Es ist natürlich gut gewesen – und dafür bedanken wir uns auch –, dass wir gemeinsam im Sozialausschuss dieses Senatspapier eingefangen haben. Sie haben im Rechtsausschuss noch ein Petitum der SPD-Fraktion abgelehnt, diese Bestandteile
letztendlich im Sozialausschuss wieder mit eingeführt, wofür wir Ihnen auch dankbar sind, und dem dann zugestimmt. Dann muss man aber auch Verständnis dafür haben, wenn die Bürgerinnen und Bürger sagen, dass es wohl nicht angehen könne, sich in dem einen Ausschuss so zu verhalten und in dem anderen so. Da muss es auch von Ihnen eine klare Linie geben, das würden wir uns zukünftig wünschen.
Noch einmal vielen Dank, Frau Gregersen, Sie brauchen sich gar nicht aufzuregen, wir haben das alles im Sozialausschuss wunderbar hinbekommen. Wir haben eine Koalition gehabt zwischen Linksfraktion und CDU und zwischen GAL und SPD, die alle gemeinsam dasselbe wollten, nämlich, dass dieser Diskriminierungstatbestand verschwindet.
Was ich aber besonders erstaunlich und betrüblich finde, ist die Haltung der Senatoren Herr Wersich und Herr Steffen. Insbesondere Herrn Steffen kennen wir, wie er nassforsch überall landauf und landab immer gegen Diskriminierung auftritt, immer für mehr Rechte oder für die gleichen Rechte für alle in diesem Land. Das ist richtig, aber dann erwarten wir auch zu Recht, dass, gerade wenn ein Problem ansteht, Sie das auch angehen. Herr Steffen hat im Ausschuss erklärt, dass er das Thema Diskriminierung und Altersdiskriminierung durchaus gesehen habe und auch mit seiner Arbeitsstelle Vielfalt diskutiert hätte, eine Arbeitsstelle, die für viel, viel Geld eingeführt worden ist und wo der eine oder andere die Wirkung bis heute immer noch nicht erfahren hat. Beim Bürger ist bis heute jedenfalls nichts angekommen.
In diesem Punkt, wo zum ersten Mal konkret in Hamburg das Thema zu beleuchten und abzuwägen war, führen wir erstmals ein Gesetz ein, das ganz deutlich macht, dass wir Menschen ab 70 Jahren zum Beispiel nicht mehr dabei haben wollen. An dieser Stelle haben Sie im Rechtsausschuss erklärt, das hätten Sie bewusst abgewogen und sich bewusst dafür entschieden, dieses beizubehalten. Und da sind Sie – das sehen viele Bürgerinnen und Bürger in dieser Stadt auch so – Ihrer Verpflichtung als Justizsenator und als derjenige, der sich das Thema Antidiskriminierung auf die Fahnen geschrieben hat, nicht nachgekommen. Sie haben sie fahrlässig geopfert für andere, die Ihnen gesagt haben, dass sie das möchten. Sie hätten standhaft bleiben und mit dem Parlament im Rechtsausschuss gemeinsam diese Klausel beseitigen müssen. Das haben Sie nicht gemacht und das war ein großer Fehler.
hen, dass der Senat nicht frühzeitig die Reißleine gezogen hat, dass er auf der einen Seite zugelassen hat, dass in dieser Stadt 70-Jährige ehrenamtliche Beratungen nicht mehr ausüben dürfen, aber gleichzeitig hauptamtliche Wirtschaftssenatoren bestellt werden, die weitaus älter und für arbeitslose Menschen und für den Hafen zuständig sind. Da geht es und bei dem anderen geht es nicht; das ist keine aufrechte Politik, meine Damen und Herren.
Gerade vor diesem Hintergrund – und da will ich auch noch einmal ganz persönlich werden, Herr von Frankenberg – ist es ganz gut und wir haben das auch an anderer Stelle gehabt, dass es doch ein Korrektiv in dieser Stadt gibt, wenn Justizsenatoren und Sozialsenatoren nicht funktionieren. Und wenn wir uns alle einig sind,
(Jörn Frommann CDU: War Herr Kienscherf eigentlich beim Friseur? – Olaf Ohlsen CDU: Herr Kienscherf war beim Friseur!)
im Sozialausschuss gemeinsam etwas bewegen zu wollen, dann bekommen wir das hin. Es war in der Tat schade, dass ein Gesetz, von dem 98 Prozent richtig waren und sind, dadurch Schaden genommen hat, dass Sie und Ihr Senat nicht frühzeitig die Reißleine gezogen und diese Dinge korrigiert haben. Wir hoffen im Sinne der älteren Mitmenschen in unserer Stadt, dass dieses ein Ausrutscher war, Sie zukünftig entsprechend handeln und Diskriminierungstatbestände dem Parlament nicht mehr vorgelegt werden. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Trotz der langen Ausführungen von Herrn Kienscherf werde ich nicht so lange brauchen.
