Für die FDP-Fraktion lauten diese Bedingungen, dass erstens die Investitionsbank primär beratend tätig werden sollte und das unmittelbare Kreditgeschäft denjenigen überlassen sollte, die davon auch etwas verstehen, nämlich den Hausbanken der Fördermittelnehmer.
Zweitens: Es muss sichergestellt werden, dass die Investitionsbank ihren Förderauftrag wettbewerbsneutral erfüllt. Um ein Beispiel zu nennen: Die Nutzung von Kundendaten der HSH Nordbank oder anderer Einrichtungen oder Institutionen der Stadt muss definitiv ausgeschlossen bleiben.
Und drittens: Die Investitionsbank muss über eine weitgehende institutionelle und auch politische Unabhängigkeit verfügen.
Meine Damen und Herren! Wenn die SPD unsere Zusatzanträge übernimmt oder diese beschlossen oder verwiesen werden, wird die FDP-Fraktion dem Antrag zustimmen, wenn nicht, dann werden wir uns enthalten und den Änderungsanträgen der CDU zustimmen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Kluth, das ist schon der entscheidende Punkt. Normalerweise wird in diesem Geschäft der mittelständischen Wirtschaftsförderung vieles durch die Hausbanken bewältigt – das ist unstrittig – und das sollte auch so bleiben. Trotzdem kann man, wenn wir uns die Situation anschauen, bei aller Vorsicht der Informationen feststellen, dass es im Bereich der Metropolregion ein Defizit in einer bestimmten Umsatzklasse gibt, weil ein Teil von Gründern oder Unternehmen, die sich auf den Weg gemacht haben, Probleme mit ihren Hausbanken haben. Insofern kann ich nur noch einmal bekräftigen, dass das eine völlig vernünftige Überlegung ist. Ich ha
Richtig ist auch – das ist allerdings, Herr Völsch, bei den Anträgen ein bisschen unterschiedlich ausgebildet –, dass wir überprüfen müssen, was an Förder- und Finanzierungsprogrammen da ist und wie ihre Wirksamkeit beurteilt wird. Das sollte man sich vorher noch einmal genauer anschauen, bevor man zum Umbau einer bestehenden Bank oder gar zur Neugründung einer Bank schreitet. Ich habe nicht ganz verstanden, warum Sie diesen ersten Schritt nicht entsprechend deutlich betonen, sondern gleich sagen, dass Sie zum Jahresende den Bericht haben möchten, wie man mit der Umwandlung der Wohnungsbaukreditanstalt fortfahren kann. Es wird Sie vielleicht nicht wundern, dass ich den GAL-Antrag, den Sie nun gerade in die Papiertonne treten wollen, in diesem Punkt am kritischsten und am offensten finde; er hat unsere volle Unterstützung.
Es wäre ganz wichtig, in dieser Reihenfolge vorzugehen, erstens zu schauen, was es an Förderprogrammen gibt – alle haben gesagt, da gebe es einiges zusammenzulegen –, sich dann die Finanzierung anzusehen und im dritten Schritt zu prüfen, ob die Umwandlung oder die Einrichtung einer neuen Investitionsbank Sinn macht.
Herr Kluth, das HSH-Nordbank-Desaster ist uns allen im Genick in der Hinsicht und man muss sicherlich genau aufpassen, aber es geht auch noch um etwas anderes. Es ist richtig, wenn Sie darauf hinweisen, dass 15 Bundesländer so ein Institut haben und wir nicht. Warum das nicht der Fall ist, lasse ich jetzt einmal weg, aber wir haben eben eine sehr schwierige Situation und um eine solche Bank wirklich wirksam zu machen, müssten wir wenigstens die Größenordnung von SchleswigHolstein oder Berlin erreichen. Und da reden wir dann schon über ein Eigenkapital in der Größenordnung von 1 Milliarde Euro, um auch entsprechende Umsatzvolumina stemmen zu können. Herr Völsch, es erschließt sich mir momentan nicht, wie wir das in der gegenwärtigen Haushaltssituation hinbekommen sollen.
