz im Oktober 2009, in die Stadtteilschulen hineinregiert worden ist. Sie, Herr Rabe, dulden einen praktischen Verzicht auf die äußere Differenzierung in den Stadtteilschulen. Sie, Herr Rabe, sind dafür zuständig, dass die Inklusion in den Stadtteilschulen völlig unzureichend geplant ist und umgesetzt wird. Sie, Herr Rabe, sind dafür zuständig, dass die Bildungspläne in den Stadtteilen, nach denen die Schüler schließlich lernen sollen – von Klasse 5 bis 9 Hauptschulabschluss oder 10 Realschulabschluss –, weitgehend entfachlicht sind und nur noch kompetenzorientiert vor sich hingelernt wird.
Sie haben völlig zu Recht gesagt, Herr Senator Rabe, die Stadtteilschule sei mehr. Die Stadtteilschule ist aber auch mehr als nur eine zweite Schulform für das Abitur. Die Stadtteilschule muss, und das ist unser aller und vor allem Ihr Auftrag als zuständiger Senator, sich endlich auch darum kümmern dürfen, gute Hauptschul- und gute Realschulabschlüsse zu vermitteln. Das ist der eigentliche Auftrag.
Ich komme zum Schluss. Es reicht nicht, die Stadtteilschule zu einer schlechteren Gesamtschule zu machen. Für alle zum Nachlesen: In allen Schulformvergleichen bei PISA waren die Realschulen in Hamburg, aber auch in allen anderen Bundesländern, in allen Fächern besser als die Gesamtschulen. Wer also den Aufbau und die Struktur der Stadtteilschulen vernachlässigt und zulässt, dass die Stadtteilschulen auf das strukturelle und inhaltliche Niveau der Gesamtschulen absinken, sieht sehenden Auges zu, dass die Stadtteilschulen ihren Auftrag nicht erfüllen können. Deswegen appelliere ich an Sie, sich die 10 Punkte aus dem CDU-Antrag, den wir später diskutieren werden, sehr genau anzusehen, zu beherzigen und umzusetzen. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Als ich im Oktober 2009, als über das Primarschulgesetz abgestimmt wurde, das erste Mal dort oben saß und Frau Heyenn, glaube ich, mich sah und ansprach, habe ich nicht damit gerechnet, dass mein Name in dieser Schuldebatte eine solche Rolle spielt, dass plötzlich jeder anfängt, sich an mir abzukämpfen.
Das spricht dafür, dass es gute Argumente sind. Die Wahrheit hört niemand gern, und deswegen möchte ich an einer Stelle noch einmal einhaken. Herr Holster, wir sind uns doch völlig einig darin, dass das Abitur an einer Stadtteilschule nicht nur
nach außen, wenn es darum geht, sich damit zu bewerben, sondern auch nach innen in der Vorbereitung auf das Abitur und in der Fachlichkeit und im Anspruch dieser Abiturprüfung mit den Gymnasien völlig gleichwertig sein muss. Sie nicken, wir sind uns darin einig.
Dann, Herr Holster, müssen Sie aber auch zur Kenntnis nehmen – das muss man einfach sehen und man muss überlegen, welche Folgerungen man daraus zieht –, dass zum Beispiel bei der LAU-13-Untersuchung Herr Vieluf, der nun völlig unverdächtig ist, schulpolitisch mit mir einer Meinung zu sein – Herr Vieluf war Staatsrat unter Frau Goetsch –, sagt, eine Schule für alle sei das Beste überhaupt. Er hat damals bei der LAU-13-Untersuchung, bei der der Leistungsstand von Gesamtschülern und Gymnasiasten verglichen wurde, glasklar festgestellt, dass die Gesamtschüler am Ende von Klasse 10 in Mathe und Deutsch ungefähr ein Jahr hinter den Gymnasiasten zurückliegen. Er hat ferner in derselben Untersuchung festgestellt – und davon distanziert er sich bis heute nicht –, dass in den Abiturjahrgängen der Gesamtschulen die Leistungen der Schülerinnen und Schüler in Klasse 13 oft immer noch auf dem Niveau sind, das am Gymnasium mehrheitlich schon in der Vorstufe, damals Klasse 11, erreicht wurde. Wenn ich das sehe, dann muss Herr Rabe doch reagieren und überlegen, wie man die Vorbereitung dieser angehenden Abiturienten in der Zeit bis zum Übergang in die Oberstufe, also bis zum Ende von Klasse 10, so verändert, dass diese dann auch – Sie sprechen immer von Gleichwertigkeit – eine gleichwertige Vorbereitung haben, um in der Oberstufe zu brillieren und ein gutes Abitur machen zu können. Das ist eine Verantwortung, die die Schulbehörde hat. Wir erleben aber – und deswegen ist für die Abiturienten die Stadtteilschule im Moment nicht gleichwertig –, dass Herr Rabe es zugelassen hat, dass selbst im Vergleich zu den Gesamtschulen ein inhaltlicher Rückschritt erfolgt ist, noch weniger äußere Differenzierung, noch weniger Fachlichkeit. Und da setze ich an und sage: Das muss sich ändern.