Ich kann mich den inhaltlichen Ausführungen von Herrn von Frankenberg anschließen und ich kann mich auch dem Dank an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ÖRA, insbesondere an die ehrenamtlich tätigen, anschließen. Ansonsten war das, Herr Kienscherf, der sehr bemühte und streckenweise unterhaltsame Versuch, eine Mücke zum Elefanten aufzublasen. Das war wirklich eine selten bemühte Arbeitsleistung heute.
Was diese Pro- und Kontraabwägung bezüglich der Frage, ob man nun eine Altersgrenze einführen soll oder nicht, betrifft, so war ursprünglich eine
Altersgrenze/Pensionsgrenze plus 5 Jahre, also in der Regel 70 Jahre, im Gesetz und es gibt durchaus gute Gründe, darüber nachzudenken. Ziel ist es, Volljuristen in der Beratertätigkeit zu haben, die noch einen Bezug zum praktischen Arbeitsleben, zur praktischen Rechtsentwicklung haben, und das ist auch wichtig, weil es im Interesse der Ratsuchenden ist. Das war ein Argument, das im Übrigen die Linksfraktion in den Ausschussberatungen eingebracht hatte.
Man muss auch sehen, dass das durchaus keine Lappalie ist, weil es im Interesse der Ratsuchenden gilt, die richtige Entscheidung zu treffen. Es ist auch nachvollziehbar, dass an Beraterinnen und Berater höhere Ansprüche gestellt werden müssen als an Rechtsanwälte, die durchaus länger als bis 70 Jahre praktizieren können, denn die Ratsuchenden sind bei der ÖRA auf die Beraterinnen und Berater angewiesen. Die können sie sich nicht aussuchen. Bei einem Rechtsanwalt hat ein jeder das Recht, sich denjenigen auszusuchen, den er möchte, und er kann sich natürlich auch einen sehr erfahrenen alten Rechtsanwalt aussuchen.
Auch aus der Erfahrung der Praxis heraus – das hatte Herr Steffen in der Ausschussanhörung dargestellt – hat man darüber nachgedacht, diese Altersgrenzenregelung in das Gesetz einzubauen. Das Gesetzgebungsverfahren – und da sehe ich überhaupt nicht, wie Sie auch nur eine Nuance von Kritik finden können – ist am 3. Juni an die Ausschüsse überwiesen worden. Am 2. September hat sich der Rechtsausschuss damit befasst und der Sozialausschuss abschließend am 20. Oktober. Heute am 11. November haben wir es in der Bürgerschaft. Das ist ein normales Verfahren und wirklich nicht zu kritisieren, was den zeitlichen Ablauf angeht. Es ist richtig und gut und wir sind letztlich im parlamentarischen Verfahren zu einer von allen getragenen Anpassung gekommen, diese Altersbegrenzung herauszunehmen. Die SPD und die Koalitionsfraktionen haben unabhängig voneinander letztlich dieselben Änderungsvorschläge vorgelegt aus der Erwägung heraus, dass es richtig ist, den ehrenamtlichen Beraterinnen und Beratern zu ermöglichen, länger tätig zu sein und dass die vorhandenen Regularien zur Bestellung der Beraterinnen und Berater völlig ausreichen. Die Leitung der ÖRA muss der zuständigen Behörde jährlich einen Vorschlag unterbreiten. In diesem Rahmen ist es möglich, eine Nicht-Verlängerung zu veranlassen, was tunlichst vorher im persönlichen Gespräch erläutert werden sollte. Sollte es erforderlich sein, kann aus besonderen Gründen auch unterjährig eine Unterbrechung der Beratungstätigkeit erfolgen. Insoweit ist die Qualitätssicherung auf Basis der bestehenden Regelungen völlig ausreichend, auch wenn das vielleicht etwas mehr Arbeitsaufwand im praktischen Geschäft bedeutet. Wir haben das im Ausschuss beraten und das Er
gebnis unserer Erwägungen war letztlich zu sagen, dass wir diesen Schritt tun wollen, dass es vielleicht ein Stück Mehraufwand in der Verwaltung sei, dafür aber ein noch besseres Ausschöpfen der ehrenamtlichen Ressourcen.
Wir haben eine einstimmige Ausschussempfehlung an die Bürgerschaft und ich hoffe und glaube, dass wir sie auch einstimmig beschließen werden. – Vielen Dank, meine Damen und Herren.
Meine Damen und Herren, Frau Präsidentin! Wenn man die vierte Rednerin in einer Angelegenheit ist, bei der sich alle einig sind, ist es immer ein bisschen schwierig, etwas Neues zu sagen. Mir ist aber noch etwas eingefallen.
Sie haben nämlich nicht ganz recht, Herr von Frankenberg. Es ist fast auf den Tag genau 100 Jahre her, als am 14. November 1910 die Hamburgische Bürgerschaft einstimmig den Beschluss fasste, der Senat möge sich die Förderung einer Stelle zu gemeinnütziger und unparteiischer Rechtsauskunftserteilung angelegen sein lassen.