Wenn Sie die Vorstellung haben, die WK könnte das im Alleingang machen, dann habe ich da wirklich große Realisierungsvorbehalte.
Unser Vorschlag: Geben Sie sich einen Ruck, überweisen Sie wenigstens noch den Antrag der GAL an den Ausschuss, lassen Sie es uns in dieser Reihenfolge angehen und dann schauen wir uns den Bericht Ende des Jahres an.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Noch ganz kurz einige Bemerkungen zur Gründung einer Investitionsbank, die wirklich eine wichtige Säule in der Wirtschaftsförderung ist und ein Instrument erfolgreicher Strukturpolitik, weil wir immer wieder erleben, dass Unternehmer zu uns kommen und sich darüber beklagen, dass sie nicht die Kredite erhalten, die sie gerne hätten, selbst wenn die Idee gut ist, ihre Unterlagen gut sind und dergleichen mehr. Aufgrund der Basel-III-Bestimmungen sind die Eigenkapitalanforderungen an die Unternehmen in einem Maße angewachsen, wie wir es in den letzten Jahren schon erlebt haben, aber jetzt sind die Bedingungen noch weitaus schärfer. Insofern wird eine zentrale Anlaufstelle in Form einer Investitionsbank, so wie auch die anderen Länder das haben, erforderlich, weil Investitionsbanken in Zukunft wesentlich mehr als in der Vergangenheit damit zu tun haben werden, das entsprechende Risikokapital bereitzustellen. Aufgrund der sehr geringen Margen, die sich bei der Bearbeitung von Förderanträgen ergeben, sofern es sich um EU-Mittel oder Bundesmittel handelt, bearbeiten die Hausbanken diese Unterlagen nicht sonderlich gern. Insofern spricht sehr vieles dafür.
Noch einmal ganz kurz zu Ihrem Antrag, Frau Prien. Insbesondere einen Punkt habe ich da nicht so ganz verstanden. Sie bitten uns zu prüfen, ob man nicht die Innovationsstiftung und auch die HSH Nordbank mit den Aufgaben betrauen könne. Darüber war ich etwas irritiert. Die Innovationsstiftung arbeitet mit wenigen Leuten, die wirklich sehr gut arbeiten, und es ist toll, was dabei herauskommt, aber sie ist keine Bank und kann letzten Endes nicht diese ganzen Fördermittel verwalten. Die HSH Nordbank – und da hätten Sie sich vielleicht einmal mit Ihrem finanzpolitischen Sprecher zusammentun müssen – verfügt über völlig andere Rahmenbedingungen. Das ist eine Geschäftsbank, die im freien Wettbewerb am Markt agiert. Und gerade diese externen Verwerfungen, das haben Sie zu Recht festgestellt, die zum Beinahemarktversagen geführt haben, betreffen Banken am freien Markt. Das betrifft keine Investitionsbanken, auch wenn ein gewisses Restrisiko bei manchen Förderungen durchaus möglich ist.
Bei allen Rednern hat es sich an dem Punkt entzündet, dass wir das bitte zunächst einmal prüfen sollten und erst dann beschließen. Selbstverständlich ist prüfen immer gut. Wir werden diesen Bericht, mit Ihnen gemeinsam besprechen und ich hoffe, dass der Senat an dieser Stelle einen Superbericht erstellt,
über den wir dann im Wirtschaftsausschuss diskutieren können, dass wir auch die Vor- und Nachteile und die ganzen Risiken vernünftig bewerten können und wir als Parlament diejenigen sind, die sagen, wo letzten Endes der Nagel eingeschlagen wird.
Ich habe mich in den letzten Tagen einmal mit den Investitionsbanken der Länder beschäftigt, insbesondere mit der von Schleswig-Holstein. Vor dem Hintergrund wundert mich dann, Herr Tjarks, dass Sie sagen, man möge doch bitte schön die HSH Nordbank vielleicht damit betrauen. Hatten Sie das nicht gesagt? Dann war es Frau Prien oder Herr Kluth.