Unabhängig davon zum Bildungsauftrag.
Selbstverständlich.
Richtig, Frau Dr. von Berg, ist, dass Schülerinnen und Schüler dann besonders gut gefördert werden, wenn sie im Rahmen einer äußeren Differenzierung – und das Gymnasium ist eine Differenzierung auf den Schulabschluss Abitur – die Möglichkeit bekommen, sich in Kursen oder Klassen auf ihre Schulabschlüsse vorzubereiten; so sieht es unser Schulgesetz vor. Die Schulabschlüsse an der Stadtteilschule sind nun einmal: Hauptschulabschluss, Realschulabschluss und Abitur – drei Abschlüsse.
Das heißt, wir müssen endlich zurück zu einer äußeren Differenzierung in den Stadtteilschulen,
damit die Schülerinnen und Schüler dort vernünftig vorbereitet werden. Und, Herr Holster, Sie müssen für den Teil, der dort das Abitur macht – das werden nie alle sein, Sie werden nie 100 Prozent Abiturienten in Hamburg erreichen –,
eine gleichwertige Vorbereitung sicherstellen, und daran fehlt es im Moment. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Ich kann es kurz machen. Frau Leonhard, mit der ich sonst nicht immer übereinstimme,
hat fast alles Wesentliche schon gesagt. Ich will nur noch einmal betonen, dass wir uns in der CDUFraktion – und ich glaube, wir alle hier im Hause – darin einig sind, dass es unter dem Gesichtspunkt der Chancengleichheit wichtig ist, dass alle Kinder unabhängig vom Einkommen ihrer Eltern eine optimale Förderung in den Kitas erhalten sollen und dass gerade auch Kinder aus sozial eher schwächer gestellten Familien natürlich den Zugang in die Kitas und eine möglichst frühe Förderung haben sollen. Man muss sich aber auch einmal vor Augen führen, dass in den letzten 10, 15 Jahren die Grundsteine dafür insbesondere von den Vorgängersenaten unter der CDU-Regierung gelegt worden sind, aber selbst in den letzten zwei Jahren hat sich daran nicht viel, jedenfalls nicht zum Schlechten für die Eltern verändert.
Über welche Beträge sprechen wir? Herr Yildiz, Sie haben mit Ihrer Anfrage eine Menge Rückstände aus den verschiedenen Kitas genannt bekommen, aber nur betragsmäßig. Es gibt keine Informationen darüber, ob es wirklich die Mindestzahler sind, die, wie Sie unterstellen, die Beiträge nicht zahlen können, oder ob es nicht andere Eltern sind, die einfach einmal ihre Rechnungen über 300 Euro oder 500 Euro liegen lassen. Auch diejenigen, die mehr zahlen, sind möglicherweise nicht so schnell mit dem Zahlen ihrer Rechnungen, und da wird vielleicht auch einmal bei Privatpatienten die Zahnarztrechnung liegen gelassen. Es ist also eine reine Mutmaßung, dass es die Mindestzahler seien, die hier in großer Zahl zu diesen Rückständen beigetragen hätten.
Fakt ist aber doch, dass schon heute der Mindestanteil für eine achtstündige Betreuung in den Krippen im Elementarbereich gerade einmal bei 39 Euro im Monat liegt und für eine vierstündige
Betreuung gerade einmal bei 27 Euro. Auch bei den Mindestzahlern ist es so: Wer solche Beträge nicht zahlt, trifft eine Zahlungsentscheidung, diesen Beitrag, der wirklich gering ist und vom Steuerzahler mit vielen Hundert Euro subventioniert wird, nicht zu zahlen und diese 27 Euro lieber für etwas anderes auszugeben. Ich will nicht fragen, was das ist, aber ich finde, wir können an die Verantwortung der Eltern appellieren und sagen: Liebe Eltern, in der Kita gibt es eine gute Förderung, und wenn ihr die aufgrund eurer Einkommensverhältnisse für 27 Euro bekommt, dann sind diese 27 Euro wirklich verdammt gut angelegt, zahlt sie bitte auch.
