Wir glauben aber, dass sie in vielerlei Hinsicht positive Entwicklungen befördert. In der 19. Wahlperiode hatten wir die Einführung beziehungsweise Wiedereinführung einer degressiven Abschreibung in unmittelbarem Zusammenhang mit der Vorlage des Wohnungsbauentwicklungsplans 2009 gefordert. Wir sehen sie als eine Maßnahme von vielen in einem ganzen Bündel von Einzelmaßnahmen zur Forcierung des Wohnungsneubaus.
setzung mit in seinen wohnungspolitischen Maßnahmenkatalog aufnimmt. Bislang gibt es zwar mehr oder weniger nur unterschiedliche Verlautbarungen, erste Gespräche und ansonsten viel Verwirrung, aber darauf will ich an dieser Stelle nicht näher eingehen. Vielleicht nur eine Bemerkung: Das Hickhack, so eine große deutsche Tageszeitung, bei der Ausarbeitung des Vertrags für Hamburg spricht für sich.
Meine Damen und Herren! Die Argumente für die Abschaffung beziehungsweise zeitliche Begrenzung bis 2006 sind heute exakt ins Gegenteil verkehrt und somit ein Argument für die Wiedereinführung. Im Gegensatz zu damals ist das Wohnraumangebot eben nicht mehr ausreichend. Von Gegnern der degressiven Abschreibung wird angeführt, dass diese nicht regionalisierbar sei, also nicht zwingend verstärkten Neubau in bestimmten Regionen mit hohem Bedarf befördere. Dieses Argument würde sicher gelten, wenn der steuerliche Anreiz der einzige für potenzielle Investoren wäre. In einem Bündel von Maßnahmen schafft dieser jedoch durchaus einen Standortvorteil, wenn zum Beispiel ein günstiges Verhältnis zwischen Investitionskosten und Mieteinnahmen besteht. Ebenso sind verstärkte Grundstücksvergabe und die Höhe von Fördermitteln im Wohnungsbau entscheidend.
Darüber hinaus gewährt eine degressive AfA mit gewissen energetischen und altersgerechten Komponenten, wie wir sie in Punkt 1 nennen, eine gewisse Steuerung. In Ballungsräumen wie Hamburg werden Investoren verstärkt aktiv, wenn ein spezifischer, besonders nachgefragter Teilmarkt, zum Beispiel barrierefreier Wohnraum, geschaffen wird. Auch in der Höhe der Abschreibung liegt ein Steuerungselement. Eine wie von uns geforderte moderate Anhebung der Degression würde nicht zu vermehrtem Wohnungsbau in Regionen führen, in denen keine Nachfrage besteht. Das wäre nur dann der Fall, wenn die Höhe der Abschreibung im Sinne von Sonderabschreibungen wie seinerzeit in den neuen Bundesländern die Investitionen an sich rechtfertigen würde.
Die Einbeziehung einer energetischen Altbausanierung hinsichtlich der Steuerminderung, wie in Punkt 4 aufgeführt, könnte auch für Länder von Interesse sein, die vielleicht keinen Bedarf an Neubau, sehr wohl aber an Altbausanierung haben. Dies erhöht die Chancen auf Unterstützung einer Hamburger Initiative im Bundesrat durch andere Bundesländer. Die allgemein knappe Haushaltslage ist aus unserer Sicht auch eher ein Pro- und weniger ein Contra-Argument. Studien belegen, dass erweiterte steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten im Wohnungsbau auch im wahrsten Sinne des Wortes ein Gewinn für öffentliche Kassen sind und zur Haushaltskonsolidierung beitragen. Beispielrechnungen weisen dies bereits ab 4 600 Wohneinheiten im Mietwohnungsbau aus. Die entstehenden Steuermindereinnahmen werden
erst mit deutlicher Verzögerung wirksam und erreichen nach Einschätzung von Fachleuten selbst bei großzügiger Auslegung nicht das Niveau der staatlichen Mehreinnahmen.
Meine Damen und Herren! Meine Ausführungen haben deutlich gezeigt, dass die von uns angeregte Wiedereinführung einer degressiven AfA ein sinnvolles flankierendes Mittel zur Ankurbelung des Wohnungsbaus in Hamburg sein kann. Wir fordern daher den Senat auf, eine entsprechende Bundesratsinitiative einzubringen. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich möchte zunächst die Gelegenheit nutzen, der CDU-Fraktion ausdrücklich zu danken. Sie lassen erkennen, dass Sie nach neun Jahren versäumter Wohnungsbaupolitik jetzt einen Sinneswandel durchmachen, und das ist allemal einen Dank auch von uns wert.
(Beifall bei der SPD – Dietrich Wersich CDU: Der ist aber vergiftet und das ist zynisch, Herr Quast!)
Es ist auch zynisch, dass Sie jetzt anfangen, Wohnungsbauinitiativen zu starten, nachdem Sie das in den letzten Jahren versäumt haben und wir durch Ihre Versäumnisse in den letzten neun Jahren in Hamburg einen Wohnungsbaunotstand erreicht haben. Das ist wirklich zynisch, wenn Sie das so betrachten wollen.