Keiner will es gewesen sein, das wundert mich jetzt, denn einer hat es gesagt. Ich hatte mich ganz einfach vor dem Hintergrund der Kernkapitalquote gewundert, weil das natürlich keine Alternative sein kann.
Zum Abstimmungsverhalten hatte mein Kollege Herr Völsch schon gesagt, dass wir den Antrag der FDP an den Ausschuss zur Diskussion überweisen werden, alle anderen Dinge nach dieser Diskussion aber ablehnen. – Danke.
Wenn keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, kommen wir zur Abstimmung. Der Abgeordnete Christoph de Vries hat mir mitgeteilt, dass er an den Abstimmungen nicht teilnehmen werde. Zunächst zu den Überweisungsbegehren.
Wer stimmt einer Überweisung der Drucksachen 20/1588, 20/1687, 20/1693 und 20/1698 federführend an den Ausschuss für Wirtschaft, Innovation und Medien und mitberatend an den Ausschuss Öffentliche Unternehmen zu? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist es abgelehnt.
Wer möchte nun den FDP-Antrag aus Drucksache 20/1693 an den Ausschuss für Wirtschaft, Innovation und Medien überweisen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist das Überweisungsbegehren angenommen.
Wir kommen dann zur Abstimmung in der Sache, hier zunächst zum Antrag der CDU-Fraktion aus Drucksache 20/1687.
Wer möchte diesen beschließen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist auch dieser Antrag abgelehnt.
Schließlich zum SPD-Antrag aus Drucksache 20/1588. Diesen Antrag möchte die FDP-Fraktion ziffernweise abstimmen lassen.
Wer möchte die Ziffer 1 des SPD-Antrags annehmen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist diese Ziffer angenommen.
Wer möchte sich den Ziffern 2 und 3 anschließen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit sind auch diese Ziffern angenommen.
Ich rufe jetzt den Tagesordnungspunkt 23 auf, Drucksache 20/1579, Antrag der CDU-Fraktion: Sicherungsverwahrung in Hamburg verfassungsgemäß?
Diese Drucksache möchte die FDP-Fraktion an den Ausschuss für Justiz, Datenschutz und Gleichstellung überweisen. Wer wünscht das Wort? – Frau Spethmann bitte.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir müssen hier ein Thema wieder ins Parlament tragen, das längst im Ausschuss behandelt werden müsste.
Seit April dieses Jahres versuchen wir im Ausschuss, über das Thema Sicherungsverwahrung mit dem Senat, aber insbesondere mit der SPD ins Gespräch zu kommen. Aber es kommt nicht dazu. Die SPD vertagt diesen Tagesordnungspunkt, verschiebt ihn, stimmt einer Expertenanhörung dem Grunde nach zu, verschiebt aber den Termin.
Wir haben hier aber ein massives Problem im Bereich der Sicherungsverwahrung. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat bereits im Dezember 2009 entschieden, dass eine begrenzte Sicherungsverwahrung nicht rückwirkend verlängert werden darf. Dieser Ansicht hat sich das Bundesverfassungsgericht im Mai 2011 nicht nur angeschlossen, sondern weitere inhaltlich verschärfte Anforderungen an die Sicherungsverwahrung gestellt. Hiernach sind Sicherungsverwahrte, die nicht an einer psychischen Störung leiden und daher nach dem neuen Therapie- und Unterbringungsgesetz unterzubringen sind, und auch Sicherungsverwahrte, die als nur normal gefährlich und nicht hochgradig gefährlich gelten, wohl zum Teil zu ent
lassen. Das Bundesverfassungsgericht hat in der Begründung seiner Entscheidung eine Vielzahl von Anforderungen an eine verfassungskonforme Sicherungsverwahrung gestellt. Bund und Länder müssen nun Gesetze ändern, die tatsächliche Unterbringung den richterlichen Vorgaben anpassen und genügend Therapieplätze und Therapeuten zur Verfügung stellen.
Das Bundesjustizministerium hat bisher nur teilweise Vorschläge gemacht. Da sind wir mit der SPD bundesweit und auch mit der Senatorin einer Meinung, dass das nicht ausreicht; die Bundesebene muss auch arbeiten.