Um das abzurunden, möchte ich zum Schluss noch auf ein Thema eingehen, weil Sie auch den Antrag gestellt haben, nicht nur die Beiträge für die Mindestzahler generell entfallen zu lassen, sondern auch auf die Einforderung der Rückstände bei den Mindestzahlern, also nur bei einem kleinen Teil der Beitragszahler, zu verzichten. Machen Sie sich doch einmal klar, was das für die Zahlungsmoral aller regelmäßig Zahlenden bedeutet. Frau Leonhard hat es am Beispiel der Kita-Zahler angesprochen, aber für alle die, die sagen, das Thema Kita sei ihnen so fremd und so fern, nehmen wir doch einmal das Beispiel Steuern, das im Moment in aller Munde ist. Stellen Sie sich vor, der Bund käme auf die Idee, per 25. April alle ausstehenden Steuerverbindlichkeiten zu erlassen.
Dann würden in diesem Hause eine ganze Reihe aufstehen – wahrscheinlich auf Ihrer Seite – und sagen, welch große Ungerechtigkeit das sei. Man habe seine Steuern schon bezahlt und all die Selbstständigen, die möglicherweise noch nicht gezahlt haben, müssten jetzt aber unbedingt auch und so weiter, und jetzt zahle man auch nicht mehr. An dem Beispiel, in das Sie sich hineinversetzen können, sehen Sie, dass es nicht hilft zu sagen, wer bis jetzt nicht gezahlt habe, den nehme man ohne Prüfung der Ursachen und Gründe davon aus, sondern diese momentanen Mindestgebühren, die ohnehin nur noch bis 2014 gelten, die gering sind und vom Steuerzahler hochsubventioniert. Sie sind gut angelegte Beiträge für die Eltern zur Förderung ihrer Kinder, und deswegen ist Ihr Antrag schlicht überflüssig in dieser Zeit. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will nur eines klarstellen, Herr Yildiz. Es mag an Ihrer Sprache liegen, das weiß ich nicht, aber Sie haben mir gerade unterstellt, ich hätte Steuerhinterzieher mit Kita-Beitragszahlern verglichen. Das ist eine Ungehörigkeit, wenn das ernst gemeint ist. Ich habe redliche Steuerzahler mit redlichen Kita-Beitragszahlern verglichen und Sie gebeten, einmal darüber nachzudenken, was ist, wenn diejenigen, die schon gezahlt haben, morgen hören, dass alle, die noch nicht gezahlt haben, den Beitrag erlassen bekommen – nicht mehr und nicht weniger. Von Steuerhinterziehern habe ich nicht gesprochen, und ich habe sie auch nicht gemeint. Ich meine die redlichen Eltern, die ihre Steuern zahlen – das war mein Vergleich –, und ich meine die redlichen Eltern, die ihre Beiträge zahlen und denen die 27 Euro pro Monat wichtig genug sind, um dafür für ihr Kind eine gute Förderung zu bekommen.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Wir sprechen über einen Antrag der FDP, Klassenwiederholung wieder ins Schulgesetz aufzunehmen.
Ich spreche heute für die CDU-Fraktion und möchte deswegen, weil wir das immer so machen, eine fachlich profunde Ursachenforschung und eine kleine sachliche Analyse von Punkten und Argumenten liefern, die bisher noch nicht angesprochen worden sind.
Woher kommt die Schulgesetzänderung, die das Sitzenbleiben, das Klassenwiederholen abgeschafft hat? Dieser Punkt ist damals – dies ist gerade von meinen Vorrednern angesprochen worden – im Rahmen des Primarschulpakts im Frühjahr 2010 ins Schulgesetz gekommen. Alle, die da
mals hier schon mitgewirkt oder jedenfalls das parlamentarische Geschehen wie ich sehr aufmerksam in dieser Zeit verfolgt haben, wissen, dass dieser Punkt, die Abschaffung des Sitzenbleibens, damals nicht wirklich ausführlich, pädagogisch und in den Ausschüssen vertieft debattiert worden ist.