Wir hingegen, Herr Wersich, haben einen Vertrag über mehr Wohnungsbau mit den Bezirken gemacht, wir verhandeln einen Vertrag über mehr Wohnungsbau mit der Wohnungswirtschaft und wir werden dafür Sorge tragen, dass auch die SAGA sich künftig wieder stärker am Wohnungsbau in Hamburg beteiligt. Wir tun also das, was für den Wohnungsbau in Hamburg nötig ist, und wir tun vor allen Dingen das, was möglich ist und Hamburg nützt. Das steht im Vordergrund, damit wieder mehr Wohnungen gebaut werden.
Statt in Hamburg zu handeln schielen Sie leider nur nach Berlin. Sie haben sich selbst noch einmal zitiert; es gab schon in der letzten Legislaturperiode durchaus Gedankengänge, in die Richtung zu handeln, wie Sie es beschrieben haben. Ich frage mich nur, was daraus geworden ist. Wo blieb denn die Initiative, die Sie in der 19. Wahlperiode auch selbst hätten bewegen können, als Sie die Chance dazu gehabt haben, Herr Roock?
Sicherlich hat das Ganze auch mit der Frage zu tun, wie erfolgreich eine solche Bundesratsinitiative sein kann, denn Sie haben zu Recht darauf hingewiesen, dass das Problem des Wohnungsbaus in den letzten Jahren vor allen Dingen in Hamburg eines geworden ist.
Vor allem Hamburg als eine Stadt mit erheblichem Nachholbedarf braucht mehr Wohnungen. Das ist in vielen anderen Bundesländern aufgrund der demografischen Entwicklung nicht der Fall.
dann bekommen wir noch etwas hin. Zweifelhaft ist aus unserer Sicht auch, ob Ihre vorgeschlagenen Änderungen den Wohnungsbau in Hamburg überhaupt befördern würden. Sie selbst haben das auch schon angedeutet. Die Regelung ist eben nicht zielgerichtet. Wer das Einkommensteuergesetz ändert, hat dadurch nicht einmal die Chance, dass diese Förderung über die Abschreibung nur in Hamburg oder in Deutschland wirkt, sondern Sie haben aufgrund der EU-Verträge letztendlich damit die Situation geschaffen, dass selbst jeder, der an der Mittelmeerküste Wohnungen baut, ob in Spanien, Frankreich oder sonst wo in der EU, Anspruch darauf hat, das bei der Einkommensteuer geltend zu machen. Letztendlich zahlen dann die Hamburger über weniger Steuereinnahmen möglicherweise dafür, dass jemand seine Ferienwohnung an der Mittelmeerküste baut. Das ist der falsche Weg, Herr Roock.
Auch bei der Verdoppelung der Abschreibungssätze für Wohngebäude wird von Experten durchaus befürchtet, dass dadurch nicht unbedingt der Wohnungsbau angekurbelt wird, sondern diesem auch Schaden zugefügt werden könnte, weil die Methodik des Einkommensteuergesetzes dazu führt, dass höhere Abschreibungssätze auch zu höheren zu versteuernden Veräußerungsgewinnen führen und damit die Kalkulation der Unternehmen auch negativ beeinflusst werden kann. Das sind alles Dinge des Steuerrechts, die wir sicherlich – nicht gerade zur großen Freude unserer Zuhörer – intensiv erörtern können. Deswegen werden wir auch beantragen, Ihren Antrag an den Haushaltsausschuss zu überweisen, denn eines ist uns ganz wichtig, Herr Roock. Uns ist nämlich wichtig, dass dieses zarte Pflänzchen in der CDU-Fraktion, den Wohnungsbau in Hamburg voranbringen zu wol
len, gepflegt und gehegt wird, weil wir in den nächsten Jahren gemeinsam mit Ihnen den Wohnungsbau in Hamburg voranbringen wollen. Wir werden das hier nicht kappen, sondern im Haushaltsausschuss auch die anderen Punkte Ihres Antrags gerne weiter diskutieren. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Es ist schon angesprochen worden, Herr Roock sagte, dass bundesweit eine Vielzahl von Wohnungen fehle. Allerdings muss man ein bisschen unterscheiden, denn der Wohnungsbedarf gilt vor allen Dingen für die Wachstumsregionen. Insofern ist das relativ ungleichmäßig verteilt. Allerdings kann man auch feststellen, dass sich auch in Flächenstaaten, in denen sich solche Wachstumsregionen befinden, zunehmend der Gedanke der Förderung des Wohnungsbaus über steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten entwickelt. Das hat sich vielleicht in den letzten Jahren etwas verändert, sodass wir andere Voraussetzungen haben.
Obwohl die Nachfrage in den Ballungsgebieten vorhanden ist, haben wir in den letzten Jahren eher eine zurückhaltende Bautätigkeit der Wohnungsbauunternehmen feststellen können.