Der Senat bewilligte anschließend, zunächst für fünf Jahre, einen jährlichen Zuschuss von 10 000 Mark. Hauptinitiatoren und Hauptinitiatorinnen waren, neben staatstragenden, aber – wir sind in der Kaiserzeit – demokratisch gesinnten Teilen der Justiz, vor allem die Arbeiter- und Frauenbewegungen. So waren die ersten Vorläufer der ÖRA die in den Jahren zuvor gegründeten Arbeitersekretariate in Altona, Hamburg und Harburg und die Beratungsstellen des Zentralverbandes der Hausangestellten Deutschlands, des Deutschen Frauenvereins und des der radikalen Frauenbewegung angehörenden Vereins Frauenwohl. Sie alle hatten sich die Gleichheit vor dem Gesetz und den gleichen Zugang zum Recht, auch für die Armen und Entrechteten, auf ihre Fahnen geschrieben.
das kann ich gerne das nächste Mal machen –, aber ich wollte doch an ihren leitenden Gedanken erinnern. Dazu kam als zweiter Gesichtspunkt, nicht nur rechtlichen Rat zu erteilen, sondern auch Rechtsstreitigkeiten zu schlichten.
Die ÖRA hat in der Bundesrepublik über viele Jahrzehnte in gewisser Weise immer eine Vorreiterrolle gespielt. Dass ihre Geschichte eine Erfolgsgeschichte ist, hängt vor allem – es ist schon
gesagt worden – mit dem großen ehrenamtlichen Engagement unzähliger Hamburger Juristinnen und Juristen zusammen. Ihnen allen, die diese ehrenamtliche Arbeit von Anbeginn an, also seit nunmehr 100 Jahren, geleistet haben, gebührt große Anerkennung und Dank.
Was ihre verdienstvolle ehrenamtliche Arbeit für sie selbst bedeutet, hat einer von ihnen, ein Sozialrichter, so zusammengefasst – Zitat –:
"Gleichzeitig hat mir die ÖRA-Tätigkeit eine große innere Befriedigung gegeben. Nicht zuletzt hat sie auch immer wieder positive Auswirkungen auf meine sozialrichterliche Tätigkeit gehabt, weil zum einen die sozialrechtlichen Probleme hier am frühesten erkennbar werden, zum anderen die Vielfalt der Fragestellungen die sonst oft verengte Sichtweise immer wieder auf größere Gesamtzusammenhänge achten lässt."
Wir begrüßen, um zum eigentlichen Thema zu kommen, dass die gesetzlichen Grundlagen der ÖRA novelliert werden. Wir werden diesem Gesetz zustimmen, das den Aufgabenbereich der ÖRA eindeutiger als bisher regelt. Neben der Beratungshilfe wird nun auch ihre Aufgabe als Vergleichs-, Güte- und Mediationsstelle ausdrücklich benannt. Das Gesetz regelt außerdem Anspruchsvoraussetzungen und allgemeine Verfahrensgrundsätze, wie das Recht auf ein faires Verfahren und den Anspruch auf rechtliches Gehör, die Neutralität des Verfahrens und die Unparteilichkeit von Beraterinnen und Beratern, Vorsitzenden und Mediatoren, den Vorrang der Konfliktlösung durch Vermittlung gegenüber dem streitigen Verfahren und vieles andere mehr.
Zu Herrn Kienscherf hätte ich auch noch gern einige Worte gesagt, aber das hat Herr Lieven übernommen. Natürlich gibt es Gründe, diese Sache anders zu sehen, aber wir haben uns jetzt darauf verständigt. Man sollte Argumente nicht auf eine Weise missachten, wie Sie es getan haben. Zu einer Auseinandersetzung gehören Argumente und keine Diskreditierungen.
Ich will nur noch auf einen weiteren Punkt eingehen. Im Gesetz wird die Verschwiegenheitspflicht eindeutig geregelt, nämlich in gleicher Weise wie für Rechtsanwälte. Für uns unerklärlich wird die Verschwiegenheitspflicht in Paragraf 8 aber eingeschränkt, wenn es heißt, dass der Schutz der der ÖRA anvertrauten Daten nicht soweit reiche, dass die Verpflichtung entfiele, den zuständigen Stellen etwaig erlangte Kenntnisse über verfassungsfeindliche Tätigkeiten zu übermitteln. Dazu sind die beauftragten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte keineswegs verpflichtet. Wir gehen davon aus, dass sich die Beraterinnen und Berater der ÖRA an diesem Punkt streng an den Buchstaben des Gesetzes halten. – Danke.
aber nun möchte ich doch noch einmal auf Herrn Kienscherf eingehen und die Angriffe auf meinen Kollegen Till Steffen, der heute nicht da ist, zurückweisen. Ich möchte Herrn Lieven widersprechen: Er hat nicht eine Mücke zum Elefanten gemacht, sondern eher eine Amöbe.
Erstens ist das Parlament der Gesetzgeber. Und wenn der Gesetzgeber einen Gesetzesentwurf ändert, dann ist das eine gute parlamentarische Gepflogenheit