Dieser Punkt hingegen ist Teil des Deals, den der damalige SPD-Führer Scholz mit nach Hamburg gebracht hat, nachdem er in Berlin abgewählt war und hierher kam.
Er hat gesagt, wenn Schwarz-Grün das so mitmache – er nenne ein paar Punkte, dazu gehöre das Abschaffen des Sitzenbleibens, kleinere Klassen und Abschaffung des Büchergeldes –, dann würde die SPD den Abgeordneten Ties Rabe zurückpfeifen, der bis dahin sehr gut strategisch mit "Wir wollen lernen" zusammengearbeitet hatte, und die Primarschulreform unterstützen. Das Gesetz wurde beschlossen, Herr Rabe stellte keine Schriftlichen Kleinen Anfragen mehr, und das Ergebnis ist bekannt: Herr Rabe wurde Schulsenator. Und was ist aus der Regelung geworden? Jetzt sprechen wir einmal für die Kinder. Das Problem ist doch, dass das Gesetz damals geändert worden ist, ohne dass jemand im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens darüber nachgedacht hat, durch was man denn das ersetzen soll,
wenn die Schüler einfach aufgerückt werden. Und erst im September 2011, da war das erste Amtsjahr von Schulsenator Rabe fast zu Ende, kam eine Verordnung von Herrn Rabe bezüglich der Förderkurse auf den Tisch und wurde durch die Deputation gedrückt. Ich nenne es lieber staatliche Ersatznachhilfe, ich bleibe einmal bei dem Begriff. Das Problem dieser Verordnung ist – davor dürfen wir als verantwortliche Politiker unsere Augen nicht verschließen –, dass aus wirtschaftlichen oder sonstigen Gründen die Förderung erst zu spät ansetzt. Die Schüler erhalten Förderkurse, wenn sie schon auf einer Fünf sind.
Versetzen Sie sich einmal in Ihre eigene Schulzeit, Mittelstufe, siebte oder achte Klasse. Ich weiß nicht, wer von Ihnen dort in einem, in zwei, in drei oder vier Fächern auf einer Fünf stand oder schlechter war. Wenn Sie dort vormittags im normalen Unterricht sind, inzwischen fast ganztagsschulmäßig, und der Stoff ihrer normalen Klasse geht weiter, dann rutschen Sie in einem oder zwei Fächern auf eine Fünf oder schlechter und werden
in einen Förderkurs geschickt. Dann ist es für dieses Fach zu spät, und Sie kommen – das sehen wir an den Zahlen, die der Senat jetzt vorgelegt hat – auch nicht mehr in die Spur.
Die Senatsantwort auf eine Schriftliche Kleine Anfrage vom 8. März 2013 hat überdies ergeben, dass Senator Rabe und die Schulbehörde nicht die geringste Ahnung haben, wie individuell, auf die Schüler bezogen, diese Förderkurse, diese staatliche Ersatznachhilfe greifen. Es heißt in der Senatsantwort, der Behörde lägen keine Daten vor, die einen schülerbezogenen Abgleich machen würden.
Wir haben ein paar Zahlen, um zu evaluieren, was diese Ersatznachhilfe bisher gebracht hat, und die sind erschreckend. Mehr als 12 000 Schülerinnen und Schüler haben nach den Zahlen, die Herr Senator Rabe in einer Pressemitteilung veröffentlicht hat, im letzten zurückliegenden Jahr erfolglos an diesen Kursen teilgenommen, weil sie immer weiter in das jeweils nächste Halbjahr hinein in diesen Nachmittagskursen blieben. Währenddessen ging vormittags der Unterricht weiter. Und wer von traumatisierenden Erlebnissen spricht, weil er meint, das Zurückgehen in eine Klasse, um neu anzufangen und auf dem Basiswissensstand wieder anzufangen, sei ein traumatisierendes Erlebnis, der muss sich einmal in die Lage eines 13- bis 15-Jährigen versetzen, der jeden Morgen in die Schule geht und weiß, dass er nicht weiß, worum es geht. Er sitzt da und die Klasse macht Unterricht. Er weiß nicht, worum es geht. Er hat Angst vor jeder Klausur und Angst vor jeder Klausurrückgabe, weil er weiß, er wird wieder eine Fünf oder eine Sechs haben. Über 12 000 Schülerinnen und Schülern geht es schon jetzt so in diesem Rabe-Förderkurssystem. Das heißt, wir müssen etwas daran machen.