Die Gründe dafür sind sicherlich vielfältig, aber man muss natürlich auch sehen, dass ein wichtiger Aspekt ist, dass der Neubau von Wohnungen für diese Wohnungsbauunternehmen in der Regel nicht wertmäßig sinnvoll war, sondern im Gegenteil eher der Wert der bestehenden Wohneinheiten dadurch stieg, dass eine gewisse Verknappung bestand. Diesem Verhalten kann man eine gezielte Maßnahme entgegensetzen, die allerdings zeitlich befristet sein muss, und wir sollten darüber nachdenken, ob das durch diese steuermindernden Abschreibungen durchgeführt werden kann. Uns ist klar, dass das natürlich eine indirekte Subventionierung ist und sich auch in den Haushalten niederschlägt, wenn auch mit einem time lag.
Es sollte außerdem, und das kann man natürlich noch einmal im Weiteren überlegen, ausgelotet werden, wie auf Bundesebene das Meinungsbild dazu ist. Ich hatte schon gesagt, dass es Anzeichen dafür gibt, dass es in anderen Bundesländern dazu eine veränderte Meinungsbildung gibt und wir das in dem Zusammenhang natürlich auch noch einmal prüfen können. Wir unterstützen die Überweisung an den Haushaltsausschuss.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die FDP-Fraktion wird dem Antrag der CDU zustimmen. Wir schlagen allerdings vor, den Antrag zumindest gemeinsam an den Stadtentwicklungs- und den Haushaltsausschuss zu überweisen. Ich kann das kurz begründen. Es gibt natürlich bei diesem Ziel von 6 000 Wohnungen eine Zahl von 1 000 oder 2 000 Wohnungen, die nicht von der SAGA GWG und von anderen großen Wohnungsbaugenossenschaften gebaut werden, und darüber hinaus natürlich auch viele Wohnungen, die sanierungsbedürftig sind. Ein weiterer Teil der Wohnungswirtschaft besteht aus einzelnen Besitzern von Häusern, die sehr verstreut sind. Es ist aber auch wichtig, dass diese entweder saniert werden können beziehungsweise an anderer Stelle neu gebaut werden kann.
In den letzten Jahrzehnten wurde es immer schwieriger für Menschen, überhaupt zur Entscheidung zu kommen, ein Haus mit vier, sechs oder acht Wohnungen zu bauen. Sie kennen auch die gesetzlichen Regelungen, die das einschränken, und auch sehr viele von den Immobilien, die nur einer Familie oder einem einzelnen Menschen gehören, sind in den Händen von älteren Mitbürgern, die nicht ihre Rechnung nach dem Motto machen: In 40 Jahren habe ich die Energieeinsparung wieder verdient und deshalb investiere ich jetzt.
Jede Verkürzung dieser Zeit, bis sich eine Investition rechnet, wird einen Impuls geben, um auch in Hamburg gerade in den Stadtteilen, wo wir nicht nur große Flächen und große Mietwohnungsanlagen haben, wieder Wohnungsbau beziehungsweise Sanierungen zu initiieren. Dazu gehören auch Sanierungsgebiete wie das Harburger Phoenix-Viertel, um ein Beispiel zu nennen. Dort sind 95 Prozent im Besitz von Einzeleigentümern, für die es sich bisher noch nicht lohnt, die schönen Sanierungsvorschläge anzunehmen, weil sie sich fragen, ob sie in zehn oder 15 Jahren überhaupt noch etwas davon haben. Aus diesem Grunde wäre eine Änderung der Abschreibungsregelungen ein Schritt – nicht der Kardinalschritt, aber ein Schritt – in die richtige Richtung. Deshalb empfehlen wir die Überweisung an den Stadtentwicklungsausschuss und ich hoffe, dass Sie unserem Anliegen folgen. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich stimme Ihnen zu, Herr Roock, das Instrument der degressiven Abschreibung hat in der Vergangenheit durchaus positiv nachweisbare Effekte gehabt. Insofern kann man nachvollziehen, dass Sie sagen, man müsse sich das Instrument noch einmal anschauen. Ich teile auch das, was Herr Quast gesagt hat. Es ist immer unser Anliegen gewesen, möglichst breit über die Fraktionsgrenzen hinaus auch unter Einbeziehung gesellschaftlicher Kräfte an unser großes Defizitproblem heranzugehen.
Gleichwohl kann ich Ihren Optimismus nicht teilen. Aus meiner Sicht sind es vier große Punkte, die wir in den Wohnungsgebieten haben. Das sind einerseits diese Gebiete mit Mangellagen, also Berlin, Hamburg, Frankfurt und München. Man kann noch ein paar andere dazurechnen, der Kreis ist aber begrenzt. Ein weitaus größerer Anteil der Kommunen und Städte konzentriert sich auf Rückbau. Wenn ich die Größenordnungen sehe, ist der Bedarf an Mitteln, um den Rückbau auszuweiten, wesentlich größer als das, was wir jetzt für unsere Situation in Anspruch nehmen. Dann geht es demnächst um das große Projekt energetischer Sanierung von Gebäuden, das wir nur voranbringen können,