Außerdem ist schon jetzt klar, dass die Milchmädchenrechnung vom Sparen nicht aufgeht, denn wir haben bisher im Förderkurssystem, das Herr Rabe aufgesetzt hat, nach seinen eigenen Zahlen schon über 7,6 Millionen Euro Steuergelder ausgegeben für Honorarkräfte und alles, was damit zusammenhängt. Aber die vermeintlichen Einsparungen von angeblich statistisch 6000 Euro pro Schülerin und Schüler, die nicht ein Jahr länger in der Schule sind, haben wir netto überhaupt nicht dagegen, die sind weg. Das heißt, wir haben ein teures, wahrscheinlich ineffizientes Förderkurssystem, bei dem dringend nachgesteuert werden muss.
Wir wissen außerdem, dass die Mehrheit der Schülerinnen und Schüler nach einer kürzlich erschienenen Forsa-Umfrage, nämlich 85 Prozent, sagen, Sitzenbleiben oder jedenfalls die Chance des Sitzenbleibens sei sinnvoll und wichtig, und sie möchten dies weiter haben.
Ich möchte einen wichtigen Punkt ansprechen. Es wird immer darüber gesprochen, was jemand vom Sitzenbleiben hat, der sitzenbleibt. Was aber immer ausgeblendet wird, ist, dass die große Mehrheit der Schülerinnen und Schüler, die nach dem Halbjahr merken – gerade in der Pubertät, von der sechsten bis zur neunten Klasse –, dass es jetzt brennt und die damals eine Versetzungsverwarnung bekommen haben, sich dann motiviert und angestrengt haben und dann die Leistung doch noch erbracht haben. Da standen sie noch nicht auf Fünf oder Sechs, deswegen hat es geklappt. Deswegen darf man diesen motivierenden Effekt der pädagogischen Maßnahme nicht ausblenden.
Deswegen komme ich zum Petitum der CDU an dieser Stelle. Wir meinen, Herr Senator Rabe muss jetzt eine letzte Chance haben. Wir wollen sie ihm geben und mitwirken.
Herr Senator Rabe und wir alle als Schulpolitiker im Schulausschuss sollten uns ernsthaft zusammensetzen und uns dieses Fördersystem, das im Moment nach allen Zahlen, die wir haben, dabei ist, an die Wand zu fahren und viele Tausende von Schülerinnen und Schüler auf abstürzende Schulkarrieren zu schieben, näher anschauen, und wir sollten wahrscheinlich gegensteuern. Das können wir, ich kenne uns im Schulausschuss. Wir wissen alle, wovon wir reden. Wir haben unterschiedliche Meinungen, aber wir können, wenn wir wollen, gut zusammenarbeiten.
Deswegen möchte ich Sie einladen, gemeinsam, auch Sie von der SPD, Herrn Rabe die letzte Chance zu geben. Stimmen Sie dafür, dass wir den Antrag an den Schulausschuss überweisen.
Noch ein Letztes. Das Einzige, was uns an dem FDP-Antrag stört, ist, dass er letztlich einen Kuschelkurs aus dieser pädagogischen Maßnahme macht, denn er setzt für das Klassenwiederholen voraus, dass die Zustimmung des Schülers und der Sorgeberechtigten vorliegt oder sogar der Wunsch der Schüler und Sorgeberechtigten. Wenn Sie sich an Ihre Schulzeit erinnern, dann ist der Schüler in den seltensten Fällen damit einverstanden. Wenn man ihm also sagt, du bleibst sitzen, dann ist es relativ unwahrscheinlich, dass er sagt, das sei prima und das möchte er auch. Viele von ihnen werden stattdessen sagen, nee, wenn ich weiterkomme, Dicker, dann gehe ich weiter.
Vizepräsident Dr. Wieland Schinnenburg (unter- brechend): Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Holster?
Selbstverständlich, Herr Holster.
Wir halten es für sinnvoll, darüber nachzudenken, ob die Ersatzmaßnahme der Nachhilfekurse, wie sie jetzt besteht, ausreichend ist. Wenn das nicht der Fall ist, müssen wir uns im Interesse der Schülerinnen und Schüler als nächsten Schritt überlegen, was dann die Folge ist.
Wenn also die Nachbesserung nicht ausreicht, dann ist es natürlich sinnvoll, wenn neben den Förderkursen, die für die Schüler da sind, die vielleicht nur in einem oder vielleicht in zwei Fächern schlecht sind, aber in anderen gut, die klare pädagogische Maßnahme kommt als Nebeneinander neben dem Fördersystem.
Deswegen lade ich Sie alle noch einmal ein und bitte Sie, der Überweisung an den Schulausschuss zuzustimmen, damit wir hier weiterkommen, denn jeder Monat, den wir die Sache schleifen lassen, ist ein verlorener Monat für die Kinder in Hamburg. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Wir sprechen in dieser Doppeldebatte über zwei Anträge der CDU-Fraktion, die Herrn Senator Rabe bei der qualitativen Umsetzung von zwei Aufgaben, die er bisher hat brachliegen lassen, helfen sollen. Es geht darum, den Unterrichtsausfall an Hamburger Schulen, der erschreckend hoch ist, systematisch zu erfassen, zu analysieren und dann auch zu vermeiden, was unser aller Ziel sein muss.
Bei dem zweiten Antrag geht es darum, das von Senator Rabe 2011 mit einer Verordnung umgesetzte Konzept von Förderkursen am Nachmittag für Schüler, die vormittags in ihren Klassenverbänden oder Jahrgangsstufen auf eine Fünf oder schlechtere Noten abgerutscht sind, zu evaluieren. Wir müssen nämlich schauen, dass die Kinder in diesem System möglichst effektiv gefördert werden.
Kommen wir zum ersten Antrag: Unterrichtsausfall systematisch erfassen. Bei dem Problem des Unterrichtsausfalls an Hamburger Schulen ist Senator Rabe seit seinem Amtsantritt weitgehend untätig geblieben und musste faktisch, das sieht man am Verlauf der Schriftlichen Kleinen Anfragen, zum Jagen getragen werden. Bei Beginn seiner Amtszeit sagte die Behörde auf eine Schriftliche Kleine Anfrage von Herrn Heinemann hin, dass man eine Erhebung des Unterrichtsausfalls zum Schuljahr 2011/2012 plane. Ein Jahr später, Anfang 2012, teilten die Behörde und Herr Rabe mit, dass das Erfassen des Unterrichtsausfalls zentral in die Behörde verschoben werden solle. Und erst im November 2012, also fast zwei Jahre nach Beginn der Amtszeit von Herrn Rabe, begann eine elektronische Erhebung. Wir wissen aber auch durch eine Schriftliche Kleine Anfrage des schulpolitischen Sprechers der SPD zu den Zahlen von November und Dezember, dass der Vertretungsbedarf in den letzten Jahren in den Hamburger Schulen von 2006, als es nur 4,8 Prozent der erteilten Stunden waren, auf rund 10 Prozent gestiegen ist. Und das heißt, wir müssen dringend handeln.
Die Behörde hat mitgeteilt, dass eine Software eingeführt werden solle. Versprochen ist das bisher, wenn keine weitere Verschiebung kommt, für den Herbst 2013. Unser Antrag – und deswegen hoffen wir auf Ihre Zustimmung zur Überweisung an den
Schulausschuss, damit wir uns dort als Schulpolitiker und Fachleute gemeinsam mit dem Thema befassen können – geht dahin, im Rahmen dieser Software bei der Erfassung des Unterrichtsausfalls beispielsweise Klassenzusammenlegungen, Förder- und Teilungsstunden oder die sonderpädagogische Förderung in den Schulen tatsächlich transparent zu erfassen. Nach der Antwort des Senats auf die Schriftliche Kleine Anfrage von Herrn Holster ist auch klar, dass die Erhebung bisher diese Punkte nicht erfasst. Damit ist die Befürchtung gerechtfertigt, dass die Schulen mit der bisherigen Mittelzuweisung den Vertretungsunterricht auf Kosten insbesondere von Förderstunden geben. Gleichzeitig geht es auch auf Kosten des Inklusionsförderbedarfs für Kinder mit Behinderung im Bereich Lernen, Sprache oder emotionale und soziale Entwicklung, bei der wir nur diese Gießkannen-Ressourcenzuweisungen durch Herrn Rabe in den Schulen bekommen haben.
Der Antrag geht also dahin – und wir hoffen auf Ihre Zustimmung zur Überweisung an den Schulausschuss –, diese Unterrichtsausfälle systematisch zu erfassen und zu analysieren mit den Punkten, die wir im Antrag herausgearbeitet haben.
Der zweite Antrag, der noch zur Abstimmung steht, ist der Wunsch, die Nachhilfe an Schulen zu evaluieren. Schule ist nämlich nur dann gut, wenn sie die Schülerinnen und Schüler auch fachlich gut vorbereitet. Wir wissen, dass die Verordnung, die Herr Rabe im Herbst 2011 erlassen hat, nicht ausreichend greift. Die Förderung ab Note Fünf und schlechter kommt zu spät, und es ist wichtig, dass wir uns darum kümmern, wie diese Förderung besser werden kann. Wir haben in dem Antrag eine Reihe von Punkten, auf die es ankommen wird, abzuprüfen. Deswegen bitten wir Sie auch in diesem Punkt um die Überweisung an den Schulausschuss. Wir können uns dort im Interesse der Schülerinnen und Schüler sachgerecht mit den Fragen befassen und sollten das auch tun. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen von der SPDFraktion, die Sie nun hier die entscheidende Mehrheit haben.
Sie haben die Möglichkeit, gleich in einem akuten, wichtigen Problem, das viele Tausend Kinder und viele Tausend Eltern draußen betrifft, gestaltende, gute Politik zu machen. Worum geht es bei unserem Antrag? Es geht darum, dass 14 000 Schülerinnen und Schüler, im Regelfall kleine Kinder an den Grundschulen, nachmittags in der Hortbetreuung sind, zurzeit mit Kita-Gutschein. Und es geht darum, dass weitere 1300 Kleinkinder in den Vorschulen nachmittags an der Hortbetreuung teilnehmen, auch mit Kita-Gutschein, und nach dem Vormittagsunterricht noch den Rest dieses Schuljahres in den Hort gehen, dort in vertrauter, guter Atmosphäre ein gutes Mittagessen bekommen und nachmittags gut betreut werden.
Nun haben wir folgende Situation. Schulsenator Rabe hat vor rund einem Jahr in einer Pressekonferenz angekündigt, dass alle Grundschulen Ganztagsschulen werden sollen. Er hat Gas gegeben und gleichzeitig verkündet und angeordnet, dass das Kita-Gutschein-System zum Sommer dieses Jahres abgeschafft wird. Dahinter steckt die Überlegung des Senators, dass die Kinder dann in die Ganztagsschulen gehen. Das Problem ist nur – und das wissen wir alle und im Detail spätestens seit der Senatsantwort auf unsere Anfrage vom Dezember –, dass nur in einem Bruchteil der Schulen wirklich eine vernünftige Mittagsverpflegung für die Kinder angeboten wird. Nur in einem Bruchteil der Schulen sind Räume da, wo es den Kindern im Moment zuzumuten ist, mittags zu bleiben und zu essen und nachmittags betreut zu werden. Mehr ist einfach nicht fertig.
Wir müssen uns fragen, ob wir die Kinder jetzt in Baustellen schicken wollen, ob wir ihnen sagen wollen: Ihr müsst in der Schule bleiben, ihr dürft
künftig nachmittags nicht mehr in euren Hort gehen, wo ihr eure Bezugspersonen habt, wo ihr gutes Essen bekommt, wo ihr nachmittags gut betreut werdet. Wir müssen uns fragen, ob wir 15 300 Kinder, das sind reale, kleine Kinder, nach den Sommerferien in Grundschulen schicken wollen, die auf die Nachmittagsbetreuung überwiegend noch nicht vorbereitet sind.
Dazu gibt es zwei interessante Unterlagen, zum einen die Qualitätsstandards für die Schulverpflegung der Deutschen Gesellschaft für Ernährung – ich zitiere –:
"Für die Ausgabe und den Verzehr der Speisen wird ein gesonderter Raum zur Verfügung gestellt. Das schließt die Einnahme der Mittagsmahlzeit, zum Beispiel in Klassenund Pausenräumen, Pausenhallen und Fluren aus."
Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung sagt uns weiter:
"Die Essatmosphäre wird sehr stark durch den Geräuschpegel beeinflusst. Um diesen möglichst gering zu halten, ist der Raum entsprechend zu gestalten und zu dämmen."
Auch die Schulbehörde, die im Moment für ihr Ganztagsmodell wirbt, schreibt auf ihrer Webseite: